Mittwoch, 31. Dezember 2014

Fake-Meldung beim Surfen: “WARNUNG! Virus gefunden”

Falls Sie beim Surfen im Internet plötzlich und unerwartet eine Nachricht erhalten, dass Ihr Computer mit einem Virus infiziert ist, sollten Sie in keinem Falle den Handlungsanweisungen folgen und Ruhe bewahren.

Wie der Infoblog von "Check & Secure" mitteilt, handelt es sich dabei um eine “Fake-AV-Meldung” (Gefälschte Antiviren-Meldung), die Sie im besten Fall nur zur Installation unnützer Software animieren soll, im schlimmsten Falle aber Ihr Computer-System mit einer Schadsoftware verseucht. Hier erfahren Sie mehr darüber: Check & Secure / Fake-Meldung

Feinstaub durch Silvesterfeuerwerk

Wie das Umweltbundesamt mitteilt haben Auswertungen ergeben, dass am ersten Tag des neuen Jahres die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch ist wie sonst im ganzen Jahr nicht. PM10-Stundenwerte über 1000 µg/m3 sind in der ersten Stunde des neuen Jahres in Großstädten keine Ausnahme.

Werden Feuerwerkskörper abgebrannt, steigt die Belastung der Luft mit Schadstoffen explosionsartig an. Zu großen Teilen besteht der Feuerwerksqualm aus Feinstaub (PM – Particulate Matter, PM10 – Staubteilchen mit einem Durchmesser <10µm).

Dass sich Feinstaub negativ auf die Atemwege auswirkt ist erwiesen. Asthmatiker haben einen erhöhten Medikamentenbedarf und Krankenhausaufnahmen wegen Herz-Kreislauf-Problemen sind vermehrt zu verzeichnen.

Dienstag, 30. Dezember 2014

Reisebuchungen im Internet: Wahlleistungen dürfen nicht voreingestellt sein

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein informiert über zwei aktuelle Urteile zur Stärkung der Verbraucherrechte bei der Onlinebuchung von Flugreisen:

 Aufgrund einer EU-Regelung besteht die Verpflichtung, dass beim Verkauf von Flugreisen zusätzliche Nebenleistungen so dargestellt werden müssen, dass der Verbraucher diese durch Anklicken selbst auswählen kann (Opt-In-Verfahren). Nicht erlaubt ist hingegen, eine bereits voreingestellte Auswahl der Nebenleistungen, die der Verbraucher entfernen muss (Opt-Out-Verfahren). Außerdem muss die Darstellung für den Verbraucher klar, transparent und eindeutig am Beginn jedes Buchungsvorgangs erfolgen (Artikel 23 VO EG 1008/2008 – EU Luftverkehrsdienste VO). 

Montag, 29. Dezember 2014

Rückruf: Arche Nussmalz

Die Arche Naturprodukte GmbH ruft das Produtk Arche Nussmalz mit dem EAN-Code: 4020943134385 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum: 23.05.2016 zurück. Grund für den Rückruf: Fund eines Glasstücks in einem Glas. Quelle und weiter Details: lebensmittelwarnung.de

Aktiv ins neue Jahr starten: Präventionsprogramm für ältere Menschen

Die  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat für Menschen ab 65 Jahren ein Präventionsprogramm entwickelt und online gestellt. Auf der Seite  http://www.aelter-werden-in-balance.de/ finden Seniorinnen und Senioren alltagstaugliche Tipps für mehr Bewegungsaktivität.

Denn das beste Mittel gegen Wintermüdigkeit lautet: raus an die frische Luft! Bewegung und Tageslicht vertreiben trübe Winterstimmung. Outdoor-Aktivität schützt eher vor Erkältung, als dass sie krank macht - sofern man der Temperatur entsprechend angezogen ist. Mit Handschuhen, einer wärmenden Kopfbedeckung und rutschfesten Schuhen ausgerüstet, steht Freizeitvergnügen im Freien auch an kalten Tagen nichts im Wege. Ob ein ausgiebiger Waldspaziergang oder eine Schneeballschlacht mit den Enkelkindern - körperliche Aktivität stärkt das Immunsystem und kurbelt den Stoffwechsel an.

Und für alle, denen es draußen dann doch zu kalt ist, gibt es eine Vielzahl von Bewegungsangeboten im Warmen, wie Schwimmbad, Sportverein oder Bewegungskurse der Volkshochschulen. Und wer in den eigenen vier Wänden aktiv werden möchte, der findet auf der Seite auch Übungen für jedes Leistungsniveau zum Nachturnen. Quelle: BZgA

Verkürzte Links (Kurz-URLs): vor dem Anklicken besser abchecken, wohin die Reise geht

Kurz-URLs sind verlinkte Internetadressen (Links), die durch einen URL-Dienst verkürzt wurden, dadurch  platzsparend sind und beim Anklicken über eine HTTP-Weiterleitung zum Aufruf der damit verlinkten Webseite führt. Vor allem bei Microblogging- Diensten (Twitter etc.) und in Status-Meldungen von sozialen Netzwerken werden Links im Kurzformat angezeigt.

Ein Beispiel: wir haben beim Kurz-URL Dienst von Google unsere Internetadresse http://www.verbraucher-magazin.net/  eingegeben. Heraus kam: http://goo.gl/53KSVV Sie können beide Links anklicken - mit beiden URLs landen Sie auf unsere Startseite. Zugegeben, in diesem Fall ist der Verkürzungs-Effekt eher bescheiden. Es gibt freilich auch viel längere Adressen; vor allem Deeplinks, bei denen man dann nicht einfach auf der Startseite landet, sondern z.B. direkt auf einem bestimmten Artikel oder Bild, Video etc.

Ein Beispiel, wo sich der Verkürzungs-Effekt lohnt: ein Deeplink auf einen Artikel in der "Süddeutschen": http://www.sueddeutsche.de/panorama/sprueche-von-prinz-philip-die-philippinen-muessen-halb-leer-sein-1.1106864  - und verkürzt mit dem URL-Dienst von Google: http://goo.gl/ueY8ut . Da wird dann schon erheblich an Länge eingespart.

Der Nachteil von solchen verkürzten Links ist, dass man nicht erkennen / herauslesen

Sonntag, 28. Dezember 2014

Warnung vor illegale Feuerwerksartikel

Der Zoll und die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) warnen auch in diesem Jahr wieder vor illegale Feuerwerksartikel. Denn wer den Jahreswechsel ohne Gesundheitsrisiken verbringen will, sollte nur zugelassene Feuerwerkskörper kaufen und verwenden.

Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die BAM-Identifikationsnummer, die im vergangenen Jahr noch verpflichtend in der Gebrauchsanweisung angegeben werden musste und somit Bestandteil der Kennzeichnung war, ist nun nicht mehr erforderlich. Die Hersteller entscheiden, ob sie die BAM-Identifikationsnummer aufdrucken oder nicht.

