Sonntag, 31. Dezember 2017

Rauchfrei das neue Jahr beginnen

Neues Jahr, frischer Start: so manch ein Raucher hat es sich vorgenommen, rauchfrei ins neue Jahr zu starten - oder erst mal langsam das Rauchen Schritt für Schritt zu reduzieren bis zum endgültigen Stopp.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt ausstiegswillige Raucher dabei, mit dem "Glimmstengel" Schluss zu machen:

Da gibt es beispielsweise die persönliche telefonische Beratung zur Rauchentwöhnung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 8 31 31 31. Geschulte Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit für Gespräche, motivieren und unterstützen Aufhörwillige individuell.

Weitere qualitätsgesicherte Angebote der BZgA flankieren die Telefonberatung zum Rauchstopp: 
  • Online-Ausstiegsprogramm mit bewährten Informationen, Tipps und täglicher E-Mail unter www.rauchfrei-info.de

  • Gruppenkurs „Rauchfrei Programm“: Informationen zum Kursangebot, zu Anbietern vor Ort und den Möglichkeiten der Kostenerstattung gibt es unter www.rauchfrei-programm.de

  • Informationsbroschüren „Ja, ich werde rauchfrei“ oder „Rauchfrei in der Schwangerschaft“:
    Die Broschüren können bei der BZgA kostenfrei bestellt oder direkt heruntergeladen werden unter www.bzga.de/infomaterialien/

  • START-Paket zum Nichtrauchen mit der Broschüre „Ja, ich werde rauchfrei“, einem „Kalender für die ersten 100 Tage“, einem Stressball und anderen hilfreichen Materialien.

  • Kostenlose Bestellung über:
    Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
    50819 Köln
    Fax: 0221/8992257
    E-Mail: order@bzga.de

  • Informationen zu der Aktion der Bundesdrogenbeauftragten „Rauchfrei unterwegs - Du und Dein Kind“
    finden Sie unter: www.rauchfrei-unterwegs.de

Samstag, 30. Dezember 2017

Silvesterkracher: Sicherer Umgang

Knalltraumen, Verbrennungen, zerfetzte oder abgerissene Körperteile und andere schwere Verletzungen bis hin zum Tod – das können die Folgen von unsachgemäßem Gebrauch von Silvesterknallern, aber auch das Abbrennen illegaler, selbstgebastelter Böller sein. Letzteres ist nicht nur gefährlich – zum Teil sogar lebensgefährlich - sondern auch strafbar.

Ein Informationsblatt der Polizei klärt auf, was beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu beachten ist. Es ist auch in den Sprachen Englisch, Französisch und Arabisch erhältlich.

Freitag, 29. Dezember 2017

Wochenreport 52/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Kleine Gummi-Abriebpartikel in „babylove Früchteallerlei mit Vollkorn 190g ab dem 6. Monat“. Details: hier
  • Rückruf: Dauner Mineralquelle Still von der Dauner & Dunaris GmbH & Co. KG. Details: hier
  • Rückruf via kieler manufaktur: Fahrräder "SG-8“. Details: hier

Donnerstag, 28. Dezember 2017

Gebrauchtes Smartphone weitergeben? Daten vorher richtig löschen

Wenn das alte Smartphone ausgedient hat und es verschenkt/verkauft/sonstwie weitergegeben werden soll, ist es ratsam, die darauf gespeicherten persönlichen Daten sicher zu löschen. Allerdings werden durch die gewöhnliche Lösch-Funktion nicht alle Daten unwiederbringlich entfernt, sondern können unter Umständen wiederhergestellt werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in einem Artikel mit Videobeitrag dokumentiert, welche Schritte dafür nötig sind: Smartphonewechsel Daten löschen

Neuregelungen im Jahr 2018 im Bereich Gesundheit

Auch im Gesundheitswesen gibt es ab 2018 einige Neuregelungen.

In Kürze wären dies:
  • Ein neues Beitragsbemessungsverfahren für freiwillig Versicherte
  • Neue Regelungen für Saisonarbeiter
  • Männer dürfen ab ab 65 Jahren einmal im Leben eine Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung eines Aneurysmas der Bauchaorta (Ausbuchtung der Bauchschlagader) in Anspruch nehmen
  • Eine Absenkung des Zusatzbeitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 1,0 Prozent (2017: 1,1 Prozent)
  • Die Weiterentwicklung der Krankenhausstatistik 
  • Neue Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung

Mehr dazu hier: Bundesgesundheitsministerium/Neuregelungen 2018

Mittwoch, 27. Dezember 2017

Sicherheitsupdate für Mozilla Thunderbird

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Mozilla veröffentlicht die Thunderbird Version 52.5.2, in der eine kritische Sicherheitslücke auf Windows-Systemen behoben wird. Weitere Sicherheitslücken betreffen auch alle anderen Betriebssysteme.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Mozilla Thunderbird vor 52.5.2
  • SUSE Package Hub for SUSE Linux Enterprise 12
  • Apple macOS
  • GNU/Linux
  • Microsoft Windows
  • openSUSE Leap 42.2
  • openSUSE Leap 42.3
Emfpehlung: Aktualisieren Sie den E-Mail-Client Thunderbird auf die Version 52.5.2. Die Software können Sie über die angegebene Update-Seite laden und entsprechend den Anweisungen installieren. Das Sicherheitsupdate wird als kritisch bewertet, daher sollten Sie der Update-Empfehlung zügig folgen.

Kostenlose Broschüre: Damit Zahnspangen nicht ins Geld gehen

Wer sich beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden behandeln lassen muss, der hat es sicher auch schon längst bemerkt: Für eine hochwertige und ästhetisch ansprechende Lösung zahlen die Kassen längst nicht alles; "Zuzahlung" heisst da das Zauberwort.

Und wenn Kinder eine Zahnspange brauchen, wollen Eltern natürlich auch, dass der Nachwuchs in Zukunft beschwerdefrei und mit einem möglichst schönen Lächeln durchs Leben gehen kann. Auch dann sind beim Kieferorthopäden eventuell zusätzliche Kosten zu schultern.

Solche privaten Zusatzleistungen können das Haushaltsbudget einer Familie stark belasten. Was viele Eltern nicht wissen: Ab einem gewissen Schweregrad, also in medizinisch begründeten Fällen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Behandlung bis zu 100 Prozent.

Für Durchblick bei den Kosten für Kassen- und Zusatzleistungen sorgt die kostenlose Broschüre „Kieferorthopädie bei Kindern“ der Verbraucherzentralen. Auf 9 Seiten wird dargestellt, wann eine kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, in welchem Alter eine Behandlung beginnt und was die Vor- und Nachteile zwischen festen und losen Zahnspangen sind.

Eine Checkliste für das Gespräch mit dem Kieferorthopäden sowie Tipps für den Umgang mit Zusatzleistungen, Komplikationen oder beim Zahnarztwechsel runden die Broschüre ab. Sie kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 5.0 MB ): Kieferorthopädie bei Kindern

Warnung vor illegalen Feuerwerkskörpern

Für viele Menschen gehören Böller und Raketen zum Jahreswechsel. Damit der Spaß an Silvester unbeschwert und sorgenfrei genossen werden kann, rät der Zoll Folgendes:

In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper offiziell zugelassen und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (CE-Kennzeichen) versehen sein. Fehlt diese Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!

Für die legale Einfuhr von Feuerwerkskörper gilt:

  • Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten stets an der Zollstelle anzumelden.
  • Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden.
  • Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden.
    Hiervon ausgenommen sind unter anderem sogenannte Celebration Cracker, Blitzknallsätze (Flashbanger) oder Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse. Für diese ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich.
  • Für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich.

Dagegen ist die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet. Die eingeführten, nicht zugelassenen Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt. Reisefreimengen werden hierbei nicht gewährt.

Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen kann beim Abbrennen des Feuerwerks auch Gefahr für Leib und Leben bestehen.

