Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor einer bestimmten Streaming-Plattform. Nach Angaben der Verbraucherzentrale stammen die Daten dieser Streaming-Plattform aus dem "BitTorrent-Netzwerk". Bei Nutzung drohen demnach Abmahnungen und hohe Kosten wegen Urheberrechtsverletzungen!
Weitere Infos darüber hier (Stand: 27.02.2015): http://www.vzth.de/verbraucherzentrale-thueringen-raet--finger-weg-von-popcorn-time
Samstag, 28. Februar 2015
Freitag, 27. Februar 2015
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 08/2015 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (hier). Für Deutschland gibt es folgende Sicherheitswarnungen oder Rückrufe (Details folgen nach dem Anklicken):
- Kfz von Hyundai, Name: Sonata, Grandeur
- Handschuhe von EWS Textilvertrieb, Name: Jack Jordan Collection, Modell: Coby
- Handschuhe (Leder), Marke: Cavenline
- Hautaufheller, Marke: 55 H+ Paris, Name: 55 H+ Efficacité Exceptionnel Body Lotion, Strong Bleaching Treatment
- Kfz von VW, Name: Jetta, Beetle, Beetle Cabrio, Golf, Passat NMS
- Laser Pointer, Marke: HUONJE, Name: Green Laser Pointer
Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Facebook ab
Nach eigenen Angaben hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Facebook erneut ein Unterlassungsverfahren wegen zahlreicher Rechtsverstöße eingeleitet und das Unternehmen am 23. Februar 2015 abgemahnt.
Demnach verstossen laut Auffassung des vzbv insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie gegen geltendes Recht. Als irreführend bezeichnet der vzbv unter anderem die Aussage auf der Startseite von Facebook: „Facebook ist und bleibt kostenlos.“ Quelle und weitere Details dazu: vzbv
Demnach verstossen laut Auffassung des vzbv insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie gegen geltendes Recht. Als irreführend bezeichnet der vzbv unter anderem die Aussage auf der Startseite von Facebook: „Facebook ist und bleibt kostenlos.“ Quelle und weitere Details dazu: vzbv
Gefälschte E-Mails: Betrüger haben es auf die Telefonbanking-PIN abgesehen
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt akutell vor E-Mails mit dem Betreff "Deutsche Bank Telefon-Banking". In den Mails wird behauptet, dass die "Telefon-Banking-PIN" geändert werden muss. Der Empfänger solle dazu ein verlinktes Formular benutzen, anderenfalls würde die Änderung kostenpflichtig auf dem Postweg gefordert.
Die Verbraucherzentrale warnt: dies ist einen neue Art von Phishing-Betrug. Dabei benutzen die Drahtzieher gefälschte Absendernamen und vesuchen, über einen Link an die Telefonbanking-Pin zu kommen. Denn beim Telefonbanking sind lediglich der Name, das Bankkonto und die PIN erforderlich.
Wenn diese Daten in die falschen Hände gelangen, können Betrüger noch leichter auf Konten zugreifen als beim Online-Banking. Beim Bankgeschäft vom PC aus gibt es noch zusätzlich die weitere Sicherheitsvorkehrung der TAN-Eingabe.
Die Verbraucherzentrale warnt: dies ist einen neue Art von Phishing-Betrug. Dabei benutzen die Drahtzieher gefälschte Absendernamen und vesuchen, über einen Link an die Telefonbanking-Pin zu kommen. Denn beim Telefonbanking sind lediglich der Name, das Bankkonto und die PIN erforderlich.
Wenn diese Daten in die falschen Hände gelangen, können Betrüger noch leichter auf Konten zugreifen als beim Online-Banking. Beim Bankgeschäft vom PC aus gibt es noch zusätzlich die weitere Sicherheitsvorkehrung der TAN-Eingabe.
Wochenreport 09/2015
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- TOYS "R" US ruft Plüschbären (ca. 15 cm) zurück. Details: hier
- Sicherheitshinweis für die "New Born Baby Puppenwanne" von Simba Toys. Details: hier
- Sicherheitshinweis für Lauflernwagen aus Holz von Eichhorn. Details: hier
- ROFU Kinderland ruft Produkt „Metallbauset“ zurück. Details: hier
- MacBook Pro Reparaturerweiterungsprogramm für Videoprobleme. Details: hier
- Rückruf: Braunhirse Wildform gemahlen, von Urkornhof Kammerleithner GmbH. Details: hier
- Rückruf: Rapunzel Polenta Maisgrieß, Rapunzel Minuten-Polenta Maisgrieß. Details: hier
- Rückruf – relevant für Allergiker gegen Mandeln: Casa Fiesta Taco-Seasoning-Mix und Fajita-Seasoning-Mix. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Stellungnahme zum Urteil des OLG München - In Sachen Rewe und Penny
- Kennzeichnung für Zitrusfrüchte - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
- In Zahlen - 550 Milliarden US-Dollar Subventionen
- Mehr Geld für Kinder - Entwurf zum neuen Existenzminimumbericht
- App zu Vergiftungsunfällen - Angebot des Bundesinstitut für Risikobewertung
Donnerstag, 26. Februar 2015
Technische Warnung: Aktualisieren Sie Ihre Mozilla-Anwendungen
Das Bürger-CERT [ein Projekt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)] warnt vor Schwachstellen in folgenden Anwendungen:
-
Mozilla Firefox vor 36
-
Mozilla Firefox ESR vor 31.5
-
Mozilla Thunderbird vor 31.5
-
Apple Mac OS X
-
GNU/Linux
Empfehlung: Aktualisieren Sie die Mozilla-Anwendungen auf die neueste Version. Die Software können Sie über diese Update-Seiten laden und entsprechend den Anweisungen installieren:
Mozilla schließt damit mehrere Schwachstellen, durch die ein Angreifer aus dem Internet die genannten Anwendungen zum Absturz bringen, Informationen ausspähen oder beliebige Befehle ausführen kann. Insbesondere über die Befehlsausführung kann ein Angreifer auf Ihrem System Schaden anrichten, darum sollte das Sicherheitsupdate zügig installiert werden.
Quelle: Bürger-Cert
Bundespatentgericht: Patent für Nespresso ungültig
Diese Entscheidung ist interessant für Fans von Kapsel-Kaffeemaschinen, denn nun könnten auch Kapseln von anderen Anbietern künftig in den Nespresso-Maschinen verwendet werden:
Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass das europäische Patent 1 646 305 der Nestec S.A. („Nespresso“) ungültig ist.
Geklagt hatte die Schweizer Firma "Ethical Coffee Company", die mit dem “Nespresso”-System kompatible Kaffeekapseln vertreibt.
Hintergrund dieser Klage seien zahlreiche Rechtsstreitigkeiten im Inland und Ausland wegen der Verletzung der Patente der Nestec. S.A., die zu den umsatzstärksten Herstellern von Kapsel-Kaffeemaschinen und speziell darauf abgestimmten Kaffeekapseln („Nespresso“) zählt. Quelle: Pressemitteilung Bundespatentgericht vom 24. Februar 2015
Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass das europäische Patent 1 646 305 der Nestec S.A. („Nespresso“) ungültig ist.
Geklagt hatte die Schweizer Firma "Ethical Coffee Company", die mit dem “Nespresso”-System kompatible Kaffeekapseln vertreibt.
Hintergrund dieser Klage seien zahlreiche Rechtsstreitigkeiten im Inland und Ausland wegen der Verletzung der Patente der Nestec. S.A., die zu den umsatzstärksten Herstellern von Kapsel-Kaffeemaschinen und speziell darauf abgestimmten Kaffeekapseln („Nespresso“) zählt. Quelle: Pressemitteilung Bundespatentgericht vom 24. Februar 2015
Stauprognose 27. Februar bis 1. März
Wie der ADAC vorhersagt, werden wieder viele Skifahrer und Langläufer an diesem Wochenende die Wintersportorte der Mittelgebirge und der Alpen ansteuern. Darunter sind auch etliche Urlauber aus Hamburg, wo die Frühlingsferien beginnen.
Dies bedeutet vor allem lebhafter Verkehr auf den traditionellen Routen in Richtung Süden. Aber auch an anderen Teilen des Autobahnnetzes kann es während der Verkehrsspitzenzeiten zu Staus kommen. Laut dem Automobilclub sind folgende Strecken davon betroffen:
Dies bedeutet vor allem lebhafter Verkehr auf den traditionellen Routen in Richtung Süden. Aber auch an anderen Teilen des Autobahnnetzes kann es während der Verkehrsspitzenzeiten zu Staus kommen. Laut dem Automobilclub sind folgende Strecken davon betroffen:
Mittwoch, 25. Februar 2015
Linktipp: Infos über Impfungen und Infektionsschutz
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert im Portal www.impfen-info.de/ rund um das Thema Impfen. Es gibt dort u.a. auch Impfempfehlungen für Deutschland und Infos darüber, wie Impfungen vor vielen ansteckenden Infektionskrankheiten schützen können.
