Dienstag, 30. April 2019

Rückruf via IKEA wegen Reparatur: SUNDVIK Wickeltisch/Kommode

IKEA bittet alle Kunden, die eine/n SUNDVIK Wickeltisch/Kommode besitzen, dringend den ausklappbaren Teil mit den beiliegenden Sicherheitsbeschlägen zu sichern.

Denn wenn die Sicherheitsbeschläge nicht gemäß Anleitung verwendet werden, könnte sich der ausklappbare Teil von SUNDVIK Wickeltisch/Kommode lösen und die Kinder deshalb vom Tisch fallen. IKEA wurden drei Vorfälle diesbezüglich gemeldet.

Sollten die Beschläge nicht mehr auffindbar sein, sind sie bei IKEA kostenlos erhältlich. Die Kunden müssen keinen Kaufnachweis wie z. B. den Kassenbon vorlegen. Quelle mit weiteren Infos: IKEA

Rückruf: Käse "Saint Marcellin" und "Saint Félicien" von FROMAGERIE ALPINE

Wegen Verdacht auf Kontamination mit unerwünschten Bakterien (Escherichia coli 0 26) ruft das franz. Unternehmen FROMAGERIE ALPINE folgendes Produkt zurück:
  • Saint Marcellin und Saint Félicien
    Handelsmarke : Xavier David, Tradition du Bon Fromage, Alpine
    Verpackungsart : SB und Theke
    Charge-Nr. : L032 bis L116
    M.H.D: vom 08.03.19 bis 31.05.19
    Identitätskennzeichen : FR 26.281.001 CE
Verbraucher, die o.g. Produkt gekauft haben, werden gebeten, es nicht zu verzehren und es an das Einkaufsgeschäft zurückzubringen. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 89 KB):
Verbraucherinformation Fromi an Kunden

Online-Ratgeber: Pflege zu Hause

Es gibt verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen für die Pflege zu Hause in Anspruch nehmen können - z.B. ambulante Pflegedienste, Pflegehilfsmittel und Pflegegeld.

Das Bundesgesundheitministerium hat auf seinen Seiten Infos und weiterführende Links zu den jeweiligen Angeboten veröffentlicht:

Rückruf via TK MAXX: Hundejacke der Marke ‚Barkley & Finn‘

Die Kaufhaus-Kette TK MAXX ruft zurück:
  • Hundejacke der Marke ‚Barkley & Finn‘
    Verkauft bei TK Maxx in DE und AT zwischen September 2018 und Januar 2019
Grund für den Rückruf: Die betroffenen Hundejacken haben eine Stoffschleife auf der Rückseite der Jacke, die eventuell mit einem Metallring befestigt ist; diese sind nicht zum Befestigen einer Hundeleine produziert worden und können während des Gebrauchs zerbrechen.

Kunden können die Hundejacke in eine beliebige TK Maxx-Filiale zurückbringen; der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Quelle & weitere Details (PDF, 373 KB): Rückruf Hundejacke

Montag, 29. April 2019

Verbraucherzentrale nimmt Nährwertkennzeichnung "Nutri-Score" unter die Lupe

Da viele Menschen Zuckerbomben und Fettfallen sowie den Gesundheitswert von Lebensmitteln auf den ersten Blick erkennen möchten, wollen einige Unternehmen ihre Kunden nun dabei unterstützen -  mit einer aus Frankreich stammenden Farbskala namens Nutri-Score.

Nutri-Score ist eine farbliche Nährwertkennzeichnung, die verschiedene Eigenschaften eines Lebensmittels zusammenfasst und auf einer fünfstufigen Skala – von einem grünen A bis zu einem roten E – bewertet. In das Label fließen nicht nur einzelne Komponente wie Zucker oder Fett, sondern auch der Obst- oder Gemüseanteil im gesamten Lebensmittel mit ein.

In Deutschland wollen vorerst die Unternehmen Danone, Iglo, Bofrost und Mestemacher ihre Produkte mit dem Nutri-Score kennzeichnen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat diese neue Nährwertkennzeichnung beispielhaft für insgesamt 25 Produkte berechnet und sie gelabelt. Weitere Infos dazu und eine Bilderstrecke mit Beispielprodukten sind hier veröffentlicht:

Tipps vom Umwelbundesamt: Bodenschutz im Alltag

Auf dem Boden wachsen Nahrungsmittel. Er speichert Wasser und Nährstoffe, schützt uns vor Überschwemmungen und kann CO2 binden.

Das Umwelbundesamt (UBA) gibt hier Tipps zum Bodenschutz im Garten, im Alltag und beim Bauen:

Samstag, 27. April 2019

Neue Kassenleistung: Darmspiegelung für Männer ab 50 Jahren

Seit dem 19. April 2019 können Männer ab 50 Jahren eine Darmspiegelung in Anspruch nehmen, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Bislang stand die sogenannte Koloskopie erst allen Versicherten ab 55 Jahren offen.

Um mehr Menschen dazu zu bringen, Vorsorge-Angebote besser zu nutzen, erhalten Männer und Frauen ab 50 Jahren ab dem 1. Juli eine persönliche Einladung zur Darmkrebsvorsorge. Weitere Einladungen erfolgen – sofern Versicherte nicht widersprechen – jeweils mit dem Erreichen des Alters von 55, 60 und 65 Jahren.

Weitere Infos:

Rückruf via Rösner Backstube (Bayern): Knüppelbrötchen

Weil sich darin Kunststoffteilchen befinden könnten, ruft die Rösner Backstube zurück:
  • Knüppelbrötchen
    verkauft zwischen 20.04. und 26.04.2019
Kunden können die o.g. Brötchen auch ohne Kassenbon gegen Kostenerstattung in den Rösner-Filialen zurückgeben. Quelle mit weiteren Details (PDF, 261 KB): Rückruf Knüppelbrötchen