Weitere Infos:

Samstag, 23. Dezember 2017

Kleine Gummi-Abriebpartikel in „babylove Früchteallerlei mit Vollkorn 190g ab dem 6. Monat“

Wie der dm-Drogeriemarkt mitteilt, gibt es eventuell kleine Gummi-Abriebpartikel in folgendem Produkt:
  • „babylove Früchteallerlei mit Vollkorn 190g ab dem 6. Monat“
    Mindest­haltbarkeits­datum 13.10.2019
    Chargennummer 20624874
Das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Chargennummer stehen auf dem Deckelrand. Die Gummi-Abriebpartikel sind schwarz und heben sich vom Produkt ab.

dm betont, dass von diesem Material keine Gesundheitsgefahr ausgeht, da es für den Einsatz in der Lebensmittelproduktion bestimmt ist. Kunden, die das betroffene Produkt nicht weiter verwenden möchten, können dieses ungeöffnet oder bereits angebrochen in die dm-Märkte zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Infos: dm

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit Infos u.a. über:
  • Phishing: Kunden von Amazon, Paypal und Ing-Diba im Visier
  • Darkweb: Datenbank mit 1,4 Milliarden Passwörtern entdeckt
  • Smartphone-Sicherheit: Daten endgültig löschen
  • Kommunikation 4.0: Der Brief hat noch nicht ausgedient
  • Digitaler Fußabdruck: Sichere Internetnutzung für Eltern und Kinder

Und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweise, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Aktueller Newsletter "Sicher • Informiert"

Freitag, 22. Dezember 2017

Rückruf: Dauner Mineralquelle Still von der Dauner & Dunaris GmbH & Co. KG

Die Dauner & Dunaris GmbH & Co. KG ruft folgendes Mineralwasser zurück:
  • DAUNER Mineralquelle Still (Natürliches Mineralwasser ohne Kohlensäure)
    MHD: 12.07.2019
    Verpackung: 0,75 l Mehrweg-Glasflasche grün
Grund für den Rückruf: In einzelnen Proben dieser Charge wurden erhöhte Nitritgehalte festgestellt. Das Unternehmen rät davon ab, dieses Produkt für die Zubereitung von Säuglingsnahrung zu verwenden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass hohe Nitritgehalte eine mögliche Gesundheitsgefahr darstellen.

Kunden können die Ware im jeweiligen Markt zurückgeben. Sie erhalten den Kaufpreis erstattet. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 188 KB): Rückrufinformation DAUNER DUNARIS QUELLEN Pressemitteilung.pdf

Rückruf via kieler manufaktur: Fahrräder "SG-8“

Die kieler manufaktur ruft folgende Fahrräder zurück:
  • kieler manufaktur "SG-8“
    Artikelnummer beginnt mit den Ziffern 170…
    starre Gabel und 8-Gang Nabenschaltung
    aus dem Modelljahr 2017 und ab dem Kaufdatum 10.12.2016
Grund für den Rückruf: Ein Gabelbruch kann im Extremfall nicht ausgeschlossen werden. Dieses könnte lebensgefährliche Folgen haben; daher sollte mit dem betroffenen Fahrrad nicht mehr gefahren werden. Quelle mit weiteren Infos: kieler manufaktur

Verbraucherzentralen warnen vor unbedachtem Einkauf von Nahrungsergänzungsmitteln

Gesundheit ist das höchste Gut – kein Wunder, wenn viele darüber nachdenken, zu Weihnachten an Eltern und Großeltern etwas Gesundheitsförderliches zu verschenken. Da gibt es Nahrungsergänzungsmittel mit Obst- und Gemüseextrakten, Ginkgo, Ginseng, Glucosamin, Kurkuma oder Lecithin - und so einiges mehr.

Wiebke Franz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen sagt dazu: „So mancher Anbieter dieser Produkte wirbt nicht nur mit Wohlbefinden und Vitalität, sondern preist seine Produkte als echte Hilfe bei vielen Alterszipperlein an, von Knieproblemen über Haarausfall bis Vergesslichkeit“.

Allerdings gehören Nahrungsergänzungsmittel nicht zu den Arzneien; es sind Lebensmittel. Und viel, was in der Werbung dafür versprochen wird, bezieht sich auf pflanzliche Stoffe, die bisher nicht bewertet sind.

Die Gefahren: auch wenn eingehalten wird, was der Hersteller als tägliche Verzehrmenge empfiehlt, sind dennoch Überdosierungen möglich. Darüber hinaus sind Wechselwirkungen mit "echten" Arzneimitteln nicht auszuschließen. Gerade wer chronisch krank ist und/oder regelmäßig Medikamente nehmen muss, sollte Nahrungsergänzungsmittel nicht ohne vorherigen ärztlichen Rat verwenden.

Linktipp: Das anbieterunabhängige Onlineangebot Klartext-nahrungsergänzung.de informiert über Nutzen, Risiken, Werbung und Vertriebswege von Nahrungsergänzungsmitteln und beantwortet Fragen und Beschwerden.

Wochenreport 51/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Sicherheitshinweis: VTech ruft das Kinderauto "Tut Tut Baby Flitzer – Special Edition Fußball Autos" zurück . Details:
  • Primark ruft "Große Glitzer Weihnachtsbaumkerze" zurück. Details: 
  • Salomon ruft "X-Alp-Skischuhe" zurück. 

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 51/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Montag, 18. Dezember 2017

Bauen und Wohnen: Was sich 2018 für Verbraucher ändert

Ab 2018 gibt es auch neue Regelungen beim Hausbau und der Gebäudesanierung. Die Verbraucherzentrale Bayern informiert, was Verbraucher im neuen Jahr diesbezüglich beachten sollten:
  • Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahme stellen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst in seinem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen.

    Um die Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher ab dem 1. Januar 2018 den Förderantrag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen.

2018: Neue Regelungen für Autofahrer

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwg) verhandelt am 22. Februar 2018 in Leipzig über Fahrverbote für Diesel-Pkw in der Düsseldorfer Innenstadt.

Falls das BVerwg dann zur Auffassung kommt, dass gewisse Dieselmodelle ausgesperrt werden können, würde dies eventuell wegweisenden Charakter haben. Denn nicht nur Düsseldorfs Innenstadt weist hohe Stickoxidwerte auf; auch in Berlin, Stuttgart, München und vielen anderen Städten sind die gemessenen Abgaswerte entsprechend schlecht.

Allerdings gibt es - unabhängig von der Entscheidung des BVerwg - schon jetzt festgesetzte, neue Regelungen, die auf Autofahrer im Jahr 2018 zukommen. Der ADAC erklärt sie hier:

Samstag, 16. Dezember 2017

Nicht leichtgläubig spenden

Ob ein Aufruf per Brief, in Internetportalen oder via Social-Media-Kanälen: In der Zeit vor Weihnachten häufen sich alle Varianten des Spendensammelns.

Skepsis ist stets geboten, wenn die Werbepost - statt Daten und Fakten zu bieten - allein auf Gefühle zielt.

Auch eine eigene Homepage ist kein Garant für die Seriosität einer Organisation. Professionell gestaltete Internetseiten können zwar vordergründig einen vertrauenswürdigen Eindruck erwecken. Doch besser ist es, hinter die Kulissen zu blicken und zu prüfen, ob im Impressum ein Ansprechpartner sowie eine ordentliche Adresse genannt sind.

Wenn Fördermitgliedschaften angeboten werden, ist ebenfalls Obacht angesagt, denn oft bindet sich  der Spender damit lange; außerdem deckt ein Großteil des Geldes häufig lediglich die Ausgaben für Werbung und Verwaltung.

Weitere Infos und Tipps zu diesem Thema gibt es von der Verbraucherzentrale Bayern hier: Spendensammler: Woran man wahre Wohltäter erkennt

Weihnachten feiern ohne fiesen Kater

Am Glühweinstand, auf der Weihnachtsfeier im Freundes- oder Kollegenkreis oder in den Familien: für so manche Leber ist die Weihnachtszeit mit großem Stress verbunden. Dabei ist hoher Alkoholkonsum Gift für den Körper.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt daher Tipps für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol in der Weihnachtszeit:

  • Löschen Sie Ihren Durst nicht mit alkoholischen Getränken. Greifen Sie stattdessen zu alkoholfreien Varianten. Dafür eignen sich beispielsweise ein Glas Mineralwasser auf zerstoßenem Eis und Zitrone oder eine erfrischende Fruchtsaftschorle.

