In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird auch in Deutschland seit einigen Jahren das Halloween-Fest gefeiert. Dieser Brauch stammt ursprünglich von irischen Einwanderern, die ihn in die USA mitgebracht haben.
Vor allem Kinder haben ihren Spaß daran, sich gruselig als Hexe, Geist o.ä. zu verkleiden und von Haus zu Haus zu ziehen. Dabei fordern sie die Bewohner mit einem Spruch auf, ihnen Süßigkeiten zu geben: "Süßes, sonst gibt´s Saures!" (engl. original: "Trick or Treat!"). Wer sich weigert, ihnen Süßigkeiten zu geben, dem spielen sie einen Streich.
Dabei sollte allerdings beachtet werden: Kommt es bei den Streichen zu Sachbeschädigungen, handelt es sich nicht mehr nur um ein Kavaliersdelikt - zum Beispiel zerkratzte Autotüren, verklebte Autoschlösser oder Farbschmierereien auf Hauswänden (illegale Graffiti).
Die Polizei weist darauf hin, dass derartige "Streiche", bei denen das Eigentum anderer beschädigt oder zerstört wird, verboten sind und bei Zuwiderhandeln mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen zu rechnen ist. Absolut tabu sind Streiche, bei denen Menschen zu Schaden kommen können. Sollten die Tatverdächtigen noch nicht strafmündig sein, drohen ihnen zumindest Schadensersatzforderungen.
Montag, 31. Oktober 2016
Apple veröffentlicht iCloud für Windows 6.0.1
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Zwei Sicherheitslücken in iCloud for Windows können von einem Angreifer ausgenutzt werden, um beliebige Anweisungen auf Ihrem Rechner zur Ausführung zu bringen oder sensible Informationen auszuspähen.
Betroffen sind folgende Systeme:
Zwei Sicherheitslücken in iCloud for Windows können von einem Angreifer ausgenutzt werden, um beliebige Anweisungen auf Ihrem Rechner zur Ausführung zu bringen oder sensible Informationen auszuspähen.
Betroffen sind folgende Systeme:
- iCloud vor 6.0.1
- Microsoft Windows 7
- Microsoft Windows 8.1
- Microsoft Windows 10
Apple veröffentlicht iTunes 12.5.2 für Windows
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Zwei Sicherheitslücken im iTunes Store können von einem Angreifer, während Sie im iTunes Store browsen, ausgenutzt werden, um beliebige Anweisungen auf Ihrem Rechner zur Ausführung zu bringen oder sensible Informationen auszuspähen.
Betroffen sind folgende Systeme:
Zwei Sicherheitslücken im iTunes Store können von einem Angreifer, während Sie im iTunes Store browsen, ausgenutzt werden, um beliebige Anweisungen auf Ihrem Rechner zur Ausführung zu bringen oder sensible Informationen auszuspähen.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Apple iTunes vor 12.5.2
- Microsoft Windows 7
- Microsoft Windows 8.1
- Microsoft Windows 10
Verbot von Ad-Blockern wird geprüft
Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben prüfen, ob Ad-Blocker verboten werden sollen. Eine abschließende Einschätzung liege demnach aber noch nicht vor. Dies teilte die Regierung in ihrer Antwort (PDF, 114 KB: 18/10115) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (PDF, 132 KB: 18/9922) mit.
Die Regierung verweist auf den Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz. In diesem Abschlussbericht werde das Geschäftsmodell von Ad-Blockern als rechtlich und mit Blick auf die Refinanzierung journalistisch-redaktioneller Angebote als problematisch angesehen. Ad-Blocker dienen nach Angaben der Regierung dazu, Werbung in Online-Angeboten auszublenden. Ob sie einen Mehrwert hätten, erscheine fraglich.
Quelle: Deutscher Bundestag
Die Regierung verweist auf den Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz. In diesem Abschlussbericht werde das Geschäftsmodell von Ad-Blockern als rechtlich und mit Blick auf die Refinanzierung journalistisch-redaktioneller Angebote als problematisch angesehen. Ad-Blocker dienen nach Angaben der Regierung dazu, Werbung in Online-Angeboten auszublenden. Ob sie einen Mehrwert hätten, erscheine fraglich.
Quelle: Deutscher Bundestag
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2017 mit 1,1 Prozent stabil
Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, bleibt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung 2017 mit 1,1 Prozent stabil.
Aus der Differenz der vom Schätzerkreis prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr (rund 14,4 Milliarden Euro ohne Berücksichtigung von Finanzreserven) ergibt sich ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,1 Prozent. Dieser Wert bleibt damit gegenüber dem für das Jahr 2016 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz stabil.
Allerdings: es liegt an der jeweiligen Krankenkasse selbst, ihren individuellen Zusatzbeitragssatz selbst festzulegen. Er richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet, über welche Finanzreserven sie verfügt und welche weiteren Leistungen sie anbietet. Die derzeit 117 Krankenkassen verfügten zur Jahresmitte 2016 über Finanzreserven von insgesamt ca 15,1 Mrd. Euro, die sich im weiteren Jahresverlauf 2016 noch deutlich erhöhen werden.
Wichtig: Erhöht eine Krankenkasse ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln. Eine Übersicht über die jeweils aktuelle Höhe der kassenindividuellen Zusatzbeiträge ist auf der Seite des GKV-Spitzenverbands abrufbar. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Aus der Differenz der vom Schätzerkreis prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr (rund 14,4 Milliarden Euro ohne Berücksichtigung von Finanzreserven) ergibt sich ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,1 Prozent. Dieser Wert bleibt damit gegenüber dem für das Jahr 2016 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz stabil.
Allerdings: es liegt an der jeweiligen Krankenkasse selbst, ihren individuellen Zusatzbeitragssatz selbst festzulegen. Er richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet, über welche Finanzreserven sie verfügt und welche weiteren Leistungen sie anbietet. Die derzeit 117 Krankenkassen verfügten zur Jahresmitte 2016 über Finanzreserven von insgesamt ca 15,1 Mrd. Euro, die sich im weiteren Jahresverlauf 2016 noch deutlich erhöhen werden.
Wichtig: Erhöht eine Krankenkasse ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln. Eine Übersicht über die jeweils aktuelle Höhe der kassenindividuellen Zusatzbeiträge ist auf der Seite des GKV-Spitzenverbands abrufbar. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Samstag, 29. Oktober 2016
Rückruf: Eier aus Bodenhaltung + Eier aus Freilandhaltung vom Brandlhof Reichl
Der Brandlhof Reichl ruft zurück: Eier aus Bodenhaltung und Eier aus Freilandhaltung mit der Printnummer 2 DE 0916533 und Printnummer 1 DE 0916534, (MHD) ab 10.11.2016.
Grund für den Rückruf: in einer einzelnen Teilprobe der genannten Artikel wurden Salmonellen, Serovar S. Enteritidis, im Eiinhalt festgestellt. Kunden, die ein genanntes Produkt gekauft haben, können die Ware bzw. die leere Verpackung gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Quelle: lebenmittelwarnung.de
Grund für den Rückruf: in einer einzelnen Teilprobe der genannten Artikel wurden Salmonellen, Serovar S. Enteritidis, im Eiinhalt festgestellt. Kunden, die ein genanntes Produkt gekauft haben, können die Ware bzw. die leere Verpackung gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Quelle: lebenmittelwarnung.de
Rückruf: dennree Tomatensauce Sugo Pronto 340 g
dennree ruft vorbeugend zurück:
dennreeTomatensauce Sugo Pronto 340 g mit MHD 29.09.2020
Sreenshot: Presseinfo dennree
Grund für den Rückruf ist eine Glasscherbe, die in einem einzelnen Glas dieser Charge gefunden wurde. dennree nimmt daher vorsorglich die gesamte Charge mit dem MHD 29.09.2020 aus dem Verkauf. Alle anderen Chargen sind laut dem Unternehmen einwandfrei und in gewohnter Qualität verfügbar. dennree bittet Kunden, das genannte Produkt nicht zu verzehren und es in die Verkaufsstelle zurückzubringen; der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Quelle: lebensmittelwarnung.de
Sreenshot: Presseinfo dennree
Grund für den Rückruf ist eine Glasscherbe, die in einem einzelnen Glas dieser Charge gefunden wurde. dennree nimmt daher vorsorglich die gesamte Charge mit dem MHD 29.09.2020 aus dem Verkauf. Alle anderen Chargen sind laut dem Unternehmen einwandfrei und in gewohnter Qualität verfügbar. dennree bittet Kunden, das genannte Produkt nicht zu verzehren und es in die Verkaufsstelle zurückzubringen; der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Quelle: lebensmittelwarnung.de
Horror-Clowns: Bloßes Erschrecken kann auch strafbar sein
Derzeit treiben sogenannte "Horror-Clowns" auch in Deutschland ihr Unwesen. Mit furchterregenden Masken und Kostümen erschrecken/nötigen sie andere Menschen; allerdings sind manche dieser "Spaßmacher" auch schon gewalttätig geworden und haben Körperverletzungen begangen.
Die Polizei warnt daher jetzt:
Die Polizei warnt daher jetzt:
Clown-Sein hat Grenzen: Wer Menschen verfolgt, nötigt
oder angreift, macht sich strafbar. Auch bloßes Erschrecken kann
strafrechtlich relevant sein, wenn sich Erschreckte dabei verletzen oder
in lebensgefährliche Situationen geraten, beispielsweise wenn sie in
Panik auf die Straße laufen.
