Mittwoch, 28. Februar 2018

Neonicotinoide: Risiken für Bienen bestätigt

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihrer Risikobewertung vom 28.02.2018* bestätigt, dass der Einsatz der Insektizide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam als Granulat und Saatgut-Beizmittel bei einer Anwendung im Freiland Hummeln und Wildbienen schädigt.

Auch bisher noch zugelassene Anwendungen bei Zuckerrübe und Wintergetreide werden als schädlich eingestuft.

Neonikotinoide sind synthetisch hergestellte Insektizide, die die Weiterleitung von Nervenreizen stören. Sie werden unter anderem dafür eingesetzt, als Beizmittel Saatgut vor dem Befall von Schadinsekten zu schützen, können aber auch als Granulat in Böden ausgestreut werden.

*Die komplette Mitteilung dazu: EFSA/Neonicotinoide: Risiken für Bienen bestätigt

Diesel-Fahrverbote zulässig: Was bedeutet das für Verbraucher?

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 27.02.2018 entschieden, dass Stuttgart und Düsseldorf zugunsten der Luftreinhaltung unter Umständen auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen dürfen.

Verbraucher mit Dieselfahrzeugen sind jetzt natürlich verunsichert, ob sie früher oder später von einer solchen Fahrsperre betroffen sein werden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat daher eine Einschätzung zur Entscheidung des BVerwG veröffentlicht: Diesel-Fahrverbote zulässig

Und der ADAC hat dies zum Thema veröffentlicht: Letzte Chance für Gesundheit und Mobilität

Tipp: Die "Marktwächter"-Projekte

Durch die "Marktwächter"-Projekte beobachten und analysieren der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und alle 16 Verbraucherzentralen den Markt in Deutschland, um Missstände früh zu erkennen und auf Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen.

Mit den Projekten Marktwächter Finanzen, Marktwächter Digitale Welt und Marktwächter Energie entsteht ein Frühwarnsystem, das belastbare Erkenntnisse über die tatsächliche Situation von Verbrauchern in den bestimmen Teilmärkten liefert und damit Verbraucherschützern bei ihrer Arbeit helfen soll.

Die "Marktwächter" werden aufgrund eines Beschlusses im Deutschen Bundestag vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Auch die Verbraucher selbst sind dazu aufgerufen, sich an den Marktbeobachtungen zu beteiligen und/oder eine Beschwerde per E-Formular zu mailen → und im "Aufreger des Monats" gibt es dann die Fälle, die u.a. per Beschwerdeformular eingesandt wurden und die für entsprechenden Ärger bei den betroffenen Verbrauchern gesorgt haben.

Neues Angebot für Kita-Fachkräfte

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt ein neues Angebot für Kita-Fachkräfte vor:

Das Internetportal zur Kindergesundheit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hält ein neues Angebot für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten und angrenzenden Arbeitsfeldern der Frühpädagogik bereit.

Auf www.kindergesundheit-info.de werden in einem eigenen Kanal spezielle Material- und Linkübersichten zu wichtigen Themen der Gesundheitsförderung von Kindern in der Kita vorgestellt:

In der Rubrik „Kranke Kinder in der Kita“ geht es unter anderem um die praktischen Auswirkungen des Infektionsschutzgesetzes, was z. B die Medikamentenabgabe oder das immer wieder aktuelle Thema Kopfläuse in der Kita betrifft.

Die Rubrik „Alltag in der Kita“ bietet Materialien und nützliche Links zu den Themen:

Hier finden Fachkräfte Hinweise auf Praxishilfen, Konzepte, Fachliteratur sowie rechtliche Informationen - immer unter dem Aspekt der Kindergesundheit.

Eine weitere Rubrik behandelt die Früherkennungsuntersuchungen als Kita-Thema sowie die  Bedeutung des Impfschutzes von Kindern bei Kita-Eintritt.

Für die Betreuung von geflüchteten Kindern in der Kita steht nun eine eigene Rubrik mit Linklisten zur Verfügung, mit deren Hilfe mehrsprachige Informationen für die Arbeit mit Eltern und geflüchteten Kindern sowie Fachtexte für Erzieherinnen und Erzieher leicht zu finden sind.

Dienstag, 27. Februar 2018

Mail lockt Gewerbetreibende in Kostenfalle und sammelt Daten

Warnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Eine Mail mit dem Betreff "Veröffentlichung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" kann Empfänger in Schwierigkeiten bringen. Ein in der E-Mail eingebetteter Link führt auf eine Internetseite, auf der die Empfänger dann Daten zu ihrem Unternehmen eingeben sollen. Unter Berufung auf eine angebliche EU-Richtlinie zur Umsatzsteuererfassung soll der Eindruck eines offiziellen Absenders erweckt werden.

Dahinter verbergen sich jedoch Internet-Betrüger, die die Opfer in eine Kostenfalle locken wollen, warnt die Webseite "Polizei Prävention" der Polizei Niedersachsen: https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/veroeffentlichung-der-umsatzsteuer-identifikationsnummer.html

Opfer des Täuschungsmanövers sollten den Vertrag schnellstmöglich widerrufen. Tipps rund ums Erkennen von Kostenfallen per Mail oder SMS hat das BSI hier zusammengestellt: Kostenfallen

Modellprojekt "Moped mit 15" um zwei Jahre verlängert

Das Modellprojekt "Moped mit 15" läuft seit 2013 in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Später kamen auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Es sieht vor, dass Jugendliche die Fahrerlaubnisklasse AM bereits ab 15 Jahren (regulär 16 Jahre) erwerben können. Das Modellprojekt war zunächst bis Ende April befristet.

Wie das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) nun mitteilt, verlängert es dieses Projekt um um zwei Jahre. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wird entsprechend geändert. Die Ressortanhörung beginnt umgehend.

Christian Schmidt, geschäftsführender Bundesminister des BMVI erklärt dazu:

"Insbesondere in den ländlichen Regionen besteht ein dringender Bedarf an diesem zusätzlichen Mobilitätsangebot, vor allem für Jugendliche in der Ausbildung. Gerade auf dem Land reichen die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs für Auszubildende oft nicht aus. 

Außerdem ist eine bessere Mobilität ein wichtiges Kriterium, um dem Wegzug junger Menschen aus den ländlichen Regionen entgegen zu wirken. Dabei leistet das Modellprojekt ‚Moped mit 15‘ einen wichtigen Beitrag." 

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Checkliste für die Umsetzung in Unternehmen

Ab dem 25. Mai 2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) unmittelbar anwendbar sein. Sie bringt eine Reihe von Veränderungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten mit sich.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat daher eine Checkliste veröffentlicht, die Unternehmen hilfreiche Anregungen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im betrieblichen Kontext geben soll.

Kostenloser Download (PDF, 90 KB): Checkliste für die Umsetzung in Unternehmen

Montag, 26. Februar 2018

Genome Editing mit Hilfe der "Gen-Schere": Fragen und Antworten

Gleich in zwei Artikeln stellten wir hier im v-mag an verschiedenen "Wissenschafts-Wochenenden"* die sogenannte "Gen-Schere" vor, mit der Forscher daran arbeiten, fehlerhafte Gene aus der DNA "herauszuschneiden". Siehe:

Nun hat auch das Bundesinstitut für Risikobewertung ein Special mit Fragen und Antworten zu dieser Technik veröffentlicht: Fragen und Antworten zum Genome Editing und CRISPR/Cas9

*Das "Wissenschafts-Wochenende" findet hier im v-mag i.d.R. an den Sonntagen statt. Ein kleines, recht buntes "Steckenpferd" von uns; denn dies ist ja eigentlich ein Magazin rund um Verbraucherthemen - und das hat vordergründig nicht so viel mit Wissenschaft zu tun. Wir sind dennoch der Meinung, dass beides sich gegenseitig bedingt - früher oder später 😉

Wer ein wenig in den bisherigen Veröffentlichungen blättern möchte: hereinspaziert! (sortiert nach absteigendem Datum)

UV-Strahlung auch bei Kälte und Schnee ernst nehmen

In Deutschland und den Nachbarländern spendiert der Winter derzeit eine kalte, meist dennoch sonnige "Zugabe". Winterfans nutzen dieses Wetter auch im Frühjahr noch gerne für ihre Außenaktivitäten. Ob nun ausgedehnte Spaziergänge oder Skifahren und Co.: auch jetzt sollte die Gefahr der UV-Strahlung nicht unterschätzt werden.

Das gilt freilich auch für Menschen, die sich berufsbedingt viel im Freien aufhalten müssen. Das  Bundesamt für Strahlenschutz gibt hier Tipps, damit die Sonne auch bei der aktuellen Wetterlage möglichst keine Schäden verursacht: UV-Tipp im Winter: Ski und Rodel gut - UV-Schutz nicht vergessen!

Samstag, 24. Februar 2018

ADAC Sommerreifentest 2018: Zweitmarken gleichauf mit Premiumprodukten

Was beim ADAC Winterreifentest erstmals auffiel, setzt sich im aktuellen Sommerreifentest fort: Preisgünstige Zweitmarken erzielen gleich oder ähnlich gute Ergebnisse wie die Konzernmütter.

Sparen kann auch, wer auf die Verschleißwerte eines Reifens achtet. Für den Test wurde die Laufleistung jedes Reifens auf rund 15.000 Kilometern, davon ca. 60 Prozent Landstraße und ca. 40 Prozent Autobahn, ermittelt.

Dr. Reinhard Kolke, Leiter des ADAC Technikzentrums erklärt: „Wir empfehlen den Autofahrern schon immer, Preise für den gewählten Reifen bei mehreren Händlern zu vergleichen. Vor allem ein Blick auf Zweitmarken kann sich lohnen, aber auch auf Einzelkategorien. Denn für Vielfahrer rechnet sich ein etwas höherer Anschaffungspreis durch niedrige Verschleißkosten“

Hier sind die 2 Infografiken vom ADAC mit den Ergebnissen des Sommerreifentests 2018 (können durch Anklicken vergrößert werden):

         Quelle: ADAC e. V.

     Quelle: ADAC e. V.

Und hier gibt es noch weitere Details zu den Testergebnissen:

Freitag, 23. Februar 2018

Rückruf via IKEA: "GODIS PÅSKKYCKLING" Schaumkonfekt, 100g

IKEA ruft folgenden Artikel wegen Kontamination der Produktion durch Mäuse zurück:
  • GODIS PÅSKKYCKLING Schaumkonfekt, 100g
    Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 23. Oktober 2018 und dem 26. Januar 2019

    (Das MHD steht auf der Rückseite)
Das betroffene Produkt kann gegen Erstattung des Kaufpreises beim nächsten IKEA Einrichtungshaus auch ohne Kassenbon zurückzugeben werden. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Rückruf: "Regensteiner Mineralbrunnen naturelle "

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft die Harzer Mineralquelle Blankenburg GmbH folgendes Produkt zurück, da Geschmack und Geruch abweichen könnten und es daher nicht verzehrt werden sollte :
  • Regensteiner Mineralbrunnen naturelle
    12x0,7l GDB-Mehrweg-Glasflasche
    EAN: 4303147000800
    MHD: 08.02.2020
    Betroffene Uhrzeit: 18:00 – 21:00
Andere Artikel, Gebinde und Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht betroffen. Verkauft wurde das betroffene Produkt ausschließlich in Teilen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Es kann in den Märkten zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de

Ransomware "Cryakl": kostenloses Entschlüsselungswerkzeug veröffentlicht

Hinweis vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Gute Neuigkeiten für Opfer der Ransomware Cryakl. Die Initiative "No more Ransom" stellt ein kostenloses Entschlüsselungswerkzeug bereit, mit dem Betroffene wieder Zugang zu ihren auf einem Computer gespeicherten Dateien erhalten.

Die Initiative wird unter anderem von Europol und IT-Dienstleistern betrieben und hat bereits für zahlreiche Kryptotrojaner Tools zur Entschlüsselung veröffentlicht. Wer diese nutzen möchte, sollte zunächst die Anleitung sorgfältig durchgehen, bevor mit der Entschlüsselung begonnen wird: https://www.nomoreransom.org/de/decryption-tools.html .

Weitere Informationen über Ransomware hat das BSI hier zusammengestellt: Ransomware

Luftqualität: Aktuelle Luftdaten im Internet

Aus gegebenem Anlass ("Diesel-Gate" im Zusammenhang mit der schlechten Luftqualität in manchen Gebieten Deutschlands): Das Umweltbundesamt hat eine extra gestaltete Internetseite mit Infos über die aktuelle Luftqualität veröffentlicht.

Dort kann man u.a. erfahren, in welchen Gebieten Deutschlands wie hoch die aktuelle Belastung mit Feinstaub (PM10), Stickstoffdioxid (NO2), Ozon (O3), Kohlenmonoxid (CO) und Schwefeldioxid (SO2) jeweils ist.

Hier geht es zur Startseite: https://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten

Wochenreport 08/2018

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:


  • Whirlpool ruft "KitchenAid" Wasserkocher zurück. Details: hier
  • Rückruf via MediaMarkt und Saturn: einige Chargen der Fritteuse "ODF102" der Marke "ok.". Details: hier
  • Erweiterung des Rückrufs via Lidl: „chef select Blätterteig, 275g“ MHD 08.03.2018 und 10.03.2018. Details: hier
  • Bloomingville ruft Holz-Spielzeugkamera zurück. Details: hier
  • Rossignol ruft Ski-Bindung LOOK Pivot zurück. Details: hier
  • TEDi ruft Lippenstift-Sets zurück. Details: hier
  • Rückruf: verschiedene Kuchenschnitten von der Konditorei Stabinger. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 08/2018 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 22. Februar 2018

Immobilien: Jetzt noch schnell zuschlagen?

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Risiken beim Immobilienkauf - denn obwohl von Banken und Immobilienvermarktern zurzeit vielfach verbreitet wird, dass die Zinsen steigen, und sich jetzt ein Kauf anbietet: Verbraucher sollten einen Kaufvertrag für Haus oder Wohnung nicht voreilig zu unterzeichnen.

Langfristig sei zwar mit steigenden Immobilienzinsen zu rechnen, doch Anzeichen für eine eindeutige Trendwende ließen sich derzeit noch nicht erkennen. „Wer nur auf die niedrigen Zinsen schielt, überstürzt handelt und nachlässig kalkuliert, geht hohe Risiken ein“, warnt Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Hier lauern die Gefahren:

Viermal so viele Anträge auf Schlichtung im Postbereich

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, gingen im Jahr 2017 1.001 Schlichtungsanträge bei der Schlichtungsstelle Post ein. Das ist mehr als eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr (235 Anträge).

Denmach habe unter anderem der wachsende Online-Handel mit verstärkten Paketmengen einen solchen Anstieg der Schlichtungsanträge bewirkt. Diese dynamische Entwicklung setzt sich zu Beginn des Jahres 2018 fort und zeigt deutlich, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Postdienstleistern häufig nicht ohne behördliche Unterstützung durchsetzen können.

In 191 Fällen erzielte im letzten Jahr die Schlichtungsstelle eine gütliche Einigung durch ein Verfahren. In 414 Fällen lehnte der jeweilige Postdienstleister eine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ab.

Mittwoch, 21. Februar 2018

Whirlpool ruft "KitchenAid" Wasserkocher zurück

Whirlpool ruft bestimmte Chargen "KitchenAid" elektrische Wasserkocher vom Hersteller "Co-Win Global Ltd, of Hong Kong" zurück. Grund dafür ist der Henkel an dem Wasserkocher, der sich lockern und so zu einem Verschütten des heißen Inhalts führen kann; daher besteht die Gefahr des Verbrühens.

Die Wasserkocher wurden u.a. auch in Deutschland z.B. über Online-Händler verkauft. Kunden können die Modell- und Seriennummern, die sich am Boden des Gerätes befinden, auf dieser Seite eingeben um nachzuprüfen, ob es betrofffen ist: https://kitchenaidkettle-euge.expertinquiry.com/home

Weitere Infos gibt es auch noch auf der Seite der US-Verbraucherschutzkommission: CPSC

Rückruf via MediaMarkt und Saturn: einige Chargen der Fritteuse "ODF102" der Marke "ok."

Die IMTRON GmbH, welche die Eigenmarken KOENIC, ISY, PEAQ und ok. verantwortet, hat in Deutschland und Europa vorsorglich einige Chargen der Fritteuse ODF102 der Marke ok. öffentlich und freiwillig zurückgerufen. Grund dafür ist eine fehlerhafte Lötstelle, die bei manchen Fritteusen im eingeschalteten Zustand dazu führte, sie zu überhitzen bzw. durchzuschmoren.

Dies umfasst die Chargen mit den PO-Nummern 7000005734, 7000005897, 7000005898, 7000006028, 7000006029, 7000006153, 7000006211, 7000006333, 7000006396, 7000006426, 7000006550, 7000006601, 7000006727. Die PO-Nummer befindet sich am Boden der Fritteuse auf dem Typenschild. Quelle mit weiteren Details: http://de.ok-online.com/de/service/produktrueckruf-fritteuse-odf102.html

Erweiterung des Rückrufs via Lidl: „chef select Blätterteig, 275g“ MHD 08.03.2018 und 10.03.2018.

Dies ist eine Erweiterung dieses Rückrufs; aufgrund neuer Erkenntnisse und um jegliches Risiko für die Verbraucher auszuschließen wird der Rückruf des Produktes

„chef select Blätterteig, 275g“ um das Mindesthaltbarkeitsdatum 10.03.2018 in Teilen von Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen erweitert.

Wegen einer möglichen Verletzungsgefahr beim Verzehr sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren. Das Produkt kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de

Bloomingville ruft Holz-Spielzeugkamera zurück

Bloomingville ruft die Holz-Spielzeugkamera vom Modell “Toy Camera”, aus der MINI & KIDS Kollektion zurück.

Grund dafür: Es besteht ein Risiko, dass der Auslöser der Kamera abfällt und im schlimmsten Fall von Kindern verschluckt werden kann. Alle Kunden haben die Möglichkeit, die Kameras bei ihren Händlern zurückzugeben, um den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Quelle mit Produktabbildung: Bloomingville Pressemitteilung

Rossignol ruft Ski-Bindung LOOK Pivot zurück

Wegen Sturzgefahr durch eventuelle Lockerung im Fersenbereich ruft Rossignol folgende Ski-Bindung zurück:
  • 2017-2018 LOOK Pivot Ski Bindings 
Es sind nur Bindungen betroffen, die nach dem 1. September 2017 verkauft wurden. Quelle mit Kontaktadresse: https://www.rossignol.com/de/recall-product/

TEDi ruft Lippenstift-Sets zurück

Wegen erhöhter Werte des Konservierungsstoffes Benzoesäure ruft TEDi Lippenstift-Sets zurück. Bei einer Höchstmengenüberschreitung dieses Stoffes können Allergien ausgelöst werden, deshalb wird von einer weiteren Verwendung des Lippenstift-Sets abgeraten.