  • Setzen Sie bewusst auf Genuss und nehmen Sie sich Zeit. Wer hastig trinkt, kann von der Wirkung des Alkohols überrascht werden. Ein weiterer Vorteil: Wenn Sie langsam trinken, halten Sie immer ein Glas in der Hand und bekommen nicht gleich wieder ein neues angeboten.

  • Orientieren Sie sich an Personen, die alkoholische Getränke langsam trinken, aber trotzdem Spaß haben - und auch mal „Nein“ zum nächsten Glas sagen.

  • Trinken Sie zwischendurch immer wieder etwas Alkoholfreies. Hierfür - ob heiß oder kalt - hat die BZgA unter www.kenn-dein-limit.de viele leckere Rezeptvorschläge.

  • Setzen Sie bei „Trinkrunden“ einfach mal aus. Lassen Sie dazu einen Rest im Glas stehen, das erspart Ihnen unnötige Erklärungen und signalisiert: Ich bin noch gut versorgt!

  • Greifen Sie nicht zu alkoholischen Getränken, wenn Ihnen nicht danach zumute ist.

Freitag, 15. Dezember 2017

Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Google veröffentlicht für die Betriebssysteme Linux, Windows sowie macOS den Google Chrome Browser in der Version 63.0.3239.108. Mit dem Sicherheitsupdate behebt der Hersteller unter anderem eine als kritisch eingestufte Sicherheitslücke. Das Update wird als Download und über die Auto-Update-Funktion zur Verfügung gestellt.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Chromium vor 63.0.3239.108
  • Google Chrome vor 63.0.3239.108
  • Apple Mac OS X
  • GNU/Linux
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Installieren Sie das Update auf die neue Version des Chrome Browsers zeitnah, damit Ihr System nicht über die jetzt veröffentlichten Sicherheitslücken angreifbar ist.

Quelle: Chrome Stable Channel Update, 14. Dezember 2017 (Englisch)

Air-Berlin-Tochter Niki pleite - was Kunden nun wissen sollten

Am 13.12.2017 hat die Air-Berlin-Tochter Niki einen Insolvenzantrag gestellt. Der Flugbetrieb wurde ebenfalls eingestellt - und das ausgerechnet in der Weihnachtszeit, in der sich Kunden der Fluggesellschaft auf eine schöne und gelungene Flugreise gefreut hatten.

Was dies nun für die betroffenen Verbraucher bedeutet, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hier.

Siehe dazu auch diese Veröffentlichung vom ADAC: Insolvenz Niki

Wochenreport 50/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Verkaufsstopp und Gabelausstausch bei Fahrrädern Allez Base, Allez Elite und Allez Sport (Modelljahr 2018 ) via Specialized . Details: hier
  • Rossmann ruft "Das Exquisite Heidelbeere Weiße Schokolade" zurück. Details: hier
  • Rückruf: verschiedene "Anthon Berg"- Süßigkeiten. Details: hier
  • Produktwarnung: Simply Sunny Feigen getrocknet, Soft 250 g ++ Update: Rückruf via Penny. Details: hier
  • Achtung Allergiker (Senf): Rückruf der „Curry Sauce“ von GEPA. Details: hier
  • Produktrückruf erweitert: Tiefkühlprodukt „BIO GRENO Himbeeren 300g“hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 50/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 14. Dezember 2017

Sicherheitsupdates für verschiedene Apple-Anwendungen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor Sicherheitslücken in folgenden Apple-Anwendungen und rät zu deren Updates (mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links):

Stauprognose für das Wochenende 15. bis 17. Dezember

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, müssen sich Autofahrer in den Großstädten am dritten Adventswochenende auf hohes Verkehrsaufkommen einstellen; der Andrang auf die Einkaufszentren und Innenstädte wird noch größer sein als in den beiden Vorwochen.

Ansonsten soll es auf den Straßen ruhig bleiben. Auf vielen Autobahnen wurden die Bauarbeiten für die Wintermonate eingestellt. Lediglich zu den Stoßzeiten im Berufsverkehr sind die üblichen Staus einzuplanen. Autofahrer, die im benachbarten Ausland unterwegs sind, werden ähnliche Bedingungen wie auf Deutschlands Fernstraßen vorfinden.

Die Baustellenstrecken in Deutschland:

Mittwoch, 13. Dezember 2017

Sicherheitsupdates für: Microsoft und den Adobe Flash Player

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor Sicherheitslücken in folgenden Softwareanwendungen und rät zu deren Updates (mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links):

Smart Toys unterm Weihnachtsbaum - den Datenschutz der Kinder nicht vergessen

Smart Toys sind "intelligente" Spielzeuge, die vernetzt und mit einer Software ausgestattet sind. Sie können in ihren Funktionen daher nicht nur mit ihren kleinen BesitzerInnen kommunizieren, sondern z.B. auch "dazulernen", in dem sie sich etwa ein Lieblingslied "merken" oder ein bevorzugtes Spiel.

Dazu müssen solche Spielzeuge bzw. deren Software allerdings die Fähigkeit besitzen, Daten zu speichern und entsprechend auszuwerten. Manche Smart Toys sind zudem internetfähig und können dadurch ihre gesammelten Daten z.B. auch an einen externen Serverdienst übermitteln.

Ein Kind macht sich da eventuell noch gar keine großen Gedanken darüber, was so ein Spielzeug alles in Erfahrung bringt (und vielleicht weitersendet); allerdings sollten sich Erwachsene (gerade auch jetzt zur Geschenkezeit an Weihnachten) doch etwas Gedanken über den Datenschutz ihrer Kinder machen.

In der Vergangenheit hat die Bundesnetzagentur bereits Smart Toys aus dem Verkehr gezogen und ist gegen Kinderuhren mit Abhörfunktion und eine Kinderpuppe namens "Cayla" vorgegangen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat auf seiner Internetseite ebenfalls einige Infos zu diesem Thema veröffentlicht: Smart Toys – Worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten sollten

Marktcheck Crowdinvesting: "Informationen für Verbraucher oft unzureichend"

Eine Untersuchung des Marktwächters Finanzen* ergab: Bei Crowdinvesting-Projekten können sich Anleger anhand der vorgeschriebenen Unterlagen über ein Investitionsprojekt oftmals nur unzureichend informieren.

Für diesen Marktcheck analysierten die Marktwächterexperten in der Verbraucherzentrale Hessen die Vermögensanlagen-Informationsblätter sowie die zwischen Anleger und kapitalsuchendem Unternehmen geschlossenen Verträge zu 83 Crowdinvesting-Projekten.

Demnach gab es da einiges zu bemängeln. Mehr dazu hier: https://ssl.marktwaechter.de/pressemeldung/crowdinvesting-informationen-fuer-verbraucher-oft-unzureichend

*Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Dienstag, 12. Dezember 2017

Rückruf: verschiedene "Anthon Berg"- Süßigkeiten

Feodora Chocolade GmbH & Co. KG ruft folgende „Anthon Berg“-Süßigkeiten zurück (Erweiterung der Warnung vom 09.11.2017):
  • Anthon Berg Sweet Moments Marzipan Riegel Mini , 165g
  • Anthon Berg Luxury Gold Pralinen 200g, 400g, 800g
  • Anthon Berg Diplomat Pralinen 1000g
  • Anthon Berg Signature Pralinen 500g
Mindesthaltbarkeitsdatum: 26.10.2018 oder früher.

Grund für den Rückruf: es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Verpackungen Plastikteilchen befinden. Die betroffenen Produkte sollten nicht verzehrt werden und können im Markt gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Details (PDF, 477 KB): Marktaushang_Feodora_Diverse_Pralinenmischungen.pdf

Neue Ausgabe von "Krebs in Deutschland": Mehr Krebsfälle durch Zunahme älterer Menschen

Das Zentrum für Krebs­register­daten (ZfKD) im Robert Koch-Institut und die Gesell­schaft der epi­de­mio­lo­gischen Krebs­register in Deutsch­land haben zusammen eine neue Ausgabe von "Krebs in Deutschland" erstellt und kostenlos veröffentlicht.

