Donnerstag, 31. März 2022

Inflationsrate im März 2022 voraussichtlich +7,3 %

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt,wird in Deutschland im März 2022 die Inflationsrate voraussichtlich +7,3 % betragen. Dies steht im Vergleich zur Inflationsrate vom März 2021. Im Vergleich zum Vormonat (Februar 2022) bedeutet dies eine Preissteigerung um +2,5 % (vorläufig).

Die stärkste Verteuerung fand bei den Energiepodukten statt. 

Das Statistische Bundesamt erklärt: 

"Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind die Preise für Erdgas und Mineralölprodukte nochmals merklich angestiegen und beeinflussen die hohe Inflationsrate erheblich.

Ähnlich hoch war die Inflationsrate in Deutschland zuletzt im Herbst 1981, als infolge der Auswirkungen des Ersten Golfkrieges die Mineralölpreise ebenfalls stark gestiegen waren. Hinzu kommen im aktuellen Berichtsmonat Lieferengpässe durch unterbrochene Lieferketten aufgrund der Corona-Pandemie und die deutlichen Preisanstiege bei Energieprodukten auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen.

Quelle mit weiteren Infos: ➝ Pressemitteilung destatis

Mittwoch, 30. März 2022

Lebensmittel: Gummi-Siegel "aus der Region"

Viele Verbraucher möchten wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen - daher achten sie u.a. auf die Gütesiegel auf den Verpackungen. 

Und Siegel wie "aus der Region", "regional" oder "von hier" sollten eigentlich bedeuten, dass ein Lebensmittel aus der Umgebung kommt - und nicht etwa quer durch die Weltgeschichte geschippert wird, um dann erst im Handel zu landen. 

Damit sollten regionale Hersteller unterstützt und unnötige Umweltbelastungen durch Transporte vermieden werden. Doch so einfach ist es mit diesen Siegeln leider nicht.

Christiane Seidel, Referentin im Team Lebensmittel des vzbv, erklärt: 

Wenn Möhren als regionales Produkt beworben werden, sollten sie nicht 500 Kilometer vom Supermarkt entfernt angebaut werden. Und wer „Eier von unseren Landwirten“ in Brandenburg kauft, sollte keine Eier aus den Niederlanden im Korb haben. Derzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage, die verbindliche Anforderungen an Begriffe wie „regional“ oder „von hier“ und die Werbung mit regionaler Herkunft definiert. Das muss sich dringend ändern.

Der vzbv fordert die EU-Kommission auf, die EU-weit verbindliche Kennzeichnung des Herkunfts-landes, also beispielsweise „Deutschland“ oder „Frankreich“, endlich auf alle Lebensmittel auszuweiten. Bisher gilt sie nur für unverarbeitetes Fleisch und für unverarbeitetes Obst und Gemüse. Auch bei verarbeiteten Lebensmitteln sollte künftig die Herkunft der Primärzutat gekennzeichnet werden.

Dienstag, 29. März 2022

Polizei warnt: Betrüger locken Studierende mit Schein-Jobs

Wie die Polizeiliche Kriminalprävention berichtet, versuchen Kriminelle aktuell, Studierende mit vermeintlich lukrativen Nebenjobs anzulocken. 

Dies geschieht mit Jobangeboten über das Internet; hierbei wird den Studierenden suggeriert, dass sie lediglich empfangene Pakete umetikettieren und häufig ins Ausland weiterverschicken sollen. Dafür stellen die Betrüger den Arbeitnehmern sogar fertige Versand-Aufkleber von Postunternehmen zur Verfügung. Gelockt wird meist mit einem hohen Gehalt für so eine einfache Tätigkeit.

Die Polizeiliche Kriminalprävention erklärt die Hintergründe dieser Masche:  

Die Waren in den Paketen wurden auf betrügerische Art und Weise erworben oder abgefangen. Wer einen solchen Job annimmt, hilft als so genannter Warenagent den Kriminellen dabei, ihre Machenschaften zu verschleiern. 

Hinzu kommt, dass die Betrüger den Warenagenten den ausstehenden Lohn nicht auszahlen. Bei anderen Varianten dieser Masche könnten sich die Jobsuchenden sogar selbst strafbar machen. 