Konsequenzen für Täter:
Streik bei Eurowings und Germanwings: Die Rechte der Kunden
Bei dem 24-stündigen Streik der Fluggesellschaften Eurowings und Germanwings sind etliche Flüge ausgefallen bzw. konnten nur mit Verspätung nach Streikende von den Fluggästen angetreten werden.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert daher hier über Ansprüche bei Annullierung und Verspätung von Flügen: vz Baden-Württemberg
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert daher hier über Ansprüche bei Annullierung und Verspätung von Flügen: vz Baden-Württemberg
Freitag, 28. Oktober 2016
Sicherheitsupdate für den Adobe Flash Player
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Im Adobe Flash Player bis einschließlich Version 23.0.0.185 existiert eine kritische Sicherheitslücke, die bereits aktiv für Angriffe ausgenutzt wird und zur vollständigen Übernahme des betroffenen Systems durch den Angreifer führen kann.
Betroffen sind folgende Systeme:
Im Adobe Flash Player bis einschließlich Version 23.0.0.185 existiert eine kritische Sicherheitslücke, die bereits aktiv für Angriffe ausgenutzt wird und zur vollständigen Übernahme des betroffenen Systems durch den Angreifer führen kann.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Adobe Flash Player bis einschließlich 23.0.0.185
- Adobe Flash Player bis einschließlich 23.0.0.185 for Google Chrome
- Adobe Flash Player bis einschließlich 23.0.0.185 for Microsoft Edge and Internet Explorer 11
- Adobe Flash Player for Linux bis einschließlich 11.2.202.637
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Chrome OS
- Microsoft Windows
Sicherheitsupdate für Google Chrome OS
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Google Chrome OS vor Version 54.0.2840.79 enthält eine in der Presse unter dem Namen "Dirty Cow" bekannte Sicherheitslücke für deren Behebung jetzt ein Sicherheitsupdate zur Verfügung steht. Für die folgenden Geräte-Typen ist das Update *nicht* verfügbar: HP Chromebook 13 G1, Acer Chromebook 14 for Work und Thinkpad 13 Chromebook
Betroffen sind folgende Systeme:
Google Chrome OS vor Version 54.0.2840.79 enthält eine in der Presse unter dem Namen "Dirty Cow" bekannte Sicherheitslücke für deren Behebung jetzt ein Sicherheitsupdate zur Verfügung steht. Für die folgenden Geräte-Typen ist das Update *nicht* verfügbar: HP Chromebook 13 G1, Acer Chromebook 14 for Work und Thinkpad 13 Chromebook
Betroffen sind folgende Systeme:
- Chrome OS
- Chrome OS vor 54.0.2840.79
Wochenreport 43/2016
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- dm ruft den Artikel „dmBio Stollenkonfekt 140 g“ zurück. Details: hier
- Rückruf via Aldi-Nord: Harzer Schinkenwürstchen- nach Art einer rohen Krakauer / Marke: Goldkrone. Details: hier
- Heinrich Kühlmann GmbH & Co. KG ruft ja! Brotaufstrich Geflügelsalat zurück. Details: hier
- Produkt-Rückruf via Aldi Nord: Trader Joe’s® Gemahlene Haselnusskerne, 200 g. Details: hier
- IKEA ruft ELVARLI Pfosten zurück. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Hoffnung für Tiefseeregionen - Verschiedene EU-Institutionen
- Kritik am Entwurf zum Verpackungsgesetz - Kontraproduktiv für den Umweltschutz
- Millionen Tonnen Abfall - Milliarden Euro Umsatz
- Schlank durch Abnehmgürtel?
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 43/2016 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier (leider nur engl.)
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Stauprognose für das Wochenende 28. Oktober bis 1. November
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorher sagt, lockt das lange Wochenende viele Ausflügler auf die Straßen - auch wenn lange Staus am Wochenende ausbleiben dürften.
Da am Montag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Feiertag (Reformationstag) ist und am Dienstag (Allerheiligen) in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, werden viele das verlängerte Wochenende für Ausflüge und Kurzurlaube nutzen.
Da am Montag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Feiertag (Reformationstag) ist und am Dienstag (Allerheiligen) in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, werden viele das verlängerte Wochenende für Ausflüge und Kurzurlaube nutzen.
Samstag, 22. Oktober 2016
Steigende Ökostrom-Umlage: Warten Sie auf den Brief Ihres Anbieters
Da im kommenden Jahr viele Stromanbieter wohl zum Jahreswechsel oder einige Monate später ihre Tarife nach oben anpassen (die "EEG-Umlage" steigt von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde), rät die Verbraucherzentrale Brandenburg den Wechselwilligen, erst einmal das Informationsschreiben des Versorgers abzuwarten. Denn der muss sechs Wochen vorher die Preisänderung mitteilen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kunden, die daraufhin kündigen und wechseln möchten, dann das Sonderkündigungsrecht geltend machen. Die Verbraucherzetrale erklärt hier mehr dazu: vz Brandenburg
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kunden, die daraufhin kündigen und wechseln möchten, dann das Sonderkündigungsrecht geltend machen. Die Verbraucherzetrale erklärt hier mehr dazu: vz Brandenburg
Äpfel richtig lagern
Äpfel sind das beliebteste Obst der Deutschen: Der Pro-Kopf-Verzehr liegt bei rund 21 kg pro Jahr. Und derzeit ist die Apfelernte in vollem Gange; wer Äpfel liebt, sollte also jetzt zugreifen.
Besonders gut aufbewahren lassen sich alte heimische Sorten. Dazu gehören beispielsweise Berlepsch, Boskoop, Gala, Gloster, Braeburn, Cox Orange, Golden Delicious, Jonagold, Ontario und Elstar. Bei idealen Lagerbedingungen halten Äpfel etwa drei bis fünf Monate.
Hier gibt es Tipps vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur richtigen Lagerung von Äpfeln, damit sie länger haltbar bleiben:
Besonders gut aufbewahren lassen sich alte heimische Sorten. Dazu gehören beispielsweise Berlepsch, Boskoop, Gala, Gloster, Braeburn, Cox Orange, Golden Delicious, Jonagold, Ontario und Elstar. Bei idealen Lagerbedingungen halten Äpfel etwa drei bis fünf Monate.
Hier gibt es Tipps vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur richtigen Lagerung von Äpfeln, damit sie länger haltbar bleiben:
Freitag, 21. Oktober 2016
Wochenreport 42/2016
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick
- Rückruf: GUT&GÜNSTIG Apfelschorle, 0,5 Liter Details: hier
- Sicherheitsrisiko und notwendige Umrüstung der Wandleuchte LA PLIC via Ligne Roset. Details: hier
- Austauschaktion der Recaro fix Basis für den Kindersitz Optia und der Babyschale Privia. Details: hier
- Hager: Rückruf bestimmter Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA . Details: hier
- Stöckli ruft Fonduepfannen HARMONYund LEGNO mit Stiel zurück. Details: hier
- Das Rücknahmeprogramm für das Samsung Galaxy Note7 ist mittlerweile online. Details: hier
- Rückruf: "DILEK Eingelegtes Mischgemüse nach türkischer Art 690g" via Kaufland. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Spams im Namen von ÖKO-TEST - Vorsicht vor diesen Mails
- Im Interview - Neuartige Gentechnik muss streng kontrolliert werden
- NRW gibt nicht auf - Töten männlicher Küken
- In der Schwangerschaft auf chemische Haarfarben verzichten
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 42/2016 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier (leider nur engl.)
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 20. Oktober 2016
Umweltfreundlich unterwegs mit den richtigen Reifen
Nun ist schon wieder die Zeit gekommen, Winterreifen aufzuziehen. Verbraucher sollten bei der Beschaffung von Reifen darauf achten, dass diese lärmarm und kraftstoffsparend sind (dies gilt für Sommer- und für Winterreifen). Auch die Langlebigkeit spielt eine Rolle, wenn es darum geht, den Geldbeutel und die Umwelt zu schonen.
Das Umweltbundesamt hat hier gute Tipps und weiterführende Links bezüglich Auswahl, Wartung und Entsorgung von Autoreifen veröffentlicht: umweltbundesamt.de
Das Umweltbundesamt hat hier gute Tipps und weiterführende Links bezüglich Auswahl, Wartung und Entsorgung von Autoreifen veröffentlicht: umweltbundesamt.de
Sicherheitsupdates für Foxit Reader und PhantomPDF
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Foxit schließt mehrere kritische Sicherheitslücken in den Produkten Foxit Reader und PhantomPDF.
Betroffen sind folgende Systeme:
Foxit schließt mehrere kritische Sicherheitslücken in den Produkten Foxit Reader und PhantomPDF.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Foxit Reader vor 2.2
- Foxit Reader vor 2.2
- Foxit Reader vor 8.1
- PhantomPDF vor 8.1
- Apple Mac OS X
- GNU/Linux
- Microsoft Windows
Stauprognose für das Wochenende 21. bis 23. Oktober
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, ist nun der Herbstreiseverkehr ist in vollem Gang.
Zum Auftakt der Ferienreisewelle hat der Automobilclub am 30. September den staureichsten Tag des Jahres verzeichnet; am letzten Freitag im September wurden insgesamt 4.900 Staus über 11.200 km Länge registriert.
Und auch an diesem Wochenende ist laut dem ADAC wenig Entspannung in Sicht. In Mecklenburg-Vorpommern beginnen die Herbstferien. Urlauber in neun weiteren Bundesländern starten in die zweite Ferienwoche oder sind schon wieder auf der Rückreise. Voll wird es daher nicht nur auf dem Weg in die Urlaubsregionen, sondern auch zurück. Die staureichsten Fernstraßen:
Zum Auftakt der Ferienreisewelle hat der Automobilclub am 30. September den staureichsten Tag des Jahres verzeichnet; am letzten Freitag im September wurden insgesamt 4.900 Staus über 11.200 km Länge registriert.