Das Produkt wurde vom 31.05.2017 bis zum 08.02.2018 in den TEDi-Filialen verkauft. Kunden können das Lippenstift-Set gegen Erstattung des Verkaufspreises von 2,00 € oder gegen einen anderen Artikel in jeder Filiale umtauschen. Quelle mit Produktabbildung (PDF, 1.8 MB): Klick

Rückruf: verschiedene Kuchenschnitten von der Konditorei Stabinger

Aufgrund eventuell enthaltener Metallstücke ruft die Konditorei Stabinger S.r.l. / G.m.b.H. folgende Kuchenschnitten zurück:

PRODUKT                                                       MHD
Gedeckter Apfelkuchen 300g                                                              27.02.2018      und      01.03.2018
Südtiroler Apfeltörtchen 320g                                                                                                    27.02.2018
Käsekuchen 300g                                                                                   27.02.2018      und      01.03.2018
Ricottatörtchen Erdbeere 300g                                                                                                  27.02.1018
Ricottatörtchen Natur 300g                          22.02.2018      und      27.02.2018      und      01.03.2018
Ricottatörtchen Schokolade 300g                22.02.2018      und      27.02.2018      und      01.03.2018
Himbeerschnitte 140g                                                                           27.02.2018      und      01.03.2018
Ricottaschnitte Natur 100g                           22.02.2018      und      27.02.2018      und      01.03.2018

Oben genannte Artikel sollten daher vorsorglich nicht mehr verzehrt werden. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Apple: 2 neue Sicherheitsupdates

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat wieder zwei Warnmeldungen mit den dazugehörigen Infos über die Sicherheitsupdates für folgende Apple-Anwendungen veröffentlicht (Details folgen nach dem jeweiligen Anklicken):

Dienstag, 20. Februar 2018

Virtuelle Währungen und Initital Coin Offerings (ICOs): Risiken für Anleger

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilt, haben nun auch der Gemeinsame Ausschuss der drei Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA und die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO Verbraucher vor den Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und Initital Coin Offerings (ICOs) gewarnt.

Derzeit stoßen - neben virtuellen Währungen wie z.B. "Bitcoin" oder "Ethereum" - auch Initital Coin Offerings (ICOs) auf großes öffentliches Interesse. Bei den ICOs (einer Crowdfundingmethode) wird ebenfalls das (noch) relativ unregulierte Geschäftsmodell der virtuellen Währungen genutzt.

Mit Hinweis auf die Veröffentlichung der 3 Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities "ESAs"*)  fasste die BaFin zusammen:  

Nach Gran Canaria nun auch Madeira: Hände weg von Gewinnspielen mit Urlaubszertifikaten auf der Straße!

Wie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland mitteilt, melden sich bei ihr verstärkt Urlauber, die unseriösen Verkaufspraktiken mit Urlaubszertifikaten zum Opfer gefallen sind. Die schon aus Gran Canaria bekannte Masche hat demnach nun auch Madeira erreicht.

Die Masche geht so: Urlauber werden auf der Straße angesprochen, erhalten ein Los und haben - schwupps - damit auch gewonnen. Wer den „Gewinn“ einlösen möchte, wird in ein Taxi verfrachtet, um angeblich an einer kurzen Führung durch eine traumhaft schöne Luxushotelanlage teilzunehmen. Natürlich wird der "Gewinn" dort auch noch mit reichlich Sekt begossen.

Das EVZ warnt in einer Pressemitteilung:

Montag, 19. Februar 2018

Seit dem 01.02.2018: Konvention zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt in Kraft getreten

Die sogenannte "Istanbul-Konvention", die am 1. Februar in Deutschland in Kraft getreten ist, soll Frauen besser vor Gewalt schützen. Damit verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird.

Das Bundesministerium für Familie, Senionen, Frauen und Jugend erklärt dazu:  

Die insgesamt 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen. Diese betreffen die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Schutz der Opfer und die Bestrafung der Personen, die gewalttätig werden. 

Zugleich werden die Gleichstellung von Mann und Frau und das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben gestärkt. Um die Istanbul-Konvention ratifizieren zu können, mussten die Regelungen der Konvention vollständig in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Reform des Sexualstrafrechts, das den Grundsatz "Nein heißt Nein" umsetzt, wurde die letzte noch fehlende Voraussetzung erfüllt.

Link zu weiteren Infos und Hilfsangeboten: Frauen vor Gewalt schützen 

Elektrische Tischleuchten: Infos & Tipps zum Kauf und Betrieb

In jeder Wohnung sind sie zu finden - elektrische Tischleuchten. Inzwischen haben Halogenglühlampen und LED-Lampen begonnen, den Markt zu verändern.

Das Bayerische Verbraucherportal erklärt, was bei Kauf und Betrieb der Leuchten beachtet werden sollte: Einkauf und Betrieb von elektrischen Tischleuchten

Samstag, 17. Februar 2018

Strittige Facebook-Voreinstellungen: wo sie "versteckt" sind und wie Nutzer sie ändern können

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist gerichtlich erfolgreich gegen mehrere Facebook-Voreinstellungen vorgegangen; allerdings ist das Urteil dafür noch nicht rechtskräftig. Bis die Sache durch alle Instanzen entschieden ist, können Jahre vergehen.

 Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt in diesem Artikel, um was es da geht und wie Facebook-Nutzer sich schon jetzt um strittige Punkte kümmern können: Diese fünf Facebook-Einstellungen sind vor Gericht durchgefallen

Tipps fürs Energiesparen - denn die Zeitumstellung ist da wirkungslos

Obwohl die für viele Bürger ärgerliche Zeitumstellung mittlerweile auch ein Thema im EU-Parlament ist*, wird es wohl oder übel am Sonntag, den 25. März wieder so weit sein: die Uhren werden von 2 auf 3 Uhr vorgestellt.

*Wir berichteten darüber hier: Bald Schluss mit der halbjährlichen Zeitumstellung?

Das Hauptargument für die Einführung der Sommerzeit war, dass damit angeblich Energie gespart werden soll.

Heutzutage ist u.a. auch das Umweltbundesamt (UBA) öffentlich der Meinung, dass die Zeitumstellung diesbezüglich keine Einsparungen erwirtschaftet. Es hat daher Ratschläge veröffentlicht, wie das mit dem Energiesparen trotz/auch mit staatlich verordneter Morbus Zeitverschiebung funktionieren soll: Tipps zum Energiesparen – die Zeitumstellung tut es nicht

Freitag, 16. Februar 2018

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit Infos u.a. über:
  • Phishing: Apple-Nutzer im Visier von Cyber-Kriminellen
  • VPN-Sicherheitslücke: Kostenloser HotSpot Service verrät Nutzer-Standort
  • Kryptomining: Download-Programm führte zu manipulierten Apps
  • Firefox-Erweiterung: Nutzer-Historie ausgespäht
  • Fake-Konten: Vorsicht vor Zweitanfragen von Facebook-Kontakten
Und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 07/2018

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:


Eventuell Metallteile im Blätterteig:
  • Rückruf via ALDI Nord: „Cuisinette Frischteig, Sorte: Blätterteig“ 2 x 270g. Details: hier
  • Rückruf via Lidl: „chef select Blätterteig, 275g“ von Wewalka GmbH Nfg. KG. Details: hier


Rückrufe wegen Gluten :
  • Achtung Allergiker: eventuell erhöhte Spuren von Gluten in „enerBiO Tortilla Chips Natur“ von Rossmann. Details: hier
  • Achtung Allergiker: Gluten in „PURAL Bio Mais Chips Natur Family 200g“. Details: hier
  • Achtung, Allergiker: Gluten in Tortilla Chips "Trafo". Details: hier
  • Achtung, Allergiker (Gluten): MAYKA Mais-Chips Paprika, 125 g. Details: hier


  • Rückruf via ALDI Nord: "Pampers Windeln Jumbo Pack", Größe 4 / 5. Details: : hier
  • Rückruf: indische Gewürzmischung „MDH CHANA MASALA, 100 g“. Details: hier
  • Rückruf: Austern aus der Normandie von CULTIMER. Details: hier
  • Rückruf: Datteln „Juicy Dates, RM Import“ 400g. Details: hier
  • Produktwarnung: Vitamin B-Komplex B-50 von Robert Franz Naturversand. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 07/2018 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 15. Februar 2018

Online-Shopping: neue Regeln gegen das Geoblocking geplant

Linktipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Dem Online-Einkauf sind manchmal digitale Grenzen durch das sogenannte Geoblocking gesetzt. Das heißt, dass es in bestimmten Fällen nicht möglich ist, Güter aus dem EU-Ausland zu beziehen und mit einer Kreditkarte zu bezahlen, die aus einem anderen Land als dem des ansässigen Händlers stammt.

Diese Beschränkung plant das EU-Parlament aufzuheben und hat eine Verordnung verabschiedet, die einige bisher geltende Grenzen des Internethandels - ausgenommen etwa urheberrechtlich geschützte Waren wie digitale Medieninhalte - aufheben soll, wie ZEIT ONLINE erläutert: http://www.zeit.de/digital/internet/2018-02/geoblocking-online-shopping-ausland-eu-buerger

Egal in welchem Land Sie im Internet einkaufen: Um die Risiken beim Bestellen und Bezahlen online zu minimieren, haben wir auf BSI für Bürger einige Tipps zum sicheren Online-Shopping für Sie zusammengestellt. Einkaufen im Internet

 PS.: Auch wir hier im v-mag haben zu diesem Thema bereits einen Artikel veröffentlicht:  Online-Shopping: EU will Geoblocking ab Herbst/Winter 2018 einschränken

Stauprognose für das Wochenende 16. bis 18. Februar

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, kommt es auch an diesem Wochenende vermehrt zu Staus und Behinderungen auf den Wintersportrouten in beiden Richtungen.