Dazu gibt es auf auf einem weiteren Internetangebot der BZgA, www.infektionsschutz.de/ , mehr über gefährliche Infektionserreger, die jeweiligen Übertragungswege und Schutzmöglichkeiten durch persönliche Hygienemaßnahmen.
Dazu gibt es auf auf einem weiteren Internetangebot der BZgA, www.infektionsschutz.de/ , mehr über gefährliche Infektionserreger, die jeweiligen Übertragungswege und Schutzmöglichkeiten durch persönliche Hygienemaßnahmen.
Strom sparen: richtig abschalten statt Standby
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass viele Elektrogeräte Strom verbrauchen - obwohl sie gar nicht im Betrieb sind. Dies sind unnötige Stromkosten durch Standby-Betrieb, die sich leicht aufspüren und reduzieren lassen.
Beispielsweise benötigen Fernseher, Computer, W-LAN-Router, Spielekonsolen oder das Netzteil des Laptops häufig Strom, obwohl sie gar nicht in Betrieb sind. Oft muss nur der Stecker in der Steckdose stecken, damit Strom fließt.
Elke Dünnhoff, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rechnet vor: "Jedes Watt Standby-Leistung führt zu unnötigen Stromkosten von etwa 2,50 Euro pro Jahr. Je nach Anzahl und Alter der Elektrogeräte kann ganz schön was zusammen kommen"
Beispielsweise benötigen Fernseher, Computer, W-LAN-Router, Spielekonsolen oder das Netzteil des Laptops häufig Strom, obwohl sie gar nicht in Betrieb sind. Oft muss nur der Stecker in der Steckdose stecken, damit Strom fließt.
Elke Dünnhoff, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rechnet vor: "Jedes Watt Standby-Leistung führt zu unnötigen Stromkosten von etwa 2,50 Euro pro Jahr. Je nach Anzahl und Alter der Elektrogeräte kann ganz schön was zusammen kommen"
Dienstag, 24. Februar 2015
Sondervorschriften für Einsatzkräfte
Dieser Fall ging durch die Medien und erreichte viel Aufmerksamkeit: ein bayerischer Notarzt sollte 4500 Euro zahlen und für ein halbes Jahr den Führerschein abgeben, weil er während eines Notfall-Einsatzes im April 2014 einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet haben soll.
Der Notarzt war mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs zu einem zweijährigen Mädchen, das Schnellkleber verschluckt hatte und daran zu ersticken drohte. Mehr darüber in diesem Bericht: Augsburger Allgemeine
Der ADAC hat passend zum Thema wissenswerte Informationen für Verkehrsteilnehmer und zu dem Sonderrecht der Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste zusammengestellt: Diese Sonderrechte haben Einsatzkräfte
Der Notarzt war mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs zu einem zweijährigen Mädchen, das Schnellkleber verschluckt hatte und daran zu ersticken drohte. Mehr darüber in diesem Bericht: Augsburger Allgemeine
Der ADAC hat passend zum Thema wissenswerte Informationen für Verkehrsteilnehmer und zu dem Sonderrecht der Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste zusammengestellt: Diese Sonderrechte haben Einsatzkräfte
Essplorer: Neue, kostenlose App der Verbraucherzentrale
Eine neue, kostenlose App der Verbraucherzentrale bietet Informationen zu Lebensmitteln, Ernährung und Kosmetik.
Gerade junge Menschen sind eine wichtige Zielgruppe der Lebensmittel- und Kosmetikindustrie. Durch intensive Werbung versuchen die Unternehmen, neue Trends und Produkte im Lebensmittel- und Kosmetikbereich "anzukurbeln". Doch nicht immer sind diese Angebote gesund oder so ausgewogen, wie es die Werbung oft vermittelt. Häufig dienen sie vor allem den Absatzinteressen der Anbieter.
Gerade junge Menschen sind eine wichtige Zielgruppe der Lebensmittel- und Kosmetikindustrie. Durch intensive Werbung versuchen die Unternehmen, neue Trends und Produkte im Lebensmittel- und Kosmetikbereich "anzukurbeln". Doch nicht immer sind diese Angebote gesund oder so ausgewogen, wie es die Werbung oft vermittelt. Häufig dienen sie vor allem den Absatzinteressen der Anbieter.
Montag, 23. Februar 2015
Sicherheitshinweis für die "New Born Baby Puppenwanne" von Simba Toys
Die Firma "Simba Toys" gibt einen Sicherheitshinweis für die "New Born Baby Puppenwanne" heraus, da sich aus einem beiliegenden Löffel eventuell Kleinteile lösen können. Dadurch kann die Gefahr des Verschluckens durch Kleinkinder nicht ausgeschlossen werden.
Weitere Infos mit Produktabbildung: Webseite des Herstellers
Weitere Infos mit Produktabbildung: Webseite des Herstellers
ROFU Kinderland ruft Produkt „Metallbauset“ zurück
Die ROFU Kinderland Spielwarenhandels GmbH ruft das Produkt „Metallbauset“ (EAN4016096123161) zurück. Grund: es wurde eine erhöhte Nickellässigkeit festgestellt.
Verbraucher, die im Besitz dieses Produktes sind, können dieses kostenfrei in jeder ROFU Kinderland Filiale zurückgeben und erhalten den Verkaufspreis erstattet.
Quelle & weitere Details mit Produktabbildung: ROFU / Rückruf
Verbraucher, die im Besitz dieses Produktes sind, können dieses kostenfrei in jeder ROFU Kinderland Filiale zurückgeben und erhalten den Verkaufspreis erstattet.
Quelle & weitere Details mit Produktabbildung: ROFU / Rückruf
WhatsApp und Co. - Infos über Instant Messenger auf dem Smartphone
Linktipp für Eltern vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Hier finden Eltern wissenswerte Infos über Funktionen, Risiken, Kosten und Sicherheitseinstellungen bei WhatsApp und Co.: SCHAU-HIN.INFO
Hier finden Eltern wissenswerte Infos über Funktionen, Risiken, Kosten und Sicherheitseinstellungen bei WhatsApp und Co.: SCHAU-HIN.INFO
Reformbedarf beim Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG)?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) teilt mit, dass es ein Forschungsvorhaben zur Reform des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) durchführt.
Das Ziel des BMJV sei es dabei, ein künftig bevorstehenden Herausforderungen gerecht werdendes Regelungswerk zu schaffen, das zugleich heutigen Transparenzanforderungen im Rechtsverkehr genügt und zu einem gerechten Ausgleich zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen beiträgt.
Das BMJV erklärt weiter dazu:
Das Ziel des BMJV sei es dabei, ein künftig bevorstehenden Herausforderungen gerecht werdendes Regelungswerk zu schaffen, das zugleich heutigen Transparenzanforderungen im Rechtsverkehr genügt und zu einem gerechten Ausgleich zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen beiträgt.
Das BMJV erklärt weiter dazu:
Sonntag, 22. Februar 2015
MacBook Pro Reparaturerweiterungsprogramm für Videoprobleme
Wegen Problemen bei einigen MacBook Pro-Systemen bezüglich der Videowiedergabe repariert Apple betroffene MacBook Pro-Systeme kostenlos.
Die betroffenen MacBook Pro-Systeme wurden zwischen Februar 2011 und Dezember 2013 verkauft. Quelle mit weiteren Details: Apple / support
Die betroffenen MacBook Pro-Systeme wurden zwischen Februar 2011 und Dezember 2013 verkauft. Quelle mit weiteren Details: Apple / support
Samstag, 21. Februar 2015
Bundesregierung goes Facebook
Die Bundesregierung ist neuerdings auch auf Facebook vertreten. Unter http://www.facebook.com/bundesregierung erhalten Nutzer ab sofort Einblicke
in die tägliche Arbeit der Regierung, aktuelle Informationen und Raum
für eigene Kommentare, Fragen und Anregungen (auch nicht-registrierte Nutzer können dort zumindest mitlesen).
Freitag, 20. Februar 2015
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 07/2015 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (hier). Für Deutschland gibt es folgende Sicherheitswarnungen oder Rückrufe (Details folgen nach dem Anklicken):
Bundesagentur für Arbeit: Warnung vor gefälschten E-Mails
Die Bundesagentur für Arbeit warnt aktuell vor gefälschten E-Mails, die
wegen eines angeblichen Serverausfalls persönliche Daten abfragen:
"Derzeit erhalten Internet-Nutzer angebliche E-Mails von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Empfänger werden gebeten, persönliche Daten an eine gefälschte BA-Mailadresse zu senden. Die Absender sind nicht zu identifizieren. Bei diesen E-Mails handelt es sich mit aller Wahrscheinlichkeit um Spams, vermutlich mit dem Ziel, an reale Nutzerdaten zu gelangen. Möglicherweise enthalten die E-Mails auch Viren oder Trojaner.