Und auch an diesem Wochenende ist laut dem ADAC wenig Entspannung in Sicht. In Mecklenburg-Vorpommern beginnen die Herbstferien. Urlauber in neun weiteren Bundesländern starten in die zweite Ferienwoche oder sind schon wieder auf der Rückreise. Voll wird es daher nicht nur auf dem Weg in die Urlaubsregionen, sondern auch zurück. Die staureichsten Fernstraßen:
Mittwoch, 19. Oktober 2016
Rückruf: GUT&GÜNSTIG Apfelschorle, 0,5 Liter
Die EDEKA-Zentrale ruft den Artikel „Apfelschorle, 0,5 Liter“ mit der Bezeichnung „GUT&GÜNSTIG“, produziert von der Urstromquelle GmbH & Co. KG, zurück. Betroffen ist ausschließlich die Ware mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 21.02.17 und 01.03.17.
Grund für den Rückruf: Durch eine mögliche Verunreinigung durch Hefen könnte in einzelnen Flaschen ein Gärprozess stattfinden, der zu Druckaufbau in den Plastikflaschen und damit zu einem Zerplatzen der betroffenen Flaschen führen kann. Dadurch besteht eine mögliche Verletzungsgefahr. Bereits gekaufte Flaschen, deren Inhalt eine Trübung aufweist und aufgebläht sind, sollten keinesfalls geöffnet, sondern umgehend vorsichtig entsorgt werden.
Der Artikel wurde vorwiegend bei Marktkauf und EDEKA angeboten. Verbraucher, die den betroffenen Artikel gekauft haben, erhalten auch ohne Vorlage des Kassenbons eine Erstattung des Kaufpreises in ihren Einkaufsstätten. Quelle und weitere Infos: EDEKA
Grund für den Rückruf: Durch eine mögliche Verunreinigung durch Hefen könnte in einzelnen Flaschen ein Gärprozess stattfinden, der zu Druckaufbau in den Plastikflaschen und damit zu einem Zerplatzen der betroffenen Flaschen führen kann. Dadurch besteht eine mögliche Verletzungsgefahr. Bereits gekaufte Flaschen, deren Inhalt eine Trübung aufweist und aufgebläht sind, sollten keinesfalls geöffnet, sondern umgehend vorsichtig entsorgt werden.
Der Artikel wurde vorwiegend bei Marktkauf und EDEKA angeboten. Verbraucher, die den betroffenen Artikel gekauft haben, erhalten auch ohne Vorlage des Kassenbons eine Erstattung des Kaufpreises in ihren Einkaufsstätten. Quelle und weitere Infos: EDEKA
EuGH-Urteil: Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen das Unionsrecht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute (19.10.2016) entschieden, dass die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen das Unionsrecht verstößt.
Hintergrund zu diesem Urteil: Die Selbsthilfeorganisation „Deutsche Parkinson Vereinigung“ hat mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris ein Bonussystem ausgehandelt, welches die Organisationsmitglieder in Anspruch nehmen können, wenn sie bei dieser Apotheke verschreibungspflichtige, nur über Apotheken erhältliche Parkinson-Medikamente kaufen. (Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist in Deutschland nicht mehr verboten.)
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs war der Meinung, dass dieses Bonussystem gegen die deutsche Regelung verstößt (da diese einen einheitlichen Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel vorsieht) und ging rechtlich dagegen vor.
Durch die Instanzen gelangte dieser Fall schließlich bis zum EuGH. Dieser antwortete mit seinem heutigen Urteil, dass die betreffende deutsche Regelung eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellt.
Dieses Urteil könnte auch einen Vorteil für andere Patienten in Deutschland sein, da durch einen Preiswettbewerb ggf. verschreibungspflichtige Arzneimittel günstiger werden als zu den derzeit festgelegten Preisen.
Quelle und weitere Details zum Urteil (PDF, 158 KB): Pressemitteilung EuGH Nr. 113/2016 - 19. Oktober 2016 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-148/15Deutsche Parkinson Vereinigung
Hintergrund zu diesem Urteil: Die Selbsthilfeorganisation „Deutsche Parkinson Vereinigung“ hat mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris ein Bonussystem ausgehandelt, welches die Organisationsmitglieder in Anspruch nehmen können, wenn sie bei dieser Apotheke verschreibungspflichtige, nur über Apotheken erhältliche Parkinson-Medikamente kaufen. (Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist in Deutschland nicht mehr verboten.)
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs war der Meinung, dass dieses Bonussystem gegen die deutsche Regelung verstößt (da diese einen einheitlichen Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel vorsieht) und ging rechtlich dagegen vor.
Durch die Instanzen gelangte dieser Fall schließlich bis zum EuGH. Dieser antwortete mit seinem heutigen Urteil, dass die betreffende deutsche Regelung eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellt.
Dieses Urteil könnte auch einen Vorteil für andere Patienten in Deutschland sein, da durch einen Preiswettbewerb ggf. verschreibungspflichtige Arzneimittel günstiger werden als zu den derzeit festgelegten Preisen.
Quelle und weitere Details zum Urteil (PDF, 158 KB): Pressemitteilung EuGH Nr. 113/2016 - 19. Oktober 2016 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-148/15Deutsche Parkinson Vereinigung
Gründliches Händewaschen schützt vor Ansteckung
In der aktuellen bundesweiten Repräsentativbefragung der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum
Infektionsschutz gaben mit 87 Prozent zwar viele, jedoch nicht alle der
Befragten an, sich nach Möglichkeit die Hände immer mit Seife oder
Waschlotion zu waschen. Aber nur 38 Prozent der Befragten halten sich an
die empfohlene Dauer von mindestens 20 Sekunden beim Händewaschen.
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA erklärt dazu: „Oft wird vergessen, wie wichtig die Schutzfunktion des Händewaschens ist: Wer die Hände gewohnheitsmäßig 20 bis 30 Sekunden mit ausreichend Seife gründlich wäscht, kann sich und andere vor ansteckenden Infektionen des Magen-Darm-Traktes, der oberen und unteren Luftwege und der Haut schützen. Erkältungen, Grippe oder Brechdurchfall kann somit wirksam vorgebeugt werden.“
Fünf Regeln für wirksames Händewaschen:
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA erklärt dazu: „Oft wird vergessen, wie wichtig die Schutzfunktion des Händewaschens ist: Wer die Hände gewohnheitsmäßig 20 bis 30 Sekunden mit ausreichend Seife gründlich wäscht, kann sich und andere vor ansteckenden Infektionen des Magen-Darm-Traktes, der oberen und unteren Luftwege und der Haut schützen. Erkältungen, Grippe oder Brechdurchfall kann somit wirksam vorgebeugt werden.“
Fünf Regeln für wirksames Händewaschen:
Dienstag, 18. Oktober 2016
Sicherheitsrisiko und notwendige Umrüstung der Wandleuchte LA PLIC via Ligne Roset
Der Möbelhersteller Ligne Roset warnt aufgrund eines Sicherheitsrisikos vor der Benutzung der Wandleuchten LA PLIC, welche bis zum 05.10.2016 ausgeliefert wurden. Die betroffenen Wandleuchten verfügen nur über eine einfache Isolierung. Im Falle eines Defektes kann trotz eingebauter Sicherung ein Stromschlagrisiko nicht komplett ausgeschlossen werden.
Kunden, welche ihre LA PLIC Wandleuchten bis zum 05.10.2016 gekauft haben, werden gebeten, diese sofort vom Stromnetz zu trennen und sich mit ihrem Ligne Roset Geschäft in Verbindung zu setzen, um ihre Leuchten mit einer neuen Fassung inklusive Kabel, Schalter und Stecker kostenfrei umrüsten zu lassen. Quelle und weitere Infos dazu: ligne-roset.com
Kunden, welche ihre LA PLIC Wandleuchten bis zum 05.10.2016 gekauft haben, werden gebeten, diese sofort vom Stromnetz zu trennen und sich mit ihrem Ligne Roset Geschäft in Verbindung zu setzen, um ihre Leuchten mit einer neuen Fassung inklusive Kabel, Schalter und Stecker kostenfrei umrüsten zu lassen. Quelle und weitere Infos dazu: ligne-roset.com
"Lauschende" Lautsprecher in der Wohnung - eine Gefahr für Verbraucher?
Jetzt ist die Technik schon so weit, dass der Online-Händler Amazon bald einen "lauschenden" Lautsprecher auch hier in Deutschland verkaufen möchte. Das Gerät ist u.a. mit Mikrofonen ausgestattet und soll via Sprachsteuerung funktionieren.
Verbunden ist der Lautsprecher per WLAN mit dem Internet; so sollen auch Bestellungen per Spracheingabe möglich sein und das Gerät kann obendrein mit Fremdanbietern wie Spotify, Tunein und dem persönlichen Kalender bei Google verknüpft werden.
Das sieht die Verbraucherzentrale Bayern nicht ohne Risiko für Verbraucher. Warum, erklärt sie hier: vz Bayern.
Verbunden ist der Lautsprecher per WLAN mit dem Internet; so sollen auch Bestellungen per Spracheingabe möglich sein und das Gerät kann obendrein mit Fremdanbietern wie Spotify, Tunein und dem persönlichen Kalender bei Google verknüpft werden.
Das sieht die Verbraucherzentrale Bayern nicht ohne Risiko für Verbraucher. Warum, erklärt sie hier: vz Bayern.
Montag, 17. Oktober 2016
Austauschaktion der Recaro fix Basis für den Kindersitz Optia und der Babyschale Privia
Recaro Child Safety führt eine Austauschaktion seiner Recaro fix Basis durch, die mit dem Kindersitz Optia und der Babyschale Privia verwendet werden kann. Für Kunden ist die Austauschaktion kostenfrei.
