Facebook aktualisiert zum 30. Januar 2015 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Rechtsexpertin Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern dazu: "Zu befürchten ist, dass eingeloggte Nutzer dann regelrecht durch das Internet verfolgt werden". Und: "Wenn Facebook wie geplant Standortdaten erfasst und genutzte Apps intensiv auswertet, kann das Netzwerk die Werbeanzeigen noch maßgeschneiderter anpassen".
Dies geschieht aus Sicht der Verbraucherzentrale deshalb, weil das amerikanische Unternehmen durch diese Maßnahmen seine Umsätze weiter steigern möchte. Neu sei allerdings, dass künftig via Facebook Einkäufe und finanzielle Transaktionen möglich sein sollen. Die Verbraucherschützerin warnt: "Verbraucher, die diese Möglichkeit nutzen, offenbaren dem Netzwerk ihre
Einkaufsgewohnheiten und Zahlungsdaten".
Facebook-Nutzer sollten sich bewusst darüber sein, dass sie sich automatisch mit den Änderungen einverstanden erklären, wenn sie nach dem 30. Januar auf Facebook aktiv sind. Die Verbraucherzentrale Bayern betont: "Verbraucher, denen das zu weit geht, können momentan nur aus dem sozialen Netzwerk aussteigen".
Zwar lässt sich mit bestimmten Einstellungen festlegen, inwieweit Facebook mit persönlichen Daten Werbung schalten kann ( Facebook selbst verweist hierfür auf die Plattform www.aboutads.info/choices ). Die Verbraucherzentrale hält dies aber für zu kompliziert und in dieser Form für wenig wirkungsvoll. Die kritische Rechtsexpertin Jontofsohn-Birnbaum dazu: "Offenbar ist es nicht im Interesse von Facebook, dass Nutzer die Werbeeinstellungen auf einfachem Weg über ihr persönliches Profil ändern können.
Quelle: vz Bayern
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