Der Rat der Europäischen Union hat am 17. Juli 2017 urheberrechtliche Regelungen zu Gunsten blinder, seh- und lesebehinderter Menschen verabschiedet. Dadurch soll diesen Menschen ein besserer Zugang zu Literatur ermöglicht werden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erkäutert:
Die neuen EU-Vorgaben betreffen die Erlaubnis für Blindenbibliotheken, Texte in ein barrierefreies Format zu übertragen, ohne zuvor die Zustimmung des Autors oder Verlegers einzuholen. EU weit ist jetzt festgelegt, dass zum Beispiel Sachbücher, Romane oder Zeitschriften in Braille-Schrift, Großdruck oder Hörbuchfassungen übertragen werden dürfen.
Außerdem dürfen diese barrierefreien Fassungen an die blinden, seh- und lesebehinderten Menschen verbreitet werden – in analoger Form oder elektronisch, innerhalb eines Mitgliedsstaats oder auch über nationale Grenzen hinweg. Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen haben zudem die gesetzliche Erlaubnis, für den Eigengebrauch selbst Texte in ein barrierefreies Format zu übertragen.
Die EU setzt damit den Vertrag von Marrakesch um, einen internationalen Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), der weltweit eine bessere Versorgung mit barrierefreier Literatur sicherstellen soll. Quelle: BMJV
Die Mitgliedsstaaten haben nun ein Jahr Zeit, die neuen Vorgaben in ihr nationales Recht umzusetzen.
Im deutschen Urheberrecht besteht bereits heute eine Regelung zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen (§ 45a des Urheberrechtsgesetzes) - nun gilt es, diese auch sinnvoll weiter zu entwickeln. So soll z.B. die Online-Nutzung neu in das Gesetz aufgenommen werden: Blindenbibliotheken bekommen dann die Erlaubnis, barrierefreie Literatur online für die Begünstigten zur Verfügung zu stellen.
Montag, 31. Juli 2017
Abzocke am Telefon mit „Gewinnversprechen“
128.000 Euro gewonnen – und das von einem Notar bestätigt? Nur 183 Euro Aktivierungsgebühr? Fallen Sie nicht auf diese Betrugsmasche herein. Wer Geld überweist, sieht es nie wieder!
Was genau dahintersteckt, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg hier: Wenn der Notar zweimal klingelt
Was genau dahintersteckt, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg hier: Wenn der Notar zweimal klingelt
Samstag, 29. Juli 2017
Schutz vor Zecken
Ob Wandern, Picknick, Joggen oder Spielen - wer sich in der Natur
aufhält, sollte sich vor Zecken schützen. Zecken können verschiedene
Krankheiten übertragen: in Deutschland hauptsächlich die durch Bakterien
ausgelöste Lyme-Borreliose sowie die Frühsommer-Meningoenzephalitis
(FSME), die durch Viren verursacht wird. Schutz vor FSME bietet eine
Impfung.
Die Hauptübertragungszeit der FSME liegt zwischen April und November, bei mildem Wetter vereinzelt auch im Winter.
Im Jahr 2016 wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) insgesamt 348 FSME-Erkrankungen gemeldet. Bei der Hälfte der Betroffenen entzündeten sich Hirnhäute, Gehirn oder Rückenmark. Erwachsene erkranken meist schwerer als Kinder. Zum ersten Mal wurde 2016 auch eine Übertragung der FSME-Viren durch Rohmilch (Ziegenmilch) in Deutschland beobachtet.
Die Hauptübertragungszeit der FSME liegt zwischen April und November, bei mildem Wetter vereinzelt auch im Winter.
Im Jahr 2016 wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) insgesamt 348 FSME-Erkrankungen gemeldet. Bei der Hälfte der Betroffenen entzündeten sich Hirnhäute, Gehirn oder Rückenmark. Erwachsene erkranken meist schwerer als Kinder. Zum ersten Mal wurde 2016 auch eine Übertragung der FSME-Viren durch Rohmilch (Ziegenmilch) in Deutschland beobachtet.
Freitag, 28. Juli 2017
Betriebsrente: Das müssen Verbraucher zum neuen Gesetz wissen
Damit die betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiver wird, hat der Gesetzgeber diesbezüglich einige Änderungen beschlossen.
Was genau sich da ändern wird und welche Vor- und Nachteile sich aus den Neuerungen für die Verbraucher ergeben erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen hier.
Was genau sich da ändern wird und welche Vor- und Nachteile sich aus den Neuerungen für die Verbraucher ergeben erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen hier.
Wochenreport 30/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Achtung, Allergiker (Zöliakie): Weizenbestandteile in Mais-Produkte AYYILDIZ "pikant gewürzt weich", "Chili" und "Nacho". Details: hier
- Rückruf: Babyspielzeug „Rassel-Hammer“ von BRIO. Details: hier
- Warnung: Hoher Nickelgehalt in Zungenpiercing von Claire‘s . Details: hier
- Rückruf beim Fahrradhersteler MERIDA: Carbon-Gablen MERIDA SCULTURA CF2-Serie Modelljahr 2017. Details: hier
- Rückruf: diverse Sorten der Joghurtalternative "The Coconut Collaborative". Details: hier
- Rückruf via REWE: „Frühstücksmett nach Art einer Zwiebelmettwurst“. Details: hier
- Rückruf via Lidl: „Alesto Gojibeeren getrocknet, 100 g“. Details: hier
- Rückruf: Getränk "Das fränkische Energy Johannisbeere". Details: hier
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 30/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 27. Juli 2017
Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Google veröffentlicht für die Betriebssysteme Linux, Windows sowie Mac OS X und macOS Sierra den Google Chrome Browser in der Version 60.0.3112.78. Mit dem Sicherheitsupdate behebt der Hersteller insgesamt 40 Sicherheitslücken, von denen 21 durch externe Sicherheitsforscher entdeckt wurden. Das Update steht als Download und über die Auto-Update-Funktion zur Verfügung.
Betroffen sind folgende Systeme:
Zum jetzigen Zeitpunkt stellt der Hersteller noch keine detaillierten Informationen zu den Sicherheitslücken bereit, sondern wartet darauf, dass ein möglichst großer Teil der Benutzer das Sicherheitsupdate installiert hat, bevor er weitere Informationen veröffentlicht.
Sobald detaillierte Informationen frei verfügbar sind, steigt das Risiko einer Ausnutzung der Sicherheitslücken, weshalb Sie das Sicherheitsupdate unbedingt vorher einspielen sollten.
Google veröffentlicht für die Betriebssysteme Linux, Windows sowie Mac OS X und macOS Sierra den Google Chrome Browser in der Version 60.0.3112.78. Mit dem Sicherheitsupdate behebt der Hersteller insgesamt 40 Sicherheitslücken, von denen 21 durch externe Sicherheitsforscher entdeckt wurden. Das Update steht als Download und über die Auto-Update-Funktion zur Verfügung.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Chromium vor 60.0.3112.78
- Google Chrome vor 60.0.3112.78
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Google Android Operating System
- Microsoft Windows
Zum jetzigen Zeitpunkt stellt der Hersteller noch keine detaillierten Informationen zu den Sicherheitslücken bereit, sondern wartet darauf, dass ein möglichst großer Teil der Benutzer das Sicherheitsupdate installiert hat, bevor er weitere Informationen veröffentlicht.
Sobald detaillierte Informationen frei verfügbar sind, steigt das Risiko einer Ausnutzung der Sicherheitslücken, weshalb Sie das Sicherheitsupdate unbedingt vorher einspielen sollten.
Sicherheitsupdate für Joomla!
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Joomla! schließt zwei Sicherheitslücken im Joomla! Content Management System.
Betroffen sind folgende Systeme:
Joomla! schließt zwei Sicherheitslücken im Joomla! Content Management System.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Joomla! vor 3.7.4
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Microsoft Windows
Portal für jugendliche Nutzer der mobilen Kommunikation: www.handysektor.de
Wenn Jungendliche Ferien haben und dann z.B. auch in den Urlaub verreisen, ist es fast schon eine Selbstverständlichkeit, dass auch das Handy/Smartphone überall mitgenommen wird.
Damit vor allem Jugendliche im Auslandsurlaub keine unangenehmen Überraschungen erleben, klärt das Portal www.handysektor.de* im Themenmonat "App in den Sommer" unter anderem über Kosten für das Telefonieren und Surfen im Ausland im Rahmen der neuen Roaming-Regeln auf und zeigt, wie man die Netzabdeckung in Urlaubsregionen prüft.
*Initiatoren und Auftraggeber der Internetseite www.handysektor.de sind die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (mpfs) in Kooperation mit klicksafe.de
Damit vor allem Jugendliche im Auslandsurlaub keine unangenehmen Überraschungen erleben, klärt das Portal www.handysektor.de* im Themenmonat "App in den Sommer" unter anderem über Kosten für das Telefonieren und Surfen im Ausland im Rahmen der neuen Roaming-Regeln auf und zeigt, wie man die Netzabdeckung in Urlaubsregionen prüft.
*Initiatoren und Auftraggeber der Internetseite www.handysektor.de sind die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (mpfs) in Kooperation mit klicksafe.de
Linktipp zur digitalen Sicherheit beim Online-Dating
Linktipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Auf der Suche nach der großen Liebe sind Dating-Portale im Web beliebt.
Wer online datet, sollte jedoch auch auf die entsprechende IT-Sicherheit achten, damit persönliche Informationen und IT-Endgeräte geschützt sind. Deshalb hat das "BSI für Bürger" einige Empfehlungen zur digitalen Sicherheit rund um virtuelle Herzensangelegenheiten zusammengestellt: bsi-fuer-buerger.de
Auf der Suche nach der großen Liebe sind Dating-Portale im Web beliebt.
Wer online datet, sollte jedoch auch auf die entsprechende IT-Sicherheit achten, damit persönliche Informationen und IT-Endgeräte geschützt sind. Deshalb hat das "BSI für Bürger" einige Empfehlungen zur digitalen Sicherheit rund um virtuelle Herzensangelegenheiten zusammengestellt: bsi-fuer-buerger.de
Stauprognose für das Wochenende 28. bis 30. Juli
Wie der ADAC in seiner aktuellen Wochenend-Stauprognose vorhersagt, sind mit dem Ferienstart in Bayern und Baden-Württemberg nun Urlauber
aus allen Bundesländern unterwegs. Wer kann, sollte daher an diesem Wochenende das Auto stehen lassen
Bessere Reisetage sind Dienstag und Mittwoch, da hier erfahrungsgemäß weniger Verkehr herrscht. An allen Samstagen im Juli und August gilt auf den meisten deutschen Autobahnen von 7 bis 20 Uhr ein erweitertes Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen.
Auch im benachbarten Ausland sowie in Italien und auf dem Weg nach Kroatien müssen laut dem Automobilclub Staus und Behinderungen eingeplant werden.
Die wesentlichen Staustrecken in Deutschland:
Bessere Reisetage sind Dienstag und Mittwoch, da hier erfahrungsgemäß weniger Verkehr herrscht. An allen Samstagen im Juli und August gilt auf den meisten deutschen Autobahnen von 7 bis 20 Uhr ein erweitertes Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen.
