Samstag, 31. Oktober 2020

München: Christkindlmarkt und Weihnachtsmärkte abgesagt

Nacdem der Christkindlmarkt in Nürnberg abgesagt wurde, ist nun auch der Weihnachtsmarkt in Müchen betroffen: 

Im Jahr 2020 wird es keinen Christkindlmarkt am Marienplatz sowie keine weiteren Weihnachtsmärkte in den Stadtvierteln geben. Diesen Beschluss hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt München unter der Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter vor dem Hintergrund der bundesweit verschärften Corona-Regeln ab dem 2. November getroffen. 

 OB Dieter Reiter sagte dazu: „Ich hätte uns allen gewünscht, dass wir dieses so belastende Jahr wenigstens mit dem traditionellen Christkindlmarkt hätten ausklingen lassen können. Aber schweren Herzens müssen wir mit Blick auf das Infektionsgeschehen die Christkindl- und Weihnachtsmärkte leider absagen. Kontaktbeschränkung muss jetzt oberste Priorität haben. 

Und für die Beschicker bringt die Absage wenigstens Klarheit statt einer noch tage- oder wochenlangen Hängepartie.“ Weihnachtsmärkte in Stadtvierteln ebenfalls abgesagt Von der Absage betroffen sind auch alle Weihnachtsmärkte in den Stadtvierteln. Bereits zuvor waren der Weihnachtsmarkt am Chinesischen Turm, der Mittelaltermarkt am Wittelsbacherplatz sowie das Wintertollwood für 2020 durch die jeweiligen Veranstalter abgesagt worden.

 Quelle mit weiteren Details: muenchen.de

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Digitale Gesundheits-Apps: Meistens unsicher
  • Politisch motivierter Hackerangriff auf Computerspiel
  • Diese Android-Apps verstoßen gegen Datensicherheit
  • Studie: Mehr als die Hälfte aller Windows-Server sind „tickende Zeitbomben“
  • Aber was sind überhaupt Schadprogramme?
... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert" 

Freitag, 30. Oktober 2020

Neue Autobatterie: Welche ist die Richtige?

Eine Autobatterie ist ein Verschleißteil und muss auch bei guter Pflege alle paar Jahre erneuert werden. Doch welche ist die Richtige? 

Bei den 12-V-Starterbatterien hat man die Wahl zwischen diversen Blei- oder Lithium-Ionen-Akkus. Einfach ist weder die Wahl der passenden Batterie noch der Einbau selbst. 

Der ADAC hat daher einige hilfreiche Tipps und Infos rund um das Thema zusammengestellt:

                             ➝   Kaufberatung Autobatterie: Welcher Typ ist der richtige?

Wochenreport 44/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 44/2020 erschienen

 Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 29. Oktober 2020

Halloween: Vom Streich zur Sachbeschädigung

Da wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr zu Halloween auch beim abendlichen Türklingeln die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen) sowie regionale Corona-Vorgaben einzuhalten sind, werden viele Türen wohl geschlossen bleiben. 

Wer deshalb einen Streich spielen will, muss aufpassen, dabei keinen Schaden zu verursachen. Denn aus einem harmlosen Streich kann schnell eine Sachbeschädigung werden, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. 

Die Polizei informiert: 

  • Kommen Menschen zu Schaden oder wird fremdes Eigentum beschädigt, kann dies mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Eine Sachbeschädigung liegt beispielsweise vor, wenn beim Einwickeln eines Autos mit Toilettenpapier Kratzer im Lack entstehen. 

  •  Eine "Gemeinschädliche Sachbeschädigung" liegt vor, wenn Gegenstände beschädigt oder zerstört werden, die der öffentlichen Nutzung dienen, wie zum Beispiel Parkbänke oder Haltestellenhäuschen. In diesem Fall muss der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen und darüber hinaus auch für den entstandenen Schaden aufkommen. 

  • Wer mit einer Streiche spielenden Gruppe umherzieht, sich aber nicht an den Streichen beteiligt, kann trotzdem zur Verantwortung gezogen werden, wenn dabei ein Schaden entsteht und muss wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung mindestens mit einer Geldstrafe rechnen. Hinzu kommt noch eine finanzielle Schadenswiedergutmachung

  • Wer Zeuge oder Opfer einer Sachbeschädigung wird, sollte nicht zögern und den Notruf 110 wählen.

Weitere Infos von der Polizei zum Thema:

Mittwoch, 28. Oktober 2020

Coronavirus: Ab dem 02.11.2020 deutschlandweit zusätzliche Maßnahmen

Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefs der Länder haben heute (28.10.2020) neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Es gehe darum, eine nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden, betonte Merkel.

Daher treten ab Montag, dem 02.11.2020 in Deutschland zusätzliche Maßnahmen zum Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Kraft. 

Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.

Die Details dazu und den vollständigen Beschluss gibt es auf der Seite der Bundesregierung:  

                                  ➝   www.bundesregierung.de/coronavirus/bund-laender-beschluss

Messwerte online verfügbar:
Radioaktive Strahlung in Deutschland

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfR) misst mittels seinem ODL-Messnetz automatisch die äußere radioaktive Strahlenbelastung der Bevölkerung in Deutschland (ODL = Ortsdosierungsleistung). 

Mit Hilfe der rund 1800 flächendeckend über Deutschland verteilten Messstellen, die konntinuierlich die Gamma-Strahlung messen, können erhöhte radioaktive Kontaminationen in der Luft in Deutschland schnell erkannt werden. 