Deswegen sollte jeder bei besonders lukrativen Jobangeboten mit leichten Tätigkeiten besonders misstrauisch werden und das Angebot nicht annehmen. Wer glaubt, auf die Betrugsmasche "Warenagent" hereingefallen zu sein, sollte sich dringend an seine örtliche Polizeidienststelle wenden. 

Dafür sollten auch Beweise (E-Mails, Messenger-Nachrichten usw. der Betrüger) beispielsweise mittels Screenshot gesichert werden. 

 Vorsicht also bei der Jobsuche:

  • Achten Sie auf seriöse Angebote. Werden Sie misstrauisch bei ungewöhnlich gut bezahlten Tätigkeiten, für die keine Vorkenntnisse oder Fähigkeiten notwendig sind.
  • Lehnen Sie Angebote ab, bei denen Sie Ihr Konto für Zahlungen zur Verfügung stellen sollen. Lassen Sie sich auch nicht von hohen Provisionen locken.
  • Überprüfen Sie die Angaben des Arbeitgebers, z.B. über eine Suchmaschine.
  • Antworten Sie nicht auf Job-Angebote, die Sie unaufgefordert per E-Mail zugesandt bekommen.

Weitere Infos von der Polizei zum Thema: ➝ Was ist ein Warenagent?

Montag, 28. März 2022

NZFH: Ukrainische Informationen für geflüchtete Familien

Da sich unter den Flüchtlingen aus der Ukraine vor allem Mütter mit Kindern und Schwangere befinden, hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) für diese Zielgruppe eine Übersicht zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten auf Ukrainisch erstellt. 

Die Auflistung auf der Website www.elternsein.info enthält neben Angeboten in ukrainischer Sprache auch Informationen in den Sprachen Deutsch, Russisch und Englisch. 

Die Übersicht ist in der Rubrik „Alltag mit Kind“ auf www.elternsein.info zu finden und wird ständig aktualisiert.

Freitag, 25. März 2022

Wochenreport 12/2022

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Alburj  Halva mit extra Pistazien, 800 g
    Details: hier
  • Rückruf: Work Plus  Bolzenschneider 450 mm 18"
    Details: hier
  • Rückrufe:
    - BOUNTY®  Eiscreme-Riegel
    - TWIX®        Eiscreme-Riegel
    - M&M’S®     Peanut Stieleis
    Details: hier
  • Rückruf via Netto: Satori   Bambussprossen in Streifen, 330 g-Glas
    Details: hier
  • Rückruf: dmBio  Marzipan Schoko Eier, 125 g
    Details: hier
  • Rückruf: Jeden Tag  Mozzarella gerieben, 250 g
    Details: hier
  • Rückruf: GOLDSTEIG  Mozzarella schnittfest gerieben, 200 g
    Details: hier
  • Rückruf: Notos  Schafskäse / Bulgarischer Schafskäse in Salzlake gereift, 200 g
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                        ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 12/2022 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier 

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Montag, 21. März 2022

Polizei rät: Fahrrad auch in in Kellern und Garagen vor Diebstahl schützen

Jetzt im Frühjahr benutzen viele Menschen gerne wieder ihr Fahrrad - und nicht zuletzt auch wegen der horrenden Spritpreise. 

Die Polizeiliche Kriminalprävention macht daher darauf aufmerksam, dass für die beginnende Radsaison nicht nur ein straßentaugliches Rad, sondern auch der richtige Diebstahlschutz wichtig sind und gibt folgende Tipps:

  • Nutzen Sie zum Abschließen massive Stahlketten-, Bügel- oder Panzerkabelschlösser mit „geprüfter Qualität“ aus hochwertigem Material (bspw. durchgehärteter Spezialstahl).

  • Schließen Sie das Rad immer mit Rahmen sowie Vorder- und Hinterrad an einen festen Gegenstand an, zum Beispiel an einen Fahrradständer oder Laternenpfahl. Das gilt auch für das Abstellen in Kellern oder Garagen. Das Schloss sollte deshalb entsprechend groß genug sein.