Die BA weist ausdrücklich darauf hin, dass sie in keinerlei Zusammenhang mit derartigen E-Mails steht. Die BA rät daher, verdächtige unaufgefordert erhaltene E-Mails ungelesen zu löschen. Das gilt auch für Mails, die eine Arbeit versprechen, und deren Absender-Adresse und Adresse für Bewerbungen nicht übereinstimmen." Quelle: BA
"Derzeit erhalten Internet-Nutzer angebliche E-Mails von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Empfänger werden gebeten, persönliche Daten an eine gefälschte BA-Mailadresse zu senden. Die Absender sind nicht zu identifizieren. Bei diesen E-Mails handelt es sich mit aller Wahrscheinlichkeit um Spams, vermutlich mit dem Ziel, an reale Nutzerdaten zu gelangen. Möglicherweise enthalten die E-Mails auch Viren oder Trojaner.
Die BA weist ausdrücklich darauf hin, dass sie in keinerlei Zusammenhang mit derartigen E-Mails steht. Die BA rät daher, verdächtige unaufgefordert erhaltene E-Mails ungelesen zu löschen. Das gilt auch für Mails, die eine Arbeit versprechen, und deren Absender-Adresse und Adresse für Bewerbungen nicht übereinstimmen." Quelle: BA
Umweltbundesamt: deutsches Trinkwasser erhält wieder die Note „sehr gut“
Das Umweltbundesamt hat einen aktuellen Bericht zur Trinkwasserqualität veröffentlicht (hier). Grenzwertüberschreitungen sollen demnach absolute Einzelfälle sein. Selbst der Problemstoff Nitrat, der im Grundwasser teilweise in hohen Konzentrationen auftritt – insbesondere dort, wo intensive Landwirtschaft betrieben wird – soll im Trinkwasser seit mehreren Jahren nicht mehr den Grenzwert überschreiten.
Wie das Umweltbundesamt weiter mitteilt, halten mindestens 99 Prozent der überwachten Proben die strengen rechtlichen Vorgaben bei fast allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen ein. Grundlage sind die Meldungen der Bundesländer an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das UBA.
Quelle und weitere Details zum Bericht: Umwelbundesamt
Wie das Umweltbundesamt weiter mitteilt, halten mindestens 99 Prozent der überwachten Proben die strengen rechtlichen Vorgaben bei fast allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen ein. Grundlage sind die Meldungen der Bundesländer an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das UBA.
Quelle und weitere Details zum Bericht: Umwelbundesamt
Wochenreport 08/2015
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Rückruf: HAHNE Cornflakes 0 % Zucker, 375g. Details: hier
- Riskante Adware: "Superfish" gefährdet Lenovo-Laptops. Details: hier
- SRAM ruft die Rennrad Vorderradnabe Zipp 88 zurück. Details: hier
- Rückruf: SCOTT Vanish Evo Fahrradhelme. Details: hier
- Vorsorgliche Sicherheitsüberprüfung des Klettersteigsets SKYSAFE II. Details: hier
- Rückruf: Bogensport-Lernhilfe EASY TECH der Marke GEOLOGIC. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Öko-Baumwollanbau stärkt Frauen - Zahlen der Organisation Südwind
- Paracetamol das Mittel der Wahl - Leichte Schmerzen in der Schwangerschaft
- Dienstrad günstig leasen - Günstiger als ein Kauf
- Im- und Export von Bio-Produkten - EU und China verhandeln über Gleichwertigkeit
- Naturkosmetik ohne Zertifizierung
- Basische Nahrungsergänzung
Donnerstag, 19. Februar 2015
Geld anlegen in Zeiten der Niedrigzinsen
Private Sparer haben derzeit wegen der Niedrigzinsen schlechte Karten - denn einigermaßen sichere Geldanlagen bringen leider nur noch Minizinsen.
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hat zur Übersicht die Vor- und Nachteile von verschiedenen Geldanlagen zusammengestellt: Niedrigzinsphase: Viel Schatten, wenig Licht für Verbraucher
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hat zur Übersicht die Vor- und Nachteile von verschiedenen Geldanlagen zusammengestellt: Niedrigzinsphase: Viel Schatten, wenig Licht für Verbraucher
Stauprognose für den 20. bis 22. Februar 2015
Wie der ADAC vorhersagt wird auch an diesem Wochenende auf den Routen in Richtung Wintersportgebiete einiges los sein.
Die Ferien enden zudem in Bayern, Sachsen, im Saarland sowie in Teilen Baden-Württembergs und dem Süden der Niederlande; das bedeutet Rückreiseverkehr in diese Gebiete. Auf dem Weg ins Pistenvergnügen hingegen sind Winterurlauber aus dem Norden und der Mitte der Niederlande sowie Urlauber, die nicht an Ferientermine gebunden sind. Besonders staugefährdet sind laut dem Automobilclub folgende Strecken:
Die Ferien enden zudem in Bayern, Sachsen, im Saarland sowie in Teilen Baden-Württembergs und dem Süden der Niederlande; das bedeutet Rückreiseverkehr in diese Gebiete. Auf dem Weg ins Pistenvergnügen hingegen sind Winterurlauber aus dem Norden und der Mitte der Niederlande sowie Urlauber, die nicht an Ferientermine gebunden sind. Besonders staugefährdet sind laut dem Automobilclub folgende Strecken:
Mittwoch, 18. Februar 2015
Intelligente Stromzähler: Einbauzwang nicht sinnvoll
Intelligente Stromzähler ("Smart Meter"; wiki dazu) sollen genau ermitteln können, wann ein Haushalt wieviel Strom verbraucht und was die größten Stromverbraucher sind. Das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung war bis 2014 Smart Meter flächendeckend einzusetzen.
Da dies dann so nicht umgesetzt werden konnte, hat das Bundeswirtschaftsministerium in der vergangenen Woche ein Eckepunktepapier für ein geplantes "Verordnungspaket intelligente Netze" veröffentlicht. Zum kostenlosen Download (PDF, 118 KB): 7 Eckpunkte für das "Verordnungspaket Intelligente Netze"
Der neue Zeitplan: bis 2032 sollen flächendeckend alle Haushalte Smart Meter verwenden. Die Untergrenze für eine Einbauverpflichtung soll weiterhin bei einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh liegen. Alle anderen Haushalte sollen erst nach und nach einen intelligenten Zähler bekommen.
Da dies dann so nicht umgesetzt werden konnte, hat das Bundeswirtschaftsministerium in der vergangenen Woche ein Eckepunktepapier für ein geplantes "Verordnungspaket intelligente Netze" veröffentlicht. Zum kostenlosen Download (PDF, 118 KB): 7 Eckpunkte für das "Verordnungspaket Intelligente Netze"
Der neue Zeitplan: bis 2032 sollen flächendeckend alle Haushalte Smart Meter verwenden. Die Untergrenze für eine Einbauverpflichtung soll weiterhin bei einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh liegen. Alle anderen Haushalte sollen erst nach und nach einen intelligenten Zähler bekommen.
Dienstag, 17. Februar 2015
Pandemien, die keine waren - und die Kosten dafür
Wie "Transparancy International" meldet, hat die Einlagerung unnötiger und nicht geeigneter antiviraler Medikamente anlässlich der Pandemiefehlalarme 2005 und 2009 dem Bund und den Bundesländern Kosten im dreistelligen Millionenbereich beschert.
Denn im Rahmen der Pandemie-Pläne haben der Bund und die Bundesländer entsprechend große Mengen Oseltamivir (Tamiflu®) und Zanamivir (Relenza®) v.a. in den Jahren 2005 und 2009 eingelagert.
Hier gibt es die vollständige Meldung mit interessanten Hintergrundinfos: transparency.de
Denn im Rahmen der Pandemie-Pläne haben der Bund und die Bundesländer entsprechend große Mengen Oseltamivir (Tamiflu®) und Zanamivir (Relenza®) v.a. in den Jahren 2005 und 2009 eingelagert.
Hier gibt es die vollständige Meldung mit interessanten Hintergrundinfos: transparency.de
ACHTUNG: Amazon-Phishing mit echten Kundendaten!
Cyscon warnt aktuell vor betrügerischen E-Mails, die angeblich von Amazon kommen und in denen echte Kundendaten (Vor- und Nachname, Strasse, PLZ und Ort sowie die Telefonnummer) des angeschriebenen E-Mail-Empfängers verwendet werden.