Hier ist eine Infografik dazu (zum Vergrößern bitte anklicken):

                                         Infografik: BAM

Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM erklärt: „Bei einem geprüften Knallkörper, der versehentlich in der Hand angezündet wird, kommt es zu leichten Verbrennungen. Der illegale Knallkörper enthält aber oft nicht nur Schwarzpulver sondern ist mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Deshalb kann man schwere Verletzungen erleiden und durchaus einige Finger verlieren.“

Feuerwerkskörper werden in zwei Kategorien eingeteilt. Knallkörper mit dem Kürzel F2 (oder der alten, noch bis 2017 gültigen Bezeichnung P II) dürfen nur von Personen ab 18 Jahren und nur zu Silvester angezündet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig und von Personen ab 12 Jahre abgebrannt werden.

Beim Kauf von Feuerwerk achten Sie daher bitte auf die Registriernummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie eine deutsche Gebrauchsanleitung. Bei Unklarheit kann man die aufgedruckte Nummer auf folgenden Listen des BAM überprüfen - dort sind sämtliche in Deutschland zugelassenen Feuerwerksartikel aufgeführt:

Freitag, 26. Dezember 2014

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 51 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder den wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (hier). Für Deutschland gibt es folgende Sicherheitswarnungen oder Rückrufe (Details folgen nach dem Anklicken):

Wochenreport 53/2014

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf: Praline "Amidala", verkauft bei Lidl. Details: hier
  • Z² GmbH: Alu-Teleskopleiter "EMJ 020" 3,80 m, Hersteller: Yongkang EMJ Industrial & Trade Co., LTD. Details: hier
  • TONERDUMPING: LED-Lichterkette "Phenix LED LIGHT". Details: hier
  • Lawinenairbag-Hersteller ABS: Stahlpatronen und ABS Twinbag Systeme. Details: hier
  • Rückruf: Rauchforellen- und Bachsaiblingsfilet, Räucherlachs. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
Links zu weiteren Artikeln:  hier (ein wenig herunterscrollen) 

Mittwoch, 24. Dezember 2014

Delisting: auf einmal sind die Aktien weg

Früher, als es noch feste Spielregeln für ALLE Beteiligten gab, war der Besitz von Aktien einigermaßen gesichert. Als sich damals Aktienunternehmen aus der Börse zurückziehen wollten ("Delisting" genannt) oder auch die Börsenaufsicht einen solchen Rückzug  angewiesen hat*,  gab es noch folgende Regeln:
  1. Ein von Seiten des Unternehmens geplantes Delisting musste auf der Hauptversammlung von einer Mehrheit der Aktionäre beschlossen werden.
  2. Die Aktiengesellschaft musste allen Aktionären ein faires Kaufangebot für ihre Aktien unterbreiten.
Dies hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zunächst u.A. im November 2002 im so genannten  "Macrotron-Urteil" entschieden ( http://openjur.de/u/66059.html)

Vor einem Jahr entschied der BGH jedoch, dass die Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung  zum Vorstandsbeschluss für ein Delisting ausreicht (Az. II ZB 26/12 ).

Und selbst da ist der Aktienbesitzer nun in der Holschuld: er darf seitdem selbst regelmäßig bei den Unternehmen, von denen er Aktien hat, nachschauen, ob eine entsprechende Ad-hoc-Meldung veröffentlicht ist.  Denn viele Depotbanken senden in der Regel keinen Warnbrief. Und auch ein Kaufangebot muss nicht mehr unterbreitet werden. Oft fällt Aktionären das Delisting

Rückruf: Praline "Amidala", verkauft bei Lidl

Der deutsche Hersteller Flämische Keksfabrik GmbH ruft aktuell das Produkt „Amidala, 200g“ (Praline mit Waffel und Haselnuss) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.07.2015 zurück.

 Im Rahmen von Eigenuntersuchungen wurden Salmonellen nachgewiesen. Das Produkt wurde bei Lidl Deutschland verkauft und kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Quelle und weitere Infos: Lidl

Lebensmittelwerbung: Geschäfte mit den Begriffen "Natur" und "natürlich"

Die Begriffe "Natur" und "natürlich" in Werbebotschaften sollen darauf hinweisen, dass das Lebensmittel von besserer Qualität ist durch naturbelassene Zutaten mit möglichst geringem Verarbeitungsgrad.

Dass dies oft nicht zutrifft, hat ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt und Kassel gezeigt. Dazu kommt, dass es bei der Deklaration "natürliche Aromen" einen rechtlichen Spielraum gibt. Mehr Infos und den Link zum Marktcheck selbst finden Sie hier: "Natur pur" mit Aromastoffen?

Weitere Informationen:

Ab 1. Januar 2015: Änderungen in der Rentenversicherung

Ab dem 1. Januar 2015 gibt es verschiedene Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherunt. Die Deutsche Rentenversicherung informiert dazu:

Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt
 
Ab 1. Januar 2015 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,2 Prozentpunkte von 18,9 auf 18,7 Prozent.

Beitragsbemessungsgrenze steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt in den alten Bundesländern von monatlich 5.950 auf 6.050 Euro und in den neuen Bundesländern von 5.000 auf 5.200 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen müssen keine Beiträge gezahlt werden.

Anhebung der Altersgrenzen wegen Rente mit 67

Dienstag, 23. Dezember 2014

Zimt ist nicht gleich Zimt

Im Handel gibt es überwiegend die Sorten Cassia-Zimt und Ceylon-Zimt. Diese  Zimtsorten unterscheiden sich nicht nur im Aroma, Aussehen und im Preis; sie enthalten auch unterschiedlich viel Cumarin.  Dieser natürliche Inhaltsstoff hat in höherer Dosierung im Tierversuch leberschädigend gewirkt. Ceylon-Zimt enthält deutlich weniger Cumarin als Cassia.

Daniela Krehl, Ernährungsexperten der Verbraucherzentrale Bayern empfielt: "Wer regelmäßig und gerne viel Zimt als Gewürz verwendet, sollte Ceylon-Zimt bevorzugen".

Allerdings besteht im Handel keine Pflicht, die Zimtsorte zu kennzeichnen. Wenn man Stangen kauft,  sind die Zimtsorten am Aussehen zu unterscheiden: der kräftig schmeckende, leicht süßliche Cassia-Zimt aus China besteht aus einer einzigen dicken, gerollten Rindenschicht. Für Ceylon-Zimt werden mehrere dünne Innenrinden zusammengerollt. Er stammt aus Sri Lanka, ist feiner im Aroma und deutlich teurer. Bei Pulver sind die Unterschiede optisch nicht zu erkennen. Quelle: vz Bayern

Montag, 22. Dezember 2014

Deutsche Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern

Nach eigenen Angaben erhält die Deutsche Rentenversicherung (DR) derzeit vermehrt Hinweise auf Trickbetrüger, die unter dem Namen der Deutschen Rentenversicherung an Versicherte und Rentner herantreten. Die Deutsche Rentenversicherung warnt daher eindringlich vor Trickbetrug.