Grund für den Rückruf: unter bestimmten Voraussetzungen , kann es bei Produkten der betroffenen Charge (Seriennummer zwischen ER01000000 und einschließlich ER01017825) in Kombination mit dem Kindersitz Optia vorkommen, dass sich die Fanghaken verformen, die Recaro fix Basis und Kindersitz verbinden. Die Verformung hat möglicherweise zur Folge, dass sich der Kindersitz im Falle sehr hoher Belastungen von der Basis trennt.
Das Unternehmen empfiehlt den Austausch unabhängig davon, ob das Produkt aktuell in Kombination mit dem Kindersitz Optia oder mit der Babyschale Privia genutzt wird. Quelle mit weiteren Infos dazu: de.recaro-cs.com
Grund für den Rückruf: unter bestimmten Voraussetzungen , kann es bei Produkten der betroffenen Charge (Seriennummer zwischen ER01000000 und einschließlich ER01017825) in Kombination mit dem Kindersitz Optia vorkommen, dass sich die Fanghaken verformen, die Recaro fix Basis und Kindersitz verbinden. Die Verformung hat möglicherweise zur Folge, dass sich der Kindersitz im Falle sehr hoher Belastungen von der Basis trennt.
Das Unternehmen empfiehlt den Austausch unabhängig davon, ob das Produkt aktuell in Kombination mit dem Kindersitz Optia oder mit der Babyschale Privia genutzt wird. Quelle mit weiteren Infos dazu: de.recaro-cs.com
Hager: Rückruf bestimmter Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück.
Das Unternehmen hat festgestellt, dass es bei bestimmten Leitungsschutzschaltern der Baureihe 10 kA im Herstellungszeitraum vom 7. Juli 2016 bis zum 23. September 2016 (KW27/16 - KW38/16) durch die Verwendung eines nicht konformen Rohstoffes zu sicherheitsrelevanten Fehlfunktionen kommen kann, die zu Feuergefahr und/oder elektrischem Schlag führen können. Quelle und weitere Infos dazu: hager.de
Das Unternehmen hat festgestellt, dass es bei bestimmten Leitungsschutzschaltern der Baureihe 10 kA im Herstellungszeitraum vom 7. Juli 2016 bis zum 23. September 2016 (KW27/16 - KW38/16) durch die Verwendung eines nicht konformen Rohstoffes zu sicherheitsrelevanten Fehlfunktionen kommen kann, die zu Feuergefahr und/oder elektrischem Schlag führen können. Quelle und weitere Infos dazu: hager.de
Stöckli ruft Fonduepfannen HARMONYund LEGNO mit Stiel zurück
Die A. & J. Stöckli AG ruft die Fonduepfannen HARMONY und LEGNO mit Stiel zurück. Grund für den Rückruf: Der
Pfannenstiel kann sich ablösen und dadurch ernste Verletzungen verursachen. Dieser Rückruf gilt nicht für Fonduetöpfe mit zwei Topfgriffen. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 29.3 KB): Klick
Das Rücknahmeprogramm für das Samsung Galaxy Note7 ist mittlerweile online
Samsung hat mittlerweile eine eigene Webseite für die Rücknahme/den Umtausch der "brandgefährlichen" Smartphones "Galaxy Note7" eingerichtet.
Betroffene Kunden können sich dort informieren, wie sie ein neues Gerät erhalten (es ist auch die Rückgabe des "Galaxy Note7" gegen Rückzahlung des vollen Kaufpreises möglich) und was sie zur Datensicherung tun sollten. Hier mehr dazu: http://www.samsung.com/de/note7exchange/
Betroffene Kunden können sich dort informieren, wie sie ein neues Gerät erhalten (es ist auch die Rückgabe des "Galaxy Note7" gegen Rückzahlung des vollen Kaufpreises möglich) und was sie zur Datensicherung tun sollten. Hier mehr dazu: http://www.samsung.com/de/note7exchange/
Sicherheitsupdate für OpenOffice
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Die Apache Software Foundation veröffentlicht OpenOffice 4.1.3 zur Behebung mehrerer kritischer Sicherheitslücken.
Betroffen sind folgende Systeme:
Die Apache Software Foundation veröffentlicht OpenOffice 4.1.3 zur Behebung mehrerer kritischer Sicherheitslücken.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Apache OpenOffice bis einschließlich 4.1.2
- LibreOffice
- Apple Mac OS X
- Canonical Ubuntu Linux 12.04 LTS
- GNU/Linux
- Microsoft Windows
Ursache eines Mangels muss in den ersten Monaten der Händler beweisen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil am 12. Oktober 2016 die Beweislastumkehr im Sinne von Verbrauchern erweitert - demnach gilt nun: wenn eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach der Lieferung kaputt geht, ist jetzt noch stärker der Händler in der Verantwortung.
In dem Urteil ging es interessanterweise auch noch um einen Gebrauchtwagen; es hat also grundsätzliche Bedeutung für alle gekauften Waren. Mehr dazu gibt es hier von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Ursache eines Mangels muss in den ersten Monaten der Händler beweisen
In dem Urteil ging es interessanterweise auch noch um einen Gebrauchtwagen; es hat also grundsätzliche Bedeutung für alle gekauften Waren. Mehr dazu gibt es hier von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Ursache eines Mangels muss in den ersten Monaten der Händler beweisen
Deutschland: Organisierte Kriminalität hat zugenommen
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität (OK) 2015 vorgestellt. Darin wurde festgestellt, dass längerfristige Täterzusammenschlüsse im Sinne klassischer Organisierter
Kriminalität zugenommen haben. Wurde in Deutschland im Jahr 2014 noch gegen zwölf
OK-Gruppierungen ermittelt, waren es in 2015 schon 22.
So führten im vergangenen Jahr 2015 die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland 566 (2014: 571) OK-Ermittlungsverfahren. In den meisten Verfahren (208; 36,7 Prozent) geht es um Rauschgiftkriminalität im großen Stil, gefolgt von Eigentums- (84; 14,8 Prozent) und Wirtschaftskriminalität (67; 11,8 Prozent). Zunehmend verlagern die Täter ihre Handlungen in das Internet.
Der Anteil der deutschen Staatsangehörigen an den insgesamt 8675 Tatverdächtigen ist weiter leicht gesunken, rund zwei Drittel der Tatverdächtigen sind ausländische Staatsangehörige. Ein hoher Anteil international agierender Tätergruppen und deren Mobilität sind prägende Merkmale der OK - 80 Prozent der Ermittlungsverfahren weisen internationale Bezüge auf.
Weitere Zahlen und Infos (PDF, 422 KB): Fact Sheet Bundeslagebild Organisierte Kriminalität (OK) 2015
So führten im vergangenen Jahr 2015 die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland 566 (2014: 571) OK-Ermittlungsverfahren. In den meisten Verfahren (208; 36,7 Prozent) geht es um Rauschgiftkriminalität im großen Stil, gefolgt von Eigentums- (84; 14,8 Prozent) und Wirtschaftskriminalität (67; 11,8 Prozent). Zunehmend verlagern die Täter ihre Handlungen in das Internet.
Der Anteil der deutschen Staatsangehörigen an den insgesamt 8675 Tatverdächtigen ist weiter leicht gesunken, rund zwei Drittel der Tatverdächtigen sind ausländische Staatsangehörige. Ein hoher Anteil international agierender Tätergruppen und deren Mobilität sind prägende Merkmale der OK - 80 Prozent der Ermittlungsverfahren weisen internationale Bezüge auf.
Weitere Zahlen und Infos (PDF, 422 KB): Fact Sheet Bundeslagebild Organisierte Kriminalität (OK) 2015
Samstag, 15. Oktober 2016
Woran Sie ein Schneeballsystem erkennen
"Gier frisst Hirn" - diese etwas "uncharmante" Redensweise soll u.a. auf Menschen zutreffen, die sich durch falsche und überzogene Versprechen über den Tisch ziehen lassen. Darum gilt schon mal grundsätzlich: wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es vielleicht auch nicht wahr.
Diese Weisheiten sollten sich derzeit u.a. potenzielle Geldanleger zu Herzen nehmen, die aufgrund der Niedrigzinsen bzw. Negativzinsen verzweifelt versuchen, ihr Geld möglichst lukrativ und sicher anzulegen. Und genau da lauern oft windige Anlageberater mit verlockenden Versprechen darauf, gutgläubige Menschen abzuzocken.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat daher mal zusammengefasst, wie der Betrug durch Schneeballsysteme funktioniert und wie man ein solches im Vorfeld erkennen kann: vz Baden-Württemberg
Diese Weisheiten sollten sich derzeit u.a. potenzielle Geldanleger zu Herzen nehmen, die aufgrund der Niedrigzinsen bzw. Negativzinsen verzweifelt versuchen, ihr Geld möglichst lukrativ und sicher anzulegen. Und genau da lauern oft windige Anlageberater mit verlockenden Versprechen darauf, gutgläubige Menschen abzuzocken.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat daher mal zusammengefasst, wie der Betrug durch Schneeballsysteme funktioniert und wie man ein solches im Vorfeld erkennen kann: vz Baden-Württemberg
Freitag, 14. Oktober 2016
Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen
Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt
vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.
