Freitag, 31. Januar 2020

Bundesnetzagentur überprüft Erhöhung der Paketpreise für Privatkunden

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, hat sie ein Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung gegen die Deutsche Post AG eingeleitet. Anlass ist die Erhöhung der Paketpreise für Privatkunden, welche die Post zum 1. Januar 2020 vorgenommen hatte.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur erläutert:

"Es gibt deutliche Hinweise, dass die Post einseitig zu Lasten von Privatkunden ungerechtfertigte Erhöhungen der Paketpreise vorgenommen hat. Wir haben der Post unsere Bedenken gegen die Preiserhöhung bereits im Vorfeld verdeutlicht. Nun werden wir in einem offiziellen Verfahren untersuchen, ob die Post ihre Paketpreise missbräuchlich erhöht hat."

Demnach gibt es die Vermutung, dass die neuen Paketpreise über den tatsächlich anfallenden Kosten liegen und somit überhöht sind. Zwar begründet die Post ihre Preiserhöhung mit gestiegenen Personal- und Transportkosten; allerdings kann die Bundesnetzagentur im Moment nicht erkennen, dass die Preisanpassung damit zu rechtfertigen ist.

Außerdem gibt es bei den Entgelten für online-frankierte Pakete große Bedenken; denn diese sind deutlich niedriger als die entsprechenden Schalterprodukte. Die Bundesnetzagentur vermutet hier eine einseitige Belastung des Schalterpakets und kann bisher nicht erkennen, ob der Preisunterschied durch die Kostenstruktur gerechtfertigt ist.

Quelle: Bundesnetzagentur

Wochenreport 05/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via IntuITech: FIBARO CO Sensor.
    Details: hier
  • Rückruf via Prophete: Mountainbikes REX Graveler 9.6 MTB 27,5“ und REX Graveler 960 MTB650.
    Details: hier
  • Rückruf: verschiedene Produktausführungen von "Oregano gerebelt".
    Details: hier
  • Rückruf via Decathlon: Snowboard-Bindungen der Marke "WEDZE".
    Details: hier
  • Rückruf via Dorgerie Müller: CV Perfect Lift verwöhnende Reinigungstücher.
    Details: hier
  • Verzehrwarnung: Konbu Seealgen.
    Details: hier
  • Rückruf via dm-drogeriemarkt: „alverde Baby Pflegelotion Bio-Sheabutter Bio-Kamille“ .
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 05/2020 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 30. Januar 2020

Mehrere Schwachstellen in Bitdefender Antivirus for Mac

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein lokaler Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Bitdefender Antivirus for Mac ausnutzen, um Anmeldeinformationen für die Bitdefender Cloud offenzulegen und um beliebigen Code auszuführen.

Betroffene Systeme: Bitdefender Antivirus for Mac < 8.0.0

 Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.   |  Quellen:

Mehr Zuschüsse für das energieeffiziente Bauen und Sanieren

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die KfW hat die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren im CO2-Gebäudesanierungsprogramm erhöht.

Das BMWi erklärt:

Von den Anpassungen in den Förderprogrammen profitieren Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. So steigen die Tilgungszuschüsse in den Kreditprogrammen gemäß den Vorgaben aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung um 10 Prozentpunkte. 

Für Sanierungen von Wohngebäuden werden die Tilgungszuschüsse zudem um weitere 2,5 Prozentpunkte angehoben. Die jährlichen effektiven Kreditzinsen sind dadurch in den meisten Fällen negativ. 

Der Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden steigt um 10 Prozentpunkte. Zusätzlich wird der Förderhöchstbetrag für Effizienzhäuser im Kredit und im Zuschuss für Wohngebäude von 100.000 auf 120.000 EUR erhöht.  

Die Änderungen im Einzelnen:

Mittwoch, 29. Januar 2020

Sicherheitslücken in: Apple macOS, Apple Safari,
Apple iPadOS, Apple iOS und Apple iTunes

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Warnhinweise für die hier genannten Apple-Produkte veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

D-LINK Router: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer aus dem lokalen Netzwerk kann mehrere Schwachstellen in D-LINK Router ausnutzen, um beliebigen Programmcode mit den Rechten des Dienstes auszuführen.

Betroffene Systeme: D-LINK Router DIR-859

 Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.   |  Quelle:

Rückruf: verschiedene Produktausführungen von
"Oregano gerebelt"

Wegen des Befunds von Pyrrolizidinalkaloiden ruft die Teuto Markenvertrieb GmbH und die Fuchs Foodservice GmbH folgende Produktausführungen von "Oregano gerebelt" zurück (mit Haltbarkeitsdaten):
  • Ubena Oregano gerebelt: Dose 150g | Ende 12/2023
  • Ostmann Oregano gerebelt: Vorteilsbeutel 25g | Ende 12/2023
  • Fuchs Professional Oregano gerebelt: Beutel 250g | Ende 2023
  • GUT&GÜNSTIG Oregano gerebelt: Glas 12g | Ende 06/2022
  • KANIA Oregano gerebelt: Glas 7,5g | Ende 06/2022
  • Columbia Oregano gerebelt: Nachfüllbeutel 15g | Ende 2023
Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de

"Falsche Polizeibeamte" und "Enkeltrick": Tipps für
Pflegekräfte und Taxifahrer zur Aufklärung potenzieller Opfer

"Falsche Polizisten" oder der "Enkeltrick" - bei solchen Betrugsmaschen sind überwiegend ältere und oft auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen die Zielgruppe.

Zwar warnt die Polizei immer wieder vor diesen Abzocktricks und erstellt z.B. kostenloses Infomaterial (hier) oder warnt mit Videos davor (da); allerdings zeigt sich, dass die Kriminellen, die hinter diesen Betrügereien stecken, immer wieder Erfolg damit haben und nicht unerhebliche Summen an Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände ergaunern können.

Daher sollten potenzielle Opfer (und eventuell deren Angehörige) möglichst auch persönlich über diese Machenschaften aufgeklärt werden.

Die Polizeiliche Kriminalprävention hat Tipps für Pflegekräfte und für Taxifahrer veröffentlicht, weil diese berufsbedingt vermehrt mit dem entsprechenden Personenkreis in Kontakt kommen:

Dienstag, 28. Januar 2020

Rückruf via Decathlon:
Snowboard-Bindungen der Marke "WEDZE"

Weil eine Bruchgefahr besteht, ruft Decathlon diese Snowboard-Bindungen der Marke "WEDZE" zurück:
  • SNB 100 schwarz
    Artikelnummer: 2687416, 2687417
    verkauft zwischen 01. September 2019 und 06. Januar 2020

  • SNB 100 Click schwarz
    Artikelnummer: 2696297
    verkauft zwischen 01. September 2019 und 06. Januar 2020

  • All Road 500 graugrün/schwarz
    Artikelnummer: 2765654, 2765655
    verkauft zwischen 01. September 2019 und 06. Januar 2020
Weitere Infos: Decathlon / Rückrufe

Rückruf via Dorgerie Müller:
CV Perfect Lift verwöhnende Reinigungstücher

Weil bei Augenkontakt eine gesundheitliche Gefahr besteht, ruft der Hersteller Dr. Schumacher folgenden Artikel vorsorglich zurück (nur vertrieben via Müller):
  • CV Perfect Lift verwöhnende Reinigungstücher
    Marke: CV Cadea Vera
    Inhalt: 25 Stück
    EAN: 2200223815216
    Chargennummer: 214915
    Verkaufszeitraum: 18.09.2019 – 22.01.2020
Kunden sollen die Nutzung der o.g. Reinigungstücher einstellen; die Rückgabe ist in jeder Müller-Filiale möglich. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Quelle: Müller / Rückrufe

Verzehrwarnung: Konbu Seealgen

Weil sich darin ein überhöhter Jodgehalt befindet, gibt es eine Verzehrwarnung für:
  • Konbu Seealgen
    Importeur: Arrow Global GmbH
    Haltbarkeit: 31.05.2021
    Los-Kennzeichnung: L 0318
Quelle mit Abbildungen (leider gibt es zu den eventuellen Rückrufmodalitäten keine näheren Infos): lebensmittelwarnung.de

Entwurf eines Gesetzes für fairere Verbraucherverträge veröffentlicht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 24. Januar 2020 einen Referentenentwurf vorgelegt, der die die Position der Verbraucher gegenüber den Unternehmen verbessern und erreichen soll, dass nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsbedingungen ausgewogeneren Regelungen unterliegen.

Hintergrund für das geplante Gesetz für fairere Verbraucherverträge ist, dass Verbraucher viel zu häufig abgezockt und übervorteilt werden; undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung.

Der Referentenentwurf sieht u.a. folgenden Maßnahmen vor:
  • In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelte Abtretungsverbote für Geldforderungen sollen künftig unwirksam sein.

  • Durch AGB können nur noch kürzere Erstlaufzeiten und automatische Vertragsverlängerungen geregelt werden.

  • Für telefonisch abgeschlossene Fernabsatzverträge über Energielieferungen wird eine Bestätigungslösung eingeführt, d.h. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Gas- und Stromlieferverträge schriftlich oder per E-Mail bestätigen, nachdem die Verträge auf einen Datenträger zur Verfügung gestellt wurden.

  • Unternehmer werden verpflichtet, Einwilligungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Telefonwerbung zu dokumentieren und aufzubewahren. Damit soll unerlaubte Telefonwerbung stärker bekämpft werden.
Hier gibt es den Referententwurf in voller Länge (PDF, 455 KB):

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Montag, 27. Januar 2020

Rückruf via dm-drogeriemarkt:
"alverde Baby Pflegelotion Bio-Sheabutter Bio-Kamille"

Weil nicht aus­ge­schlossen werden kann, dass in dem Produkt ver­einzelt Hefen ent­halten sind (könnte Entzündungen begünstigen), ruft dm-drogeriemarkt vorsorglich zurück:
  • alverde Baby Pflege­lotion Bio-Shea­butter Bio-Kamille
     Unabhängig vom Mindest­haltbarkeits­datum (MHD)
Kunden werden gebeten, das o.g. Produkt nicht zu verwenden und un­ge­öffnet oder bereits an­ge­brochen in die dm-Märkte zurück­zu­bringen; der Kauf­preis wird erstattet.
Quelle mit weiteren Details: dm / Rückruf alverde Baby Pflegelotion

Digitale Gesundheitsangebote bieten Chancen - und Risiken

Wenn etwas gesundheitsmäßig scheinbar nicht stimmt, suchen manche Menschen zuerst im Internet nach Ursache und Rat.

