Montag, 18. Februar 2013
Fitnessstudio - Vertrag bei Erkrankung kündigen?
Was tun, wenn man bei einem Fitnessstudio einen Vertrag hat, aber dann krank wird und nicht wie vorgesehen trainieren kann? "Wer nach Vertragsschluss dauerhaft erkrankt, hat das Recht, den Vertrag
mit dem Fitnessstudio außerordentlich zu beenden", so Ralf Reichertz
von der Verbraucherzentrale Thüringen. Zwar verlangen einige Fitnessstudios dann ein ärztliches Attest über die Sportunfähigkeit, aber es genüge ein Attest vom Hausarzt, in dem die Sportunfähigkeit als solche attestiert wird. Genaue Angaben über die Erkrankung müssen nicht gemacht werden. Allerdings: Eine nur vorübergehende Erkrankung rechtfertigt keine Kündigung. Das
Sportstudio kann deshalb anbieten, den Vertrag für die Dauer der
Sportunfähigkeit zu unterbrechen. Quelle und weitere Details: Fitnessstudio bei Sportunfähigkeit kündigen
Beliebteste Artikel
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagneti...
-
Viele Kinderkekse werben mit gesund klingenden Aussagen wie „mit wertvollem Getreide" oder „natürlich und vegan". Diese Begriffe ...