Diesmal mit Infos u.a. über:
Diesmal mit Infos u.a. über:
- Steam: Trojaner über gehackte Accounts verteilt
- Malvertising: Spotify-Nutzer auf schädliche Webseiten geführt
- Ransomware: Cerber schleicht sich auf Rechner
- JPEG2000: Manipulierte Bilder können Schadcode ausführen
Wochenreport 41/2016
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
Rückruf: HiPP Kinder Frühstücks-Ringe. Details:hierAchtung, Allergiker (Nickel): Rückruf eines Kleides von comma. Details: hier
Verkaufsstopp für das Galaxy Note7 – Ursachenermittlung wird fortgesetzt. Details: hier
Rückruf bei Action: Kinder-Fingerlampen . Details: hier
Rückruf bei TEDi: künstliche Spinnen 4er-Pack. Details: hier
Rückruf: Gepäckträger-Akku KB3R11 (36V) von SUNSTAR. Details: hier
Rückruf: Rückruf: "DILEK Eingelegtes Mischgemüse nach türkischer Art 690g" via Kaufland. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Opiate in Mohnbrötchen - Untersuchung des CVUAK
- Erstes Naturmonument - Ivenacker Eichen in Mecklenburg-Vorpommern
- Milchzahnkaries früh erkennen - Zahlen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
- Vorsicht bei gefrorenen Beeren - Warnung der Verbraucherzentrale NRW
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 41/2016 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier (leider nur engl.)
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 13. Oktober 2016
Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Google veröffentlicht die Version 54.0.2840.59 des Chrome Browsers für Windows, Mac OS X und Linux Systeme und schließt damit mehrere, teilweise schwerwiegende Sicherheitslücken.
Betroffen sind folgende Systeme:
Google veröffentlicht die Version 54.0.2840.59 des Chrome Browsers für Windows, Mac OS X und Linux Systeme und schließt damit mehrere, teilweise schwerwiegende Sicherheitslücken.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Chromium vor 54.0.2840.59
- Google Chrome vor 54.0.2840.59
- Apple Mac OS X
- GNU/Linux
- Microsoft Windows
Urteil Bundesverfassungsgericht: Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos
Heute (13.10.2016) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es die Eilanträge gegen die Zustimmung Deutschlands für das umstrittene Wirtschafts- und Handelsabkommen "CETA" ablehnt. (Bitte beachten: Dieses Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der Beschwerden aus.)
Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Entscheidung allerdings auch festgelegt, dass die Bundesregierung folgende Auflagen bezügl. CETA sicherstellen muss:
- dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,
- dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und
- dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.
Quelle und mehr dazu: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 71/2016 vom 13.10.2016
Hier eine Einschätzung zu diesem Urteil vom gemeinnützigen Verein "foodwatch", der ebenfalls einen Eilantrag gestellt hatte: Verfassungsrichter formulieren strenge Auflagen für CETA
Cyber-Gefahren (er)kennen
Phishing, Ransomware und Co – woran sind solche Cyber-Gefahren zu erkennen und was kann man vorsorglich tun, um möglichst kein Opfer davon zu werden?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat hier einige Tipps dazu zusammengefasst:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat hier einige Tipps dazu zusammengefasst:
- Phishing-Mails oder -Webseiten erkennen
- Kurzer Eklärfilm: Zertifikate und verschlüsselte Datenübertragung
- Weitere Empfehlungen: was bei einem Befall mit Ransomware zu tun ist, sowie Maßnahmen, die vor einem Befall schützen
Stauprognose für das Wochenende 14. bis 16. Oktober
Wie der ADAC in seiner neuen Stauprognose vorhersagt, müssen Autofahrer am kommenden Wochenende mit Stop-and-go-Verkehr auf den Reiserouten rechnen. Demnach drohe sogar eines der staureichsten Wochenenden während der
Herbstreisezeit.
Während die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein sowie Teile der Niederlande jetzt in die Ferien starten, beginnt in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem Saarland die zweite Ferienwoche. In Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt enden die Ferien. Die Autobahnen in Richtung Süden sind dann am stärksten belastet, in Richtung Norden dürfte es etwas schneller gehen.
Die staureichsten Fernstraßen:
Während die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein sowie Teile der Niederlande jetzt in die Ferien starten, beginnt in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem Saarland die zweite Ferienwoche. In Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt enden die Ferien. Die Autobahnen in Richtung Süden sind dann am stärksten belastet, in Richtung Norden dürfte es etwas schneller gehen.
Die staureichsten Fernstraßen:
Mittwoch, 12. Oktober 2016
Rückruf: HiPP Kinder Frühstücks-Ringe
HiPP ruft vorsorglich das Produkt Kinder Frühstücks-Ringe zurück. Das Produkt (140 g Faltschachtel) wird für Kinder ab dem 15. Monat empfohlen. Grund für den Rückruf: im Produkt wurde ein Metalldraht gefunden.
Screenshot: HiPP Rückruf
HiPP hat die Rückholung des Produktes aus dem Handel bereits veranlasst; bittet aber die Kunden - um jegliches Risiko auszuschließen - alle Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von 05.01.2017 bis 19.04.2017 nicht zu verwenden! Das Mindesthaltbarkeitsdatum befindet sich auf der Packungsoberseite. Andere Produkte der Marke HiPP sind laut dem Unternehmen nicht betroffen. Ein betroffenes Produkt kann dort zurückgegeben werde, wo es erworben wurde; die Kosten dafür werden erstattet. Quelle mit weiteren Infos: hipp.de
Screenshot: HiPP Rückruf
HiPP hat die Rückholung des Produktes aus dem Handel bereits veranlasst; bittet aber die Kunden - um jegliches Risiko auszuschließen - alle Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von 05.01.2017 bis 19.04.2017 nicht zu verwenden! Das Mindesthaltbarkeitsdatum befindet sich auf der Packungsoberseite. Andere Produkte der Marke HiPP sind laut dem Unternehmen nicht betroffen. Ein betroffenes Produkt kann dort zurückgegeben werde, wo es erworben wurde; die Kosten dafür werden erstattet. Quelle mit weiteren Infos: hipp.de
Sicherheitsupdate für den Adobe Flash Player
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Adobe stuft mehrere Sicherheitslücken im Adobe Flash Player bis einschließlich Version 23.0.0.162 als kritisch ein und stellt ein Sicherheitsupdate bereit.
Betroffen sind folgende Systeme:
Adobe stuft mehrere Sicherheitslücken im Adobe Flash Player bis einschließlich Version 23.0.0.162 als kritisch ein und stellt ein Sicherheitsupdate bereit.
Betroffen sind folgende Systeme:
Sicherheitsupdates für Adobe Acrobat, Reader, Acrobat DC und Acrobat Reader DC
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Adobe schließt mehrere Sicherheitslücken in Acrobat, Reader, Acrobat DC und Acrobat Reader DC für Microsoft Windows und Apple Mac OS X.
Betroffen sind folgende Systeme:
Adobe schließt mehrere Sicherheitslücken in Acrobat, Reader, Acrobat DC und Acrobat Reader DC für Microsoft Windows und Apple Mac OS X.
Betroffen sind folgende Systeme:
Microsoft Sicherheitsupdates im Oktober 2016
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Microsoft stellt mit dem Oktober 2016 Patchday Sicherheitsupdates für mehrere Produkte zur Verfügung, unter anderem für die derzeit unterstützten Versionen des Internet Explorers, den Browser Edge, verschiedene Office-Pakete, dort auch die Varianten für Mac OS X, und alle aktuellen Windows-Versionen.
Microsoft stellt mit dem Oktober 2016 Patchday Sicherheitsupdates für mehrere Produkte zur Verfügung, unter anderem für die derzeit unterstützten Versionen des Internet Explorers, den Browser Edge, verschiedene Office-Pakete, dort auch die Varianten für Mac OS X, und alle aktuellen Windows-Versionen.
Achtung, Allergiker (Nickel): Rückruf eines Kleides von comma
Das Modelabel "comma" ruft ein Kleid aus der Kollektion (Verkaufsstart 14.07.2016) zurück. Grund dafür: bei dem betroffenen Kleid entspricht ein Teil des silberfarbenen Kragenverschlusses nicht den gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten für Nickel.
Bei Personen mit einer Nickelallergie könnte das Tragen des Kleides daher eine allergische Reaktion auslösen. Es handelt sich hierbei um ein Kleid mit der Artikelnummer 81.608.82.3804. Das Kleid ist in vier Farben erhältlich; betroffen sind aber nur diese drei Farben mit den silbernen Kragenverschlüssen:
Screenshot: comma Produktrückruf
Die vierte Farbe des Kleides (49A0, Paisley Muster in cranberry/creme) mit dem goldfarbenen Kragenverschluss ist nicht betroffen. Weitere Infos dazu gibt es hier (PDF, 178 KB): Klick
Bei Personen mit einer Nickelallergie könnte das Tragen des Kleides daher eine allergische Reaktion auslösen. Es handelt sich hierbei um ein Kleid mit der Artikelnummer 81.608.82.3804. Das Kleid ist in vier Farben erhältlich; betroffen sind aber nur diese drei Farben mit den silbernen Kragenverschlüssen:
Screenshot: comma Produktrückruf
Die vierte Farbe des Kleides (49A0, Paisley Muster in cranberry/creme) mit dem goldfarbenen Kragenverschluss ist nicht betroffen. Weitere Infos dazu gibt es hier (PDF, 178 KB): Klick
Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten - keine Änderung in Sicht
Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, lehnt die Bundesregierung es ab, auf Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten zu verzichten. Das schreibt sie in ihrer Antwort (PDF, 400 KB) auf eine Kleine Anfrage (PDF, 135 KB) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Zur Begründung heißt es: "Mit den Abschlägen soll Ausweichreaktionen aus vorzeitigen Altersrenten, die nur unter Hinnahme von Abschlägen in Anspruch genommen werden können, entgegengewirkt werden." Bei einem Verzicht auf die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten müsse demnach wieder mit einem deutlichen Anstieg dieser Rentenform in höherem Alter gerechnet werden. Quelle: Deutscher Bundestag
Zur Begründung heißt es: "Mit den Abschlägen soll Ausweichreaktionen aus vorzeitigen Altersrenten, die nur unter Hinnahme von Abschlägen in Anspruch genommen werden können, entgegengewirkt werden." Bei einem Verzicht auf die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten müsse demnach wieder mit einem deutlichen Anstieg dieser Rentenform in höherem Alter gerechnet werden. Quelle: Deutscher Bundestag
Worauf Sie bei der neuen Kündigung per E-Mail achten sollten
Seit dem 01. Oktober 2016 können Verbraucher die meisten neuen Verträge (mit Mobilfunkanbietern, Stromversorgern und vielen anderen Unternehmen) auch ohne Unterschrift kündigen. Auch per SMS, Fax oder Chatnachricht können solche Verträge nun theoretisch gekündigt werden.
