- Bio Schokolade „Little Love Dark Vanilla“, vegan, 65 g,
Charge 200706DV, MHD 06.07.2021
![]() |
Bildquelle: Lovechock |
![]() |
Bildquelle: Lovechock |
![]() |
Bildquelle: Taifun |
![]() |
Bildquelle: Palatum Feinkost |
Verkauft wurde der Artikel in der Region Bayern durch die Südbayerischen Fleischwaren GmbH in Obertraubling, Birkenhof Donauwörth GmbH und Feinkost Manuela Wöller vertrieben. Er kann gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon in der Einkaufsstätte zurückgegeben werden. Quelle: lebensmittelwarnung.de
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Was mache ich, wenn mir plötzlich eine Inkasso-Forderung in den Briefkasten flattert? Worauf sollte ich achten, wenn ich Angebote im Internet vergleiche? Und welche Versicherung brauche ich eigentlich?
Ab sofort gibt es Tipps und Informationen von der Verbraucherzentrale Bayern auch zum Hören. Interessierte finden den neuen Podcast der Verbraucherzentrale Bayern auf Spotify, Deezer, Audible und Apple Podcast unter dem Titel „Die Verbraucherhelden“.
Alle Folgen gibt es auch auf ➝ www.verbraucherzentrale-bayern.de/podcast-by.
Fake-Shops sind heutzutage oft sehr professionell gemacht und auf den ersten Blick kaum noch von den Seiten seriöser Anbieter zu unterscheiden. Sogar ein Impressum ist mittlerweile in vielen Shops zu finden - was natürlich nicht bedeutet, dass die Angaben darin unbedingt korrekt sind.
Und da auch in Deutschland vor allem in letzter Zeit während des Lockdowns der Online-Handel blüht, können technisch versierte Betrüger mit ihren Fake-Shops viel Geld abzocken.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat daher auf dieser Seite hilfreiche Tipps und Infos zusammengestellt, damit Verbraucher nicht Opfer von Fake-Shops werden:
➝ Online-Shopping / Fake-Shops: Wenn günstig richtig teuer wird!
Auch die Polizeiliche Kriminalprävention hat zum Thema Online-Handel einiges veröffentlicht:
5G ist die nächste Mobilfunkgeneration (5. Generation des Mobilfunks). Sie soll größere Daten-übertragungsraten und neue Technologien ermöglichen. Die Einführung von 5G wirft aber auch für viele Menschen Fragen auf.
Da gibt es u.a. gesundheitliche Bedenken und warum 5G überhaupt eingeführt wird; welche Vorteile bietet es im Vergleich zum Vorgänger 4G (LTE)?
Die Antworten auf diese Fragen sind zum Teil recht komplex und technisch. Um einen Einstieg in die Thematik zu ermöglichen stellt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hier eine interaktive Infografik zur Verfügung: ➝ Die nächste Generation im Mobilfunk: 5G
Tiefergehende Informationen finden gibt es in diesem Artikel vom BfS: ➝ 5G
Ab März gibt es neue Labels für den Energie- und Wasserverbrauch von Haushaltsgeräten. A+++ hat dann ausgedient. Stattdessen gibt es künftig nur noch die Noten A bis G. Sie sollen für bessere Vergleichbarkeit sorgen.
Zwar sehen die neuen Labels auf den ersten Blick so aus wie die alten - allerdings hat sich vor allem bei den Effizienzklassen einiges getan.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt hier das neue Energielabel:
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Das Statistische Bundesamt zählte für das Jahr 2019 pro Jahr und Kopf 457 Kilogramm Haushaltsabfälle – zwei Kilogramm mehr als im Vorjahr. Insgesamt wurden 2019 bei den privaten Haushalten 38 Millionen Tonnen Abfall eingesammelt.
Zu den Haushaltsabfällen zählen Hausmüll (Restmüll), Bioabfälle, Wertstoffe, Sperrmüll und sonstige Abfälle wie beispielsweise Batterien und Farben.
(Quelle und weitere Zahlen zum Thema: Statistisches Bundesamt / Abfallwirtschaft)
Das Umweltbundesamt (UBA) weist in diesem Zusammenhang auf seinen neu überarbeiteten Ratgeber "Abfälle im Haushalt" hin; er bietet viele Infos, Zahlen und Hinweise rund um Haushaltsabfälle, Trennsysteme und Verwertungsmöglichkeiten.
Der Ratgeber kann hier kostenlos heruntergeladen werden: UBA-Ratgeber "Abfälle im Haushalt"
Siehe auch: UBA-Portal "Umwelttipps für den Alltag"
Weil nicht ausgeschlossen werden werden kann, dass sich Glasstücke in einzelnen Packungen befinden, ruft die Kreyenhop & Kluge GmbH & Co. KG zurück:
![]() |
Bildquelle: EDEKA |
Während Corona-Selbsttests in Österreich u.a. bereits in Schulen eingesetzt werden, hofft das zuständige deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte derzeit auf eine Zulassung erster Selbsttests im März.