Auch im benachbarten Ausland sowie in Italien und auf dem Weg nach Kroatien müssen laut dem Automobilclub Staus und Behinderungen eingeplant werden.
Die wesentlichen Staustrecken in Deutschland:
Mittwoch, 26. Juli 2017
Apple-ID Phishing in guter Optik
Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Phishing-Betrüger versuchen sich in einer aktuellen Spam-Welle Zugangsdaten von Apple-Nutzerinnen und Nutzern zu verschaffen, warnt die Polizei Prävention NRW.
Zwar ist die E-Mail in englischer Sprache mit dem Hinweis "Your Apple ID has been suspended" nicht personalisiert gestaltet, wer aber dennoch auf den Link klickt, landet auf einer sehr echt aussehenden Webseite.
Apple-Kunden sollten sich keinesfalls dazu verleiten lassen, hier ihre Apple-ID Zugangsdaten einzugeben. Sonst droht Ihnen Diebstahl ihrer Zugangsdaten. Tipps zum Erkennen von Phishing-Versuchen auf der BSI Webseite gibt es hier: www.bsi-fuer-buerger.de/phishing_node.html
Phishing-Betrüger versuchen sich in einer aktuellen Spam-Welle Zugangsdaten von Apple-Nutzerinnen und Nutzern zu verschaffen, warnt die Polizei Prävention NRW.
Zwar ist die E-Mail in englischer Sprache mit dem Hinweis "Your Apple ID has been suspended" nicht personalisiert gestaltet, wer aber dennoch auf den Link klickt, landet auf einer sehr echt aussehenden Webseite.
Apple-Kunden sollten sich keinesfalls dazu verleiten lassen, hier ihre Apple-ID Zugangsdaten einzugeben. Sonst droht Ihnen Diebstahl ihrer Zugangsdaten. Tipps zum Erkennen von Phishing-Versuchen auf der BSI Webseite gibt es hier: www.bsi-fuer-buerger.de/phishing_node.html
BGH-Urteil: SMS-Tan dürfen nicht pauschal Geld kosten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken, die per SMS Transaktionsnummern (smsTAN) fürs Online-Banking an ihre Kunden schicken, diese pauschal nicht mehr in Rechnung stellen dürfen.
Die TAN darf erst dann etwas kosten, wenn diese für einen ordnungsgemäß abgewickelten Zahlungsauftrag (z.B. Überweisung) eingesetzt wird. Auch wenn in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) eine Klausel steht wie etwa: "Jede smsTAN kostet 0,10 €".
Der BGH hat seine Entscheidung damit begründet, dass ansonsten der Bankkunde auch für JEDE smsTAN zahlen muss - egal, ob er sie z.B. verfallen lässt, sie wegen begründeten Verdachts auf "Phishing" nicht verwendet oder die TAN wegen einer technischen Fehlfunktion erst gar nicht bei ihm ankommt.
Hier ist die Pressemitteilung vom BGH zu diesem Urteil: Pressemitteilung BGH Nr. 121/2017
Und hier erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Urteil verständlicher und erörtert, was betroffene Bankkunden nun tun können: vz Baden-Württemberg
Die TAN darf erst dann etwas kosten, wenn diese für einen ordnungsgemäß abgewickelten Zahlungsauftrag (z.B. Überweisung) eingesetzt wird. Auch wenn in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) eine Klausel steht wie etwa: "Jede smsTAN kostet 0,10 €".
Der BGH hat seine Entscheidung damit begründet, dass ansonsten der Bankkunde auch für JEDE smsTAN zahlen muss - egal, ob er sie z.B. verfallen lässt, sie wegen begründeten Verdachts auf "Phishing" nicht verwendet oder die TAN wegen einer technischen Fehlfunktion erst gar nicht bei ihm ankommt.
Hier ist die Pressemitteilung vom BGH zu diesem Urteil: Pressemitteilung BGH Nr. 121/2017
Und hier erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Urteil verständlicher und erörtert, was betroffene Bankkunden nun tun können: vz Baden-Württemberg
Vorsicht vor unangenehmer Urlaubsüberraschung: Wegfall der Roaming-Gebühren gilt nicht in der Luft und auf See
Nochmals* eine Warnung für Nutzer mobiler Telekommunikation bezüglich der neuen Roaming-Verordnung: die Verbraucherzentrale Berlin macht darauf aufmerksam, dass der Wegfall der Roaming-Gebühren (seit dem 15. Juni 2017) NICHT auf Kreuzfahrtschiffen und im Flugzeug gilt:
An Bord von Schiffen und während des Fluges bei immer mehr Fluggesellschaften kommen Reisende mit mobilen Geräten ins Internet. Auf beiden Beförderungsmitteln hat man oft zwei Möglichkeiten der Nutzung: entweder Roaming via Satellit oder mit WLAN.
ALLERDINGS: Das Roaming per Satellit ist bei allen Mobilfunkanbietern sehr teuer. Datenverbindungen können schnell 30 Euro pro Megabyte kosten! Der sogenannte Datenkostenairbag, der bei Kosten in Höhe von 59,90 Euro automatisch zu einer Trennung der Verbindung führen soll, greift auf See und in der Luft nicht.
Die Alternative zu den kostspieligen Verbindungen via Satellit ist der Internetzugang über WLAN. Immer mehr Reedereien und Fluggesellschaften bieten diese Nutzung an. In der Regel können Passagiere zwischen Paketen und stundenweiser Nutzung wählen. Über die genauen Konditionen der Internetnutzung an Bord und der Buchung solcher Angebote sollte man sich vor Antritt der Reise informieren. Quelle: vz Berlin
*Siehe auch unseren Artikel hier: Ende der Roaming-Gebühren in der EU ab dem 15.06 - doch Vorsicht: es gibt Ausnahmen!
An Bord von Schiffen und während des Fluges bei immer mehr Fluggesellschaften kommen Reisende mit mobilen Geräten ins Internet. Auf beiden Beförderungsmitteln hat man oft zwei Möglichkeiten der Nutzung: entweder Roaming via Satellit oder mit WLAN.
ALLERDINGS: Das Roaming per Satellit ist bei allen Mobilfunkanbietern sehr teuer. Datenverbindungen können schnell 30 Euro pro Megabyte kosten! Der sogenannte Datenkostenairbag, der bei Kosten in Höhe von 59,90 Euro automatisch zu einer Trennung der Verbindung führen soll, greift auf See und in der Luft nicht.
Die Alternative zu den kostspieligen Verbindungen via Satellit ist der Internetzugang über WLAN. Immer mehr Reedereien und Fluggesellschaften bieten diese Nutzung an. In der Regel können Passagiere zwischen Paketen und stundenweiser Nutzung wählen. Über die genauen Konditionen der Internetnutzung an Bord und der Buchung solcher Angebote sollte man sich vor Antritt der Reise informieren. Quelle: vz Berlin
*Siehe auch unseren Artikel hier: Ende der Roaming-Gebühren in der EU ab dem 15.06 - doch Vorsicht: es gibt Ausnahmen!
Dienstag, 25. Juli 2017
Sicherheitsupdate für Apple Boot Camp
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Apple stellt Boot Camp in der Version 6.1 bereit, um eine darin befindliche Schwachstelle zu beheben, die dazu ausgenutzt werden kann, beliebige Befehle auf Ihrem Gerät mit erweiterten Rechten zur Ausführung zu bringen. Ein Angreifer aus dem Internet kann Ihr Gerät damit massiv schädigen.
Betroffen sind folgende Systeme:
Quelle:
Apple stellt Boot Camp in der Version 6.1 bereit, um eine darin befindliche Schwachstelle zu beheben, die dazu ausgenutzt werden kann, beliebige Befehle auf Ihrem Gerät mit erweiterten Rechten zur Ausführung zu bringen. Ein Angreifer aus dem Internet kann Ihr Gerät damit massiv schädigen.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Boot Camp vor 6.1
- Apple iMac
- Mac mini
- MacBook
- Apple MacBook Air
- Apple MacBook Pro
Quelle:
Fahrrädern und Funkschlüsseln im Urlaub: Die neuen Maschen der Trickbetrüger
Der ADAC warnt aktuell vor den neuen Maschen der Trickbetrüger; denn die haben u.a. mittlerweile oft auch technisch aufgerüstet. Entsprechend ausgestattet brechen Kriminelle nicht mehr mit brachialer Gewalt in Autos; stattdessen wird mit Hilfe eines
Störsenders das Funksignal des Schlüssels beim Abschließen unterbrochen – wodurch das Auto
offen bleibt.
Berichte von ADAC Motorwelt-Lesern zeigen, dass auch verstärkt teure Räder und Pedelecs im Visier der Trickbetrüger sind.
Eine weitere Touristen-Falle: Betrüger erzählen mit falschem Ausweis, dass sie bestohlen wurden und bitten Urlauber um Bargeld. Teuer bezahlen mussten Touristen dieses so genannte „Mitleidsmärchen“ zum Beispiel in Frankreich, Spanien, Polen, Estland und Dänemark.
Der ADAC hat hier Experten-Tipps zusammengestellt, wie Urlauber mit Auto und Wohnmobil sicherer unterwegs sein können.
• Fahrraddiebstahl: Räder, auch auf dem Fahrradträger, nie unabgeschlossen stehen lassen. Vorab bei der eigenen Versicherung klären, in wie weit das Rad versichert ist. Wurde das Fahrrad entwendet, sofort die Polizei informieren. Wer seinen Anspruch bei der Versicherung geltend machen will, braucht das polizeiliche Aktenzeichen der Anzeige. Wichtig sind zudem die Seriennummer des Rads, Foto sowie Kauf- oder Reparaturbelege als Eigentumsnachweis.
• Rast: Wenn das Auto mit einem Funkschlüssel zugesperrt wird, dann vergewissern, dass der Wagen auch tatsächlich abgesperrt ist. Nicht von Fremden ablenken lassen. Das beladene Fahrzeug nicht längere Zeit unbewacht stehen lassen.
• Panne: Bei einer Panne kurz nach einer Rast oder einem Tankstopp gilt: Wagen absperren und besonders misstrauisch sein. Diebe könnten das Auto manipuliert haben. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn schnell „Helfer“ auftauchen. Lieber per Handy selbst Hilfe rufen.
• Unterwegs in der Großstadt: Gepäck immer im Kofferraum und nicht auf den Rücksitzen transportieren. Sich von Fremden nicht zum Anhalten nötigen lassen. Wenn es unvermeidbar ist, Autotüren verriegeln, Fenster nur einen Spalt öffnen. Bei Mietwagen eine Zeitung in der Landessprache sichtbar ins Auto legen. Bei Einheimischen vermuten Diebe weniger Wertgegenstände im Wagen.
• Camper: Stets besser auf Camping- oder Stellplätzen übernachten. Laut den Erfahrungsberichten der ADAC Motorwelt-Leser, geschahen die meisten Übergriffe auf Park- oder Rastplätzen.
Berichte von ADAC Motorwelt-Lesern zeigen, dass auch verstärkt teure Räder und Pedelecs im Visier der Trickbetrüger sind.