  • Wenn Sie ein Elektrorad haben, sollten Sie mehrere massive Schlösser einsetzen. Denn die eingebauten Rahmen- und Akkuschlösser vieler Elektroräder reichen als Diebstahl-Schutz nicht aus. Die Räder können trotz Sicherung einfach weggetragen oder sogar auf dem Vorderrad weggerollt werden.

  • Es gibt auch die Möglichkeit, einen versteckten GPS-Tracker am Rad anzubringen. Dieser übermittelt laufend den aktuellen Standort des Rads und sendet per SMS einen Alarm auf Ihr Mobiltelefon, sobald das abgestellte Rad bewegt wird.

  • Sinnvoll ist zudem das Rad individuell zu kennzeichnen, zum Beispiel mit einer Codierung. So kann die Polizei ein gestohlenes Rad zweifelsfrei identifizieren und der rechtmäßigen Eigentümerin beziehungsweise dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben.

  • Außerdem sollten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Rad, wie zum Beispiel die Rahmennummer sowie ein Foto in einem Fahrradpass festhalten und sicher aufbewahren. Damit haben Sie bei Verlust des Fahrrads alle wichtigen Informationen für die Polizei und die Versicherung zu Hand.

Weitere Infos und Tipps zum Thema:   ➝ Polizeiliche Kriminalprävention / Zweirad-Diebstahl

Samstag, 19. März 2022

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über:
  • BSI warnt vor Virenschutzsoftware von Kaspersky
  • Hackerangriff auf russisches Energieunternehmen Rosneft
  • Mozilla-Browser: Notfall-Updates außer der Reihe
  • Straftat bleibt Straftat (bezgl.: Cyberattacken gegen Russland )
  • Was Sie jetzt selbst für Ihre IT-Sicherheit tun können

... und weiteren News, Infos und Warnungen im Zusammenhang mit Computer, Internet,
Handy / Smartphone & Co.: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Freitag, 18. März 2022

Wochenreport 11/2022

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Green Heart  Natur BIO  Frischecreme
    Details: hier
  • Rückruf: Sultan  Zimt gemahlen, 70 g
    Details: hier
  • Rückruf regional in Rottenburg (BW):
    - Lecker-Met   Honigwein mit Apfel-Birnensaft
    - Alma’s Bienenprodukte   Glüh-Met Honigwein
    Details: hier
  • Rückruf: Warnke  Calciumcarbonat 500 mg, 100 und 500 Kautabletten
    Details: hier
  • Rückruf: MEYCO Hobby  Bastelschmuck Ohrhaken, 10 Stück, Farbe Gold
    Details: hier
  • Rückruf: ENDOCA  Hanfkaugummi CBD Gum, 10 %, 10 mg CBD per gum, peppermint
    Details: hier
  • Rückruf: Simply Sunny  Erdnüsse in der Schale, geröstet, 400 g
    Details: hier
  • Verzehrwarnung: Kokosnussfleisch "Coconut Meat, Cocos Nucifera", 250 g
    Details: hier
  • Rückruf (Erdnuss-Allergiker): KoRo  Bio Cashewmus 250 g
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                        ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 11/2022 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier 

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 17. März 2022

BGH-Urteil: Weder Entschädigungs- noch Schadensersatzansprüche für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im Frühjahr 2020

Ein Inhaber eines Hotel- und Gastronomiebetriebs musste vom 23. März bis zum 7. April 2020 seinen Betrieb in Brandenburg für den Publikumsverkehr schließen, ohne dass die COVID-19-Krankheit zuvor dort aufgetreten war. Er selbst erkrankte auch nicht. 

Am 22. März 2020 erließ das Land Brandenburg eine Corona-Eindämmungsverordnung, wonach Gaststätten für den Publikumsverkehr schliessen mussten und den Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt wurde, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. 

Der Inhaber bot während der Zeit der Schließung Speisen und Getränke im Außerhausverkauf an. Im Rahmen eines staatlichen Soforthilfeprogramms zahlte die Investitionsbank Brandenburg 60.000 € als Corona-Soforthilfe an ihn aus. (*)

Der Inhaber klagte, weil er für sich und andere Unternehmer für die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erlittenen Umsatz- und Gewinneinbußen Entschädigung wollte. 

