Was mir als Anwalt ganz gewaltig stinkt, ist die Tatsache, dass ein
paar Idioten in Deutschland dafür gesorgt haben, dass der Ruf von
Anwälten bezüglich Abmahnungen ruiniert wurde. Längst ist man dazu
übergegangen, den Anwalt selbst zu erfinden, also ein Anwaltsschreiben
zu fälschen, um dem Empfänger Angst zu machen.
So lese ich gerade im Blog eines Kollegen
(klaWtext) die Warnung vor einer neuen Abzockewelle:
"
Fake-Abmahnung durch (nicht existierende Anwälte) Dr. Kroner & Kollegen"
Das als E-Mail-Anhang versandte Schreiben habe alles, was eine Filesharing-Abmahnung so hat:
- bekannte Rechteinhaber: EMI Music Germany, SONY BMG Music
Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros.,
DreamWorks SKG und Paramount Pictures
- einen tollen Anwaltsbriefkopf:
RECHTSANWÄLTE DR. KRONER & KOLLEGEN
RECHTSANWÄLTE - NOTAR
- lange Listen mit IP-Adressen und Datum:
20.01.2011 23:59 87.81.65.71
29.03.2011 21:11 82.102.213.194
27.05.2011 22:48 83.134.84.57
14.08.2011 17:22 80.139.181.62
- einen fett gedruckten Vergleichsbetrag: 146,95 EUR (typische Höhe für unseriöse emails)
- eine extrem kurze Frist: 26.03.2012
und sogar einen Hinweis auf die SCHUFA.
Das Schreiben ist ein fake, also gefälscht! Ein Betrugsversuch.
Diese email wird massenhaft an beliebige Empfänger
versandt, in der Hoffnung, dass der eine oder andere Angst bekommt und
zahlt. Vielleicht hat er ja mal wirklich was illegal herunter geladen -
und ist erwischt worden. Oder der Junior war am PC, etc. etc.
Zahlen Sie auf diese email nicht, schreiben Sie auch nicht zurück, das ist sinnlos.
Allerdings
gilt das natürlich nur für die hier geschilderte Abmahnung. Näheres
erfahren Sie im (übrigens empfehlenswerten) Blog von RA Sebastian Dosch,
klawtext.blogspot.de:
http://klawtext.blogspot.de/2012/03/fake-abmahnung-durch-dr-kroner-kollegen.html
Nochmal: ein Rechtsanwalt Klaus Kroner ist als
Rechtsanwalt in Deutschland nicht bekannt, die angegebene Webseite ist
leer, die Telefonnummern und Kontonummern enthalten ebenfalls
Ungereimtheiten. Das ganze ist eben KEIN Anwaltsschreiben!
P. Burkes für das v-mag, 27.03.2012
Nachtrag, 28.03.2012:
Nachfolgend eine Pressemeldung des Kammergerichts Berlin
Kammergericht: Warnung vor Filesharing-Abmahnungen ohne Inkassoregistrierung durch die Präsidentin des Kammergerichts (PM 17/2012)
Pressemitteilung
Berlin, den 20.03.2012
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin
In dem für die Registrierung von Inkassodienstleistern zuständigen Dezernat im Kammergericht sind zahlreiche Anfragen von Bürgern eingegangen, die ein Abmahnschreiben eines Rechtsanwaltsbüros Dr. Kroner und Kollegen aus München wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten haben.
Im Schreiben findet sich die Formulierung:
„Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen ist ein von der Präsidentin des Kammergerichts Berlin registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG (Az. 8413 G 2 KG)“.
Das ist unzutreffend. Eine derartige Kanzlei ist hier nicht als Inkassodienstleister registriert. Das angegebene Aktenzeichen existiert nicht.