Beispiele für die Tricks der Betrüger:

 Die Rentner werden telefonisch aufgefordert, Geldbeträge auf ein fremdes Konto zu überweisen. Für den Fall, dass die Angerufenen dies nicht tun, werden Rentenpfändungen, Rentenkürzungen oder andere Nachteile angekündigt.

Auch werden teilweise Schreiben mit dem Logo der Deutschen Rentenversicherung an Versicherte und Rentner verschickt, die Hinweise auf angeblich von Gerichten oder Staatsanwaltschaften bestätigte Forderungen erhalten. Die Empfänger werden in den Schreiben dazu aufgefordert, eine angegebene Telefonnummer anzurufen. Am Telefon werden die Betroffenen dann aufgefordert, Geldbeträge zu überweisen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass es sich in diesen Fällen nicht um Anrufe, Telefaxe und Schreiben von Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung oder durch sie beauftragte Personen handelt. Niemand sollte aufgrund telefonischer Anweisungen Überweisungen ins In- oder gar Ausland tätigen.

In Zweifelsfällen stehen die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 10004800 mit Rat und Hilfe zur Seite. 

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Bitte geben Sie diese Infos auch an Menschen weiter, die eventuell keinen Internet-Zugang haben.

Linktipp: Gesundheitsinformation.de

Die Website www.gesundheitsinformation.de  richtet sich mit einem breiten Themenspektrum an erkrankte wie gesunde Bürgerinnen und Bürger.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat mit der Webseite einen Teil seines gesetzlichen Auftrages zur Aufklärung der Öffentlichkeit in gesundheitlichen Fragen.

Hinweis: Die Informationen sollten nicht für die Erstellung eigenständiger Diagnosen verwendet werden, da sie eine Beratung zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient nicht ersetzen können und nicht ersetzen sollen.

Freitag, 19. Dezember 2014

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 50 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder den wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (hier). Für Deutschland gibt es folgende Sicherheitswarnungen oder Rückrufe (Details folgen nach dem Anklicken):

Rückruf: Rauchforellen- und Bachsaiblingsfilet, Räucherlachs

Die Firma Nuber Fischvertrieb GbR, Obere Wiesen 1, 88416 Ochsenhausen ruft aus Gründen des vorbeugenden !! Verbraucherschutzes folgende Waren zurück:
  • Bio-Bachsaibling, geraucht, filetiert, vakuumiert
  • Bio-Rauchforelle, Filet, vakuumiert
  • Bio-Räucherlachs, servierfertig geschnitten, vakuumiert
Die Waren haben folgende Verbrauchs- bzw. Mindesthaltbarkeitsdaten:

Umweltbundesamt: Umweltschädliche Subventionen liegen bei über 52 Milliarden Euro

Das Umweltbundesamt (UBA) hat nach einer akutellen Studie mitgeteilt, dass sich die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland auf über 52 Milliarden Euro im Jahr 2010 beliefen. Das Geld landete hier:
  • Verkehrssektor: 24,4 Milliarden Euro
  • Energiebereitstellung und -nutzung: 21,6 Milliarden Euro
  • Bau- und Wohnungswesen:  5,9 Milliarden Euro
  • Land- und Forstwirtschaft/Fischerei: 0,5 Milliarden Euro (Das UBA erläutert dazu: Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung in der Land- und Forstwirtschaft/Fischerei besonders schwierig ist – der wahre Umfang der umweltschädlichen Subventionen ist dort tatsächlich deutlich höher.)

Gesetzentwurf zum Fracking kommt 2015

Meldung aus dem Deutschen Bundestag:

Berlin: (hib/HLE) Ein Gesetzentwurf zur Regelung der Erdgasförderung nach der Fracking-Methode soll im ersten Quartal des kommenden Jahres in den Bundestag eingebracht werden. Dies teilte die Regierung in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch mit.

Bei der Neuregelung werde der Schutz der Natur und des Trinkwassers an erster Stelle stehen. Im Gebiet von National -und Naturparks soll es ebenso wenig Genehmigungen geben wie in Trink- und Heilwasserreservoiren. Zu den geplanten Neuregelungen gehört auch, dass die Beweislast für Schäden auf die Unternehmen verlagert werden soll.

Donnerstag, 18. Dezember 2014

Wochenreport 52/2014

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Alnatura ruft den Alnatura Hirse-Getreidebrei mit Reis (Mindesthaltbarkeitsdatum 30.8.2015) zurück. Details: hier
  • NDR-Report: Krebserzeugende Stoffe in Papierservietten. Details: hier
  • ROFU Kinderland ruft Metallbauset (Besttoy) zurück. Details: hier
  • BAuA informiert über Puppe "Krümel" von Jako-O. Details: hier
  • Verletzungsgefahr – Rollator der Marke “Volito” von Lidl. Details: hier
  • Rückruf: Salsa Mukluk / Bearpaw Fahrradgabeln von Salsa Cycles. Details: hier
  • Rückruf: Schokoladenfondueset und unsichere Teelichthalter von TIGER Stores. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
Links zu weiteren Artikeln:  hier (ein wenig herunterscrollen) 

Kostenloser Ratgeber: Ernährung, Bewegung und Entspannung für Kinder

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine kostenlose Broschüre zusammengestellt mit Informationen und Tipps rund um Ernährung, Bewegung, Stressregulation und Umgang mit Medien bei Kindern. Die Broschüre ist in in deutscher, türkischer und russischer Sprache erhältlich.

Beschreibung: Die Broschüre richtet sich vor allem an Eltern von Kindern im Alter bis etwa 10 Jahren. Sie gibt kurz und verständlich praktische Orientierungshilfen für die Gestaltung von Mahlzeiten, macht Angaben zur Notwendigkeit von körperlicher Bewegung und gibt Tipps, wie Kinder im Alltag entspannen können. Ergänzt wird die Broschüre durch klare Regeln zum Umgang mit Fernsehen und Computer. Wer weiteren Rat oder Hilfe benötigt, findet im Anhang wichtige Ansprechpartner, an die sich Eltern und Erziehende wenden können. Quelle: BZgA

Hier können Sie die Broschüre bestellen oder gleich direkt herunterladen: BZgA / Tut Kindern gut!

Stauprognose für den 19. bis 21. Dezember 2014

Wie der ADAC vorhersagt, ist die ruhige Zeit auf den Autobahnen vorbei: Am kommenden Wochenende beginnen – außer in Bayern – in allen Bundesländern die Weihnachtsferien.

