Der Deutsche Bundestag hat heute (16.01.20200) beschlossen, dass es bezüglich Organspenden im Kern so bleibt, wie es bisher war:
Eine Organspende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat.
( = sog. Entscheidungslösung)
Um die Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zu stärken, wird es aber ein entsprechendes Gesetz geben, das voraussichtlich im ersten Quartal 2022 in Kraft treten wird.
Auf der Webseite vom Bundesministerium für Gesundheit gibt es schon mal einen Überblick darüber, was inhaltlich für das "Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" vorgesehen ist:
Donnerstag, 16. Januar 2020
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