Diese Publikation erscheint zweimal im Jahr und die Ergebnisse der aktuellen, vorliegenden 11. Aus­gabe beruhen auf Daten der epi­de­mio­lo­gischen Krebs­regis­trierung bis zum Jahr 2014.

Demnach hat das ZfKD die Zahl der Krebs­neu­er­kran­kungen in Deutsch­land für das Jahr 2014 auf circa 476.000 geschätzt, davon 249.200 bei Männern und 227.000 bei Frauen.

Frauen sind nach wie vor am häufigsten von Brust­krebs betroffen, Männer am häufigsten von Prostata­krebs.

Zwischen 2004 und 2014 hat die Zahl der Krebs­neu­er­kran­kungen bei Männern um 6%, bei Frauen um 9% zugenommen, bedingt durch die Zunahme der Zahl älterer Menschen. Allerdings haben sich die Über­lebens­aus­sichten in den letzten Jahr­zehnten stetig ver­bessert; wobei es aber noch große Unter­schiede zwischen den Krebsarten gibt.

Mehr dazu:

Handys, Smartphones, Tablets & Co. – Tipps zur Reduzierung der Strahlenbelastung

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät, durch das eigene Verhalten die Strahlenbelastung im Alltag selbst zu senken. Hier gibt es die Tipps zum Umgang mit mobilen Geräten wie Handys, Smartphones, Tablets & Co. :

  • Telefonieren Sie mit Headset. Das gilt für Smartphones genauso wie für klassische Mobiltelefone.

  • Surfen im Internet und E-Mails abrufen sollten Sie möglichst nur bei gutem Empfang oder über WLAN. Bei WLAN ist die Sendeleistung in der Regel niedriger als bei den Mobilfunkstandards UMTS, GSM oder LTE.

  • Rufen Sie E-Mails nur bei Bedarf manuell ab.

  • Vermeiden Sie den Abruf von E-Mails, während Sie telefonieren. Wenn Sie Ihre persönliche Strahlenbelastung besonders gering halten möchten, schalten Sie den Hintergrunddatenverkehr ab.

  • Wenn Sie Ihr Smartphone am Körper tragen, achten Sie auf den vom Hersteller angegebenen Mindestabstand. Verwenden Sie das dazu mitgelieferte Tragezubehör.

  • Achten Sie beim Surfen im Internet mit Ihrem Tablet oder Smartphone auf einen ausreichenden Abstand zum Körper. Die Belastung mit hochfrequenten Feldern verringert sich deutlich je größer der Abstand ist.

  • Achten Sie beim Kauf auf einen möglichst niedrigen SAR-Wert.

Weitere Infos vom BfS zum Thema:

Montag, 11. Dezember 2017

Immer noch aktiv genutzt: alte Sicherheitslücke in E-Mail-Clients

Sicherheitshinweis und Linktipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): 

Eine 25 Jahre alte Sicherheitslücke in E-Mail-Clients sorgt zurzeit für Aufsehen. Denn "Mailsploit" ermöglicht es, E-Mails mit beliebigem Absender zu versenden. 

Betroffen sind zahlreiche bekannte E-Mail-Anbieter. Einige davon stellen Patches für die Schwachstelle zur Verfügung, meldet Golem.de: https://www.golem.de/news/sicherheitsluecke-in-mailclients-e-mails-versenden-als-potus-whitehouse-gov-1712-131489.html

Was Sie tun können? Aufmerksam sein, wenn Sie dubiose E-Mails erhalten, und in Mails, die Sie nicht erwarten, weder Links anklicken oder Anhänge öffnen. Besteht Zweifel an der Herkunft einer Mail, empfiehlt das BSI, sie direkt zu löschen. 

Anhaltspunkte hierzu gibt es auch im Sicherheits-Check für E-Mails.

Produktwarnung: Simply Sunny Feigen getrocknet, Soft 250 g ++ Update: Rückruf via Penny

"lebensmittelwarnung.de", das Warnportal der Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor einer Überschreitung des Höchstgehaltes für Ochratoxin A (Schimmelpilzgift) in folgendem Produkt:
  • Simply Sunny Feigen getrocknet, Soft 250 g
    Verpackungseinheit: Kunststoffverpackung (Tüte) 250 g
    Mindesthaltbarkeitsdatum : MHD Juli 2018
    Chargennummer / Los-Kennzeichnung: 39677
    Hersteller (Inverkehrbringer): Kavo Produktions GmbH
Quelle: lebensmittelwarnung.de

++ Update:   Nun gibt es auch einen Rückruf via Penny, bei dem die betroffenen "Simply Sunny Feigen (250 g)", Charge 39677, MHD Juli 2018 verkauft wurden. Kunden, die das entsprechende Produkt dort gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückgeben. Quelle mit weiteren Details: Penny

Vorsicht: Akutes Nierenversagen durch Überdosierung mit Vitamin D

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) mahnt zur Vorsicht bei eigenständiger Einnahme von vermeintlich harmlosen Vitamin-D-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln oder Präparaten.

In zwei Fallbeispielen beschreibt die Kommission auf ihrer Webseite, wie die tägliche Einnahme von hochdosierten Vitamin-D Präparaten jeweils zu einem akuten Nierenversagen geführt hat und rät in diesem Zusammenhang davon ab, eigenständig hochdosierte Vitamin-D-Präparate einzunehmen.*

Nicht ohne Grund sind Vitamin-D-haltige Fertigarzneimittel mit einer Tagesdosis über 1000 IE zumindest in Deutschland verschreibungspflichtig. Allerdings gibt es heutzutage dennoch Möglichkeiten, ohne Rezept an höherdosierte Mittel zu gelangen; z.B. über das Internet - was in beiden von der AkdÄ beschriebenen Fallbeispielen so praktiziert wurde.

*Mehr dazu hier: Hyperkalzämie durch Überdosierung mit Vitamin D

Umweltfreundlich gegen Glätte

Streusalze sind für Boden, Pflanzen und Gewässer sehr schädlich - denn sie können am Straßenrand wachsende Pflanzen schädigen, bei direktem Kontakt sogar verätzen. Schmelzen Schnee und Eis, versickern mit dem Wasser auch die Streusalze und können sich so über viele Jahre im Boden anreichern.

Ein hoher Salzgehalt im Boden wiederum führt z.B. dazu, dass die Pflanzen Wasser und Nährstoffe nicht gut aufnehmen können. Langfristig führt eine solche Mangelversorgung dazu, dass Pflanzen anfälliger gegenüber Krankheiten werden – und früher absterben.

Bei Tieren kann das aggressive Salz u.a. zu Verletzungen und Entzündungen der Pfoten führen. Die Salze greifen auch die Materialien zum Beispiel von Autos und Häusern an, sie können so zu Zersetzungen führen.

Hier gibt es weitere Infos und Tipps zu diesem Thema:

Samstag, 9. Dezember 2017

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit Infos u.a. über:
  • Banking-Trojaner: Neue Tarnfunktion täuscht Bankkunden
  • Ransomware: Scarab verbreitet sich via E-Mail-Anhang
  • Tastatur-App AiType: Eingaben mitgelesen und online gespeichert
  • Windows-Malware: Sperrbildschirm lässt sich umgehen
  • Weihnachtseinkäufe: Online auf der sicheren Seite
Und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweise, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Aktueller Newsletter "Sicher • Informiert"

Freitag, 8. Dezember 2017

AiType-Nutzer - ändert Euere Passwörter!

Benutzen Sie das Tastatur-App "AiType" für euer Handy? Dann ändern Sie Ihre Passwörter!

Denn die app hat Euere Eingaben mitgeloggt,  massenhaft Daten in eine Datenbank der Herstellers hochgeladen, und diese Datenbank wiederum war wegen einer Sicherheitslücke eine Zeitlang offen für Hacker. Damit konten auch Passwörter von 31 Millionen Nutzern ausgelesen werden.