Der Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt warnt allerdings vor sozialer Ausgrenzung, falls die erwarteten Corona-Selbsttests zu teuer werden. Solche Tests könnten u.a. eingesetzt werden, wenn beispielsweise Kulturveranstaltungen stattfinden oder Sport- und Freizeiteinrichtungen wieder öffnen.
Daher müssen die Tests nicht nur aureichend vorhanden und leicht zu handhaben sein; sondern auch finanziell erschwinglich. Es dürfe nicht dazu kommen, dass sich Einkommensschwache die Tests nicht leisten könnten.
Reinhardt warnte zudem vor einer Scheinsicherheit negativer Testergebnisse, die zu einem sorglosen Umgang mit den Gefahren des Virus verleiten könnten.
Ransomware ist eine Form von schädlicher Software ("Schadware"), die von Kriminellen eingesetzt wird, um ihre Opfer zu erpressen (Ransom = Lösegeld). Ein typischer Ablauf einer Infektion mit Ransomware beginnt oftmals mit dem Öffnen absichtlich infizierter E-Mail-Anhänge oder Links.
Danach setzt sich die Schadware in den Systemen fest und kann ab einem bestimmten Zeitpunkt gespeicherte Daten verschlüsseln. Das ermöglicht den Tätern Lösegeld für die Entschlüsselung der Systeme zu erpressen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) stellt seit Beginn der Corona-Pandemie einen signifikanten Anstieg krimineller Cyber-Aktivitäten in Form von Ransomware-Attacken fest - dieserTrend hat sich 2021 weiter verstärkt.
Besonders davon gefährdet sind derzeit Unternehmen und Institutionen, die an der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie beteiligt sind. Dadurch können die Täter zusätzlich mit der Veröffentlichung ausgespähter Daten drohen (sog. Double Extortion = doppelte Erpressung). Im Hinblick auf z. B. sensible Patientendaten oder Forschungsergebnisse für Impfstoffe birgt dies weiteres erhebliches Schadenspotenzial.
Das BKA rät Bürgern:
Weil bei dem Artikel erhöhte Chrom-VI-Werte festgestellt wurden, ruft TK Maxx zurück:
![]() |
Bildquelle: Rückruf TK Maxx |
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) startet am 17. Februar 2021 ihre diesjährige Online-Fastenaktion der Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“
Alkoholfasten bietet viele gesundheitliche Vorteile, denn Alkohol ist ein Zellgift und kann Organe schädigen. Wer weniger Alkohol trinkt, reduziert das Risiko für zahlreiche schwere Erkrankungen. Eine Alkohol-Pause wirkt sich zudem positiv auf den Blutdruck, die Qualität des Schlafs und das allgemeine Wohlbefinden aus.
Die BZgA rät insbesondere in der herausfordernden Zeit der Coronavirus-Pandemie, Alkohol nicht aus Stress, Frust oder Langeweile zu konsumieren. Depressionen, Niedergeschlagenheit und verstärkte Ängste können mögliche alkoholbedingte Folgen sein und längerfristig kann sich schleichend eine Abhängigkeit entwickeln.
Die Alkohol-Fastenaktion der BZgA möchte mit Informationen und Tipps dazu motivieren, für sechs Wochen alkoholfrei zu bleiben. Mehr dazu: www.kenn-dein-limit.de/fastenaktion/
Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt vor Betrügern, die versuchen, angeblichen Covid-19-Impfstoff anzubieten und stellt klar:
Der Impfstoff wird nur von den Bundesländern an Arztinnen und Ärzte in den Impfzentren und an die offiziellen mobilen Impfteams verteilt. Sie können ihn als Privatperson nicht kaufen, weder in Deutschland noch im Ausland.
Angebote im Internet oder Darknet sind Betrug. Zahlen Sie auf keinen Fall Geld oder Bitcoins an Kriminelle für angeblichen Corona-Impfstoff.
Die Polizei rät:
Erst zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr ist geplant, dass Sie die Impfung gegen Covid-19 auch bei Hausärztinnen und Hausärzten erhalten können. Auch dann ist die Impfung freiwillig und der Impfstoff kostenfrei.
Weitere Infos von der Polizeilichen Kriminalprävention zum Thema: Corona-Straftaten
Weil während einer Eigenkontrolle festgestellt wurde dass bei dem im Produkt enthaltenen Sesam der Maximalwert der Substanz „Ethylenoxid“ überschritten wurde, ruft die Gunz Warenhandels GmbH zurück:
![]() |
Bildquelle: Gunz Warenhandels GmbH |
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht in den gestrigen Beschlüssen des Corona-Gipfels einen "klaren Wortbruch der Politik". Das Versprechen eines Konzeptes für eine sichere sowie faire Öffnungsstrategie und damit für einen transparenten Plan zum Wiederhochfahren der Wirtschaft sei demnach leichtfertig gebrochen worden.