Was dabei zu beachten ist, damit die Kündigung auch tatsächlich rechtlich gültig ist und was es für Ausnahmen für eine Kündigung per E-Mail gibt erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen hier: vz Thüringen
Was dabei zu beachten ist, damit die Kündigung auch tatsächlich rechtlich gültig ist und was es für Ausnahmen für eine Kündigung per E-Mail gibt erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen hier: vz Thüringen
Dienstag, 11. Oktober 2016
Verkaufsstopp für das Galaxy Note7 – Ursachenermittlung wird fortgesetzt
Das Unternehmen Samsung Electronics hat sich jetzt auch auf seiner offiziellen Internetseite zum weltweiten Verkaufsstopp und weiteren Austausch des Smartphones "Galaxy Note7" geäußert und bittet alle Kunden, sowohl alte "Galaxy Note7" wie auch neue, bereits ausgetauschte Geräte auszuschalten und nicht weiter zu nutzen.
Das Unternehmen möchte in Kürze weitere Informationen zum Rücknahmeprozess bereitstellen. Quelle und ganze Mitteilung: samsung.com
Das Unternehmen möchte in Kürze weitere Informationen zum Rücknahmeprozess bereitstellen. Quelle und ganze Mitteilung: samsung.com
Rückruf bei Action: Kinder-Fingerlampen
Action ruft folgenden Artikel zurück:
Fingerlampen
Art.-nr.: 2506511
EAN-nr.: 8718546590610
Auslieferungszeitraum: 09.06.2016 - 30.09.2016
Grund für den Rückruf: die Knopfzellenbatterien können sich aus der Halterung lösen und verschluckt werden. Das Verschlucken der Knopfzellenbatterien kann Gesundheitsgefährdungen zur Folge haben. In dem Fall ist sofort ein Arzt zu konsultieren.
Screenshot: Action Produktinformation
Action bittet die Kunden, diesen Artikel auf gar keinen Fall weiter zu benutzen und ihn zur nächstgelegenen Action-Filiale zurückzubringen - der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Infos: action.de
Fingerlampen
Art.-nr.: 2506511
EAN-nr.: 8718546590610
Auslieferungszeitraum: 09.06.2016 - 30.09.2016
Grund für den Rückruf: die Knopfzellenbatterien können sich aus der Halterung lösen und verschluckt werden. Das Verschlucken der Knopfzellenbatterien kann Gesundheitsgefährdungen zur Folge haben. In dem Fall ist sofort ein Arzt zu konsultieren.
Screenshot: Action Produktinformation
Action bittet die Kunden, diesen Artikel auf gar keinen Fall weiter zu benutzen und ihn zur nächstgelegenen Action-Filiale zurückzubringen - der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Infos: action.de
Rückruf bei TEDi: künstliche Spinnen 4er-Pack
TEDi ruft künstliche Spinnen im 4er-Pack (Artikelnummer: 68740003081000000150) zurück, die vom 15.07.2016 bis zum 07.10.2016 in den TEDi-Filialen
verkauft wurden. Grund für den Rückruf: Produkttests wiesen erhöhte Werte von verbotenen Weichmachern (Phthalaten) und polyzyklische
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach, welche als gesundheitsgefährdend bzw.
krebserzeugend eingestuft sind.
Screenshot: TEDi Kundeninformation
Kunden können die Spinnen gegen Erstattung des Verkaufspreises von 1,50 € oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDi-Filiale umtauschen. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 2.1 MB): Klick
Screenshot: TEDi Kundeninformation
Kunden können die Spinnen gegen Erstattung des Verkaufspreises von 1,50 € oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDi-Filiale umtauschen. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 2.1 MB): Klick
Richtig heizen
Tipps von den Experten vom Umweltbundesamt zum richtigen Heizen - damit können Energie und somit Geld gespart und obendrein gesundheitsgefährdender Schimmel vorgebeugt werden: umweltbundesamt.de/themen/richtig-heizen
Bundespreis für Engagement gegen Lebensmittelverschwendung 2017
Wie das Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitteilt, können sich Initiativen gegen Lebensmittelverschwendung für den Zu gut für die Tonne!-Bundespreis 2017 noch bis zum 31. Oktober 2016 bewerben. Zum zweiten Mal würdigt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft damit herausragende Ideen und Projekte im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung.
Der Bundespreis steht allen offen: Unternehmen, Privatpersonen, NGOs, Kommunen, Verbänden, Schulklassen, sozialen Einrichtungen oder Bürgerinitiativen.
Die Bewertung der eingereichten Projekte erfolgt nach fünf Kriterien: thematische Passgenauigkeit, Kreativität und Innovation, Engagement, Erfolg, Wiederholbarkeit und Vorbildcharakter. Verliehen wird der Preis in den vier Kategorien Handel, Gastronomie, Produktion und Gesellschaft & Bildung. Des weiteren wird ein Zu gut für die Tonne-Förderpreis vergeben, mit dem Ideen ausgezeichnet werden, die noch ganz am Anfang ihrer Umsetzung stehen.
Eine Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Klaus Töpfer, Institute for Advanced Sustainability Studies e.V. (IASS), prämiert die besten Wettbewerbsbeiträge. Hier geht es zum Online-Portal mit weiteren Infos: zugutfuerdietonne.de/bundespreis/grusswort/
Der Bundespreis steht allen offen: Unternehmen, Privatpersonen, NGOs, Kommunen, Verbänden, Schulklassen, sozialen Einrichtungen oder Bürgerinitiativen.
Die Bewertung der eingereichten Projekte erfolgt nach fünf Kriterien: thematische Passgenauigkeit, Kreativität und Innovation, Engagement, Erfolg, Wiederholbarkeit und Vorbildcharakter. Verliehen wird der Preis in den vier Kategorien Handel, Gastronomie, Produktion und Gesellschaft & Bildung. Des weiteren wird ein Zu gut für die Tonne-Förderpreis vergeben, mit dem Ideen ausgezeichnet werden, die noch ganz am Anfang ihrer Umsetzung stehen.
Eine Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Klaus Töpfer, Institute for Advanced Sustainability Studies e.V. (IASS), prämiert die besten Wettbewerbsbeiträge. Hier geht es zum Online-Portal mit weiteren Infos: zugutfuerdietonne.de/bundespreis/grusswort/
Montag, 10. Oktober 2016
Rückruf: Gepäckträger-Akku KB3R11 (36V) von SUNSTAR
SUNSTAR ruft wegen Brandgefahr Gepäckträger-Akkus KB3R11 (36V), die mit folgenden Seriennummern beginnen, zurück: "287D729" (499 Einheiten) und "287C718" (225 Einheiten). Seriennummer finden:
SUNSTAR bittet Kunden, sofort die Nutzung der betroffenen Gepäckträger-Akkus zu stoppen und sicherzustellen, dass diese trocken gehalten und in einer sicheren Umgebung gelagert werden, in der ein eventueller Brand keine Schäden verursacht. Darüber hinaus soll der SUNSTAR i-Bike Systemlieferanten kontaktiert werden, um mit ihm Umtauschmaßnahmen zu vereinbaren. Quelle und kompletter Rückruf (PDF, 443 KB): Klick
SUNSTAR bittet Kunden, sofort die Nutzung der betroffenen Gepäckträger-Akkus zu stoppen und sicherzustellen, dass diese trocken gehalten und in einer sicheren Umgebung gelagert werden, in der ein eventueller Brand keine Schäden verursacht. Darüber hinaus soll der SUNSTAR i-Bike Systemlieferanten kontaktiert werden, um mit ihm Umtauschmaßnahmen zu vereinbaren. Quelle und kompletter Rückruf (PDF, 443 KB): Klick
Doppelte Abschlusskosten bei Kündigung von privaten Lebens- oder Rentenversicherungen zurückholen
Die Verbraucherzentrale Hamburg macht darauf aufmerksam, dass Verbraucher bei einer Kündigung ihrer privaten Lebens- oder Rentenversicherung mit einem Widerspruch unter bestimmten Voraussetzungen oft erheblich mehr Geld zurückholen können als mit einer normalen Kündigung – auch rückwirkend. Mehr dazu hier: vz Hamburg
Sicher einkaufen im Internet
(Dieser Artikel ergänzt unseren zuvor veröffentlichten Linkhinweis, in dem es darum geht, möglichst sicher online zu bezahlen.)
Es wird immer einfacher, im Internet einzukaufen. Der Online-Versandhändler Amazon ist technisch in Deutschland seit dem 1. September 2016 so weit, dass er so genannte "Dash-Buttons" anbietet, mit dem Kunden einfach per Knopfdruck bestimmte Waren bestellen können. Jeder Knopfdruck setzt per WLAN einmal die komplette Lieferkette in Gang (um versehentliche Mehrfachbestellungen zu vermeiden bleibt der Knopf dann so lange gesperrt, bis eine Bestellung ausgeliefert wurde.)