Folgendes meldet das Bundesamt für Sicherheit (BSI) am 8.12.2017

  •  Tastatur-App AiType: Eingaben mitgelesen und online gespeichert

Sensible Daten von rund 32 Millionen Nutzern der populären Tastatur-App AiType waren öffentlich zugänglich und sind mit hoher Wahrscheinlichkeit abgeflossen. 
 Die App, die für Android und iOS zur Verfügung steht, hat Tastatureingaben mitgelesen und sie unverschlüsselt in einer Datenbank gespeichert. Daneben wurden offenbar weitere persönliche Daten wie Kreditkarten- und Telefonnummern, Klarname und E-Mail-Adresse sowie die Kontaktdaten aus Adressbüchern ausgelesen und ebenfalls in die schlecht abgesicherte Datenbank hochgeladen.

Sicherheitsupdate für Mozilla Firefox

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Mozilla veröffentlicht außerhalb der üblichen Release-Zyklen ein Sicherheitsupdate für den Firefox Browser, um damit zwei Sicherheitslücken zu beheben.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Mozilla Firefox vor 57.0.2
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Da der Hersteller das Sicherheitsupdate als kritisch einstuft, sollten Sie den Browser möglichst zügig auf die neueste Version aktualisieren. Die Software können Sie über die angegebene Update-Seite laden und entsprechend den Anweisungen installieren.
Anm. v-mag: Updaten kann man Firefox übrigens auch so: Firefox auf die neueste Version aktualisieren

Achtung Allergiker (Senf): Rückruf der „Curry Sauce“ von GEPA

Die GEPA mbH ruft vorsorglich den Artikel „Curry Sauce“ (Artikelnummer: 1662009) zurück.

Grund dafür: bei einer Untersuchung hat GEPA festgestellt, dass sich im Produkt Senfkörner befanden, die nicht auf der Verpackung deklariert sind. Da der Zeitraum über die aktuelle Charge hinaus nicht eingegrenzt werden kann, wird das Produkt komplett zurückgerufen.

Für Menschen ohne diese Allergie ist das Produkt uneingeschränkt zum Verzehr geeignet. Betroffene Endkunden werden gebeten, das Produkt ungeöffnet oder auch angebrochen in den Verkaufsort zurückzubringen. Der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 238 KB): Kundeninfo-Produktrueckruf-GEPA-Currysauce.pdf

Produktrückruf erweitert: Tiefkühlprodukt „BIO GRENO Himbeeren 300g“

Dies ist eine Erweiterung des  Produktrückrufs der JÜTRO Tiefkühlkost vom 10.11.2017:

Betroffen ist Ware mit dem auf der Verpackung aufgedruckten  
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 11.04.2019 und neu: 06.06.2019
    Aufdruck: L110417B3… und neu: L060617N…
Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de und  (PDF, 223 KB): Information Bio Greno

Parkplatznot: Womit Falschparker rechnen müssen

Zur Adventszeit sind die Parkplätze rund um die Einkaufszonen und Weihnachtsmärkte rar und damit sehr begehrt. Erhöhtes Verkehrsaufkommen in und um Innenstädte kann obendrein auch noch zu Staus führen. Um diesen Stress zu vermeiden empfiehlt es sich, nach Möglichkeiten öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

Wer sich derzeit dennoch mit dem Auto in die "Kampfzonen" wagt, sollte einige Parkregeln kennen und beachten. Der ADAC hat sie hier aufgelistet:
  • Grundsätzlich darf nur am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Lediglich in Einbahnstraßen und bei Straßenbahnschienen, die am rechten Fahrbahnrand verlaufen, ist auch Links-Parken erlaubt.

  • Wer auf Geh- und Radwegen parkt, riskiert nur dann kein Bußgeld, wenn dies ausdrücklich durch Schilder oder Markierungen erlaubt wird.

  • Wer auf Behindertenparkplätzen unberechtigt parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen; das Fahrzeug kann kostenpflichtig abgeschleppt werden. Steht das Auto in einer Feuerwehrzufahrt, sind ebenfalls 35 Euro fällig. Auch hier droht kostenpflichtiges Abschleppen.

  • Zehn Euro kostet es, wenn jemand vor einer Grundstückseinfahrt parkt. Parken im absoluten Halteverbot kostet von 15 Euro an aufwärts je nach Behinderung und Parkdauer.

  • Die Parkscheibe ist immer auf die volle oder halbe Stunde nach der Ankunftszeit einzustellen. Ist das Parken nur mit einer Parkscheibe erlaubt, muss sie gut von außen lesbar sein. Ansonsten droht dem Autofahrer je nach Parkdauer ein Verwarnungsgeld von 10 bis 30 Euro.

  • An defekten öffentlichen Parkscheinautomaten oder Parkuhren darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. Auch in diesem Fall ist eine Parkscheibe Pflicht.
Der ADAC warnt: Wer trotz zahlreicher Knöllchen ständig falsch parkt, riskiert seinen Führerschein. Der Fahrer kann zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) vorgeladen werden und, wenn er diese nicht besteht, den Führerschein verlieren.   (Stand: Dezember 2017)

Wochenreport 49/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Toys "R" Us Sicherheitswarnung: Töpfer-Set "Totally Me". Details: hier
  • Rückruf: elektrischer Wasserkocher „R&W Online-Mall Automatic Cordes Kettle Typ C03“ . Details: hier
  • Achtung, Allergiker (Ei) -  Produktwarnung: „Montevergine Nougat-Riegel mit Erdnüssen“ Weihnachtsverpackung. Details: hier
  • Rückruf via KiK: „Teelichthalter in Tannenbaumform“. Details: hier
  • Rückruf via Globus: "korrekt Salami", 200g. Details: hier
  • Rückruf: Getränk „hella kirsche“, 1,5 l Kiste . Details: hier
  • Rückruf: verschiedene Gewürze von Frutarom Savory Solutions Germany. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 49/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 7. Dezember 2017

Sicherheitswarnungen / Updates für verschiedene Softwareanwendungen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor Sicherheitslücken in folgenden Softwareanwendungen und rät zu deren Updates (mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links):

Marktcheck: Was kostet der Schlüsseldienst?

Die Verbraucherzentralen haben bundesweit die Preise für seriöse Schlüsseldienste erhoben. Unseriöse Dienste werben häufig mit günstigen Preisen ab 9 Euro, verlangen vor Ort dann aber drei- bis vierstellige Beträge.

Bundesweit wurden für diesen Marktcheck rund 600 Schlüsseldienste befragt. Die Auswahl der befragten Unternehmen erfolgte in nach Bevölkerungszahl repräsentativ ausgewählten Gebieten. Gefragt wurde danach, was die Öffnung einer lediglich in das Schloss gefallenen Tür an einem Werktag, tagsüber und inklusive Anfahrt aus der näheren Umgebung kostet.

Des Weiteren ermittelten die Verbraucherzentralen, was die Öffnung der zugefallenen Tür nachts oder an einem Sonn- oder Feiertag maximal kostet.

Die Ergebnisse des Marktchecks und Tipps für den Umgang mit Schlüsseldiensten können im Internet hier abgerufen werden:  Schlüsseldienste: So viel darf eine Türöffnung kosten.

Stauprognose für das Wochenende 8. bis 10. Dezember

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, läuft der Verkehr auf den Autobahnen an diesem Wochenende überwiegend störungsfrei.

Umso voller hingegen dürfte es in der Vorweihnachtszeit auf den Zufahrtsstraßen der Innenstädte werden. Der Autobobilclub rät: Da Parkplätze knapp sind, sollten Autofahrer ihr Fahrzeug möglichst am Stadtrand abstellen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

Die Baustellenstrecken:

Mittwoch, 6. Dezember 2017

Vorsicht beim Verkauf auf ebay und anderen Kleinanzeigenportalen

Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt aktuell:

Verkäufer auf Kleinanzeigenportalen wie ebay müssen derzeit mit Betrügern rechnen. Diese geben sich als Käufer aus, fädeln einen Kauf ein und versenden schließlich gefälschte Paypal-Zahlungsbestätigungen. 

Zunächst schreiben die Täter einen seriösen Privatverkäufer an und zeigen Interesse an dem Angebot. Sobald der Verkäufer auf die Offerte eingeht, beginnt der Schriftverkehr mit dem angeblichen Käufer. Die Zahlung soll per Paypal erfolgen, eine Mail soll den Zahlungseingang beim Verkäufer bestätigen. 