Das BfS verfügt neben den stationäre Messsysteme auch mobile Messsysteme in sechs Fahrzeugen; sie ergänzen die ortsfesten ODL-Messungen. Außerdem sind durch den Einsatz von Hubschraubern Überfliegungsmessungen (Aero-Gamma-Messungen) möglich. Sie können auch kleinräumige Verteilungen erfassen. 

Die natürliche ODL bewegt sich in Deutschland je nach örtlichen Gegebenheiten ungefähr zwischen 0,05 und 0,18 Mikrosievert pro Stunde (μSv/h). 

Weitere Infos und die Messwerte:  ➝   ODL-Info / Radioaktive Strahlung in Deutschland

Dienstag, 27. Oktober 2020

Rückruf via Aldi Nord & Aldi Süd: „Gut Bio Kerne Mix“,
Sorte: Kerne-Mix

Weil im Rahmen einer Untersuchung in der Sesamsaat der Rückstand eines Pflanzenschutzmittels nachgewiesen wurde, ruf der Aldi Nord und Aldi Süd-Lieferant „Partners in Bio GmbH“ vorsorglich zurück:
  • „Gut Bio Kerne Mix“, Sorte: Kerne-Mix
    Alle Mindesthaltbarkeitsdaten ab dem 15.07.2021 bis einschließlich dem 03.09.2021
Kunden werden gebeten, den o.g. Artikel nicht mehr zu verzehren und ihn in die Aldi-Filialen zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet. Quellen mit weiteren Details: Aldi Nord und Aldi Süd

Nürnberger Christkindlesmarkt 2020 abgesagt

Einer der größten Weihnachtsmärkte in Deutschland und einer der bekanntesten in der Welt wird wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr nicht stattfinden. 

Aus der offiziellen Pressemitteilung der Stadt Nürnberg: 

"Angesichts der schnell steigenden Corona-Fallzahlen hat die Stadt Nürnberg schweren Herzens entschieden, den Christkindlesmarkt 2020 von Freitag, 27. November, bis Heiligabend, Donnerstag, 24. Dezember 2020, abzusagen. (...)"

Quelle und komplette Mitteilung: Webseite der Stadt Nürnberg

Schockerlebnis Einbruch - Tipps und Infos für Betroffene

Ein Einbruch in die eigenen vier Wände ist für die meisten Menschen ein schockierendes Erlebnis. Dabei geht es nicht nur um den materiellen Schaden; für viele Betroffene ist die Verletzung der Privatsphäre verbunden mit einem verlorengegangenen Sicherheitsgefühl - und das wiederum kann zu tiefgreifenden psychischen Folgen führen. Manche Betroffene ziehen nach einem Einbruch sogar um.

Die Polizei rät daher, einen Einbruch anzuzeigen. Eine Strafanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden. Dies sollte auch dann getan werden, wenn die Täter keinen Erfolg hatten oder nichts gestohlen wurde.

.Die Polizei kann außerdem Kontakt zu Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen vermitteln.

Hier gibt es weiteren Tipps und Infos von der Polizeilichen Kriminalprävention für Betroffene:

                                 ➝   Polizeiliche Kriminalprävention / Opferinformationen
 

Montag, 26. Oktober 2020

Künstlersozialabgabe steigt 2021 von 4,2 auf 4,4 Prozent

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) meldet, wird die Künstlersozialabgabe* im kommenden Jahr 2021 um 0,2 Prozent auf 4,4 Prozent steigen: 

"(...) Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Hintergrunds gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie muss der Abgabesatz von derzeit 4,2 Prozent nur geringfügig angehoben werden. (...)". **

Durch zusätzliche Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses in Höhe von 23 Mio. Euro konnte eine Erhöhung auf 4,7 Prozent verhindert werden. 

(*) Selbstständige Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. 

(**) Quelle & komplette Meldung: Pressemitteilung BMAS

Samstag, 24. Oktober 2020

Rückruf: Zopfkäse / fein geschnittener Zopfkäse
GAZi Örgü Peyniri & GAZi Yumak Örgü Peyniri

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich darin Fremdkörper (kleine Metallpartikel) befinden, ruft die garmo AG zurück:
  • GAZi Yumak Örgü Peyniri -  Fein geschnittener Zopfkäse ca. 200g vakuumiert
  • GAZi Yumak Örgü Peyniri -  Fein geschnittener Zopfkäse 200g vakuumiert
  • GAZi Örgü Peyniri  -  Zopfkäse ca. 250g vakuumiert
Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD): 01.01.2021/ 08.01.2021/ 15.01.2021/ 22.01.2021/ 29.01.2021/23.02.2021 /26.02.2021/ 02.03.2021/ 09.03.2021/ 16.03.2021/ 23.03.2021.

Kunden werden gebeten, bereits erworbene Käse mit o.g. MHDs über ihren gewohnten Bezugsweg zurückzugegeben; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle (PDF, 140 KB): Rückruf GAZi Zopfkäse

Start des Nichtraucherwettbewerbs „Be Smart – Don‘t Start“

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die Deutsche Krebshilfe und Dr. Eckart von Hirschhausen als Schirmherr des Präventionswettbewerbs rufen zur Teilnahme an dem Wettbewerb für Schulklassen „Be Smart – Don’t Start“ auf.