Pro geschlossenem Verkaufstag würden die Einzelhändler Umsätze in Höhe von rund 700 Millionen Euro verlieren.
Viele Einzelhändler bringe das in eine ausweglose Lage. Laut einer aktuellen HDE-Umfrage gebe mehr als die Hälfte der vom Lockdown betroffenen Einzelhändler an, ohne weitere staatliche Unterstützung das laufende Jahr nicht überstehen zu können.
Quelle mit weiteren Details: Pressemitteilung HDE vom 11.02.2021
Inzwischen gehört der Unterreicht zuhause via Tablet oder Computer für viele Menschen zum Alltag. Doch nicht nur Kinder und Jugendliche sind gezwungen, sich online mit Schulstoff auseinander-zusetzen; dies betrifft beispielsweise auch Sprach- oder Integrationskurse, Musikstunden, Geburtsvorbereitungskurse etc.
Die Polizei gibt hier Tipps für möglichst sichere Video-Chats:
Der Ratgeber für Eltern und Pädagogen "Schau hin!", der über Themen rund um Medienkompetenz und -erziehung informiert (gefördert vom Bundesfamilienministerium) stellt hier drei Jugendschutzprogramme vor:
➝ Jugendschutzprogramme für mehr Sicherheit auf Smartphone, Tablet und PC
Infos und Tipps zu sicheren Passwörtern gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hier: Sichere Passwörter erstellen
Weil sich darin sich in der Packung grüne Plastikfremdkörper befinden könnten, ruft die Firma Bayernland eG zurück:
![]() |
Bildquelle: Norma Rückruf |
Kunden können das o.g. Produkt auch ohne Kassenbon in jeder Norma-Filiale zurückgeben; der Kaufpreis wird erstattet.
Quelle: lebensmittelwarnung.de
Wegen erhöhtem Schwefeldioxidgehalt und fehlender Kennzeichnung des Schwefeldioxid als Allergen ruft die Firma SSP-Trade & Consult GmbH zurück:
![]() |
Bildquelle: SSP-Trade & Consult GmbH |
Kunden können den o.g. Artikel in der Einkaufsstätte gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Quelle: lebensmittelwarnung.de
"Clubouse" ist eine neue App aus den USA, die inzwischen auch in Deutschland einen Hype ausgelöst hat. Sie ist in etwa vergleichbar mit einer Anwendung für Telefonkonferenzen. Die App ist als „drop-in audio chat“ im App-Store von Apple zu finden. Und nur dort; derzeit gibt es keine Version für das weiter verbreitete Betriebssystem Android.
Wer „Clubhouse“ nutzen will, kann es zwar kostenlos installieren und sich unter Angabe seiner Handynummer einen Benutzernamen reservieren – allerdings nicht unbedingt verwenden; das geht dann nur auf Einladung von jemandem, der bereits im „Club“ ist. Dies hat sogar dazu geführt, dass Einladungen gegen Geld auf Online-Auktionsplattformen angeboten werden.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass der Datenschutz dieser App "kritisch" ist.
Derzeit gibt es keine Datenschutzerklärung in deutscher Sprache, auch eine Adresse für Datenschutzauskünfte in der EU gibt es nicht. Weil der Dienst in Europa angeboten wird, sieht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das aber vor. Noch kritischer sieht die Verbraucherzentrale NRW zwei weitere Punkte:
Noch ist „Clubhouse“ laut eigener Aussage auf seiner Internetseite im „privaten Beta-Status“. So bleibe abzuwarten, ob die kritisierten Punkte bis zum eventuellen Start für alle (auch ohne Einladung) noch angegangen werden. | Quelle: vz NRW
Digitale Medien sind fester Bestandteil des Alltags junger Menschen – aktuell noch verstärkt durch Online-Schooling oder Homeoffice. Allerdings sind einige digitale Angebote mit dem Risiko einer exzessiven, suchtähnlichen Nutzung verbunden. Dies gilt zum Beispiel für Computerspiele, aber auch für Soziale Netzwerke oder digitale Unterhaltungsangebote.
Anlässlich des heute (09.02.2021) stattfindenden "Safer Internet Day" weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) daher auf die Risiken der übermäßigen Mediennutzung hin.
Das BZgA bietet hier Präventationsangebote zum Thema:
Weil in einer Probe des Produktes Rückstände von Schimmelpilzen gefunden wurden, ruft die Firma Le Antichi di Calabria zurück:
![]() |
Bildquelle: Rückruf real |
Das Produkt wurde regional in einigen real-Märkten in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verkauft. Es kann gegen Erstattung des Kaufpreises im real-Markt zurückgeben werden. Quelle: lebensmittelwarnung.de
Mit Hilfe von kleinen Programmen (Algorithmen) können Anbieter im Internet u.a. Preise dynamisch und individuell ändern.