Freitag, 26. April 2019

Rückruf via TEDi und BLACK.de: Ladekabel und USB-Adapter

Das TEDi-Qualitätsmanagement informiert darüber, dass folgende Ladekabel und USB-Adapter wegen Brandgefahr zurückgerufen werden:
  • Magnetisches Ladekabel USB zu Micro USB
  • Ladekabel Micro-USB Flachband
  • Ladekabel iPhone USB Lightning
  • USB Typ C 2.0 A LED 3 Meter
  • iPhone 6 USB Ladekabel LED
  • Ladekabel flach, lightning 100c
  • Micro USB auf USB Kabel
  • USB Typ C 3.0 A 1 Meter
  • Duo Ladekabel Micro Lightning
Die Produkte wurden vom 02.01.2017 bis zum 18.04.2019 in den TEDi-Filialen, sowie bei BLACK.de und im TEDi-Onlineshop verkauft; sie können gegen Erstattung des jeweiligen Verkaufspreises oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDI-Filiale umgetauscht werden.
Quelle mit weiteren Infos (PDF, 2.0 MB): TEDi Rückruf Ladekabel und USB-Adapter

Wochenreport 17/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Globus Baumarkt & hela Profi Zentrum: E-Bike Marke "Enik Bikes", Modell „Easy“. Details: hier
  • Rückruf via Netto: „Take Away“ Sandwich „Schinken & Gouda“ 185g . Details: hier
  • Rückruf via Gummi Bären Land: Gebrannte Erdnusskerne, dragiert, 100g. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 17/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 25. April 2019

Untergeschobene Energieverträge - wie kann man sich wehren?

Damit Kunden ihre Energieverträge schnell und unbürokratisch wechseln können, dürfen die Unternehmen beim Versorgerwechsel im Namen der Kunden alte Verträge kündigen.

Was sich erst einmal als bequemer Service für die Verbraucher anhört, hat freilich auch wieder eine Schattenseite: nämlich dann, wenn ein Kunde auf einmal erfährt, dass er seinen Anbieter gewechselt hat - ohne sein Einverständnis.

Häufig beschweren sich Verbraucher in den Beratungen der Verbraucherzentralen, dass Energieunternehmen ohne ihr Einverständnis alte Energieverträge gekündigt und neue Lieferverträge untergeschoben haben.*

Manche Betroffene werden z.B. auch unter dem Vorwand eines Gewinnspiels oder einer Umfrage kontaktiert und erkennen im Gespräch selbst keinen Bezug zu ihrem Strom- oder Gasvertrag. Und auf einmal landet ein neuer Vertrag im Briefkasten, weil angeblich einem Wechsel zugestimmt wurde.

Die Verbraucherzentrale hat hier einen Artikel veröffentlicht, in dem erklärt wird, mit welchen Methoden Anbieter teils vorgehen und wie sich Betroffene wehren können:

*Der Marktwächter Energie hat eine bundesweite Untersuchung zu untergeschobenen Verträgen durchgeführt, deren Ergebnisse Ende 2018 veröffentlicht worden sind (hier).

Infos & Tipps: Kinder vor ungeeignete Internetseiten schüzten

Gerade für Kinder ist das Internet nicht ganz ungefährlich: mit ein paar Klicks gelangt man auf Malware, pornografische Inhalte, Online-Chats, in denen sich Pädophile herumtreiben könnten etc. - dies sind nur ein paar Beispiele für diese Problematik.

Erwachsene durchschauen solche Situationen meist schnell - Kinder hingegen, die noch eine gewisse Naivität gepaart mit Neugierde besitzen, sollten vor derartige Internet-"Überraschungen" geschützt werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat hierzu einige Infos & Tipps veröffentlicht:

Mittwoch, 24. April 2019

Google Chrome: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

In Google Chrome bestehen mehrere Schwachstellen. Diese können ausgenutzt werden, um vertrauliche Informationen einzusehen, Sicherheitsmechanismen zu umgehen, Daten zu manipulieren, den Browser zum Absturz zu bringen oder um beliebige Programme auszuführen. Zur Ausnutzung genügt es, eine Webseite zu öffnen, die bösartigen Code enthält (z. B. durch Anklicken eines Links).

Betroffene Systeme:
  • Google Chrome < 74.0.3729.108
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.       |      Quelle:

Droht nach 2018 ein neuer Dürresommer 2019?

Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sind in vielen Regionen Deutschlands 2019 zum Start der Vegetationsperiode die Böden viel trockener als im vieljährigen Durchschnitt.

Zum Vergleich: Selbst im Dürrejahr 2018 lagen nach Berechnungen des DWD die Bodenfeuchtewerte im April deutlich über den aktuellen Werten dieses Jahres.

Dr. Udo Busch, Leiter Agrarmeteorologie des DWD: „Sollte die trockene Witterung in den kommenden Monaten anhalten, könnte sich die Dürre des Jahres 2018 wiederholen oder sogar übertroffen werden.

Dann würde die Landwirtschaft in Deutschland auch 2019 wieder mit Ertragseinbußen rechnen müssen.        |    Quelle: DWD

Böse Überraschung im Osterurlaub? Schlichtungsstellen können bei Streitigkeiten helfen

Den Anschlussflug wegen einer Flugverspätung verpasst? Das Hotelzimmer mit Meerblick
zeigt in den Hinterhof? Im Bett krabbelt Ungeziefer? Wenn es beim Urlaub in der EU zu Problemen kommt, haben Reisende natürlich auch bestimmte Rechte.


Wenn bei solchen Ärgernissen der Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft oder das Hotel nicht kooperativ sind, können in ganz Europa Schlichtungsstellen helfen. Sie versuchen, Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen einvernehmlich zu lösen. Sie sind neutral, qualifiziert und in vielen Fällen sogar kostenlos.

Da die zuständige Schlichtungsstelle meistens in dem Land ist, in dem auch das Unternehmen
seinen Sitz hat, stellt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland Betroffenen eine interaktive Europakarte zur Verfügung (hier). Sie erleichtert nicht nur die Suche nach der richtigen Schlichtungsstelle, sondern erklärt auch, was beim Einreichen der Beschwerde zu beachten ist.

Quelle: EVZ

Stauprognose für 26. bis 28. April

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, müssen sich Autofahrer auch an diesem Wochenende auf stockenden Verkehr und Staus einstellen; denn in neun Bundesländern enden die Osterferien (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Thüringen). Gleichzeitig beginnen in den Niederlanden einwöchige Maiferien.

Dennoch wird der Verkehr öfter ungestört rollen als an Ostern selbst. Der Heimreiseverkehr setzt bereits zur Wochenmitte ein. Die größten Behinderungen erwartet der Automobilclub am Freitag- und Sonntagnachmittag.

Tipp: Reisende können sich beim ADAC über die Baustellensituation auf den Autobahnen informieren (hier und da), denn bereits zu Beginn der Straßenbausaison gibt es mehr als 400 solcher Nadelöhre.