In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland, Teilen Baden-Württembergs sowie in einigen Nachbarländern wie z.B. Belgien, Liechtenstein und Luxemburg, enden die Faschings- bzw. Winterferien. Abseits der Strecken in die Skigebiete erwartet der Automobilclub aber keine größeren Probleme.

Die größten Staustrecken:

Mittwoch, 14. Februar 2018

Neue Sicherheitupdates veröffentlicht

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor Sicherheitslücken in folgenden Anwendungen und macht auf die dazugehörigen Sicherheitsupdates aufmerksam (Details erfolgen nach dem jeweiligen Anklicken):

Achtung Allergiker: Gluten in „PURAL Bio Mais Chips Natur Family 200g“

CLAUS Reformwaren Service Team GmbH ruft aufgrund des darin enthaltenen Glutens das folgende, als glutenfrei gekennzeichnete Produkt zurück:
  • „PURAL Bio Mais Chips Natur Family 200g“
     MHD: 11.06.2018
Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Rückruf via ALDI Nord: „Cuisinette Frischteig, Sorte: Blätterteig“ 2 x 270g

 ALDI Nord ruft folgendes Produkt vom Lieferanten „WEWALKA GMBH NFG.KG“* wegen eventuell darin enthaltener Metallteile zurück:
  • „Cuisinette Frischteig, Sorte: Blätterteig“
     Mindesthaltbarkeitsdatum 09.03.2018
Das betroffene Produkt wurde ausschließlich in den ALDI Gesellschaften Bad Laasphe, Bargteheide, Beucha, Datteln, Greiz (Langenwetzendorf), Greven, Hann. Münden, Lingen, Salzgitter, Scharbeutz, Schloß-Holte, Werl und Weyhe gehandelt.

Welcher Gesellschaft die von den Kunden besuchte ALDI Nord Filiale angehört, kann auf dieser ALDI-Internetseite „Filialen und Öffnungszeiten" überprüft werden. Der o.g. Blätterteig kann gegen Ersattung des Kaufpreises in die Filialen zurückgebracht werden.

*Der Hersteller ruft derzeit auch Blätterteig via Lidl zurück: hier

Vorsicht bei der Partnersuche im Internet

Gerade zum heutigen Valentinstag ist die Verlockung für so manch unfreiwilligen Single groß, auch mal über das Internet nach einem geeigneten Partner zu suchen.

Schließlich scheint eine tolle Beziehung nur ein paar Klicks entfernt zu sein - das zumindest will die Werbung für entsprechende Online-Angebote die geneigten Verbraucher glauben lassen.

Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, warnt jedoch vor übereilten Vertragsabschlüssen: „Günstige Probe-Abos können schnell teuer werden, wenn man das Kleingedruckte nicht beachtet.“

Dazu kommt, dass solche Probe-Mitgliedschaften nach Ablauf einiger Tage oft automatisch in teurere Abonnements mit Laufzeiten von sechs oder mehr Monaten umgewandelt werden.

Kassenbons gehören nicht ins Altpapier

Zwar bestehen Kassenbons aus Papier, werden aber meist auf Thermopapier bedruckt, das mit der schädlichen Chemikalie Bisphenol A beschichtet ist. Daher sollten sie nicht im Altpapier entsorgt werden.

Denn das Bisphenol A in den Kassenzetteln, die im Altpapier landen, gelangt über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier in die Umwelt.

Bisphenol A ist hormonell wirksam und kann die Fortpflanzungsfähigkeit von Lebewesen beeinträchtigen. Studien belegen, dass der Stoff bei Fischen und Amphibien Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Als "besonders besorgniserregender Stoff" ist Bisphenol A leider erst ab 2020 als Beschichtung von Thermopapier verboten.

Lesen & Schreiben lernen: Kostenlose Hilfsangebote für Jugendliche und Erwachsene

7,5 Millionen Menschen oder 14,5 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung können in Deutschland nicht oder nur unzureichend lesen und schreiben. Bei weiteren 13 Millionen Menschen oder 25,9 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung tritt fehlerhaftes Schreiben selbst bei gebräuchlichen Wörtern auf. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Studie.

Für Betroffene bedeuten diese trockenen Zahlen: ein Alltag mit andauernden, oftmals frustrierenden Herausforderungen. Sie erfahren mehr oder weniger Benachteiligungen oder sogar gesellschaftliche Ausgrenzung.

Hier gibt es zwei kostenlose Hilfsangebote für Betroffene, die Lesen und Schreiben lernen oder ihre Kenntnisse in den Bereichen verbessern möchten:

Dienstag, 13. Februar 2018

Diebstahl von medizinischen Geräten nimmt zu

Ein Warnhinweis von der Polizeilichen Kriminalprävention vom 13.02.2018:

Seit 2015 werden vermehrt hochwertige medizinische Geräte aus Krankenhäusern und Arztpraxen entwendet. Der Schaden beläuft sich seitdem insgesamt auf circa 25 Millionen Euro. Die Polizei warnt Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen vor diesen Diebstählen.

Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei den Tätern um Gruppierungen, die arbeitsteilig bei den Diebstählen vorgehen. Sie entwenden dabei vornehmlich Endoskope und Koloskope.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte daher schon Ende Oktober 2017 Sicherungsmaßnahmen auf seiner Website aufgelistet, um die Besitzer dieser Geräte zu sensibilisieren:

Achtung, Allergiker: Gluten in Tortilla Chips "Trafo"

Bei einer Laborprobe wurde Gluten in folgenden Maischips der Marke "Trafo" gefunden, obwohl sie als glutenfrei ausgewiesen sind:
  • Trafo Tortilla Chips Chili 75 g – haltbar bis: 28-07-2018 und 29-07-2018
  • Trafo Tortilla Chips Chili 200g – haltbar bis: 29-07-2018
  • Trafo Tortilla Chips Naturel 75g – haltbar bis: 11-80-2018 und 12-08-2018
  • Trafo Tortilla Chips Naturel 200g – haltbar bis: 11-08-2018 und 12-08-2018
  • Trafo Tortilla Chips Nacho 75g – haltbar bis: 29-07-2018
Konsumenten können die Produkte in den Laden zurück bringen und bekommen dann den Preis erstattet. Das Produkt stellt keine Gefahr für Menschen ohne Glutenunverträglichkeit dar. Um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten werden jedoch alle Tüten zurückgerufen. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarung.de

Mit der Online-Aktion "Kannst du ohne?" bis Ostern alkoholfrei leben

Besser schlafen, mehr Energie und nebenbei ein paar überflüssige Pfunde verlieren - das alles sind Vorteile einer Auszeit vom Alkohol.

Wer die Fastenzeit für eine Pause vom Alkohol nutzen möchte, den unterstützt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit der Online-Fastenaktion „Kannst du ohne?“. Die Aktion ist Teil der BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ .

Die Mitmachaktion startet am 14. Februar und endet am 31. März 2018. Dazu kann man sich online anmelden und alle Möglichkeiten des Online-Tools nutzen. Zusätzliche Unterstützung gibt das Team von „Kenn dein Limit.“ mit Tipps und Informationen für die alkoholfreie Zeit.

Mehr dazu gibt es hier: https://www.kenn-dein-limit.de/handeln/fastenaktion/fastenaktion-startseite/.

Ungewollte Abos: Tipps gegen Abzocke per Smartphone

Die Verbraucherzentrale Bremen gibt nützliche Tipps, um die Abzocke durch ungewollte Abos per Smartphone zu vermeiden. In Kürze wären dies:
  • Kostenkontrolle: Kontrollieren Sie monatlich die Mobilfunkrechnung. Sollten dort ungewollte Kosten auftauchen, dann widersprechen Sie der Rechnung innerhalb von acht Wochen.

  • Abo-Betreiber finden: Die Identität des Abo-Betreibers erfragen – hierzu an den in der Rechnung aufgeführten Kontakt wenden.

  • Abo stoppen: Das ungewollte Abo bei der Abrechnungsfirma (oder direkt beim Abo-Betreiber) deaktivieren.

  • Betrag zurückfordern: Beim Abo-Betreiber die Rechnung beanstanden und den Betrag zurückfordern. Falls die Rückforderung beim Abo-Betreiber erfolglos blieb, beim Mobilfunkanbieter die Rechnung beanstanden und den Betrag zurückfordern.

  • Drittanbietersperre: Ungewollte Kosten lassen sich vermeiden, wenn Sie sich von Ihrem Telefonanbieter eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Für die Einrichtung einer Drittanbietersperre fallen bei dem Mobilfunkanbieter keine Kosten an. Auf Nachfrage ermöglichen Mobilfunkanbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Telefonnummern oder Dienste.
Details dazu erklärt die Verbraucherzentrale hier: Vorsicht – Abzocke per Smartphone: Hilfe bei ungewollten Abos

Vogel des Jahres braucht Nistkästen: NABU-Aktion "Ich bin ein Star – Bau mir ein Haus"

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) macht darauf aufmerksam, dass für den Star, Vogel des Jahres 2018, immer weniger natürliche Höhlen in alten Bäumen zum Nestbauen und Brüten zur Verfügung stehen.

Da „Starenkästen“ im Straßenverkehr unseren gefiederten Freunden nur indirekt von Nutzen sein können, lohnt es sich, den immer seltener in Gärten anzutreffenden Star mit einer geeigneten Nisthilfe anzulocken.

