Freitag, 31. Juli 2020

Mehrere Schwachstellen in Apple iTunes

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Apple iTunes ausnutzen, um beliebigen Programmcode auszuführen, einen Absturz zu verursachen, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder einen Cross-Site-Scripting-Angriff durchzuführen.

Betroffene Systeme:  Apple iTunes < 12.10.8

 Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |   Quelle:

Gerichtlicher Mahnbescheid: Infos und Tipps von der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt davor, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu ignorieren - auch dann nicht, wenn der betroffene Empfänger diesen Mahnbescheid für ungerechtfertigt hält.  Denn ein Gericht prüft vorher nicht, ob die Forderung des Gläubigers berechtigt ist.

Wird der Mahnbescheid ignoriert, riskieren Verbraucher, die weiterhin untätig bleiben, die Zwangsvollstreckung.

Eine neue Infografik der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, was bei einem gerichtlichen Mahnverfahren zu tun ist — Schritt für Schritt und in den Sprachen Deutsch, Polnisch und Englisch.

Wochenreport 31/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Hasbro: Wasserpistolen Super Soaker XP 20 und Super Soaker XP 30
    Details: hier
  • Rückruf via MEGA Fleisch GmbH (wegen Allergene Senf und Soja ): Diverse Wurstwaren
    Details: hier
  • Rückruf: "Die Rostocker" Streichmettwurst fein 125g und Teewurst 125g
    Details: hier
  • Rückruf via Aldi Nord: "Delikatess Gurkenfässchen Auslese"
    Details: hier
  • Rückruf via CEPEWA: aufblasbarer Schwimmring "Avocado"
    Details: hier
  • Rückruf via Lidl: "chef select & you Pizza Kombi, 600g"
    Details: hier
  • Regionaler Rückruf via Aldi Süd (Bayern): Cucina Pizzateig mitTomatensauce
    Details: hier
  • Rückruf: bestimmte Chargen von "Uncle Ben’s® Express Natur-Reis Basmati" (220g)
    Details: hier
  • Rückruf: „Backfertiger Pizzateig mit Tomatensauce" (600 Gramm) verschiedener Marken
    Details: hier
  • Rückruf via WeltPartner: "Kreuzkümmel ganz, 50g"
    Details: hier
  • Rückruf via Action: Kühlkrug mit Eiswürfeln
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 31/2020 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 30. Juli 2020

Energieversorger dürfen keine überhöhten Inkassokosten verlangen

Nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentrale gegen einen süddeutschen Energieversorger hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Energieversorger keine überhöhten Inkassokosten verlangen dürfen, wenn sie Zahlungen bei säumigen Kunden eintreiben lassen.

Demnach ist eine Pauschale im Preisverzeichnis, die allgemeine Verwaltungskosten wie IT-Systemkosten sowie Planungs- und Überwachungsaufwand für einen externen Dienstleister einbezieht, unzulässig.

Quelle mit den Details dazu:

Sonnenallergie: Tipps zum richtigen UV-Schutz

Die umgangssprachlich als Sonnenallergie und im medizinischen Fachjargon als polymorphe Lichtdermatose (PLD) bezeichnete Krankheit ist mit Abstand die häufigste Form einer photoallergischen Reaktion.

Unter dem Begriff photoallergische Reaktionen sind unterschiedliche Hauterkrankungsformen zusammengefasst, die durch Licht - und hier insbesondere durch starke UV-Bestrahlung - ausgelöst werden können. Die typischsten Anzeichen für eine Sonnenallergie sind Quaddeln, Pusteln oder gerötete Hautflächen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfR) weist darauf ihn, dass die Meidung von intensiver Sonnenstrahlung bzw. die Haut davor zu schützen die wirksamste Behandlungsmethode bei allen Formen von photoallergischen Reaktionen ist.

Auf der Internetseite des BfR gibt es daher Tipps zum richtigen UV-Schutz und Informationen über den UV-Index, der anzeigt, wie hoch die UV-Belastung ist:

Mittwoch, 29. Juli 2020

Schwachstellen in Mozilla Firefox, Thunderbird und
Mozilla Firefox für iOS

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Warnhinweise für die hier genannten Mozilla-Anwendungen veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Rückruf: "Die Rostocker" Streichmettwurst fein 125g und Teewurst 125g

Wegen Verdachts auf eine mikrobielle Verunreinigung durch Salmonellen ruft Die Rostocker Wurst- & Schinkenspezialiäten GmbH vorsorglich zurück:
  • "Die Rostocker" Streichmettwurst fein 125g und Teewurst 125g
    Mindesthaltbarkeitsdaten: 03.08.2020 bis 11.08.2020
Die Ware wurden verkauft bei Netto, Norma, EDEKA, Rewe, Globus und Real in Mecklenburg- Vorpommern sowie in Teilen von Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg.