Der Wettbewerb startet am 16. November 2020 – Anmeldungen interessierter Schulklassen sind bis zum 14. November 2020 möglich.

Ziel des Wettbewerbs ist es, Jugendliche bei ihrer Entscheidung für ein rauchfreies Leben zu stärken. Schulklassen, die ein halbes Jahr rauchfrei bleiben, können Preise in Höhe von bis zu 5.000 Euro gewinnen, die unter den erfolgreichen Schulklassen verlost werden.

Der Wettbewerb wird jedes Jahr inhaltlich neu konzipiert und im Schuljahr 2020/21 zum 24. Mal angeboten. „Be Smart – Don’t Start“ wird von der BZgA, der Deutschen Krebshilfe, dem AOK Bundesverband sowie weiteren öffentlichen und privaten Institutionen gefördert und vom Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) gemeinsam mit Kooperationspartnern in den Bundesländern organisiert. In diesem Jahr steht das Thema „Rauchen und Umwelt“ im Fokus.

Weitere Infos zum Nichtraucherwettbewerb „Be Smart – Don‘t Start"  und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter:
                                              ➝   www.besmart.info

Freitag, 23. Oktober 2020

Rückruf: Kanne Brottrunk in 0,75 l Glasflasche

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich darin einzelne Glaspartikel befinden könnten, ruft Kanne Brottrunk zurück:
  • Kanne Brottrunk in der 0,75 Liter Glasflasche
    Charge: L20094
    Loskennung MHD 03.04.2023
    Uhrzeitangabe von 10:00 bis 11:00
Die Charge ist ausschließlich am 06.04.2020 am Standort in Selm-Bork abgefüllt worden und wurde ausschließlich von Alnatura Deutschland, Alnatura Schweiz und tegut verkauft. Kunden werden gebeten, den o.g. Trunk nicht zu verzehren; er kann gegen Erstattung des Kaufpreises über den gewohnten Bezugsweg zurückzugeben werden. Quelle (PDF, 133 KB): Rückruf Kanne Brottrunk

Wochenreport 43/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via TK Maxx: Baby-Besteck der Marke ‘Herobility’(Eco Fütterungsset)
    Details (PDF, 300 KB): Klick
  • Austauschprogramm für Philips Hue Netzteile für den Außenbereich
    Details: hier
  • Sicherheitshinweis: Kleine Niederländische Holzeisenbahn, blau vonTiamo
    Details: hier
  • Rückruf: Basmati Reis, braun von Grell Naturkost
    Details: hier
  • Rückruf: Bamboo Camper Cup von EcoSoulife
    Details: hier
  • Rückruf via Action: Hocker "Bär"
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

       ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken 

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 43/2020 erschienen

  Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 22. Oktober 2020

Umweltbundesamt: Handreichung zum richtigen Lüften in Schulen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat für die Kultusministerkonferenz (KMK) eine Handreichung zum richtigen Lüften in Schulen erarbeitet. Darin geben die Experten für Innenraumlufthygiene des UBA Empfehlungen, wie sich mit richtigem Lüften in Schulen das Risiko reduzieren lässt, sich mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren. 

„Kern unserer Empfehlung ist, Klassenräume regelmäßig alle 20 Minuten für etwa fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern zu lüften“, so UBA-Präsident Dirk Messner. 

Auch zu Luftreinigern und anderen technischen Geräten gibt das UBA Empfehlungen. Die Handreichung wird nun über die Länder an alle Schulen in Deutschland verteilt.  Quelle: UBA

Die Handreichung gibt es online auch hier und als Druckversion (PDF, 113 KB) hier.

Mittwoch, 21. Oktober 2020

Sicherheitslücken in diversen Softwares

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Warnhinweise für die hier genannten Softwares veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin. 

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Unsichtbare Gefahr: Listerien in Räucherfisch

Das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) macht darauf aufmerksam, dass rohe, geräucherte (heiß sowie kalt geräuchert) und gebeizte Fischereierzeugnisse häufig krankmachende Keime enthalten; insbesondere Listerien. 

Auch andere roh verzehrte Fischereierzeugnisse und Meeresfrüchte wie z. B. Sushi, Sashimi und Austern oder gebeizte Erzeugnisse wie Graved Fisch können betroffen sein. Über den Verzehr belasteter Lebensmittel kann sich der Mensch infizieren und an Listeriose erkranken. 

Im Jahr 2018 wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) 701 Fälle von schweren invasiven Listerioseerkrankungen übermittelt, umgerechnet waren dies 0,8 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. Die meisten gemeldeten Listerioseerkrankungen verlaufen schwer und gehen beispielsweise mit Blutvergiftungen, Hirnhautentzündungen oder Fehlgeburten einher. In 5 % der Fälle endete die Erkrankung im Jahr 2018 tödlich. 

Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit geschwächter Immunabwehr, Schwangere und deren Neugeborene - diese Risikogruppe sollte Fisch und Meerestiere nur gut durcherhitzt essen. 

Listerien können durch Erhitzen des Lebensmittels auf 70 °C im Kern für mindestens 2 Minuten zuverlässig abgetötet werden.

Quelle: BfR

Dienstag, 20. Oktober 2020

ADAC Kindersitztest Herbst 2020

Der ADAC hat 14 in Deutschland erhältliche Kindersitze in allen Größen auf die Kriterien Sicherheit beim Frontal- und Seitenaufprall, Bedienung, Ergonomie und Schadstoffgehalt getestet. Fazit: Acht Sitze erhalten das ADAC Urteil „gut“, sechs werden mit „befriedigend“ bewertet.

