Donnerstag, 31. Dezember 2020

Vorsicht vor Blindgängern - trotz Feuerwerksverbot!

Der Verkauf von Böllern zum Jahreswechsel 2020/2021 ist zwar verboten - trotzdem werden wohl einige "Spezialisten" nicht darauf verzichten und auf ausländische Böller und selbstgebaute Feuerwerkkörper ausweichen. (Siehe auch: Böller aus dem Ausland oder selbstgebaute Knaller: Lebensgefährlich und strafbar

Die Polizei warnt daher eindringlich: "Das kann nicht nur beim Anzünden gefährlich werden; jedes Jahr gibt es durch nachträglich gezündete Blindgänger viele Verletzungen zu beklagen, gerade bei Kindern. Halten Sie sich an das Feuerwerksverbot!

Sollte ein Feuerwerkskörper nicht richtig gezündet haben, dann auf keinen Fall versuchen, ihn noch mal anzuzünden. Halten Sie Abstand zu bereits abgefeuerten, aber nicht explodierten Böllern und Raketen. Besonders gefährlich sind Knallkörper, die von Kindern häufig auch an den Tagen nach der Silvesternacht aufgesammelt werden. Hier kommt es jedes Jahr zu schweren Verletzungen, wenn gefundene Knaller noch mal angezündet werden."

Bevor Böller und Raketenreste im Hausmüll landen, sollte sichergestellt werden, dass diese sich nicht mehr entzünden können; im Zweifelsfall Feuerwerksmüll mit Wasser unschädlich machen. Wer ganz sicher gehen will, kann solche Reste zusätzlich mit feuchtem Sand überschütten. Danach kann sich kein Knallkörper mehr entzünden und auch Kinder sind vor dem Versuch geschützt, herumliegende Knaller erneut anzuzünden. 

Wer alte Raketen und Feuerwerksbatterien in Besitz hat, kann diese zum örtlichen Entsorgungs-unternehmen bringen. 

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

Wochenreport 53/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Real:
    Lamm-Kotelett, Marke "Ashley", geschnitten, tiefgefroren, Ursprung: Neuseeland
    Details (PDF, 321 KB): hier
  • Rückruf via TK Maxx: Baby-Schlafsäcke (0-6 Monate) verschiedener Marken
    Details: hier
  • Rückruf: Hundefutter "Josera Festival", 15 kg
    Details: hier
  • Illegaler Verkauf von Corona-Schnelltests an Tankstellen und Supermärkten:
    Bezirksregierung Köln warnt vor katastrophalen Infektionsfolgen
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                        ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken 

Mittwoch, 30. Dezember 2020

Kostenloses Unterstützungsangebot: 2021 endlich rauchfrei werden

Ein Rauchstopp ist in jedem Alter ein Gewinn für die Gesundheit und für mehr persönliches Wohlbefinden – vor allem in Zeiten der Coronavirus-Pandemie. 

Denn durch den Verzicht auf "Glimmstengel" verbessert sich nicht nur die Lungenfunktion; auch das Immunsystem wird gestärkt und obendrein wird die Gefahr durch Erkrankungen im Herz-Kreislauf-System verringert. 

Selbst bei bereits ensprechend erkrankten Menschen kann sich die Lebensqualität durch den Rauchstopp spürbar verbessern. Außerdem: Nichtrauchen spart eine Menge Geld!

Was liegt für Raucher also näher, sich für das Jahr 2021 vorzunehmen, endlich mit dem Rauchen aufzuhören?

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt auf ihrem Rauchfrei-Portal Tipps und Infos zum Thema und unterstützt Aufhörwillige online kostenlos dabei, den Rauchstopp erfolgreich zu meistern. Zur Startseite mit weiteren Infos:

                                                            ➝    https://www.rauchfrei-info.de/

Dienstag, 29. Dezember 2020

Verkürzte Insolvenz rückwirkend ab 1. Oktober 2020

Am 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, dass überschuldete Unternehmen und Verbraucher bereits nach spätestens drei Jahren der Insolvenz entkommen können.*

Damit auch diejenigen profitieren, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, gilt das Gesetz rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren. 

Für Anträge, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 gestellt wurden, gibt es eine Übergangsregelung.

Allerdings müssen Schuldner auch bei dem verkürzten Insolvenzverfahren den umfangreichen Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten nachkommen; ansonsten kann ihnen - wie gehabt - die Restschuldbefreiung versagt werden.

Die Bundesregierung hat auf ihrer Webseite weitere Details dazu veröffentlicht: 

                                            ➝   Insolvenzrecht - Schnellerer Weg aus den Schulden 

* Bundesrat, 18.12.2020: Restschuldbefreiung - Neustart nach Insolvenz wird erleichtert

ADAC Test: Kofferräume teils deutlich kleiner als vom Hersteller angegeben

Ob nun Einkäufe, ein Kinderwagen oder das Reisegepäck: bei der Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Automodell spielt auch die Größe des Kofferraums eine wichtige Rolle. 

Der ADAC hat daher in einem Test das Kofferraumvolumen von 150 aktuellen Automodellen überprüft und festgestellt: bei vielen Marken ist die Volumenangabe vom Hersteller großzügig nach oben aufgerundet. Besonders auffällig sind die Unterschiede zwischen der ADAC-Messung und der Herstellerangabe bei teureren Modellen. 

Die teils großen Diskrepanzen zwischen Herstellerangabe und ADAC Messungen kommen dadurch zustande, dass die Messmethoden für die Hersteller nicht verbindlich geregelt sind. So rechnen einige Hersteller beispielsweise die Ersatzradmulde zum Kofferraumvolumen hinzu. 

Hier gibt es die Details zum Test: 

                         ➝  ADAC / Kofferraumvolumen: Der ADAC testet die Angaben der Hersteller

Montag, 28. Dezember 2020

Rückruf via TK Maxx: Baby-Schlafsäcke (0-6 Monate) verschiedener Marken

Weil das Loch bei folgenden Artikeln zu groß ist und ein Baby darunter rutschen könnte, was ein Erstickungsrisiko darstellt, ruft TK Maxx zurück:
  • Ausgewählte Baby-Schlafsäcke (0-6 Monate) von:
    Sam & Jo, First Wish, Little Red Caboose, Willow Blossom, Aspen,
    Piper & Posie, Shabby Chic, Artisan, Dylan & Abby Miss Mona Mouse, Harry & Me


    Die dazugehörigen Artikelnummern, die jeweils auf dem eingenähten Etikett stehen, sind hier aufgelistet (PDF 95,2 KB): Produkt-Rückruf Baby-Schlafsäcke

Rückruf: Hundefutter "Josera Festival", 15 kg

Weil bei dem Artikel ein Verdacht auf Salmonellen besteht, ruft JOSERA petfood zurück:
  • Hundefutter "Josera Festival", 15 kg
    MHD: 14.04.2022
    Chargennummer: 3000185054

JOSERA bittet darum, das o.g. Hundefutter dieser Charge nicht mehr zu verfüttern. Für weitere Rückrufmodalitäten und Erstattung des Kaufpreises sollen Kunden JOSERA kontaktieren.
Details (PDF 14,7 KB): Rückruf Hundefutter Festival

Böller aus dem Ausland oder selbstgebaute Knaller: Lebensgefährlich und strafbar

Dieses Jahr ist auch zu Silvester einiges anders. Unter anderem ist 2020 der Verkauf von Feuerwerk verboten und je nach Bundesland herrschen auch am Jahreswechsel nächtliche Ausgangssperren. 