Beispiel: Ein Verbraucher sucht auf der Webseite eines Elektromarktes nach einem geeigneten Fernsehgerät. Er findet eines, entscheidet sich aber, es nicht sofort zu kaufen, sondern noch mal eine Nacht darüber zu schlafen.
Am nächsten Tag geht er wieder auf die Seite, um das Gerät zu kaufen. Und Schwupps - buchstäblich über Nacht ist dasselbe Gerät auf derselben Händlerseite um 50 Euro teurer geworden.
Wird man also "bestraft", wenn man nicht gleich "zuschlägt", sondern es sich noch einmal überlegt oder - Gott bewahre! - erst noch auf Webseiten anderer Anbieter zum Vergleich vorbeischaut? Gleiches Phänomen können Verbraucher natürlich auch anderswo erleben - bei der Reisebuchung online, auf Vergleichsportalen etc.
Damit Verbraucher verstehen, wie solche Algorithmen funktionieren und ob sie nicht auch Vorteile bringen könnten, bietet die Verbraucherzentrale Hessen mit ihrem neuen Informationsangebot „Algo...was?!“ leicht verständliche, nutzerorientierte Hintergrundinformationen und Praxistipps.
Mehrere Podcast-Folgen und ein Erklärfilm bieten Hilfreiches und Nützliches für verschiedene Zielgruppen. Zur Startseite: www.algo-was.de
Weil darin Plastikkleinteile (transparente Hartplastik, ca. 10 mm) vorkommen könnten, ruf die LVG Lebensmittelvertriebs-GmbH zurück:
![]() |
Bildquelle: LVG |
Weil darin ein erhöhter Gehalt an Chlorpyrifos festgestellt wurde, gibt es eine Verzehrwarnung für:
![]() |
Bildquelle: ardo N. V. |
Quelle: lebensmittelwarnung.de
(Anm. v-mag: Leider haben wir keine weiteren Infos, ob es sich hierbei auch um einen Rückruf handelt und falls ja, welche Rückrufmodalitäten gelten.)
++Update: Der Hersteller empfiehlt, das Produkt nicht zu konsumieren und es zu zerstören oder es in der Einkaufsstätte zurückzugeben. Quelle (PDF 263 KB)
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht auf eine kostenlose Online-Veranstaltung des nationalen Diabetesinformationsportals diabinfo.de aufmerksam.
Das Portal lädt am Samstag, den 6. Februar 2021 zum Online-Forum "diabinfo im Dialog – digitales Patientenforum Diabetes" ein. Themen sind u.a. Subtypen des Diabetes und die Frage was zu tun ist, wenn Angehörige an Diabetes erkranken.
Außerdem informiert diabinfo.de wöchentlich über Aktuelles aus Diabetes-Forschung und -Prävention. Auf seiner Informationsseite Coronavirus SARS-CoV-2 gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen sowie hilfreiche Links zu Diabetes und COVID-19.
In Zeiten der Pandemie verbringen viele Menschen mehr Zeit daheim. Diese Zeit kann u.a. dazu genutzt werden, endlich mal wieder das Zuhause "auszumisten": Klamotten, Spielzeug, Elektronik, Bücher, Einrichtungsgegenstände etc. - nach dem Motto "Altes weicht und macht Platz für Neues".
Und warum sollte Brauchbares auf den Müll, wenn man damit noch ein paar Euro verdienen kann? "eBay" ist da beispielsweise sehr beliebt; auf dem Online-Marktplatz mit Flohmarkt-Charakter können auch private Verkäufer ihre Gebrauchtware via Kleinanzeige anbieten und Schnäppchen-jäger einen guten Deal ergattern.
Einen guten Deal schnuppern da auch Kriminelle, die sich auf eBay oder ähnlichen Plattformen als Käufer ausgeben. Eine ihrer Maschen ist relativ neu und nennt sich "Dreiecksbetrug"
Die Polizei erklärt, wie diese Masche funtkioniert:
Die Abzocke durch unseriöse Schlüsselnotdienste, die für eine einfache Türöffnung mehrere hundert oder tausend Euro abkassieren, ist seit Jahren ein Dauerärgernis. Bei dieser Masche sollen Kunden solcher Unternehmen um ein Vielfaches überhöhte Rechnungen sofort in bar oder per EC-Karte begleichen. Dabei verleihen die Monteure vor Ort oft durch massives Auftreten ihrer Forderung Nachdruck.
Doch strafrechtliche Verurteilungen der Täter wegen Wuchers waren bislang rechtlich umstritten; zum Ärger von Betroffenen und Verbraucherschützern.