Sowohl im Privatgarten als auch in öffentlichen Grünbereichen und in ländlichen Gebieten kann der Star so einen Platz finden, um seine Jungen aufzuziehen. Der gesellige Star lebt gern in der Gemeinschaft, also lohnt es sich, gleich mehrere Behausungen anzubringen.

Im Prinzip handelt es sich um einen vergrößerten Meisenkasten. Der Starenkasten benötigt ein Einflugloch mit 45 Millimetern Durchmesser. Bei geeigneter Umgebung (Streuobstwiesen, sonnige Lagen mit altem Baumbestand) bezieht mit etwas Glück vielleicht auch der bedrohte Wendehals das geräumige Domizil.

Weitere Tipps für ein behagliches Starenheim, eine Bauanleitung zum Nachbauen und ein Video, das zeigt, wie das in der Praxis aussieht, gibt es unter: www.NABU.de/starenkasten

Rückruf via Lidl: „chef select Blätterteig, 275g“ von Wewalka GmbH Nfg. KG

Wie Lidl mitteilt, ruft der österreichische Hersteller Wewalka GmbH Nfg. KG folgendes Produkt zurück:
  • „chef select Blätterteig, 275g“
     Mindesthaltbarkeitsdatum 08.03.2018
     Verkauft bei Lidl Deutschland in Teilen von Baden-Württemberg und Nordrhein-    Westfalen
Grund für den Rückruf: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in dem betroffenen Produkt Metallfremdkörper enthalten sind.

Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr beim Verzehr sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das Produkt keinesfalls konsumieren. Es kann gegen Erstattung des Kaufpreises in jeder Lidl-Filiale zurückgegeben werden; auch ohne Kassenbon. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 425 KB): Kundeninfo Blätterteig

Montag, 12. Februar 2018

Rückruf via ALDI Nord: "Pampers Windeln Jumbo Pack", Größe 4 / 5

ALDI Nord ruft folgendes Produkt zurück:
  • „Pampers Windeln Jumbo Pack“
     Größe 4 und Größe 5
     Vom Lieferanten „Procter & Gamble“
     seit dem 02. Februar 2018 in den ALDI Nord Filialen verkauft

Grund für den Rückruf: Die bei ALDI in einwandfreiem Zustand angelieferten Windeln des Aktionsartikels „Pampers Windeln Jumbo Pack“, Größe 4 und Größe 5 sind aufgrund eines Fehlers in der Logistikkette mit einer ätzenden Flüssigkeit in Kontakt gekommen.

Betroffen sind ausschließlich einzelne Packungen. Es besteht in diesem Fall die Gefahr von Hautreizungen und -verätzungen. Bei Rückgabe wird der Einkaufspreis erstattet. Quelle mit weiteren Infos: ALDI Nord

Rückruf: Austern aus der Normandie von CULTIMER

Das Unternehmen CULTIMER FRANCE - MOULE D'ARMOR führt einen Rückruf bzw. Rücknahme von Austern wegen des Nachweises von Norovirus und aufgrund eines Erlasses N° CM-S- 2018-002 der Prefecture von Manche durch.

Dies betrifft die Chargen mit den folgenden Merkmalen:
  • Produkt: Normandy Oysters N°2 and Normandy Oysters N°3
    Name des Unternehmens : CULTIMER
    Zulassungsnummer: FR 35.095.126 CE
    Nrn. der Chargen: 288805121 and 288805122
    Verpackungsdatum : 02/02/18
    Haltbarkeitsdatum : 12/02/18
  • Produkt: Normandy Oysters N°3 and N°4
    Name des Unternehmens : CULTIMER
    Zulassungsnummer: FR 50.003.125 CE
    Chargenbezeichnung: Verpackungsdatum 31/01/18
    Verpackungdatum : 31/01/18
    Haltbarkeitsdatum : 10/02/18
  • Produkt: Normandy Oysters N°1, N°2 and N°3
    Name des Unternehmens : CULTIMER
    Zulassungsnummer: FR 50.003.125 CE
    Chargenbezeichnung: Verpackungsdatum 01/02/18
    Verpackungsdatum : 01/02/18
    Haltbarkeitsdatum : 11/02/18
Die betroffenen Chargen wurden aus dem Verkauf genommen. Einige Produkte wurden vor der Rücknahme verkauft. Deshalb wird Verbrauchern geraten, die über die oben genannten Produkte verfügen, diese nicht zu verzehren und zu vernichten oder zur Verkaufsstelle zurück zu bringen. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Achtung, Allergiker (Gluten): MAYKA Mais-Chips Paprika, 125 g

MAYKA informiert über Gluten, das auf der Verpackung folgenden Produkts nicht angegeben ist:
  • MAYKA Mais-Chips Paprika, 125 g
    Barcode Nummer / GTIN 4006748001756
    mit der Chargennummer 37332 und dem MHD 28.08.2018
Kunden können das betreffende Produkt - unfrei und unter Angabe der Adresse - zurückschicken, damit der Kaufpreis dafür erstattet werden kann. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 153 KB): Verbraucherinformation_RR-Mais-Chips_20180205.pdf

Kostenlose Broschüre: "Die Rechte der Kinder" - einfach erklärt

Mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 hat sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als „ vorrangiger Gesichtspunkt“ berücksichtigt werden. Dieses sogenannte Kindeswohlprinzip aus Artikel 3 bildet das Kernstück der VN-Kinderrechtskonvention.

Daher sollten alle Kinder und Erwachsene die Kinderrechte kennen, damit sie richtig wirken können. Dazu gehört vor allem auch das Recht auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf Bildung, aber auch auf Freizeit, Ruhe und Spiel sowie das Recht auf Förderung und Beteiligung.

Das Bundesjugendministerium hat dazu in Zusammenarbeit mit dem ZDF eine neue, kostenlose Broschüre veröffentlicht, mit der vorwiegend Kinder angesprochen werden sollen.

Die Broschüre "Die Rechte der Kinder" erklärt in gut verständlicher Sprache, mit Geschichten und Bildern, was die Kinderrechtskonvention ist und was sie für Kinder und Jugendliche bedeutet. Sie kann hier kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden: Die Rechte der Kinder

Als Ergänzung zu dieser Publikation gibt eine ebenfalls kostenlose Broschüre für Erwachsene, die einen tieferen und ausführlichen Einblick in die Bestimmungen der VN-Kinderrechtskonvention bietet: Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Samstag, 10. Februar 2018

Kostenlose Broschüre: "Leitfaden zum Mutterschutz"

Die Schwangerschaft, die Geburt und die ersten Lebensmonate eines Babys sind ganz besondere Abschnitte im Leben einer Mutter. In dieser Zeit brauchen Baby und Mutter ganz besonderen Schutz; den Mutterschutz. Er schützt die Gesundheit von Kind und Mutter während der Schwangerschaft und Stillzeit.

Für die Mutter bedeutet der rechtlich geregelte Mutterschutz außerdem die Möglichkeit, vor und nach den Mutterschutzfristen arbeiten zu gehen, und einen entsprechenden Kündigungsschutz. Zudem sichert er das Einkommen in der Zeit, in der die Mutter nicht arbeiten darf. Auch Studentinnen, Schülerinnen und Bundesfreiwilligendienstleistende haben Anspruch auf Mutterschutz.

Allerdings gab es einige Änderungen, da seit dem 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten ist.

Daher hat das Bundesfamilienministerium eine kostenlose und aktualiserte Broschüre zum Bestellen oder Herunterladen veröffentlicht, in der u.a. wichtige Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Mutter, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen erklärt werden: Leitfaden zum Mutterschutz

"Närrische Tage": Am Morgen danach nicht ans Steuer

Gerade jetzt zur Karnevalszeit wird die Gefahr von Restalkohol im Blut immer wieder unterschätzt.

Der ADAC informiert: Wer beispielsweise bis Mitternacht Alkohol trinkt und eine Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille hat, darf auch am nächsten Morgen nicht Auto fahren. Der Körper baut – je nach individueller Konstitution – pro Stunde etwa 0,1 Promille ab. 

Um neun Uhr morgens läge der Promillewert rein rechnerisch noch bei etwa 0,6 Promille. Zu viel, um Auto fahren zu dürfen. Wer mit 0,5 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, muss mit einen Bußgeldbescheid über 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. 

Wer einen alkoholbedingten Fahrfehler begeht – zum Beispiel Schlangenlinien fährt – muss schon ab 0,3 Promille Blutalkohol mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkten und Führerscheinentzug rechnen.

Freitag, 9. Februar 2018

Rückruf: Datteln „Juicy Dates, RM Import“ 400g

Die Fa. nutwork Handelsgesellschaft mbH warnt vor Datteln des dänischen Unternehmens RM Import A / S, Norgesvej 4, 8450 Hammel und ruft diese aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes zurück.

Betroffen sind Datteln der Marke „Juicy Dates, RM Import“, Füllmenge 400 g, Mindesthaltbarkeitsdaten 10.06.2018 und 28.01.2018.

Vor dem Verzehr der genannten Produkte wird dringend abgeraten. Aufgrund mehrerer Hepatitis A-Infektionen in Dänemark, die durch die betroffenen Datteln ausgelöst worden sein könnten, kann aktuell nicht ausgeschlossen werden, dass auch in Deutschland vertriebene Datteln mit dem Virus infiziert sind.

Kunden können die betroffenen Produkte gegen Erstattung des Kaufpreises im jeweiligen Markt zurückgeben. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Produktwarnung: Vitamin B-Komplex B-50 von Robert Franz Naturversand

Wegen zu hohem Vitamin B Gehalt wird vor dem Vitamin B-Komplex B-50 von Robert Franz Naturversand GmbH gewarnt. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Kein Rechtsanspruch auf geräumte Straßen

Der ADAC weist Autofahrer darauf hin, dass sie bei winterlichen Straßenverhältnissen besonders vorsichtig fahren sollten.