Der Käufer gibt an, mehr Geld bezahlt zu haben, um die Frachtkosten abzudecken. Gleichzeitig fordert er den Verkäufer auf, diese Frachtkosten über den Zahldienst Western Union oder MoneyGram zu begleichen. 

Die Paypal-Bestätigung ist jedoch gefälscht. Das Geld geht nicht an einen Transportdienst, sondern fließt unwiderruflich direkt an die Täter. Eine Paypal-Zahlung hat es nicht gegeben.

Tipps für Verkäufer auf Kleinanzeigenportalen vom Landeskriminalamt Niedersachsen:

Toys "R" Us Sicherheitswarnung: Töpfer-Set "Totally Me"

Toys "R" Us warnt vor folgendem Produkt wegen eventuell enthaltener Schimmelpilze im Ton:
  • "Totally Me" Töpfer-Set
    SKN 799877 / MFR AD11244 / 190587012036
    Verkauft von März 2017 bis Oktober 2017
Das Unternehmen bittet seine Kunden sicherzustellen, dass der Artikel nicht mehr benutzt wird. Sie erhalten den Kaufpreis in der Toys "R" Us Filiale erstattet. Quelle mit weiteren Details: Toys "R" Us


Stromanbieter wechseln bei Nachtspeicherheizungen – geht das?

Wer mit Strom heizt, ärgert sich wahrscheinlich über die hohen Preise. Aber auch Heizstromnutzer können ihren aktuellen Stromanbieter wechseln und eventuell dadurch einige Euro sparen.

Bei einer getrennten Messung von Haushalts- und Heizstrom mit zwei verschiedenen Zählern ist die Auswahl an günstigen Angeboten meist größer. Gibt es dagegen nur einen gemeinsamen Zähler für beide Stromarten, kann auch nur für Haushaltstrom und Heizstrom gemeinsam der Versorger gewechselt werden.

Der durchschnittliche Preis für Heizstrom im Nachttarif liegt nach Angaben der Bundesnetzagentur derzeit bei rund 21 Cent pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer. Allerdings muss bei einem Preisvergleich auch immer der Grundpreis mit berücksichtigt werden.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt in einem Infoblatt weitere Tipps, was Heizstromnutzer bei einem Wechsel beachten sollten. Es kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 705 KB): Nachtspeicherheizungen - Tipps zum Anbieterwechsel

Tipps: Heizen mit Holz

So wärmend und gemütlich ein Holzfeuer auch ist: beim Verbrennen von Holz können klima- und gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.

Das Umweltbundesamt erklärt in folgenden Veröffentlichungen, wie mit einer sachgerechten Handhabung der Holzofen oder Holzkessel für behagliche Wärme sorgt und dabei Gesundheit und Umwelt nicht allzu sehr belastet:

Dienstag, 5. Dezember 2017

Sicherheitsupdate für Mozilla Firefox

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Mozilla veröffentlicht außerhalb der üblichen Release-Zyklen ein Sicherheitsupdate für den Firefox Browser, um damit zwei Sicherheitslücken zu beheben.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Mozilla Firefox vor 57.0.1
  • Apple macOS
  • GNU/Linux
  • Microsoft Windows
  • Red Hat Fedora 25
  • Red Hat Fedora 26
  • Red Hat Fedora 27
Empfehlung: Da der Hersteller das Sicherheitsupdate als kritisch einstuft, sollten Sie den Browser möglichst zügig auf die neueste Version aktualisieren. Die Software können Sie über die angegebene Update-Seite laden und entsprechend den Anweisungen installieren.
Anm. v-mag: Updaten kann man Firefox übrigens auch so: Firefox auf die neueste Version aktualisieren

Sicherheitsupdates für Android

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

 Google schließt für Smartphones und ähnliche Geräte mit dem Betriebssystem Android 47 Sicherheitslücken, von denen zehn vom Hersteller als kritisch eingestuft werden.

Bisher wurden Informationen zu Sicherheitsupdates für Google Nexus- und Pixel-Geräte veröffentlicht. Für diese Geräte wurden 48 weitere Sicherheitslücken behoben, eine davon kritischer Natur.

Samsung und LG stellen zeitgleich Betriebssystemupdates für einige Geräte aus eigener Herstellung bereit und beheben damit einen Teil der von Google gemeldeten Sicherheitslücken sowie mehrere herstellerspezifische Sicherheitslücken in den Geräten.

Betroffen sind folgende Systeme:

Leseleistung von Grundschülern in Deutschland durchaus verbesserungswürdig

Ergebnisse der Internationalen Grundschul-Lese-Untersuchung (IGLU) 2016 zeigen, dass die zunehmend heterogene Schülerschaft die Grundschulen in Deutschland vor große Herausforderungen stellt.

Im internationalen Vergleich gelingt es einer Reihe von Staaten im Grundschulbereich erfolgreicher, die Leseleistungen ihrer Schüler zu verbessern. Denn die Schülerinnen und Schüler in Deutschland erreichten bei der IGLU-Untersuchung lediglich einen Leistungsmittelwert im Lesen von 537 Punkten. Sie befinden sich damit im unteren Mittelfeld der Rangreihe der teilnehmenden Staaten und Regionen.

Demnach erzielten Schülerinnen und Schüler in 20 Staaten signifikant bessere Leseleistungen als vergleichbare Grundschulkinder in Deutschland. Im EU-Vergleich schneiden mehr als die Hälfte der folgenden Teilnehmer besser ab: Irland, Finnland, Polen, Nordirland, England, Lettland, Schweden, Ungarn, Bulgarien, Litauen, Italien, Dänemark und die Niederlande.

Weitere Details der IGLU 2016 sind hier abrufbar: http://www.ifs.tu-dortmund.de/cms/de/Forschung/Gesamtliste-Laufende-Projekte/IGLU-PIRLS-2016.html


Jahresrückblick IT-Sicherheit: Verbreitung von Schadprogrammen

Wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mitteilt, wurden im Jahr 2016 circa 350.000 neue Schadprogrammvarianten täglich gesichtet – von Januar bis Mai 2017 hingegen nur rund 280.000 pro Tag. Auch im Versand von Schadprogramm-Spam zeichnet sich derzeit insgesamt ein deutlicher Rückgang ab.

Hier ist die aktuelle Grafik des BSI über die Verbreitung von Schadprogrammen für den Zeitraum 2006 bis Mai 2017: https://www.bsi-fuer-buerger.de/Lagebericht_2017_Schadprogramme.jpg

Weitere Infos vom BSI zum Thema

Überblick zu unterschiedlichen Arten von Schadprogrammen:
Und: Tipps, was im Falle einer Infektion zu tun ist

Siehe auch die Webseite des Projects "No More Ransom"*, auf der es ebenfalls Tipps zur Vorbeugung, sowie Entschlüsselungs-Werkzeuge und die Möglichkeit gibt, sich als Opfer von Ransomware zu melden..

* Eine Initiative der National High Tech Crime Unit der niederländischen Polizei, Europols europäischem Cybercrime Center und zwei Cyber Security-Unternehmen - Kaspersky Lab und McAfee.

Gefahr für Babys durch Schütteln wird unterschätzt

Wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mitteilt, wird die Gefahr für Babys durch Schütteln unterschätzt.

Denn wenn Eltern für einen kurzen Moment die Kontrolle verlieren und ihr schreiendes Baby schütteln, können sie ihm schwere Schäden zufügen, die zu körperlicher und geistiger Behinderung führen können. Zehn bis 30 Prozent der Kinder sterben sogar an den Folgen eines Schütteltraumas.