Aber auch ohne "Dash-Button" gibt es Gefahren und Grundregeln, die man als Online-Käufer beachten sollte. "klicksafe", (eine EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz) erklärt hier, worauf man beim Internet-Einkauf achten sollte: klicksafe.de
Es wird immer einfacher, im Internet einzukaufen. Der Online-Versandhändler Amazon ist technisch in Deutschland seit dem 1. September 2016 so weit, dass er so genannte "Dash-Buttons" anbietet, mit dem Kunden einfach per Knopfdruck bestimmte Waren bestellen können. Jeder Knopfdruck setzt per WLAN einmal die komplette Lieferkette in Gang (um versehentliche Mehrfachbestellungen zu vermeiden bleibt der Knopf dann so lange gesperrt, bis eine Bestellung ausgeliefert wurde.)
Aber auch ohne "Dash-Button" gibt es Gefahren und Grundregeln, die man als Online-Käufer beachten sollte. "klicksafe", (eine EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz) erklärt hier, worauf man beim Internet-Einkauf achten sollte: klicksafe.de
Samstag, 8. Oktober 2016
Zahlreiche Flugausfälle bei Air Berlin und TUIfly: welche Rechte die Kunden haben
Derzeit fallen wegen massenhafter Krankmeldungen zahlreiche Flüge bei Air Berlin und TUI aus. Was Passagiere dieser Fluggesellschaften jetzt bezüglich ihrer Rechte wissen sollten erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hier: verbraucherzentrale-bawue.de
Möglichst sicher online bezahlen
Viele Verbraucher kaufen mittlerweile gerne und oft online ein; das Online-Shopping zählt heutzutage zu den beliebtesten Aktivitäten im Netz.
Wie Online-Käufer sicher zur virtuellen Kasse gehen und Bezahlvorgänge möglichst risikoarm vornehmen können, erklärt das Bundesamt für Sicherheit in der Informtaionstechnik (BSI) hier: bsi-fuer-buerger.de
Wie Online-Käufer sicher zur virtuellen Kasse gehen und Bezahlvorgänge möglichst risikoarm vornehmen können, erklärt das Bundesamt für Sicherheit in der Informtaionstechnik (BSI) hier: bsi-fuer-buerger.de
Freitag, 7. Oktober 2016
Rückruf: "DILEK Eingelegtes Mischgemüse nach türkischer Art 690g" via Kaufland
Die Firma Anatol ruft das Produkt "DILEK Eingelegtes Mischgemüse nach türkischer Art 690g" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 04.02.2019 zurück.
Verkauft wurde das Produkt bundesweit ausschließlich in Kaufland-Märkten. Grund für den Rückruf: in einem Glas mit diesem Produkt wurden Glassplitter gefunden. Kunden werden gebeten, ungeöffnete oder bereits angebrochene Produkte dieser Charge zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet.
Verkauft wurde das Produkt bundesweit ausschließlich in Kaufland-Märkten. Grund für den Rückruf: in einem Glas mit diesem Produkt wurden Glassplitter gefunden. Kunden werden gebeten, ungeöffnete oder bereits angebrochene Produkte dieser Charge zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet.
Personalabbau bei der Postbank: Immer mehr Filialen müssen zeitweilig dicht machen
Wie die Gewerkschaft ver.di berichtet, führt der Personalmangel bei der Postbank infolge von Stellenabbau dazu, dass immer mehr Postbank-Filialen zeitweilig schließen müssen.
Allein am Dienstag (4. Oktober 2016) waren nach Recherchen von ver.di insgesamt 50 Filialen bundesweit aus diesem Grund ganztägig oder stundenweise geschlossen. Die Beschwerden von Kundinnen und Kunden, die Finanzgeschäfte oder Postdienstleistungen nachfragen und vor verschlossenen Türen stehen, würden spürbar zunehmen, hat die Gewerkschaft beobachtet.
Laut dem ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister handelt es sich dabei nicht mehr um Einzelfälle aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Beschäftigten, sondern zunehmend um gravierende Betriebseinschränkungen aufgrund eines strukturellen Personaldefizits
Die Postbank AG habe demnach zu Beginn des Jahres die Entscheidung getroffen, bei der Postbank Filialvertrieb AG nahezu 600 Vollzeitkräfte einzusparen und begründete dies seinerzeit mit einer rückläufigen Nachfrage nach Postdienstleistungen. Quelle: ver.di
Allein am Dienstag (4. Oktober 2016) waren nach Recherchen von ver.di insgesamt 50 Filialen bundesweit aus diesem Grund ganztägig oder stundenweise geschlossen. Die Beschwerden von Kundinnen und Kunden, die Finanzgeschäfte oder Postdienstleistungen nachfragen und vor verschlossenen Türen stehen, würden spürbar zunehmen, hat die Gewerkschaft beobachtet.
Laut dem ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister handelt es sich dabei nicht mehr um Einzelfälle aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Beschäftigten, sondern zunehmend um gravierende Betriebseinschränkungen aufgrund eines strukturellen Personaldefizits
Die Postbank AG habe demnach zu Beginn des Jahres die Entscheidung getroffen, bei der Postbank Filialvertrieb AG nahezu 600 Vollzeitkräfte einzusparen und begründete dies seinerzeit mit einer rückläufigen Nachfrage nach Postdienstleistungen. Quelle: ver.di
Wochenreport 40/2016
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
Rückruf: NKD ruft Ohrstecker zurück. Details: hier2 Rückrufe bei Möbel Roller: Drehstuhl "FRESH“ und Spiegel „ROBIN“ Details: hier
Sicherheitshinweis: Mögliche Explososionsgefahr bei bestimmten Gas Standherden von Bosch und Siemens. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Vorsicht bei gefrorenen Beeren - Warnung der Verbraucherzentrale NRW
- Richtwert für Pyrrolizidinalkaloide im Honig zu hoch
- Autokauf? Lieber später – oder nie - Ratschläge des ökologischen Verkehrsclubs VCD
- ÖKO-TEST Buch-Tipp - Gutes Gewissen im Gepäck
- Warum Naturkosmetik? - Umfrage in Europa
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 40/2016 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier (leider nur engl.)
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 6. Oktober 2016
Sicherheitsupdates für Foxit Reader und PhantomPDF
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Foxit schließt mehrere kritische Sicherheitslücken in den Produkten Foxit Reader und PhantomPDF.
Aktualisierung vom 11. August 2016: Laut Information des Herstellers ist die Foxit Reader Version 8.0.2 für Windows bisher nur in der englischen Variante veröffentlicht und kann frei über die offizielle Download-Seite heruntergeladen werden (siehe Foxit Reader Download-Referenz), während die Version 7.3.6.321 des in allen Sprachen verfügbaren ('multilanguage translation') Foxit Readers noch einige Schwachstellen beinhaltet.
Bis zur Verfügbarkeit der Foxit Reader Version 8.0.2 in anderen Sprachen (inklusive Deutsch) empfiehlt der Hersteller die englische Übersetzung des Foxit Readers 8.0.2 zu verwenden.
Aktualisierung vom 05. Oktober 2016: Laut Information des Herstellers ist die Foxit Reader Version 8.0.2 für Windows mittlerweile in allen Sprachen verfügbar ('multilanguage translation') und kann über die offizielle Download-Seite heruntergeladen werden (siehe Foxit Reader Download-Referenz).
Betroffen sind folgende Systeme:
Foxit schließt mehrere kritische Sicherheitslücken in den Produkten Foxit Reader und PhantomPDF.
Aktualisierung vom 11. August 2016: Laut Information des Herstellers ist die Foxit Reader Version 8.0.2 für Windows bisher nur in der englischen Variante veröffentlicht und kann frei über die offizielle Download-Seite heruntergeladen werden (siehe Foxit Reader Download-Referenz), während die Version 7.3.6.321 des in allen Sprachen verfügbaren ('multilanguage translation') Foxit Readers noch einige Schwachstellen beinhaltet.
Bis zur Verfügbarkeit der Foxit Reader Version 8.0.2 in anderen Sprachen (inklusive Deutsch) empfiehlt der Hersteller die englische Übersetzung des Foxit Readers 8.0.2 zu verwenden.
Aktualisierung vom 05. Oktober 2016: Laut Information des Herstellers ist die Foxit Reader Version 8.0.2 für Windows mittlerweile in allen Sprachen verfügbar ('multilanguage translation') und kann über die offizielle Download-Seite heruntergeladen werden (siehe Foxit Reader Download-Referenz).
Betroffen sind folgende Systeme:
Stauprognose für das Wochenende 7. bis 9. Oktober
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, ist am kommenden Wochenende erneut mit zahlreichen Staus auf den
Autobahnen zu rechnen.
Das liegt zum einen an den rund 500 Baustellen, zum anderen beginnen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem Saarland jetzt die zweiwöchigen Herbstferien. In Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gehen die Schulkinder in eine zweite schulfreie Woche. Hauptreiseziel sind die Alpen, die Mittelgebirge sowie die Küsten.
Die staureichsten Fernstraßen:
Das liegt zum einen an den rund 500 Baustellen, zum anderen beginnen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem Saarland jetzt die zweiwöchigen Herbstferien. In Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gehen die Schulkinder in eine zweite schulfreie Woche. Hauptreiseziel sind die Alpen, die Mittelgebirge sowie die Küsten.
Die staureichsten Fernstraßen:
Mittwoch, 5. Oktober 2016
Medikationsplan unterstützt Patienten, Ärzte und Apotheker
Seit dem 01. Oktober 2016 gibt es eine neue Regelung im Gesundheitswesen: demnach haben gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch ihre Ärztin oder ihren Arzt. Dies soll gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen eine große Hilfe darstellen.
Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Die elektronische Speicherung der Medikationsdaten ist für den Patienten nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung freiwillig – Anspruch auf die Papierversion hat der Versicherte weiterhin. Quelle und mehr dazu:
Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Die elektronische Speicherung der Medikationsdaten ist für den Patienten nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung freiwillig – Anspruch auf die Papierversion hat der Versicherte weiterhin. Quelle und mehr dazu:
Dienstag, 4. Oktober 2016
2 Rückrufe bei Möbel Roller: Drehstuhl "FRESH“ und Spiegel „ROBIN“
Möbel Roller hat sich aus Sicherheitsgründen dazu entschieden, folgende Artikel zurückzurufen:
- Drehstuhl „FRESH“ / Fa. FSM Importgesellschaft mbH / Art.Nr. 10150558
- Spiegel „ROBIN“ / Fa. Stolpyt Fabryka Mebli / Art.Nr. 12540006
Sicherheitsupdate für Mozilla Thunderbird
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Mozilla stellt die neue Version Thunderbird 45.4.0 bereit, die zeitnah installiert werden sollte, da sie Korrekturen für mehrere kritische Sicherheitslücken beinhaltet.
Betroffen sind folgende Systeme:
Mozilla stellt die neue Version Thunderbird 45.4.0 bereit, die zeitnah installiert werden sollte, da sie Korrekturen für mehrere kritische Sicherheitslücken beinhaltet.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Mozilla Thunderbird bis einschließlich 45.3
- Apple Mac OS X
- GNU/Linux
- Microsoft Windows
Sicherheitshinweis: Mögliche Explososionsgefahr bei bestimmten Gas Standherden von Bosch und Siemens
Der Hausgerätehersteller BSH warnt vor Explosionsgefahr bei bestimmten Gas Standherden von Bosch und Siemens. Nach Angaben von BSH ist eine begrenzte Anzahl von bestimmten Gas Standherden betroffen , die zwischen Januar 2009 und Oktober 2011 produziert wurden.
In seltenen Fällen könnte ein Gasanschlussteil beschädigt werden. Als Folge kann Gas austreten und in äußerst seltenen Fällen ein Explosionsrisiko entstehen. Wer einen solchen Gas Standherd besitzt, wird von BSH aufgefordert, folgende Sicherheitsmaßnahen zu befolgen: gascookingsafety.com/de-de
In seltenen Fällen könnte ein Gasanschlussteil beschädigt werden. Als Folge kann Gas austreten und in äußerst seltenen Fällen ein Explosionsrisiko entstehen. Wer einen solchen Gas Standherd besitzt, wird von BSH aufgefordert, folgende Sicherheitsmaßnahen zu befolgen: gascookingsafety.com/de-de
Nobelpreis für Physik 2016
Die Königlich Schwedische Akademie der Wissenschaften hat entschieden, wer den diesjährigen Nobelpreis für Physik bekommt. In diesem Jahr wird er in zwei Teile aufgeteilt. Ein Teil geht an:
- David J. Thouless University of Washington, Seattle, WA, USA
- F. Duncan M. Haldane Princeton University, NJ, USA
- J. Michael Kosterlitz Brown University, Providence, RI, USA
Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Google veröffentlicht die Version 53.0.2785.143 des Chrome Browsers für Windows, Mac OS X und Linux Systeme und schließt damit mehrere Sicherheitslücken.
Betroffen sind folgende Systeme:
Google veröffentlicht die Version 53.0.2785.143 des Chrome Browsers für Windows, Mac OS X und Linux Systeme und schließt damit mehrere Sicherheitslücken.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Chromium vor 53.0.2785.143
- Google Chrome vor 53.0.2785.143
- Apple Mac OS X
- GNU/Linux
- Microsoft Windows
Urteil LG Tübingen: Beitragsservice ("GEZ") ist keine Behörde
Ein Mann zahlte in Baden-Württemberg den Rundfunkbeitrag nicht, und bekam es deswegen mit dem Gerichtsvollzieher zu tun; er sollte zuletzt 608,96 EUR nachzahlen (durch mehrere Bescheide jeweils für vergangene Perioden festgesetzter
Rundfunkbeiträge von 572,96 EUR zuzüglich mehrerer
Säumniszuschläge und Mahngebühr).
Er reichte dagegen form- und fristgerecht Beschwerde ein und bestritt, die Festsetzungsbescheide erhalten zu haben. Es fehlte somit an der Erfüllung der vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen der Zustellung der Bescheide. (Festsetzungsbescheide kommen üblicherweise per Einschreiben oder Zustellurkunde und nicht per "normalem" Brief. Auch der Beitragsservice hatte laut Urteil selbst ausgeführt, dass er die Bescheide lediglich zur Post gegeben hatte). Der Fall landete schließlich vor dem Landesgericht Tübingen.
Das Gericht war laut Urteil u.a. der Auffassung, dass erkennbar sei, dass der Beiragsservice in dem Erinnerungsverfahren die zugrundeliegenden Bescheide vorgelegt hat, aus denen hervorgeht, dass sie selbst als Behörde angesehen werden möchte.
Zitat aus dem Gerichtsurteil: "(...) Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. Der Begriff der Behörde ist in allen gesetzlichen Vorschriften in einem einheitlichen Sinn aufzufassen, und zwar im Sinn des Staats- und Verwaltungsrechts (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1951, IV ZB 5/51, NJW 1951, 799; Beschl. v. 16. Oktober 1963, IV ZB 171/63, NJW 1964, 299).
Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980). (...)"
Quelle und ganzes Urteil mt weiteren Details: http://lrbw.juris.de
Er reichte dagegen form- und fristgerecht Beschwerde ein und bestritt, die Festsetzungsbescheide erhalten zu haben. Es fehlte somit an der Erfüllung der vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen der Zustellung der Bescheide. (Festsetzungsbescheide kommen üblicherweise per Einschreiben oder Zustellurkunde und nicht per "normalem" Brief. Auch der Beitragsservice hatte laut Urteil selbst ausgeführt, dass er die Bescheide lediglich zur Post gegeben hatte). Der Fall landete schließlich vor dem Landesgericht Tübingen.
Das Gericht war laut Urteil u.a. der Auffassung, dass erkennbar sei, dass der Beiragsservice in dem Erinnerungsverfahren die zugrundeliegenden Bescheide vorgelegt hat, aus denen hervorgeht, dass sie selbst als Behörde angesehen werden möchte.
Zitat aus dem Gerichtsurteil: "(...) Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. Der Begriff der Behörde ist in allen gesetzlichen Vorschriften in einem einheitlichen Sinn aufzufassen, und zwar im Sinn des Staats- und Verwaltungsrechts (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1951, IV ZB 5/51, NJW 1951, 799; Beschl. v. 16. Oktober 1963, IV ZB 171/63, NJW 1964, 299).
Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980). (...)"
Quelle und ganzes Urteil mt weiteren Details: http://lrbw.juris.de
Umfrage: WhatsApp und Co. - Worauf achten Sie bei Messengern?
Wie wir bereits u.a. hier berichtet haben, will Facebook die Daten der Nutzer des Messengers "WhatsApp" mit den anderen Facebook-Unternehmen teilen. Dagegen gibt es seit einigen Tagen eine Verwaltungsanordnung vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Facebook dies untersagen möchte.
Ob die Datenschützer in Hamburg die Weitergabe der Daten der WhatsApp-Nutzer letztendlich verhindern können, steht noch offen. Facebook kann dieser Verwaltungsanordnung noch widersprechen sowie vor Verwaltungsgerichten dagegen vorgehen (siehe auch: tagesschau.de).
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Umfrage gestartet, mit der sie herausfinden möchte, was Nutzern von Messengern wichtig ist. Die Angaben werden anonym ausgewertet und verwendet. Hier geht es zur Umfrage: vz Baden-Württemberg
Ob die Datenschützer in Hamburg die Weitergabe der Daten der WhatsApp-Nutzer letztendlich verhindern können, steht noch offen. Facebook kann dieser Verwaltungsanordnung noch widersprechen sowie vor Verwaltungsgerichten dagegen vorgehen (siehe auch: tagesschau.de).
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Umfrage gestartet, mit der sie herausfinden möchte, was Nutzern von Messengern wichtig ist. Die Angaben werden anonym ausgewertet und verwendet. Hier geht es zur Umfrage: vz Baden-Württemberg
Samstag, 1. Oktober 2016
Private Krankenversicherung: Der Beitragsexplosion begegnen
Wie schon in den letzten Tagen in den Medien verkündet, müssen sich privat Krankenversicherte auf zum Teil deutlich höhere Beiträge einstellen (siehe z.B. Spiegel Online).
Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt, wie Betroffene die höhere monatliche Belastung etwa durch einen Wechsel ihres Tarifs verringern können. Hier das Wichtigste in Kürze dazu:
Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt, wie Betroffene die höhere monatliche Belastung etwa durch einen Wechsel ihres Tarifs verringern können. Hier das Wichtigste in Kürze dazu:
- Beitragssteigerungen können Versicherte begegnen, indem sie von einem bereits geschlossenen in einen noch offenen Tarif wechseln.
- Auch bietet sich an, erstmals einen Selbstbehalt zu vereinbaren oder den schon bestehenden zu erhöhen.
- Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie sich auf jeden Fall unabhängig beraten lassen.
- Im Internet finden sich etliche Angebote, den für Sie günstigsten Tarif bei Ihrer Versicherung zu finden. Die Verbraucherzentrale rät dabei allerdings zur Vorsicht.
Lehrstelle: Tipps für alle, die eine Ausbildung beginnen
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat für Neu-Azubis wichtige Tipps und Wissenswertes bezüglich
- Wohnen
- Geld und Versicherungen
- Mobil sein
- Freizeit und Ernährung
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