Denn die Räum- und Streupflicht von Städten und Gemeinden gelte nur bei besonders gefährlichen Fahrbahnstellen - auf Radwegen existiere sie meistens nicht. Falls ein Radweg nicht befahrbar sei, dürfe der Fahrradfahrer trotz einer Radwegbenutzungspflicht auf der Straße fahren.

Da sich bei schwankenden Temperaturen rund um den Gefrierpunkt ständig die Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche ändern kann, lautet die Devise für Autofahrer: größeren Abstand halten, sanft bremsen, gefühlvoll lenken.

Der ADAC rät zudem dringend davon ab, Winterdienstfahrzeuge im Einsatz zu überholen – denn vor Räum- und Streufahrzeugen sei die Fahrbahn häufig gefährlich glatt. Wer zu nah auffährt, müsse folglich mit einer Mischung aus Salz und Schnee rechnen, was die Windschutzscheibe verschmieren und die Sicht beeinträchtigen kann.

Die Faustformel für den Sicherheitsabstand lautet: mindestens halber Tacho. Achtung: Streusalz kann die Reibung zwischen Bremsscheibe und Bremsbelag beeinflussen und so die Bremswirkung verringern. Um die Salzschicht auf den Bremsscheiben abzuschleifen, sollte man ab und zu leicht anbremsen.  |  Quelle: ADAC

Linktipps für Verkehrsteilnehmer, um Straßenverhältnisse abzuchecken:
  • Kurzfristig angekündigte Sperren und mögliche Änderungen gibt es hier.
  • Über die aktuelle Verkehrslage können sich Reisende jederzeit unter www.adac.de/maps informieren.
  • Informationen zum Straßenzustand und der Befahrbarkeit aller wichtigen Alpenstraßen sind bei der ADAC Alpenstraßeninfo verfügbar. 
  • Hier veröffentlicht der ADAC wichtige Reise- und Sicherheitshinweise: adac.de/reise_freizeit 
  • Und da gibt es das offizielle Baustelleninformationssystem des Bundes und der Länder: bast.de

Polizei warnt in der närrischen Zeit vor K.O.-Tropfen

Warnung von der Polizeilichen Kriminalprävention:

Egal ob Karneval oder Fasching – in der fünften Jahreszeit wird ausgiebig gefeiert. Leider mit dabei: Die im Volksmund als K.O.-Tropfen bekannten Flüssigkeiten wie beispielsweise Liquid Ecstasy. Unbekannte mischen ihren Opfern die Tropfen in Getränke und machen sie damit willen- oder sogar bewusstlos, um sie anschließend zu berauben oder zu vergewaltigen. 

Kurz mal das Glas für einen Gang nach draußen stehen gelassen, ein Unbekannter schmeißt eine Runde für die ganze Bar - so oder so ähnlich spielen sich die Szenarien ab, in denen Gelegenheiten entstehen, unbeobachtet etwas ins Getränk gemischt zu bekommen. 


„Man sollte sein Getränk immer im Blick behalten und bei offenen Getränken, die einem von Unbekannten spendiert werden vorsichtig sein“, rät Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Wochenreport 06/2018

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:


  • Rückruf: Schoko-Blättchen (150 g und 1.000 g) von Pickert. Details: hier
  • Rückruf in Hamburg & Schleswig-Holstein: Butter aus frischem, regionalem Bioland-Rahm vom Hamfelder Hof . Details: hier
  • Rückruf via Decathlon: Golfhandschuh "Burner" , Marke "Taylor Made" . Details: (PDF, 76.5 KB): Klick
  • Rückruf: "Döbelner Bockwürste im Naturdarm, 5 Stück" , Mindesthaltbarkeitsdatum 23.10.2019. Details: hier
  • Rückruf in Bayern & Oberpfalz: Hühnereier Güteklasse A Gewichtsklasse M von Geflügelhof Ertl. Details: hier
  • Rückruf: Lenovo ThinkPad X1 Carbon 5th Gen Laptop. Details: hier
  • Rückruf: Kindersekt Disney "Die Eiskönigin" und "Mickey Mouse" . Details: hier
  • Rückruf: "Schiller Leberwürstchen frisch". Details: hier
  • Brandgefahr bei Verwendung des Düsenreinigers für Geberit AquaClean 8000plus / Balena 8000 produziert vor März 2014 . Details: hier
  • Rückruf : "REWE Bio Cappelletti Spinat-Ricotta, 250 g". Details: hier
  • TEDI ruft Halloween-Maske "Kürbis" zurück. Details: hier
  • Ritzenhoff & Breker ruft Kaffee- und Teebecher der Serie „Indigo“ zruück. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 06/2018 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 8. Februar 2018

Bald Schluss mit der halbjährlichen Zeitumstellung?

Heute (08.02.2018) hat die Mehrheit der daran teilnehmenden Abgeordneten des EU-Parlaments in einem Votum dafür gestimmt, dass eine gründliche Bewertung der aktuellen halbjährlichen Zeitumstellung und eine eventuelle Überarbeitung der Regelung über die Sommerzeit erfolgen soll. 384 Abgeordnete stimmten dafür, 153 Stimmen dagegen bei 12 Enthaltungen.

Die Begründung für das Votum: Bürgerinitiativen hätten gezeigt, dass die Öffentlichkeit besorgt ist über die halbjährliche Zeitumstellung, die derzeit am letzten Wochenende im März und Oktober stattfindet. Zahlreiche Studien würden zwar auf negative Auswirkungen der Zeitumstellung auf die menschliche Gesundheit hinweisen, allerdings wurde es in diesen Studien versäumt, ein abschließendes Ergebnis zu erzielen.

Die Abgeordneten forderten die Kommission dazu auf, eine gründliche Bewertung der Richtlinie über die Regelung der Sommerzeit vorzunehmen und gegebenenfalls einen Vorschlag zu ihrer Überarbeitung vorzulegen.

Der Gesundheit zuliebe: bei Karnevalsschminke und -kostümen vorsichtig sein

Ob nun phantasievolle Kostüme, bunte Schminke, lustige oder gruselige Masken und auffällige Kontaktlinsen: an den "närrischen Tagen" verwenden viele Faschings-Fans solche Produkte, um sich einmal im Jahr vom meist gewöhnlichen Alltags-Outfit abzuheben und ausgelassen zu feiern.

Leider sind manche dieser Faschings-Utensilien nicht gerade ungefährlich: Reiz- oder gar Giftstoffe in den Produkten können Gesundheitsprobleme verursachen und auch die leichte Entflammbarkeit vor allem bei Kostümen und Perücken stellt eine potenzielle Gefahrenquelle dar.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat hier einige Tipps zur Vermeidung solcher Probleme veröffentlicht: Karnevalsschminke und -kostüme: Schadstoffe und Reizungen vermeiden

Stauprognose für das Wochenende 9. bis 11. Februar

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, herrscht am Wochenende auf den Autobahnen Hochbetrieb - vor allem auf den Routen in die Wintersportregionen der Alpen und Mittelgebirge.

Angekurbelt wird der Verkehr durch Karnevals- und Faschingsausflügler sowie Winterurlauber aus Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und dem Saarland, wo jetzt die Schulferien starten.

Die Staustrecken:

Mittwoch, 7. Februar 2018

Sicherheitsupdates für Android (Updates für BlackBerry und LG)

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Google schließt für Smartphones und ähnliche Geräte mit dem Betriebssystem Android 26 Sicherheitslücken, von denen vier vom Hersteller als kritisch eingestuft werden.

Darüber hinaus veröffentlicht der Hersteller Informationen zu 29 weiteren Sicherheitslücken, die speziell Google Nexus- und Pixel-Geräte betreffen.

Der Hersteller Samsung stellt zeitgleich Betriebssystemupdates für einige Geräte aus eigener Herstellung bereit und beheben damit einen Teil der diesen Monat von Google gemeldeten und einige bereits länger bekannte Sicherheitslücken sowie mehrere Samsung-spezifische Sicherheitslücken in den Geräten.

Betroffen sind folgende Systeme:

Rückruf in Bayern & Oberpfalz: Hühnereier Güteklasse A Gewichtsklasse M von Geflügelhof Ertl

Geflügelhof Ertl KG ruft folgende Hühnereier zurück:
  • Hühnereier Güteklasse A Gewichtsklasse M
    Aus Bodenhaltung
    Legedatum: 23.01.2018
    Mindesthaltbarkeitsdatum 20.02.2018
Die betroffenen Eier wurden im Lebensmitteleinzelhandel in Rewe und Edeka Filialen in Ober- und Niederbayern sowie der Oberpfalz vertrieben.

Grund für den Rückruf: Ausschließlich auf den Eierschalen wurden thermophile Campylobacter spp. (C.coli) festgestellt. Kunden können die o.g. Eier gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon in den Einkaufsstätten zurückgeben. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 33.4 KB): Pressemitteilung Eier Ertl

Glücksspiel-Sucht: kostenlose, anonyme Beratungsangebote

Online-Glücksspiele erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Ob Poker, Casinospiele oder Sportwetten - online sind diese Glücksspiele am PC, Tablet oder Smartphone rund um die Uhr verfügbar.

Immer mehr Menschen, aktuell rund 725.000, nutzen die Möglichkeit zum Online-Glücksspiel - das zeigen die Ergebnisse der bundesweiten Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Thema.

Studiendaten der BZgA belegen zudem, dass eine problematische Nutzung von Internetangeboten und Computerspielen unter jungen Menschen in Deutschland verbreitet ist: 22,4 Prozent der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren und 14,9 Prozent der jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren nutzen die Angebote exzessiv und riskieren damit negative gesundheitliche Folgen oder den Verlust sozialer Kontakte.