Kunden werden gebeten, den Rückruf zu beachten und die o.g. Ware nicht zu verzehren.
Quelle: lebensmittelwarnung.de           .

Gesetzentwurf beschlossen: Erhöhung des Kindergeldes ab
1. Januar 2021

Das Bundeskabinett hat heute (29. Juli 2020) den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz) beschlossen.

Demnach wird das Kindergeld zum 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht und beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Gleichzeitig werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 2021 auf insgesamt 8.388 Euro erhöht.

Außerdem wird mit dem Gesetzentwurf der Einkommensteuertarif für die Jahre 2021 und 2022 aktualisiert. Im Vorgriff auf die voraussichtlichen Ergebnisse des für den Herbst 2020 vorgesehenen Existenzminimumberichts wird der in den Tarif integrierte Grundfreibetrag angehoben. Darüber hinaus werden zum Ausgleich der kalten Progression die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechts verschoben.

Hier gibt es den kompletten Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF, 407 KB):

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Rückruf via Aldi Nord: "Delikatess Gurkenfässchen Auslese"

Weil in einem Gurkenfässchen-Glas ein Glasbruchstück gefunden wurde und nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich in weiteren Gläsern ebenfalls Glasbruchstücke befinden, ruft der Lieferant I. Schroeder KG. GmbH & Co zurück:
  • „Delikatess Gurkenfässchen Auslese“
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2022
    Charge 14607640819:
    (steht auf Deckelrand)
Verkauft bei Aldi Nord in: Beucha, Beverstedt, Hesel, Horst, Jarmen, Lingen, Münden, Nortorf, Salzgitter, Schloß Holte-Stukenbrok, Seevetal, Sievershausen, Werl, Werneuchen/OT Seefeld, Weyhe sowie Wittstock.

Kunden werden gebeten, das o.g. Produkt nicht zu verzehren und es in die Filiale zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle & weitere Details: Aldi Nord

ADAC Test E-Autos: zusätzliche Kosten durch Ladeverluste

Bei der Auswahl eines Elektrofahrzeugs orientieren sich die viele potenzielle Käufer u.a. auch am Energieverbrauch, der im Bordcomputer angezeigt wird und der damit die Kosten für das Aufladen angibt.

Der ADAC macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Angaben im Bordcomputer nur die halbe Wahrheit angeben; denn Verluste beim Ladevorgang bleiben unberücksichtigt.

Ladeverluste entstehen beim Laden in der vorgelagerten Elektroinstallation und der Ladestation, im Bordladegerät des Fahrzeuges und in der Antriebsbatterie. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die mitbezahlt werden müssen.

Der Automobilclub hat daher 15 E-Autos auf ihren realen Verbrauch an der Ladesäule im Vergleich zur Angabe im Bordcomputer untersucht. Ergebnis: Je nach Fahrzeug weichen die Angaben 10 bis 25 Prozent voneinander ab.

Außerdem hat der ADAC die Bordcomputer-Werte von Fahrzeugen, die mit Diesel, Benzin oder Erdgas betrieben werden mit deren realen Verbräuchen verglichen - mit dem Ergebnis, dass in vielen Fällen ebenfalls zusätzliche Kosten anfallen.

Die Ergebnisse der Tests im Detail:

Dienstag, 28. Juli 2020

Mehrere Schwachstellen in Google Chrome

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Google Chrome ausnutzen, um einen nicht näher spezifizierten Angriff durchzuführen.

Betroffene Systeme:  Google Chrome < 84.0.4147.105 

 Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |   Quelle:

Rückruf via Lidl: "chef select & you Pizza Kombi, 600g".

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Metallteilchen in der Tomatensauce befinden, ruft der Hersteller Wewalka GmbH Nfg. KG zurück:
  • "chef select & you Pizza Kombi, 600g"
    Alle Mindesthaltbarkeitsdaten 22.07.2020 bis einschließlich 22.08.2020

Das betroffene Produkt wurde bei Lidl Deutschland in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein verkauft. Es kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden; der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Quelle: Lidl/Presseportal

Anm. Red. v-mag: Auch andere Supermärkte haben Rückrufe wegen möglicher Metallteilchen in der Tomatensauce von Pizzateigen veranlasst. Siehe: Aldi Süd in Bayern sowie Netto, Handelshof,Edeka, Penny und Rewe.

