Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass bei Sparverträgen die Zinsen häufig fehlerhaft sind.
Dies betrifft demnach bestimmte langfristige Sparverträge (Prämiensparverträge und Riester-Banksparpläne) von Sparkassen und anderen Banken, die rechtswidrige Klauseln zur Zinsanpassung enthalten. Mit so einer Klausel ist eine einfache Änderung der Grundverzinsung zu Gunsten der Bank möglich, weil sie nicht klar regelt, wovon die Zinsentwicklung ganz genau abhängt.
Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach derartig intransparente Zinsänderungsklauseln für rechtswidrig erklärt. Kunden mit solchen Verträgen können laut Verbraucherzentrale eine Nachberechnung und ggf. Nachzahlung von ihrer Bank fordern.
Mehr darüber in diesem Artikel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (mit kostenlosem Musterbrief, der dabei helfen soll, die Interessen von betroffenen Bankkunden durchzusetzen):
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