Donnerstag, 3. Juli 2025

Fahrradkauf: Verhandeln lohnt sich

Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und sollten beim Gang ins Fachgeschäft versuchen, über den Preis zu verhandeln, empfiehlt der ADAC. 

Der Mobilitätsclub hat einen deutschlandweiten Test mit Mystery-Shoppern durchgeführt und festgestellt: In nahezu 90 Prozent der Fälle gibt es Rabatt – man muss nur danach fragen. 

Die Testkäufer des ADAC ließen sich bei 100 Fahrradhändlern in der Bundesrepublik beraten. Der Fokus lag auf zwei bestimmten Fahrradtypen: ein hochwertiges E-Mountainbike über 3.500 Euro sowie ein Citybike für etwa 1.000 Euro. 

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Testkäufer in 88 Prozent der Fälle das Fahrrad günstiger als zum UVP-Preis erhielten. Im Schnitt liegt der Preisnachlass bei mehr als 13 Prozent. 

Mehr als die Hälfte der elektrischen Mountainbikes war im Geschäft bereits reduziert ausgezeichnet - das Verhandeln kann sich also durchaus auch bei bereits reduzierten Preisen lohnen. 

Hier die Details zum Test mit Tipps, wie man das Verhandeln geschickt anstellen kann 

                                             ➝   Fahrradkauf: So gibt es fast immer einen Rabatt

Mittwoch, 2. Juli 2025

ADAC testet 16 Ganzjahresreifen (225/45 R17,)

Ganzjahresreifen sind praktisch; denn einmal montiert, muss in Frühjahr und Herbst nicht mehr an den Wechsel gedacht werden. 

Doch praktisch ist in vielen Fällen nicht sicher; das zeigen die aktuellen Ergebnisse des ADAC Ganzjahresreifentests: Von 16 Modellen kann der Automobilclub nur die Hälfte empfehlen und vier Reifen stellen sogar ein Sicherheitsrisiko dar. 

Getestet wurde die beliebte Dimension 225/45 R17, die häufig in der unteren Mittelklasse zum Einsatz kommt. 

Bei der Bewertung spielten die Fahr- und Bremseigenschaften auf trockener, nasser, eis- und schneebedeckter Straße eine Rolle, zudem wurden die Reifen auf Umweltfaktoren (Langlebigkeit, Kraftstoffverbrauch, Lautstärke, Nachhaltigkeit) überprüft. 

Zum Test mit den Ergebnissen ➝ Ganzjahresreifen 225/45 R17 im Test: Von gut bis miserabel

Dienstag, 1. Juli 2025

Lachgas als Partydroge: Nervenschäden und Lähmungen drohen

Lachgas (Distickstoffmonoxid) wird - neben der medizinischen Anwendung - zunehmend auch als Partydroge verwendet. 

Das farblose Gas mit süßlichem Geruch wirkt schmerzstillend und betäubend; es wurde im Jahr 1844 erstmals medizinisch als Narkosemittel verwendet.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) warnt davor, dass das unsachgemäße Einatmen dieses Gases von Nervenschäden bis hin zu Lähmungen führen kann. 

Lachgas wird auch industriell genutzt; unter anderem als Aufschäummittel in Sahnespenderkapseln gefüllt. Auf Partys wird es beispielsweise in Balloons gefüllt und dann eingeatmet. So löst es einen Rausch aus, der nur wenige Minuten anhält. Besonders riskant ist das direkte Inhalieren aus dem Zylinder.

Die BZgA informiert auf dem Onlineportal drugcom.de über die Risiken des Konsums von Lachgas. Direktlinks: 

 ➝ Infos zum Thema Lachgas auf drugcom.de
 ➝ Lachgas im Drogenlexikon

Beliebteste Artikel