Zwar können digitale Gesundheitsangebote die Gesundheitskompetenz von Menschen fördern und sie zu einem bewussteren Umgang mit der eigenen Gesundheit motivieren - allerdings können solche Angebote auch Risiken bergen; beispielsweise durch nicht qualitätsgesicherte Informationen oder eine zu exzessive Nutzung.

Auch was so genannte "Ratschläge" vor allem in Internetforen angeht, sollten Nutzer vorsichtig sein. Dort tummeln sich teilweise "Trolle", die ihren Spaß dabei haben, gezielt Blödsinn zu verbreiten. Dazu kommen Teilnehmer, die für irgendwelche Mittelchen werben und behaupten, dass dies und jenes ganz toll bei ihnen gewirkt hat.

Und natürlich gibt es auch hier wieder Menschen, die es mit ihren Ratschlägen zwar gut meinen - die aber mitsamt ihrer "Kompetenz" nur als Paradebeispiele für den Dunning-Kruger-Effekt taugen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröfffentlicht daher auf ihrem Internetportal www.maennergesundheitsportal.de Infos rund um das Thema Männergesundheit.

Und für Frauen hat die BZgA hier das entsprechende Angebot:
www.frauengesundheitsportal.de

Infos zum Thema Gesundheit und Entwicklung von Kindern gibt es auf:
www.kindergesundheit-info.de .

Samstag, 25. Januar 2020

Kostenloser Klassenkalender & Hefte: So kommen Grundschulkinder gesund durchs Jahr

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat einen Klassenkalender namens "gesund und munter" zum kostenlosen Herunterladen herausgebracht, mit dem die Gesundheitsförderung in der Grundschule spannend gemacht werden soll.

Mit zwölf Themen greift der Kalender die Gesundheitsförderung auf; darunter Infektionsschutz, Ernährung, Medienkompetenz oder Sozialverhalten. Den Schwerpunkt bilden zahlreiche Kopiervorlagen, die mit kurzen Sachinformationen und didaktischen Hinweisen ergänzt werden:

Daneben bietet die BZgA-Reihe "gesund und munter" auch Einzelhefte zu Themen wie Freundschaft oder gesunde Mobilität an. Die Hefte können hier kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden:

Freitag, 24. Januar 2020

Lungenerkrankung in China: Infos über den neuartigen Coronavirus

In China grassiert derzeit ein neuartiger Coronavirus. Dort sind bereits 25 Menschen daran gestorben und mehrere Hundert Menschen daran erkrankt.

Es gab bislang aber auch vereinzelt (10) Coronavirus-Fälle außerhalb Chinas - 1 davon in den USA. (Stand: 24.01.2020). Die Chinesischen Behörden haben Mensch-zu-Mensch Übertragungen des Coronavirus bestätigt. (Update: Achtung, diese Zahlen sind nicht mehr aktuell. Die aktuellen Zahlen gibt es im ersten der unten verlinkten Veröffentlichungen)

Das Robert Koch Institut (RKI) hat auf seiner Seite Infos über diese Lungenkrankheit veröffentlicht
(Stand: 24.01.2020 Wurde upgedatet):

Wochenreport 04/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Stevens Bikes: Fahrrad Base-Bar-Lenker „Aeria Ultimate" am Modell STEVENS VOLT (Modelljahre 2018 bis 2020) .
    Details: hier
  • Rückruf via Decathlon: Snowboardbindung "SNB 100 schwarz", Marke: Wedze.
    Details: hier
  • Rückruf via Trekpleister und Kruidvat: Spielzeug Holz-Erdbeerkuchen, Marke: Playing Kids.
    Details: hier
  • Rückruf: Nudeln mit 35 % Ei: Bandnudel N°9 und N°15, Wellenband, Spirelli, Spaghetti, Schneckle, mit 500 g und 250 g von Nudelmanufaktur Dieterich/ Hohenloher Landnudeln.
    Details: hier
  • Rückruf KNORR FIX für Sauerbraten (Deklarationsfehler: Nicht vegan, enthält Allergene Molkenerzeugnis und Milchzucker) .
    Details: hier
  • Rückruf via Aldi Nord: D’Antelli Mozzarella, Sorte Classico, 125g.
    Details: hier
  • Rückruf: MandelRose, Bio-Erfrischungsgetränk.
    Details: hier
  • Rückruf: Fuchs Oregano, gerebelt.
    Details: hier
  • Rückruf via HABA: Kugelbahn-Ergänzungsset "Bowling Fun" (Art.-Nr. 304824).
    Details: hier
  • Sicherheits-Maßnahme via Butchers & Bicycles: Kindersitz für zwei Personen („Child Seat for Two“) - Art. Nr. 0360.
    Details (engl.): hier
  • Rückruf via Rossmann: enerBiO Soja Flocken.
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 04/2020 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 23. Januar 2020

Sportwetten und Glücksspielen im Internet: (K)ein Zutritt unter 18 Jahren

Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern haben im Zeitraum vom 28.10.2019 – 15.11.2019 bei fünf Anbietern von Online-Sportwetten und Online-Casinos geprüft, wie es um den Schutz von Minderjährigen bestellt ist.