Eine aktuelle Repräsentativbefragung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) zeigt, wie hoch der Aufklärungsbedarf in der Bevölkerung zum Schütteltrauma ist:
  • Nur 79 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass man Babys niemals schütteln darf 
  • 24 Prozent der Befragten meinten irrtümlicherweise, dass Schütteln einem Baby nicht schade
  • 18 Prozent der Befragten glaubten sogar, dass Babys manchmal nur schreien, um zu ärgern
Daher hat es sich das Nationale Zentrum Frühe Hilfen zusammen mit dem „Bündnis gegen Schütteltrauma” zur Aufgabe gemacht, über die Folgen des Schüttelns von Säuglingen und Kleinkindern aufzuklären - im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ)

Zur Webseite des Nationalen Zentrum Frühe Hilfen mit weiteren Infos: https://www.elternsein.info

Der Verein "Nummer gegen Kummer" (auch gefördert durch das BZgA) bietet ein kostenloses, anonymes Beratungsangebot via Telefon an, an das sich Eltern wenden können, wenn ihnen der souveräne und sichere Umgang mit einem Baby schwer fällt.

(Nicht nur bezüglich Babys und Schütteltrauma; auch andere Probleme und Fragen rund um den Nachwuchs können dort zur Sprache gebracht werden. Denn auch schulische Leistungen, der Umgang mit Internet/Smartphone/Computerspiele, Mobbing, Drogen etc. verursachen manchmal Sorgen, mit denen sich Eltern ebenfalls an das Beratungsangebot wenden können):

Montag, 4. Dezember 2017

Bundesnetzagentur: "Ping-Anrufen wird Riegel vorgeschoben"

Die Bundesnetzagentur hat angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Damit sollen teure Rückrufe verhindert werden, die durch sogenannte Ping-Anrufe (auch Ping-Calls genannt) provoziert werden.

Die adressierten Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis spätestens 15. Januar 2018 für 22 Länder und dem Global Mobile Satellite System umsetzen. *Details dazu weiter unten in diesem Artikel

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt: "Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor. 

Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher."

Hintergrund:

DHL-Erpressung: Warnung der Polizei vor verdächtige Pakete

Am vergangenen Freitag (01.12.2017) ist in einer Apotheke in Potdstam ein Paket abgegeben worden. Aufgegeben wurde dieses Paket einen Tag zuvor in einer DHL-Packstation in Potsdam-West.

Das Paket enthielt eine Sprengvorrichtung, die bei einer Detonation eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben der anwesenden Personen in der Apotheke sowie auf dem angrenzenden Weihnachtsmarkt dargestellt hätte.

Ein QR-Code im Paket führte zu einem Erpresserschreiben mit einer Geldforderung in Millionenhöhe zum Nachteil des Paketzustellers DHL. Es ist also gut möglich, dass weitere mit Sprengsätze bestückte Pakete verschickt werden, um DHL unter Druck zu setzten.

Die Polizei warnt daher (auch überregional) davor, ein verdächtiges Paket selbst zu öffnen, sondern sich in Sicherheit zu bringen und die Polizei zu informieren.

Anhaltspunkte für ein verdächtiges Paket sind:
  • fehlender oder unvollständiger Absender
  • auffällige Rechtschreibfehler
  • Flecken oder Verfärbungen am Paket
  • Drähte oder Auffälligkeiten am Paket
Derzeit arbeitet die Polizei unter Hochdruck daran, den oder die Absender zu finden und bittet auch die Bevölkerung, bei dieser Suche behilflich zu sein. Hier der Aufruf der Polizei:

Wer hat am Morgen des 30.11.2017 im Zeitraum von 06.30 – 07.15 Uhr im Bereich der Kantstraße bzw. dortiger DHL-Packstation Personen oder Fahrzeuge wahrgenommen?

Wer kann insbesondere tatrelevante Hinweise geben und hat evt. verdächtige Personen an der Packstation in Potsdam-West beobachtet?

Sachdienliche Hinweise können Sie über unser Hinweistelefon unter Tel. 0331-505950 geben!

In dringenden Fällen wählen Sie bitte den Notruf 110!

Online-Shopping: EU will Geoblocking ab Herbst/Winter 2018 einschränken

Interessant für Verbraucher, die gerne im Internet shoppen: die EU möchte Geoblocking ab Herbst/Winter 2018 eingeschränken. Also rechtzeitig zur (Vor-)Weihnachtszeit 2018.

Wikipedia erklärt den Begriff Geoblocking wie folgt: Das Geoblocking ist die im Internet eingesetzte Technik zur regionalen Sperrung von Internetinhalten durch den Anbieter. (...).

Bislang werden solche Sperrungen auch beim Online-Shopping eingesetzt. Mit der geplanten Einschränkung des "ungerechtfertigten Geoblockings" soll der EU-Binnenmarkt für Verbraucher in allen Mitgliedsländern zugänglicher werden.

In der offiziellen Pressemitteilung der Europäischen Union* werden konkret 3 Szenarien aufgeführt, in denen zukünftig kein Geoblocking mehr gestattet werden soll:

Weihnachtszeit: Einladungen zu dubiosen Kaffeefahrten, Tagesauflügen etc.

Pünktlich zur Weihnachtszeit locken auch in diesem Jahr wieder zwielichte Verkäufer mit Einladungen zu Kaffeefahrten und anderen Reiseveranstaltungen.

Es ist zwar mittlerweile eine alte Masche, Menschen, vor allem Senioren, zu Veranstaltungen zu locken um ihnen dort nach stundenlangen Präsentationen Unsummen für nutz- und wirkungslose Ware abzugaunern.

Dennoch scheint dieses "Geschäftsmodell" für die Betrüger rentabel zu sein. Anderenfalls würden sie es nicht immer wieder mit solch fragwürdigen "Einladungen" versuchen (manchmal auch anders getarnt; z.B. als Gewinnbenachrichtigung oder als Angebot für einen preisgünstigen Tagesausflug etc).

So warnt aktuell beispielsweise die Verbraucherzentale Bayern vor einer "Lebkuchenfahrt" (hier).

Also grundsätzlich vorsichtig sein bei solchen Angeboten - vor allem auch jetzt in der (Vor-)Weihnachtszeit; denn die Saison mit Weihnachtsmärkten, Glühwein, Lebkuchen und Co. nutzen Gauner ebenfalls für ihre Abzockmaschen.

Samstag, 2. Dezember 2017

Achtung, Allergiker (Ei): „Montevergine Nougat-Riegel mit Erdnüssen“ Weihnachtsverpackung

Auf der Verpackung folgenden Produkts wird nicht darauf hingewiesen, dass es das Allergen Ei beinhaltet:
  • „Montevergine Nougat-Riegel mit Erdnüssen“ (Nougat Bar Peanuts)
    Verpackungseinheit: Weihnachtsverpackung 80 g (8 x 10 g)
    EAN-Code 7896079817730
    Verkaufszeitraum: 9. Oktober bis 30. November 2017
Das betroffene Produkt wurde bei Action (Link zur Warnung mit Produktbild) und anderen Geschäften verkauft. Kunden mit Ei-Allergie sollten die genannten Nougat-Riegel nicht verzehren; sie können diese in der Verkaufsstätte gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Menschen ohne Ei-Allergie können das Produkt sicher verzehren.

++Update 05.12.2017: nun gibt es auch eine Warnung dazu auf: lebensmittelwarnung.de

Rückruf via KiK: „Teelichthalter in Tannenbaumform“

KiK ruft folgendes Produkt wegen Brandgefahr zurück:
  • „Teelichthalter in Tannenbaumform“
    Preis: 4,99 €

    Auftrag: 1055232
    WGR: 625
Das genannte Produkt kann gegen Erstattung des Kaufpreises in den KiK-Filialen zurückgegeben werden. Quelle mit Produktbild (PDF, 285 KB): Kundeninfo Teelichthalter Metallbaum

Rückruf via Globus: "korrekt Salami", 200g

Wegen einem positiven Salmonellenbefund ruft Globus foldenden Artikel zurück:
  • "korrekt Salami"
    Verpackungseinheit: 200g
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 16.12.2017
Die betroffene Salami befindet sich laut Globus nicht mehr im Verkauf; Kunden, die jedoch noch die genannte Wurst besitzen, können diese gegen Erstattung des Kaufpreises in ihrem Globus-Markt zurückgeben. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Öko-Weihnachtsbäume – Wie erkennen? Wo kaufen?

Die meisten für die Weihnachtszeit gezüchteten Bäume wachsen in eigens angelegten Christbaumkulturen – oft unter intensivem Einsatz von Insektiziden, Herbiziden und Mineraldünger.

