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Montag, 18. Februar 2013
Fitnessstudio - Vertrag bei Erkrankung kündigen?
Was tun, wenn man bei einem Fitnessstudio einen Vertrag hat, aber dann krank wird und nicht wie vorgesehen trainieren kann? "Wer nach Vertragsschluss dauerhaft erkrankt, hat das Recht, den Vertrag
mit dem Fitnessstudio außerordentlich zu beenden", so Ralf Reichertz
von der Verbraucherzentrale Thüringen. Zwar verlangen einige Fitnessstudios dann ein ärztliches Attest über die Sportunfähigkeit, aber es genüge ein Attest vom Hausarzt, in dem die Sportunfähigkeit als solche attestiert wird. Genaue Angaben über die Erkrankung müssen nicht gemacht werden. Allerdings: Eine nur vorübergehende Erkrankung rechtfertigt keine Kündigung. Das
Sportstudio kann deshalb anbieten, den Vertrag für die Dauer der
Sportunfähigkeit zu unterbrechen. Quelle und weitere Details: Fitnessstudio bei Sportunfähigkeit kündigen