Hierbei ergaben Testanmeldungen, dass sich Minderjährige unter Angabe eines falschen Geburtsdatums problemlos registrieren konnten. Auf diese Weise erhielten sie einen ungehinderten Zugang zu Sportwetten und Glücksspielen im Internet.

Zwar gab es eine voreingestellte Begrenzung beim Geburtsjahr - Minderjährige können jedoch ein falsches Geburtsdatum angeben. Das tatsächliche Alter wurde bei keiner einzigen der fünf getesteten Webseiten überprüft. Auch konnten bei den Testanmeldungen ungeprüft Geld eingezahlt und Wetten platziert werden. Die Einzahlungen erfolgten jeweils über Paysafecard-PINs die zuvor anonym im Einzelhandel erworben wurden.

Mittwoch, 22. Januar 2020

Die saubersten Autos: Bilanz des ADAC Ecotest 2019

Der ADAC hat die Bilanz seines Ecotest 2019 veröffentlicht.

Demnach schnitten Elektro-, Hybrid- und Erdgasautos am saubersten ab.
Und (welch Überraschung ...): Große SUVs und sportliche Modelle schnitten bei den Tests am schlechtesten ab.

Hier ist die Bilanz des Ecotest 2019 mit den detaillierten Ergebnissen:

Dienstag, 21. Januar 2020

Lebensmittel mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD): gesund und legal?

In letzter Zeit hat sich um den Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) ein regelrechter Hype entwickelt.

Glaubt man den vollmundigen Werbeaussagen mancher Anbieter von Lebensmitteln mit CBD, sollen diese regelrechte Wundermittel sein und bei Menstruationsbeschwerden, Schlafstörungen, Depressionen etc. helfen.

Allerdings warnen Verbraucherschützer davor, dass in Lebensmitteln mit CBD gesundheitlich beeinträchtigende Mengen des psychoaktiven Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten sein können.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat hier Infos zum Thema veröffentlicht:

Infos über die Afrikanische Schweinepest

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft und für diese Tiere tödlich ist; für Menschen soll allerdings keine Gefahr bestehen.

Da die ASP mittlerweile auch die Europäische Union erreicht hat, beantwortet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hier die wichtigsten Fragen zu der Tierseuche:

Montag, 20. Januar 2020

Umweltbundesamt-Bilanz 2019: "Erstmals mehr Strom aus erneuerbaren Energien als aus Kohle"

Eine vorläufige Auswertung der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) beim Umweltbundesamt (UBA) hat ergeben, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen im Jahr 2019 deutlich um acht Prozent angestiegen ist. 

Demnach wurden insgesamt im Jahr 2019 fast 243 Milliarden Kilowattstunden Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen. Damit wird erstmals deutlich mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, als aus allen Stein- und Braunkohlekraftwerken zusammen.

UBA-Präsidentin Maria Krautzberger relativiert allerdings: „Diese positive Entwicklung wurde auch von einer Reihe windstarker Monate begünstigt. Das darf allerdings nicht über die aktuelle Krise beim Ausbau der Windenergie an Land hinwegtäuschen. Wir erleben gerade ein historisches Ausbautief. Das wird das künftige Wachstum der Windkraft stark hemmen.“

Quelle: Umweltbundesamt

Weitere Informationen zum Thema:

Samstag, 18. Januar 2020

Polizei warnt vor betrügerischen Schlüsseldiensten

Es kann sehr schnell und jedem passieren: Die Haustür geht zu und der Schlüssel ist noch in der Wohnung.Wer sich ausgesperrt hat, ist froh über die schnelle Hilfe eines Schlüsseldienstes.

Die Polizei macht allerdings darauf aufmerksam, dass schon viele Verbraucher in ihrer Not auf überteuerte und betrügerische Handwerker hereingefallen sind.

Unseriöse "Dienstleister" rechnen Leistungen überteuert ab, bestehen auf Barzahlung und drohen wehrhaften Kunden gerne auch mit Inkasso oder Polizei. Dabei muss sich kein Kunde solches Vorgehen gefallen lassen.

Schon bei der Suche im Internet nach einem Schlüsseldienst ist Vorsicht geboten; denn viele unseriöse Anbieter landen mit gekauften Anzeigen weit oben in den Suchergebnissen, wobei sie gerne eine Ortsnähe vortäuschen.

Freitag, 17. Januar 2020

Zahl der Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung im vergangen Jahr leicht gesunken

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, hat sie im vergangenen Jahr rund 57.600 Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung erhalten. Damit sind die Beschwerden diesbezüglich im Vergleich zum Vorjahr 2018 um rund 4.600 Beschwerden leicht gesunken.

Unerlaubte Werbeanrufe zu Strom- und Gaslieferverträgen bildeten 2019 wie schon in den Vorjahren einen thematischen Schwerpunkt.

Daneben fiel ein deutliches Anwachsen der Beschwerden in den Sektoren Telekommunikation sowie Finanz- und Versicherungsprodukte auf. Auch über Telefonwerbung zu Gewinnspielen und Printabonnements beschwerten sich deutlich mehr Verbraucherinnen und Verbraucher als 2018.