Das sind die Autobahnen mit dem größten Staupotential:

Dienstag, 23. April 2019

Rückruf via Globus Baumarkt & hela: E-Bike Marke "Enik Bikes", Modell „Easy“

Weil der Lenker-Vorbau ausfallen könnte (z.B. durch einen Bruch) und dadurch Unfallgefahr besteht, ruft der Hersteller zurück:
  • E-Bike der Marke "Enik Bikes", Modell „Easy“
    Ausführung Tiefeneinstieg, Farben schwarz und weiß
    Bis zum 02.02.2019 ausgeliefert und bis zum 04.02.2019 in den Filialen verkauft
    → via Globus Baumarkt und hela Profi Zentrum
Kunden werden gebeten, das o.g. E-Bike nicht mehr zu nutzen; ihnen wird die kostenlose Überprüfung sowie der Austausch des Lenker-Vorbaus angeboten. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 812 KB): Rückruf E-Bike Enik

Rückruf via Netto: „Take Away“ Sandwich „Schinken & Gouda“ 185g

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser Artikel mit dem falschen Mindesthaltbarkeitsdatum 25.05.2019 ausgezeichnet wurde (die garantierte Mindesthaltbarkeit ist der 24.04.2019) ruft die freshcompany GmbH zurück:
  • „Take Away“ Sandwich „Schinken & Gouda“ 185 g
     Verkauft bei Netto Marken-Discount
Kunden, die o.g. Produkt gekauft haben, können es gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Quelle mit weiteren Infos: Netto

Tipps von der Polizei: Das Fahrrad richtig sichern

Im Frühjahr beginnt nicht nur die Saison für Fahrradfahrer, sondern auch für Fahrraddiebe. Laut Polizei wurden im vergangenen Jahr 292.015 Fahrräder als gestohlen gemeldet.

Die Polizeiliche Kiminalprävention gibt daher Tipps, wie man sein Fahrrad richtig sichert; auch die kostenlose, herunterladbare Publikation "Räder richtig sichern" und die ebenfalls kostenlose FAHRRADPASS-App der Polizei gibt es hier:

Freitag, 19. April 2019

Rückruf via Gummi Bären Land: Gebrannte Erdnusskerne, dragiert, 100g

Wegen eines Fremdkörpers (Metallschraube) im Produkt ruft Gummi Bären Land zurück:
  • Gebrannte Erdnusskerne, dragiert, 100g
    MHD: 30.09.2019
Quelle mit weiteren Details zu den Rückgabemodalitäten: Gummi Bären Land

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Datenleck: Fremde hatten Zugriff auf Informationen in Outlook und Hotmail
  • Schadsoftware "Emotet": Ende nicht in Sicht
  • VPN: Sicherheitslücken in mehreren Clients identifiziert
  • Sprachassistenten: Nicht nur Alexa hört zu
  • Blick zurück: Verschlüsselung prägt unsere Geschichte

... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 16/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via ALDI Nord: Bauernschmaus „Frühstücksfleisch-Aufschnitt, 125 g“. Details: hier
  • Rückruf: "Halva aus Sonnenblumenkernen - Zolotoi Vek". Details: hier
  • Rückruf via Kaufland: "Exquisit Lammfilets" küchenfertig, portioniert, tiefgefroren, 400g. Details: hier
  • Rückruf via Fisher-Price: Babywippen "Rock ‘n Play Sleeper". Details: hier
  • Rückruf: Spielzeug-Holzfahrzeuge der Marke "Toys Amsterdam". Details: hier
  • Rückruf: diverse Käse und Cremes von der Käserei Société Fromagère de la Brie. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 16/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 18. April 2019

Rückruf: "Halva aus Sonnenblumenkernen - Zolotoi Vek"

Weil sich in dem Produkt ein dünnes, biegsames Metallfragment befinden könnte, ruft die Monolith Nord GmbH zurück:
  • "Halva aus Sonnenblumenkernen - Zolotoi Vek"
     Verpackungseinheit: 500 g
     Haltbarkeit: 20.08.2019
Quelle: lebensmittelwarnung

Anm. v-mag: Leider gibt es keine weiteren Infos über die Rückgabemodalitäten; wir empfehlen die Rückgabe über die jeweilige Verkaufsstelle.

Gefärbte Eier aus dem Handel: worauf man achten sollte

Zwar gibt es hartgekochte, gefärbte Eier mittlerweile auch ganzjährig im Handel zu kaufen, aber gerade jetzt zur Osterzeit haben sie Hochkonjunktur.

Worauf Verbraucher beim Kauf dieser Eier achten sollten und wie es mit der Haltbarkeit bei selbst gefärbten Eiern aussieht erklärt die Verbraucherzentrale hier:

Lebensmittel: Kampf gegen die Verschwendung

Laut dem Umweltbundesamt (UBA) landen fast ein Drittel der Lebensmittel weltweit im Müll während gleichzeitig etwa 800 Millionen Menschen unter Hunger leiden.

Lebenswichtige Ressourcen wie Ackerflächen und Wasser werden unnötig verschwendet, vermeidbare Treibhausgase entstehen.

Wie das UBA weiter mitteilt, wird in deutschen Haushalten jedes achte Lebensmittel weggeworfen. Demnach landen in den Mülltonnen der Privathaushalte 6,7 Millionen Tonnen. Pro Person sind das zwei vollgepackte Einkaufswagen mit einem Warenwert von 234 Euro: etwa 82 Kilogramm. Im Außer-Haus-Verzehr entstehen ca. 1,9 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle, im Handel ca. 550.000 Tonnen, in der Industrie 1,85 Millionen Tonnen. Verluste in der Landwirtschaft sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Dabei kann jeder mit etwas Bedacht dabei mithelfen, diese enorme Verschwendung einzudämmen
- und dies kommt außerdem auch noch dem eigenen Geldbeutel zugute.

Linktipp:
  • Die Webseite zur Initiative vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Tipps & Infos zu diesem Thema und Rezepten für die "Resteverwertung":
    Zu gut für die Tonne

Mittwoch, 17. April 2019

Trickdiebe an der Haustüre: Achtung, neue Masche!

Um in die Wohnungen ihrer Opfer zu kommen und dort nach Bargeld, Schmuck oder anderen Wertsachen zu suchen suchen, sind Betrüger ziemlich einfallsreich.