Zwar sollen die ganz langen Staus noch ausbleiben, allerdings erwartet der Automobilclub für den Freitagnachmittag und den Samstag starkes Verkehrsaufkommen in den Ballungsräumen und auf den Fernstraßen. Da es die meisten Urlauber in die Alpen oder Mittelgebirge zieht, werden vor allem folgende Strecken belastet sein:

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Bundesverfassungsgericht: "Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar"

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil die Paragraphen 13a und 13b und Paragraph 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt.

Zwar dürfen die Vorschriften erst einmal weiterhin angewandt werden; der Gesetzgeber muss aber bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen. Quelle und weitere Details dazu in der Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 116/2014 vom 17. Dezember 2014

Wieder E-Mails mit Trojanern im Anhang unterwegs

mimikama (Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch) warnt aktuell vor neuen E-Mails mit Trojaner im Anhang.

Diese Mails kommen von einer SOFORTÜBERWEISUNG AG bzw. SOFORT GmbH, und "Sachbearbeiter" dieser "Unternehmen" fordern den Nutzer auf eine offene Gesamtforderung zu begleichen. Doch ACHTUNG! In diesem Dateianahang versteckt sich ein TROJANER! 

Wie diese Mails aussehen und weitere Infos dazu: Trojaner Warnung von mimikama.at 

ROFU Kinderland ruft Metallbauset (Besttoy) zurück

Die ROFU Kinderland Spielwarenhandels GmbH ruft das „Metallbauset“ (EAN4016096123185) der Marke "Besttoy" wegen erhöhter Nickellässigkeit zurück.

Verbraucher, die im Besitz dieses Produktes sind, können dieses kostenfrei in jeder ROFU Kinderland Filiale zurückgeben und erhalten den Verkaufspreis erstattet.
Quelle mit weiteren Details: ROFU Rückruf Metallbauset

Pflege und Gesundheit: Ein Überblick zu wichtigen Neuregelungen für das Jahr 2015

Das Bundesministerium für Gesundheit hat wichtige Informationen bezüglich der Änderungen in den Bereichen Pflege und Gesundheit ab 1. Januar 2015 auf einer Microsite für Sie zusammengestellt: http://das-aendert-sich-2015.de/


Ausblick 2015: Das ändert sich für Energieverbraucher

Neues Jahr, neue Regeln – 2015 ändert sich auch für Energieverbraucher einiges. Die Verbraucherzentrale Bayern hat Infos darüber veröffentlicht, was sich im nächsten Jahr bei  Haushaltsgeräten, Heizungsanlagen, Dämmung und Immboilienanzeigen ändert : vz Bayern / Ausblick 2015


Dienstag, 16. Dezember 2014

IGeL: Verbraucherzentrale Berlin moniert Verkauf von ärztlichen Extras im Vorzimmer

Die Verbraucherzentrale Berlin weist darauf hin, dass die Entscheidung für oder gegen eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die gesetzlich Krankenversicherte selbst bezahlen müssen, nicht im Vorzimmer von Arztpraxen getroffen werden darf .

Jeder fünfte Krankenversicherte beschwert sich im Online Forum der Verbraucherzentralen www.igel-aerger.de darüber, dass es bereits in vielen Vorzimmern von Ärtzen Praxis sei, Patienten die Zustimmung für oder den Verzicht auf eine IGeL auf einem Formular ankreuzen und unterschreiben zu lassen. Mit dem Kreuz bei "Nein" sollten sie ausdrücklich erklären, dass sie neben der gesetzlichen Kassenleistung keine zusätzliche medizinische Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen und anschließend bezahlen wollten.

Manche Ärzte gaben demnach als Begründung an, dass sie sich so gegen unberechtigte Haftungsansprüche absichern wollen. Petra Hegemann, Projektmitarbeiterin bei der Verbraucherzentrale Berlin beschreibt den Effekt dieser indirekten Verkaufsstrategie:

Weihnachtsbaum: Lieber einen gesunden Baum

Das Umweltbundesamt rät zum Kauf natürlich gewachsener, heimischer Bäume aus dem Wald. Denn der Kulturanbau heimischer oder fremder Baumarten, wie der beliebten Nordmanntanne, bleibt oft nicht von Bioziden oder Pestiziden verschont. Mitunter sind sogar in Deutschland oder für den Weihnachtsbaumanbau verbotene Mittel im Einsatz.

Das Umweltbundesamt macht zudem darauf aufmerksam, dass Waldbesitzer, Förster oder BUND  die Bäume oft auch an Wochenenden verkaufen. Dort kann man sich über die Bedingungen, unter denen sie gewachsen sind, informieren. Bei Kulturbäumen sollten Sie auf ökologisch angebaute Bäume und möglichst heimische Baumarten achten. Die Größe spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, wie der Baum behandelt wurde. Quelle: Umweltbundesamt

Link zu einer Hördatei: Wie erkenne ich einen ökologischen Weihnachtsbaum

Gesetzlicher Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz ab dem 1. Januar 2015

Informationen vom Zoll zum  Mindestlohn:

Ab dem 1. Januar 2015 hat grundsätzlich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohnes von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde gegen den Arbeitgeber. In einzelnen Branchen und Regionen kann der Mindestlohn aufgrund von Übergangsregelungen bis zum 31. Dezember 2017 jedoch niedriger sein.

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Arbeitgeber und bei Arbeitnehmerüberlassung auch Entleiher ihre Arbeitnehmer bzw. Leiharbeitnehmer anmelden und die tägliche Arbeitszeit aufzeichnen. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, die für die Prüfung der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes erforderlichen Unterlagen in Deutschland bereitzuhalten.

Die Formulare für Anmeldungen nach dem Mindestlohngesetz stehen ab dem 19. Dezember 2014 zur Verfügung.

Meldungen bei Entsendung

Pflichten

Quelle: Zoll

Montag, 15. Dezember 2014

Linktipp: kindersicherheit.de

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) "Mehr Sicherheit für Kinder e. V." hat eine Internetseite erstellt, in der Maßnahmen zur Verhütung von Kinderunfällen thematisiert werden.

Denn jedes Jahr verunglücken in Deutschland rund 1,67 Millionen Kinder, mehr als 537.000 von ihnen im Heim- und Freizeitbereich. Damit gehören Unfälle zu den höchsten Gesundheitsrisiken von Kindern.

Auf der Webseite der BAG kindersicherheit.de finden Sie Informationen und News rund um die Sicherheit speziell für Kinder. Es gibt auch ein dazugehöriges Forum (http://forum-kindersicherheit.de/) in dem sich Interessierte über unterschiedliche Themen und Ratschläge  austauschen können.

BUND: Produkte mit Palmöl meiden – neue Kennzeichnungspflicht tritt in Kraft

Die Nachfrage nach Palmöl steigt seit Jahren. Mit einem Anteil von einem Drittel am globalen Gesamtverbrauch ist es das weltweit am häufigsten verwendete Pflanzenöl. Inzwischen ist Palmöl in beinahe jedem zweiten Alltagsprodukt enthalten. Ob in Margarine, Schokolade, Keksen, Saucen, Fertiggerichten, Waschmitteln, Cremes oder Lippenstift, in alldem kann Palmöl stecken.