Regionaler Rückruf via Aldi Süd (Bayern): Cucina Pizzateig mitTomatensauce

Weil sich in der beigepackten Tomatensauce Metallteilchen befinden könnten, ruft Aldi Süd zurück:
  • Cucina Pizzateig mitTomatensauce
    Mindesthaltbarkeitsdaten: 17.07.2020 - 16.08.2020
    Lieferant: Wewalka GmbH Nfg. KG

Das betroffene Produkt wurde von Aldi Süd ausschließlich in Bayern vertrieben. Kunden werden gebeten, das betroffene Produkt in die Filialen zurückzubringen; der Einkaufspreis wird erstattet. Quelle: Aldi Süd

Anm. Red. v-mag: Auch andere Supermärkte haben Rückrufe wegen möglicher Metallteilchen in der Tomatensauce von Pizzateigen veranlasst. Siehe: Lidl sowie Netto, Handelshof,Edeka, Penny und Rewe.

Stornierte Pauschalreisen: Geld oder Gutschein

Seit einigen Tagen ist das Gesetz zur freiwilligen Gutscheinlösung bei Pauschalreisen in Kraft*. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, was die Neuerung für Verbraucher bedeutet:

*Siehe auch: Deutscher Bundesrat / Beschluss zur Gutschein-Lösung

Welt-Hepatitis-Tag: Infos über sexuell übertragbaren Infektionen (STI)

Heute (28.07.2020) ist Welt-Hepatitis-Tag.

Aus diesem Anlaß hier den Link auf ein Online-Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA (gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland) mit Infos, nützlichen Tipps und Beratungsangeboten bezüglich Hepatitis, HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) :

Rückruf: bestimmte Chargen von "Uncle Ben’s® Express Natur-Reis Basmati" (220g)

Mars Food ruft ausgewählte Chargen Uncle Ben’s® Express Natur-Reis Basmati 220g als Vorsichtsmaßnahme freiwillig zurück. Hintergrund ist ein mögliches Vorkommen von Glas im Produkt. Betroffen sind:  

Uncle Ben’s® Express Natur-Reis Basmati 220g mit dem EAN-Code: 5010034007499 und folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten (sichtbar auf der Produktrückseite):
  • 17.11.2020; 18.11.2020
  • 08.12.2020
  • 08.01.2021; 19.01.2021
  • 01.02.2021; 02.02.2021
  • 02.03.2021; 03.03.2021; 16.03.2021
  • 03.05.2021; 24.05.2021; 25.05.2021
  • 15.06.2021; 16.06.2021
  • 19.07.2021
Weitere Details zu den Rückrufmodalitäten gibt es hier: Mars Food / Rückruf Natur-Reis Basmati

Rückruf: „Backfertiger Pizzateig mit Tomatensauce (600 Gramm)“ verschiedener Marken

Weil der Vorlieferant der Tomatensauce nicht ausschließen kann, dass sich Metallteilchen in einzelnen Gläsern befinden könnten, ruft die Tante Fanny Frischteig GmbH zurück:
  • NETTO Stavenhagen und Handelshof, Deutschland:
    BACKINI Pizza-Kombi Pizzateig & fruchtige Tomatensauce (600 Gramm) mit dem Strichcode (GTIN) 9120003417078 und dem MHD bis einschließlich 21.08.2020
  • Netto Marken-Discount AG & Co. KG, Deutschland:
    Mondo Italiano Pizzateig mit Tomatensauce (600 Gramm) mit dem Strichcode (GTIN) 4316268588713 und dem MHD bis einschließlich 23.08.2020
  • EDEKA Zentrale AG & Co. KG, Deutschland:
    GUT&GÜNSTIG Pizza Box (600 Gramm) mit dem Strichcode (GTIN) 4311596464869 und dem MHD bis einschließlich 23.08.2020
  • Penny-Markt GmbH, Deutschland:
    PENNY READY. Backfertiger Pizzateig mit fruchtiger Tomatensauce (600 Gramm) mit dem Strichcode (GTIN) 28292920 und dem MHD bis einschließlich 07.08.2020
  • REWE Markt GmbH, Deutschland:
    JA! Backfertiger Pizzateig mit Tomatensauce – zum Fertigbacken (600 Gramm) mit dem Strichcode (GTIN) 4388840220984 und dem MHD bis einschließlich 22.08.2020

  • ++ Update für Österreich ++  Hofer Kommanditgesellschaft Österreich:
    Cucina Nobile Pizzateig + Tomatensauce (600 Gramm) und
    Cucina Nobile Rustikaler Pizzateig + Tomatensauce (600 Gramm). Details: Hofer
Kunden, die eines der entsprechenden Produkte gekauft haben, werden gebeten, es nicht zu verzehren. Sie bekommen gegen Vorlage der leeren Verpackung oder des entsprechenden Kassenbons den Kaufpreis in ihrer Einkaufsstätte erstattet. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Montag, 27. Juli 2020

Rückruf via WeltPartner: "Kreuzkümmel ganz, 50g"

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass in dem Produkt erhöhte Werte an Pyrrolizidinalkaloiden enthalten sind, ruft der Hersteller WeltPartner eG zurück:
  • WeltPartner "Kreuzkümmel ganz, 50g"
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 02/2023
    Lotnummer: BA2262002A
Das Produkt kann in der Einkaufsstätte zurückgegeben werden; der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de