Erst gestern veröffentlichten wir darüber: Die Polizei informiert über Betrug an der Haustür

Die Polizei Bochum berichtet in einer Pressemitteilung über eine neue Variante dieser Masche und warnt gleichzeitig davor:

Bundesamt für Strahlenschutz: Infos über 5G

Der Mobilfunkstandard 5G (= fünfte Generation) soll ab 2020 verfügbar sein. Durch ihn soll u.a. die Nutzung von selbstfahrenden Autos ermöglicht werden.

Kritiker befürchten, dass durch die höheren Frequenzbänder von 5G (z.B. im 26 GHz-, 40 GHz-Band oder bei bis zu 86 GHz) auch höhere Gesundheitsrisiken entstehen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfR) informiert hier über 5G und rät gleichzeitig zur Vorsorge:

Dienstag, 16. April 2019

Rückruf via Kaufland: "Exquisit Lammfilets" küchenfertig, portioniert, tiefgefroren, 400g

Weil in einer Charge des Produkts Salmonellen nachgewiesen wurden, ruft Kaufland zurück:
  • "Exquisit Lammfilets" küchenfertig, portioniert, tiefgefroren, 400 g
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 09.04.2020
    Charge: L 1841301 B22
Verbraucher können das Produkt in jedem Kaufland gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben; auch ohne Vorlage des Kassenbons. Quelle mit weiteren Details: Kaufland

Die Polizei informiert über Betrug an der Haustür

Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt vor Betrügern, die unter Vorwänden versuchen, von der Haustür der Opfer in deren Wohnungen zu gelangen. Sie wollen dort nach Bargeld, Schmuck oder anderen Wertsachen suchen.

Dazu geben sie sich als Hilfsbedürftige, Handwerker, Mitarbeiter der Stadtwerke oder aber auch als Amtsperson, beispielsweise als Polizist aus.

Andere Betrüger bieten ihren Opfern spontane Handwerkerleistungen an oder versuchen, sie zum Abschluss eines Abonnements oder einer Spende zu drängen.

Die Opfer sind häufig Senioren und Seniorinnen, da diese tagsüber meistens zuhause sind und eventuell mit einer solchen Situation überfordert sind.

Wie man sich vor dieser Betrugsmasche schützen kann, erklärt die Polizeiliche Kriminalprävention hier (Seite etwas herunterscrollen):

Stauprognose für 18. bis 22. April

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt gibt es schlechte Aussichten für Osterurlauber: Das lange Wochenende von Gründonnerstag, 18. April, bis Ostermontag, 22. April, wird sehr staureich und damit der erste Stauhöhepunkt des ersten Halbjahres.

Demnach sorgen Urlauber, Ausflügler und Pendler für volle Autobahnen in allen Richtungen. Mit Ausnahme von Hamburg haben nun alle Ferien oder kehren nach den Feiertagen zurück. Die längsten Staus sind für Donnerstagnachmittag und für den Nachmittag des Ostermontags zu erwarten.

Auch am Karfreitag dürfte der Verkehr laut ADAC vor allem in den Vormittagsstunden noch sehr lebhaft sein. Am Karsamstag sieht es deutlich besser aus und am Ostersonntag sind die Straßen weitgehend leer.

Dies sind die Autobahnen mit dem größten Staupotential während der Osterreise:

Montag, 15. April 2019

Verbraucherzentrale über Sparverträge: Zinsen häufig fehlerhaft

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass bei Sparverträgen die Zinsen häufig fehlerhaft sind.

Dies betrifft demnach bestimmte langfristige Sparverträge (Prämiensparverträge und Riester-Banksparpläne) von Sparkassen und anderen Banken, die rechtswidrige Klauseln zur Zinsanpassung enthalten. Mit so einer Klausel ist eine einfache Änderung der Grundverzinsung zu Gunsten der Bank möglich, weil sie nicht klar regelt, wovon die Zinsentwicklung ganz genau abhängt.

Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach derartig intransparente Zinsänderungsklauseln für rechtswidrig erklärt. Kunden mit solchen Verträgen können laut Verbraucherzentrale eine Nachberechnung und ggf. Nachzahlung von ihrer Bank fordern.

Mehr darüber in diesem Artikel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (mit kostenlosem Musterbrief, der dabei helfen soll, die Interessen von betroffenen Bankkunden durchzusetzen):

Süßstoff Sucralose: Beim Erhitzen von Lebensmitteln können gesundheitsschädliche Verbindungen entstehen

Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) meldet, können nach derzeitigem Kenntnisstand  beim Erhitzen des Süßstoffs Sucralose ab ca. 120 °C gesundheitsschädliche Verbindungen entstehen.

Erreicht werden solche Temperaturen beispielsweise beim Backen, Frittieren und Braten von Lebensmitteln. Ist in diesen Lebensmitteln Sucralose enthalten, können Verbindungen mit gesundheitschädlichem und krebserzeugendem Potenzial entstehen.

Das BfR rät daher:

Bis zu einer abschließenden Risikobewertung empfiehlt das BfR Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Lebensmittelherstellern, Sucralose-haltige Lebensmittel nicht auf Temperaturen zu erhitzen, wie sie beim Backen, Frittieren und Braten entstehen, bzw. Sucralose erst nach dem Erhitzen zuzusetzen.

Quelle mit weiteren Details (PDF, 199 KB): Klick

Samstag, 13. April 2019

Rückruf via Fisher-Price: Babywippen "Rock ‘n Play Sleeper"

Weil es schon tödliche Unfälle mit Babys gab (seit 2009 eine Unfallzahl von über 30), ruft
Fisher-Price zurück:
  • Alle Modelle der Babywippen "Rock ‘n Play Sleeper"

Der Rückruf betrifft derzeit zwar die USA; allerdings waren die Produkte auch hierzulande über den Online-Handel erhältlich. Details (engl.) mit Produktabbildung:

Rückruf: Spielzeug-Holzfahrzeuge der Marke "Toys Amsterdam"

Weil sich Holzsplitter von den Produkten ablösen könnten, die evtl. kleine Kinder in den Mund nehmen (Würge- oder Erstickungsgefahr) ruft Van Manen Toys zurück:
  • Spielzeug-Holzfahrzeuge, Marke "Toys Amsterdam"
    verkauft nach dem 6. November 2018
    Artikelnummer: 610062
    EAN: 8713219308059
    Charge 036226

Dieser Rückruf kommt aus den Niederlanden, die Produkte waren allerdings auch in Deutschland erhältlich. Sie können in der Verkaufsstelle zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet. Weitere Details (NL) mit Produktabbildungen: Van Manen NL

Wie ist das mit der Sicherheit bei der Online-Ausweisfunktion?