Die Absender-Adresse lautet: service@paypal.de
Betreff: Wichtig: Lastschriftmandat bestaetigen
Weitere Infos mit Screenshot der Mail gibt es hier: blog.check-and-secure
Die Absender-Adresse lautet: service@paypal.de
Betreff: Wichtig: Lastschriftmandat bestaetigen
Weitere Infos mit Screenshot der Mail gibt es hier: blog.check-and-secure
Rückruf: SCOTT Vanish Evo Fahrradhelme
SCOTT SPORTS SA ruft folgende Vanish Evo Fahrradhelme des
Modelljahres 2015 zurück:
An welcher Stelle des Helmes sich die Seriennummer befindet und weitere Details zum Rückruf gibt es hier (PDF, 151 KB): SCOTT Rückruf / FAQ
- Vanish Evo MY 15, Artikelnummer: 238472
- Vanish Evo MTB MY 15, Artikelnummer: 238485
An welcher Stelle des Helmes sich die Seriennummer befindet und weitere Details zum Rückruf gibt es hier (PDF, 151 KB): SCOTT Rückruf / FAQ
Montag, 16. Februar 2015
Karneval: Gefahr von Restalkohol wird stark unterschätzt
Die meisten Menschen sind zur Karnevalszeit vernünftig und vermeiden die Kombination Party+Alkohol+ Autofahren, in dem sie alternative Verkehrsmittel vorziehen. Laut ADAC unterschätzen jedoch die meisten Autofahrer die Gefahr durch Restalkohol am darauf folgenden
Morgen und setzen
sich mit reinem Gewissen hinters Steuer.
Der Automobilclub mahnt: Wundermittel oder Promille-Abbau-Beschleuniger gibt es nicht. Der Körper lässt sich nicht austricksen und baut pro Stunde nur etwa 0,1 Promille ab. Da helfen weder Schlaf, schwitzen, Kaffee trinken oder duschen. Von Medikamenten sollten Autofahrer erst recht die Finger lassen, weil deren Wirkstoffe verheerende Wechselwirkungen auslösen können.
Dazu ein Infogramm mit den Promillegrenzen in Europa (zum Vergrößern bitte anklicken):
Infogramm: ADAC
Der ADAC hat auf seiner Homepage weitere Infos und Tipps zum Thema veröffentlicht: Restalkohol am Steuer und generell zu Alkohol im Straßenverkehr.
Auch in der Tabletversion der ADAC Motorwelt stehen die Informationen für Sie bereit: Download für Tablet- und Smartphone
Der Automobilclub mahnt: Wundermittel oder Promille-Abbau-Beschleuniger gibt es nicht. Der Körper lässt sich nicht austricksen und baut pro Stunde nur etwa 0,1 Promille ab. Da helfen weder Schlaf, schwitzen, Kaffee trinken oder duschen. Von Medikamenten sollten Autofahrer erst recht die Finger lassen, weil deren Wirkstoffe verheerende Wechselwirkungen auslösen können.
Dazu ein Infogramm mit den Promillegrenzen in Europa (zum Vergrößern bitte anklicken):
Infogramm: ADAC
Der ADAC hat auf seiner Homepage weitere Infos und Tipps zum Thema veröffentlicht: Restalkohol am Steuer und generell zu Alkohol im Straßenverkehr.
Auch in der Tabletversion der ADAC Motorwelt stehen die Informationen für Sie bereit: Download für Tablet- und Smartphone
K.O.-Tropfen: Gefahr aus dem Glas - erhöhte Gefahr in der Faschingszeit
Faschingszeit ist Partyzeit. Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt zu diesem Anlass wieder vor sogenannten K.O.-Tropfen, die auf Partys, in Diskos oder Lokalen von Umbekannten in die Getränke der Opfer gegeben werden. Diese Tropfen sind flüssige Drogen, die hilf-, willenlos oder gar bewusstlos machen. Das betäubte Opfer kann dadurch leicht ausgeraubt und/oder vergewaltigt werden.
Tipps von der Polizeilichen Kriminalprävention dazu:
Tipps von der Polizeilichen Kriminalprävention dazu:
- Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
- Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
- Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen.
- Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.
Samstag, 14. Februar 2015
Vorsorgliche Sicherheitsüberprüfung des Klettersteigsets SKYSAFE II
Beim SKYLOTEC Klettersteigset SKYSAFE II kam es bei 49 Sets die zwischen
dem 17.12.2014 bis 08.01.2015 an einige deutsche Händler ausgeliefert
wurden aufgrund von Zuliefererproblemen zu Unregelmäßigkeiten bei der
Materialqualität.
Rückruf: Bogensport-Lernhilfe EASY TECH der Marke GEOLOGIC
Die DECATHLON Sportspezialvertriebs GmbH ruft die Bogensport-Lernhilfe EASY TECH der Marke GEOLOGIC zurück. Grund für den Rückruf:
Freitag, 13. Februar 2015
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 06/2015 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (hier). Für Deutschland gibt es folgende Sicherheitswarnungen oder Rückrufe (Details folgen nach dem Anklicken):
Vorsicht vor unseriösen Wohnungsangeboten im Internet
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor unseriösen Anbietern im Internet, die derzeit mit traumhaft klingenden Wohnungsangeboten versuchen, Kasse zu machen.
Betrüger bieten dazu auf Online-Portalen Luxuswohnungen in Toplage zu unglaublich günstigen Konditionen an. Diese Wohnungen existieren in Wirklichkeit nicht oder gehören einem unbeteiligten Eigentümer. Die Verbraucherzentrale rät daher eindringlich, bei vermeintlichen Mietschnäppchen sehr vorsichtig zu sein.
Der Trick verläuft nach einem immer gleichen Muster:
Betrüger bieten dazu auf Online-Portalen Luxuswohnungen in Toplage zu unglaublich günstigen Konditionen an. Diese Wohnungen existieren in Wirklichkeit nicht oder gehören einem unbeteiligten Eigentümer. Die Verbraucherzentrale rät daher eindringlich, bei vermeintlichen Mietschnäppchen sehr vorsichtig zu sein.
Der Trick verläuft nach einem immer gleichen Muster:
- Wonungen werden von den angeblichen Eigentümern im Internet angeboten, wobei deren Mietpreise verglichen mit dem aktuellen Mietspiegel der jeweiligen Stadt unrealistisch sind
- Die Betrüger geben dabei vor, im Ausland zu leben
- Der Schlüssel für eine Wohnungsbesichtigung kann daher nur gegen vorab geleisteter Kaution per Post oder Kurier verschickt werden
- Die verlangte Kaution liegt häufig im vierstelligen Bereich
- Der Bargeld-Transfer soll dann über darauf spezialisierte Anbieter wie "Western Union" ablaufen.
Dringende Sicherheitsinfo: Prüfung der Lenkradanbindung beim Rollstuhl "Breezy Parix 2"
Betroffen sind folgende Rollstühle:
Grund der Maßnahme: wie das Unternehmen "Sunrise Medical GmbH & Co. KG" mitteilt könnte es durch eventuell nicht fachgerecht ausgeführte Schweißnähte an der Lenkradanbindung dazu kommen, dass die Stabilität der Anbindung plötzlich verloren geht. Es besteht die Möglichkeit, dass der Nutzer sich Verletzungen zuziehen könnte.
Quelle mit weiteren Details (PDF, 20 KB): Korrektive Maßnahme für Rollstuhl Breezy Parix 2 (Produktionszeitraum Juli bis August 2014), Sunrise Medical GmbH & Co. KG
- Rollstuhl Breezy Parix 2
- Artikelnummer: 074300-000
- Serienummern: P2140701001 – P2140812116
- Sitztiefen: alle Sitztiefen
- Baudatum: 01.07.2014 bis 31.08.2014
Grund der Maßnahme: wie das Unternehmen "Sunrise Medical GmbH & Co. KG" mitteilt könnte es durch eventuell nicht fachgerecht ausgeführte Schweißnähte an der Lenkradanbindung dazu kommen, dass die Stabilität der Anbindung plötzlich verloren geht. Es besteht die Möglichkeit, dass der Nutzer sich Verletzungen zuziehen könnte.
Quelle mit weiteren Details (PDF, 20 KB): Korrektive Maßnahme für Rollstuhl Breezy Parix 2 (Produktionszeitraum Juli bis August 2014), Sunrise Medical GmbH & Co. KG
Donnerstag, 12. Februar 2015
Wochenreport 07/2015
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Rückruf Biere der Brauerei Hembacher: Stöffle, Kellerbier, Zwickelpils. Details: hier
- Rückruf Biere der Brauerei Lindenbräu: Vollbier, Pils, Leicht, Weizen. Details: hier
- Rückruf: "Müller`s Schmalzfleisch" klassisch/ mit Röstzwiebeln/ mit Speck 400g, verkauft bei NORMA. Details: hier
- Saarland: Wursthüllen (Rinderdärme), die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen im Umlauf. Details: hier
- mymuesli ruft den Kinderlöffel "Quak Quak" zurück. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Spinat im Babybrei gefährlich? - Ein paar Punkte beachten
- C&A will Entschädigung zahlen - Vereinbarung für Opfer in Bangladesch
- Wo finde ich regionale Produkte? - Regionalinitiativen gehen online
- Flächendeckend belastet - Gewässer in Baden-Württemberg
- Raus aus Altverträgen - Bausparkassen drohen mit Kündigung
Technische Warnung: Sicherheitsupdates für mehrere Windows-Produkte dringend empfohlen
Das "Bürger-Cert" - ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) - empfiehlt dringend ein Update für diverse Microsoft-Systeme und Microsoft-Produkte!
