Auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet, dass sich dort zahlreiche Verbraucher Rat geholt haben, da offensichtlich ihr Energieversorger
die Frist zur Mitteilung einer Preiserhöhung nicht eingehalten hat (Wir berichteten über dieses Problem in Hamburg bereits hier)
Auszug aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein:
(...) "Die Sechs-Wochen-Frist ist für Grundversorgungskunden in einer
Verordnung (StromGVV), für Sondervertragskunden in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geregelt. Neben der Öffentlichen Bekanntmachung
durch Zeitungsanzeigen schreibt die Verordnung zusätzlich die briefliche
Mitteilung
an den Kunden vor. Auch im § 5 der AGB von Vattenfall heißt
es ausdrücklich, "Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn
und erst nach brieflicher Mitteilung wirksam, die mindestens sechs
Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss". Eine reine
E-Mail-Mitteilung reicht nicht aus.
Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Verbrauchern, die in einem
solchen Fall bei ihren Energieversorgern bleiben möchten, diese auf das
Fristversäumnis aufmerksam zu machen und auf Beibehaltung des alten
Preises zu bestehen. Verbraucher, die den Versorger wechseln möchten,
sollten sich einen neuen Versorger suchen und diesen die Kündigung
gegenüber ihrem alten Versorger erledigen lassen." (...) Quelle und ganze Mitteilung: vz Schleswig-Holstein
Und hier finden Sie eine Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland: www.verbraucherzentrale.de/