Allerdings geht die derzeitige Produktion des Öls in großem Stil auf Kosten von Natur und Umwelt. Für den Plantagenanbau werden vor allem in Indonesien und Malaysia große Flächen Regenwald gerodet. Doch der Boom hat inzwischen auch das tropische Afrika und Südamerika erreicht.

Die Ausweitung der Palmölplantagen nimmt mittlerweile dramatische Ausmaße an. Bedrohte Tierarten wie Tiger, Gorillas, Waldelefanten, Graupapageien oder Orang-Utans verlieren dadurch ihren Lebensraum. Die indonesische Regierung will bis 2026 die Anbaufläche für Palmöl auf 26 Millionen Hektar ausweiten – eine Fläche, die mehr als sechs Mal so groß ist wie die Schweiz.

Freitag, 12. Dezember 2014

Produktrückrufe / Warnungen

.. aus dem neuesten Rapex-Wochenbericht Nr. 49 (hier) für Deutschland - Details folgen nach dem Anklicken:

ALDI SÜD: Rückruf Dampfbügelstation

ALDI SÜD ruft folgendes Produkt zurück: Studio – Dampfbügelstation GT-DBS-01, EAN 20001278 des Importeurs Globaltronics GmbH & Co KG. Grund: es besteht Überhitzungsgefahr (Brand). Aus diesem Grund darf das Produkt nicht weiter verwendet werden.

Der Artikel wurde im Februar 2014 in allen ALDI SÜD Regionen verkauft. Der Kaufpreis wird zurückerstattet. Quelle mit weiteren Details: ALDI SÜD

Linktipp für Tierfreunde: GiftköderRadar

Es gibt leider kranke Tierhasser, die mittels präparierter "Leckerlis" versuchen, Hunden und auch anderen Tieren zu schaden. Das können mit scharfen Gegenständen wie z.B. Klingen, Nadeln, Metallsplitter etc. gespickte Wurst- oder Fleischstücke sein. Möglich sind auch mit Gift versehene "Köder", meist ebenfalls aus Fleisch. Natürlich können auch Obst und Gemüse für solch niederträchtige Taten in Frage kommen. Die so präparierten, oft lebensgefährlichen Häppchen werden dann von den Tätern verstreut -  in der Hoffnung, den Tieren Schaden und Qualen zu bereiten.

Die Internetseite "http://www.giftkoeder-radar.com/" informiert aktuell über solche Gefahren. Wer selbst einen präparierten Köder entdeckt, kann dies auch der Seite melden. Zusätzlich gibt es noch eine Facebook-Seite (die man auch ohne eigenes Konto lesen kann): https://www.facebook.com/GiftkoederRadar 

Weihnachts-Phishing

Hinweis vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Online-Kriminelle suchen immer Anlässe, um Phishing- und Spamwellen loszutreten und damit an unser Geld oder unsere Daten zu kommen. Weihnachten ist so ein Anlass. Spiegel Online hat gute Tipps für alle, die vor Weihnachten wieder im Internet Geschenke bestellen wollen.

 Spiegel Online: Inkasso-Mails: So schützen Sie sich vor Trickbetrügern

Was nicht in den Kaminofen darf

Ein knisterndes Kaminfeuer im Winter verbreitet Wärme, Gemütlichkeit und Romantik. Das Umweltbundesamt macht Kaminbesitzer allerdings darauf aufmerksam, dass nicht alles im privaten Ofen verfeuert werden darf:

Was genau in den privaten Ofen darf, regelt die 1. Verordnung zum Bundes-Immissionschutzgesetz (1. BImSchV). Zulässig sind etwa naturbelassenes Scheitholz, Holzspäne, -pellets oder -briketts. Alle nicht in der Verordnung genannten Stoffe sind tabu.

Nicht hinein dürfen daher: Paraffinbrennscheite aus dem Baumarkt oder Altpapier-Briketts, auch wenn im Handel immer wieder Pressen angepriesen werden, mit denen eingeweichte Werbeprospekte und Zeitungen zu nützlichen Brennstoffen werden sollen. Besonders ungesund ist Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde. Bei der Verbrennung entstehen hochgiftige Dioxine und Furane.

Donnerstag, 11. Dezember 2014

Wochenreport 51/2014

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • KiK: Rückruf Hundesnack-Adventskalender wg. Metallsplitter in Knochen. Details: hier
  • Rückruf: Fischfilets der Marke PTC Snapper. Details: hier
  • Netzkabel von Lenovo-Notebooks. Details: hier deutsche Seite: da
  • Kinnius Kohlwurst Chargen 576 und 582. Details: hier
  • Rückruf: Braunhirse Wildform gemahlen von UrkornHof. Details: hier
  • Rückruf: Hirse-Breie von Holle baby food. Details: hier
  • Geschmacksabweichungen bei Senseo Cappuccino Caramel. Details: hier
  • Yamaha: Rückruf für Scooter-Trio. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
Links zu weiteren Artikeln:  hier (ein wenig herunterscrollen) 

Apple-User aufgepasst

Meldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

OS X Yosemite protokolliert Eingaben in Firefox und Thunderbird

Apples Betriebssystem OS X 10.10 Yosemite protokolliert alle Eingaben, die der Nutzer im Browser Firefox und im E-Mail-Programm Thunderbird tätigt. Mitgeschrieben werden somit auch Passwörter, Zugangsdaten oder E-Mails, die man verfasst. Die Daten werden auf Rechner im Verzeichnis /tmp abgelegt.

Das BSI rät allen Anwendern, die Programme zu aktualisieren und die im Verzeichnis /tmp liegenden Dateien zu löschen.

Bundesgerichtshof zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von Rücktrittspauschalen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen fünf große Reiseveranstalter geklagt. Es ging dabei u.a. darum, dass Veranstalter Vorauszahlungen zwischen 25 und 100 Prozent des Reisepreises bereits bei der Buchung verlangten. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte hierzu klar, dass die Anzahlungsforderungen von 40 Prozent und 25 beziehungsweise 30 Prozent zu hoch waren. Dazu kommt, dass die Restsumme  frühestens vier Wochen bis einen Monat vor Reiseantritt fällig werden darf.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW erläutert dazu: "Ein höherer Anzahlungsbetrag als 20 Prozent des Reisepreises benachteiligt die Verbraucher unangemessen und schwächt das Ware-gegen-Geld-Prinzip zu stark"

Stauprognose für den 12. bis 14. Dezember 2014

Der ADAC prognostiziert für das dritte Adventswochenende einen noch größeren Andrang auf Weihnachtsmärkte und Geschäfte in den Ballungszentren als an den Wochenenden zuvor. Demnach werden die Zufahrtsstraßen stark belastet sein. Parkplätze sind dann Mangelware; daher rät der Automobilclub, das Auto am Stadtrand abzustellen und wenn möglich auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Dafür wird auf den meisten Autobahnen weitgehend Ruhe herrschen. Allerdings könnten Schnee, Glatteis oder starker Nebel eine störungsfreie Fahrt verhindern. Auch kleinere Baustellen könnten laut dem ADAC auf folgenden Strecken zu kleineren Behinderungen führen:

Mittwoch, 10. Dezember 2014

Mangelhafte Arzneimittelstudien aus Indien: Liste der betroffenen Arzneimittel

 Aufgrund invalider Studiendaten hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Liste mit den Arzneimitteln veröffentlicht, bei denen ein Ruhen der Zulassung angeordnet wurde.