Quelle: Bundesnetzagentur

Betroffene Verbraucher können hier Beschwerde einreichen:

Wochenreport 03/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via IKEA: TROLIGTVIS Reisebecher.
    Details: hier
  • Verzehrwarnung: Nomaden-Weichkäse nach türkischer Art "Erzincan Tulum Peyniri",
    45% Fett in Tr.  Details: hier
  • Apple: Austauschprogramm für das Smart Battery Case des iPhone XS, iPhone XS Max
    und iPhone XR. Details: hier
  • Sicherheitswarnung: LED-Nachtlicht, Marke "Best Deals".
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 03/2020 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 16. Januar 2020

Organspende: Es bleibt bei der Entscheidungslösung

Der Deutsche Bundestag hat heute (16.01.20200) beschlossen, dass es bezüglich Organspenden im Kern so bleibt, wie es bisher war:  

Eine Organspende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat.
( = sog. Entscheidungslösung)

Um die Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zu stärken, wird es aber ein entsprechendes Gesetz geben, das voraussichtlich im ersten Quartal 2022 in Kraft treten wird.

Auf der Webseite vom Bundesministerium für Gesundheit gibt es schon mal einen Überblick darüber, was inhaltlich für das "Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" vorgesehen ist:

Gesetzentwurf: Bekämpfung von Mietwucher

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Mietwucher vorgelegt. Der Grund dafür ist u.a. die hohe Nachfrage nach Mietwohnungen (insbesondere in Ballungszentren) weswegen Vermieter teilweise unangemessen hohe Mieten verlangen.

Darüber hinaus sei der Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro nicht mehr zeitgemäß und biete heutzutage keine hinreichende generalpräventive Wirkung. Das Bußgeld soll demzufolge auf 100.000 Euro erhöht werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der § 5 WiStrG 1954 (*) entsprechend angepasst und verschärft wird, um einen erweiterten Anwendungsbereich zu schaffen.

Auszug aus dem Gesetzentwurf (Änderung des § 5 WiStrG 1954):

"(...) Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen soll verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch werden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. 

Darüber hinaus soll der Bußgeldrahmen auf 100 000 Euro erhöht werden.(...)"

Quellen: Pressemitteilung Deutscher Bundestag 13.01.2020 (hib 48/2020) , Gesetzenwurf 19/16397

(*) Hier kann man den derzeitigen § 5 WiStrG 1954 nachlesen:
 Gesetze im Internet / § 5 WiStrG 1954 (Stand: Januar 2020)

Mittwoch, 15. Januar 2020

Oracle Java SE: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Oracle Java SE und Oracle Java SE Embedded ausnutzen, um die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität zu gefährden.en.

Betroffene Systeme: Oracle Java SE

 Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.   |  Quelle:

Rückruf via IKEA: TROLIGTVIS Reisebecher

Weil bei dem Produkt die vorgeschriebenen Grenzwerte freigesetzter Chemikalien unter Umständen überschritten werden, ruft IKEA zurück:
  • TROLIGTVIS Reisebecher
    mit der Bezeichnung "Made in India"
    verkauft in den IKEA Einrichtungshäusern seit Oktober 2019
Kunden werden gebeten, den o.g. Becher gegen Erstattung des vollen Kaufpreises in ein IKEA Einrichtungshaus zurückzubringen. Ein Kaufnachweis (Kassenbon) ist nicht erforderlich.
Quelle mit weiteren Infos: IKEA / Presseportal

Marktwächter: "Stromtarife mit Bonus lohnen sich nur bedingt"

Der Marktwächter Energie (*) hat eine Untersuchung bezüglich Stromverträge mit Bonuszahlung durchgeführt und stellt fest: Verbraucher sparen bei solchen Tarifen nur im ersten Jahr. Ab dem zweiten Jahr waren die untersuchten Tarife fast immer teurer als verbraucherfreundliche Vergleichstarife, meist sogar im Vergleich zur Grundversorgung.

Außerdem erhält nicht jeder Kunde den Bonus, da dessen Auszahlung teilweise an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Und selbst die Berechnung der tatsächlichen Ersparnis ist laut Marktwächter nicht einfach; denn die Informationen über die Bonuszahlungen und deren Bedingungen sind auf den Vergleichsportalen an unterschiedlichen Stellen zu finden.

Marie Barz, Referentin beim Marktwächter Energie, erklärt: „Die jährliche Ersparnis im Vergleich zu verbraucherfreundlichen Tarifen betrug im Durchschnitt nur 44 Euro". Im zweiten Vertragsjahr rentierten sich die untersuchten Tarife nicht mehr.

Weitere Infos: Marktwächter / Bonustarife auf dem Energiemarkt

(*) Der Marktwächter Energie ist ein Projekt der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) in Zusammenarbeit mit Verbraucherzentralen aus 14 Bundesländern. Er wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Dienstag, 14. Januar 2020

Apple: Austauschprogramm für das Smart Battery Case des iPhone XS, iPhone XS Max und iPhone XR

Weil bei einigen Smart Battery Case-Modellen für das iPhone XS, iPhone XS Max und iPhone XR Ladeprobleme bestehen, hat Apple ein Austauschprogramm gestartet.