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang: Lassen Sie die Finger von Böllern aus dem Ausland oder selbstgebastelten Knallern. Diese sind illegal und im schlimmsten Fall sogar tödlich. 

Bei Böllern aus dem Ausland gilt: sie sind in der Regel ungeprüft und damit in Deutschland verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen solcher Feuerwerkskörper ist gemäß Sprengstoffgesetz strafbar; bei einem Verstoß dagegen drohen bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Darüber hinaus ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten; dies gilt als Verstoß gegen das Sprengstoff- und Zollrecht.

Bei selbstgebastelten Böllern gilt: wer einen Sprengsatz (z.B. anhand einer Anleitung aus dem Internet) selbst herstellt, macht sich strafbar. Selbstgebastelte Feuerwerkskörper ("Selbstlaborate") unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Spreng-vorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Strafbar ist ebenfalls das Herbeiführen einer Explosion.

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

Das ändert sich 2021 für Verbraucher

Von Azubi-Vergütung, Kindergeld, Grund- und Kinderfreibetrag, Solidaritätszuschlag über eRezept bis Zusatzbeitrag der Krankenkasse: das neue Jahr bringt für Verbraucher wieder so einige Änderungen und Neuheiten mit sich. 

Womit Verbraucher im Jahr 2021 rechnen müssen, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu über 50 Themen zusammengestellt: 

                                              ➝  www.verbraucherzentrale.nrw/2021

Hier hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich ab Januar 2021 veröffentlicht: 

                                              ➝  BMAS / Das ändert sich im neuen Jahr

Donnerstag, 24. Dezember 2020

An Weihnachten alleine: Infos über Hilfsangebote

Besonders an den Feiertagen leiden viele Menschen unter Einsamkeit. In diesem Jahr kommen obendrein noch die Kontakteinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie hinzu. 

Während für jüngere Menschen der Kontakt zu Familie und Freunden via Smartphone, Computer & Co. meist bereits zum "normalen" Alltag gehört, bleibt diese Option für ältere Menschen oft schon aufgrund fehlender technischer Kenntnisse außen vor. 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat daher auf ihrer Webseite "Gesund und aktiv älter werden" Infos und Videos veröffentlicht, wie 4 bekannte Videotelefonat-Dienste eingerichtet und genutzt werden können (FaceTime, Google Duo, Skype und WhatsApp): 

                ➝ Miteinander in Kontakt bleiben trotz COVID-19 (Corona) – per Videoanruf 

Auch auf dem "klassischen" Weg via Telefon gibt es natürlich ebenfalls kostenlose Unterstützungsangebote für Menschen in sellischer Not: 

  • Die Telefonberatung der BZgA steht anonym und kostenlos unter 08002322783 zur Verfügung. 
  • Die Telefonseelsorge ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar unter folgenden Rufnummern: 08001110111 oder 08001110222. (Homepage)
  • Die "Nummer gegen Kummer" (gefördert u.a. von der BZgA; Homepage)

    -  für Kinder und Jugendliche: 116111 (Montag-Samstag von 14-20 Uhr)
    -  für Eltern: 08001110550
       (Montag-Freitag von 9-11 Uhr, Dienstag + Donnerstag von 17-19 Uhr) 

Wichtige Anlaufstellen im Falle einer psychischen Belastung oder einer ernsthaften Krise sind Hausärzte, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychotherapeuten. Die Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bietet die Möglichkeit, entsprechende Ärzte und Psychotherapeuten gezielt auch nach deren Fremdsprachkenntnissen zu suchen: https://www.kbv.de/html/arztsuche.php

Wochenreport 52/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Filialen der REWE-Group: Leckere Feigen getrocknet, 250g
    Details: hier
  • Rückruf: Pedigree Vital Trockenfutter für kleine Hunde (< 10 kg) Adult mit Rind, 1,4 kg
    Details: hier
  • Rückruf:
    - Wasa Knäckebrot Gourmet Sesam, 220g
    - Wasa Delicate Crisp Sesame & Sea Salt 190g
    Details: hier
  • Rückrufe / Erweiterung des Rückrufs vom 25.11.2020:
    - Brotaufstrich "Kichererbse Chili" der Marke "Sanchon"
    - Brotaufstrich "Kichererbse Ingwer" der Marke "Sanchon"
       Details: hier
       Erster Rückruf vom 25.11.2020: hier
  • Rückruf: arko Vollkorn Knusperwaffeln, 150g
    Details: hier
  • Achtung, Senf-Allergiker: Rückruf Erdnüsse und Chips mit Wasabi-Würzung
    von Lorenz Snack-World
    Details: hier
  • Rückruf via ALDI SÜD: NATUR Lieblinge Getrocknete Feigen, 200g
    Details: hier
  • Rückruf via Seitz glutenfrei: Backmischung dunkles Brot
    Details: hier
  • Rückruf: Louisiana Flusskrebse in Weißweinsud (a'la nage) 800g
    Details: hier
  • Rückruf via dm-Drogeriemarkt: dmBio Vegane Elisen Lebkuchen, 275 g
    Details: hier
  • Rückruf via toom Baumarkt: b1 Universalschraube
    Details: hier
  • Rückruf:
    - Lünebest Süße Welle Himbeere mit Vanillasoße /
    - Lünebest Süße Welle Waldmeister mit Vanillasoße
    Details: hier
  • Rückruf via EDEKA / Marktkauf: EDEKA Bio Tahin Sesammus, 260g Glas
    Details: hier
  • Diverse Rückrufe via Feinkost-Manufaktur frisch & lecker GmbH (Dresden, Sachsen, Thüringen): Ei-Aufstriche und Salate
    Details: hier
  • Nachrüstungs-Aktion: Festool Kappsägen Kapex KS 88 & Kapex KS 120
    Produktionszeitraum 2007 bis 02/2010
    Details: hier
  • Rückruf via Weltbild Schweiz: UV-C Desinfektionsleuchte «MAXXMEE»
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

       ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken 

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 52/2020 erschienen

 Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Mittwoch, 23. Dezember 2020

Unsichtbare Gefahr: Listerien in Räucherfisch

Neben der "traditionellen" Weihnachtsgans ist u.a. auch Fisch eine beliebte Weihnachtsspeise. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist jedoch darauf hin, dass im kalt- oder heißgeräucherten Fisch häufig krankmachende Keime - insbesondere Listerien - enthalten sind. Über den Verzehr kann sich der Mensch infizieren und an Listeriose erkranken. 