Rückruf via Action: Kühlkrug mit Eiswürfeln

Weil die Eiswürfel der Kühlkrüge mit Lebensmitteln verwechselt werden können (Erstickungsgefahr beim Verschlucken) ruft die Action Deutschland GmbH zurück:
  • Kühlkrug mit Eiswürfeln
    Barcode: 8711252 01951 2 + 401209 39053 5
Die o.g. Kühlkrüge sollen nicht weiter verwendet werden; sie können gegen Erstattung des Kaufpreises in die jeweilige Action-Filiale zurückgebracht werden. Quelle mit weiteren Details: Action

Gesundheitlichen Risiken von E-Zigaretten

E-Zigaretten gelten bei vielen Konsumenten als "cool" und vor allem als weniger schädlich im Vergleich zu herkömmlichen Tabakzigaretten.  Das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) hat die Alternative zum Rauchen geprüft. Das Ergebnis: E-Zigaretten sind nicht harmlos.

Der Präsident des BfR, Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, erläutert: „Viele der verwendeten Inhaltsstoffe sind nicht ausreichend untersucht. Wie sich etwa Verdampfungsmittel in den Liquids von E-Zigaretten, über Jahre eingeatmet, auf die Gesundheit auswirken, ist noch unbekannt.““

Die Erforschung der gesundheitlichen Risiken des „Dampfens“ ist daher Schwerpunktthema in der aktuellen Ausgabe des kostenlosen BfR-Wissenschaftsmagazins BfR2GO, das halbjährlich erscheint.

Weitere Themen im Heft: Coronaviren in Lebensmitteln, Gift im Fisch, krankmachende Bakterien in Rohmilch, Verbraucherkonferenz zu Genome Editing, Bio-Pflanzenschutzmittel und Biorhythmen von Zellen.

Die neueste Ausgabe von BfR2GO kann hier kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden. Auch die früheren Ausgaben des Magazins sind hier archiviert:

Samstag, 25. Juli 2020

Coronavirus-Tests: Infos von der BZgA

Mit einem Test auf SARS-CoV-2 lässt sich abklären, ob eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt. Bestätigt sich der Verdacht, werden entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen erforderlich, um die Übertragungswege zu durchbrechen und die Verbreitung einzudämmen.

Oft besteht jedoch Unsicherheit, für wen ein Test ratsam ist und wie der Labortest konkret abläuft.
Ist beispielsweise ein Test auch ohne Krankheitssymptome möglich? Welche Nachweisverfahren gibt es?

Informationen über Tests auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hier:

Freitag, 24. Juli 2020

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Täuschend echt: "Bundesamt für Krisenschutz und Wirtschaftshilfe"
  • Twitter-Accounts von Prominenten gehackt
  • Commerzbank: Kundenkonten gehackt
  • Emotet ist wieder da
  • Datenpanne: Live-Aufnahmen einer Klinik online abrufbar
... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 30/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Austauschprogramm via FLSK: Neue Dichtungsringe für bestimmte FLSK-Flaschen
    Details: hier
  • Rückruf: Fiskars Functional Form™ Kochlöffel
    Details: hier
  • Rückruf: Hasen-Wischtücher (grau, blau, pink) von Happy Horse
    Details: hier
  • Rückruf: verschiedene Kinder-Schaubücher von DELTAS
    Details: hier
  • Sicherheitswarnung / Rückruf via Cannondale Bicycle:
    Front-Gepäckträger bei Treadwell Modellen
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 30/2020 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 23. Juli 2020

Infos & Tipps: Sicher durch den Sommer trotz Hitze und Dürre

Anhaltende Hitzeperioden können die Gesundheit der Menschen gefährden und auch Dürren verursachen, die wieder ganz eigene Risiken bergen.

Damit Sie den Sommer ohne Einschränkungen genießen können, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Hintergrundinfos, nützliche Tipps und Empfehlungen zusammengestellt:

Mittwoch, 22. Juli 2020

Sicherheitslücken in Adobe Photoshop und
Adobe Acrobat Reader Mobile

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Warnhinweise für die hier genannte Adobe-Software veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Neue Website der Verbraucherzentralen: Genussvoll älter werden

Es gibt eine neue Webseite der Verbraucherzentralen namens "Genussvoll älter werden", für die Wissenswertes zu über 40 Themen rund ums Essen und Trinken im Alter zusammentragen wurde.

Die Verbraucherzentrale Berlin erklärt dazu:  

Wer sich durch die Seiten klickt, kann Lebensmittel unter die Lupe nehmen und durch eine kleine Warenkunde navigieren. Vom idealen Durstlöscher über die Bedeutung von Fett in der Seniorenernährung bis hin zu Kennzeichnungsvorschriften bei Lebensmitteln werden wichtige Fakten an die Hand gegeben. 