Eine weitere Touristen-Falle: Betrüger erzählen mit falschem Ausweis, dass sie bestohlen wurden und bitten Urlauber um Bargeld. Teuer bezahlen mussten Touristen dieses so genannte „Mitleidsmärchen“ zum Beispiel in Frankreich, Spanien, Polen, Estland und Dänemark.
Der ADAC hat hier Experten-Tipps zusammengestellt, wie Urlauber mit Auto und Wohnmobil sicherer unterwegs sein können.
• Fahrraddiebstahl: Räder, auch auf dem Fahrradträger, nie unabgeschlossen stehen lassen. Vorab bei der eigenen Versicherung klären, in wie weit das Rad versichert ist. Wurde das Fahrrad entwendet, sofort die Polizei informieren. Wer seinen Anspruch bei der Versicherung geltend machen will, braucht das polizeiliche Aktenzeichen der Anzeige. Wichtig sind zudem die Seriennummer des Rads, Foto sowie Kauf- oder Reparaturbelege als Eigentumsnachweis.
• Rast: Wenn das Auto mit einem Funkschlüssel zugesperrt wird, dann vergewissern, dass der Wagen auch tatsächlich abgesperrt ist. Nicht von Fremden ablenken lassen. Das beladene Fahrzeug nicht längere Zeit unbewacht stehen lassen.
• Panne: Bei einer Panne kurz nach einer Rast oder einem Tankstopp gilt: Wagen absperren und besonders misstrauisch sein. Diebe könnten das Auto manipuliert haben. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn schnell „Helfer“ auftauchen. Lieber per Handy selbst Hilfe rufen.
• Unterwegs in der Großstadt: Gepäck immer im Kofferraum und nicht auf den Rücksitzen transportieren. Sich von Fremden nicht zum Anhalten nötigen lassen. Wenn es unvermeidbar ist, Autotüren verriegeln, Fenster nur einen Spalt öffnen. Bei Mietwagen eine Zeitung in der Landessprache sichtbar ins Auto legen. Bei Einheimischen vermuten Diebe weniger Wertgegenstände im Wagen.
• Camper: Stets besser auf Camping- oder Stellplätzen übernachten. Laut den Erfahrungsberichten der ADAC Motorwelt-Leser, geschahen die meisten Übergriffe auf Park- oder Rastplätzen.
Gute Luft in Innenräumen in Gefahr
Das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor möglichen Gesundheitsrisiken bei der Nutzung von Gebäuden durch nicht ausreichende europäische Standards.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es den Mitgliedstaaten künftig nicht mehr erlaubt, an Bauprodukte strengere nationale Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen.
Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Ob Parkett im Wohnzimmer oder Teppich im Kindergarten: Die EU darf bei Bauprodukten keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen. Es muss auch weiterhin erkennbar bleiben, ob Bauprodukte der Gesundheit schaden oder nicht.“
Die gesunde Luft in Häusern und Wohnungen ist eines der Themen im neu veröffentlichten Jahresbericht „Schwerpunkte 2017“* des UBA.
*Weitere Infos zu diesem Jahresbericht und den Downloadlink zum kostenlosen Herunterladen (auch von den letzten veröffentlichten Jahresberichten) gibt es hier: Schwerpunkte 2017 | Jahrespublikation des Umweltbundesamtes
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es den Mitgliedstaaten künftig nicht mehr erlaubt, an Bauprodukte strengere nationale Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen.
Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Ob Parkett im Wohnzimmer oder Teppich im Kindergarten: Die EU darf bei Bauprodukten keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen. Es muss auch weiterhin erkennbar bleiben, ob Bauprodukte der Gesundheit schaden oder nicht.“
Die gesunde Luft in Häusern und Wohnungen ist eines der Themen im neu veröffentlichten Jahresbericht „Schwerpunkte 2017“* des UBA.
*Weitere Infos zu diesem Jahresbericht und den Downloadlink zum kostenlosen Herunterladen (auch von den letzten veröffentlichten Jahresberichten) gibt es hier: Schwerpunkte 2017 | Jahrespublikation des Umweltbundesamtes
Montag, 24. Juli 2017
Rückruf: diverse Sorten der Joghurtalternative "The Coconut Collaborative"
Das Unternehmen
Uplegger Food Company GmbH ruft die gesamte Charge folgender Joghurtalternativen auf Kokosnussbasis "The Coconut Collaborative" zurück:
*Anm. v-mag: Derzeit wird leider nicht bekanntgegeben, um welche "allergische Reaktionen" es sich handelt und wie das mit der Rückgabe der betroffenen Produkte ablaufen soll (Stand: 24.07.2017, 18:27 Uhr).
Empfehlenswert wäre es wohl, mit Hinweis des Rückrufes die betroffenen Produkte in die Einkaufsstätte zurück zu bringen. Quelle mit weiteren Details (oder eben nicht weiteren Details - aber zum Vorzeigen, da dies das offizielle Rückrufportal der Bundesländer vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist): lebenmittelwarnung.de
*++Update++ (26.07.2017): bei den "allergischen Reaktionen" handelt es sich um allergische Reaktionen aufgrund von Milcheiweiß. Um ein Gesundheitsrisiko auszuschließen wird daher, insbesondere Allergikern, von dem Verzehr abgeraten. Betroffene Produkte können ab sofort im Handel zurückgegeben werden. (Quelle: lebensmittelwarnung.de)
- Coconut Kokosnuss Natur 120g MHD 27.07.2017
- Coconut Kokosnuss Mango-Passionsfrucht 120g MHD 27.07.2017
- Coconut Kokosnuss Heidelbeere 120g MHD 03.08.2017
- Coconut Kokosnuss Erdbeere 120g MHD 27.07.2017
- Coconut Kokosnuss Mischkarton Heidelbeere/Mango 120g MHD 27.07.2017/ 03.08.2017
- Coconut Kokosnuss Mischkarton Natur/ Heidelbeere/Mango 120g MHD 27.07.2017/ 03.08.2017
*Anm. v-mag: Derzeit wird leider nicht bekanntgegeben, um welche "allergische Reaktionen" es sich handelt und wie das mit der Rückgabe der betroffenen Produkte ablaufen soll (Stand: 24.07.2017, 18:27 Uhr).
Empfehlenswert wäre es wohl, mit Hinweis des Rückrufes die betroffenen Produkte in die Einkaufsstätte zurück zu bringen. Quelle mit weiteren Details (oder eben nicht weiteren Details - aber zum Vorzeigen, da dies das offizielle Rückrufportal der Bundesländer vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist): lebenmittelwarnung.de
*++Update++ (26.07.2017): bei den "allergischen Reaktionen" handelt es sich um allergische Reaktionen aufgrund von Milcheiweiß. Um ein Gesundheitsrisiko auszuschließen wird daher, insbesondere Allergikern, von dem Verzehr abgeraten. Betroffene Produkte können ab sofort im Handel zurückgegeben werden. (Quelle: lebensmittelwarnung.de)
Rückruf via REWE: „Frühstücksmett nach Art einer Zwiebelmettwurst“
Die Gmyrek Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG ruft das Produkt „Heidemetzger Frühstücksmettwurst nach Art einer Zwiebelmettwurst“ (EAN 4 004787 051947) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 25.07.2017 zurück. Die betroffene Charge wurde in REWE Filialen in weiten Teilen Deutschlands vertrieben.
Grund für den Rückruf: Im Rahmen einer Kontrolle wurde in einer der getesteten Proben Salmonellen gefunden. Das genannte Produkt kann auch ohne Kassenbon gegen Erstattung des Kaufpreises in der Einkaufsstätte zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Details (PDF, 371 KB): gmyrek.de/FB_Anschreiben_Rueckruf.pdf
Grund für den Rückruf: Im Rahmen einer Kontrolle wurde in einer der getesteten Proben Salmonellen gefunden. Das genannte Produkt kann auch ohne Kassenbon gegen Erstattung des Kaufpreises in der Einkaufsstätte zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Details (PDF, 371 KB): gmyrek.de/FB_Anschreiben_Rueckruf.pdf
Zweifelhafte Produktwerbung bei Ärzten
Eine Umfrage auf www.klartext-nahrungsergaenzung.de der Verbraucherzentralen hat ergeben, dass jeder dritte Umfrageteilnehmer von seinem Arzt in der Sprechstunde Gratisproben von Nahrungsergänzungsmitteln erhalten hat.
Jutta Saumweber, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale Bayern, sagt dazu: "Dieses Vorgehen der Ärzte kann nach unserer Auffassung als Verstoß gegen ihr Berufsrecht gewertet werden".
Denn nicht nur der Verkauf, sondern auch die bloße Werbung für Nahrungsergänzungsmittel – wie die kostenlose Abgabe – sind grundsätzlich untersagt. Eine Arztpraxis darf kein Krämerladen für Gesundheitsprodukte sein. Wirtschaftliche Interessen am Verkauf bestimmter Mittel muss der Arzt von seinem Heilauftrag trennen.
Quelle mit weiteren Details dazu - und Infos darüber was Betroffene in einem solchen Fall unternehmen können - gibt es hier: vz Bayern
Jutta Saumweber, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale Bayern, sagt dazu: "Dieses Vorgehen der Ärzte kann nach unserer Auffassung als Verstoß gegen ihr Berufsrecht gewertet werden".
Denn nicht nur der Verkauf, sondern auch die bloße Werbung für Nahrungsergänzungsmittel – wie die kostenlose Abgabe – sind grundsätzlich untersagt. Eine Arztpraxis darf kein Krämerladen für Gesundheitsprodukte sein. Wirtschaftliche Interessen am Verkauf bestimmter Mittel muss der Arzt von seinem Heilauftrag trennen.
Quelle mit weiteren Details dazu - und Infos darüber was Betroffene in einem solchen Fall unternehmen können - gibt es hier: vz Bayern
Gefahr via Messenger-Dienste: Dateiformate wie ZIP und AKP
Warnhinweis vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Per WhatsApp lassen sich neben Bild- und Videodateien seit kurzem auch weitere Dateiformate wie ZIP- und Installationsdateien für Android (AKP) austauschen. Das ist praktisch für Nutzerinnen und Nutzer des Messenger-Dienstes, aber öffnet zugleich Wege, um über solche Dateien Schadsoftware zu verbreiten.
Installieren Sie deshalb keine Programme, die Sie per Messenger erhalten. Wenn Sie Nachrichten von unbekannten Absendern erhalten, sollten Sie bei Dateien aller Art und Links skeptisch sein und diese nicht anklicken.
Grundlegende Tipps zum Umgang mit Instant Messenger-Diensten finden Sie auf der BSI-Webseite: bsi-fuer-buerger.de
Per WhatsApp lassen sich neben Bild- und Videodateien seit kurzem auch weitere Dateiformate wie ZIP- und Installationsdateien für Android (AKP) austauschen. Das ist praktisch für Nutzerinnen und Nutzer des Messenger-Dienstes, aber öffnet zugleich Wege, um über solche Dateien Schadsoftware zu verbreiten.
Installieren Sie deshalb keine Programme, die Sie per Messenger erhalten. Wenn Sie Nachrichten von unbekannten Absendern erhalten, sollten Sie bei Dateien aller Art und Links skeptisch sein und diese nicht anklicken.
