Bei hormonellen Mitteln zur Schwangerschaftsverhütung (kombinierte hormonale Kontrazeptiva = "KHK") kann es als bekannte, seltene Nebenwirkung zu venösen Thromboembolien kommen. Auch kann eine wesentlich seltenere arterielle Thromboembolie entstehen.
Dies gilt für die "Pille" als auch für andere Verhüthungsmittel wie z.B. Hormonpflaster und Hormonringe. Das Risiko einer venösen Thromboembolie wird durch den im Mittel verwendeten Anteil an Gestagenen beeinflusst.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert in diesem Zusammen-hang, dass kombinierte hormonale Kontrazeptiva mit den Gestagenen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat das geringste Risiko für venöse Thromboembolien besitzen.
Auf der Webseite vom BfArM gibt es weitere Infos darüber für Patienten (unter "Patientenkarte") und Ärzte: