Familien mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen einwöchigen Urlaub buchen, um sich in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu erholen:
Unterschreitet eine Familie eine bestimmte Einkommensgrenze, ist sie zu diesem vergünstigten Urlaub berechtigt. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind. Für Familien mit einem Angehörigen, der einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr hat, entfallen die Einkommensgrenzen für dieses Angebot.
Die "Corona-Auszeit für Familien" ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" der Bundesregierung. Ziel ist es, Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.
Hier gibt es die Details dazu sowie einen Einkommensrechner, um die persönlichen Voraussetzungen für dieses Angebot zu prüfen: ➝ Bundesfamilienministerium / Corona-Auszeit