Seit 2017 werden alle Ausweise mit standardmäßig aktivierter Online-Ausweisfunktion ausgegeben. Da stellt sich natürlich die Frage, was das überhaupt soll und wie es mit der Sicherheit aussieht.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Fragen und Antworten bezüglich der Online-Ausweisfunktion zusammengestellt:

Rückruf: diverse Käse und Cremes von der Käserei Société Fromagère de la Brie

Wegen Verdacht auf Listerien werden diverse Käse und Cremes von der Käserei  
Société Fromagère de la Brie zurückgerufen, die aus Rohmilch und pasteurisierter Milch hergestellt werden.

Es handelt sich hierbei um u.a.:

COULOMMIERS ST-SIMEON, EXPLORATEUR, ST SIMEON, BRIE DE MEAUX NOIR, BRIE DE MONTEREAU, VIGNELAIT, FROMAGE A LA TRUFFE D'ETE SAINT SIMEON, JEAN DE BRIE, CREME DE FRANCE

alle MHDS ab 10.02.2019.  Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Freitag, 12. April 2019

Wochenreport 15/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Bambus Geschirr (Teller, Schalen, Becher) von TEDi. Details: hier
  • Rückruf: Käse Marquise de Siméon von der Fromagère de la Brie für Vallée Verte. Details: hier
  • Rückruf: Vitabaum CBD Naturell - Natürlicher Hanfextrakt 5%. Details: hier
  • Rückruf: Gut Bartenhof Dreikantsalami Ia, 150g. Details: hier
  • Rückruf: Schinken-Krakauer von der Brennecke Harzer Wurstwaren GmbH. Details: hier
  • Achtung, Allergiker Rückruf. Zott Sahnejoghurt der Sorten Erdbeere, Pfirsich-Maracuja, Amarena-Kirsch und Himbeere. Details: hier
  • Rückruf: Sölde - Hähnchenschnitzel, paniert und gegart, 3 Stück. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 15/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 11. April 2019

Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums

Nach Angaben des Bundesminsiterium für Gesundheit (BMG) nehmen die Krebserkrankungen in Deutschland nach den Herz-Kreislaufkrankheiten den zweiten Platz in der Rangfolge der Todesursachen ein.

Patienten, ihre Familien und Freunde sowie Menschen, die sich zur Krebsvorbeugung und Krebsfrüherkennung informieren wollen, haben beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums die Möglichkeit, verständliche und wissenschaftlich fundierte Informationen zum gesamten Spektrum der Onkologie zu erhalten.

Zur Webseite:
Der Krebsinformationsdienst für Fachkreise (Ärzte, Pflegefachleute, Psychologen, Sozialpädagogen und alle weiteren Berufsgruppen im Kontakt mit Krebspatienten):

Über den Krebsinformationsdienst:

BfS-Geoportal

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellt für die Suche nach Geodaten und -diensten ein eigenes Internetportal bereit, mit dem Messdaten wie beispielsweise über künstliche Radionuklide in Nahrungs- oder Futtermitteln oder die im Regen gemessene Radioaktivität abgerufen werden können.

Die Suchergebnisse lassen sich auf bestimmte Zeiträume oder Gegenden eingrenzen.
Hier geht es zur Startseite:

Mittwoch, 10. April 2019

Strahlenschutz: Beim Kauf eines Handys auf die SAR-Werte achten

Wie klassische Mobiltelefone verwenden auch Smartphones hochfrequente, elektromagnetische Felder für die Übertragung von Sprache und Daten. Diese elektromagnetische Felder werden auch vom Körper aufgenommen; am meisten dort, wo sich das Gerät gerade befindet - also beispielsweise in der Hosentasche oder während des Telefonierens ohne Headset direkt am Kopf.

Als Maß für die Energieaufnahme dient die so genannte Spezifische Absorptionsrate (SAR) - sie wird in Watt pro Kilogramm (W/kg) gemessen. Die Spezifische Absorptionsrate eines Handys sollte nicht mehr als 2 Watt pro Kilogramm betragen, um gesundheitliche Wirkungen der hochfrequenten Felder auszuschließen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät:  

Wer beim Kauf auf einen niedrigen SAR-Wert achtet, setzt sich geringeren elektromagnetischen Feldern aus. Das BfS erfasst die SAR-Werte von auf dem Markt erhältlichen Mobilfunkendgeräten (Handys, Smartphones und Tablets). Bis zu einem SAR-Wert von 0,5 Watt pro Kilogramm für den Anwendungsfall "Handy am Kopf" gilt ein Gerät als strahlungsarm.

Seit 2002 erhebt das BfS in regelmäßigen Abständen bei den Herstellern von Mobiltelefonen die SAR-Werte der auf dem deutschen Markt verfügbaren Handys. Damit auch Verbraucher einen Überblick haben, wie es mit den SAR-Werten bestimmmter Handys aussieht, hat das BfS die ermittelten Werte in einer Liste zusammengestellt und veröffentlicht.

Diese Liste enthält – soweit verfügbar – für das jeweilige Handy die SAR-Werte für die Anwendungsfälle "Telefonieren mit dem Handy am Ohr" und  "Betrieb beim Tragen des Handys am Körper".

Die Liste gibt es hier (oben im Suchfeld unter "SAR Suche" kann direkt das erwünschte Handy-Modell eingegeben werden)

Tipps vom ADAC: Falsch getankt - was nun?

Waren das noch Zeiten, als man an der Tankstelle meist nur zwischen 3 verschiedenen Kraftstoffen wählen musste: Benzin, Superbenzin und Diesel...

Mittlerweile herrscht an den Zapsäulen schon fast ein babylonisches Durcheinander; neben den Anfangs erwähnten Kraftstoffen gibt es noch die Zusatzbezeichnugen Benzin E5, Benzin E10,  
Benzin Super plus, Bio-Diesel und E85 (Superethanol; selten an "normalen" Tankstellen erhältlich).

Obendrein erschweren "Phantasienamen" der Mineralölindustrie wie beispielsweise "Supreme", "Ultimate" oder "V-Power" die Auswahl.