Im Jahr 2018 beispielsweise wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) 701 Fälle von schweren invasiven Listerioseerkrankungen übermittelt, umgerechnet waren dies 0,8 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. 

Laut BfR verlaufen die meisten gemeldeten Listerioseerkrankungen schwer und gehen beispielsweise mit Blutvergiftungen, Hirnhautentzündungen oder Fehlgeburten einher. In 5 % der Fälle endete die Erkrankung im Jahr 2018 tödlich.

Auch andere roh verzehrte Fischereierzeugnisse und Meeresfrüchte wie z. B. Sushi, Sashimi und Austern oder gebeizte Erzeugnisse wie Graved Fisch können betroffen sein. 

Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR, rät daher: „Schwangere, ältere Menschen oder solche mit geschwächter Immunabwehr sollten Fisch und Meerestiere nur gut durcherhitzt essen.“ 

Quelle: BfR

Dienstag, 22. Dezember 2020

2020 kein Verkauf von Silvesterfeuerwerk

Jetzt ist es amtlich: Zum Jahreswechsel 2020/2021 ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an Privatpersonen zu verkaufen. 

Damit sollen Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht verhindert werden, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten.

Zitat vom Bundesministerium des Innern (BMI)

"(...) Betroffen vom Verbot sind die typischen, in anderen Jahren vom 29. bis 31. Dezember erhältlichen Gegenstände wie z.B. Silvesterknaller und Raketen. Mit der neuen Verordnung bleibt die Abgabe im Jahr 2020 auch an diesen Tagen verboten. Untersagt ist das "Überlassen" dieser Gegenstände, d.h. die tatsächliche Abgabe an Privatpersonen unabhängig vom Vertriebsweg oder Datum des Kaufvertrags. Damit dürfen auch bereits zuvor z.B. über den Online-Handel getätigte Bestellungen nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden. (...)"

Quelle und ganzer Text: Pressemitteilung BMI vom 22.12.2020

Rückruf: arko Vollkorn Knusperwaffeln, 150g

Weil in den Sesamsamen im Produkt vereinzelt sehr geringe Rückstände von Ethylenoxid nachgewiesen wurden, ruft die arko GmbH zurück: 

  • arko Vollkorn Knusperwaffeln, 150g

        Chargen:

    -  L-20188, Mindestens haltbar bis 10.07.2021
    -  L-20188, Mindestens haltbar bis 25.07.2021
    -  L-20278, Mindestens haltbar bis 10.10.2021
    -  L-20278, Mindestens haltbar bis 15.10.2021
    -  L-20307, Mindestens haltbar bis 05.11.2021
    -  L-20314, Mindestens haltbar bis 15.11.2021
Kunden können das betroffene Produkt in der Einkaufsstätte zurückgeben; der Einkaufspreis wird erstattet. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Achtung, Senf-Allergiker: Rückruf Erdnüsse und Chips mit Wasabi-Würzung von Lorenz Snack-World

Weil sich in der Würzung versehentlich das Allergen Senf befindet, ruft die Lorenz Bahlsen Snack-World GmbH & Co KG zurück:

  • Crunchips WOW Cream & Mild Wasabi, 110 g, MHD: 30.11.2020 - 03.05.2021
  • Wasabi Erdnüsse, 100 g - MHD: 03.11.2020 - 01.06.2021
  • Wasabi Erdnüsse, 800 g - MHD: 05.11.2020 - 26.04.2021
Für Menschen ohne Senf-Allergie sind die o.g. Produkte uneingeschränkt genießbar. Senf-Allergiker sollten die o.g. nicht verzehren und können die Packungen gegen Ersatz in der Einkaufsstätte zurückgeben. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Betrugsmasche via Telefon: falsche Bankmitarbeiter

Die Polizei Bayern warnt vor Betrüger, die sich am Telefon als Bankmitarbeiter ausgeben: 

In Passau wurden zwei Einwohner von einem angeblichen Bankmitarbeiter angerufen, der behauptete, er hätte mehrere missbräuchliche Abbuchungen auf dem Konto der Betroffenen festgestellt. Um diese stornieren zu können, bräuchte er Transaktionsnummern (TAN), welche die Angerufenen per SMS zugeschickt bekommen haben. 

Mit den übermittelten TANs konnte der unbekannte Täter dann jeweils einen fünfstelligen Eurobetrag von den betroffenen Konten abbuchen. (Die Kripo Passau hat in beiden Fällen die Ermittlungen übernommen.) 

Die Polizei warnt ausdrücklich vor dieser Betrugsmasche und gibt folgende Tipps: 

  • Geben Sie niemals persönliche Daten am Telefon preis. Echte Bankangestellte werden niemals übers Telefon ihre persönlichen Daten, wie PIN oder TAN erfragen. 

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. 

  • Beenden Sie das Telefongespräch, wenn Sie Bedenken haben. 

  • Bestehen Zweifel, fragen Sie nach dem Namen des Anrufers und fragen bei Ihrer Bankfiliale nach diesem Mitarbeiter. Erheben Sie die Telefonnummer der Bankfiliale selber über Telefonbuch oder Internet. 

  • Rufen Sie nie die am Telefon angezeigte Nummer des Anrufers oder eine von ihm mitgeteilte Erreichbarkeit zurück. 

  • Falls Sie den Verdacht haben, Opfer eines möglichen Betrugs geworden zu sein, erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei und informieren Sie Ihre Bank.

"LinA": Chatbot für allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer

Vom Zoll gibt es jetzt den neuen Chatbot "LinA" (= "Lernende, intelligente, nutzerfreundliche Auskunftsanwendung"), der allgemeine Fragen rund um die Kraftfahrzeugsteuer beantworten soll. Der Bot ist rund um die Uhr für Bürger und Unternehmen erreichbar und beantwortet per Chat-Interaktion selbstständig die an ihn gerichteten Fragestellungen. 

