Der Deutsche Bundestag hat heute (16.01.20200) beschlossen, dass es bezüglich Organspenden im Kern so bleibt, wie es bisher war:
Eine Organspende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat.
( = sog. Entscheidungslösung)
Um die Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zu stärken, wird es aber ein entsprechendes Gesetz geben, das voraussichtlich im ersten Quartal 2022 in Kraft treten wird.
Auf der Webseite vom Bundesministerium für Gesundheit gibt es schon mal einen Überblick darüber, was inhaltlich für das "Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" vorgesehen ist:
Donnerstag, 16. Januar 2020
Beliebteste Artikel
-
Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) eine verb...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Immer wieder erhalten Menschen Anrufe von Kriminellen, die mit ständig neuen Methoden versuchen, an sensible Daten wie Kontonummern, Passwör...