Donnerstag, 28. Dezember 2017

Neuregelungen im Jahr 2018 im Bereich Gesundheit

Auch im Gesundheitswesen gibt es ab 2018 einige Neuregelungen.

In Kürze wären dies:
  • Ein neues Beitragsbemessungsverfahren für freiwillig Versicherte
  • Neue Regelungen für Saisonarbeiter
  • Männer dürfen ab ab 65 Jahren einmal im Leben eine Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung eines Aneurysmas der Bauchaorta (Ausbuchtung der Bauchschlagader) in Anspruch nehmen
  • Eine Absenkung des Zusatzbeitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 1,0 Prozent (2017: 1,1 Prozent)
  • Die Weiterentwicklung der Krankenhausstatistik 
  • Neue Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung

Mehr dazu hier: Bundesgesundheitsministerium/Neuregelungen 2018

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