Die Details zum ADAC Kindersitztest gibt es hier:

                                   ➝ adac.de/kindersicherheit/kindersitztest

Rückruf: Basmati Reis, braun von Grell Naturkost

Weil Produkte aus drei Chargen mit Aflatoxinen belastet sind, ruft Grell Naturkost zurück:
  • Grell Naturkost Basmati Reis, braun
    Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD: 15.11.2021
    Lotnummern: 901584, 901665 sowie 901722
Kunden werden gebeten, den o.g. Reis nicht zu verzehren, sondern ihn in die Kauffiliale zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle: lebensmittelwarnung.de       .

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Kontenübernahme statt Date: Schwere Sicherheitslücke bei Grindr
  • HP Device Manager anfällig für Wörterbuch-Attacken
  • Sicherheitslücken auch bei Microsoft Exchange Servern
  • Das ABC der IT-Sicherheit: DsiN und BSI veröffentlichen Cyberfibel
  • Vernetztes Fahren: Die Zukunft des Automobils
... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Montag, 19. Oktober 2020

Krankschreibung via Telefon wieder möglich

Wegen der steigenden COVID-19-Infektionszahlen und dem Beginn der Erkältungs- und Grippesaison ist die Krankschreibung via Telefon ab heute (19.10.2020) wieder möglich. Diese Sonderregelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020. 

Somit können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Quelle mit weiteren Infos dazu: Pressemitteilung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Digitalbarometer 2020: Jeder Vierte wird im Netz zum Opfer

Laut dem Digitalbarometer 2020 vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) war jeder Vierte (25 %) in Deutschland bereits Opfer von Kriminalität im Internet. Ein Drittel (32 %) davon hatte einen realen finanziellen Schaden. Die höchste angegebene Schadenssumme lag bei 50.000 Euro. Das Problem: Die meisten schützen sich zu wenig vor Online-Betrug oder Datenklau.

Die Polizeiliche Krimalprävention weist zusätzlich darauf hin, dass die emotionalen Folgen von Straftaten im Internet (z.B. "Cybermobbing") oft schwerer wiegen als ein finanzieller Schaden.

Positiv hingegen sei, dass sich 35 Prozent der Betroffenen nach einer Straftat an die Polizei gewandt haben. Denn gerade Opfer von Cyber-Kriminalität sind sich oft nicht bewusst, dass sie wie Betroffene anderer Straftaten ebenfalls Anzeige erstatten können.

Tipps von der Polizeilichen Krimalprävention:
  • Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
  • Wenn Sie Opfer von Cybercrime geworden sind, stehen Ihnen die gleichen umfangreichen Hilfs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung, wie den Opfern von Straftaten in der realen Welt.
  • Auch die Folgen einer Tat können identisch sein. Je nachdem kann finanzieller Schaden oder eine psychische Belastung oder sogar beides Ihr zukünftiges Leben grundlegend verändern.
  • Scheuen Sie sich daher nicht, professionelle Hilfe zur Bewältigung des Erlebten auch in diesem Deliktsfeld zu suchen. Beratungsstellen finden Sie hier.

Weitere Infos: 

Samstag, 17. Oktober 2020

Video-Streaming: Art der Datenübertragung entscheidend für Klimabilanz

Für Video-Streaming in HD-Qualität entstehen je nach Übertragungstechnik unterschiedlich viel Treibhausgasemissionen. 

Erste Forschungsergebnisse im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen, dass es bezüglich der Klimaverträglichkeit entscheidend ist, mit welcher Technik die Daten von Cloud-Diensten wie Video-Streaming zu den Nutzern übertragen werden. Dabei können je nach Art der Datenübertragung Treibhausgasemissionen in erheblichem Umfang eingespart werden. 

Das UBA dazu: Die geringste CO2-Belastung entsteht, wenn das HD-Video bis nach Hause über einen Glasfaser-Anschluss gestreamt wird, mit lediglich zwei Gramm CO2 je Stunde Video-Streaming für Rechenzentrum und Datenübertragung. Bei Kupferkabel (VDSL) sind es vier Gramm. 

Bei einer Datenübertagung mit UMTS (3G) sind es hingegen 90 Gramm CO2 pro Stunde. Erfolgt die Datenübertragung stattdessen mit 5G Übertragungstechnik werden nur etwa fünf Gramm CO2 je Stunde emittiert. 

Nicht berücksichtigt wird bei dieser Berechnung der Stromverbrauch des Endgeräts. 

Quelle: UBA 

(Die vorliegenden Ergebnisse wurden im Auftrag des Umweltbundesamtes durch das Öko-Institut und dem Fraunhofer IZM im Rahmen des Forschungsprojektes „Green Cloud-Computing“ erarbeitet. Die vollständigen Ergebnisse und der Abschlussbericht werden voraussichtlich im Dezember vorliegen.)