Wie die Verbraucherzentrale Bayern berichtet, dürfte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Signalwirkung haben und zumindest das Vorgehen Geschädigter gegen kriminelle Schlüsseldienste vereinfachen. Denn in dem Urteil, das Mitte Januar gefällt wurde, bestätigte der BGH:
Schlüsselnotdienste, die die Notsituation von Verbrauchern für Forderungen nach weit überzogenen Rechnungsbeträgen ausnutzen, betreiben Wucher.
Das komplette Urteil gibt es hier (PDF, 258 KB): Urteil BGH vom 16. Januar 2020, 1 StR 113/19
Das sind natürlich gute Nachrichten für Betroffene, die sich gegen die Abzocke rechtlich wehren möchten. Leider kosten solche Verfahren erst einmal Geld, Zeit und Nerven. Daher ist es wohl besser, wenn Verbraucher erst gar nicht in die Lage kommen, einem kriminellen Schlüsseldienst gegenüberzustehen.
Zur Prävention oder für einen schnellen Blick auf die eigenen Rechte in der Notlage hat die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Tipps zusammengefasst unter:
Die wenigsten Menschen können heutzutage Plastik komplett vermeiden. Aber mit einem bewussten Konsumverhalten kann jeder Verbraucher seinen persönlichen Plastikverbrauch zumindest verringern.
Die Verbraucherzentrale Hessen hat daher ein neues Info-Portal eingerichtet, auf dem Verbraucher gebündelt erfahren, worauf sie beim Lebensmittel- oder Getränkekauf achten sollten, wie sich Mikro- und Flüssigplastik in Kosmetik und Waschmitteln erkennen lassen und welche Vorteile Plastikalternativen haben.
Hier geht es zur Startseite: www.verbraucherzentrale-hessen.de/plastiksparen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Vor allem im Winter sind sie für Autonutzer willkommene Funktionen: Sitzheizung, beheizbare Außenspiegel und Lenkradheizung. Allerdings verbraucht dieser "Luxus" auch extra Energie.
Der ADAC hat umgerechnet, wieviele Kosten dadurch für Benziner und Elektrofahrzeuge entstehen. Der Verbrauch von Standardfunktionen wie Scheinwerfer, die beheizbare Frontscheibe, das Radio und den Zigarettenanzünder dient dabei als Vergleichsgröße:
![]() |
Quelle: ADAC e.v. |
In alten Zeiten gab es zwielichtige Hausierer und "Fliegende Händler", die versuchten, mit dem Verkauf von obskuren Mitteln gegen Krankheiten viel Geld zu verdienen.
Solche Händler profitierten auch davon, dass sie bereits "über alle Berge" waren, wenn ihre gutgläubigen Kunden herausfanden, dass die teure "Medizin" bestenfalls nichts anderes als ein wirkungsloser Schwindel war - schlimmstenfalls hat das "Schlangenöl" auch noch gesundheitliche Schäden verursacht.
Dank moderner Technik kann es sich heutzutage für windige Geschäftemacher erübrigen, von Haustür zu Haustür oder von einem Marktplatz zum anderen zu tingeln; denn mit dem Internet entstand auch eine Verkaufs- und Werbeplattform für allerlei fragwürdige Produkte.
Wobei die Corona-Pandemie dubiosen Händlern gerade recht kommt; denn viele Menschen suchen online Infos zur Prävention und Behandlung gegen COVID-19. So kursieren auch jede Menge Falschinformationen und unseriöse Angebote im Internet.
Die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben daher eine neue Informationsplattform ins Leben gerufen: www.faktencheck-gesundheitswerbung.de soll für mehr Transparenz im Bereich der digitalen Gesundheitsinformationen sorgen und damit die Gesundheitskompetenz der Verbraucher stärken.
Verbraucher erhalten auf der Webseite auch die Möglichkeit, sich bei Fragen zu digitalen Gesundheitsinformationen beraten zu lassen oder falsche bzw. irreführende Gesundheits-informationen über ein Kontaktformular zu melden.
Das Umweltbundesamt (UBA) stellt kostenlose Kinderbücher rund um die Themen Umwelt und Klima zur Verfügung. Die Bücher gibt es zum Download und teilweise auch zum Bestellen.
Für den Schulunterricht daheim in Zeiten der Coronavirus-Krise gibt es darüber hinaus ebenfalls kostenlose Unterrichtsmaterialien:
Das UBA stellt auch auf dieser Seite viele Bildungsmaterialien zur Verfügung:
Im Jahr 2020 erreichten die Bundesnetzagentur Beschwerden und Anfragen:
Die Hinweise und Beschwerden auch von Verbrauchern als Informationsquelle sind wichtig für die Arbeit der Bundesnetzagentur.
