Dienstag, 28. Januar 2020

Entwurf eines Gesetzes für fairere Verbraucherverträge veröffentlicht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 24. Januar 2020 einen Referentenentwurf vorgelegt, der die die Position der Verbraucher gegenüber den Unternehmen verbessern und erreichen soll, dass nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsbedingungen ausgewogeneren Regelungen unterliegen.

Hintergrund für das geplante Gesetz für fairere Verbraucherverträge ist, dass Verbraucher viel zu häufig abgezockt und übervorteilt werden; undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung.

Der Referentenentwurf sieht u.a. folgenden Maßnahmen vor:
  • In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelte Abtretungsverbote für Geldforderungen sollen künftig unwirksam sein.

  • Durch AGB können nur noch kürzere Erstlaufzeiten und automatische Vertragsverlängerungen geregelt werden.

  • Für telefonisch abgeschlossene Fernabsatzverträge über Energielieferungen wird eine Bestätigungslösung eingeführt, d.h. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Gas- und Stromlieferverträge schriftlich oder per E-Mail bestätigen, nachdem die Verträge auf einen Datenträger zur Verfügung gestellt wurden.

  • Unternehmer werden verpflichtet, Einwilligungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Telefonwerbung zu dokumentieren und aufzubewahren. Damit soll unerlaubte Telefonwerbung stärker bekämpft werden.
Hier gibt es den Referententwurf in voller Länge (PDF, 455 KB):

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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