Grundlegende Tipps zum Umgang mit Instant Messenger-Diensten finden Sie auf der BSI-Webseite: bsi-fuer-buerger.de
Samstag, 22. Juli 2017
Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen
Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt
vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.
Diesmal mit Infos u.a. über:
Diesmal mit Infos u.a. über:
- Hacking: 500 Millionen Zugangsdaten im Web-Untergrund entdeckt
- Support-Betrug: Angst vor Erpresser-Trojanern wird ausgenutzt
- Mobile Ransomware: LeakerLocker droht mit Datenveröffentlichung
- Internet-Sicherheit: Sicherheitsprobleme im öffentliche WLAN
Rückruf via Lidl: „Alesto Gojibeeren getrocknet, 100 g“
Der italienische Hersteller V. Besana S.p.A. ruft aktuell das Produkt „Alesto Gojibeeren getrocknet, 100 g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.10.2017 und den Losnummern L7057001 und L7057002 zurück. Grund dafür: Im Rahmen von Eigenuntersuchungen wurden Salmonellen nachgewiesen.
Das betroffene Produkt wurde bei Lidl Deutschland in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verkauft. Es kann gegen Erstattung des Kaufpreises in jeder Lidl-Filiale auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de und Lidl.
Das betroffene Produkt wurde bei Lidl Deutschland in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verkauft. Es kann gegen Erstattung des Kaufpreises in jeder Lidl-Filiale auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de und Lidl.
Rückruf: Getränk "Das fränkische Energy Johannisbeere"
Die Wernecker Bierbrauerei GmbH & Co. KG ruft wegen Berstgefahr der Flaschen das Produkt ""Das fränkische Energy Johannisbeere" in der 0,33 ltr. Flasche mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 09.06.2018 zurück.
Die Brauerei empfiehlt die Flaschen nicht zu öffnen und nicht zu konsumieren, sondern diese in den Getränkemarkt zurückzubringen. Der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de
Die Brauerei empfiehlt die Flaschen nicht zu öffnen und nicht zu konsumieren, sondern diese in den Getränkemarkt zurückzubringen. Der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de
Freitag, 21. Juli 2017
Apple-Anwendungen: verschiedene Sicherheitsupdates veröffentlicht
Wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bekannt gab, hat Apple für einige Anwendungen Sicherheitsupdates veröffentlicht. Details dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:
- Apple veröffentlicht Sicherheitsupdates für den Safari Webbrowser
- Apple Sicherheitsupdates für Mac OS X und macOS Sierra
- Apple veröffentlicht iCloud für Windows 6.2.2
- Sicherheitsupdate auf Apple iOS 10.3.3
Wochenreport 29/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Rückruf: Bauernsalami im Ring, 300 g von der Fleischerei Schmidt & Sohn GmbH - Salmonellen. Details (PDF, 86 KB): hier
- Verzehrwarnung: "Minkenhus Spanischer Blütenpollen" - erhöhter PA-Wert (Pyrrolizidinalkaloide). Details: hier
- Rückruf: „Landjunker Hackfleisch gemischt, 500g“ mit dem Verbrauchsdatum 17.07.17 (mögliche Fremdkörper aus blauem Plasitk). Details: hier
- Rückruf via KiK: „LED Dekoleuchte“ (Brandgefahr). Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Keine Extraentgelte mehr für Kartenzahlungen - Umsetzung einer EU-Richtlinie
- Sieben Millionen potenzielle Lebensretter - Die Stammzellspende
- Im Gespräch - Freies Saatgut aus der Tauschbox
- Smart Meter messen falsch - Studie der niederländischen Universität Twente
- Sonnenbrille: Auf die Kennzeichnung "UV 400" kommt es an
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 29/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 20. Juli 2017
Tipps und Hinweise vom Auswärtigen Amt: Endlich Urlaub - aber sicher!
Das Auswärtige Amt hat einen Artikel veröffentlicht, in dem Reisende Tipps und Hinweise für einen sicheren Urlaub im Ausland erfahren können: Auswärtiges Amt / Endlich Urlaub - aber sicher!
Ferner wurde heute (20.07.2017) ebenfalls vom Auswärtigen Amt veröffentlicht, dass die Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei verschärft wurden: Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise
Ferner wurde heute (20.07.2017) ebenfalls vom Auswärtigen Amt veröffentlicht, dass die Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei verschärft wurden: Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise
Hilfe bei unerlaubter Telefonwerbung (Cold Calls)
Unter "Cold Calls" versteht man Anrufe von Werbern, die den Angerufenen versuchen, Waren oder Dienstleistungen am Telefon anzudrehen (z.B. Zeitungsabos, neuer Stromanbieter etc.) - und dies ohne vorherige Erlaubnis der Angerufenen. Es handelt sich hierbei um unerlaubte Telefonwerbung, bei der die Bundesnetzagentur ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro verhängen kann.
Auch darf eine Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen nicht erfolgen; sie kann mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die Werber versuchen natürlich, eine solche Strafe zu umgehen, in dem sie behaupten, der Verbraucher habe eine angebliche Einwilligung gegeben. Beliebt ist beispielsweise die Behauptung, dass der Angerufene an einem Online-Gewinnspiel teilgenommen und hierbei sein Einverständnis erklärt hat.
Die Bundesnetzagentur erklärt dazu: "Eine Werbeeinwilligung ist eine konkrete Erklärung einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers, dass sie/er mit einem Werbeanruf einverstanden ist. Die Erklärung ist nur dann wirksam, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher bei deren Abgabe erkennen kann, welches Unternehmen, welche Dienstleistung oder Produktgruppe telefonisch bewerben möchte.
Die Erklärung muss also transparent und verständlich sein. Eine Einwilligung zu Beginn des Telefonats einzuholen, ist nicht erlaubt. Vielmehr muss sie bereits vor dem Anruf vorliegen"
Verbraucher, die von "Cold Calls" betroffen sind, können dies bei der Bundesnetzagentur melden. Zur Webseite mit dem Meldeformularen: Beschwerde einreichen
Informationen darüber, wann die Bundesnetzagentur in Fällen von unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch eingreifen kann, gibt es in der Beschwerdeordnung.
Auch darf eine Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen nicht erfolgen; sie kann mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die Werber versuchen natürlich, eine solche Strafe zu umgehen, in dem sie behaupten, der Verbraucher habe eine angebliche Einwilligung gegeben. Beliebt ist beispielsweise die Behauptung, dass der Angerufene an einem Online-Gewinnspiel teilgenommen und hierbei sein Einverständnis erklärt hat.
Die Bundesnetzagentur erklärt dazu: "Eine Werbeeinwilligung ist eine konkrete Erklärung einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers, dass sie/er mit einem Werbeanruf einverstanden ist. Die Erklärung ist nur dann wirksam, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher bei deren Abgabe erkennen kann, welches Unternehmen, welche Dienstleistung oder Produktgruppe telefonisch bewerben möchte.
Die Erklärung muss also transparent und verständlich sein. Eine Einwilligung zu Beginn des Telefonats einzuholen, ist nicht erlaubt. Vielmehr muss sie bereits vor dem Anruf vorliegen"
Verbraucher, die von "Cold Calls" betroffen sind, können dies bei der Bundesnetzagentur melden. Zur Webseite mit dem Meldeformularen: Beschwerde einreichen
Informationen darüber, wann die Bundesnetzagentur in Fällen von unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch eingreifen kann, gibt es in der Beschwerdeordnung.
Arzneimittel: Vorsicht beim Kauf im Urlaubsland
Da Medikamente im Ausland oft billiger sind als in Deutschland, decken sich manche Reisende dort in ihrem Urlaub mit Arzneimitteln ein.
Doch die Polizeiliche Kriminalprävention warnt: nicht bei allen erworbenen Medikamenten handelt es sich um das gewünschte Produkt. Es kann sein, dass das Produkt nicht oder kaum die angegebenen Wirkstoffe hat - was sich in manchen Fällen gesundheitsschädlich auswirken kann. Dies ist besonders bei Patienten gefährlich, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen.
Daher sollten Reisende die entsprechenden Medikamente in ihrer Reiseapotheke bei sich führen. Werden weitere Arzneimittel benötigt, sollten diese nur in offiziellen Apotheken erworben werden und nicht auf offenen Märkten oder in ähnlichen Geschäften.
Doch nicht nur im Urlaubsland ist Vorsicht geboten, auch im Internet werden gefälschte Medikamente verkauft. Viele nutzen die Anonymität des Internets um gefälschte Präparate zu verkaufen- dabei handelt es sich um den so genannten Arzneimittel-Betrug. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter der Internetpräsenz (deutsch) European Alliance for Access to Safe Medicines (EAASM).
Doch die Polizeiliche Kriminalprävention warnt: nicht bei allen erworbenen Medikamenten handelt es sich um das gewünschte Produkt. Es kann sein, dass das Produkt nicht oder kaum die angegebenen Wirkstoffe hat - was sich in manchen Fällen gesundheitsschädlich auswirken kann. Dies ist besonders bei Patienten gefährlich, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen.
Daher sollten Reisende die entsprechenden Medikamente in ihrer Reiseapotheke bei sich führen. Werden weitere Arzneimittel benötigt, sollten diese nur in offiziellen Apotheken erworben werden und nicht auf offenen Märkten oder in ähnlichen Geschäften.
Doch nicht nur im Urlaubsland ist Vorsicht geboten, auch im Internet werden gefälschte Medikamente verkauft. Viele nutzen die Anonymität des Internets um gefälschte Präparate zu verkaufen- dabei handelt es sich um den so genannten Arzneimittel-Betrug. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter der Internetpräsenz (deutsch) European Alliance for Access to Safe Medicines (EAASM).
Stauprognose für das Wochenende 21. bis 23. Juli
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, spitzt sich am kommenden Wochenende die Verkehrssituation weiter zu; auf den meisten Urlauberrouten
sind Staus kaum mehr zu umgehen.
Denn in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie im Norden der Niederlande beginnen jetzt die Sommerferien, aus Nordrhein-Westfalen und dem Süden der Niederlande rollt eine zweite Reisewelle. Auf den Rückreiserouten ist laut dem Automobilclub die Staugefahr inzwischen ebenfalls sehr groß. Viele Urlauber, vor allem aus Skandinavien, sind bereits auf dem Heimweg.
Die Staustrecken:
Denn in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie im Norden der Niederlande beginnen jetzt die Sommerferien, aus Nordrhein-Westfalen und dem Süden der Niederlande rollt eine zweite Reisewelle. Auf den Rückreiserouten ist laut dem Automobilclub die Staugefahr inzwischen ebenfalls sehr groß. Viele Urlauber, vor allem aus Skandinavien, sind bereits auf dem Heimweg.
Die Staustrecken:
Mittwoch, 19. Juli 2017
Steuerzahlergedenktag 2017: von jedem verdienten Euro bleiben nur 45,4 Cent
Heute (19.07.2017) ist der Steuerzahlergedenktag 2017. Das bedeutet, dass seit heute Nacht, 03:27 Uhr die Bürger und Betriebe wieder für ihr eigenes Portemonnaie arbeiten.