So erfährt man, dass auch ältere Menschen von den Inhaltsstoffen der Milch und insbesondere Joghurt profitieren. Die beschriebene Vielfalt an Getreideprodukten gibt Anregungen für einen abwechslungsreichen Speiseplan und es werden die Tricks der Anbieter entlarvt, mit denen diese versuchen, uns beim Einkaufen zu beeinflussen. 

Zudem werden Missverständnisse zu Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum aufgeklärt. Aber auch Auswahlkriterien für den Menüdienst werden aufgezeigt. Außerdem findet man wichtige Adressen für weitere Anlaufstellen und Institutionen. Tipps für die gute Küche und Links zu Rezeptsammlungen runden den Wegweiser zum genussvollen Älterwerden ab. 

Zur Webseite:  ➝  Genussvoll älter werden


(Das Informationsangebot im Internet wurde im Rahmen eines Projekts der Verbraucherzentralen erstellt und mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finanziert.)

Dienstag, 21. Juli 2020

Heißhalten von Speisen: 60 °C nicht unterschreiten

Normalerweise werden bei der ausreichenden Erhitzung von Speisen durch Kochen, Braten oder Backen die vegetativen Zellen von bakteriellen Krankheitserregern abgetötet. Insofern ist es für viele Verbraucher logisch, dass man diese Speisen dann auch längere Zeit heißhalten kann, um sie zu einem späteren Zeitpunkt noch warm essen zu können.

Allerdings gibt es Sporen von Erregern, die auch eine ausreichende Erhitzung überleben und dadurch erneut keimen und sich vermehren können. Was dann vor allem zu üblen Durchfallerkrankungen führen kann.

Das Bundesinsitut für Risikobewertung (BfR) hat sich nun wissenschaftlich damit auseinandergesetzt, welche Temperaturen mindestens eingehalten werden müssen, um lebensmittelbedingte Erkrankungen zu verhindern.

Fazit: Das BfR rät, dass die Temperatur der Speisen beim Heißhalten mindestens 60 °C aufweisen sollten.

Auszug aus der Stellungnahme des BfR:

(...) Eine aktuelle Literaturrecherche sowie mathematische Simulationen zeigten, dass bei Temperaturen ab 57 °C ein Wachstum von B. cereus, B. cytotoxicus oder C. perfringens unwahrscheinlich ist. Einzelne Studien deuten jedoch darauf hin, dass selbst bei höheren Temperaturen bis 60 °C ein geringes Wachstum in Lebensmitteln möglich ist. Auf Basis dieser Ergebnisse rät das BfR jetzt, erhitzte Speisen bis zum Verzehr so heiß zu halten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufweisen. (...)

Quelle & komplette Stellungnahme des BfR (PDF, 725 KB):

Montag, 20. Juli 2020

Polizei warnt: Internetbetrüger erpressen Webseitenbetreiber

Die Polize warnt Webseitenbetreiber (darunter auch kleine Unternehmen oder Solo-Selbstständige) vor Cyberkriminellen, die mit einer Drohung wie "Ihre Seite wurde gehackt" versuchen, sie zu erpressen. Es werden Bitcoins als Lösegeld gefordert und damit gedroht, den Ruf des Unternehmens zu schädigen.

Es ist davon auszugehen, dass die Täter solche E-Mails über die Kontaktformulare der jeweiligen Webseiten abgeschickt haben. Aber auch die auf einer Internetseite angegebenen Kontaktdaten (z.B. Impressum) könnten dafür genutzt worden sein.

Bisher sind laut Polizei keine tatsächlichen Fremdzugriffe auf die Webseiten bekannt. Es handelt sich vermutlich um massenhaft versendete E-Mails.

Tipps der Polizei für Betroffene, die eine solche E-Mail erhalten haben:
  • Überweisen Sie kein Geld oder andere Digitalwährungen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Erpressern auf.
  • Wenn Sie Geld überwiesen haben, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Überprüfen Sie Ihre Webseite: Nehmen Sie gegebenenfalls Updates Ihres Content-Management-Systems (z. B. WordPress) vor.
Hier noch ein Beispiel, wie so eine erpresserische E-Mail aussehen kann:

         ➝ Epressermail an Webseitenbetreiber

Freitag, 17. Juli 2020

Wochenreport 29/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Aldi Süd: CROFTON Eiswürfelset, Sorte: Früchte
    Details: hier
  • Rückruf via Aldi Nord: HOME CREATION Eiswürfelset, Sorte: Früchte
    Details: hier
  • Rückruf via Woolworth: Schwimmflügel "Feuerwehrmann Sam"
    Details: hier
  • Rückruf via Aldi Süd: Salame Felino g.g.A. mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 28.08.2020 und 04.09.2020
    Details: hier
  • Rückruf : "Burtschützer Frühlingshonig" - Deutscher Bienenhonig mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 29. Mai 2021
    Details: hier
  • Rückruf via Jagdhaus Rech, Wildverarbeitungsbetrieb: "Wildschwein-Fleischstücke einschließlich Innereien", die in der Zeit vom 24.06.2020 bis zum 01.07.2020 vertrieben wurden
    Details: hier
  • Rückruf: HoGoMas Mini Frucht Pudding m. Nata de Coco, Mindesthaltbarkeitsdatum 28.11.2020
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 29/2020 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 16. Juli 2020

Sicherheitslücken in diversen Softwares

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Warnhinweise für die hier genannten Softwares veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Fragen und Antworten zum Kohleausstieg in Deutschland

Am 3. Juli 2020 haben der Bundestag und Bundesrat den Ausstieg aus der Kohleverstromung per Gesetz beschlossen.

Damit sind in Deutschland die Tage für die Kohle gezählt; schon in diesem Jahr geht der erste Kohleblock vom Netz. Zusammen mit dem Ausbau von Wind- und Sonnenenergie soll ein verlässlicher und rechtssicherer Kohleausstieg gestaltet werden.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beantwortet hier Fragen zum Kohleausstieg in Deutschland:

Mittwoch, 15. Juli 2020

Kampagne gegen Ärger mit dem Treppenlift

Mit Hilfe von Treppenlifte können hochbetagte und / oder körperlich eingeschränkte Menschen weiterhin alle Etagen im Hause nutzen und lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben.

Allerdings wird die in Prospekten oft angepriesene „freie Fahrt ins Leben“ in der Realität nicht immer so einfach und unproblematisch umgesetzt. Viele Verbraucher haben mit der Technik schlechte Erfahrungen gemacht.

Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erläutert: „In unseren Beratungsgesprächen haben wir schon oft von grenzwertigen Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten, mangelhaftem Einbau oder unzureichendem Service nach der Übergabe der Lifte gehört.

Deshalb hat die Verbraucherzentralen seit 1. Juli bis 30. September 2020 eine bundesweite Kampagne gestartet, um von den Erlebnissen der Verbraucher zu erfahren und sie für das Thema Treppenlifte zu sensibilisieren und ihnen beim Kauf oder bei Problemen zur Seite zu stehen.

Links:
•           Infoseite: https://www.vz-bw.de/treppenlifte
•           Umfrage: https://www.vz-bw.de/node/48433

Dienstag, 14. Juli 2020

Kinder und Jugendliche haben zu viel PFAS im Blut

Laut einer repräsentativen Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, "GerES V" haben in Deutschland Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren zu viele langlebige Chemikalien aus der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS, im Blut.

Demnach lag in einem Fünftel der untersuchten Proben die Konzentration für Perfluoroktansäure (PFOA) über dem von der Kommission Human-Biomonitoring festgelegten HBM-I-Wert. Erst bei Unterschreitung des HBM-I-Wertes ist nach dem aktuellen Kenntnisstand eine gesundheitliche Beeinträchtigung auszuschließen.

PFAS werden zum Beispiel in der Beschichtung von Kaffeebechern, für Outdoorjacken oder Löschschäume verwendet, weil sie fett-, wasser- und schmutzabweisend sind. Laut Umwelt-bundesamt (UBA) reichern sich PFAS vornehmlich im Fettgewebe an und können auch über die Muttermilch von Mutter auf das Kind übergehen.

Die GerES-V-Ergebnisse zeigen, dass gestillte Kinder höher mit PFAS belastet sind als nicht gestillte Kinder. Erhöhte Konzentrationen von PFOA und PFOS im menschlichen Blut können Wirkungen von Impfungen vermindern, die Neigung zu Infekten erhöhen, die Cholesterinwerte erhöhen und bei Nachkommen ein verringertes Geburtsgewicht zur Folge haben. Das UBA arbeitet nach eigener Aussage an EU-weiter Beschränkung der Stoffgruppe.      |    Quelle: UBA

Weiterführende Links zu diesem Thema:

Dienstag, 7. Juli 2020

DEKRA-Experten warnen: Corona-Maske im Auto nicht an den Rückspiegel hängen

Wer mit dem Auto unterwegs ist und sich auch nur spontan ein belegtes Brötchen kaufen oder kurz tanken möchte, braucht auch dafür eine Mund-Nasen-Schutzmaske; also bewahren viele Autofahrer ein Exemplar davon in ihren Autos auf.

Die DEKRA Experten warnen jedoch davor, die Corona-Masken im Auto an den Rückspiegel zu hängen. Die Mund-Nasen-Schutzmaske sollte stattdessen in einem der Staufächer aufbewahrt werden.