Grund: Mit diesen Sicherheitsupdates werden wichtige Sicherheitslücken geschlossen. Diese Sicherheitslücken ermöglichen einem entfernten, nicht am System angemeldeten Angreifer aus dem Internet beliebige Befehle mit den Rechten des eingeloggten Benutzers auszuführen. Unter bestimmten Umständen ist es solchen Angreifern möglich, die vollständige Kontrolle über das System zu erlangen.
Welche Microsoft-Systeme/Anwendungen betroffen sind und wie Sie updaten können erfahren Sie hier: Bürger-Cert / Technische Warnung
Grund: Mit diesen Sicherheitsupdates werden wichtige Sicherheitslücken geschlossen. Diese Sicherheitslücken ermöglichen einem entfernten, nicht am System angemeldeten Angreifer aus dem Internet beliebige Befehle mit den Rechten des eingeloggten Benutzers auszuführen. Unter bestimmten Umständen ist es solchen Angreifern möglich, die vollständige Kontrolle über das System zu erlangen.
Welche Microsoft-Systeme/Anwendungen betroffen sind und wie Sie updaten können erfahren Sie hier: Bürger-Cert / Technische Warnung
Verbraucherzentrale: Kündigungswelle bei Bausparkassen geht weiter
Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt, reißt die Kündigungswelle der Bausparkassen nicht ab. (HIntergrundinfos: wir berichteten über das Anlagedilemma der Bausparkassen aufgrund der Niedrigzinsen z.B. in dieser Mitteilung)
Jetzt hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erneut aktuelle Infos und Musterbriefe zum Thema für die betroffenen Bausparer veröffentlicht: Kündigungswelle der Bausparkassen - Kündigung nicht hinnehmen!
Jetzt hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erneut aktuelle Infos und Musterbriefe zum Thema für die betroffenen Bausparer veröffentlicht: Kündigungswelle der Bausparkassen - Kündigung nicht hinnehmen!
Stauprognose für den 13. bis 15. Februar 2015
Der ADAC erwartet für das kommende Karnevals-, bzw. Faschingswochenende längere Staus und stockenden Verkehr auf den Autobahnen. In Bayern, in Teilen Baden-Württembergs, im Saarland und im Süden der Niederlande gibt es eine Woche Ferien, in Sachsen starten Urlauber in die zweite Woche.
Dazu kommen viele Wochenend- und Tagesausflügler. Wie der Automobilclub weiter mitteilt werden die Strecken in die Alpen und Mittelgebirge besonders belastet sein. Allerings muss man auch in der Gegenrichtung durch Rückreiseverkehr mit Verzögerungen rechnen.
Dazu kommen viele Wochenend- und Tagesausflügler. Wie der Automobilclub weiter mitteilt werden die Strecken in die Alpen und Mittelgebirge besonders belastet sein. Allerings muss man auch in der Gegenrichtung durch Rückreiseverkehr mit Verzögerungen rechnen.
Mittwoch, 11. Februar 2015
Vereinigung Cockpit: Ankündigung erneuter Arbeitskämpfe der Piloten bei Germanwings
Wie die Vereinigung Cockpit (VC) ankündigt, wird sie ihre Mitglieder bei Germanwings von
Donnerstag, 12. Februar 00.00 Uhr bis Freitag, 13. Februar 2015 23.59 Uhr
zu einem zweitägigen Arbeitskampf aufrufen.
Bestreikt werden alle Abflüge der Germanwings in Deutschland. Quelle mit den Hintergründen des Streiks: vcockpit.de / Pressemitteilung
Aktuelle Meldungen von Germanwings mit den neuesten Entwicklungen bezüglich eines Ersatzflugplans finden Sie hier: Germanwings aktuelle Meldungen
Donnerstag, 12. Februar 00.00 Uhr bis Freitag, 13. Februar 2015 23.59 Uhr
zu einem zweitägigen Arbeitskampf aufrufen.
Bestreikt werden alle Abflüge der Germanwings in Deutschland. Quelle mit den Hintergründen des Streiks: vcockpit.de / Pressemitteilung
Aktuelle Meldungen von Germanwings mit den neuesten Entwicklungen bezüglich eines Ersatzflugplans finden Sie hier: Germanwings aktuelle Meldungen
Teure Einträge in dubiose Branchenbücher
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor Schreiben für Einträge in fragwürdige Gewerberegister. Firmen und freiberuflich Tätige erhalten demnach immer wieder seit Jahren derartige Werbung und wenden sich damit an die Verbraucherzentrale.
Die aktuelle Warnung bezieht sich auf ein Angebot, das derzeit per Briefpost verschickt wird und bei Unachtsamkeit rund 600 € Kosten verursachen kann. Mehr dazu in dieser Warnung: vz Rheinland-Pfalz
Die aktuelle Warnung bezieht sich auf ein Angebot, das derzeit per Briefpost verschickt wird und bei Unachtsamkeit rund 600 € Kosten verursachen kann. Mehr dazu in dieser Warnung: vz Rheinland-Pfalz
Landgericht Berlin: Vermietung der Wohnung durch den Mieter über „Airbnb“ an Touristen rechtfertigt die fristlose Kündigung
Vorab zur Erklärung: "Airbnb" ist ein Unternehmen, das via Online-Plattform (www.airbnb.de) privaten Vermietern die Möglichkeit gibt, ihr Zuhause an Menschen zu vermieten, die eine Unterkunft fernab des Pauschaltourismus suchen.
"Airbnb" ist eine Abkürzung des ursprünglichen Namens "Airbedandbreakfast" ("Luftmatzatze und Frühstück"; angelehnt an die englischsprachige Bezeichnung "Bed and Breakfast" - B&B - wo die Übernachtung samt Frühstück von Privatleuten bereitgestellt wird) Mehr über das Geschäftsmodell auf wiki: airbnb
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil entschieden, dass ein MIeter die Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung einholen muss, bevor er seine Wohnung über das Internetportal “airbnb” an Touristen vermietet.
"Airbnb" ist eine Abkürzung des ursprünglichen Namens "Airbedandbreakfast" ("Luftmatzatze und Frühstück"; angelehnt an die englischsprachige Bezeichnung "Bed and Breakfast" - B&B - wo die Übernachtung samt Frühstück von Privatleuten bereitgestellt wird) Mehr über das Geschäftsmodell auf wiki: airbnb
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil entschieden, dass ein MIeter die Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung einholen muss, bevor er seine Wohnung über das Internetportal “airbnb” an Touristen vermietet.
Bundesumweltministerium fördert auch 2015 die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern
Wie das Umweltbundesamt mitteilt, wird das Bundesumweltministerium auch 2015 die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern fördern.
Das betrifft Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge). 30 Millionen Euro sind dafür bereitgestellt. Für jeden geförderten Partikelfilter sind 260 Euro vorgesehen. Anträge können seit dem 1. Februar 2015 beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden.
Das betrifft Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge). 30 Millionen Euro sind dafür bereitgestellt. Für jeden geförderten Partikelfilter sind 260 Euro vorgesehen. Anträge können seit dem 1. Februar 2015 beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden.
Dienstag, 10. Februar 2015
Neue Nutzungsbedingungen bei Facebook: "interessensbasierte" Reklame abschalten
Das soziale Netzwerk "Facebook" hat seine Nutzungsbedingungen mal wieder geändert (wir veröffentlichten eine Meldung dazu hier: Achtung: Facebook ändert seine Nutzungsbedingungen zum 30. Januar 2015).
Die Stiftung Warentest hat nun eine Anleitung dazu veröffentlicht, wie Nutzer von Facebook zumindest die „interessenbasierte“ Reklame abschalten können: hier
Die Stiftung Warentest hat nun eine Anleitung dazu veröffentlicht, wie Nutzer von Facebook zumindest die „interessenbasierte“ Reklame abschalten können: hier
Tipp: Eltern und Lehrer sollten auch "Ins Netz gehen"
Heute (10.02.2015) ist der jährlich stattfindende internationale "Saver Internet Day". Zu diesem Anlass möchte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf das neue Internetportal http://www.multiplikatoren.ins-netz-gehen.de/ hinweisen.
Dieses neue Internetangebot hat zum Ziel, Ängste von Erwachsenen abzubauen, beispielsweise bezüglich übermäßig langer Mediennutzungszeiten. Die Internetseite erläutert die Faszination der Jugendlichen für die neuen Medien. Sie Informiert Eltern und Kindern sowie Lehrer und Schüler unter anderem darüber, wie sie gemeinsam Computerspiel- und Internetsucht junger Menschen frühzeitig erkennen, rechtzeitig begegnen und Jugendliche auf dem Weg aus der Sucht unterstützen können.