Betroffen sind insgesamt 80 Arzneimittelzulassungen von 16 pharmazeutischen Unternehmen, für die von der indischen Firma GVK Biosciences Bioäquivalenzstudien durchgeführt wurden. Das BfArM hatte im Rahmen eines Anhörungsverfahrens 176 Zulassungen von insgesamt 28 pharmazeutischen Unternehmen überprüft.

Wichtiger Hinweis: Das BfArM aktualisiert die Liste der betroffenen Arzneimittel regelmäßig, da die jederzeit mögliche Vorlage ergänzender Unterlagen durch die betroffenen pharmazeutischen Unternehmer dazu führen kann, dass das Ruhen der Zulassung vom BfArM aufgehoben werden kann.

 Das BfArM weist ausdrücklich darauf hin, dass eine tagesaktuelle Version der Liste ausschließlich von der BfArM-Internetseite bezogen werden kann und nicht aus anderen Quellen.

Quelle mit weiteren Details und dem Link zum kostenlosen Download der Liste (Stand: 09.12.2014): BfArM

Startseite des BfArM-Internetseite mit Updates und aktuellen Nachrichten: http://www.bfarm.de

Weihnachts-Shopping im Internet

Weihnachts-Shopping im Internet ist für viele Verbraucher sehr verlockend: man kann sich in Ruhe und bequem im Warmen durch die Angebote klicken, vergleichen, nach Schnäppchen suchen und sich von neuen Geschenkideen inspirieren lassen.

Doch neben der Bequemlichkeit und den vielfältigen Angeboten sollte auch die Sicherheit beim Online-Einkauf eine große Rolle spielen. Die Kampagne "Online Kaufen - mit Verstand!" der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, des weltweiten Online-Marktplatzes eBay und des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) informiert anhand der "Sieben Goldenen Regeln" über den sicheren Einkauf im Netz:

Drei Rückrufe

Hier gibt es drei Rückrufe (Details folgen nach dem Anklicken):

Gefälschte Abmahnungen: Verbraucherzentrale warnt vor Briefen aus England

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt aktuell vor Abmahn-Briefe von Brabner LLP., einer englischen Rechtsanwaltskanzlei aus Liverpool. In diesem Schreiben geht es laut Verbraucherzentrale um eine angebliche Urheberrechtsverletzung am Werk "MILF Hunter 3 - 3 Loch Stuten", die nunmehr rund 270 Euro kosten soll.

Die Kanzlei soll angeblich die Interessen der der "Five Star Fun Studios Ltd" vertreten. Zwar exisitert eine Kanzlei Brabners LLP. mit Sitz in Liverpool tatsächlich. Sie soll aber selbst Opfer von Betrügern geworden sein. Die Verbraucherzentrale berichtet weiter, dass  weder die in dem Schreiben als Sachbearbeiterin angegebene Rechtsanwältin Linda Roice noch die angeführte E-Mail-Adresse der Kanzlei offensichtlich bekannt sind.

Dienstag, 9. Dezember 2014

Verbrauchertipps für die Weihnachtszeit

Die Verbraucherzentrale Baden-Württember hat hilfreiche Tipps und Infos für eine frohe und möglichst problemfreie Weihnachtszeit zusammengestellt.

Es geht u.a. um Alternativen für die Weihnachts-Deko aus umweltverträglicheren Materialien, Geschenke mit Umweltzeichen, Gutscheine auf dem Gabentisch, gefahrfreies Kinderspielzeug und mehr: Festtage - schenken und schmücken

Montag, 8. Dezember 2014

Facebook 2015: Böses Erwachen für die Nutzer

Wie die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern berichtet, ändert zum 1. Januar 2015 die amerikanische Facebook Inc. abermals ihr Kleingedrucktes. Das betrifft auch die deutschen Nutzer.

Demnach sollen noch mehr persönliche Daten als bisher für Werbezwecke verwendet werden. Widerspruch soll es laut der Verbraucherzentrale auch dieses mal nicht geben; entweder man ist einverstanden - oder verlässt das Portal.

Weitere Infos mit Tipps für Facebook-Nutzer: https://www.nvzmv.de/facebook

Samstag, 6. Dezember 2014

Privilegierung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen

Die Bundesregierung will Elektroautos fördern. Es gibt einen neuen Gesetzentwurf, mit dem die Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge beschlossen werden soll.

Zitat:  "(...) Auf Grundlage dieses Gesetzes soll eine Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erlassen werden, die zum einen eine Regelung zur Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge als formale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bevorrechtigungen schafft und zum anderen den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnet, Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung einzuführen. (...)" Quelle: Deutscher Bundestag

Zur Erklärung, was genau unter "elektrisch betriebene Fahrzeuge" verstanden wird:

Bayern: Laugengebäck häufig mit erhöhten Aluminiumwerten belastet

Laugengebäck wie Brezeln (bayerisch: Breze, Brezn), Laugenbrötchen und Co. wird vor dem Backen mit Lauge behandelt. Die so präparierten Teiglinge werden häufig auf Aluminium-Backbleche gebacken. Die scharfe Lauge greift das Alu-Backblech an und dadurch gehen winzige Alu-Partikel in die Backware über.

Vor allem in Bayern - ein Bundesland, in dem die "bayerische Breze" so etwas wie ein kulinarisches Kulturgut ist - soll das beliebte Gebäck häufig mit erhöhten Aluwerten belastet sein: laut der Verbraucherzentrale Bayern soll die Beanstandungsquote im Durchschnitt bei etwa 20 Prozent liegen. 2013 hat demnach jedes fünfte untersuchte Laugengebäck in Bayern den erlaubten Wert von 10 mg Aluminium pro Kilogramm überschritten.

Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern betont: "Es ist wichtig, dass den betroffenen Betrieben die Dringlichkeit und der Handlungsbedarf bewusst wird" und rät: "Verbraucher sollten daher direkt beim Einkauf nachfragen, welche Backunterlagen verwendet werden." (Quelle)

Um dem Alu-Problem Herr zu werden könnten Bäcker die Alu-Bleche mit Backpapier oder Stoff auslegen oder auf laugenbeständige Backbleche z.B. aus Edelstahl umsteigen (Quelle).