Das Problem mit der Maske am Rückspiegel ist nicht nur, dass dadurch das Sichtfeld des Fahrers besonders beim Rechtsabbiegen eingeschränkt wird. Peter Rücker, Leiter der DEKRA Unfallforschung, ergänzt:

Durch das ständige Gebaumel gewöhnt man sich als Autofahrer daran, dass sich am Rand des eigenen Blickfelds immer etwas bewegt. Die Folge davon ist, dass man Bewegungen außerhalb des Fahrzeugs, etwa von Radfahrern oder Fußgängern am rechten Fahrbahnrand, erst viel später wahrnimmt.“ Dadurch kann es zu schweren Unfällen kommen, die vermeidbar gewesen wären.

Quelle: DEKRA

Montag, 6. Juli 2020

Insolvente Verbraucher & Unternehmer: Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Es gibt einen neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach insolvente Verbraucher und Unternehmer künftig Zugang zu einem Verfahren bekommen sollen, das ihnen eine volle Entschuldung nach drei Jahren ermöglicht - statt bisher sechs Jahren.

Und auch sonst wird dem Gesetzentwurf zufolge auf einiges zugunsten der Schuldner verzichtet; Auszug daraus:

"(...) Die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens wird von sechs auf drei Jahre reduziert. Auf die Erfüllung besonderer Voraussetzungen wie die Deckung der Verfahrenskosten oder die Erfüllung von Mindestbefriedigungsanforderungen wird verzichtet. Eine erneute Restschuldbefreiung unterliegt einer elfjährigen Sperrfrist und einer fünfjährigen Verfahrensdauer. 

Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens bis zum 30. Juni 2025 befristet. Die Entscheidung über eine etwaige Entfristung soll auf Grundlage eines von der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2024 zu erstattenden Berichts über etwaige Auswirkungen der Verfahrensverkürzung auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern erfolgen. Es wird festgelegt, dass Tätigkeitsverbote, die allein aufgrund der Insolvenz der Schuldnerin oder des Schuldners ergangen sind, nach Erteilung der Restschuldbefreiung kraft Gesetzes außer Kraft treten. Die Verkürzung der Verfahrensdauer soll für alle Verfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden. (...)"

Für Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden bzw. werden, soll sich das sechsjährige Restschuldbefreiungsverfahren monatsweise verkürzen.

Quelle mit weiteren Details und den kompletten Gesetzentwurf gibt es auf der Seite vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

       ➝ Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Direktlink: Fragen und Antworten bezüglich der verkürzten Restschuldbefreiung für Verbraucher

Samstag, 4. Juli 2020

Kinder sollten früh schwimmen lernen

Sommerzeit ist Badezeit – ob im Schwimmbad, am See oder im Meer. Damit der Spaß im Nass sicher ist, empfiehlt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dass Kinder ab einem Alter von etwa vier Jahren schwimmen lernen sollten.

Um die Schwimmversuche zu erleichtern, können Schwimmhilfen eingesetzt werden. Allerdings bieten sie keine wirkliche Hilfe zum Schwimmenlernen - vor allem bieten sie keine ausreichende Sicherheit. Bis Kinder „wassersicher“ sind, ist daher immer erhöhte Aufmerksamkeit durch Aufsichtspersonen wichtig.

Die BZgA hat auf ihrem Info-Portal zur Kindergesundheit Tipps zum Thema zusammengestellt:

Freitag, 3. Juli 2020

Rückruf via Honerkamps (Niedersachsen & NRW): Frische Landeier aus Freilandhaltung

Wegen Höchstgehaltsüberschreitung von Umweltkontaminanten (dioxinähnliche PCB und ndl-PCB) ruft die Honerkamps Bauernmarkt KG zurück:
  • Honerkamps Frische Landeier aus Freilandhaltung
    Printnummer: 1-DE 0358331
    MHD: 10.07.2020 bis 01.08.2020
Die o.g. Eier wurden in EDEKA Märkten in Niedersachsen im Landkreis Osnabrück und dem angrenzenden NRW-Kreis Herford vertrieben. Kunden können die Eier auch ohne Kassenbon in den Einkaufsstätten zurückgeben. Quelle: lebensmittelwarnung.de .