Bis dahin haben die Steuerzahler rein rechnerisch für den Staat gearbeitet. Laut dem Bund der Steuerzahler ist diese Quote so hoch wie nie zuvor; von jedem verdienten Euro bleiben nur 45,4 Cent zur freien Verfügung übrig. Dies kommt u.a. von heimlichen Steuererhöhungen - der Bund der Steuerzahler fordert daher:
Bis dahin haben die Steuerzahler rein rechnerisch für den Staat gearbeitet. Laut dem Bund der Steuerzahler ist diese Quote so hoch wie nie zuvor; von jedem verdienten Euro bleiben nur 45,4 Cent zur freien Verfügung übrig. Dies kommt u.a. von heimlichen Steuererhöhungen - der Bund der Steuerzahler fordert daher:
- Eine gründliche Reform für den Einkommensteuertarif
- Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags
- Die Wohnkosten sollen gesenkt werden
Linktipp: Informationsportal Allergieinformationsdienst
Linktipp vom Bundesministerium für Gesundheit:
Unter www.allergieinformationsdienst.de erfahren Sie Wissenswertes rund um das Thema Allergien:
Das Online-Angebot wurde vom Helmholtz Zentrum München im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt und informiert über aktuelle Forschungsergebnisse, Vorbeugungsmaßnahmen gegen Allergien sowie Behandlungsmöglichkeiten bei Heuschnupfen, Neurodermitis und Co.
Unter www.allergieinformationsdienst.de erfahren Sie Wissenswertes rund um das Thema Allergien:
Das Online-Angebot wurde vom Helmholtz Zentrum München im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt und informiert über aktuelle Forschungsergebnisse, Vorbeugungsmaßnahmen gegen Allergien sowie Behandlungsmöglichkeiten bei Heuschnupfen, Neurodermitis und Co.
Auslandsurlaub mit dem Mietwagen: So vermeiden Sie Ärger und teure Fallen
So manch ein Urlauber erlebt beim Mietwagenverleih im Ausland eine böse, kostspielige Überraschung: die Rechnung wird oft teurer als zunächst geplant.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat hier Hinweise parat, auf was beim Wagenverleih im Ausland zu achten ist und mit welchen "Tricks" die Mietwagenverleiher die Kosten in die Höhe treiben: vz Baden-Württemberg
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat hier Hinweise parat, auf was beim Wagenverleih im Ausland zu achten ist und mit welchen "Tricks" die Mietwagenverleiher die Kosten in die Höhe treiben: vz Baden-Württemberg
Dienstag, 18. Juli 2017
Hilfe bei Streitigkeiten mit Händlern in der EU
Verbraucher haben bei Streitigkeiten mit einem Händler oder Dienstleister in der EU die Möglichkeit, Hilfe in einem Netz von Schlichtungsstellen zu erhalten.
Diese Schlichtungsstellen sind auf Initiative der Europäischen Union 2016 aufgebaut worden; ihre Verfahren sollen schnell, unkompliziert und für Verbraucher in der Regel kostenlos sein.
Mehr Infos dazu und die Kontaktadressen in dieser kostenlosen Broschüre (PDF, 1.8 MB): Das ist Schlichtung - Streitigkeiten mit Händlern in der EU einfach lösen
Diese Schlichtungsstellen sind auf Initiative der Europäischen Union 2016 aufgebaut worden; ihre Verfahren sollen schnell, unkompliziert und für Verbraucher in der Regel kostenlos sein.
Mehr Infos dazu und die Kontaktadressen in dieser kostenlosen Broschüre (PDF, 1.8 MB): Das ist Schlichtung - Streitigkeiten mit Händlern in der EU einfach lösen
Montag, 17. Juli 2017
Kindern bessere Chancen für ein gesundes Aufwachsen ermöglichen
Gravierende Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, wachsende Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe sowie eine auffällige Zunahme von psychischen Erkrankungen bei Kindern waren vor zehn Jahren Anlass, den Kinderschutz in Deutschland zu überdenken: vom reaktiven Handeln hin zur Prävention.
Um familiäre Belastungen frühzeitiger zu erkennen, passgenaue Unterstützungsangebote bereitzustellen und die Zusammenarbeit von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2007 das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) eingerichtet.
Es basiert auf der Kooperation der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI). Das NZFH unterstützt seitdem die Kooperation der unterschiedlichen Disziplinen, erforscht die Bedürfnisse der Familien und sorgt für Wissenstransfer und Unterstützung der Fachpraxis.
Auf diesen Seiten vom NZFH gibt es für betroffene Eltern und Co. qualitätsgesicherte Infomaterialien, die Fachkräfte im Rahmen der Beratung und Betreuung empfehlen können: Broschüren, Videos und Online-Angebote für Eltern und Beratungsnahe Online-Angebote.
Um familiäre Belastungen frühzeitiger zu erkennen, passgenaue Unterstützungsangebote bereitzustellen und die Zusammenarbeit von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2007 das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) eingerichtet.
Es basiert auf der Kooperation der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI). Das NZFH unterstützt seitdem die Kooperation der unterschiedlichen Disziplinen, erforscht die Bedürfnisse der Familien und sorgt für Wissenstransfer und Unterstützung der Fachpraxis.
Auf diesen Seiten vom NZFH gibt es für betroffene Eltern und Co. qualitätsgesicherte Infomaterialien, die Fachkräfte im Rahmen der Beratung und Betreuung empfehlen können: Broschüren, Videos und Online-Angebote für Eltern und Beratungsnahe Online-Angebote.
Ambrosia - Gefährliches Gewächs für Allergiker
Seit Juni beginnt sie wieder, in die Höhe zu wachsen: die aus Nordamerika stammende Umkrautpflanze Ambrosia
Ambrosia ist nicht nur als Ackerkraut lästig; ihr Pollen kann schon in kleinen Mengen heftige allergische Reaktionen auslösen. Laut dem Umweltbundesamt haben Ambrosiapollen ein fünfmal höhreres Allergiepotenzial als Pollengräser.
Das Umweltbundesamt (UBA) rät in diesem Zusammenhang:
Wer Ambrosia-Bestände im öffentlichen Raum, etwa auf Brachen, Äckern oder an Straßenrändern, sichtet, sollte dies dem örtlichen Grünflächen- oder Pflanzenschutzamt oder dem Julius Kühn-Institut melden.
Wer die Pflanze auf eigenem Grund und Boden antrifft, kann selbst aktiv werden: die Pflanze am besten noch vor der Blüte samt Wurzel mit Handschuhen ausreißen. Wenn die Pflanze bereits blüht, sollten Sie dabei zusätzlich einen Maske gegen Staub tragen, beziehungsweise als Allergiker jeglichen Kontakt vermeiden.
Die blühende Ambrosia-Pflanze gehört wegen der Gefahr der Weiterverbreitung nicht in Kompost, Biotonne oder Grünabfuhr, sondern, in einem Plastikbeutel verpackt, in den Restmüll. Wer es mit größeren Beständen zu tun hat, kann sich bei der örtlichen Stadtreinigung erkundigen, ob die Pflanzen dort entsorgt und verbrannt werden können.
Mehr zum Thema:
Ambrosia ist nicht nur als Ackerkraut lästig; ihr Pollen kann schon in kleinen Mengen heftige allergische Reaktionen auslösen. Laut dem Umweltbundesamt haben Ambrosiapollen ein fünfmal höhreres Allergiepotenzial als Pollengräser.
Das Umweltbundesamt (UBA) rät in diesem Zusammenhang:
Wer Ambrosia-Bestände im öffentlichen Raum, etwa auf Brachen, Äckern oder an Straßenrändern, sichtet, sollte dies dem örtlichen Grünflächen- oder Pflanzenschutzamt oder dem Julius Kühn-Institut melden.
Wer die Pflanze auf eigenem Grund und Boden antrifft, kann selbst aktiv werden: die Pflanze am besten noch vor der Blüte samt Wurzel mit Handschuhen ausreißen. Wenn die Pflanze bereits blüht, sollten Sie dabei zusätzlich einen Maske gegen Staub tragen, beziehungsweise als Allergiker jeglichen Kontakt vermeiden.
Die blühende Ambrosia-Pflanze gehört wegen der Gefahr der Weiterverbreitung nicht in Kompost, Biotonne oder Grünabfuhr, sondern, in einem Plastikbeutel verpackt, in den Restmüll. Wer es mit größeren Beständen zu tun hat, kann sich bei der örtlichen Stadtreinigung erkundigen, ob die Pflanzen dort entsorgt und verbrannt werden können.
- Infos zu Ambrosia beim Julius Kühn-Institut (JKI)
- Ambrosia-Ratgeber der Stiftung PID
- Kostenlose Publikation: Ambrosia: Wissenswertes & Hintergrundinfos
Samstag, 15. Juli 2017
Probleme bei der Umstellung der neuen EU-Roaming-Gebühren
Seit dem seit 15. Juni 2017 sollten eigentlich die Roaming-Gebühren innerhalb der EU weitgehend* gestrichen sein.
Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet, haben aber nicht alle Mobilfunkanbieter die nun geltenden Regeln automatisch umgesetzt; Kunden verschiedener Anbieter beschweren sich darüber, dass die neuen Roaming-Regeln nicht automatisch auf ihre Tarife angewendet werden. Mehr dazu hier: Neues EU-Roaming: Umstellung nicht überall automatisch
*Siehe dazu unseren Artikel: Ende der Roaming-Gebühren in der EU ab dem 15.06 - doch Vorsicht: es gibt Ausnahmen!
Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet, haben aber nicht alle Mobilfunkanbieter die nun geltenden Regeln automatisch umgesetzt; Kunden verschiedener Anbieter beschweren sich darüber, dass die neuen Roaming-Regeln nicht automatisch auf ihre Tarife angewendet werden. Mehr dazu hier: Neues EU-Roaming: Umstellung nicht überall automatisch
*Siehe dazu unseren Artikel: Ende der Roaming-Gebühren in der EU ab dem 15.06 - doch Vorsicht: es gibt Ausnahmen!
Autoreisen 2017: Fünf deutsche Regionen in den Top Ten
Der ADAC hat die Auswertung von fast 320.000 Routenplanungen der ADAC-Mitglieder für 2017 veröffentlicht: daraus geht hervor, dass der Gardasee in Italien Autoreiseziel Nummer eins ist.
Im Ländervergleich hingegen setzt sich das Urlaubsland Deutschland klar durch: 36,2 Prozent der Reisen unter den Clubmitgliedern fallen auf deutsche Destinationen. Das ist zwar ein Minus von 1,6 Prozent gegenüber 2016, doch der Abstand zum Zweitplatzierten bleibt deutlich: Italien verteidigt mit 18,7 Prozent den zweiten Platz (minus 0,5 Prozent).
Deutlich aufgeholt hat Kroatien, das laut der Reiseprognose für 2017 von Rang fünf im Vorjahr auf Platz drei (6,6 Prozent) klettert. Den vierten Rang belegt Frankreich (6,2 Prozent) vor Österreich auf Platz fünf (6,1 Prozent).