Freitag, 16. Oktober 2020

Wochenreport 42/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: dennree Cashewmus
    Details: hier
  • Rückruf via Lidl: Meine Käserei Ziegenkäserolle, 100 g
    Details: hier
  • Rückruf via Aldi Süd: NATUR Lieblinge – Kokosstücke, 100 g
    Details: hier
  • Rückruf: Almighurt "Himbeere" von Ehrmann
    Details: hier
  • Rückruf: Sangria 7 % vol von Hauser Weinimport in 1,0 l Kartonverpackung
    Details: hier
  • Rückruf: Verschiedene Schnittkäse-Variationen der Marken "Roi de Trèfle" und "Le Coq de France"
    Details: hier
  • Rückruf via Penny: Mühlenhof Delikatess Kräuterfleischsalat
    Details: hier
  • Rückruf: Bamboo Aroma Sip Cup von EcoSouLife
    Details: hier
  • Verzehrwarnung: Schwarze Rosinen von Fresh Nuts GmbH
    Details: hier
  • Rückruf (Bayern): Teaflower Teufelskralle gemahlen
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

       ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken 

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 42/2020 erschienen

 Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 15. Oktober 2020

NTP-Mobilfunkstudie: Thermischer Stress Ursache für Tumoren?

Wissenschaftler des National Toxicology Program (NTP) kamen in ihrem Ende 2018 veröffentlichten Abschlussbericht zu dem Schluss, dass es bei männlichen Ratten unter hohen Ganzkörperexpositionen klare Belege für einen Zusammenhang zwischen intensiver Mobilfunkstrahlung und der Entstehung von Tumoren am Herzen gebe. 

Bei weiblichen Ratten sowie bei Mäusen beider Geschlechter zeigten sich hingegen keine starken Veränderungen in den Tumorraten. (Die Analyse wurde in englischer Sprache als "Letter to the Editor" in der Fachzeitschrift "Bioelectromagnetics" veröffentlicht und durchlief dabei ein ausführliches Peer-Review-Verfahren.)

Nach Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) unterstützen neue Analysen die Einschätzung, dass die US-amerikanische NTP-Studie keinen Beleg für eine krebserzeugende Wirkung des Mobilfunks liefert - sofern die Grenzwerte eingehalten werden. 

Allerdings sehen Wissenschaftler der Behörde Anhaltspunkte dafür, dass andauernde starke Körpertemperaturschwankungen für die erhöhten Tumorraten am Herzen männlicher Ratten verantwortlich sein könnten. Mehr darüber: Ausführliche Stellungnahme des BfS zur NTP-Studie

Zum Thema:

Mittwoch, 14. Oktober 2020

Verbot der Werbung für Tabak- und Vaping-Produkte

 Mit der Zustimmung des Bundestags für das zweite Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wurde der Weg frei zu einem bundesweiten Verbot der Tabakaußenwerbung auf Plakaten, an Haltestellen oder bei Kinofilmen ohne Jugendfreigabe.

Die Einschränkungen für die Tabakaußenwerbung treten stufenweise in Kraft. Sie gelten ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten. Die veränderten Vorgaben für Kinowerbung und ein Verbot von Gratisproben gelten schon ab dem 1. Januar 2021. 

Nur noch an den sogenannten „Point of Sales“ - also im Fachhandel oder an Kiosken - darf zukünftig für Tabakprodukte geworben werden. Das Werbeverbot betrifft auch Produkte wie E-Zigaretten oder sogenannte „Vaping-Produkte“ sowie Nachfüllbehälter mit und ohne Nikotin.

Quelle: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung

Dienstag, 13. Oktober 2020

Luftreiniger zum Schutz vor Corona?

Die kalte Jahreszeit kommt derzeit scheinbar im Sauseschritt daher und damit stellen sich viele Verbraucher die Frage, wie sie für einen guten Luftaustausch in Innenräumen sorgen können; denn die Sorge vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus spielt in diesem Winter eine größere Rolle.  

Dauerlüftung ist bei entsprechend kalten Außentemperaturen jedenfalls keine Dauerlösung. Da gäbe es zwar die derzeit stark beworbenen Luftreiniger - doch taugen die wirklich was zum Schutz vor Corona? 

Die Verbraucherzentrale Bremen hat hier einige Infos zum Thema veröffentlicht: 

                ➝   Luftreiniger gegen Corona: Kein Wundermittel, aber mögliche Ergänzung

Montag, 12. Oktober 2020

Gesundheit: Mit Bewegung in den Herbst

Gerade auch in Zeiten von Corona ist es wichtig, in Bewegung zu bleiben. Denn wer sich körperlich aktiviert, unterstützt sein Herz-Kreislaufsystem, baut Stress ab und stärkt das eigene Immunsystem.

Dazu muss man nicht sportlich sein: Es hilft schon, den eigenen Alltag aktiver zu gestalten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet dazu viele einfache Übungen an, die überall umgesetzt werden können – zu Hause oder draußen, in der Freizeit oder am Arbeitsplatz. 

Die konkreten Übungstipps und weitergehende Infos zum Thema Bewegung gibt es auf den BZgA-Webportalen zur Männer- und Frauengesundheit sowie „Gesund aktiv älter werden“ und „Älter werden in Balance“:

Samstag, 10. Oktober 2020

Neue Plattform des Bundes für Betroffene von Straftaten:
Hilfe-Info.de

Opfer einer Straftat zu werden ist eine sehr belastende Situation. Zur Bewältigung der Tat und ihrer Folgen kommen bei den Betroffenen die Unsicherheiten hinzu: Was kann und sollte ich jetzt tun? Wo finde ich Hilfe? Wie geht es weiter? 