Ein betroffenes Smart Battery Case kann eines oder mehrere der folgenden Symptome aufweisen:
  • Das Smart Battery Case lädt sich bei Anschluss an eine Stromquelle nicht oder nur sporadisch auf.
  • Das Smart Battery Case lädt das iPhone nicht oder nur sporadisch auf.
Weitere Infos zum Austauschprogramm gibt es hier:

Mozilla Thunderbird: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Mozilla Thunderbird ausnutzen, um Kontrolle über die Applikation zu übernehmen, vertrauliche Informationen auszuspähen, das Programm zum Absturz zu bringen oder Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen. Zur erfolgreichen Ausnutzung genügt es, eine bösartige Webseite bzw. einen Link dorthin (z.B. aus einer E-Mail) zu öffnen.

Betroffene Systeme: Mozilla Thunderbird < 68.4.1

 Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.   |  Quelle:

Quiz zum Thema frühkindliches Schreien

Manche Babys schreien viel. Vor allem unerfahrene Eltern, ältere Geschwister oder beispielsweise Babysitter können da nervös werden und sich fragen: Hat das Baby noch Hunger / Durst? Hat es Schmerzen? Oder will das Baby "einfach nur andere ärgern"?

Ein Online-Quiz und ein Quiz-Kartenset des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) vermitteln spielerisch Informationen zum Thema frühkindliches Schreien für Eltern, Jugendliche und angehende Babysitter.

Das Angebot kann auch von Fachkräften in Geburtsvorbereitungskursen eingesetzt werden, um Eltern sicherer und gelassener im Umgang mit schreienden Säuglingen zu machen. Eltern, Familien und Fachkräfte können die Quizkarten kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellen oder herunterladen:

Montag, 13. Januar 2020

Bonpflicht: Wie umweltschädlich ist die neue "Zettelwirtschaft"?

Mit dem Ziel, Steuerbetrug zu verhindern, muss seit dem 01.01.2020 jeder Kunde für jeden Einkauf einen Beleg erhalten (Belegausgabepflicht).

Mal davon abgesehen, dass der Bürokratieabbau angeblich bei der Bundesregierung insgesamt einen "hohen Stellenwert hat" (*) - nur um dann u.a. mit der Bonpflicht einen weiteren Verwaltungs-aufwand einzuführen, hat diese neue "Zettelwirtschaft" auch negative Auswirkungen auf die Umwelt. Da wären beispielsweise der höhere Papierverbrauch und bedenkliche Stoffe im Thermopapier.

Auch sogenannte "elektronische Kassenbons" verbrauchen Energie für Server, die Datensicherheit muss gewährleistet sein und entsprechende Hard- und Software angeschafft werden (für viele kleine Unternehmen eine wirtschaftliche Herausforderung).

Dazu kommt, dass dann von den Kunden erwartet wird, dass sie ihrerseits die technischen Voraussetzungen haben, um ihre Bons einzusehen, bei Bedarf speichern zu können und evtl. selbst auszudrucken.

Das Umwelbundesamt hat sich ebenfalls mit dieser Problematik beschäftigt und einige Infos dazu veröffentlicht:
(*) Siehe auch die Infoseite der Bundesregierung:

Samstag, 11. Januar 2020

Polizei rät: "Körperverletzung immer anzeigen"

Die Polizeiliche Kriminalprävention macht darauf aufmerksam, dass jegliche Art von Körperverletzung eine Straftat ist und die Opfer Anzeige erstatten sollten: "Weder auf offener Straße, noch im privaten Umfeld sollte Gewalt bagatellisiert werden. Holen Sie immer Hilfe und zeigen Sie den oder die Täter an. Rufen Sie die 110."

Obwohl viele Körperverletzungen aufgeklärt werden können, da sich Täter und Opfer kennen und bei der Tat direkt miteinander konfrontiert wurden, geht die Polizei trotzdem davon aus, dass viele Taten nicht angezeigt werden.

Die Polizei betont, dass Körperverletzung keine Privatangelegenheit ist - auch wenn sie in privaten Rahmen stattfindet. Insbesondere häusliche Gewalt wird häufig nicht zur Anzeige gebracht, aus Scham oder Angst vor weiteren Folgen.

Tipps von der Polizei, wenn man selbst Opfer wurde oder ein Oper unterstützen will:

  • Rufen Sie die Polizei unter 110! Die Polizei wird alles Mögliche unternehmen, um Sie zu schützen.

  • Erstatten Sie Anzeige, denn Körperverletzung ist eine Straftat. Egal ob Sie den oder die Täter kennen. Sie können auch eine Anzeige gegen unbekannt stellen. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienstelle aufgeben. Lassen Sie sich dorthin von einer Person Ihres Vertrauens begleiten, wenn möglich auch von einem Rechtsbeistand.

  • Prägen Sie sich das Aussehen des Täters oder der Täterin ein. Was ist Ihnen aufgefallen: eine Brille, die Frisur, eine Tätowierung? Machen Sie sich am besten Notizen über die Tätermerkmale, bevor Sie zur Polizei gehen. Diese können bei der Polizeiarbeit sehr helfen.

  • Sind Sie verletzt worden? Dann lassen Sie diese Verletzungen von Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder im Krankenhaus dokumentieren und behandeln. Sie erhalten ein Attest, welches sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein kann.