Hier gibt noch zwei Infografiken zur Auswertung des ADAC (kann jeweils durch Anklicken vergrößert werden):
Quelle: ADAC
Quelle: ADAC
Im Ländervergleich hingegen setzt sich das Urlaubsland Deutschland klar durch: 36,2 Prozent der Reisen unter den Clubmitgliedern fallen auf deutsche Destinationen. Das ist zwar ein Minus von 1,6 Prozent gegenüber 2016, doch der Abstand zum Zweitplatzierten bleibt deutlich: Italien verteidigt mit 18,7 Prozent den zweiten Platz (minus 0,5 Prozent).
Deutlich aufgeholt hat Kroatien, das laut der Reiseprognose für 2017 von Rang fünf im Vorjahr auf Platz drei (6,6 Prozent) klettert. Den vierten Rang belegt Frankreich (6,2 Prozent) vor Österreich auf Platz fünf (6,1 Prozent).
Hier gibt noch zwei Infografiken zur Auswertung des ADAC (kann jeweils durch Anklicken vergrößert werden):
Quelle: ADAC
Quelle: ADAC
Freitag, 14. Juli 2017
Reform der Pflegeberufe: Bundesrat stimmt Pflegeberufegesetz zu
Am 7. Juli hat die Länderkammer den Weg für das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe frei gemacht.
Folgende Regelung sieht das neue Gesetz vor (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend):
"Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer diese Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann". Der Berufsabschluss wird europaweit anerkannt. Im letzten Ausbildungsdrittel können Auszubildende dann eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen.
Es muss kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird im Gesetz festgeschrieben. Auch durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb gewinnt die Ausbildung an Attraktivität.
Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt." (Siehe dazu auch unseren Bericht hier).
Folgende Regelung sieht das neue Gesetz vor (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend):
"Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer diese Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann". Der Berufsabschluss wird europaweit anerkannt. Im letzten Ausbildungsdrittel können Auszubildende dann eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen.
Es muss kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird im Gesetz festgeschrieben. Auch durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb gewinnt die Ausbildung an Attraktivität.
Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt." (Siehe dazu auch unseren Bericht hier).
Quiz: ist die eigene IT urlaubsbereit?
Heute startet mit Nordrhein-Westfalen das bevölkerungsreichste Bundesland in die Sommerferien.
Wer vor der Abreise oder der Last-Minute-Buchung wissen möchte, ob auch die eigene IT urlaubsbereit und startklar ist, kann dies mit dem Urlaubsquiz vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) testen: Quiz: "Auf in den Urlaub, aber sicher!"
Wer vor der Abreise oder der Last-Minute-Buchung wissen möchte, ob auch die eigene IT urlaubsbereit und startklar ist, kann dies mit dem Urlaubsquiz vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) testen: Quiz: "Auf in den Urlaub, aber sicher!"
Wochenreport 28/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Rückruf: "GUT & GÜNSTIG" Nasi Goreng (750g-Tiefkühlbeutel). Details: hier
- Rückruf: ja! Frische Fettarme Milch 1,5% Fett. Details: hier
- Achtung: erhöhter Chloratgehalt in natürlichen Mineralwässer aus der Dachsberg Quelle. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Gegen Hate Speech - Unterstützung für Eltern & Co.
- Im Gespräch - Handytelefonieren kann Hirntumore auslösen
- Dinkel: nicht immer gleich - Untersuchung der Universität Hohenheim
- Verbot von Sonnenschutz mit chemischem UV-Filter? - Kosmetik-Gesetzgebung auf Hawaii
- FSME durch Roh-Ziegenmilch - Ansteckung über Nahrungsmittel
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 28/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 13. Juli 2017
Vorsicht bei Girokonten mit Nullzins-Dispo: Banken bitten ins Pump-Paradies
Normalerweise muss man als Bankkunde bei der Überziehung des Girokontos meist saftige Dispozinsen in Kauf nehmen. Doch es gibt auch Banken, die werben tatsächlich mit Girokonten, die einen zinslosen Dispokredit anbieten. Allerdings zeigt die Erfahrung auch hier: überall, wo mit "kostenlos" gelockt wird, sollte man dem "geschenkten Gaul" genauer "ins Maul" schauen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dies auch getan: sie hat drei Angebote solcher Griokonten mit Nullzins-Dispo genauer unter die Lupe genommen - und warnt vor den Tücken und Gefahren dahinter. Mehr dazu hier: vz Nordrhein-Westfalen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dies auch getan: sie hat drei Angebote solcher Griokonten mit Nullzins-Dispo genauer unter die Lupe genommen - und warnt vor den Tücken und Gefahren dahinter. Mehr dazu hier: vz Nordrhein-Westfalen
Stauprognose für das Wochenende 14. bis 16. Juli
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, hat nun die Sommerreisewelle Deutschland fest im Griff. Auch Nordrhein-Westfalen und der Süden der Niederlande starten in die
Ferien. Hinzu kommen Autourlauber aus Skandinavien und anderen Regionen
Europas.
Da auf vielen Routen am kommenden Wochenende mit kilometerlangen Staus gerechnet werden. muss, rät der Automobilclub: Wer flexibel ist, sollte über ruhigere Alternativrouten oder auf einen Tag unter der Woche ausweichen. Dienstag und Mittwoch sind erfahrungsgemäß weniger stark frequentierte Reisetage. Auch beim Rückreiseverkehr werden die Behinderungen zunehmen. Im benachbarten Ausland sieht die Verkehrssituation genauso aus.
Auf diesen Strecken sind lange Staus zu erwarten:
Da auf vielen Routen am kommenden Wochenende mit kilometerlangen Staus gerechnet werden. muss, rät der Automobilclub: Wer flexibel ist, sollte über ruhigere Alternativrouten oder auf einen Tag unter der Woche ausweichen. Dienstag und Mittwoch sind erfahrungsgemäß weniger stark frequentierte Reisetage. Auch beim Rückreiseverkehr werden die Behinderungen zunehmen. Im benachbarten Ausland sieht die Verkehrssituation genauso aus.
Auf diesen Strecken sind lange Staus zu erwarten:
Mittwoch, 12. Juli 2017
Microsoft Sicherheitsupdates im Juli 2017
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Microsoft veröffentlicht mit dem Juli 2017 Patchtag Sicherheitsupdates für mehrere Produkte. Sicherheitsupdates stehen unter anderem für den Browser Edge, für die derzeit unterstützten Versionen des Internet Explorers, verschiedene Office-Pakete, dort auch die Varianten für Macintosh-Betriebssysteme, Microsoft Sharepoint, .NET Framework sowie alle aktuell unterstützten Windows-Versionen zur Verfügung.
Microsoft aktualisiert weiterhin den Adobe Flash Player und behebt damit zusätzliche, vom Hersteller als kritisch eingestufte Sicherheitsanfälligkeiten.
Betroffen sind folgende Systeme:
Microsoft veröffentlicht mit dem Juli 2017 Patchtag Sicherheitsupdates für mehrere Produkte. Sicherheitsupdates stehen unter anderem für den Browser Edge, für die derzeit unterstützten Versionen des Internet Explorers, verschiedene Office-Pakete, dort auch die Varianten für Macintosh-Betriebssysteme, Microsoft Sharepoint, .NET Framework sowie alle aktuell unterstützten Windows-Versionen zur Verfügung.
Microsoft aktualisiert weiterhin den Adobe Flash Player und behebt damit zusätzliche, vom Hersteller als kritisch eingestufte Sicherheitsanfälligkeiten.
Betroffen sind folgende Systeme:
Sicherheitsupdate für den Adobe Flash Player
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Im Adobe Flash Player bis einschließlich Version 26.0.0.131 existieren drei Sicherheitslücken, von denen eine als kritisch eingestuft wird, da sie zur vollständigen Übernahme des betroffenen Systems durch einen Angreifer führen kann.
Betroffen sind folgende Systeme:
Benutzer von Adobe Flash Player Desktop für Windows, Macintosh und Linux werden gebeten, den Flash Player über den Update-Mechanismus innerhalb des Produktes auf Version 26.0.0.137 zu aktualisieren oder die aktualisierte Version aus dem Adobe Flash Player Download Center zu beziehen.
Benutzern von Google Chrome sowie Microsoft Internet Explorer 11 und Edge werden die Sicherheitsupdates auf Version 26.0.0.137 automatisch zur Verfügung gestellt.
Die für Ihr System jeweils aktuelle Versionsnummer können Sie über die referenzierte Informationsseite 'About Flash Player' (Englisch) erfahren. Durch einen Rechtsklick auf Flash-Player-Inhalte und die Auswahl von 'About Adobe (or Macromedia) Flash Player' (etwa: 'Über Adobe Flash Player') können Sie die momentan in Ihrem Browser installierte Version in Erfahrung bringen.
Beide Versionsnummern müssen übereinstimmen, damit Ihr System nicht über die jetzt veröffentlichten Sicherheitslücken angreifbar ist.
Referenzen:
Im Adobe Flash Player bis einschließlich Version 26.0.0.131 existieren drei Sicherheitslücken, von denen eine als kritisch eingestuft wird, da sie zur vollständigen Übernahme des betroffenen Systems durch einen Angreifer führen kann.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Adobe Flash Player vor 26.0.0.137
- Adobe Flash Player vor 26.0.0.137 for Google Chrome
- Adobe Flash Player vor 26.0.0.137 for Microsoft Edge and Internet Explorer 11
- Adobe Flash Player for Linux vor 26.0.0.137
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Chrome OS
- Microsoft Windows
- Microsoft Windows 8.1
- Microsoft Windows 10
- Microsoft Windows 10 1511
- Microsoft Windows 10 1607
- Microsoft Windows 10 1703
- Microsoft Windows RT 8.1
- Microsoft Windows Server 2012
- Microsoft Windows Server 2012 R2
- Microsoft Windows Server 2016
Benutzer von Adobe Flash Player Desktop für Windows, Macintosh und Linux werden gebeten, den Flash Player über den Update-Mechanismus innerhalb des Produktes auf Version 26.0.0.137 zu aktualisieren oder die aktualisierte Version aus dem Adobe Flash Player Download Center zu beziehen.
Benutzern von Google Chrome sowie Microsoft Internet Explorer 11 und Edge werden die Sicherheitsupdates auf Version 26.0.0.137 automatisch zur Verfügung gestellt.
Die für Ihr System jeweils aktuelle Versionsnummer können Sie über die referenzierte Informationsseite 'About Flash Player' (Englisch) erfahren. Durch einen Rechtsklick auf Flash-Player-Inhalte und die Auswahl von 'About Adobe (or Macromedia) Flash Player' (etwa: 'Über Adobe Flash Player') können Sie die momentan in Ihrem Browser installierte Version in Erfahrung bringen.
Beide Versionsnummern müssen übereinstimmen, damit Ihr System nicht über die jetzt veröffentlichten Sicherheitslücken angreifbar ist.