Um diese Fragen zu beantworten hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine neue, bundesweite Opferschutzplattform entwickelt und gestartet.
Unter https://www.hilfe-info.de/ sind Informationen zu Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten, finanziellen Unterstützungsleistungen und zum Ablauf von Strafverfahren zu finden. 

Über einen Beratungsstellen-Finder können Betroffene zudem schnell Hilfsangebote in ihrer Nähe mit telefonischer, Online- oder persönlicher Beratung finden. 

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz 

Anm. Red. v-mag: Auch auf den Seiten der Polizeilichen Kriminalprävention gibt es Infos zu den verschiedenen Straftaten, den Rechten als Opfer, Entschädigungsmöglichkeiten und den Ablauf eines Strafverfahrens:   ➝  Wenn Sie Opfer einer Straftat werden

Freitag, 9. Oktober 2020

Rückruf: Bamboo Aroma Sip Cup von EcoSouLife

Weil in dem Produkt erhöhte Formaldehydwerte nachgewiesen wurden, ruft die Optamit GmbH zurück:
  • Bamboo Aroma Sip Cup
    Hersteller: EcoSouLife
    Artikelnummer: ES-BM15-2004O50935
    EAN: 9343992009547
Kunden können den Trinkbecher (wurde bis zum 05.10.2020 verkauft) gegen Erstattung des Verkaufspreises von 11,95€ oder gegen einen anderen Artikel in jeder Filiale umtauschen. Quelle mit weiteren Details (PDF, 133 KB): Rückruf Bamboo Sip Cup

Verzehrwarnung: Schwarze Rosinen von Fresh Nuts GmbH

In dem Produkt "Schwarze Rosinen", Haltbarkeit: 22.05.2021 von der Fresh Nuts GmbH gibt es eine Überschreitung der Höchstmenge des Wirkstoffes Iprodion Glycophen. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Anm. v-mag: Leider haben wir derzeit keine weiteren Infos darüber, ob das Produkt offiziell zurückgerufen wird und falls ja, unter welchen Bedingungen.

Rückruf (Bayern): Teaflower Teufelskralle gemahlen

Weil bei dem Artikel Salmonellen festgestellt wurden, ruft der Betrieb Teaflower Marktstand Shuster auf dem Viktualienmarkt in München zurück:
  • Teaflower Teufelskralle gemahlen, 200g
    MHD ́s im Zeitraum vom 02.22 bis einschließlich 07.22

Kunden, die den o.g. Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Quelle mit weiteren Details (PDF, 705 KB):
Rückruf Teaflower Teufelskralle

Wochenreport 41/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via EDEKA und Marktkauf: EDEKA Eistee verschiedene Sorten, 1,5 l
    Details: hier
  • Rückruf via HEMA: Spielzeug Holz-Stapelrakete
    Details: hier
  • Rückruf via Kerbl GmbH: Hunde Rundleder-Führleine "Roma", schwarz
    Details: hier
  • Rückruf via TEDi: Ohrringe 5 Paar Platin Silber / Creolen Sterne 3 Paar Gold & Silber
    Details (PDF, 1.9 MB): Klick
  • Rückruf via Lidl: Dulano Delikatess Lyoner, in Streifen geschnitten, 2 x 200g
    Details: hier
  • Rückruf: Lebkuchen Manner Powidl Knöpfe 180g
    Details: hier
  • Rückruf: Tofu von Hankuk Lebensmittel
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

       ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken 

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 41/2020 erschienen

  Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 8. Oktober 2020

Marktcheck: Insekten als Lebensmittel

Insekten sind neuartige Lebensmittel, deren Zulassung in Europa noch aussteht. Derzeit gelten (noch) Übergangsregelungen, weswegen bereits jetzt schon Heuschrecken, Mehlwürmer und Co. zunehmend im Sortiment des Lebensmittelhandels auftauchen; u.a. als Zutat in Nudeln, Proteinriegeln, Müslis oder als gewürzte Snacks.

Daher überprüften die Verbraucherzentralen in einem Marktcheck 32 insektenhaltige Lebensmittel aus dem stationären Handel auf Nährwerte, Kennzeichnung und Werbeaussagen. 

Das Ergebnis: Die Allergenkennzeichnung ist lückenhaft. Es fehlen Hinweise, ob die Produkte bei der Herstellung erhitzt wurden. Teils wird mit unzulässigen nährwertbezogenen Angaben geworben. Einige Produkte sind stark zucker- oder salzhaltig und allesamt sind sie sehr teuer. Weitere Details dazu und den kompletten Marktcheck gibt es hier: 

                        ➝   www.verbraucherzentrale-bayern.de/marktcheck-insekten

Mittwoch, 7. Oktober 2020

Google Chrome: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

In Google Chrome bestehen mehrere Schwachstellen. Diese können ausgenutzt werden, um vertrauliche Informationen einzusehen, Sicherheitsmechanismen zu umgehen, Daten zu manipulieren, den Browser zum Absturz zu bringen oder um beliebige Programme auszuführen. Zur Ausnutzung genügt es, eine Webseite zu öffnen, die bösartigen Code enthält (z. B. durch Anklicken eines Links).

Betroffene Systeme:   Google Chrome < 86.0.4240.75

 Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |   Quelle:

Radioaktive Belastung von Pilzen regional weiterhin erhöht

Der aktuelle Pilzbericht (*) des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zeigt: Auch wenn radioaktive Kontaminationen aus der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl bei den meisten Lebensmitteln in Deutschland nur noch in geringen Mengen enthalten sind, können einzelne Wildpilzarten vor allem in Süddeutschland nach wie vor stark mit radioaktivem Cäsium belastet sein. 