Für sich selbst forderte er außer der Soforthilfe weitere 27.017,28 € (Verdienstausfall, nicht gedeckte Betriebskosten, Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) nebst Prozesszinsen sowie auf Feststellung der Ersatzplicht für alle weiteren entstandenen Schäden gerichtete Klage.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute (17.03.2022) die Klage zurückgewiesen. Hier die Pressemitteilung des BGH mit den Details zum Urteil:  

                                            ➝    BGH Pressemitteilung vom 17.03.02, Nr. 033/2022 

(*) Anmerkung v-mag: Es kann sein, dass ein Epfänger des Soforthilfeprogramms einen Teil oder auch alles davon zurückzahlen muss. Und: Grundsätzlich ist die Soforthilfe im Rahmen der all-gemeinen steuerlichen Regelungen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Quelle & Details: 

           ➝  Investitionsbank Brandenburg / Fragen und Antworten zur Prüfung auf Rückzahlung

Keine Pop-it-Fidget-Toys zur Zubereitung von Lebensmitteln verwenden

Das Zerdrücken von Luftpolsterfolie (auch genannt: Blisterfolie, Noppenfolie) bereitet nicht nur Kindern so viel Spaß, dass es mittlerweile auch Silikonförmchen mit entsprechenden, kleinen Hohlkammern gibt. 

Diese kann man wiederholt "poppen" lassen kann, da dabei keine Luftkammern tatsächlich zerstört werden; sind die Kammern einer Seite durchgedrückt, wendet man die Form und poppt die Kammern wieder zurück.

Findige Zeitgenossen sind auf die fragwürdige Idee gekommen, dass solche "Pop-it-Fidget-Toys" auch in der Küche verwenden werden können; z.B. zur Zubereitung von Speisen wie Mini-Kuchen und Schokoladenpralinen, Götterspeise oder Eiswürfeln.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät allerdings davor ab, solche Silikonförmchen für Lebensmittel zu verwenden: 

"Gegenstände für den Lebensmittelkontakt müssen mit der Angabe „Für Lebensmittelkontakt“ oder mit einem besonderen Hinweis auf ihren Verwendungszweck gekennzeichnet werden oder Zeichen wie das Becher-Gabel-Symbol tragen, sofern sie nicht bereits aufgrund ihrer Beschaffenheit eindeutig für eine Berührung mit Lebensmitteln bestimmt sind.

Es droht sonst die Gefahr, dass aus dem Silikon Substanzen in das Lebensmittel übergehen, die womöglich die Gesundheit gefährden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn höhere Temperaturen zur Lebensmittelzubereitung nötig sind; z.B. bei geschmolzener Schokolade zur Zubereitung von Pralinen oder im Backofen zum Kuchenbacken.

Mittwoch, 16. März 2022

BSI warnt vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutzprodukten

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Warnung bezüglich der Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky herausgegeben. 

In diesem Zusammenhang empfiehlt das BSI, Anwendungen aus dem Portfolio von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen.   

Das BSI erläutert: "Ein russischer IT-Hersteller kann selbst offensive Operationen durchführen, gegen seinen eigenen Willen gezwungen werden, Zielsysteme anzugreifen, oder selbst als Opfer einer Cyber-Operation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden.

Das BSI hat ergänzend dazu häufig gestellte Fragen und Antworten veröffentlicht: 

                        ➝   FAQ zur Warnung vor Kaspersky-Virenschutzsoftware nach §7 BSIG

Dienstag, 15. März 2022

Infos: Jod, Folat/Folsäure für Schwangere/Stillende

Nahrungsergänzungsmittel sind für gesunde Menschen, die sich ausgewogen und vielfältig ernähren, in der Regel überflüssig. 

Eine Ausnahme jedoch gilt für Schwangere und Stillende: Um ausreichend mit Jod und Folat/Folsäure versorgt zu sein, empfehlen medizinische Fachgesellschaften sowie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung eine zusätzliche Einnahme über Präparate.

Das gilt insbesondere für Folsäure bereits bei der Planung einer Schwangerschaft - doch viele Frauen beginnen mit der Einnahme zu spät oder gar nicht. Da spielt die ärztliche Beratung rund um die Schwangerschaft eine maßgebliche Rolle. Dabei sollte auch die Bedeutung von Jod und Folat/Folsäure vermittelt werden und sowohl Mangelerscheinungen als auch Überdosierungen vermieden werden.