Dieses neue Internetangebot hat zum Ziel, Ängste von Erwachsenen abzubauen, beispielsweise bezüglich übermäßig langer Mediennutzungszeiten. Die Internetseite erläutert die Faszination der Jugendlichen für die neuen Medien. Sie Informiert Eltern und Kindern sowie Lehrer und Schüler unter anderem darüber, wie sie gemeinsam Computerspiel- und Internetsucht junger Menschen frühzeitig erkennen, rechtzeitig begegnen und Jugendliche auf dem Weg aus der Sucht unterstützen können.
mymuesli ruft den Kinderlöffel "Quak Quak" zurück
Das Unternehmen "mymuesli" ruft den Kinderlöffel Quak Quak des Zulieferers "Donkey Products GmbH" zurück. Grund: Es könnten sich Teile des Produkts lösen und daher besteht die Gefahr des Verschluckens oder Erstickens. Quelle mit weiteren Infos und Produktbild: mymuesli / Rückruf Kinderlöffel
Freitag, 6. Februar 2015
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 05/2015 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder den wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (hier). Für Deutschland gibt es folgende Sicherheitswarnungen oder Rückrufe (Details folgen nach dem Anklicken):
Mal wieder: Warnung vor dubiosen Geldeintreibern
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt aktuell vor dubiosen Geldeintreibern mit Sitz in Hamburg. Demnach soll dieses Inkassounternehmen Verbraucher anschreiben und behaupten, dass aus einem telefonisch
bestellten Gewinnspieldienst noch Beträge offen
seien. Die Angeschriebenen werden daher aufgefordert, einen Betrag von rund 240 Euro auf ein Konto in Bulgarien zu überweisen.
Weitere wichtige Infos dazu gibt es hier: vz Baden-Württemberg
Weitere wichtige Infos dazu gibt es hier: vz Baden-Württemberg
Android: Malware-Schleudern tarnen sich als Apps
Nach Angaben des "Bürger-Cert" - ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) - sind nun gleich drei Apps für Android als Malware-Schleudern
aufgeflogen.
Laut "Bürger-Cert" handelt es sich dabei um das Kartenspiel "Durak", die Geschichts-App "Konka Russian History" und den Intelligenztest "Iwolt IQtest". Im Google Play Store stehen sie nicht mehr zur Verfügung, wurden aber nach Angaben von Spiegel Online bereits "millionenfach heruntergeladen"
Besonders perfide sei, dass die Apps erst mit Tagen oder Wochen Verspätung ihr Gefährdungspotenzial ausspielen. Wegen dieses "Verzögerungszünders" bleibt Nutzern womöglich die Ursache verborgen, warum sie nun plötzlich gefälschte Warnungen sehen, die zum Download von Anwendungen oder Aktualisierungen auffordern, hinter denen sich Schadsoftware verbirgt.
Diese und weitere wichtige Infos finden sie im neuen Newsletter von "Bürger-Cert": Newsletter "Sicher informiert" vom 05.02.2015
Sie können diesen Newsletter-Dienst vom "Bürger-Cert" auch kostenlos online abonnieren, um zukünftig automatisch den neuesten Newsletter auf Ihr E-Mail-Account zu erhalten. Außerdem gibt es noch zwei andere, ebenfalls kostenlose E-Mail Abos. Mehr darüber hier: Infos über die Informationsdienste im Abonnement
Laut "Bürger-Cert" handelt es sich dabei um das Kartenspiel "Durak", die Geschichts-App "Konka Russian History" und den Intelligenztest "Iwolt IQtest". Im Google Play Store stehen sie nicht mehr zur Verfügung, wurden aber nach Angaben von Spiegel Online bereits "millionenfach heruntergeladen"
Besonders perfide sei, dass die Apps erst mit Tagen oder Wochen Verspätung ihr Gefährdungspotenzial ausspielen. Wegen dieses "Verzögerungszünders" bleibt Nutzern womöglich die Ursache verborgen, warum sie nun plötzlich gefälschte Warnungen sehen, die zum Download von Anwendungen oder Aktualisierungen auffordern, hinter denen sich Schadsoftware verbirgt.
Diese und weitere wichtige Infos finden sie im neuen Newsletter von "Bürger-Cert": Newsletter "Sicher informiert" vom 05.02.2015
Sie können diesen Newsletter-Dienst vom "Bürger-Cert" auch kostenlos online abonnieren, um zukünftig automatisch den neuesten Newsletter auf Ihr E-Mail-Account zu erhalten. Außerdem gibt es noch zwei andere, ebenfalls kostenlose E-Mail Abos. Mehr darüber hier: Infos über die Informationsdienste im Abonnement
Stichprobe bei 15 Onlineshops: Versand-Flatrates oft mit Haken
Die sogenannten "Versand-Flatrates" sind Angebote von Händlern, bei denen der Kunde einmal einen festen Betrag zahlt und dafür alle Bestellungen, die er innerhalb des folgenden Jahres aufgibt, portofrei nach Hause geliefert bekommt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Versand-Flatrates von 15 Online-Händlern einmal genauer unter die Lupe genommen und festgestellt, dass solche Angebote oft einen Haken haben. Mehr dazu in diesem Bericht: Versand-Flatrates: Bedingungen genau prüfen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Versand-Flatrates von 15 Online-Händlern einmal genauer unter die Lupe genommen und festgestellt, dass solche Angebote oft einen Haken haben. Mehr dazu in diesem Bericht: Versand-Flatrates: Bedingungen genau prüfen
Wochenreport 06/2015
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Rückruf: SCARPA Skistiefel F1 Evo und F1 Evo WMN. Details: hier
- Sicherheitswarnung: Steakmesser von Xenos. Details: hier
- Rückruf: Lindenbräu Vollbier. Details: hier
- Rückruf: Camembert Calvados von Coopérative Isigny Sainte-Mère. Details: hier
- Rückruf: „Bad Reiniger XXL" der Marke „GUT&GÜNSTIG“. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Allergien bei Kleinkindern - Neuer Fußboden erhöht Risiko
- Gefragt - geantwortet - Alter Käse
- Äpfel für Allergiker - Polyphenole machen den Unterschied
- Pollen von Gen-Mais fliegen weiter als gedacht
Donnerstag, 5. Februar 2015
Neue Version des Adobe Flash Player ist da!
Adobe hat eine neue Version des Adobe Flash Players herausgebracht (Version 16.0.0.305). Dies ist ein Update auf die Sicherheitswarnung vom Di, 03.02.2015*. Zur Adobe Flash Player Download-Seite: https://get.adobe.com/de/flashplayer/
*Wir berichteten darüber hier
*Wir berichteten darüber hier
Austauschpflicht für alte Heizkessel
Auf viele Haus- und Wohnungseigentümer kommen in diesem Jahr neue Kosten zu, denn seit Januar gibt es eine Austauschpflicht für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind.
Es gibt hierbei aber auch Ausnahmen; von der Austauschpflicht ausgenommen sind diejenigen, die seit 1. Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen. Gleiches gilt für Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als 400 Kilowatt Nennleistung sowie für alle Brennwert- und Niedertemperaturkessel.
Wer jetzt ein Haus mit austauschpflichtigem Kessel erwirbt, muss ihn innnerhalb zwei Jahren ersetzen. Für die Überwachung der Vorschriften ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat hier weitere wichtige Infos zum Thema zusammengestellt: Austauschpflicht für Heizkessel
Es gibt hierbei aber auch Ausnahmen; von der Austauschpflicht ausgenommen sind diejenigen, die seit 1. Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen. Gleiches gilt für Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als 400 Kilowatt Nennleistung sowie für alle Brennwert- und Niedertemperaturkessel.
Wer jetzt ein Haus mit austauschpflichtigem Kessel erwirbt, muss ihn innnerhalb zwei Jahren ersetzen. Für die Überwachung der Vorschriften ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat hier weitere wichtige Infos zum Thema zusammengestellt: Austauschpflicht für Heizkessel
Fragen und Antworten zum Thema Krankengeld
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat eine Spezial-Infoseite eingerichtet, auf der sie wichtige Infos zum Thema Krankengeld und auch Fälle aus ihrer Beratung veröffentlicht hat: http://www.patientenberatung.de/krankengeld/
Deutscher Bundestag meldet: "2014 keine kalte Progression"
Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, gab es 2014 keine zusätzliche kalte Progression. „Im Jahr 2014 hat die niedrigere Preissteigerungsrate in Verbindung mit der Anhebung des Grundfreibetrages zu Jahresbeginn dazu geführt, dass in diesem Jahr keine zusätzliche kalte Progression entstanden ist“, schreibt die Regierung in dem „Ersten Steuerprogressionsbericht“ .
Im Jahr 2013 sei das Volumen der Steuereinnahmen durch die kalte Progression bei 640 Millionen Euro gelegen.
Der Deutsche Bundestag teilt weiter mit, dass für 2015 durch die kalte Progression Steuermehreinnahmen in Höhe von 690 Millionen Euro erwartet wird - bei einer angenommenen Inflationsrate von einem Prozent. 2016 würde dieser Betrag dann auf 800 Millionen Euro steigen.
Im Jahr 2013 sei das Volumen der Steuereinnahmen durch die kalte Progression bei 640 Millionen Euro gelegen.