Und nicht alle Autohersteller schützen ihre Kunden vor einer Fehlbetankung durch einen Einfüllstutzen, der das Einführen einer falschen Zapfpistole verhindert. So kann es durchaus vorkommen, dass beim Tanken danebengegriffen wird und der falsche Zapfhahn zum Einsatz kommt.

Der ADAC erklärt, was in so einem Fall passiert und empfiehlt, wie dann gehandelt werden sollte:

Anmerkung v-mag: am Ende des oben verlinkten ADAC-Artikels wird darauf hingewiesen, dass es in anderen Ländern oft andere Namen für die Kraftstoffe gibt. Dies hat sich zumindest in den EU-Länder seit Oktober 2018 geändert; wir haben in diesem Artikel darauf hingewiesen:

Dienstag, 9. April 2019

Vorsicht bei Zeckenstichen: Zahl der FSME-Fälle in Deutschland steigt

Die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) wird meist durch Zecken übertragen und führt zu einer Entzündung der Hirnhäute, des Gehirns oder des Rückenmarks. Neben Zecken kann FSME sehr selten auch durch Rohmilchprodukte von erkrankten Ziegen oder Schafen übertragen werden; allerdings nicht von Mensch zu Mensch.

Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurden im Jahr 2018 in Deutschland 583 FSME-Erkrankungen und damit fast 100 Fälle mehr als im Vorjahr (2017: 486) an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet. Das ist demnach die höchste Zahl von FSME-Fällen seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001.

Bestimmte Gebiete in Deutschland sind besonders betroffen - die BZgA erklärt:

Montag, 8. April 2019

Cloud-Computing: Infos und Tipps

Daten in eine "Cloud" (engl.: Wolke) zu speichern bedeutet, dass diese Daten nicht auf einem "eigenen" Datenträger abgespeichert werden wie z.B. auf die Festplatte des PCs, einen USB-Stick oder auf eine externe Festplatte, die mit dem PC selbst verbunden ist - stattdessen erhalten die Cloud-Nutzer einen Speicherplatz bei einem Cloud-Anbieter, auf den dann die Daten i.d.R. über das Internet hochgeladen und somit "außer Haus" gespeichert werden.

Inwieweit das dann beispielsweise mit dem Zugriff des Nutzers auf seine Daten in der Cloud z.B. von verschiedenen Endgeräten aus oder das Teilen der Daten mit anderen Personen oder Diensten möglich ist etc. =  ob und in welchem Umfang eine Anwendungssoftware zur Verfügung steht, hängt von den Angeboten des jeweiligen Cloud-Betreibers ab.

Das Sicherheitsbingo: Spielerisch Notfallvorsorge-Tipps vermitteln

Vom Dienstagnachmittag, 19.03.2019 bis zum Mittwochabend, 20.03.2019 gab es wegen eines beschädigten Großkabels auf einer Baustelle in weiten Teilen von Berlin-Köpenick einen Stromausfall. Von diesem rund 31-stündigen Blackout waren mehr als 30.000 Haushalte betroffen.

Während sich junge Menschen bei so einem Vorfall vor allen Dingen fragen, wie sie ihr Smartphone wieder aufladen können, haben alte und / oder pflegebedürftige Menschen ganz handfeste Probleme: Kann der Pflegedienst überhaupt kommen? Reicht das Essen für ein paar Tage? Wie kann ich meine Angehörigen erreichen? All das sind Fragen, die sich hilfsbedürftige Menschen in Katastrophenfällen stellen.

Das vom Bundesforschungsministerium geförderte Projekt „KOPHIS", das vom deutschen Roten Kreuz (DRK) geleitet wurde, hat sich mit dieser Problematik befasst und möchte darüber aufklären. Damit das nicht zu "trocken" wird, gibt es diesbezüglich sogar ein Spiel: das sogenannte „Sicherheitsbingo“.

Es erinnert an das normale, nicht nur in Pflegeeinrichtungen beliebte Bingo und hat zum Ziel, ältere Menschen, pflegende Angehörige sowie Pflege- und Rettungsdienste zu schulen - damit im Krisenfall jeder weiß, worauf es ankommt.

Das Spiel und die Anleitung mit weiteren Infos kann hier kostenlos heruntergeladen werden (Seite etwas herunterscrollen):

Samstag, 6. April 2019

UV-Index vom Deutschen Wetterdienst

Da der Frühling in vielen Teilen Deutschlands derzeit schon fast vorsommerlich Einzug hält, möchten wir an dieser Stelle erneut auf den kostenlosen UV-Index vom Deutschen Wetterdienst (DWD) aufmerksam machen, der seit dem 01. April wieder seine aktuellen Daten veröffentlicht.

Denn wann Sonnenschutz nötig ist lässt sich am sogenannten UV-Index ablesen: Er gibt die Stärke der ultravioletten Strahlung der Sonne an. Je höher der UV-Index, desto stärker ist die UV-Strahlung und desto schneller entsteht ein Sonnenbrand.

Hier veröffentlicht der DWD seine UV-Index 3-Tages-Prognose: UV-Prognose für 3 Tage

Hintergrundinfos: Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat den UV-Index genauer erklärt und mit einer Tabelle anschaulich gemacht, wann welche Schutzmaßnahme nötig ist: Was ist der UV-Index

Reisen zu Ostern: Vorsicht bei günstigen Unterkünften

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor Betrügern, die ihr kriminelles Unwesen auch auf Plattformen zur Buchung und Vermietung von privaten Unterkünften treiben. Denn gerade jetzt zur Osterzeit suchen Reisende vermehrt auf  Plattformen wie Airbnb, wimdu oder 9flats.com nach günstigen Unterkünften.

Tatjana Halm - Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern - berichtet, wie die Betrüger vorgehen: „Vermeintlich günstige Angebote mit gefälschten Bewertungen sollen Verbraucher dazu bewegen, ihre Anfrage an eine angegebene E-Mail-Adresse zu senden."

Wer daraufhin bucht, erhalte die Bestätigung von einer gefälschten Adresse, in der als Zahlungsmittel nur eine Überweisung ins Ausland als Möglichkeit angegeben ist. „Diese kann nach erfolgter Zahlung nicht rückgängig gemacht werden“, warnt die Juristin.“

Freitag, 5. April 2019

EU-Beschluss: Künftig auch Fingerabdrücke im Personalausweis

In deutschen Reisepässen ist es bereits seit 2007 Pflicht, dass ein biometrisches Passbild und zwei Fingerabdrücke des Inhabers auf einen im Pass integrierten Chip gespeichert werden. Später könnte eventuell sogar noch ein Scan der Iris dazukommen.

