Nummernschild wechsel dich - Ab Sommer bekommt das Saisonkennzeichen Konkurrenz 
Für viele Cabrio-, Wohnmobil- und Motorradfahrer ist am 1. April 
wieder „Saisonbeginn“. Vor allem bei Neuzulassungen kommt das 1997 
eingeführte Saisonkennzeichen ins Spiel, weil man sich damit das 
ständige An- und Abmelden und somit Zeit und Geld spart. Die Gültigkeit
 dieses Kennzeichens ist auf einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei,
 höchstens elf Monate) begrenzt. So kann auch die Versicherung und 
Steuer reduziert werden. Aktuell gibt es in Deutschland rund 1,9 
Millionen Saisonkennzeichen. Die Zahl ober-halb des Strichs zeigt den 
Monat des Beginns und die unterhalb des Strichs den Monat, an dem der 
Zulassungszeitraum endet.
Wichtig für alle, die auf Saisonkennzeichen setzen: Ab 1. Juli 2012 
kommt mit dem Wechselkennzeichen eine neue Möglichkeit der Zulassung. 
Dann dürfen zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit 
nur einem Nummernschild genutzt werden. Die wichtigsten 
Wechselkombinationen sind
Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie 
Motorrad-Motorrad und Mo-torrad-Quad/Trike. Vorteil gegenüber dem 
Saisonkennzeichen: Die Nutzung ist nicht an einen bestimmten Zeitraum 
gebunden. Das Wechselkennzeichen kann nach Lust und Bedarf umgesteckt 
werden. Die ADAC Autoversicherung wird zum Start ihren speziell 
entwickelten Tarif vorstellen. Autofahrer profitie-ren dadurch von 
attraktiven Versicherungsbeiträgen.
Fahrten mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen sind verboten. In so 
einem Fall liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. 
Auch Probe- oder Überführungsfahrten sind außerhalb des 
Zulassungszeitraums nicht erlaubt. Es drohen nicht nur Punkte in 
Flensburg, sondern auch Geld-strafe und im Extremfall sogar 
Freiheitsstrafe. Kommt es bei einer Fahrt mit abgelaufenem Kennzeichen 
zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, wird die Versicherung 
Regress in voller Schadenhöhe nehmen. Der Fahrzeugbesitzer haftet dann 
mit seinem gesamten Vermögen, was existenzbedrohend sein kann.
Sogar das Parken mit abgelaufenem Kennzeichen kann teuer werden. Vor 
oder nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug 
auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer hier dennoch 
parkt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt rechnen. 
Außerdem kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Pressemitteilung ADAC
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