Dabei soll er sich über seine lernenden KI-Komponenten* stetig selbst weiterbilden und sein Informationsangebot kontinuierlich erweitern (*KI = Künstliche Intelligenz). In einem nächsten Schritt ist geplant, das System noch um eine Sprachfunktion zur telefonischen Kommunikation zu erweitern.

                                     ➝   Zum Bot: Bereich "Auskünfte zur Kfz-Steuer": LinA  

(Die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer steht auch weiterhin wie gewohnt telefonisch sowie per E-Mail zur Beantwortung allgemeiner Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung:
Kontakt / Auskünfte)

Montag, 21. Dezember 2020

Rückruf via ALDI SÜD: NATUR Lieblinge Getrocknete Feigen

Weil in einer Probe ein Mykotoxin gefunden worden ist, ruft der Lieferant Die Frischebox GmbH zurück:
  • NATUR Lieblinge Getrocknete Feigen, 200g
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 20.06.2021 (steht auf Folienaufdruck)
    Losnummer: L 4302/350058631-11-580
    Verkauft bei ALDI SÜD in Teilen von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen
Kunden werden gebeten, das o.g. Produkt in die Aldi-Filialen zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet. Quellen: Aldi Süd / Rückruf Feigen und lebensmittelwarnung.de

Rückruf via Seitz glutenfrei: Backmischung dunkles Brot

Weil festgestellt wurde, dass der Sesamsamen im Produkt Rückstände von Ethylenoxid enthält, ruft die Seitz glutenfrei GmbH zurück:
  • Seitz glutenfrei Backmischung dunkles Brot
    Charge 202090826 mit MHD 25.06.2021 sowie
    Charge 2020908726 mit MHD 15.07.2021

Verbraucher, die betroffene Produkte gekauft haben, sollten das MHD oder die Chargennummer auf der Unterseite der Verpackung prüfen. Betroffene Ware kann zur jeweiligen Verkaufsstelle zurück-gebracht werden und wird dort erstattet. Für Produkte, die online gekauft wurden, sollte der entsprechende Online-Händler für eine Erstattung kontaktiert werden.
Quellen: lebensmittelwarnung.de und Seitz

Mögliche Betrugs-E-Mails im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt vor E-Mails, die in ihrem Namen unter dem E-Mail-Absender "kontenwahrheit@bzst.bund.de" versendet werden. Hierbei handelt es sich möglicherweise um einen Betrugsversuch. 

Das BZSt weist daraufhin, dass unter dieser E-Mail-Adresse keine Privatpersonen oder Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft kontaktiert werden. 

Das BZSt dazu: "Sofern Sie eine solche E-Mail erhalten haben, löschen Sie diese bitte unverzüglich."

Rückruf: Louisiana Flusskrebse in Weißweinsud
(a'la nage) 800g

Weil der Lieferant Anduronda lmport GmbH im Produkt eine zu hohe Konzentration an Chlorat gemeldet hat, wird zurückgerufen: 

  • Louisiana Flusskrebse in Weißweinsud (a'la nage) 800g
    MHD: 20.12.2021
    Los-Nr.: 201219
    Produktabbildung: Anduronda Import
Zu den Rückrufmodalitäten gibt es leider keine weiteren Infos. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Defekte LED-Scheinwerfer und -Rückleuchten an Autos: teurer Schein

Bei vielen Neuwagen sind LED-Scheinwerfer und -Rückleuchten mittlerweile Standard. Eine Recherche des ADAC zeigt allerdings, dass Defekte an LED-Lichtern ganz schön ins Geld gehen. 

Zwar zeichnet LED eine hohe Ausfallssicherheit aus – nach Angaben der meisten Fahrzeughersteller halten LED-Scheinwerfer, -Brems- und Rückleuchten ein Auto-Leben lang; bei älteren Fahrzeugen steigt damit aber auch das Risiko für eine teure Reparatur. Denn LED-Leuchten sind laut ADAC auf eine Lebenszeit von 15 Jahren ausgelegt, während Autos in Deutschland zum Zeitpunkt ihrer Stilllegung im Schnitt rund 18 Jahre alt sind. 

Wenn LED-Leuchten defekt sind, müssen sie komplett getauscht werden; die Kosten hierfür können dann schnell in die Tausende gehen. So fallen etwa bei hochwertigen Matrix-LED-Scheinwerfersystemen Kosten von deutlich mehr als 3.000 Euro an.

Detaillierte Informationen zur aktuellen ADAC Untersuchung gibt es hier:

                                                ➝   ADAC / LED-Leuchten: Gehen sie kaputt, wird's teuer

Samstag, 19. Dezember 2020

Rückruf via dm-Drogeriemarkt: dmBio Vegane Elisen Lebkuchen, 275 g

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass Kunststoffteile eines Teigschabers in das Produkt gelangt sind, ruft dm-Drogeriemarkt zurück:
  • dmBio Vegane Elisen Lebkuchen, 275 g
    Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 04.04.21
    Losnummern: L775 oder L7758
Das o.g. Produkt kann ungeöffnet oder bereits angebrochen in die dm-Märkte zurückgebracht werden; der Kaufpreis wirderstattet. Quelle mit weiteren Details: dm / Rückruf Vegane Lebkuchen

Rückruf: Lünebest Süße Welle Himbeere mit Vanillasoße /
Waldmeister mit Vanillasoße

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Produkte mit dem Bacillus Cereus, einem Lebensmittel-Keim, rekontaminiert sind, ruft Lünebest zurück:
  • Lünbest Süße Welle Himbeere mit Vanillasoße
    MHD: 15.01.2021
    Charge: 210115346
    Identitätskennzeichen: DE –NI 53053EG
  • Lünbest Süße Welle Waldmeister mit Vanillasoße
    MHD: 15.01.2021
    Charge: 210115346
    Identitätskennzeichen: DE –NI 53053EG
Kunden werden ausdrücklich gebeten, die o.g. Produkte nicht zu verzehren; sie können gegen Erstattung des Kaufpreises in die Einkaufsstätte zurückgebracht werden. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Vorsicht beim Weihnachts-Shopping online: Fake-Shops zocken ab!

Da nun Weihnachten vor der Tür steht, und die meisten stationären Händler wegen des Corona-Lockdowns geschlossen sind, warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor Online-Abzocke in Fake-Shops beim Geschenkekauf. 

Die Verbraucherzentrale erläutert beüglich dieser Fake-Shops: 

Oft sind sie Kopien von echten Shops, wirken seriös und lassen mit gut kopierten Produktbildern, Informationen und Erscheinungsbild keine Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. 

