Umweltinstitut fordert besseren Schutz vor verstrahlten Lebensmitteln in der EU
Japan senkt die Grenzwerte für Radioaktivität in Lebensmitteln. Die neue Regelung soll am 1. April in Kraft treten und vorläufig bis zum 31. Oktober 2012 gelten.
Nach der Katastrophe von Fukushima im vergangenen Jahr wurde in der EU die so genannte Schubladenverordnung für einen nuklearen Notstand in Kraft gesetzt. Die darin enthaltenen viel zu hohen Grenzwerte wurden erst nach  Protesten des Umweltinstitut München zusammen mit der Verbraucher-Organisation Foodwatch  an die niedrigeren japanischen Werte angepasst. Auch jetzt müssen die EU-Grenzwerte für Lebensmittelimporte aus Japan mindestens den neuen, niedrigeren japanischen angeglichen werden.
Das Umweltinstitut München fordert außerdem, dass endlich die seit 1986 gültigen Grenzwerte der Tschernobyl-Verordnung gesenkt werden, die unabhängig von der Katastrophen-Verordnung gelten.
Die Grenzwerte in Japan werden am 1. April 2012 deutlich 
herabgesetzt. Um die Strahlenbelastung für die japanische Bevölkerung zu
 reduzieren, sind künftig für Milch und Babynahrung in Japan höchstens 
50 Bq Cäsium pro Kilogramm (Bq/kg) statt bislang 200 Bq/kg zugelassen, 
für Trinkwasser 10 Bq/l statt vorher 200 Bq/l und für alle anderen 
Lebensmittel 100 Bq/kg statt zuvor 500 Bq/kg – mit einigen Ausnahmen wie
 z.B. Soja, Sojaprodukte und Reis: Hier bleibt der Grenzwert für Cäsium 
bei 500 Bq/kg. Damit sind die Werte auf einem ähnlichen, vergleichsweise
 niedrigen Niveau wie in der Ukraine und Weißrussland, die Länder, die 
durch Tschernobyl am meisten belastet wurden.
„Dass Japan die Strahlenbelastung seiner Bevölkerung reduzieren 
möchte, ist vernünftig“, erklärt Karin Wurzbacher, Physikerin im 
Umweltinstitut München. „Es bleibt zu hoffen, dass auch entsprechend 
strenge Kontrollen durchgeführt werden, denn hoch belastete 
Lebensmittel, wie z.B. Rindfleisch, grüner Tee oder Reis, kamen in den 
vergangenen Wochen und Monaten in Japan immer wieder in den Handel.“
„Was ein Jahr nach der Fukushima-Katastrophe in Japan möglich ist, 
sollte auch 26 Jahre nach der Tschernobyl-Katastrophe in Europa möglich 
sein“, kritisiert Christina Hacker, Vorstand im Umweltinstitut München. 
Es sei höchste Zeit, dass die 1986 festgesetzten und seitdem 
unveränderten Grenzwerte für Radioaktivität in Nahrungsmitteln endlich 
gesenkt werden.
Bezogen auf Cäsium betragen die Werte für 
Säuglingsnahrung, Milch und Milchprodukte 370 Bq/kg und für alle anderen
 Nahrungsmittel 600 Bq/kg. Diese Werte gelten für alle Lebensmittel in 
der EU und aus Drittländern – ausgenommen Importe aus bestimmten hoch 
belasteten japanischen Regionen, für die seit April 2011 die niedrigeren
 Werte gelten. 
Die Tschernobyl-Grenzwerte sind nicht nur deutlich höher als die 
japanischen, sie sind auch höher als die Grenzwerte in der Ukraine oder 
in Weißrussland. Gemüse z.B. darf in der Ukraine nur mit maximal 40 
Becquerel Cäsium pro Kilogramm belastet sein, in Weißrussland mit 100 
Bq/kg.  Bei uns dagegen dürfen solche Lebensmittel – ausgenommen der 
japanischen – bis zu einer Belastung von 600 Bq/kg in den Handel kommen.
Das Umweltinstitut München e.V. fordert die europäische Kommission 
auf, sich ein Beispiel an den von Atomkatastrophen betroffenen Ländern 
Japan, Ukraine und Weißrussland zu nehmen und die viel zu hohen 
EU-Grenzwerte der Tschernobyl-Verordnung drastisch abzusenken. Eine 
Anpassung der europäischen Werte ist schon deshalb unabdingbar, damit 
nicht verstrahlte Lebensmittel aus diesen hoch belasteten Ländern, die 
dort nicht verkauft werden dürfen, in unseren Supermärkten landen.
Pressemitteilung Umweltinstitut München e.V. vom 30.03.2012 
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