Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, sei in der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege das Ziel verankert, dass mindestens 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen.
Die ePA werden demnach zukünftig für alle
gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Sie enthält relevante
Gesundheitsdaten und wird den Leistungserbringern im Behandlungskontext
zur Verfügung gestellt.
Es sollen aber auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für
die Einführung der ePA als Opt-out-Anwendung geschaffen werden. (Opt-out = Versicherte müssen aktiv widersprechen, wenn sie keine ePA wünschen:
"(...) Wer das nicht möchte, kann widersprechen. Die Nutzung
der ePA bleibt somit auch zukünftig freiwillig. Versicherte dürfen nicht diskriminiert oder benachteiligt werden, wenn sie von ihren Betroffenenrechten Gebrauch machen.
Gerade deswegen plant die Bundesregierung, die Versicherten umfassend über
ihre Rechte aufzuklären und darzustellen, wie sie wirksam von diesen Gebrauch machen können. Insbesondere über die Freiwilligkeit der Anwendung
soll angemessen informiert werden (...)"
Quelle mit weiteren Details:
➝ Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 17.07.2023, hib 556/2023