Mit guten Preisen locken sie so jedes Jahr viele Menschen in die Falle: Nach geleisteter Vorauszahlung wird das bestellte Produkt häufig gar nicht geliefert. Um die Leute bei der Stange zu halten, täuschen Händler dann Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene, damit sie keine weiteren Schritte einleiten. In anderen Fällen wird zwar geliefert, es handelt sich dabei aber nicht selten um minderwertige Ware zu überhöhtem Preis.

Die Verbraucherzentrale rät daher: "Vermeiden Sie Vorkasse!"

Wie sich Verbraucher besser im Netz vor Fake-Shops und Abzocke im Internet schützen können, sowie weitere Infos rund ums Thema „Sicher online shoppen“ hat die Verbraucherzentrale in diesen Artikeln zusammengestellt:

Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat hier einige Tipps und Infos veröffentlicht: Worauf beim Online-Einkauf zu achten ist

Rückruf via EDEKA / Marktkauf: EDEKA Bio Tahin Sesammus

Weil darin Rückstände des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid nachgewiesen wurden, ruft die HMF Food Production GmbH & Co. KG zurück:
  • EDEKA Bio Tahin Sesammus im 260g Glas
Der Artikel wurde bundesweit vorwiegend bei EDEKA und Marktkauf angeboten. Kunden können das o.g. Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon in der Einkaufsstätte zurückgeben. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Rückrufe via Feinkost-Manufaktur frisch & lecker GmbH (Dresden, Sachsen, Thüringen)

Aufgrund des Verdachtes einer Kontamination mit Salmonellen in einer Kräutermischung ruft die Feinkost-Manufaktur frisch & lecker GmbH vorbeugend zurück:
  • Ei-Aufstrich:
    Charge 12.09 / MHD: 24.12.2020
    Charge 12.15 / MHD: 30.12.2020
  • Ei-Aufstrich mit Bacon:
    Charge 12.15 / MHD: 30.12.2020
  • Geflügelfleischsalat mit Kräutern:
    Charge 12.14 / MHD: 07.01.2021
  • Pellkartoffelsalat „Sächsisch“:
    Charge 12.10 / MHD: 28.12.2020
    Charge 12.15 / MHD: 02.01.2021
  • Nudelsalat Bunt:
    Charge 12.11 / MHD: 01.01.2021
    Charge 12.16 / MHD: 06.01.2021

Die Artikel wurden an Konsummärkte im Stadtgebiet Dresden sowie an Rewe-Märkte in Sachsen und an Edeka-Märkte in Sachsen undThüringen geliefert. Die Feinkost-Manufaktur weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht der Verursacher der Kontamination ist, sondern die kontaminierte Rohware eines Lieferanten verarbeitet hat. Quelle mit weiteren Details: (PDF, 427 KB): Aushang FM 

++ Updates (22.12.2020):

  • Ei-Aufstrich:
    Charge 12.15 / MHD: 28.12.2020
  • Kartoffelsalat Buckwar mit Kräutern:
    Charge: 12.10 / MHD: 28.12.2020
    Charge: 12.15 / MHD: 02.01.2021
  • Lausitzer Kartoffelsalat (Gourmet):
    Charge: 12.10 / MHD: 28.12.2020
    Charge: 12.15 / MHD: 02.01.2021
  • Pellkartoffelsalat „Sächsisch“:
    Charge 12.15 / MHD: 02.01.2021
  • Fleischsalat mit Kräutern:
    Charge 12.10/ MHD: 31.12.2020
Quelle (PDF 217 KB): Updates FM

COVID-19 als Berufskrankheit

Wie die Bundesregierung mitteilt, kann eine durch COVID-19 verursachte Erkrankung eine Berufskrankheit (BK) im Sinne der Nummer 3101 der Berufskrankheitenliste sein: 

(...) Entsprechend der Bezeichnung der BK Nummer 3101 setze die Anerkennung voraus, dass die Betroffenen "im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt" waren. Bei diesen Tätigkeiten sei typischerweise von einem deutlich erhöhten Infektionsrisiko auszugehen. 

Die Aufzählung ist aber nicht abschließend, sodass auch in anderen Berufszweigen eine Anerkennung als Berufskrankheit grundsätzlich möglich ist. Voraussetzung hierfür ist, dass vergleichbare Infektionsrisiken mit COVID-19 wie im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium festgestellt werden. (...) 

Dies muss noch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mithilfe der Daten von verschiedenen Stellen und Einrichtungen  - u.a. dem Robert-Koch-Institut - geprüft werden.

Nach Angaben der Bundesregierung ist zudem in den Tätigkeiten, in denen derzeit keine Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit möglich ist, die Anerkennung als Arbeitsunfall möglich.

Quelle mit weiteren Details: Deutscher Bundestag, 15.12.2020 (hib 1387/2020)

Freitag, 18. Dezember 2020

Warn-App NINA: Corona-Verordnungen auf Kreis-Ebene abrufbar

Die kostenlose Warn-App NINA vom Bun­des­am­t für Be­völ­ke­rungs­schutz und Ka­ta­stro­phen­hil­fe (BBK) bildet unterschiedliche Gefahrenlagen ab und kann optional für den eigenen Landkreis in drei verschiedenen Warnstufen abonniert werden. 

Darüber hinaus bietet die App behördlich gesicherte Informationen zur Corona-Pandemie: im Corona-Informationsbereich und in der Ansicht "Meine Orte" gibt es allgemeine und lokal gültige Informationen, Regelungen und Allgemeinverfügungen zur Corona-Pandemie. 

Hier gibt es weitere Infos zur App und die Download-Links: ➝  BBK / Warn-App NINA

Wochenreport 51/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: tiefgekühlte Garnelen-Spieße, 800g, Marke Seawork
    Details: hier
  • Achtung, Allergiker (Mandel) / Rückruf via Drogeriemarkt Müller:
    Teestube Müller Früchtetee Süße Mandel 125g
    Details: hier
  • Rückruf via Drogeriemarkt Müller: 7-Monatsschutzmaske, Marke viral Protect
    Details: hier
  • Rückruf via Burley: Fahrradkindersitz Dash® X (Frame Mount, Reclining)
    Details: hier
  • Rückruf via TEDi: Collier 3er Coral/Türk/Pink
    Details: hier
  • Rückruf via TEDi: Opal Teller Ø 25,5 cm
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                      ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken 

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 51/2020 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 17. Dezember 2020

Geschlossenen Kitas und Schulen: Entschädigung für erwerbstätige Eltern bei fehlender Kinderbetreuung

Sind Kinder bis zu 12 Jahren* im Haushalt vorhanden, die betreut werden müssen, können erwerbstätige Eltern bei Verdienstausfall wegen geschlossener Kitas und Schulen bis zu 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommen für bis zu zehn Wochen erhalten (maximal 2.016 Euro für einen vollen Monat.). Bei Alleinerziehende gilt dies für bis zu 20 Wochen. Der Maximalzeitraum kann auch tageweise aufgeteilt werden.

*Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Dann gibt es in diesem Zusammenhang noch die Möglichkeit einer Lohnfortzahlung; dies allerdings nur begrenzt (2-3 Tage). Und einige Bundesländer und Kommunen haben bereits erklärt, für die Dauer der Schließungen von Kitas die Elternbeiträge teilweise oder sogar vollständig zu erstatten. Auch eine coronabedingte Anpassung des Elterngeldes ist in Planung. 

Quelle mit weiteren Infos gibt es auf dem Familienportal vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Haltungsform-Kennzeichnung im Handel: Weihnachtsbraten aus tiergerechter Haltung schwer zu finden

Wer zu Weihnachten einen Braten aus tiergerechter Haltung essen möchte, muss im "gewöhnlichen" Einzelhandel lange danach suchen. 

Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, dass auch anderthalb Jahre nach Einführung des Haltungsform-Labels die Supermärkte und Discounter weiterhin nur wenig Fleisch mit höheren Standards im Angebot haben. 

Für diesen Marktcheck haben die Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 1.700 verpackte Fleischprodukte in rund 30 Geschäften überprüft. Das Ergebnis: 87 Prozent des überprüften Fleischangebotes stammt aus den Haltungsformen 1 und 2. Dies entspricht gerade einmal dem gesetzlichen Mindeststandard oder liegt knapp darüber.

Aus Haltungsform 4 mit den besten Standards stammt rund 10 Prozent des Angebots; dabei handelt es sich vor allem um Biofleisch. Haltungsform 3 war nur in wenigen Geschäften zu finden. Im Vergleich zum Marktcheck des Vorjahres hat sich an dem Angebot kaum etwas geändert.

Infos zur Haltungsform-Kennzeichnung & die detaillierten Ergebnisse des Marktchecks gibt es hier:

                                   ➝   www.verbraucherzentrale-bawue.de/haltungsform-fakten

Mittwoch, 16. Dezember 2020

Corona-Maßnahmen an Weihnachten, Silvester & Neujahrstag

Hier noch einmal die Beschlüsse der Bundesregierung bezüglich der Weihnachtsfeiertage, Silvester und dem Neujahrstag: 

Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember gilt: Im engsten Familienkreis sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen erlaubt. Das gilt auch, wenn dadurch mehr als zwei Hausstände zusammenkommen oder die Gesamtzahl von fünf Personen überschritten wird. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. Maßgeblich ist die Corona-Schutz-Verordnungen des einzelnen Bundeslandes.

An Silvester und dem Neujahrstag ist es bundesweit verboten, sich zu versammeln. Auf belebten Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr verboten. Zudem wird dringend geraten, generell auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten. 

Darüber hinaus gelten an Silvester die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Maximal dürfen fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. Die einzelnen Regelungen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.

Quelle: Deutsche Bundesregierung

Neue CO2-Steuer ab Januar 2021: erhebliche Verteuerungen bei Diesel, Benzin & Erdgas

Wie die Deutsche Bundesregierung mitteilt, erwartet sie  einen deutlichen Rückgang der CO2-Emissionen durch die neu eingeführte CO2-Bepreisung. Dies hat allerdings seinen Preis; durch die CO2-Bepreisung soll es ab dem 1. Januar 2021 zu folgenden Verteuerungen kommen: 

  • Öl und Diesel um 7,9 Cent pro Liter
  • Benzin um 7 Cent pro Liter 
  • Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde

Quelle mit weiteren Details: Deutscher Bundestag, 14.12.2020 (hib 1376/2020)

Zum Thema: Deutsche Bundesregierung / Grundlage für CO2-Preis steht

Dienstag, 15. Dezember 2020

Achtung, Mandel-Allergiker / Rückruf via Drogeriemarkt Müller:
Müllers Teestube Früchtetee Süße Mandel 125g

Weil es vereinzelt zur Falschetikettierung auf der Rückseiten der Verpackungen gekommen sein kann (durch Verwechslung der Zutatenliste steht nicht darauf, dass das Allergen Mandel enthalten ist) ruft der Hersteller Krämers Teehandel GmbH zurück:
  • Früchtetee Süße Mandel 125g (Limited Edition)
    Marke: Müllers Teestube
    MHD 30.04.2022
    EAN: 2200251661014
    Chargennummer: 48650
Personen mit Mandel-Allergie sollten das o.g. Produkt nicht konsumieren; es kann in jeder Müller-Filiale zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Quelle: mueller.de

Rückruf via Drogeriemarkt Müller: 7-Monatsschutzmaske,
Marke viral Protect

Weil in in einzelnen Proben Anilin im Einfassband der Maske nachgewiesen wurde, ruft der Hersteller Media Chain Products zurück:
  • 7-Monatsschutzmaske, schwarz, Größen M und L, Marke: viral Protect
    EAN: 4260537362347 | 4260537362354
    Chargennummer: T 100406
    Verkaufszeitraum: seit 30.10.2020 bei Drogeriemarkt Müller

Kunden werden gebeten, die o.g. Maske umgehend nicht mehr zu verwenden; sie kann in jeder Müller-Filiale zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Quelle: mueller.de

Tipp vom v-mag: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                                                        ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken

Kostenlose Coronavirus-Schutzmasken für Ü-60-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen / Risikofaktoren

Die neue Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung* gilt ab heute (15. Dezember 2020). Nun können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken (oder vergleichbar) in der Apotheke abholen. 

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert:

Die Anspruchsberechtigten haben bis zum 6. Januar 2021 Zeit, sich drei Schutzmasken in der Apotheke ihrer Wahl abzuholen. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen. Zur Abholung kann auch eine Person bevollmächtigt werden. 

Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Risikoschwangerschaft.

Ab Januar sollen berechtigte Patienten in einem zweiten Schritt mit weiteren Masken versorgt werden. Alle Berechtigten erhalten dann zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen. Die Anspruchs-berechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu.  

 Quelle:  Bundesministerium für Gesundheit  

*PDF 239 KB: Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung

Montag, 14. Dezember 2020

An Festtagen beim Alkohol im Limit bleiben

Wegen der Corona-Pandemie werden in diesem Jahr die Weihnachts- und Silvestertage bei vielen Menschen in kleinerem Kreis als gewohnt verbracht. 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, auch bei Feiern mit den engsten Familienmitgliedern oder Freunden unbedingt darauf zu achten, sich selbst oder andere nicht mit dem Virus anzustecken. 

