Falls Sie Riester-Sparer sind und 2010 einen Altersvorsorgevertrag bespart haben, sollten Sie spätestens Ende Dezember 2012 über ihren Anbieter einen Zulagenantrag stellen. "Wer diesen Termin versäumt, schenkt dem Staat die Zulagenförderung für 2010", sagt Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Anspruch auf die volle Zulagenförderung hat jeder, der im Kalenderjahr
2010 einen Riester-Vertrag bespart und den geforderten
Mindesteigenbeitrag gezahlt hat. Dieser beträgt vier Prozent
vom
Bruttoeinkommen des Vorjahres, maximal 2.100 Euro, abzüglich der
jährlichen Grundzulage von 154 Euro und ggf. Zulagen für
kindergeldberechtigte Kinder. Pro Kind sind das jeweils 185 Euro, für
Neugeborene ab Januar 2008 sogar 300 Euro. Quelle und weitere Einzelheiten: vz Nidersachsen: Riester-Zulagen für 2010 nicht vergessen!