Um das medizinische Personal bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das Merkblatt „Jod, Folat/Folsäure und Schwangerschaft - Ratschläge für die ärztliche Praxis“ aktualisiert. Es kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 481.5 KB):

            ➝   https://www.bfr.bund.de/cm/350/jod-folat-folsaeure-und-schwangerschaft.pdf

Montag, 14. März 2022

Tipp: Günstige Tankstelle suchen

Einen derart gewaltigen Preissprung an den Zapfsäulen gab es in Deutschland noch nie: Innerhalb der letzten Woche verteuerte sich Dieselkraftstoff laut ADAC-Auswertung um 39,4 Cent je Liter.

Auch der Benzinpreis schoss regelrecht durch die Decke; für einen Liter Super E10 mussten die Verbraucher 2,103 Euro bezahlen - das waren 27,6 Cent mehr als in der Woche zuvor.

Für die Autofahrer sind die Auswirkungen bereits schmerzlich spürbar. So kostet etwa eine 50-Liter Tankfüllung eines Diesel-Pkw über 20 Euro mehr, dieselbe Menge bei Benzin ist um rund 15 Euro teurer geworden. 

Theoretisch könnte der Staat selbst zur Hilfe kommen: Der ADAC schlägt vor, dass die Bundesregierung eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe prüfen sollte.

Wer die aktuell  für seinen Aufenthaltsort laut ADAC günstigste Tankstelle ermitteln möchte:

                                                                                      ➝  ADAC / Kraftstoffpreise suchen

Fürs Smartphone gibt es auch eine kostenlose App:   ➝   ADAC / Sprittpreise-App

Samstag, 12. März 2022

Häusliche Quarantäne: Verhaltensempfehlungen & Tipps

Durch die aktuelle Omikron-Welle sind derzeit viele Menschen von einer Quarantäne oder Isolierung betroffen. 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat daher für Betroffene Verhaltens-empfehlungen und Tipps für weitere Hilfsangebote veröffentlicht, um diese herausfordernde Zeit gut zu überstehen:

                                                    ➝   Verhalten in der häuslichen Quarantäne

Freitag, 11. März 2022

Wochenreport 10/2022

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf (Achtung, Sellerie-Allergiker): Viana  1/2 Pfund Veggie Hack
    Details: hier
  • Rückruf: hauer Naturprodukte  Bio Chanca Piedra, 200 g
    Details: hier
  • Elektrische Gefährdung: George  Nass/Trockensauger, Modell: GVE370-2
    Details: hier
  • Rückruf via Edeka, Marktkauf, Budni, Netto u.a.:
    Max BalanceSport   Protein Bar 50 % Protein, 45 g, Sorte: Schoko-Brownie
    Details: hier
  • Verzehrwarnung: Öz Antep  Sumak Sumach-Gewürzzubereitung 400 g
    Details: hier
  • Rückruf: Asian Choice  Premium Pangasius Fillets, 800 g
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                        ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 10/2022 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier 

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 10. März 2022

Unerwünschte, gefakte Werbeanrufe von der "Verbraucherzentrale"

Derzeit versuchen Betrüger mal wieder, das gute Image der Verbraucherzentrale via Telefonanrufe für eine ihrer Abzock-Maschen zu nutzen. Obwohl unerwünschte Werbeanrufe generell mittlerweile verboten sind, versuchen solche Gauner dennoch, gutgläubige Menschen am Telefon hinters Licht zu führen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet von einem Fall, bei dem ein Betroffener einen Anruf von einer 0800-er Nummer erhielt. Der Anrufer gab sich als Mitarbeiter der Verbraucher-zentrale aus und fragte gezielt unter Angabe des Vor- und Zunamens nach, ob der Verbraucher selbst am Apparat sei.

Der falsche Mitarbeiter gab als Grund für den Anruf an, eine mögliche Umstellung von der privaten auf die gesetzliche Krankenversicherung prüfen zu wollen. Als der Verbraucher Bedenken wegen seines Alters äußerte, wurde er nach seinem Geburtsdatum gefragt, welches er aber nicht preisgab und das Gespräch sofort beendete.