Die EU hat nun am 04.04.2019 beschlossen, dass Personalausweise künftig mit einem "äußerst sicheren" kontaktlosen Chip versehen werden, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert sind.

Dieser neue EU-Standard muss noch von den EU-Mitgliedstaaten formell angenommen werden. In zwei Jahren soll dann mit der Ausgabe der neuen Personalausweise begonnen werden.

Quelle mit weiteren Infos:

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Banking-Trojaner: Keine Apps aus Drittquellen herunterladen
  • Phishing ist die häufigste Art von Cyber-Angriffen
  • Online-Banking: Identifikationsverfahren von N26 auf dem Prüfstand
  • Datenverschlüsselung bei Tesla-Elektroautos: Rollende Rechner
  • Cloud-Technologie: Auf Wolke 7

... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 14/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Verbraucherschützer warnen vor Babyschale " Chicco Oasys i-Size" in Verbindung mit der i-Size Base. Details: hier
  • Rückruf via Lindt & Sprüngli: Tafelschokolade "Milch Bretzel", 100 g. Details: hier
  • Rückruf: Tiefkühl-Produkt „iglo Petersilie 40 g". Details: hier
  • Rückruf via Vorwerk Podemus: Bio Corned Beef mit Gelee, 170g . Details: hier
  • Rückruf via Bisal GmbH (Schweiz): Laufgitter 100x100 cm. Details: hier
  • Regionaler Rückruf: Kürbiskernbrot (500 Gramm). Details: hier
  • Rückruf via dm-drogerie markt: Vier Artikel der dm-Marke "babylove". Details: hier
  • Rückruf via SchapfenMühle: Verschiedene Porridge Produkte. Details: hier
  • Achtung Allergiker - Rückruf: Giovanni RANA „Tortelloni Pesto di Basilico e Pinoli, Basil and Pinenuts Pesto“. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 14/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 4. April 2019

Wegen Apps: Facebook-Nutzerdaten waren frei einsehbar

Laut Medienberichten* gab es bei Facebook mal wieder eine Panne; demnach waren wegen zwei Apps die Daten von bis zu 540 Mio. Facebook-Nutzern öffentlich im Netz einsehbar.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärt hier, wie Facebook-Nutzer sich schützen können:

*Siehe z.B. Tagesschau online: Erneut massive Datenpanne bei Facebook.

Rückruf via Lindt & Sprüngli: Tafelschokolade "Milch Bretzel"

Weil sich kleine Kunststoffteile in dem Produkt befinden könnten, ruft die Firma Lindt & Sprüngli zurück:
  • Tafelschokolade „Milch Bretzel“, 100 g
    Chargennummer – LOT-Code: L2979
    MHD: 31/01/2020
Kunden können das o.g. Produkt in die Verkaufsstelle zurückbringen und erhalten den Verkaufspreis erstattet; auch ohne Kassenbon. Quelle mit weiteren Details: Lindt & Sprüngli

Fertigprodukte selber machen

Gemüsebrühe, Schokocreme, Puddingpulver, Tomatenketchup - diese und viele andere prozessierte Lebensmittel gibt es im Handel als Fertigprodukte zu kaufen.

Die wohl beliebtesten Vorteile solcher Produkte sind: Zeitersparnis und Bequemlichkeit.

Leider werden diesen Lebensmitteln oft auch Zutaten beigemischt, die gesundheitsbedenklich sein könnten. Allergiker können hiervon ebenfalls "ein Lied singen". Denn Nahrungsmittel müssen dann besonders sorgsam ausgewählt werden.

Aber es gibt eine Alternative: viele dieser Fertigprodukte lassen sich mit wenig Aufwand und einfach selbst herstellen - dies gibt Kontrolle über das, was tatsächlich drin ist.

Das Bundeszentrum für Ernährung - Anlaufstelle für Ernährungsfragen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) - hat auf seiner Webseite einige Rezepte dafür veröffentlicht:

Neues BSI-Magazin "Mit Sicherheit" 2019/01 erschienen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht 2x im Jahr sein kostenloses Magazin "Mit Sicherheit".

Es richtet sich an Leser in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft und bietet einen auch für technische Laien verständlichen Überblick über aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze für mehr Cyber-Sicherheit in Deutschland.

In der aktuellen Ausgabe geht es u.a. um Themen wie Künstliche Intelligenz, der Sicherheit von Heimnetzwerken und um die Aufbereitung des als "Politleaks" Anfang Januar bekannt gewordenen IT-Sicherheitsvorfalls.

Das Magazin kann von dieser Seite aus kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden:

Mittwoch, 3. April 2019

Rückruf: Tiefkühl-Produkt „iglo Petersilie 40 g"

Wegen Verdacht auf VTEC Bakterien (Verotoxin bildende E.coli) ruft iglo vorsorglich zurück:
  • Tiefkühl-Produkt „iglo Petersilie 40 g“
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 12.2019
    Codierung auf der Verpackung: L8346BR005 / Uhrzeit 06:00 - 14:00
    Nicht betroffen sind die Verkaufsstellen Lidl, Netto und Penny
Kunden werden gebeten, das relevante Produkt mit dem genannten Code und Uhrzeit zur Einkaufsstätte zurückzubringen; der Kaufpreis wird dort erstattet. Quelle mit weiteren Infos
(PDF, 474 KB): Vorsorglicher Rückruf iglo Petersilie

Rückruf via Vorwerk Podemus: Bio Corned Beef mit Gelee

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass möglicherweise Fremdkörper in dem Produkt enthalten sind, ruft Vorwerk Podemus Wurstwaren zurück:
  • Bio Corned Beef mit Gelee
    Verpackung: Vollkonserve im Glas, 170 g
    Chargen-/Losnummer: L 1849
    MHD/Verbrauchsdatum: 01.06.2021
Der Kaufpreis für erworbene Konserven wird zurück erstattet (Kaufbeleg nicht erforderlich). Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de  .