So kann die Agentur beispielsweise bei unerlaubter Nutzung von Telefonnummern direkt eingreifen und u.a. Bußgelder verhängen (auch eine Sperrung ist möglich), den Verkauf von Produkten verbieten, wenn sie gegen geltende Normen verstoßen und gefährlich sind sowie Dienstleister auffordern, Mängel zu beheben.
Im vergangenen Jahr hat sich die Bundesnetzagentur u.a. auf den auf den Onlinehandel konzentriert: Sie hat 2020 insgesamt 2.142 Online-Produktangebote sperren lassen. Von diesen Sperrungen war eine Stückzahl von über 21 Mio. Produkten betroffen. (Meldung darüber hier)
Linktipp: Auf dem Portal der Bundesnetzagentur gibt es Infos für Verbraucher zu den relevanten Themen der Bundesnetzagentur aus den Bereichen: Energie, Telekommunikation und Post. Dort gibt es u.a. auch die Möglichkeit, selbst eine Beschwerde einzureichen.
Die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung, die vom Bundesarbeitsministerium am 20.01.2021 vorgelegt wurde sieht vor, dass Arbeitgeber überall dort Homeoffice anbieten müssen, wo es möglich ist. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die befristet bis zum 15. März gilt, umfasst unter anderem folgende Punkte:
Quelle: Bundesregierung
Auf der Seite vom Bundesarbeitsministerium kann man den kompletten Regierungsentwurf mit weiteren Details herunterladen:
➝ SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Weil darin Bakterien der Art Burkholderia cenocepacia nachgewiesen wurden, ruft der Hersteller ZS Cosmetics GmbH zurück:
![]() |
Bild: Rückrufmitteilung Kaufland |
Das betroffene Produkt wurde bei Kaufland verkauft. Kunden können es auch ohne Kassenbon in jeder Kaufland-Filiale zurückgeben; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Details: Kaufland
Viele berufstätige Eltern sind doppelt im Stress, denn aufgrund der Corona-Pandemie sind die Angebote von Kitas und Schulen derzeit nur eingeschränkt bis hin zu gar nicht vorhanden bzw. es wird auf Distanzunterreicht verwiesen. Folglich müssen Arbeit - oft auch im Homeoffice - und Kinderbetreuung irgendwie unter einen Hut gebracht werden.
Daher haben berufstätige Eltern, die pandemiebedingt Kinder zu Hause betreuen müssen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Neuerdings also auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern aufgrund coronabedingter Schließung / Präsenzaufhebung von Schule / Kindergarten / Kita zu Hause betreut werden muss (auch bei Homeoffice).
Zitat: " (...) Im Jahr 2021 sollen jedem Elternteil 20 statt wie bisher 10 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung stehen, für Alleinerziehende 40 statt bisher 20 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage. (...)"
Quelle, ganzer Text mit wichtigen Infos dazu auf der Seite vom Bundesfamilienministerium:Heute (20.01.2021) hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Aussetzung der Insolvenz-antragspflicht bis zum 30. April 2021 verlängert wird.
Zitat:
"(...) Die Verlängerung soll den Schuldnern zugutekommen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragt wird und die erlangbare Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet ist.
Auf die tatsächliche Antragstellung kommt es jedoch ausnahmsweise nicht an, wenn eine Beantragung der Hilfen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bis zum 28. Februar 2021 nicht möglich ist. In diesen Fällen soll auf die Antragsberechtigung abgestellt werden.
Wie schon bisher gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur, wenn die Krise des Unternehmens pandemiebedingt ist, mit einer Auszahlung der Hilfen zu rechnen ist und hierdurch eine Überlebenschance für das Unternehmen besteht. (...)"
Quelle & ganzer Text mit weiteren Details auf der Seite vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
➝ Weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zur Auszahlung finanzieller Hilfen
In der Kosmetik kommen intensive Quellen optischer Strahlung - wie Laser oder stark gepulste Lichtquellen - vor allem zur Behandlung von Pigmentstörungen, zur Faltenglättung oder zur dauerhaften Haarentfernung zum Einsatz. Auch Tätowierungen werden mit Hilfe von Lasern entfernt.
Hochfrequente elektromagnetische Felder werden beispielsweise zur Fettreduktion und Hautverjüngung, niederfrequente elektrische Ströme und Magnetfelder zur Muskel- oder Nervenstimulation eingesetzt.*
Bisher gab es in diesem Bereich keine spezifischen Regelungen darüber, welche Qualifikationen eine Person benötigt, um solche Anwendugen anbieten zu dürfen - obwohl die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für den Menschen erheblich sein können. Zu den Risiken zählen Verbrennungen, Narbenbildung oder die erschwerte Diagnose und Therapie von Hautkrebserkrankungen.
Das hat sich nun geändert: Die Anwendungen von Laser, Licht & Co außerhalb der Medizin dürfen seit dem 31.12.2021 nur noch von fachkundigen Personen angeboten werden.