Die Verbraucherzentrale warnt: "Solche Fragen zielen nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale einzig darauf ab, von den Betroffenen ein „Ja“ als Bestätigung zu erhalten. Dieses Ja wird nicht selten genutzt, um arglosen Menschen ungewollte Verträge unterzuschieben.

Denn: Am Telefon abgeschlossene Verträge bis auf wenige Ausnahmen auch ohne schriftliche Bestätigung gültig.

Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärt: „Die Verbraucherzentrale ruft nie unaufgefordert an. Bei Anrufen von Fremden sollte man grundsätzlich skeptisch sein und auf gar keinen Fall persönliche Daten preisgeben. Am besten ist es, sofort aufzulegen.

Wer einen entsprechenden, unerwünschten Werbeanruf erhält, sollte auf alle Fälle eingehende Briefe oder E-Mails genau lesen und ungewollte oder untergeschobene Verträge vorsorglich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dazu stellt die Verbraucherzentrale kostenlose Musterbriefe zur Verfügung. Weitere Infos zum Thema und Links zu Musterbriefen:

                                            ➝   Ungewollte Werbeanrufe: Hilfe gegen Telefonwerbung

Mittwoch, 9. März 2022

eBay Kleinanzeigen: Neue Betrugsmasche via
"Sicher bezahlen"

Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt vor zunehmenden Betrugsfällen bei eBay Kleinanzeigen, in denen sensible Daten (häufig Kreditkartendaten von Nutzern) von Betrügern ausgeforscht werden. 

Dies geschieht so: Angeblich Interessierte schreiben die Nutzer an und möchten die Zahlung über die tatsächlich existente eBay-Kleinanzeigen-Bezahlmethode "Sicher bezahlen" abwickeln. Im Rahmen dessen erfragen sie Telefonnummern oder beziehen diese von den öffentlichen Angaben ihrer Opfer (bspw. aus Anzeigen auf eBay Kleinanzeigen). 

Die Betrüger senden daraufhin per Messenger-Dienst oder SMS einen Link, damit Opfer ihre Zahlungsdaten (zumeist Kreditkartendaten) eingeben, um die Zahlung zu erhalten bzw. auszulösen. Doch anstatt Geld zu überweisen, heben die Täter mit den erbeuteten Kreditkartendaten Geld ab. Dieser Vorgang erfolgt im Ausland. 

Tipps von der Polizeilichen Kriminalprävention zum Schutz gegen diese Masche:

  • Abwicklung von Zahlungsdaten über die Nachrichtenfunktion von eBay-Kleinanzeigen
  • Niemals Kreditkartendaten rausgeben
  • Keinen Zahlungsaufforderungen folgen, die nicht unmittelbar auf der Website/Apps von eBay Kleinanzeigen angezeigt werden

Falls Sie auf diese Betrugsmasche bereits hereingefallen sein, sollten Sie sofort Ihre Bank (Sperrhotline Tel. 116116) verständigen, um die Karte sperren zu lassen. Sie sollten zudem Anzeige bei der Polizei, Tel. 110, erstatten. Falls Sie auch Logindaten von eBay Kleinanzeigen eingegeben haben, sollten Sie diese sofort ändern.

Wichtige Info:
eBay Kleinanzeigen verschickt im Zusammenhang mit „Sicher bezahlen“ keine Nachrichten per SMS oder Messenger. Zudem werden Verkäuferinnen und Verkäufer nie zur Eingabe von Kreditkartendaten aufgefordert.

Passend zum Thema: ➝ So erkennen Sie Betrugsversuche bei ebay Kleinanzeigen

Dienstag, 8. März 2022

Infos und Ratgeber für den nachhaltigen Fischeinkauf

Die Verbraucherzentrale Hamburg macht darauf aufmerksam, dass über ein Drittel (34 Prozent) der weltweiten Fischbestände überfischt sind und weitere 60 Prozent bis an ihre Grenzen genutzt werden. Es sind nur noch sechs Prozent der Bestände in naturnahem und gutem Zustand. 

Durch die Einhaltung festgelegter Fangquoten und den Einsatz umweltschonender Fangmethoden können die Bestände und das Ökosystem erhalten bleiben. Fischereien können sich entsprechend nachhaltig zertifizieren lassen. Zudem gibt es Fische und Meeresfrüchte, die in Aquakulturen gezüchtet werden. 