Bei Wildpilzen aus dem Handel gilt ein Grenzwert von 600 Becquerel Cäsium pro Kilogramm Frischmasse. Selbstsammler sollten allerdings genauer hinsehen; denn vor allem im Bayerischen Wald oder am Alpenrand können beispielsweise Semmelstoppelpilze, Maronenröhrlinge oder Gelbstielige Trompetenpfifferlinge erhöhte Cäsium-Werte aufweisen. 

Zwar bestehe beim Verzehr dieser Pilze keine Gesundheitsgefahr - aber wer sie in der Natur stehen lässt, kann leicht eine unnötige Strahlenbelastung vermeiden. Es gibt viele andere Pilzarten, die Cäsium-137 nur in geringen Mengen anreichern.

(*) Der Bericht fasst die Ergebnisse eines Monitoringprogramms zusammen, bei dem wild wachsende Speisepilze an ausgewählten Standorten gesammelt und auf ihren Gehalt an radioaktivem Cäsium (Cäsium-137) gemessen werden. Er kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF 2.4 MB): 

    ↪  Radioaktive Kontamination von Speisepilzen (Stand: 2020, Messwerte 2017 bis 2019)

Quelle: BfS

Dienstag, 6. Oktober 2020

Google Android: Mehrere Schwachstellen

 Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer oder lokaler Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Google Android ausnutzen, um die Kontrolle über das Gerät zu übernehmen, einen Absturz des Gerätes oder zentraler Funktionen zu verursachen oder vertrauliche Informationen auszuspähen. Zur erfolgreichen Ausnutzung genügt es, eine bösartige Anwendung zu starten oder eine bösartige Datei aufzurufen..

Betroffene Systeme:  

  • Google Android 10
  • Google Android 11
  • Google Android 8.0
  • Google Android 8.1
  • Google Android 9

 Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |   Quellen:

Richtig handeln bei wissentlichem Besitz von Falschgeld

Wer Falschgeld erhält, erkennt und wissentlich weiterreicht, macht sich strafbar. Am häufigsten gefälscht wird der 50-Euro-Schein; insbesondere der Schein der ersten Serie der Euro-Banknoten. 

Dies sind die Echtheitsmerkmale von Euro-Geldscheinen der Europa-Serie: 

  • Fühlbare Reliefs 
  • Sicherheitsfaden 
  • Mikroschrift 
  • Porträt-Hologramm 
  • Porträt-Wasserzeichen 
  • Smaragdzahl

Die Details dazu gibt es auf der Webseite der Deutschen Bundesbank. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät, sich diese Echtheitsmerkmale gut einzuprägen und erklärt, wie man sich verhalten soll, wenn man Falschgeld erhalten hat:

  • Informieren Sie, auch bei Verdacht auf Falschgeld, umgehend die Polizei. 
  • Geben Sie das Falschgeld nicht an den Vorbesitzer zurück und geben Sie das Falschgeld auch nicht anderweitig weiter. Sie machen sich strafbar. 
  • Versuchen Sie Spuren zu sichern und stecken Sie das Falschgeld in einen Briefumschlag. Fingerabdrücke sind wichtige Spuren! 
  • Übergeben Sie das Falschgeld der Polizei und geben Sie sachdienliche Hinweise. 
  • Unternehmen Sie nichts, wodurch Sie sich selbst oder andere Personen in Gefahr bringen! 

Polizei und Bundesbank warnen: Oft gelingt der Betrug sogar mit sehr schlecht gemachten Blüten, die allenfalls einem flüchtigen Blick aus der Distanz standhalten. Falschgeld wird weder von Banken, der Polizei oder anderen Institutionen ersetzt.    |    Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

Montag, 5. Oktober 2020

Abzocke via Telefon: Abo statt Smartwatch

Bei der Verbraucherzentrale Hamburg gehen vermehrt Beschwerden wegen untergeschobener Zeitungs- und Zeitschriftenabos ein. 

Demnach locken die Abofirmen Verbraucher am Telefon mit vermeintlichen Gewinnen. Auf Smartwatch, Bluetooth-Lautsprecher oder Einkaufsgutschein warten die Angerufenen meist vergebens. Die Kosten für das Abonnement werden hingegen zuverlässig in Rechnung gestellt. 

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Betroffenen, die Verträge zu widerrufen oder anzufechten, und stellt einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung. 

Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg erläutert: „Wird ein Vertrag widerrufen oder angefochten, muss er rückabgewickelt werden. Das bedeutet, dass auch bereits geleistete Zahlungen zu erstatten sind.“ Wichtig sei, dass das entsprechende Schreiben den richtigen Vertragspartner erreiche und der Eingang nachgewiesen werden könne.

