Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, gingen im Jahr 2017 1.001 Schlichtungsanträge bei der Schlichtungsstelle
Post ein. Das ist mehr als eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr
(235 Anträge).
Denmach habe unter anderem der wachsende Online-Handel
mit verstärkten Paketmengen einen solchen Anstieg der
Schlichtungsanträge bewirkt. Diese dynamische Entwicklung setzt sich zu
Beginn des Jahres 2018 fort und zeigt deutlich, dass sich
Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Postdienstleistern häufig nicht
ohne behördliche Unterstützung durchsetzen können.
In 191 Fällen
erzielte im letzten Jahr die Schlichtungsstelle eine gütliche Einigung
durch ein Verfahren. In 414 Fällen lehnte der jeweilige
Postdienstleister eine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ab.
Die größten Ärgernisse für die Kunden sind vor allem
beschädigte oder verloren gegangene Pakete. Die Streitigkeiten kreisten
somit auch im Jahr 2017 vor allem um Fragen der Haftung aus
abgeschlossenen Beförderungsverträgen. Hier ging es häufig um die
Streitfrage einer ausreichenden Verpackung oder um den Versand von
besonders wertvollen oder sensiblen Gegenständen, wie z. B. Edelmetalle,
Schmuck oder verderbliche Ware.
Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur hat hier ihren Tätigkeitsbericht 2017 veröffentlicht: http://www.bundesnetzagentur.de/post-schlichtungsstelle . Der Bericht enthält Auswertungen und
Informationen zu Komplikationen beim Versand von Briefen und Paketen,
die zu einem Schlichtungsantrag führten.
Auch Interessant zu diesem Thema: Die Verbraucherzentrale NRW hat ein Informations- und Beschwerdeportal
https://www.post-aerger.de entwickelt, um die Verbraucherposition am Brief- und
Paketmarkt zu analysieren und zu stärken. Die Umsetzung des Projekts
erfolgt in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Thüringen und wird
vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
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