Der Deutsche Bundestag teilt weiter mit, dass für 2015 durch die kalte Progression Steuermehreinnahmen in Höhe von 690 Millionen Euro erwartet wird - bei einer angenommenen Inflationsrate von einem Prozent. 2016 würde dieser Betrag dann auf 800 Millionen Euro steigen.
Rückruf: SCARPA Skistiefel F1 Evo und F1 Evo WMN
Die Firma SCARPA ruft die Skistiefel F1 Evo und F1 Evo WMN zurück, da die Stiefel versehentlich durch den Tronic Mechanismus von SKI-Modus in die WALK Phase wechseln können. Quelle und weitere Infos: BAuA
Stauprognose für den 6. bis 8. Februar 2015
Wie der ADAC meldet, wird der Ansturm auf die Wintersportgebiete der Alpen und Mittelgebirge immer größer. An diesem Wochenende beginnen in Sachsen die Winterferien und in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gehen sie in die zweite Woche. Urlauber aus Berlin, Brandenburg und Thüringen sorgen für Rückreiseverkehr; denn dort enden die Ferien in Kürze. Zusätzlich werden viele Tages- und Wochenendausflügler unterwegs sein. Besonders staugefährdet sind laut ADAC folgende Strecken:
Mittwoch, 4. Februar 2015
Sicherheitswarnung: Steakmesser von Xenos
Xenos B.V. hat ein Sicherheitsrisiko bei dem hier abgebildeten 6-er Set Steakmesser mit dem EAN-Code 8006416103160 festgestellt.
Dieser Artikel wird seid Mitte November 2014 verkauft:
Screenshot: Xenos Sicherheitswarnung
Grund: das Unternehmen hat festgestellt, dass die Steakmesser mangelhaft verarbeitet wurden und sich daher Metallstücke lösen können. Beim Verschlucken eines Metallstückes kann es zu inneren Schnittverletzungen kommen. Es wird empfohlen, diesen Artikel nicht mehr zu verwenden und ihn in eine nächstgelegene Xenos Filiale zurückzugeben. Der Kaufpreis wird voll erstattet. Quelle und weitere Infos: Xenos Produktwarnungen
Screenshot: Xenos Sicherheitswarnung
Grund: das Unternehmen hat festgestellt, dass die Steakmesser mangelhaft verarbeitet wurden und sich daher Metallstücke lösen können. Beim Verschlucken eines Metallstückes kann es zu inneren Schnittverletzungen kommen. Es wird empfohlen, diesen Artikel nicht mehr zu verwenden und ihn in eine nächstgelegene Xenos Filiale zurückzugeben. Der Kaufpreis wird voll erstattet. Quelle und weitere Infos: Xenos Produktwarnungen
Rückruf: Lindenbräu Vollbier
Die Brauerei Lindenbräu aus Gräfenberg ruft das Lindenbräu Vollbier mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 18/03 und 24/03 zurück.
Grund: es könnten Verunreinigungen von Reinigungsmitteln enthalten sein. Die Brauerei bittet dringend, diese Biere in die Brauerei oder in den Getränkemarkt, in dem sie gekauft wurden, zurückzubringen. Die zurückgegebenen Produkte werden ersetzt. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de
Grund: es könnten Verunreinigungen von Reinigungsmitteln enthalten sein. Die Brauerei bittet dringend, diese Biere in die Brauerei oder in den Getränkemarkt, in dem sie gekauft wurden, zurückzubringen. Die zurückgegebenen Produkte werden ersetzt. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de
Fleisch: Frisch oder aufgetaut?
Für Verbraucher, die sich beim Einkauf fragen, ob das Fleisch an der Bedientheke oder im Kühlregal im Supermarkt wirklich frisch ist oder ob es vorher schon mal gefroren war hat die Verbraucherzentrale Sachsen einige Informationen zusammengestellt:
Bei verpackten Lebensmitteln wie Fleischerzeugnissen ist nur dann der Hinweis "aufgetaut" verpflichtend, wenn durch das Einfrieren und das spätere Auftauen die mögliche Weiterverwendung eingeschränkt ist. Dies kann Sicherheit, Geschmack und äußere Beschaffenheit betreffen.
Bei anderen Erzeugnissen wie zum Beispiel Butter, bei denen das Einfrieren und Auftauen keine derartigen Auswirkungen hat, ist der Hinweis "aufgetaut" nicht notwendig. Dazu kommt, dass sich die Pflicht zur Kennzeichung nur auf das jeweilige Produkt selbst bezieht. Handelt es sich z.B. um aufgetautes Fleisch, das anschließend noch mariniert oder zerkleinert wird, ist die Angabe "aufgetaut" nicht notwendig.
Bei verpackten Lebensmitteln wie Fleischerzeugnissen ist nur dann der Hinweis "aufgetaut" verpflichtend, wenn durch das Einfrieren und das spätere Auftauen die mögliche Weiterverwendung eingeschränkt ist. Dies kann Sicherheit, Geschmack und äußere Beschaffenheit betreffen.
Bei anderen Erzeugnissen wie zum Beispiel Butter, bei denen das Einfrieren und Auftauen keine derartigen Auswirkungen hat, ist der Hinweis "aufgetaut" nicht notwendig. Dazu kommt, dass sich die Pflicht zur Kennzeichung nur auf das jeweilige Produkt selbst bezieht. Handelt es sich z.B. um aufgetautes Fleisch, das anschließend noch mariniert oder zerkleinert wird, ist die Angabe "aufgetaut" nicht notwendig.
Rückruf: Camembert Calvados von Coopérative Isigny Sainte-Mère
Die französische Firma Coopérative Isigny Sainte Mère ruft folgendes Produkt zurück:
- Name : Camembert Calvados
- Charge-Nr. : 347 3
- M.H.D: 10/02/2015
- Identitätskennzeichen : FR 14.342.001 CE (siehe Oval auf der Verpackung)
Krebs war 2013 die zweithäufigste Todesursache
Heute, am 04. Februar 2015 ist Weltkrebstag. Das Statistische Bundesamt teilt aktuell dazu mit, dass 25 % aller im Jahr 2013 in Deutschland verstorbenen Personen an einem Krebsleiden verstarben. Somit bleibt Krebs mit 223 842 Sterbefällen - nach den Herz-Kreislauferkrankungen - die zweithäufigste Todesursache.
Allerdings leben die Krebserkrankten seit Jahren länger mit ihrer Krankheit; das durchschnittliche Sterbealter steigt bei dieser Personengruppe seit Jahren an. Im Jahr 2013 erreichte es mit 73,4 Jahren den bisher höchsten gemessenen Wert.
Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, ist Krebs ist zunehmend eine Erkrankung, die erst im fortgeschrittenen Alter auftritt. Der Anteil Gestorbener mit Krebs, die 85 Jahre und älter waren, lag im Jahr 2013 bei 17 %. Im Jahr 1983 hatte der Anteil lediglich etwas über 8 % betragen.
Allerdings leben die Krebserkrankten seit Jahren länger mit ihrer Krankheit; das durchschnittliche Sterbealter steigt bei dieser Personengruppe seit Jahren an. Im Jahr 2013 erreichte es mit 73,4 Jahren den bisher höchsten gemessenen Wert.
Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, ist Krebs ist zunehmend eine Erkrankung, die erst im fortgeschrittenen Alter auftritt. Der Anteil Gestorbener mit Krebs, die 85 Jahre und älter waren, lag im Jahr 2013 bei 17 %. Im Jahr 1983 hatte der Anteil lediglich etwas über 8 % betragen.
Dienstag, 3. Februar 2015
Alarmmeldung: Adobe Flash Player
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt (höchste Risikobewertung!):
Sie sollten den Adobe Flash Player umgehend deinstallieren oder zumindest das Flash Player Plug-In in Ihrem Browser deaktivieren. Nehmen Sie den Adobe Flash Player erst wieder in Betrieb, nachdem ein Sicherheitsupdate zur Verfügung steht, welches diese Sicherheitslücke behebt, und Sie Ihr System auf diese fehlerbereinigte Version aktualisiert haben.
Betroffene Systeme:
Sie sollten den Adobe Flash Player umgehend deinstallieren oder zumindest das Flash Player Plug-In in Ihrem Browser deaktivieren. Nehmen Sie den Adobe Flash Player erst wieder in Betrieb, nachdem ein Sicherheitsupdate zur Verfügung steht, welches diese Sicherheitslücke behebt, und Sie Ihr System auf diese fehlerbereinigte Version aktualisiert haben.
Betroffene Systeme:
- Adobe Flash Player bis einschließlich 13.0.0.264
- Adobe Flash Player bis einschließlich 16.0.0.296
- Adobe Flash Player for Linux bis einschließlich 11.2.202.440
- Apple Mac OS X GNU/Linux
- Microsoft Windows
Mit dem Flash Player werden multimediale
aktive Inhalte wiedergegeben. Das Programm ist integraler Bestandteil
zahlreicher Adobe Produkte.