Wochenreport 27/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Achtung, Diabetiker! Rückruf via Kaufland: Energy Drink „Crazy Wolf Sugarfree 1,5 l»
    Details: hier
  • Rückruf via HEMA: Vier-Jahreszeiten-Babyschlafsack (2 in 1)
    Details: hier
  • Achtung, Allergiker (Haselnuss): Verwechslungsgefahr bei
    demeter Campo Verde Schokomüsli 500 g
    Details: hier
  • Rückruf via Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH: „Lausitzer Waldheidelbeeren“ 340 g Glas
    Details: hier
  • Rückruf via Specialized: bestimmte Fahrräder aus der Sirrus- und Sirrus X-Serie der Baujahre 2019 und 2020
    Details: hier
  • Rückruf via Netto (Nordrhein-Westfalen & Rheinland-Pfalz): „Clarky´s Mandeln ganz naturbelassen“ 200g
    Details: hier
  • Rückruf via elho: bestimmte Produkte aus der "elho Greenville Plant Hanger"-Serie
    Details: hier
  • Rückruf via Backhaus LEDERER: Köstliches Knusper-Knäckebrot Dinkel 200 g Beutel
    Details: hier
  • Rückruf via Marktkauf und EDEKA: Hundesnack "EDEKA Hähnchenhälse" 100g
    Details: hier
  • Rückruf: gelbe Lederjacke 230011-31701, Marke GERRY WEBER
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 27/2020 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 2. Juli 2020

Achtung, Diabetiker! Rückruf via Kaufland: Energy Drink
„Crazy Wolf Sugarfree 1,5 l»

Weil das Produkt falsch deklariert wurde (es befindet sich 11 Gramm Zucker/100 ml darin) ruft die Egger Getränke GmbH vorsorglich zurück;
  • Energy Drink „Crazy Wolf Sugarfree 1,5 l»
    Mindesthaltbarkeitsdatum 03.02.2021
    Vertrieb über Kaufland
Das Produkt ist ansonsten sicher - allerdings für Personen, die auf ihren Zuckerkonsum achten müssen, nicht geeignet. Es kann in allen Kaufland Filialen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden; auch ohne Vorlage des Kassenbons. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de und Kaufland

Neu: Hilfetelefon für Männer als Opfer von Gewalt

Auch Männer können Opfer von Gewalt in Beziehungen werden und benötigen Schutz und Hilfe. Das neu eingerichtete Hilfetelefon für Männer bietet Betroffenen Rat und Unterstützung nach einer Gewalterfahrung.

Die Polizeiliche Kriminalprävention erläutert:

Unter der Telefonnummer 0800 123 99 00 können sich Männer melden, die von verschiedensten Arten von Gewalt betroffen sind. Dazu gehört häusliche und sexualisierte Gewalt, aber auch Stalking oder Zwangsheirat. 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und das Bayerische Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales haben dieses Hilfetelefon ins Leben gerufen, um die Hilfestruktur für die von Gewalt betroffene Männer flächendeckend zu verbessern und das Beratungsangebot auszuweiten. 

Zusätzlich finden Betroffene auf der Internetseite www.maennerhilfetelefon.de ein digitales Beratungsangebot.

Weitere Notfallnummern gibt es hier

Mittwoch, 1. Juli 2020

Mozilla Firefox: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Mozilla Firefox zu Angriffen ausnutzen.

Betroffene Systeme:   
  • Mozilla Firefox < 78.0
  • Mozilla Firefox for Android < 68.10.0
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |   Quelle:

Rückruf: „Lausitzer Waldheidelbeeren“ 340 g Glas

Wegen einer Kundenreklamation bezüglich Fremdkörper ruft die Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH vorsorglich zurück:
  • „Lausitzer Waldheidelbeeren“ 340 g Glas
    MHD 12.08.2022
Anm. v-mag: Zu den Rückrufmodalitäten gibt es derzeit keine weiteren Infos.
Quelle: Webseite Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH und lebensmittelwarnung.de

Sicherheitswarnung via Specialized: Bestimmte Fahrräder der Sirrus- und Sirrus X-Serie

Weil einige Kurbeln an den Fahrrädern möglicherweise nicht korrekt montiert wurden (Sicherheitsgefahr) gibt es folgende Sicherheitswarnung von Specialized bezüglich:
  • bestimmter Fahrräder der Sirrus- und Sirrus X-Serie der Baujahre 2019 und 2020
Specialized bittet betroffene Kunden um eine eine Fahrrad-Pause. Das Unternehmen arbeitet nach eigenen Angaben daran, eine Lösung für dieses Problem zu finden und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für eine Rückholaktion zu erhalten. Kunden werden demnach von Specialized kommende Woche über die nächsten Schritte informiert.

Quelle, weitere Infos & Details zu den betroffenen Fahrradmodellen: Specialized

Sommer, Sonne, Hautschutz – vor allem für Kinder

Die Haut von Säuglingen und Kleinkindern ist besonders empfindlich; deshalb ist der Schutz vor UV-Strahlung wichtig -  gut geschützt können die Kleinen das sonnige Wetter in vollen Zügen genießen und sich im Freien austoben. Für Babys ist direkte Sonne allerdings tabu.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat auf ihrem Kindergesundheits-Portal Tipps für einen wirkungsvollen Sonnenschutz für Kinder veröffentlicht:

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