Die Verbraucherzentrale Hamburg macht darauf aufmerksam, dass Verbraucher bei einer Kündigung ihrer privaten Lebens- oder Rentenversicherung mit einem Widerspruch unter bestimmten Voraussetzungen oft erheblich mehr Geld zurückholen können als mit einer normalen Kündigung – auch rückwirkend. Mehr dazu hier: vz Hamburg
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