Google Android: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Im März-Update hat Google mehrere Schwachstellen in seinem Android Betriebssystem geschlossen. Als Folge eines erfolgreichen Angriffs kann der Angreifer - die Kontrolle über das Gerät übernehmen, - Daten ausspionieren oder - das Gerät unbrauchbar machen. Zur erfolgreichen Ausnutzung der Schwachstellen genügt es, eine manipulierte App zu öffnen oder einen Link anzutippen, der zu einer bösartigen Software führt.

Betroffene Systeme:
  • Google Android 7.0
  • Google Android 7.1.1
  • Google Android 7.1.2
  • Google Android 8.0
  • Google Android 8.1
  • Google Android 9
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |    Quelle:

Krankenversicherungen für Haustiere: teuer & überflüssig?

Die Verbraucherzenrale Nordrhein-Westfalen hat Krankenversicherungen für Haustiere näher unter die Lupe genommen und ist zu dem Fazit gekommen, dass die Policen dafür teuer sind und obendein nicht einmal alle Behand­lungen bezahlt werden. Außerdem werden meist nur gesunde Tiere versichert.

Der ganze Artikel darüber mit weiteren Infos:

Stauprognose für 5. bis 7. April

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, ist die Staugefahr trotz des Osterferien-Beginns in Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und wegen der noch verhaltenen Baustellentätigkeit relativ gering.

Der Automobilclub rechnet auf den Wintersportrouten und in Richtung südliche Alpenländer hingegen mit etwas mehr Verkehr; vor allem am Samstag. Denn immer noch sind Brettlfans unterwegs - auch wenn die Skisaison ihren Höhepunkt bereits überschritten hat.

Das sind laut ADAC die besonders belasteten Strecken:

Dienstag, 2. April 2019

Regionaler Rückruf: Kürbiskernbrot (500 Gramm)

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich in einzelnen Broten Metall- und / oder Kunststoffsteile befinden, ruft die Aryzta Food Solutions GmbH zurück:
  • Kürbiskernbrot (500 Gramm)
    verkauft ab dem 12. März 2019 in Backstationen von Supermärkten
Das betroffene Brot wurde vorwiegend bei EDEKA angeboten. Betroffen sind ausschließlich die Großräume München, Ingolstadt, Augsburg und Regensburg sowie die Städte Stadtallendorf (Hessen), Homberg (Hessen), Chemnitz (Sachsen), Vlotho (Nordrhein-Westfalen) und Scheidegg (Bayern).

Eine genaue Liste der entsprechenden Märkte ist auf der Website www.aryztafoodsolutions.de veröffentlicht. Kunden können das betroffene Brot in den Verkaufsstellen auch ohne Kassenbon gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Quelle: lebensmittelwarnung.de    .

Engerige-Bilanz 2018: Anteil erneuerbarer Energien auf 16,6 Prozent gestiegen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat Zahlen der Energie-Bilanz 2018 bezüglich erneuerbarer Energien veröffentlicht:

Demnach stieg im Stromsektor die Abdeckung durch die erneuerbare Energien auf fast 38 Prozent des gesamten deutschen Bruttostromverbrauchs. Dies ist besonders dem außergewöhnlich sonnigen Wetter zu verdanken.

Bei der Wärme stieg der Beitrag der erneuerbaren Energien nur leicht an und liegt mit knapp 14 Prozent in etwa auf dem Niveau der Vorjahre.

Im Verkehrssektor steigt der Anteil ebenfalls nur leicht um 0,4 Prozentpunkte auf 5,6 Prozent.

Fazit: Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch für Strom, Wärme und Verkehr insgesamt steigt von 15,5 Prozent im Jahr 2017 auf vorläufig 16,6 Prozent im Jahr 2018.
Quelle: UBA

Weiterführende Infos zu diesem Thema vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

"Missbrauch verhindern" - Polizeiliche Kampagne gegen Kindesmissbrauch

Die Kampagne "Missbrauch verhindern" der Polizei in Kooperation mit der Opferschutzorganisation WEISSER RING e. V unterstützt Erwachsene bei der schwierigen Aufgabe, Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen. Sie richtet sich nicht nur an Eltern und Erziehungsbeauftragte, sondern an alle Erwachsenen wie Lehrer, Trainer, Nachbarn oder Freunde.

Auf der Internetseite zur Kampagne, www.missbrauch-verhindern.de , informiert die Polizei in Kooperation mit der Opferschutzorganisation WEISSER RING e. V. konsequent über sexuelle Gewalt an Minderjährigen. Die Internetseite vermittelt wichtige Informationen über das tatsächliche Ausmaß des Missbrauchs, Täterstrategien oder über Anzeichen für Missbrauch.

Montag, 1. April 2019

Informationspflicht bei Telekommunikationsverträgen

Der Handel ist verpflichtet, bei seinen Angeboten für Telekommunikationsverträgen, die einen Zugang zum Internet beinhalten, auf ein Produktinformationsblatt hinzuweisen, das nach Vorgaben der Bundesnetzagentur gestaltet ist und dieses gut zugänglich bereitzustellen
(TKTransparenzV, § 2 Abs. 1).

Diese Pflicht gilt auch vor einer Vertragsverlängerung, die mit einer Veränderung der im Produktinformationsblatt genannten Konditionen verbunden ist (TKTransparenzV, § 2 Abs. 2).

Mit diesem Infoblatt soll es den Verbrauchern eigentlich einfacher gemacht werden, das Gewirr von Kosten, Extras und Tarifen zu durchschauen. Eigentlich.

Denn eine landesweite Stichprobe - durchgeführt von 59 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in 301 Telefongeschäften - ergab, dass diese Informationspflicht erheblich vernachlässigt wird.

Nur zwei Shop-Verkäufer händigten demnach das Produktinformationsblatt von sich aus. Neun von zehn Händlern gaben das Papier auch auf Nachfrage nicht raus.

Die vollständigen Vertragsunterlagen konnten in keinem Fall von den Verbrauchern vor der Unterschrift zur Prüfung mit nach Hause genommen werden. Die Folge: die Kunden geraten häufig in eine Druck- und Überrumpelungssituation und stimmen ohne gründliche Prüfung dem Abschluss eines Handyvertrags zu.  |   Quelle: Verbraucherzentrale Nordhrein-Westfalen

Weitere Infos zu diesem Thema:

Tipps für den digitalen Frühjahrsputz

Auch digitale Geräte sollten zum Frühjahr "grundgereinigt" werden; denn auf  Laptop, Computer & Co sammeln sich alte und überflüssige Daten, Cookies oder Software.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat hier Tipps dazu veröffentlicht:

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