Allerdings kann man sich beim Fischkauf nicht immer auf die Label der Verpackungen verlassen. Denn selbst Fische und Meeresfrüchte, die in Aquakulturen gezüchtet werden, stammen oft aus weit entfernten Ländern und als Futtermittel kann auch Fischmehl aus bedenklichem Wildfang zum Einsatz kommen. 

Für Interessierte hat die Verbraucherzentrale Hamburg daher auf ihrer Webseite mehr Infos zum Thema Fischeinkauf und ein PDF eines kostenlosen Fischratgebers (als Booklet im Taschenformat) veröfffentlicht:

Montag, 7. März 2022

ADAC: Zwölf Wallboxen im neuen Test 2022

Eine Wallbox lädt die Batterie eines Elektroautos schnell und komfortabel auch zuhause auf - daher setzen zunehmend die Besitzer eines solchen Automobils auf eine eigene Ladestation.

Der ADAC  hat insgesamt 12 Ladeboxen getestet. Zehn davon überzeugten mit dem Gesamtergebnis „gut“, zwei Modelle fielen wegen Sicherheitsmängeln durch. Erfreulich: Einer der beiden Testsieger war mit 675 Euro gleichzeitig die günstigste Box im Test.

Alle ausführliche Ergebnisse der einzelnen Wallboxen sowie weitere Informationen zum Test, den der Automobilclub mit der Stiftung Warentest durchgeführt hat, gibt es hier:

                                                                 ➝  ADAC / Wallboxen: Welche ist die beste?

Samstag, 5. März 2022

Bürger-Cert: Neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über:
  • Einschätzung der aktuellen Cyber-Sicherheitslage in Deutschland
  • Betrugsversuche bei Spendenaufrufen
  • Cyber-Angriffe auf Zeitungsverlage
  • Botnet räumt Krypto-Wallets leer
  • Schadsoftware manipuliert PayPal
  • Was tun bei Identitätsdiebstahl?

... und weiteren News, Infos und Warnungen im Zusammenhang mit Computer, Internet,
Handy / Smartphone & Co.: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Freitag, 4. März 2022

Wochenreport 09/2022

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Fitbit Ionic-Smartwatch
    Details: hier
  • Rückruf via Decathlon:
    - GPS-Uhr  Running Kiprun GPS 500
    - GPS-Pulsuhr  Kiprun 550  Messung am Handgelenk 
    Details: hier
  • Rückruf: Baladna  Gerösteter grüner Weizen (Freekeh), 800 g
    Details: hier
  • Rückruf: Nutrition GÖTTERPULS - Premium Pre Workout 308 g - Sorte Mango
    Details: hier
  • Rückruf via Penny: Best Moments  Getrocknete Pilzmischung, 20 g und
    "Getrocknete Steinpilze, 20 g  Details: hier
  • Rückruf via Kaufland: RIZZI GROUP Getrocknete Steinpilze, 15 g
    Details: hier
  • Warnung: Champagner Moët & Chandon Ice Impérial, 3-Liter-Flasche
    Details: hier  und unseren Artikel: hier im v-mag
  • Rückruf: NGR Ginger Powder - Ingwer gemahlen
    Details: hier
  • Rückruf: Abelmann Riesengarnelen "Premium" in Knoblauchgewürzöl, 350 g Becher
    Details: hier
  • Rückruf: Nongshim Instant Nudelsuppe "Kimchi"
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                        ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 09/2022 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier 

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 3. März 2022

Kostenlose Online-Vortragsreihe der Verbraucherzentralen über Kostenfallen im Internet

Durch die Maßnahmen der Pandemie haben viele Verbraucher ihre Einkaufsgewohnheiten in das Internet verlagert. Dies haben sich auch windige Geschäftemacher zunutzen gemacht. Sie locken beispielsweise in Online-Shops mit Schnäppchenpreisen; doch der Kunde erhält anstatt der angepriesenen Ware ein mangelhaftes Produkt - oder gar keines.

Provisionsjäger aus der Kommunikationsbranche versprechen ein angebliches Willkommens-geschenk - das sich dann hinterher als teure Zusatzleistung entpuppt. Von den Abofallen, in die man mit einem unbedachten Klick geraten kann, mal ganz zu schweigen.