Unter welchen Anforderungen diese Fachkunde erworben werden kann, wurde als Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder (mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt) im Bundesanzeiger veröffentlicht: BAnz AT 25.03.2020 B7
* Weitere Infos dazu auf der Seite vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Kosmetische Anwendung nichtionisierender Strahlung
Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie nehmen viele ältere Menschen gerne Hilfe im Alltag oder bei Behördengängen an. Dafür können sie entsprechende Vollmachten ausstellen, mit denen die damit Beauftragten dann stellvertretend bestimmte Handlungen ausführen dürfen.
Die Polizei warnt allerdings, dass nicht jede hilfsbereite Person es auch ehrlich meint; denn ein solches Vertrauen kann durchaus auch dafür missbraucht werden, um Geld oder andere Vermögenswerte hinterrücks zu ergaunern.
Daher gilt es, sich gut zu überlegen, für was eine entsprechende Vollmacht wirklich nötig ist und was sonst noch zu beachten ist, um nicht das Opfer von Betrug zu werden. Hier gibt es Tipps und Infos von der Polizeilichen Kriminalprävention zum Schutz vor Vollmachtsmissbrauch:
![]() |
Abbildung: Rückrufschreiben der Firma IDEN |
Die Produkte aus der Lieferung sind an einer rot-weißen Verpackung zu erkennen. Produkten aus neueren Lieferungen (mit einer schwarz-gelben Verpackung) sind nicht betroffen. Kunden sollten die betroffenen Fingerfarben entweder im Handel zurückgeben oder sich an m.funk@iden.de wenden. Quelle mit weiteren Details (PDF 77,3 KB): Rückruf IDENA-Fingermalfarben
Vorwort: Unter Romance-Scamming oder Love-Scamming versteht man den Versuch von Kriminellen, u.a. über das Internet Liebesbeziehungen zu Frauen oder auch Männern aufzubauen, um ihnen dann mittels verschiedener Lügengeschichten Geld, Gutscheine oder Wertsachen abzuluchsen.
Beispiele: Der arme Betrüger / Scammer sitzt in irgend einem Land fest und braucht Geld für Papiere /Anwalt etc, um dort wieder ausreisen zu dürfen. Ein Unfall oder eine Krankheit kam dazwischen und es wird Geld für die Arztkosten benötigt. Man hat viel Geld / Gold etc. geerbt, kommt aber nur dran, wenn eine bestimmte Summe für XYZ vorgestreckt wird. Und so weiter und so fort....
Die Kontaktaufnahme online zu den potenziellen Opfern geschieht über beliebte soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook oder auch via massenhaft versendeter Spam-E-Mails. Irgendein Opferschnitzel beißt wohl immer an, sonst wären diese Versuche längst Geschichte. Die Betrüger verwenden selbstverständlich falsche Namen und oft auch gestohlene Fotos von tatsächlich existierenden Menschen.
Nun zur eigentlichen Meldung: Vor ein paar Tagen berichtete der "Ratgeber Internetkriminalität" vom Landeskriminalamt Niedersachsen über einen Romance-Scamming-Versuch, bei dem die Kriminellen mithilfe der Zugangsdaten zu einem Online-Banking-Account das angebliche Vermögen des Lovers "bewiesen". (Er gab einer Dame vor, ein Millionär zu sein, auf Zypern festzusitzen und Geld für ein Flugticket zu benötigen - er käme selbst nicht an sein Konto heran. Nun ja...)
Das Interessante hierbei ist, dass diese Banking-Webseite sehr professionell wirkt und auch ein entsprechendes Konto mit dem "Vermögen" existiert (bzw. zum Zeitpunkt der Meldung existierte).
Hier gibt es die Einzelheiten dazu und Screenshots der Banking-Webseite:
➝ Ratgeber Internetkriminalität / Vorsicht vor Romance-Scamming
Siehe auch: Polizeiliche Kriminalprävention / Scamming: Vorsicht bei virtuellen BekanntschaftenWegen der Corona-Pandemie findet die Internationale Grüne Woche nicht als Publikumsmesse statt. Die Verbraucherzentralen laden daher vom 18. bis 22. Januar 2021 zur ersten digitalen Verbraucherinformationswoche ein.
Bei verschiedenen Online-Seminaren und Podcasts können Verbraucher sich bequem von zu Hause aus über Lebensmittelkennzeichnung, Nachhaltigkeit beim Einkauf oder Tierwohl informieren.
Dazu bieten die Verbraucherzentralen bundesweit 30 kostenlose Online-Seminare an. Verschiedene Podcasts, Quizspiele und Angebote für Schulen ergänzen das Angebot im Rahmen der ersten digitalen Informationswoche. Zur Übersicht:
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Bei der Wahl eines neuen Smartphones sollte nicht nur auf die technischen Eigenschaften geachtet werden - z.B. ob das Gerät den neuesten Mobilfunkstandard 5G unterstützt - sondern auch, ob es einen niedrigen SAR-Wert aufweist und demnach strahlungsarm ist.