Dabei kann es hilfreich sein, nicht allzu viel Alkohol zu konsumieren; denn unter Alkoholeinfluss werden die empfohlenen Abstands- und Hygieneregeln oft nicht gewissenhaft eingehalten. 

Es gibt zu den "klassischen", alkoholhaltigen Getränken wie etwa Glühwein, Punsch, Eggnog etc. auch leckere, alkoholfreie Alternativen. Die BZgA hat auf ihrer Präventionskampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ einige Rezepte veröffentlicht: Alkoholfreie Drinks

Sonntag, 13. Dezember 2020

Lockdown im Einzelhandel ab 16.12.2020 ...
.... und weitere Einschränkungen beschlossen

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben beschlossen, die einschneidenden und befristeten, pandemiebedingten Maßnahmen bis vorerst
10. Januar 2021 zu verlängern und teilweise zu verschärfen (Stand: 13.12.2021, 12.25 Uhr): 

(...) Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16.Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. 

Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten. (...)

Private Zusammenkünfte

Samstag, 12. Dezember 2020

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Corona-Impfstoff: BKA warnt vor Cyberangriffen auf Forschungs- und Produktionsanlagen
  • Phishing mit Corona-Hilfen trifft vor allem T-Online-Nutzer
  • Turla-Gruppe nutzt Dropbox zum Datenklau
  • BSI-Notfallteam warnt vor Banking-Trojaner Gootkit
  • Intelligentes Spielzeug: Was Sie für Sicherheit unter dem Weihnachtsbaum beachten sollten
... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Freitag, 11. Dezember 2020

Corona-Pauschale für Homeoffice (und mehr) beschlossen

Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, können Menschen, die im Homeoffice arbeiten, mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Berechtigt hierfür sind Steuerpflichtige, deren Arbeitsplatz in der häuslichen Wohnung NICHT den Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt.

Pauschal können die Betroffenen einen Betrag von fünf Euro für jeden Kalendertag abziehen, an dem sie ihre gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben.

Die Pauschale ist auf einen Höchstbetrag von 600 Euro im Jahr begrenzt und soll in den Jahren 2020 und 2021 gewährt werden.

Und es gibt weitere steuerliche Änderungen zugunsten von:

  • Vermieter
  • Vereine und Ehrenamtliche
  • Alleinerziehende
  • Arbeitnehmer
  • Börsen-Händler/Anleger bei Verlusten aus Termingeschäften 

Quelle mit weiteren Details: Deutscher Bundestag, 10.12.2020 (hib 1370/2020)

Wochenreport 50/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: KIKKOMAN® Sesame Dressing, 250 ml
    Details: hier
  • Rückruf via Fressnapf: Hundesnack "MultiFit native Schweineziemer", 200g
    Details: hier
  • Rückruf via Arche Naturprodukte: Arche Geröstetes Sesamöl, 145 ml
    Details: hier
  • Rückruf: Cräx Käsegebäck Käse & Körner
    Details: hier
  • Rückruf via Lidl: „Nautica Regenbogen Forellenfilets, 125g“, Sorten: Natur und Pfeffer
    Details: hier
  • Rückruf via ÖkoNova Naturkost: Tiroler Silberwasser Kolloidales Silber
    Details: hier
  • Rückruf via foodspring: Protein Bread 230g
    Details: hier
  • Rückruf via HB Handels GmbH: Ferhat Spielzeug Ball 688
    Details: hier
  • Rückruf via De­c­ath­lon: Boards­horts BBS 500 SE Kin­der Mar­ke: OLAI­AN
    Details: hier
  • Rückruf via Aldi Nord: Gourmet Finest Cuisine - Forellenkaviar, 50g
    Details: hier

 Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

       ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken 

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 50/2020 erschienen

 Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 10. Dezember 2020

Rückruf via Fressnapf: Hundesnack "MultiFit native Schweineziemer", 200g

 Da ein Verdacht auf Salmonellenbefall besteht, ruft der Heimtiermarkt Fressnapf zurück: 

  • Hundesnack "MultiFit native Schweineziemer", 200g
    MHD: 11.2022 // Charge: 0-309-20S

Kunden werden gebeten, den o.g. Hundesnack zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet. 
Quellen: fressnapf.de und (PDF) Rückruf MultiFit native Schweineziemer

Auto-Test: 24 aktuelle Modelle im Öko-Check

Green NCAP (New Car Assessment Programme), eine Initiative von Euro NCAP*, hat nach dem Vorbild des ADAC Ecotest die ersten 24 Fahrzeuge auf Umwelteigenschaften wie Schadstoff-Emissionen, Kraftstoff- und Energieverbrauch sowie Treibhausgasemissionen untersucht. 

Getestet wurden: acht Benziner, zwei Benzin-Hybride, zehn Diesel, zwei Erdgasmodelle (CNG) und zwei reine Elektromodelle. Die Testergebnisse hat der ADAC hier veröffentlicht: adac.de/ecotest/green-ncap

(*)Auszug aus Wikipedia: "Euro NCAP (englisch European New Car Assessment Programme ‚Europäisches Neuwagen-Bewertungs-Programm‘) ist eine Gesellschaft europäischer Verkehrsministerien, Automobilclubs und Versicherungsverbände mit Sitz in Brüssel. (...)"

Mittwoch, 9. Dezember 2020

Potenzielle Gesundheitsrisiken: Food-Trend „Dragon Breath“

Das Bundesinstitut für Riskobewertung (BfR) weist auf die Gefahren von Lebensmitteln hin, die vor der Abgabe an die Verbraucher mit flüssigem Stickstoff übergossen werden. Angeboten werden diese Lebensmittel beispielsweise lose in Pappbechern, mit Holzstäbchen als Essbesteck (u.a. Snacks wie Maisflips; „Smoke Pops“ genannt) . 

 Durch den Flüssigstickstoff werden die Lebensmittel stark heruntergekühlt (flüssiger Stickstoff ist bis zu -196 °C kalt). Das hat beim Verzehr dann den Effekt, als ob heißer Rauch aus dem Mund / der Nase entweicht = "Dragon Breath" ("Drachen-Atem"). 

Aufgrund der extremen Kälte sind gesundheitliche Risiken beim Verzehr von solchen “Dragon Breath“-Produkten möglich. Neben Verletzungen der Zunge bzw. der Mundschleimhaut - auch als Gefrierbrand oder Kälteverbrennung bekannt - sind u. a. Schädigungen der Zähne denkbar. 

Quelle: BfR

Montag, 7. Dezember 2020

Polizei rät: Beim Online-Kauf misstrauisch sein

In diesem Jahr werden viele Menschen pandemiebedingt ihre Weihnachtsgeschenke im Internet kaufen. Um nicht Opfer eines Betrugs zu werden, sollten Verbraucher jedoch einige Sicherheitsmaßnahmen beachten. 