Im Nachbarland Baden-Württemberg hat man das Problem mittlerweile weitgehend im Griff. Der Geschäftsführer des Landesinnungsverbands für das Württembergische Bäckerhandwerk, Andreas Kofler, gab den Kollegen in Bayern den Tipp: „Wir backen auch auf Alu, legen aber Papier drunter“. (Quelle)

Produktrückrufe / Warnungen

.. aus dem neuesten Rapex-Wochenbericht Nr. 48 (hier) für Deutschland - Details folgen nach dem Anklicken:
.. und aus weiteren Quellen:

Freitag, 5. Dezember 2014

Antworten der Verbraucherzentrale auf die Ablehnungsschreiben der Kreditinstitute

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen vom 28. Oktober 2014 entschieden, dass Bankkunden ungerechtfertigt kassierte Bearbeitungsentgelte bei Krediten bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern können.

Die Verbraucherzentralen haben für die betroffenen Bankkunden Musterbriefe zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt (z.B. hier http://www.vz-bawue.de/bearbeitungsentgelte-1) damit die Kunden die zu Unrecht erhobenen Gebühren formgerecht zurückfordern können. Auch die Reaktionen der Banken auf diese Rückforderungen wurden gesammelt.

Nun hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg  die häufigsten Argumente der Banker zusammengefasst und kommentiert. Hier erfahren Sie, wie Sie ggf. weiter vorgehen können:
Antworten der Verbraucherzentrale auf die Ablehnungsschreiben der Kreditinstitute

Dazu passend: hier sind auserwählte, teilweise kuriose Reaktionen von Banken und Sparkassen auf die Rückforderungen veröffentlicht: Reaktionen der Kreditinstitute

Wochenreport 50/2014

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Gärungsprozess trübt Orangenlimonade "bizzl orange kiss" . Details: hier
  • Rückruf: Maggi "Klare Gemüsebrühe" im Glas. Details: hier
  • Rückruf: "Camembert Calvados" 250g. Details: hier
  • Rückrufaktion: LED-Leuchten von Offgridtec. Details (PDF, 240 KB): OFFGRIDTEC_Rueckruf_LED-Leuchten.pdf
  • Zeeman: Sicherheitswarnung für "Creativ-Tier". Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
Links zu weiteren Artikeln:  hier (ein wenig herunterscrollen) 

Donnerstag, 4. Dezember 2014

2 Rückrufe: Maggi "Klare Gemüsebrühe" und "Camembert Calvados" 250g

Die zwei folgenden Produkte werden zurückgerufen:
  • Maggi "Klare Gemüsebrühe" im Glas. Details: hier
  • Camembert Calvados 250g. Details: hier

Basisschutz für den Computer und ein ungetrübtes Surf-Vergnügen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat für die private Nutzung von PCs unter Windows und Ubuntu, sowie Macs unter Apple OS X Mountain Lion konkrete Hilfestellungen für eine sichere Konfiguration erstellt.

Dabei wird der komplette Lebenszyklus vom Kauf des Systems über die Installation und Inbetriebnahme, den regelmäßigen Betrieb bis hin zur Entsorgung betrachtet:

BGH: Reisebüros müssen Insolvenzsicherung für Reiseveranstalter aus der EU nachweisen

In Deutschland weisen die Reiseveranstalter ihre Absicherung bei Insolvenz durch einen so genannten Sicherungsschein nach. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kunden  im Falle einer Insolvenz keinen finanziellen Schaden erleiden und sie von der Reise zurück nach Hause kommen. Nur: wie ist es dann mit Reisen, die zwar über ein deutsches Reisebüro verkauft werden, aber der zuständige Reiseveranstalter in einem anderen EU-Land sitzt?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass deutsche Reisebüros genau überprüfen müssen, ob die Insolvenzversicherung des ausländischen Anbieters auch für in Deutschland gebuchte Reisen gilt und die Reisenden somit ausreichend abgesichert sind. Erst dann dürfen sie eine Anzahlung von ihren Kunden verlangen.

Der konkrete Fall:

Stauprognose für den 5. bis 7. Dezember 2014

Wie der ADAC vorhersagt, wird es auf den Zufahrtsstraßen der Ballungszentren und in den Innenstädten am kommenden Wochenende hoch hergehen: Immer mehr Weihnachtstmärkte locken Besucher an. Dadurch wird auch der Einkaufstrubel noch stärker sein als am vorigen Wochenende.

Laut dem Automobilclub herrscht dafür auf den überregionalen Autobahnen weitgehend Ruhe. Es sind zwar am Fernstraßennetz noch viele Bauarbeiten im Gange, diese sollen jedoch nur zu kleineren Behinderunge führen.

Der ADAC nennt folgende große Transitstellen, an denen sich die meisten Bautellen finden:

Mittwoch, 3. Dezember 2014

Rückrufaktion: LED-Leuchten von Offgridtec

Die Offgridtec GmbH ruft folgende LED-Leuchten zurück:
  • Offgridtec® E27 LED 5W – Warmweiß 30SMD5050 LEDs (Art.-Nr.: B8-ZGDG-KPEX),
  • Offgridtec® E27 LED 7W – Warmweiß 44SMD5050 LEDs (Art.-Nr.: 8Z-261V-1G0S)
  • CE & Rohs E27 LED 8W Kolben – Warmweiß SMD5050 LEDs (Art.-Nr.: EO-0A0Z-MZ08)
Grund: es besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages.

Das Unternehmen bittet die betroffenen Kunden, die in der Nutzung befindliche LED-Leuchten vorgenannter Ausführungen  umgehend aus der Fassung zu entfernen, nachdem sie diese spannungsfrei geschaltet haben (Lichtschalter und/oder Sicherung auf AUS). LED-Leuchten im Vorrat sollen ausdrücklich nicht mehr verwendet werden.

Quelle mit weiteren Infos und Kontaktadresse (PDF, 240 KB): OFFGRIDTEC_Rueckruf_LED-Leuchten.pdf oder auch hier: http://www.offgridtec.com/

Wie gelingen Plätzchen, Braten und Co?

Dies ist eine Weihnachtsaktion der Verbraucherzentrale Bayern:
 
Im Advent stehen Kochen und Backen hoch im Kurs. Die Supermarktregale sind mit Backzutaten gefüllt und das Weihnachtsmenü will rechtzeitig geplant sein. Doch für viele tun sich in der Vorweihnachtszeit ungewohnte kulinarische Hürden auf, weiß Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern. "Wie oft kauft man schon Gans? Da ist es nicht so einfach, gute Qualität zu erkennen." Und auch erfahrene Plätzchenbäcker sind schon an dem einen oder anderen Rezept gescheitert. Wie schafft man es nur, dass die Zimtsterne zart und saftig bleiben?