Das schadet nicht nur den Böden, Gewässern und Ökosystemen - es kann auch die menschliche Gesundheit belasten, wenn der mit Chemikalien behandelte Weihnachtsbaum z.B. mitten im Wohnzimmer steht.

Die Produktionsbedingungen in den Kulturen unterscheiden sich stark und sind häufig für den Verbraucher bei der Auwahl eines geeigneten Baums nicht transparent.

Daher informiert die Umweltorganisation ROBIN WOOD auch in diesem Jahr wieder aktuell über Öko-Weihnachtsbäume mit glaubwürdigem Siegel und gibt Einkauf-Tipps:

Heckboxen: Alternative zur klassischen Dachbox

Heckboxen erweitern das Kofferraumvolumen und nehmen gerade jetzt im Winter nasse bzw. sperrige Transportgüter wie Schlitten, Skischuhe und Co. auf. Sie können also durchaus eine Alternative zu Dachboxen sein. Während diese für längliche Gegenstände wie z. B. Ski meist die bessere Wahl sind, eignet sich eine Heckbox eher für kompaktes Gepäck.

Eine Heckbox hat außerdem u.a. den Vorteil, dass sie meist leichter zugänglicher ist als eine Dachbox; und auch niedrige Decken gerade in Hotelgaragen sind damit kein Hindernis.

Bei der Benutzung einer Heckbox ist es wichtig, dass damit die Stützlast der Anhängerkupplung nicht überschritten wird. Sie setzt sich zusammen aus dem Gewicht des Grundträgers, dem Leergewicht der Box sowie dem Gewicht der Ladung. Achten muss der Fahrer auch auf die neue Fahrzeuglänge sowie bei vollbeladener Heckbox auf einen veränderten Schwerpunkt.

Der ADAC hat nun zum ersten mal 6 dieser Boxen, die zwischen 195 und 310 Liter Fassungsvermögen haben, getestet; sie wurden im Ergebnis unterschiedlich gut bewertet. Hier die Infografik mit den Ergebnissen (kann durch Anklicken vergrößert werden):

       Quelle: ADAC

Hier gibt es noch weitere Details zum Test und der Beurteilung: ADAC Test Heckboxen 2017

Freitag, 1. Dezember 2017

24 Öko-Tipps vom BUND für eine grüne Advents- und Weihnachtszeit

Linktipp vom BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland)

Die Advents- und Weihnachtszeit ist gekommen, für viele Menschen eine Zeit der Besinnlichkeit im Kreise der Familie. Aber bis zum 24. Dezember gibt es noch viel zu tun: Kekse backen, Weihnachtsbaum kaufen, Geschenke für die Liebsten besorgen, das Weihnachtsessen zubereiten und vieles mehr.

Das alles geht auch umweltfreundlich – wie genau, darüber informiert der BUND ab heute mit insgesamt 24 Öko-Tipps für jeden Tag bis Heiligabend auf seiner Webseite unter: http://www.bund.net/weihnachtstipps.

Rückruf: Getränk „hella kirsche“, 1,5 l Kiste

Die Hansa Mineralbrunnen GmbH ruft folgendes Getränk zurück:
  • hella kirsche
    Verpackungseinheit: 1,5 l Kisten
    Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 13.06.2018
    Losnummern: beginnen mit L256 21 sowie L256 22 und enden mit TK2
MHD und Losnummer stehen als Gravur auf dem Flaschenhals. Grund für den Rückruf: Sensorischen Abweichungen (Geschmack, Geruch) und Flockenbildung.

Laut Hansa Mineralbrunnen GmbH ist nicht von einer Gesundheitsgefahr auszugehen. Verbraucher können auch geöffnete Produkte mit dem entsprechenden MHD/Losnummer bei ihrem Händler zurückgeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Quelle: lebensmittelwarnung.de und hella-mineralbrunnen.de/presse/rueckruf/

Der Online-Adventskalender des Programms „Älter werden in Balance“

Bewegungs-Tipps und leckere Rezepte: Der Online-Adventskalender des Programms „Älter werden in Balance“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bringt Schwung und Genuss in die Adventszeit.

Vom 01. Dezember bis Heiligabend findet sich hinter 20 Türchen täglich ein kurzes Übungs-Video zur Bewegungsförderung zum Nachmachen; Vorkenntnisse oder besondere Vorbereitungen sind dabei nicht nötig, jede Einheit kann ohne Aufwand umgesetzt werden. Mit den Übungen soll die Muskulatur gekräftigt und die Balance geschult werden.

An den 4 Adventssonntagen warten hinter den Türchen schmackhafte und gesunde Rezepte auf experimentierfreudige Köchinnen und Köche.

Die Anleitungen stammen aus dem AlltagsTrainingsProgramm (ATP), einem Angebot des BZgA-Präventionsprogramms „Älter werden in Balance“, das durch den Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) gefördert wird.

Hier geht es zum Adventskalender: www.aelter-werden-in-balance.de/adventskalender

Rückruf: verschiedene Gewürze von Frutarom Savory Solutions Germany

Die Frutarom Savory Solutions Germany GmbH ruft folgende Artikel zurück:
  • PIZZA GEWÜRZMISCHUNG 1200 ML / Chargen Nr. 0011987635 / Material Nr. 108861
  • DEKOR RAFFINESSE GEWÜRZ. SESAM 1200 ML / Chargen Nr. 0011977250 / Material Nr. 108892
  • TOMATEN GEWÜRZSALZ 1200 ML / Chargen Nr. 0011987387 | 0011997722 / Material Nr. 111459
  • PIZZA GEWÜRZMISCHUNG 2,000 KG / Chargen Nr. 0011974650 / Material Nr. 111490
  • LAMM KLASSIK GEWÜRZSALZ 1200 ML / Chargen Nr. 0011988108 | 0011996963 / Material Nr.111534
  • BRATENGEWÜRZ DELIZIA GEWÜRZSALZ 1200 ML / Chargen Nr. 0011994807 / Material Nr.124776
  • KRÄUTER DER PROVENCE GW KUT40 1,000 KG / Chargen Nr. 0011984467 | 0011998463 / Material Nr. 137445
  • TZATZIKI WÜRZMISCHUNG 470 ML / Chargen Nr. 0011994127 / Material Nr. 195837
  • KRÄUTER DER PROVENCE GETROCKNET 1200 ML / Chargen Nr. 0011987393 / Material Nr. 214144
  • BURGER MIX HERBY WÜRZMISCHUNG 1200 ML /  Chargen Nr. 0011983439 / Material Nr. 220818
  • GYROS GEWÜRZSALZ 1200 ML /  Chargen Nr. 0011987761 / Material Nr. 221868

Die betroffenen Gewürzmischungen wurden im Zeitraum ab dem 7.8.2017 bundesweit über den Großhandel und Direktvertrieb verkauft. Grund für den Rückruf: In einer einzelnen Probe wurden Salmonellen gefunden.

Kunden können das betroffene Produkt in den Verkaufsstätten zurückgeben und bekommen den Kaufpreis zurückerstattet, auch ohne Kassenbon. Quelle mit weiteren Details (PDF, 118 KB): Rückruf Gewürze

Wochenreport 48/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf via REWE: "ja! King Prawns Garnelen 225g TK". Details: hier
  • Rückruf via real: "Feigen aus Kalabrien" von Le Antiche Bonta di Calabria. Details: hier
  • Regionaler Rückruf via LIDL ( Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen): „Landjunker Familien-Packung Hähnchenbrustfilet Teilstück, 1.000g“ . Details: hier
  • Rückruf: "Suntree Mandelkerne ganz 200g" und "Suntree Mandelkerne ganz 1000g" . Details: hier
  • Rückruf: Arbeitshandschuhe "Menor" aus Schweineleder von Fa. Kerbel. Details: hier
  • Produktwarnung / Rückruf (?): "Apfelsaft klar Direktsaft" von Lauwerth´s Natursäfte. Details: hier
  • Achtung, Allergiker (Gluten): Rückruf von "DasEis. CHOCO COOKIE DOUGH". Details: hier
  • Produktwarnung & Rückruf bei dm: „alverde naturschön Peelingmaske 100 ml“. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 48/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

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