Zur Erklärung: 5G steht für die 5. Generation des Mobilfunks und bezieht sich auf die Veränderung von technischen Aspekten gegenüber der 4. Generation des Mobilfunks.
Der SAR-Wert bedeutet die Höhe der spezifischen Absorptionsrate (SAR), die vom jeweiligen Gerät ausgeht und von einem Körper aufgenommen wird (z.B. vom Kopf). Der SAR-Wert wird in Watt pro Kilogramm angegeben (W/kg).
Bei modernen Geräten liegt dieser Wert ungefähr zwischen 0,10 und 1,99 W/kg. Die Welt-gesundheitsbehörde (WHO) empfiehlt als obersten Grenzwert 2,0 W/kg. Man kann also sagen: je niedriger der Wert, desto besser für den Körper.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die SAR-Werte von bislang 3.744 Handy-Modellen von 83 Herstellern online veröffentlicht; mit Hilfe der Suchfunktion kann man nach den Werten des jeweiligen Geräts suchen: SAR-Suche
(Strahlungsarme Geräte, die die Teilanforderung des Strahlenschutzkriteriums des Blauen Engel "SAR am Kopf kleiner/gleich 0,5 Watt pro Kilogramm" erfüllen, sind in der SAR-Liste zudem mit einem grünen Symbol gekennzeichnet.)
Das Hauptzollamt Dresden hat in den letzten Wochen tausende Zigaretten, Heets* sowie losen Tabak in Postsendungen sichergestellt. (*Heets = Tabakprodukte - meist in Form von Sticks- die nicht verbrannt sondern erhitzt werden.)
Oftmals wurde die Ware über das Internet oder soziale Medien in einem anderen Mitgliedsland der EU bestellt und per Post nach Deutschland eingeführt. .
Vorsicht bei solchen Angeboten aus dem Internet; denn nur Tabakwaren mit gültiger Steuerbanderole, die eine Person für ihren Eigenbedarf in einem Mitgliedstaat der EU erwirbt und selbst nach Deutschland befördert, sind steuerfrei.
Beim Versand von Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten per Post ist die Rechtslage eine andere; denn hierbei handelt es sich nach Tabaksteuerrecht um ein gewerbliches Verbringen. Wenn Tabakware aus anderen Mitgliedstaaten ohne gültige deutsche Steuerzeichen versendet wird, ist die Tabaksteuer fällig. Dies gilt für Sendungen von Händlern an privat als auch von privat an privat.
Die fällige Tabaksteuer schulden neben dem Versender auch der Empfänger. Empfänger und Versender haben darüber hinaus mit einem Bußgeld- oder Steuerstrafverfahren oder der Erhebung eines Zuschlags in Höhe der Tabaksteuer zu rechnen. | Quelle: Zoll
Auf der Webseite vom Zoll für Privatpersonen gibt es weitere Infos: www.zoll.de/privatpersonen
(Für Unternehmen: www.zoll.de/unternehmen)
Einen Schlüssel ins Schloss der Autotüre stecken und ihn zum Öffnen oder Schließen des Fahrzeugs zu drehen war gestern: Dank moderner Funkschlüssel können Autobesitzer aus der Nähe per Funksignal ihr Auto entriegeln oder abschließen.
Die Polizei warnt allerdings davor, dass auch technisch versierte Autodiebe sich mit solchen "Keyless Go-Systemen"unberechtigt Zugang zum Auto verschaffen können.
Dazu verwenden sie Funkstreckenverlängerungen, mit denen die Funk-Kommunikation zwischen Fahrzeug und Schlüssel abgefangen und durch den Aufbau einer Relaystation verlängert wird. Diese Technik simuliert dem Fahrzeug einen berechtigten Schlüssel, der tatsächlich aber nicht vor Ort ist.
Daher hier Tipps von der Polizei zum Schutz vor Autdieben:
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention
Weitere Infos und Tipps von der Polizei zum Thema: Autodiebstahl
Die ARD reagiert auf den anstehenden Schul-Lockdown und baut ihr Angebot für Schüler, Lehrer und Eltern erneut aus. Die Bildungsinhalte gibt es im Fernsehen und als Onlineangebote. Dazu gehören unter anderem die ARD-Mediathek und auch die ARD-Bildungsplattformen wie beispielsweise Planet Schule.
Eine Übersicht über weitere Bildungsangebote gibt es auf ard.de/corona-bildung-und-schule. Die ARD aktualisiert diese Übersicht derzeit laufend, weil im Programm auch jetzt noch neue Ideen entstehen.