Gefahren beim Shoppen via Internet sind beispielsweise "Fake Shops". Das sind gefälschte Online-Shops, mit Abbildungen von Produkten, dazugehörigen Informationen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem gefälschten Impressum. Bezahlen ist nur per Vorkasse möglich. Geliefert wird nichts; aber das gezahlte Geld ist dann natürlich weg. 

Eine andere Variante des Betrugs mit Online-Shops ist das Anbieten minderwertiger Ware zu einem überhöhten Preis. 

Die Polizeiliche Kriminalprävention rät daher:

  • Tätigen Sie keine Spontankäufe. Vergleichen Sie den Preis des Produkts Ihrer Wahl mit den Angeboten anderer Anbieter – auch im stationären Handel.

  • Informieren Sie sich über die Verkaufsplattform: Geben Sie deren Namen in eine Suchmaschine ein. So erhalten Sie Informationen anderer Kunden über den Shop.
  • Auch bei den Verbraucherzentralen können Sie sich über Online-Händler informieren.

  • Nutzen Sie sichere Zahlungswege: Bevorzugen Sie den Kauf auf Rechnung. Nutzen Sie auf keinen Fall Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard.

  • Achten Sie grundsätzlich auf eine sichere Internetverbindung (https), wenn Sie persönliche Daten an den Online-Shop übermitteln.
  • Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie vermuten, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind.

Weitere Infos und Tipps von der Polizei zum Thema: 

Sonntag, 6. Dezember 2020

Rückruf via Lidl: „Nautica Regenbogen Forellenfilets, 125g“, Sorten: Natur und Pfeffer

Weil darin Listeria monocytogenes nachgewiesen wurde, ruft Lidl Deutschland zurück:
  • „Nautica Regenbogen Forellenfilets, 125g“
    Sorten: Natur und Pfeffer
    Hersteller: Agustson a/s
    Identitätskennzeichen: DK 4566 EG
    unabhängig vom Verbrauchsdatum
    verkauft in: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen,
    Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Das Produkt kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden; der Kaufpreis wird auch ohne  Kassenbon erstattet. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de

Samstag, 5. Dezember 2020

Tipps und Infos bei Überschuldung

Ob nun Miete, Energie (Strom und Gas) oder die Anschaffung von Auto, Möbel, Fernseher, Handy etc. auf "Pump" - viele Verbraucher haben heutzutage Schwierigkeiten, ihren finanziellen Verpflichtungen regelmäßig nachzugehen. 

Dazu kommt derzeit, dass wegen der Corona-Pandemie manchmal weniger Einkommen erwirtschaftet wird (u.a. wegen Kurzarbeit) oder gar Jobverlust droht (oder bereits eingetreten ist). Das kann früher oder später dazu führen, dass Betroffene ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. Die Folge: Überschuldung. 

Auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) - wird gefördert vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) - gibt es für überschuldete Verbraucher Infos und Tipps, wie sie den Weg in eine Beratungsstelle finden und wie sie sich für den Beratungsprozess vorbereiten können: ➝   https://www.meine-schulden.de

Auf der Seite gibt auch ein Quiz, mit dem man feststellen kann, ob man "nur" Schulden hat oder bereits überschuldet ist: ➝  Testen Sie sich: Sind Sie überschuldet?

Donnerstag, 3. Dezember 2020

Gesundheit & Ernährung: Änderungen ab 2021

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat zusammengestellt, was sich 2021 rund um die Themen Gesundheit & Ernährung ändert. Ein kurzer Überblick:
  • Der Wechsel in der gesetzlichen Krankenversicherung soll künftig schneller und mit weniger Papierkram funktionieren
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse kann ab Januar direkt vom Arzt elektronisch übermittelt werden
  • Mit dem eRezept kann ab 1. Juli 2021 die digitale Verordnung alternativ zum Papierrezept ausgestellt werden
  • Heilbehandlungen wie Krankengymnastik oder Logopädie und andere Therapien werden künftig erst in einem Zeitfenster von 28 Tagen nach Verordnungsdatum starten müssen,
  • Die Trans-Fettsäuren in Chips, Margarine & Co. werden ab 2. April gedeckelt
  • Mit der Herkunftspyramide auf Weinetiketten soll die Suche nach der „Wahrheit“ in Sachen Weinqualität künftig leichter werden
Die Details dazu gibt es hier:  ➝  www.verbraucherzentrale.nrw/2021-gesundheit

Mittwoch, 2. Dezember 2020

Eigene Ladestation für Elektroautos: 900 Euro Zuschuss vom Bund

Seit dem 24. November 2020 kann man vom Bund einen Zuschuss für den Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten beantragen.

 Der Antrag wird gestellt, bevor der Antragsteller seine Lade­station (z. B. Wallbox) bestellt.

Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt (die Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro pro Ladepunkt betragen, sonst gibt es keinen Zuschuss). 

Weitere Bedingungen: die Ladestation muss u.a. über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügen, der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen und die Ladestation muss intelligent und steuerbar sein (mit Blick auf die Netzdienlichkeit).

Mit dem Zuschuss "Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)" werden gefördert:

  • Private Eigentümer
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
  • Mieter (als Mieter kann man mit Zustimmung des Vermieters auf eigene Kosten eine Ladestation istallieren.)
  • Vermieter (Privat­personen, Unter­nehmen, Wohnungs­genossen­schaften)

Anträge können seit dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden. Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren gibt es unter www.kfw.de/440

Und hier noch die Pressemitteilung vom Bundesamt für Verkehr und digitale Infrastruktur dazu:

Startschuss für Wallbox-Förderung / Masterplan - Ladeinfrastruktur wird konsequent umgesetzt

Dienstag, 1. Dezember 2020

Tipps: Sicher online shoppen und bezahlen

Der Online-Handel wächst und gedeiht seit Jahren; zudem ist er für viele Verbraucher in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen eine willkommene Alternative zum stationären Einzelhandel. Daher wird der Kauf von Weihnachtsgeschenken via Internet in diesem Jahr wohl so richtig boomen.

Allerdings können Cyber-Kriminelle den Spaß am Online-Shopping gehörig verderben: mitels Fake-Shops (gefälschten Onlineshops), ergaunerten Bankdaten, gestohlenen Kundenidentitäten etc. bereichern sie sich auf Kosten ihrer Opfer. 

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt daher Tipps für mehr Sicherheit bei Online-Einkäufen: 

                              ➝   Online shoppen und bezahlen – entspannt für‘s Fest einkaufen

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