Adobe teilt mit, dass für die aktuellen
Adobe Flash Player Versionen eine neue kritische Sicherheitslücke
(CVE-2015-0313) gefunden wurde, die es einem entfernten und nicht
angemeldeten Angreifer ermöglicht, einen Absturz zu verursachen oder die
Kontrolle über das betroffene System zu übernehmen. Die Schwachstelle
wird aktiv ausgenutzt und die Schadsoftware, mit Hilfe derer dies
geschieht, kann über sogenannte Drive-by-Downloads auf ein System
eingeschleust werden.
Update (05.02.2015, 15:50 Uhr) Adobe hat eine neue Version (Version 16.0.0.305) des Adobe Flash Players herausgebracht. Hier zum Herunterladen: https://get.adobe.com/de/flashplayer/
Update (05.02.2015, 15:50 Uhr) Adobe hat eine neue Version (Version 16.0.0.305) des Adobe Flash Players herausgebracht. Hier zum Herunterladen: https://get.adobe.com/de/flashplayer/
Landgericht Leipzig entscheidet: Mütter bekommen Verdienstausfall wegen fehlendem Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte ersetzt
Drei Mütter hatten vor dem Landgericht Leipzig ihren Verdienstaufall eingeklagt, weil ihren Kindern mit Vollendung des ersten Lebensjahres kein Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung zugewiesen wurde. Gestern (02.02.2015) entschied das Landericht Leipzig, dass den drei Mütter Schadensersatz in voller eingeklagter Höhe zusteht.
Quelle und weitere Details: Pressemitteilung Landgericht Leipzig
Quelle und weitere Details: Pressemitteilung Landgericht Leipzig
Immobilienfinanzierung – häufige Fragen und Antworten
Niedrige Zinsen (oder sogar drohende negative Zinsen) auf Konten und Anlageprodukten sind ein Alptraum für jeden Sparer. Da überlegt sich vielleicht der eine oder andere Verbraucher mit finanziellen Rücklagen, ob dieses angesparte Geld besser in einer eigenen Immobilie aufgehoben ist.
Doch Vorsicht - ein solcher Schritt ist oft mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden! Es ist daher für jeden Immobilienbesitzer in spe existenziell wichtig, das Risiko möglichst gering zu halten, damit der Traum vom Eigenheim nicht zum finanziellen Alptraum wird.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat einige wichtige Tipps aus ihrer Beratungspraxis zu diesem Thema zusammengestellt: vz Baden-Württemberg / Immobilienfinanzierung
Doch Vorsicht - ein solcher Schritt ist oft mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden! Es ist daher für jeden Immobilienbesitzer in spe existenziell wichtig, das Risiko möglichst gering zu halten, damit der Traum vom Eigenheim nicht zum finanziellen Alptraum wird.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat einige wichtige Tipps aus ihrer Beratungspraxis zu diesem Thema zusammengestellt: vz Baden-Württemberg / Immobilienfinanzierung
Geben Sie Autodieben keine Chance
Autos sind ein begehrtes Diebesgut: Im Jahr 2013 wurden gemäß der INPOL-Sachfahndung 19.395 auf Dauer entwendete Personenkraftwagen (Pkw) registriert. Damit liegt dieser Wert um fünf Prozent höher als im Vorjahr und um drei Prozent über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre (18.920 Pkw).
Vor allem auf hochwertige Pkw, SUV-Modelle und Kleintransporter haben es die Diebe abgesehen. In den bereits seit Jahren besonders stark belasteten Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind die Entwendungs- und Belastungszahlen erneut angestiegen. Wie in den Vorjahren lagen die Brennpunkte in den Grenzregionen Brandenburgs und Sachsens sowie in den Großräumen Berlin und Hamburg, wobei für Hamburg seit Jahren erstmals wieder rückläufige Zahlen registriert wurden.
Im Jahr 2013 zeigten sich Süd- und Südwestdeutschland weitgehend unauffällig. Aber nicht nur die Autos selbst, sondern auch Navigationsgeräte, Handys und andere Wertsachen, die im Wagen liegen gelassen werden, geraten ins Visier der Kriminellen. Die Polizei gibt deshalb Tipps, wie jeder sein Fahrzeug möglichst wirksam vor Langfingern sicher kann:
Vor allem auf hochwertige Pkw, SUV-Modelle und Kleintransporter haben es die Diebe abgesehen. In den bereits seit Jahren besonders stark belasteten Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind die Entwendungs- und Belastungszahlen erneut angestiegen. Wie in den Vorjahren lagen die Brennpunkte in den Grenzregionen Brandenburgs und Sachsens sowie in den Großräumen Berlin und Hamburg, wobei für Hamburg seit Jahren erstmals wieder rückläufige Zahlen registriert wurden.
Im Jahr 2013 zeigten sich Süd- und Südwestdeutschland weitgehend unauffällig. Aber nicht nur die Autos selbst, sondern auch Navigationsgeräte, Handys und andere Wertsachen, die im Wagen liegen gelassen werden, geraten ins Visier der Kriminellen. Die Polizei gibt deshalb Tipps, wie jeder sein Fahrzeug möglichst wirksam vor Langfingern sicher kann:
Montag, 2. Februar 2015
Hobelspäne waren ungeeignete Streumittel
Eine Mieterin hatte den eisglatten Gehweg, der zu ihrem gemieteten Haus gehört, mit Hobelspänen bestreut. Dies geschah im Jahr 2011. Die Mieterin gab an, dass ihre Streumittel aufgrund der winterlichen Verhältnisse des Vorjahres (2010) seinerzeit aufgebraucht
und andere Streumittel nicht mehr zu erwerben gewesen
seien.
Eine Fußgängerin stürzte 2011 auf diesem Gehweg, brach sich dabei einen Oberarm und musste später auch deswegen operiert werden. Die verwandten Hobelspäne hatten keine abstumpfende Wirkung erzielt, weil sie sich mit Feuchtigkeit vollgesaugt hatten und so zu einer Art Eisflocken mit Rutscheffekt wurden. Die Frau erhob Klage gegen die Hausbesitzerin und gegen die Mieterin des Hauses, weil beide für den verkehrswidrigen Zustand des Gehweges verantwortlich seien.
Eine Fußgängerin stürzte 2011 auf diesem Gehweg, brach sich dabei einen Oberarm und musste später auch deswegen operiert werden. Die verwandten Hobelspäne hatten keine abstumpfende Wirkung erzielt, weil sie sich mit Feuchtigkeit vollgesaugt hatten und so zu einer Art Eisflocken mit Rutscheffekt wurden. Die Frau erhob Klage gegen die Hausbesitzerin und gegen die Mieterin des Hauses, weil beide für den verkehrswidrigen Zustand des Gehweges verantwortlich seien.
Neues Onlineportal zu digitalen Märkten
Das Informationsportal „Forum DIGITALES“ ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Berlin und wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert. Das Projekt richtet sich speziell auch an Verbraucher mit türkischem und russischem Migrationshintergrund.
Im neuen Forum können Verbraucher Fragen zu Handyverträgen, Telefontarifen, Datenschutz und weiteren Bereichen der digitalen Märkte stellen. „Ein interkulturelles Projektteam beantwortet die Fragen bei Bedarf auch in russischer oder türkischer Sprache und per E-Mail“, sagt Ünal Zeran, Projektreferent „Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten“ der Verbraucherzentrale Hamburg.
Weitere Infos über das Projekt finden Sie hier: http://www.vzhh.de/telekommunikation/352661/mobil-vernetzt-verwirrt.aspx
Im neuen Forum können Verbraucher Fragen zu Handyverträgen, Telefontarifen, Datenschutz und weiteren Bereichen der digitalen Märkte stellen. „Ein interkulturelles Projektteam beantwortet die Fragen bei Bedarf auch in russischer oder türkischer Sprache und per E-Mail“, sagt Ünal Zeran, Projektreferent „Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten“ der Verbraucherzentrale Hamburg.
Weitere Infos über das Projekt finden Sie hier: http://www.vzhh.de/telekommunikation/352661/mobil-vernetzt-verwirrt.aspx
Rückruf: „Bad Reiniger XXL" der Marke „GUT&GÜNSTIG“
Die Chemolux Germany GmbH ruft den Artikel „Bad Reiniger XXL" in der 1-Liter-Flasche und der Bezeichnung „GUT&GÜNSTIG“ zurück.
Betroffen ist ausschließlich die Ware mit dem auf der Rückseite der Verpackung aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum „11.2017“ und den Chargennummern 436205/C und 436205/D. Das Produkt wurde bei EDEKA und Marktkauf angeboten. Quelle mit weiteren Details: Edeka
Betroffen ist ausschließlich die Ware mit dem auf der Rückseite der Verpackung aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum „11.2017“ und den Chargennummern 436205/C und 436205/D. Das Produkt wurde bei EDEKA und Marktkauf angeboten. Quelle mit weiteren Details: Edeka
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