  • Eine Körperverletzung hinterlässt nicht nur sichtbare Spuren; auch psychische spielen eine Rolle. Eine schnelle therapeutische Hilfe kann dauerhafte Folgeschäden oft abwenden. Erkundigen Sie sich nach Opferhilfeeinrichtungen an Ihrem Wohnort.

Weitere Infos zum Thema von der Polizeiliche Kriminalprävention:

Freitag, 10. Januar 2020

Verzehrwarnung: Nomaden-Weichkäse nach türkischer Art "Erzincan Tulum Peyniri" 45% Fett in Tr.

Weil sich darin Glassplitter befinden könnten, warnt das offiziellen Portal "Lebensmittelwarnung" vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor folgendem Käse:
  • "Erzincan Tulum Peyniri"
    Nomaden-Weichkäse nach türkischer Art, 45% Fett in Tr.
    Verpackungseinheit: 500 g
    Hersteller / Inverkehrbringer: Sofra Dairy Products B.V.
    Haltbarkeit: 13.05.2020
    Los-Kennzeichnung: 462
Zu eventuellen Rückrufmodalitäten gibt es derzeit leider keine Infos; der Käse sollte aber nicht verzehrt werden. Evtl. könnte der Käse in die Einkaufsstätte zurückgebracht werden mit Verweis auf: Die Warnung auf Lebensmittelwarnung.de

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Facebook: 267 Millionen Nutzerprofile waren offen zugänglich
  • Kinderspiel für Hacker: Die elektronische Patientenakte
  • Menstruations-Apps: Facebook liest mit
  • Sicherheitslücken in Kraftwerken
  • WhatsApp stellt Support für Windows Phones und andere ältere Handys ein
... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 02/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Lubs Fruchtriegel Mandel-Vanille & Lubs Fruchtriegel Banane-Mandel.
    Details : hier
  • Rückruf via Ökotopia: Kräuter Hanfblätter und -blüten.
    Details : hier
  • Rückruf: "Youkon Wildlachs Wild & Red" mit Verbrauchsdatum 08.03.2020.
    Details : hier
  • Rückruf: Digitales Philips Avent Video-Babyphone (SCD620).
    Details: hier
  • Rückruf via Decathlon: Fahrrad-Kindersitz "100 B’CLIP", Marke: B’TWIN.
    Details: hier
  • Rückruf: Free & Easy Spielzeugschleim im Glas.
    Details : hier
  • Sicherheitswarnung / Rückruf: Kidooz bzw. Kakkies Schnullerbänder.
    Details: hier / Google-Übersetzung: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 02/2020 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 9. Januar 2020

Sicherheitslücken in: Mozilla Firefox, D-LINK Router

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Warnhinweise für Mozilla Firefox und D-LINK Router veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Neue Pflegeausbildung ist gestartet

Für Berufe in der Pflege wird Nachwuchs dringend gesucht.

Zum Jahreswechsel ist die neue, generalistische Ausbildung gestartet. In drei Jahren lernen angehende Pflegefachkräfte, Patientinnen und Patienten aller Altersstufen in allen Pflegesituationen zu betreuen - ob im Krankenhaus, im Pflegeheim oder ambulant zu Hause.

Für Interessierte gibt es auf dieser Seite vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitere Infos:

Mittwoch, 8. Januar 2020

Sicherheitslücken in: Google Chrome, Mozilla Firefox, phpMyAdmin

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Warnhinweise für die hier genannten Anwendungssoftwares veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Rückruf: Digitales Philips Avent Video-Babyphone (SCD620)

Philips ruft sls freiwillige Vorsichtsmaßnahme alle sieben digitale Video-Babyphone-Modelle der Serie SCD620 zurück, die im Zeitraum vom Januar 2016 bis März 2018 produziert wurden. Zu den möglicherweise betroffenen Produkten zählen:

SCD620/79
SCD620/78
SCD620/93
SCD620/52
SCD620/26
SCD620/05
SCD620/01

Philips wird für betroffene Produkte einen kostenlosen Ersatz zur Verfügung stellen.
Weitere Infos zur genaueren Identifikation der betroffenen Geräte:

Rückruf via Decathlon: Fahrrad-Kindersitz "100 B’CLIP"

Weil es bei dem Produkt in sehr seltenen Fällen zu einem Bruch des Befestigungspunkts des Verschlusses für die Sitzgurte kommen kann, ruft Decathlon zurück:
  • Fahrrad-Kindersitz 100 B’CLIP, Marke: B’TWIN
    Produktreferenz: 8486914
    Artikelnummer: 2538309
Dieser Produktrückruf betrifft Sitze, die zwischen dem 01.10.2018 und dem 20.11.2019 verkauft wurden. Kunden werden gebeten, die Sitze in einer nächstgelegenen DECATHLON Filiale zurückzugeben; dort gibt es je nach Verfügbarkeit ein identisches oder ähnliches Modell oder eine Erstattung. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 130 KB): Rückruf Decathlon Fahrrad-Kindersitz

Dienstag, 7. Januar 2020

Das ändert sich 2020 für Verbraucher

Das neue Jahr ist noch sehr jung und viele Verbraucher sind daher noch nicht so ganz "auf der Höhe", was für Änderungen und Neuerungen auf sie zukommen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat auf dieser Seite die wichtigsten Änderungen sehr übersichtlich und informativ zusammengestellt:

Montag, 6. Januar 2020

Förderung beim Weiterbildungsstipendium erhöht

Die Förderung beim Weiterbildungsstipendium hat sich zum Jahresbeginn 2020 erhöht: Die maximale Förderhöhe steigt von 7.200 Euro auf 8.100 Euro. Das Programm wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

Und noch etwas ist neu: Weiterbildungen im Ausland werden erleichtert. Intensivsprachkurse oder berufsbezogene Weiterbildungen können auch im Ausland absolviert werden. Damit soll gleichzeitig das Sammeln von Auslandserfahrung erleichtert werden.