Ab sofort können sich Verbraucher mit ihren Fragen rund um die weihnachtliche Küche an die Ernährungsexperten der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Im Online-Forum unter http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/marktplatz-ernaehrung.html beantworten die Fachleute kostenfrei Fragen von A wie Acrylamid bis Z wie Zimtsterne. Interessierte können alle Beiträge online lesen und auch kommentieren. "Wir freuen uns, wenn unsere Leserinnen und Leser Tipps aus eigener Erfahrung beisteuern", so Daniela Krehl. Quelle: vz Bayern

Wäsche in der Waschmaschine richtig waschen: Tipps vom Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass in einem Privathaushalt mit gesunden Personen ein Waschgang bei 20, 30 oder 40 °C meist ausreichend ist. Bei Buntwäsche reichen dabei 20 bis 30 °C und bei Weißwäsche 40 °C aus.

Vor Keimen muss demnach niemand Angst haben: Durch das Waschen und spätere Trocknen wird die Keimbelastung normaler Wäsche ausreichend reduziert, erklärt das Umweltbundesamt.

Nur in Krankenhäusern, bei ansteckenden Krankheiten oder zum Schutz von Personen mit geschwächtem Immunsystem ist es erforderlich, aus Hygienegründen mit einem Vollwaschmittelpulver bei höheren Temperaturen zu waschen. Seide und andere empfindliche Textilien vertragen das selten gut. Hier kann in Ausnahmefällen mit einem Hygienespüler und niedriger Temperatur gewaschen werden.

Dienstag, 2. Dezember 2014

Zeeman: Sicherheitswarnung für "Creativ-Tier"

Die Textilkette Zeeman hat eine Sicherheitswarnung für das Produkt "Creativ-Tier" (Artikelnummer 58602) veröffentlicht. Grund: möglicherweise könnten die Augen abgehen. In den Händen kleinerer Kinder kann so unter Umständen Erstickungsgefahr auftreten.

Das Unternehmen bittet Besitzer dieses Artikels, die Augen zu entfernen oder den Artikel in eine der Filialen zurück zu geben. Es gibt dann eine Rückerstattung des Kaufpreises. Quelle (PDF, 132 KB): Zeemann Wichtige Sicherheitswarnung

2015: Die wichtigsten Änderungen für Autofahrer

Der ADAC weist darauf hin, dass es im nächsten Jahr mehr Verbraucherschutz, weniger Bürokratie, mehr Service – aber auch mehr Sanktionen und höhere Bußgelder für Autofahrer gibt.

Denn auch im neuen Jahr treten im In- und Ausland wieder etliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer und Reisende in Kraft. Der ADAC hat die wichtigsten Änderungen für 2015 zusammengestellt: Mehr Schutz, mehr Service, mehr Sanktionen

Ein Bürger und sein Blumenbeet

Andreas Böhle aus Eimsbüttel hatte am Rand eines Eimsbüttler Fußwegs zur Verschönerung ein Mini-Beet mit Blumen angelegt. Das gefiel dem dortigen Bezirksamt so gar nicht; sie rissen die Pflanzen im August dieses Jahres aus und planierte das Beet einfach platt. (Wir berichteten hier etwas satirisch über das Geschehen).

Jetzt aber hat das Bezirksamt eingelenkt: Herr Böhle darf sein Beet laut NDR-Nachrichten nun weiterführen. Der Artikel dazu: NDR

Falsche Telekom-Rechnungen: Erste gefälschte Mails mit persönlicher Ansprache in Umlauf

Bislang war es gar nicht so schwer, gefälschte Telekom-Rechnungen im Vorfeld zu erkennen; denn ihnen fehlte die persönliche Ansprache. Nun wurde aber die nächste Stufe des arglistigen Täuschens erreicht: es existieren einzelne Mails, in denen die Betroffenen korrekt mit Vor- und Nachnamen angesprochen werden.

Die Telekom gibt hier wichtige Tipps und Hinweise, wie man gefälschte Telekom-Mails erkennen kann: Achtung: Erste gefälschte Mails mit persönlicher Ansprache in Umlauf

Montag, 1. Dezember 2014

Trifft die geplante Pkw-Maut in Deutschland auch die deutschen Autofahrer?

Wie die "Süddeutsche Zeitung" online berichtet, liegt ihr ein Gesetzentwurf zur Reform der Kfz-Steuer vor. Sollte dieser Gesetzentwurf durchkommen, kann dies dazu führen, dass auch die  Autofahrer mit in Deutschland angemeldeten Autos sich an der Pkw-Maut beteiligen müssen. Und zwar, wenn die Kosten für die Maut nach der Startphase erhöht werden.

Mit anderen Worten: wird die Maut eingeführt, haben die Autofahrer die Möglichkeit, die Kosten für die Vignette durch eine um diesen Betrag gesenkte Kfz-Steuer wieder zurück zu erhalten. Kommt es dann aber nach der Startphase zu einer Erhöhung der Mautkosten, könnte dies ohne Kompensation bei der Kfz-Steuer erfolgen.

Dies wäre dadurch möglich, weil die Infrastrukturabgabe und die Kfz-Steuer zwei getrennte, voneinander unabhängige Systeme sind. Hier geht es zu dem anfangs erwähnten Artikel in der "Süddeutschen": Sueddeutsche / Pkw-Maut kann auch Deutsche treffen

KFZ-Schilder-Versicherung: Nur das bezahlen, was man auch bestellt hat

Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet, haben sich in den letzen Wochen verärgerte Verbraucher mit folgendem Fall an sie gewandt: In der Nähe der KFZ-Zulassungsstellen gibt es zahlreiche Schilderverkäufer, die das zur Zulassung benötigte KFZ-Schild stanzen und bedrucken. Diese Schilder werden neuerdings auch mit einer Versicherung angeboten, die beim Verlust die Kosten für neue Schilder übernimmt.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass angesichts von Nummernschilddiebstählen im städtischen Raum diese Versicherung sinnvoll sein mag - gerade wenn man bereits schlechte Erfahrungen gemacht hat. In der Regel sei diese wohl aber überflüssig.

Tipps für den Weihnachtseinkauf in Polen

Wer in der Nähe der polnischen Grenze wohnt oder in der Vorweihnachtszeit dort unterwegs ist und vorhat, in dem Nachbarland eventuell Weihnachtsgeschenke einzukaufen, für den hat Dr. Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum einige Infos:

Auch sonntags in Polen shoppen

Für einen vorweihnachtlichen Einkaufsbummel in Polen kann das ganze Wochenende eingeplant werden. Die größeren Einkaufszentren haben samstags meist bis 21 Uhr und sonntags bis 20 Uhr offene Türen, in der Vorweihnachtszeit noch länger.

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