Um Verbraucher über diese und andere Kostenfallen aufzuklären, bieten die Verbraucherzentralen zum Weltverbrauchertag am 15. März 2022 unter dem Motto „Pass auf deine Mäuse auf!“ (*)
24 kostenlose Online-Vorträge zu folgenden Themen an:
  • Kostenfallen beim Online-Einkauf
  • Kostenfalle: Vergleichs- und Vermittlungsportale
  • Kostenfalle: Fake-Shops
  • Kostenfalle: In-App-Käufe
  • Kostenfalle Inkasso
Die Vorträge finden von Montag, den 14. März 2022 bis Freitag, den 18. März 2022 immer um 15 Uhr oder wahlweise 18 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist möglich unter
www.verbraucherzentrale-bayern.de/kostenfallen

(*) Die Vorträge der Reihe „Pass auf deine Mäuse auf!“ wurden im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ von den Verbraucherzentralen Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erstellt. Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages.

Mittwoch, 2. März 2022

Alkoholverzicht in der Fastenzeit: Unterstützung und Tipps

Gesundheitsbewusste Menschen können die Fastenzeit vor Ostern (vom Aschermittwoch bis Palmsonntag) auch zum "detoxen" nutzen; d.h. den Körper durch Verzicht auf Ungesundes zu "entgiften". 

Da beispielsweise auch Alkohol in größeren Mengen nicht gerade dem körperlichen Wohlbefinden zuträglich ist, liegt es nahe, diesbezüglich während dieser Zeit auf den Konsum zu verzichten. Und eventuell fühlt man sich hinterher so gut, dass man nach der Enthaltsamkeit auf das eine oder andere promillehaltige Getränk vorausschauend verzichtet. 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) möchte daher Menschen bei ihrem Alkoholverzicht unterstützen. Bei ihrer jährliche Online-Alkohol-Fastenaktion der Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit“ (ab 02. März 2022 bis 14. April 2022) können alle Interessierten mitmachen und u.a. austesten: Wie leicht fällt die sechswöchige Zeit ohne Alkohol, welche körperlichen und psychischen Veränderungen stellen sich ein? 

Teilnehmende finden auf www.kenn-dein-limit.de/fastenaktion sowie im Newsletter, in den Social-Media-Kanälen Facebook sowie Twitter zur Fastenaktion Unterstützung und Tipps.

Dienstag, 1. März 2022

Smart Home gegen Cyber-Einbrecher schützen

Unter "Smart Home" ( = intelligentes Zuhause) versteht man Wohnräume und -häuser, die durch technische Verfahren und Systeme die Wohnqualität erhöhen sollen. 

Dies geschieht auf Basis vernetzter, fernsteuerbarer Geräte (durch Apps) und automatisierbare Abläufe. Geräte, die man in das Smart Home integrieren kann sind beispielsweise Jalousien, Heizungen, Lichtsysteme, Türen, Fenster und Haushaltsgeräte. 

Die Polizeiliche Kriminalprävention macht allerdings darauf aufmerksam, dass beispielsweise Saugroboter, smarte Heizungsregler oder das Smart-TV bei ungesicherter Netzwerkverbindung ein Einfallstor für Dritte sein können. Es empfiehlt sich daher, das Smart Home vor Schadsoftware oder Angriffen durch Cyberkriminelle zu schützen. 

Die wichtigsten Sicherheitstipps für das Smart Home:

  • Verbinden Sie smarte Geräte nur mit dem Internet, wenn es notwendig ist. Nutzen Sie VPN für eine gesicherte Verbindung in Ihr Heimnetzwerk.
  • Richten Sie ein separates WLAN für diese Geräte ein, z.B. einen Gastzugang auf dem heimischen Router.
  • Aktivieren Sie die Verschlüsselung für die Kommunikation und den Datentransfer mit diesen Geräten, z.B. über eine App.

Weitere Tipps von der Polizeilichen Kriminalprävention zum Thema: Smarte Geräte sicher nutzen 

Infos & Tipps vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): 

                                                              ➝  Smarthome – den Wohnraum sicher vernetzen

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