Nähere Infos darüber gibt es hier:

Samstag, 4. Januar 2020

Gesundheit: Mehr Bewegung in 2020!

Einer der Top-Vorsätze zum Jahreswechsel war sicherlich wieder: Im nächsten Jahr mehr bewegen und Sport treiben. Im Winter fällt das vielen Menschen schwerer, aber auch dann ist Bewegung wichtig, um gesund und fit zu bleiben.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät, zwei bis drei Mal pro Woche körperlich aktiv zu sein. Wer es langsamer angehen möchte, kann den eigenen Alltag bewegter gestalten.

Dafür bietet die BZgA viele einfache Übungen für drinnen und draußen, für Arbeitsplatz und Freizeit. Infos auf den BZgA-Portalen zur Männer- und Frauengesundheit sowie aelter-werden-in-balance.de:

Freitag, 3. Januar 2020

Gesetzliche Änderungen für Bürger in 2020

Das neue Jahr hat begonnen - und damit ändert sich wieder so einiges für Bürger. Das Bundesfinanzministerium hat hier eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen zusammengestellt:

Wochenreport 01/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Aldi Nord: Gourmet Medjoul Datteln, 300g.
    Details: hier
  • Rückruf via Lidl: „Meine Käserei Brie de Nangis, französischer Weichkäse mit Rohmilch hergestellt, ca. 100g“. Details (PDF, 550 KB): Klick
  • Rückruf via REWE-Märkte (gehört u.a. auch Edeka dazu): Ja! Mandeln gehackt, 100g.
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 01/2020 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 2. Januar 2020

Bundesnetzagentur: Zahl der Beschwerden über Postdienstleistungen ist 2019 erneut angestiegen

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, stieg die Zahl der Post-Beschwerden im Jahr 2019 erneut an. Demnach gingen zum 15. Dezember 2019 satte 17.167 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur ein.   Die Zahl der Schlichtungsanträge betrug 1.398.

(Zum Vergleich: Die Anzahl der Beschwerden im gesamten Vorjahr 2018 betrug 12.615 Beschwerden. Im Jahr 2017 waren es 6.100 Beschwerden. )

Mit knapp 55 Prozent entfiel mehr als die Hälfte der Beschwerdegründe auf den Briefbereich. Rund 34 Prozent der Beschwerdegründe betrafen Pakete. Häufigster Grund für die Beschwerden waren laut Bundesnetzagentur verspätete und falsch zugestellte Briefe, Zustellausfälle sowie die nicht versuchte sog. Haustürzustellung; d. h. die direkte Paketzustellung an der Empfängeradresse.

Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilt, sind die häufigsten Gründe für ein Schlichtungsbegehren der Verlust bzw. die Entwendung sowie die Beschädigung eines Pakets. Allerdings schließt die Mehrheit der großen Paketdienstleister ihre Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus. 

Dadurch wird den Kunden die einzige Möglichkeit genommen, eine gütliche Einigung zu erreichen. Der ordentliche Rechtsweg kommt oft wegen des geringen Streitwerts nicht in Betracht, wenn der Postdienstleister eine Haftung und eine Schadensersatzforderung ablehnt.

Kontaktdaten 
Quelle: Bundesnetzagentur

Radfahren im Winter: Über 60 Prozent verzichten

Eine Umfrage des ADAC unter 4000 Personen hat ergeben, dass  für 61 Prozent das Radeln in der kalten Jahreszeit kein Thema ist. Als Hauptgründe für den Verzicht nennen die Befragten Schnee, Matsch und niedrige Temperaturen. Diejenigen, die trotzdem in die Pedale treten, sind hauptsächlich von schlecht geräumten und gestreuten Radwegen genervt.

Demnach fürchtet jeder zweite dieser Abgehärteten einen Sturz wegen Glätte. Ein besserer Winter-dienst könnte helfen; denn bisher radeln nur acht Prozent der Bevölkerung an mindestens drei Tagen pro Woche. Von Kälte fühlt sich nur jeder Zehnte beeinträchtigt.

Auch noch auffällig ist, dass je nach Wohnumfeld die Ergebnisse der Befragung variieren: So fahren im Winter in Städten mehr Menschen regelmäßig mit dem Rad als am Stadtrand - und dort mehr als auf dem Land. Wer im Winter das Radfahren einstellt, benutzt als Städter ersatzweise öffentliche Verkehrsmittel. Landbewohner weichen in der kalten Jahreszeit eher auf das Auto aus.   

Quelle: ADAC

Tipps, worauf Radfahrer im Winter achten sollten, hat der Automobilclub hier zusammengestellt:

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