Die BZgA informiert auf der Internetseite www.check-dein-spiel.de über die Risiken von Online-Glücksspielen und sonstigen Glücksspielen. Mit dem Selbsttest auf der Seite kann jeder das eigene Glücksspielverhalten überprüfen und sich bei Bedarf mit einem Programm zur Verhaltensänderung unterstützen lassen.

Wer bereits von einer Glücksspielsuchtproblematik betroffen ist, findet Informationen über wohnortnahe Beratungsstellen. Außerdem können sich Glücksspiel-Nutzende, deren Angehörige oder am Thema Interessierte bei der kostenfreien BZgA-Telefonberatung zur Glücksspielsuchtprävention  persönlich und anonym beraten lassen.

Weiterbildung für Erwerbstätige mit wenig Einkommen

Um den Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilhabe am lebenslangen Lernen zu erleichtern, führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie im Dezember 2008 ein Programm ein.

Die Bildungsprämie soll die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung erleichtern. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein.

Einen Vorab-Check, wer für die Bildungsprämie in Frage kommt und weitere Infos darüber gibt es auf dieser Webseite vom Bundesministerium für Bildung und Forschung: www.bildungspraemie.info

Dienstag, 6. Februar 2018

Sicherheitsupdate für den Adobe Flash Player

Am vergangenen Freitag (02.02.2018) warnten wir vor einer noch nicht "reparierten" Sicherheitslücke im Adobe Flash Player (hier).

Jetzt gibt es ein Update: Adobe hat die Version 28.0.0.161 herausgegeben, welche die Sicherheitslücke schließen soll. Wer das Auto-Update nicht eingestellt hat - hier geht es zur aktuellen Version: https://get.adobe.com/de/flashplayer/

Rückruf: Lenovo ThinkPad X1 Carbon 5th Gen Laptop

Lenovo ruft in Zusammenarbeit mit der US-Verbraucherschutzkommission (Consumer Product Safety Commission = CPSC) folgendes Produkt zurück:
  • ThinkPad X1 Carbon 5th Generation Laptop
    (Machine Types: 20HQ, 20HR, 20K3, 20K4)
ThinkPad X1 Carbon 5th Generation Laptops, die am oder nach dem 1. November 2017 hergestellt wurden, sind NICHT betroffen.

Grund für den Rückruf: Bei einer begrenzten Anzahl der betroffenen Laptops könnte eine Schraube locker sein, was zu einem Akku-Schaden mit Überhitzung führen kann; potenziell besteht dadurch Brandgefahr.

Lenovo hat eine Seite eingerichtet, in dem Kunden in eine Suchmaske ihren Gerätetyp und dessen Seriennummer eingeben können, um herauszufinden, ob ihr Laptop betroffen ist (leider derzeit nur auf engl.): https://support.lenovo.com/de/de/solutions/ht504453

Rückruf: Kindersekt Disney "Die Eiskönigin" und "Mickey Mouse"

Als Inverkehrsbringer ruft die S. Spitz GmbH folgende Produkte des Unternehmens Vitapress Kft. zurück:
  • Kindersekt Disney "Die Eiskönigin", Traube 0,75 Liter
    Mindesthaltbarkeitsdatum 23.10.2019
  • Kindersekt Disney "Mickey Mouse", Traube 0,75
    Mindesthaltbarkeitsdatum 23.10.2019
Grund für den Rückruf: Aufgrund einer Hefe-Verkeimung der betroffenen Produkte kann es zu einem Gärungsprozess sowie zu einem erhöhten Flaschen-Innendruck kommen. Das kann zum Platzen der Flasche bzw. zum Abfliegen des Verschlusses führen.

KundInnen werden daher gebeten, betroffene Flaschen nicht zu öffnen und die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren; sie sollten vorsichtig in einer Tüte verpackt und gut verschlossen retourniert bzw. in der Restmülltonne entsorgt werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Quelle mit weiteren Infos: S. Spitz GmbH

Null-Prozent-Finanzierungen können teuer werden

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt aus aktuellem Anlass vor dem allzu leichtfertigen Abschluss von Null-Prozent-Finanzierungen beim Kauf von Konsumgütern.

Für viele Verbraucher verlockend: heute kaufen, später bezahlen. Und das auch noch ohne angeblich mehr für das Objekt der Begierde zahlen zu müssen. Die Null-Prozent-Finanzierung macht´s möglich. Aber ist dem wirklich so?

Die Verbraucherzentrale berichtet beispielsweise von einem Fall in Nordhausen, bei dem ein Verbraucher eine Waschmaschine mit einer Null-Prozent-Finanzierung von einem großen Multimediamarkt kaufen wollte, sich aber unsicher war, ob es sich mit dieser Form der Finanzierung tatsächlich um das angepriesene Schnäppchen handelte. Darum wandte sich der Mann an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Nordhausen.

Montag, 5. Februar 2018

Rückruf: "Schiller Leberwürstchen frisch"

Die Albert Schiller KG ruft vorsorglich folgendes Produkt zurück:
  • „Schiller Leberwürstchen frisch“
      Einzelgewicht ca. 150g
      Verkauft im Zeitraum vom 29.01.2018 bis 02.02.2018 über Bedientheken von
      einigen EDEKA-Filialen
Grund für den Rückruf: In einer der betroffenen Würste wurde ein rotes Plastikteil von ca. 5 mm Breite und 7 mm Länge vorgefunden.

Zwar handele es sich um einen Einzelfund, gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Fremdkörper in dem Produkt vorhanden sind. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

WordPress-basierte Webseiten: Schadsoftware mit Keylogger und Kryptomining-Programm unterwegs

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) warnt vor einer Schadsoftware, die es auf Webseiten abgesehen hat, die auf dem Content Management-System (CMS) WordPress basieren.

Die Schadsoftware greift mit einem Keylogger an, der die Tastatureingaben von Webseiten-Administratoren und Besuchern der betroffenen Seiten mitliest - was besonders brisant ist, weil dadurch Passwörter und Kennwörter ausspioniert werden können. Ein Artikel auf ZDNet.de darüber: Zahlreiche WordPress-Websites mit Keylogger infiziert

Außerdem beinhaltet das Schadcode-Paket neben dem Keylogger auch noch ein Kryptomining-Programm, das zum sogenannten Schürfen von Kryptowährungen eingesetzt wird.

Das BSI rät daher: Administratoren von WordPress-basierten Webseiten sollten das CMS aktualisieren und im Falle einer Infektion ihr System bereinigen sowie alle für die Seiten genutzten Passwörter ändern. 

Brandgefahr bei Verwendung des Düsenreinigers für Geberit AquaClean 8000plus / Balena 8000 produziert vor März 2014

Wichtiger Sicherheitshinweis von Geberit: Trotz größter Anstrengungen zur Entwicklung und Herstellung von qualitativ hochwertigen Produkten mussten wir leider feststellen, dass die Verwendung des derzeitigen Düsenreinigers zu einer Undichtigkeit am Gerät und weiterführend zu einem Schaden führen kann, der im unwahrscheinlichen aber schlimmsten Fall zum Brand führen kann.

Eine solche Gefährdung besteht nur, wenn die folgenden beiden Punkte zusammentreffen:

Verwendung des Geberit Düsenreinigers
  
UND

Geberit AquaClean 8000plus oder Balena 8000 mit einem Produktionsdatum vor März 2014.

Quelle und weitere, wichtige Informationen dazu: Geberit

Warnung vor Abzocke mit Kabelrouter- und Internet-Verträgen

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche: dabei suchen vermeintliche Mitarbeiter von Telekommunikationsunternehmen Verbraucher zu Hause auf und behaupten, dass ihr Fernsehempfang demnächst eingestellt würde.

Durch so eine Aussage werden die Betroffenen dann bedrängt, Verträge für Leistungen abzuschließen, die sie eigentlich gar nicht benötigen. Ziel dabei ist es, den Verbrauchern Verträge über Kabelrouter- und Internet-Dienste unterzujubeln.

 Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern sagt dazu: „Dieses Vorgehen ist rechtlich nicht zulässig." Es sei ratsam, auf diese Weise untergeschobene Verträge umgehend zu widerrufen: "Verbrauchern steht grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, da es sich hier um einen sogenannten Außergeschäftsraumvertrag handelt.

Wurde der Kunde über das Widerrufsrecht nicht belehrt, können diese Verträge auch nach Ablauf der zweiwöchigen Frist noch widerrufen werden. Die Verbraucherzentrale Bayern rät, sich im Gespräch mit Verkäufern von angeblichen Behauptungen nicht unter Druck setzen zu lassen.

Cyber-Angriffe: Gefahr auch für die Wirtschaft

Daten zählen zu den begehrtesten Gütern der Zukunft. Aber schon jetzt spielen u.a. auch persönliche Daten von Nutzern des Internets eine wichtige Rolle.

Bei der "personalisierten Werbung" beispielsweise. In diesem Zusammenhang werden die Suchanfragen von Menschen im Internet  durch entsprechende Programme automatisch registriert und analysiert, um herauszufinden, was der jeweilige User für Interessen hat.

Wird beispielsweise vermehrt nach "Waschmaschine" im Internet gesucht, kann es gut sein, dass dem User dann vermehrt Werbung für Waschmaschinen angezeigt wird. Was bei der Werbung bisweilen noch relativ belustigende Auswirkungen haben kann.