Weitere Informationen zum Thema und der kostenlose Musterbrief sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/zeitschriftenabo

Samstag, 3. Oktober 2020

Rückruf: Gut&Günstig Salatmischung Blattsalat Mix, 150g

Weil in einer Probe STEC-Bakterien (Shigatoxin bildende E.Coli) vorgefunden wurden, ruft die GARTENFRISCH Jung GmbH zurück:
  • Gut & Günstig Salatmischung Blattsalat Mix, 150g
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 05.10.2020.
Der o.g. Salat wurde überwiegend bei Marktkauf und EDEKA in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen angeboten. Kunden können den Salat gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon in den Einkaufsstätten zurückgeben. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Freitag, 2. Oktober 2020

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Uniklinik Düsseldorf: Hackerangriff mit tragischen Folgen
  • Gefälschte E-Mails: Nix Netflix!
  • Erstes Urteil wegen Doxing
  • Google Chrome-Browser: Kompromittierte Passwörter einfach ändern
  • Schadcode bei Office für Mac
... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Rückruf via Lidl: Dulano Delikatess Lyoner, in Streifen geschnitten, 2 x 200g

Weil darin Listeria monocytogenes nachgewiesen wurde, ruft der Hersteller Hans Adler OHG zurück:
  • Dulano Delikatess Lyoner, in Streifen geschnitten, 2 x 200g
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 23. September 2020
    Losnummer: 230920LYG M:2 246
    Verpackungszeitraum 08:40:00 bis 13:00:00
    Identitätskennzeichen: DE EV 143 EG
Das o.g. Produkt wurde bei Lidl in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland verkauft; es kann in allen Lidl-Filialen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden. Quelle: Lidl Presseportal

Rückruf: Lebkuchen Manner Powidl Knöpfe 180g

Weil festgestellt wurde, dass es in diesen Chargen zu einem Fehler im Produktionsprozess gekommen ist, (Gefahr von Schimmelbildung), ruft die Josef Manner & Comp. AG zurück:
  • Lebkuchen „Manner Powidl Knöpfe“, 180g

    Mindesthaltbarkeitsdatum 6.5.2021 und Chargennummer L13450127 L und Mindesthaltbarkeitsdatum 6.5.2021 und Chargennummer L13450127 R und
    Mindesthaltbarkeitsdatum 7.5.2021 und Chargennummer L13450128 L und Mindesthaltbarkeitsdatum 7.5.2021 und Chargennummer L13450128 R und
    Mindesthaltbarkeitsdatum 8.5.2021 und Chargennummer L13450129 L und Mindesthaltbarkeitsdatum 8.5.2021 und Chargennummer L13450129 R
Quelle mit weiteren Details zu den Rückrufmodalitäten (PDF, 464 KB): Rückruf Manner Powidl

Rückruf: Tofu von Hankuk Lebensmittel

Weil darin Lebensmittelzusatzstoffe (Magnesiumsulfat/Bittersalz und Borsäure) nachgewiesen wurden, die nicht mit der entsprechenden Verordnung (EG) in Einklang stehen, ruft Hankuk Lebensmittel vorsorglich zurück:
  • Tofu vom Hersteller Hankuk Lebensmittel
    Verpackungseinheit: Tofu in Fertigpackung, Tofu in Eimern
    Chargen: sämtlich hergestellten Tofu-Chargen jeglicher Art
Verbraucher, die dieses Produkt gekauft haben, werden gebeten, es nicht zu verzehren. Alle Kunden können den Artikel in den Einzelhandelsverkaufsstellen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Quelle mit weiteren Details (PDF, 450 KB): Rückruf Hankuk Tofu

Wochenreport 40/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Achtung, Allergiker (Lactose, Casein) Rückruf: Blüten aus dunkler Schokolade 3D von Günthart & Co. KG
    Details: hier
  • Rückruf: Biscuiterie Charlotte Gebäcksterne (Butter - Rosine - Marmor)
    und Marmorringe
    Details (PDF, 295 KB): Klick
  • Rückruf via REWE, Edeka und Kaufland: Feine Sterne, 250 g / Feine Sterne Kakao, 250g /
    Feine Sterne Rosinen, 250g
    Details: hier
  • Rückruf via Maxi-Baby: Schüssel „Wildlife Turtle“ von LÄSSIG
    Details: hier
  • Rückruf: Lederjacke Tom Tailor Grey
    Details: hier
  • Rückruf via Real: MILRAM Kümmelkäse Scheiben 45%, 150g
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

       ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken 

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 40/2020 erschienen

 Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 1. Oktober 2020

Zum Tag der älteren Menschen: Informationen der BZgA zu Alkoholkonsum

Anlässlich des heute stattfindenden Tag der älteren Menschen weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihr Informations-Angebot zu den Auswirkungen des Alkohol-konsums bei älteren Menschen hin. 

Denn bei älteren Menschen können schon geringere Mengen alkoholischer Getränke zu unerwünschten Wirkungen führen. Dazu kommen mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten. 

Alkoholkonsum kann außerdem gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Osteoporose, Diabetes, Bluthochdruck, Schlaganfall, Gedächtnisverlust und Stimmungslabilität weiter verschlechtern. 

Die Webseite der BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ www.kenn-dein-limit.de/alkohol/im-alter/ informiert ältere Menschen, ihre Angehörigen sowie Fachkräfte zum Thema Alkoholkonsum im Alter. Daneben finden sich praktische Hinweise, wie der Alkoholkonsum reduziert werden kann und wo Betroffene Beratung und Hilfe finden können. 

Die Webseite des BZgA-Programms „Gesund & aktiv älter werden“ www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/gesundheitsthemen/alkoholkonsum-im-alter/ bietet neben dem neuen Inhalt „Alkohol im Alter“ auch Informationen zu weiteren Gesundheitsbereichen, die ältere Menschen betreffen – beispielsweise zu den Themen Bewegung, Ernährung und Medikamente.

Quelle: BZgA

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