Als Beispiel: Ein User berichtete, dass er, nachdem er einen neuen Kühlschrank über das Internet bestellt hatte, ständig Werbung für Kühlschränke angezeigt bekam. Also auch, nachdem das Gerät längst geliefert und bezahlt wurde. Kommentar: "Also, wenn das der Stand der künstlichen Intelligenz sein soll, dann habe ich noch keine großen Zukunftsängste."

Aber wo Geld zu holen ist, sind natürlich auch schon wieder Kriminelle am Werk.

Samstag, 3. Februar 2018

Western Union entschädigt Betrugsopfer - Fristverlängerung bis 31.05.2018

Wie wir in einem Artikel vom 24. Januar 2018 bereits veröffentlicht haben, möchte der Finanzdienstleister "Western Union" Kunden entschädigen, die über seine angebotenen Dienstleistungen von Dritten betrogen wurden. (Kompletter Artikel mit weiteren Details hier).

Nun ein Update: Western Union hat die Frist für Geschädigte, die ihre Ansprüche geltend machen möchten, bis zum 31.05.2018 verlängert.

Das LKA Bayern hat dazu noch am 02.02.2018 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Nach Ermittlungen der US Federal Trade Commission, dem Department of Justice und des US Postal Service stimmte Western Union zu, Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 586 Millionen Dollar zu leisten. Dies gilt für Delikte, welche im Zeitraum von 01.01.2004 - 19.01.2017 begangen wurden.

Die Ansprüche können nun bis zum 31.05.2018 geltend gemacht werden.
Geschädigte werden durch die mit der Verwaltung beauftragte Kanzlei Gilardi&Co, LLC postalisch angeschrieben. Ihnen wird ein teilausgefülltes Formular zur Anspruchgeltendmachung zugesendet. Hierbei handelt es sich nicht um einen neuerlichen Betrugsversuch.

Auch Geschädigte, die ihre Ansprüche bislang nicht geltend gemacht haben, können dies bis 31.05.2018 online tun. Die Frist wurde seitens Western Union verlängert. Die anschließende Prüfung durch das Department of Justice kann bis zu einem Jahr dauern.

Weiterer Informationen und Formulare

MDS-Pflege-Qualitätsbericht: Verbesserungen, aber auch Mängel in der Pflege

Im 5. Pflege-Qualitätsbericht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen und dessen Medizinischen Dienst (MDS) wurde bekanntgegeben, dass viele Pflegeheime und ambulante Pflegedienste die Anforderungen an eine gute Pflege erfüllen. Allerdings gibt es weiterhin Verbesserungsbedarf.

Grundlage des Berichts sind Daten aus über 26.000 Qualitätsprüfungen, die im Jahr 2016 in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) stattgefunden haben. Die MDK-Prüferinnen und Prüfer untersuchten dabei die Versorgungsqualität bei 175.000 pflegebedürftigen Menschen. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in Deutschland.

Demnach gibt es in der Heimversorgung Mängel bei der Schmerzerfassung und der Wundversorgung sowie in der ambulanten Pflege bei der Intensivpflege und der Beratung der Pflegebedürftigen. Leichte Verbesserungen seien bei der Dekubitusprophylaxe und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen zu verzeichnen.

Hepatitis C: Ratgeber für Ärzte aktualisiert

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seinen Ratgeber für Ärzte zum Thema "Hepatitis C" aktualisiert.

Wie alle Veröffentlichungen der Rat­geber-Reihe vom RKI gibt es auch hier einen Über­blick zu Er­reger, Vor­kom­men, Re­servoir, Infektions­weg, Inkubations­zeit, Dauer der An­steckungs­fähig­keit, Klinische Sym­pto­ma­tik, Dia­gnostik, Therapie sowie Präventiv- und Bekämpfungs­maß­nahmen.

Zum aktualisierten Ratgeber: Hepatitis C | RKI-Ratgeber für Ärzte

Die Heraus­gabe der Rat­geber für Ärzte er­folgt auf der Grund­lage des Infektions­schutz­ge­setzes. Hier gibt es weitere Ausgaben aus der Ratgeber-Reihe: RKI-Ratgeber für Ärzte

Freitag, 2. Februar 2018

Warnung: Sicherheitslücke im Adobe Flash Player

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt aktuell vor einer Sicherheitslücke im Adobe Flash Player, die derzeit (02.02.2018) noch nicht gepatcht (= noch nicht "repariert") ist.

Die kritische und bereits aktiv ausgenutzte Sicherheitslücke im Adobe Flash Player ermöglicht einem Angreifer aus dem Internet die Übernahme Ihres Systems. Die Sicherheitslücke wird aktuell über Office-Dokumente ausgenutzt, die beispielsweise per Email zugestellt werden. Sie kann aber auch durch andere Dateien ausgenutzt werden.

Der Hersteller hat Sicherheitsupdates zur Behebung der Sicherheitslücke ab Montag, den 05.02.2018 angekündigt. Gefährdet sind derzeit daher folgende Systeme:
  • Adobe Flash Player bis einschließlich 28.0.0.137
  • Adobe Flash Player bis einschließlich 28.0.0.137 for Google Chrome
  • Adobe Flash Player bis einschließlich 28.0.0.137 for Microsoft Edge and Internet Explorer 11
  • Apple macOS
  • GNU/Linux
  • Chrome OS
  • Microsoft Windows
Das BSI empfiehlt:  Deinstallieren Sie den Adobe Flash Player oder nutzen Sie die Möglichkeit, das automatische Abspielen von Flash-Inhalten zu verhindern. Dazu muss eine Textdatei angepasst werden. Adobe gibt dazu Hinweise im Flash Player Administration Guide, Absätze 4.1 und 4.3.

Falls Sie nicht auf die Nutzung des Flash Players verzichten können, prüfen Sie bis zur Installation eines Sicherheitsupdates genauestens die Herkunft von Office-Dokumenten, bevor Sie diese öffnen.

Rückruf : "REWE Bio Cappelletti Spinat-Ricotta, 250 g"

Die Firma Delizio GmbH ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes vorsorglich folgendes Produkt zurück:
  • "REWE Bio Cappelletti Spinat-Ricotta, 250 g"
     Mindesthaltbarkeitsdatum: 08.02.18
Grund für den Rückruf: In dem o.g. Produkt könnten Folienreste vorhanden sein.

Da eine Gesundheitsgefährdung nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, wird vom Verzehr des betroffenen Produkts abgeraten. Es kann gegen Erstattung des Kaufpreises im jeweiligen Markt auch ohne Kassenbon zurückgeben werden. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

TEDI ruft Halloween-Maske "Kürbis" zurück

TEDI ruft folgendes Produkt zurück:
  • Halloween-Maske "Kürbis" orange
    Artikelnummer: 36925001741000000100
Grund für den Rückruf: Produkttests wiesen erhöhte Cadmiumwerte nach. Cadmium ist schädlich für die Gesundheit, deshalb wird von einer weiteren Verwendung der Maske abgeraten.

Das Produkt wurde vom 12.09.2017 bis zum 26.01.2018 in den TEDI-Filialen verkauft. Es kann gegen Erstattung des Verkaufspreises von 1,00 € oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDI-Filiale umgetauscht werden. Quelle mit Produktabbildung (PDF, 1.8 MB): Rückruf Halloween Maske Kürbis

Ritzenhoff & Breker ruft Kaffee- und Teebecher der Serie „Indigo“ zruück

Ritzenhoff & Breker ruft folgende Kaffee- und Teebecher der Serie „Indigo“ vorsorglich zurück.

 Modellbezeichnung:                         Artikel Nr.:         EAN:                       Lot Nr.:
Kaffeebecher 350 ml Brush Indigo       743739             4006344743739       36398
Teebecher 150 ml Brush Indigo       743852             4006344743852       36398
Kaffeebecher 350 ml Cross Indigo       743340             4006344743340       36398
Teebecher 150 ml Cross Indigo       743463             4006344743463       36398
Kaffeebecher 350 ml Ethno Indigo       743609             4006344743609       36398, 36848
Teebecher 150 ml Ethno Indigo       743722             4006344743722       36398
Kaffeebecher 350 ml Marble Indigo       743470             4006344743470       36398, 36848
Teebecher 150 ml Marble Indigo       743593             4006344743593       36398, 36848

Grund für den Rückruf: Die Trinkränder der Becher weisen erhöhte Kobalt-Werte auf. Es besteht das Risiko, dass der Trinkrand im Gebrauch metalllässig ist. Übermäßiger Konsum von Kobalt kann die Gesundheit gefährden. Quelle und weitere Infos (PDF, 208 KB): Rückruf Becher Indigo

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit Infos u.a. über:
  • Trojaner: Erneut Apps mit Schadcode im Google Play Store aufgetaucht
  • IoT-Botnetz: Rasche Verbreitung von Hide 'N Seek
  • Phishing: Vorsicht vor E-Mail "mTan-Verfahren"
  • Ransomware: Schädling nistet sich im Windows Autostart ein
  • Biometrischer Passwortmanager: Sicherheitslücke
Und weitere Warnungen, Tipps und Hinweise, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 05/2018

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:


  • Rückruf: Hundefutter nass "Bozita Naturals Elch" . Details: hier
  • HEMA ruft Bettdecken für Kinder zurück. Details: hier
  • Warnung: „Monzana“ Kinder Dreirad Scooter von Deuba. Details: hier
  • Rückruf: iglo Rahm-Spinat, 800g-Packung. Details: hier
  • Rückruf via ALDI Nord: "King`s Crown Spargelabschnitte, 314 ml Glas". Details (PDF, 597 KB): Klick
  • Warnung: Hundefutter "Bosch Soft Mini Rehwild & Kartoffel". Details: hier

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