Referenzen:
- Aktuelle Programmversion von Adobe Flash Player
- Aktuelle Versionshinweise, 'About Flash Player' (Englisch)
- Adobe Sicherheitshinweis APSB17-21 für Adobe Flash Player (Englisch)
- Microsoft Knowledge Base Artikel 4025376 (Englisch)
- Microsoft Sicherheitshinweis ADV170009 | Sicherheitsupdates für Flash vom Juli 2017
Im Mautdschungel den Durchblick behalten
Im Juli starten die meisten Bundesländer in die Sommerferien. Wer jetzt
mit dem Auto im Urlaub in Europa unterwegs ist, sollte sich in Sachen
Maut auskennen. Oft müssen Autofahrer vorab eine E-Vignette kaufen oder
das Auto online registrieren lassen.
Der ADAC empfiehlt deshalb, sich rechtzeitig zu informieren – denn der Mautdschungel in Europa ist dicht. Orientierungshilfe erhalten Urlauber vorab unter www.maps.adac.de und in allen ADAC-Geschäftsstellen. Wer bereits unterwegs ist, findet die Mautkosten seines Urlaubslandes auch in der App ADAC Maps.
Hier gibt es schon mal vorab zwei grafische Übersichten zum "Mautdschungel" Europa (zum Vergrößern die jeweilige Grafik anklicken):
Quelle: ADAC
Quelle: ADAC
Der ADAC empfiehlt deshalb, sich rechtzeitig zu informieren – denn der Mautdschungel in Europa ist dicht. Orientierungshilfe erhalten Urlauber vorab unter www.maps.adac.de und in allen ADAC-Geschäftsstellen. Wer bereits unterwegs ist, findet die Mautkosten seines Urlaubslandes auch in der App ADAC Maps.
Hier gibt es schon mal vorab zwei grafische Übersichten zum "Mautdschungel" Europa (zum Vergrößern die jeweilige Grafik anklicken):
Quelle: ADAC
Quelle: ADAC
Dienstag, 11. Juli 2017
Auch im Urlaub nicht betrunken aufs Fahrrad steigen
Urlauber, die im Ausland mit dem Fahrrad unterwegs sind, sollten die
Vorschriften des jeweiligen Landes kennen. Die Promillegrenzen sind
unterschiedlich und die Bußgelder teilweise sehr hoch. Der ADAC hat sie in dieser Infografik
zusammengestellt (kann durch Anklicken vergrößert werden):
Quelle: ADAC
Quelle: ADAC
Gefahr für Unternehmen: der "CEO Fraud"
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt Unternehmen gezielt vor akutem Risiko durch den sogenannten "CEO Fraud":
Ein vorgeblich vertrauliches Projekt, höchste Diskretion und umfassende Kenntnisse über das Unternehmen und seine Mitarbeiter: Aus diesen Elementen stricken Kriminelle den "CEO Fraud" (CEO = "Chief Executive Officer" ≈ leitender Geschäftsführer | Fraud = Betrug).
Bei der Betrugsmasche adressieren sie vorrangig Mitarbeiter aus der Buchhaltung oder dem Rechnungswesen, die berechtigt sind, Finanztransaktionen für das Unternehmen durchzuführen. Eine Zahlungsanweisung kommt vermeintlich von einer Führungskraft im eigenen Unternehmen telefonisch oder per E-Mail.
Das BSI warnt aus aktuellem Anlass vor diesen Betrugsversuchen, die auch kleine Unternehmen treffen können.
Handlungsempfehlungen des BSI:
Ein vorgeblich vertrauliches Projekt, höchste Diskretion und umfassende Kenntnisse über das Unternehmen und seine Mitarbeiter: Aus diesen Elementen stricken Kriminelle den "CEO Fraud" (CEO = "Chief Executive Officer" ≈ leitender Geschäftsführer | Fraud = Betrug).
Bei der Betrugsmasche adressieren sie vorrangig Mitarbeiter aus der Buchhaltung oder dem Rechnungswesen, die berechtigt sind, Finanztransaktionen für das Unternehmen durchzuführen. Eine Zahlungsanweisung kommt vermeintlich von einer Führungskraft im eigenen Unternehmen telefonisch oder per E-Mail.
Das BSI warnt aus aktuellem Anlass vor diesen Betrugsversuchen, die auch kleine Unternehmen treffen können.
Handlungsempfehlungen des BSI:
- Die öffentliche Angabe von Kontaktdaten des Unternehmens sollte sich auf allgemeine Kontaktadressen beschränken
- Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter für dieses und andere Risiken der Digitalisierung sensibilisieren und im sicheren Umgang mit Informationstechnik regelmäßig schulen
- Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten vor Veranlassung der Zahlung Kontrollmechanismen greifen
- Verifizierung der Absenderadresse, Überprüfung der Plausibilität des Inhalts der E-Mail
- Verifizierung der Zahlungsaufforderung durch Rückruf oder schriftliche Rückfrage beim vermeintlichen Auftraggeber
- Information der Geschäftsleitung oder des Vorgesetzten
Neue Webseite zum Schutz der Kinder in der digitalen Welt
Die Polizeiliche Kriminalprävention stellt eine neue Webseite vor, die den Schutz der Kinder in der digitalen Welt im Fokus hat. Denn das digitale Zeitalter bietet nicht nur viele neue Möglichkeiten, sondern auch Gefahren. Und Kinder sind - ebenso wie Erwachsene - diesen Gefahren ausgesetzt.
Die Stiftung „Digitale Chancen“ setzt sich dafür ein, dass die technologische Entwicklung und die Wahrung der Menschenrechte Hand in Hand gehen müssen und hat deshalb die Internetseite „kinderrechte.digital“ ins Leben gerufen.
Dort gibt es Hintergrundinformationen zu Kinderrechten in der digitalen Welt und interessante Blogbeiträge, um die Leser regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.
Die Stiftung „Digitale Chancen“ setzt sich dafür ein, dass die technologische Entwicklung und die Wahrung der Menschenrechte Hand in Hand gehen müssen und hat deshalb die Internetseite „kinderrechte.digital“ ins Leben gerufen.
Dort gibt es Hintergrundinformationen zu Kinderrechten in der digitalen Welt und interessante Blogbeiträge, um die Leser regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.
Montag, 10. Juli 2017
Rückruf: "GUT & GÜNSTIG" Nasi Goreng (750g-Tiefkühlbeutel)
Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft die Firma COPACK Tiefkühlkost Produktionsgesellschaft mbH das Produkt „Nasi Goreng“ mit der Bezeichnung „GUT&GÜNSTIG“ (750g-Tiefkühlbeutel) zurück.
Betroffen ist ausschließlich Ware mit dem auf der Rückseite der Verpackung aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum 06.2018 und der Losnummer L7159S13. Das Produkt wurde vorwiegend bei Marktkauf und EDEKA verkauft.
Grund für den Rückruf: Es könnten sich Kunststoffteilchen in einzelnen Packungen befinden. Das Produkt kann auch ohne Kassenbon in der Einkaufsstätte gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Infos: http://www.copack.eu/de/
Betroffen ist ausschließlich Ware mit dem auf der Rückseite der Verpackung aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum 06.2018 und der Losnummer L7159S13. Das Produkt wurde vorwiegend bei Marktkauf und EDEKA verkauft.
Grund für den Rückruf: Es könnten sich Kunststoffteilchen in einzelnen Packungen befinden. Das Produkt kann auch ohne Kassenbon in der Einkaufsstätte gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Infos: http://www.copack.eu/de/
Schäden beim G20-Gipfel - welche Versicherung zahlt?
Vandalismus, Glasschäden, Brandschäden, Personenschäden - beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg ging es bekanntlich teils sehr chaotisch und destruktiv zu.
Wann welche Versicherung für entsprechende Schäden aufkommt, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg hier: „Gipfelschäden“ – das übernimmt die Versicherung
Wann welche Versicherung für entsprechende Schäden aufkommt, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg hier: „Gipfelschäden“ – das übernimmt die Versicherung
Test: wurden Ihre E-Mail-Daten ausgespäht?
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach eigenen Angaben in einer Underground-Economy-Plattform im Internet eine Sammlung von ca. 500.000.000 ausgespähten Zugangsdaten gefunden. Die Daten sollen demnach aus E-Mail-Adressen mit dazugehörigen Passwörtern bestehen.
Das BKA vermutet, dass die Daten von verschiedenen Hacking-Angriffen stammen und über einen längeren Zeitraum zusammengetragen wurden. Die aktuellsten ausgespähten Zugangsdaten sind wahrscheinlich vom Dezember 2016.
Alle betroffenen E-Mail-Adressen und Passwörter sind laut BKA durch das Hasso-Plattner-Institut (HPI) in den „Identity Leak Checker“ integriert worden. Mit Hilfe dessen Tools können Sie überprüfen, ob auch Ihre Daten betroffen sind:
https://sec.hpi.de/leak-checker/search
Das BKA rät:
Überprüfen Sie, ob Ihre Daten betroffen sind und ändern Sie gegebenenfalls Ihre Passwörter. Überlegen Sie auch, wo Sie diese Zugangsdaten noch nutzen und ändern Sie auch hier Ihre Passwörter.
Generell gilt: Wenn möglich sollte man für unterschiedliche Dienste und Portale im Internet immer auch unterschiedliche Passwörter verwenden.
Allgemeine Tipps zur Passwortgestaltung und noch mehr rund um das Thema „Sicherheit im Internet“ finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik: www.bsi-fuer-buerger.de
Das BKA vermutet, dass die Daten von verschiedenen Hacking-Angriffen stammen und über einen längeren Zeitraum zusammengetragen wurden. Die aktuellsten ausgespähten Zugangsdaten sind wahrscheinlich vom Dezember 2016.
Alle betroffenen E-Mail-Adressen und Passwörter sind laut BKA durch das Hasso-Plattner-Institut (HPI) in den „Identity Leak Checker“ integriert worden. Mit Hilfe dessen Tools können Sie überprüfen, ob auch Ihre Daten betroffen sind:
https://sec.hpi.de/leak-checker/search
Das BKA rät:
Überprüfen Sie, ob Ihre Daten betroffen sind und ändern Sie gegebenenfalls Ihre Passwörter. Überlegen Sie auch, wo Sie diese Zugangsdaten noch nutzen und ändern Sie auch hier Ihre Passwörter.
Generell gilt: Wenn möglich sollte man für unterschiedliche Dienste und Portale im Internet immer auch unterschiedliche Passwörter verwenden.
Allgemeine Tipps zur Passwortgestaltung und noch mehr rund um das Thema „Sicherheit im Internet“ finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik: www.bsi-fuer-buerger.de
Urteil des Europäischen Gerichtshofs: mehr Klarheit bei Preisangaben und Stornoentgelten
Ein Flug oder ein ganzer Urlaub ist heutzutage dank Internet schnell gebucht: ein paar Klicks - und schon ist der Vertrag geschlossen. Das kann dazu führen, dass die im Kleingedruckten aufgeführten Extragebühren wie z.B. Stornierungsgebühren so auf die Schnelle nicht wahrgenommen werden.
Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt: demnach können Preisklauseln im Kleingedruckten nach nationalem Recht unwirksam sein. Außerdem müssen Luftfahrtgesellschaften Steuern, Flughafengebühren sowie sonstige Gebühren, Zuschläge und Entgelte bei der Veröffentlichung der Flugpreise gesondert ausgewiesen werden. Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt: demnach können Preisklauseln im Kleingedruckten nach nationalem Recht unwirksam sein. Außerdem müssen Luftfahrtgesellschaften Steuern, Flughafengebühren sowie sonstige Gebühren, Zuschläge und Entgelte bei der Veröffentlichung der Flugpreise gesondert ausgewiesen werden. Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
Samstag, 8. Juli 2017
Sommerurlaub für Kurzentschlossene: Familienferienstätten vergeben Restplätze
Familienferienstätten sollen Familien - unabhänging vom Einkommen - einen gemeinsamen Urlaub ermöglichen. Das ist die Idee hinter den mehr als 90 gemeinnützigen Familienferienstätten bundesweit. Seit über 50 Jahren fördert das Bundesfamilienministerium den Bau und die Einrichtung gemeinnütziger Familienferienstätten.
Deutschlandweit sind mehr als 90 Familienferienstätten auf die besonderen Bedürfnisse von Familien eingestellt. Zu fairen Preisen bieten sie Erholung am Meer, an Seen oder in den Bergen. Familien mit geringem Einkommen können Zuschüsse beantragen.
Familienferienstätten stehen allen Familien offen, richten sich aber besonders an kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Familien mit behinderten oder zu pflegenden Angehörigen sowie an Familien mit geringem Einkommen. Diese profitieren in den meisten Häusern von Preisnachlässen. In einigen Bundesländern wird der Aufenthalt zusätzlich mit so genannten Individualzuschüssen ermöglicht, wenn ein bestimmtes Familieneinkommen unterschritten ist.
Wer Interesse am Urlaub in einer Familienferienstätte hat, kann über das Portal www.urlaub-mit-der-familie.de eine Buchungsanfrage verschicken oder sich an die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung wenden. Dort wird zu freien Plätzen und zu Zuschussmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern beraten. Die Geschäftsstelle ist unter der Telefonnummer 0221 29 24 13 16 oder per Mail an info@bag-familienerholung.de zu erreichen.
Deutschlandweit sind mehr als 90 Familienferienstätten auf die besonderen Bedürfnisse von Familien eingestellt. Zu fairen Preisen bieten sie Erholung am Meer, an Seen oder in den Bergen. Familien mit geringem Einkommen können Zuschüsse beantragen.
Familienferienstätten stehen allen Familien offen, richten sich aber besonders an kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Familien mit behinderten oder zu pflegenden Angehörigen sowie an Familien mit geringem Einkommen. Diese profitieren in den meisten Häusern von Preisnachlässen. In einigen Bundesländern wird der Aufenthalt zusätzlich mit so genannten Individualzuschüssen ermöglicht, wenn ein bestimmtes Familieneinkommen unterschritten ist.
Wer Interesse am Urlaub in einer Familienferienstätte hat, kann über das Portal www.urlaub-mit-der-familie.de eine Buchungsanfrage verschicken oder sich an die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung wenden. Dort wird zu freien Plätzen und zu Zuschussmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern beraten. Die Geschäftsstelle ist unter der Telefonnummer 0221 29 24 13 16 oder per Mail an info@bag-familienerholung.de zu erreichen.
Rückruf: ja! Frische Fettarme Milch 1,5% Fett
Die Firma Gmundner Molkerei eGen aus Österreich ruft aus Gründen des vorbeugenden
Verbraucherschutzes folgenden Artikel zurück:
Grund für den Rückruf: Im Rahmen einer Untersuchung wurden in einem Teil der Charge Spuren von Reinigungsmittel festgestellt. Vom Verzehr des Produktes wird daher dringend abgeraten.
Der betroffene Artikel wurde in Bayern, so wie in Teilen von Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen verkauft; er kann gegen Erstattung des Kaufpreises im jeweiligen Markt zurückgegeben werden. Quelle: lebensmittelwarnung.de
-
ja! Frische Fettarme Milch 1,5% Fett
länger haltbar, pasteurisiert, homogenisiert, 1L
Mindesthaltbarkeitsdatum 19.07.2017
EAN-Code: 4388844254725
Identitätskennzeichen AT – 40138 – EG
Grund für den Rückruf: Im Rahmen einer Untersuchung wurden in einem Teil der Charge Spuren von Reinigungsmittel festgestellt. Vom Verzehr des Produktes wird daher dringend abgeraten.
Der betroffene Artikel wurde in Bayern, so wie in Teilen von Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen verkauft; er kann gegen Erstattung des Kaufpreises im jeweiligen Markt zurückgegeben werden. Quelle: lebensmittelwarnung.de
Achtung: erhöhter Chloratgehalt in natürlichen Mineralwässer aus der Dachsberg Quelle
Die Dreiflüsse Getränke- und Logistikcenter GmbH weist darauf hin, dass in
natürlichen Mineralwässer aus der Dachsberg Quelle in Hutthurm mit Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 22.12.2018 ein erhöhter Chloratgehalt vorkommen kann.
Diese Wässer sollten daher vorsorglich nicht für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden. Quelle: lebensmittelwarnung.de
Diese Wässer sollten daher vorsorglich nicht für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden. Quelle: lebensmittelwarnung.de
Freitag, 7. Juli 2017
Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen
Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt
vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.
Diesmal mit Infos u.a. über:
Diesmal mit Infos u.a. über:
- Malware: Neue Version des Android-Trojaners Marcher im Umlauf
- Erpresser-Software: Erneute weltweite Cyber-Sicherheitsvorfälle durch Schadsoftware
- Phishing: Unechte E-Mail in T-Online-Optik
- Spam: Vorsicht vor angeblichen E-Mails von Banken
- Spearphishing: Cyber-Angriffe auf private E-Mail-Postfächer von Funktionsträgern
Wochenreport 27/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Achtung, Diabetiker: Dringende Sicherheitsinformation zu den Insulinpens NovoPen Echo® und NovoPen® 5. Details: hier
- Rückruf: Delamaris Makrelenfilets in Mediterranöl 125g, Charge L160503, Mindesthaltbarkeitsdatum 03.05.2021. Details: hier
- Rückruf bei Primark: Flip Flops. Details: hier
- Achung, Allergiker: Senf im TEMMA – BBQ Ketchup mit Rauchsalz, 247ml. Details: hier
- Rückruf: Powerbanks / Akkus von NEW LOOK . Details (PDF, 86 KB): Klick
- Rückruf bei TEDi: Seifenblasen Pinguin und Bär Details (PDF, 1.8 MB): Klick
Neueste Öko-News und Tests:
- Fisch aus Onlineshops oft verdorben - Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Karlsruhe
- Solarstrom aus Hessen für Afrika - Das Start-up Africa Greentec
- Deutsche Badegewässer: Zum Baden top, ökologischer Zustand ein Flop
- Prospektpflicht für Crowdinvestments - Anlegerschutz in Österreich
- Grünes Licht für grüne Tomatensorte "Green Zebra" - Kein giftiges Solanin
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 27/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 6. Juli 2017
Sicherheitsupdates für Android, Joomla!, Foxit Reader und Foxit PhantomPDF
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Warnmeldungen und die Infos zu den Sicherheitsupdates für folgende Systeme veröffentlicht (jeweils zum Anklicken):
- Sicherheitsupdates für Android
- Sicherheitsupdate für Joomla!
- Sicherheitsupdate für Foxit Reader und Foxit PhantomPDF
Kundenübergriffe am Arbeitsplatz: zwei kostenlose Publikationen von der Polizei geben Tipps
Beschäftigte in Ämtern, aber z.B. auch in Krankenhäusern, werden immer häufiger von Kunden angepöbelt, beleidigt, bedroht, attackiert, im schlimmsten Fall schwer verletzt – auch zu Todesfällen kam es bereits. Behörden- sowie Unternehmensleiter aber auch Beschäftigte können dem vorbeugen.
Zwei neue Broschüren der Polizei zu diesem Thema geben Tipps; Die Handreichung „Gewalt an Arbeitsplätzen mit Kundenverkehr. Beschäftigte vor Übergriffen schützen“ sowie das Faltblatt „Gewalt am Arbeitsplatz. Wie Sie sich vor Übergriffen Ihrer Kunden schützen“ sind kostenlos bei jeder (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich.
Die Publikationen können auch im Internet gratis heruntergeladen werden. Die Downloadlinks und weitere Infos dazu gibt es auf diesen Seiten: Handreichung und hier: Faltblatt
Zwei neue Broschüren der Polizei zu diesem Thema geben Tipps; Die Handreichung „Gewalt an Arbeitsplätzen mit Kundenverkehr. Beschäftigte vor Übergriffen schützen“ sowie das Faltblatt „Gewalt am Arbeitsplatz. Wie Sie sich vor Übergriffen Ihrer Kunden schützen“ sind kostenlos bei jeder (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich.
Die Publikationen können auch im Internet gratis heruntergeladen werden. Die Downloadlinks und weitere Infos dazu gibt es auf diesen Seiten: Handreichung und hier: Faltblatt
Stauprognose für das Wochenende 7. bis 9. Juli
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, gerät der Urlauberverkehr auf den Autobahnen jetzt immer häufiger an
seine Grenzen; denn in vielen Ländern haben die Sommerferien bereits
begonnen, dazu stoßen jetzt auch die Urlauber aus den mittleren
Landesteilen der Niederlande.
Aus Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland rollt eine zweite Reisewelle heran. Im ohnehin staugefährdeten Großraum Hamburg wird es laut dem Automobilclub noch voller als sonst: In der Hansestadt findet am 7. und 8. Juli das G20-Gipfeltreffen statt. Deshalb ist hier mit kurzfristigen Straßensperren und intensiven Kontrollen zu rechnen.
Die Staustrecken:
Aus Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland rollt eine zweite Reisewelle heran. Im ohnehin staugefährdeten Großraum Hamburg wird es laut dem Automobilclub noch voller als sonst: In der Hansestadt findet am 7. und 8. Juli das G20-Gipfeltreffen statt. Deshalb ist hier mit kurzfristigen Straßensperren und intensiven Kontrollen zu rechnen.
Die Staustrecken:
Mittwoch, 5. Juli 2017
Checkliste: Ist Ihr Kind reif für ein Smartphone?
Linktipps vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Die Abwägung für Eltern ist nicht immer einfach, ob ihr Kind für die Nutzung eines Smartphones bereits die dafür nötige Medienkompetenz besitzt.
Eine Checkliste, die "klicksafe" in Zusammenarbeit mit Handysektor erstellt hat, soll Eltern diese Einschätzung erleichtern: http://www.klicksafe.de/service/aktuelles/news/detail/checkliste-ist-ihr-kind-reif-fuer-ein-smartphone/
Was Kinder zum Thema IT-Sicherheit außerdem wissen sollten? Tipps finden Sie auf der Webseite "BSI für Bürger": https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/DigitaleGesellschaft/Kinderschutz/kinderschutz_node.html
Die Abwägung für Eltern ist nicht immer einfach, ob ihr Kind für die Nutzung eines Smartphones bereits die dafür nötige Medienkompetenz besitzt.
Eine Checkliste, die "klicksafe" in Zusammenarbeit mit Handysektor erstellt hat, soll Eltern diese Einschätzung erleichtern: http://www.klicksafe.de/service/aktuelles/news/detail/checkliste-ist-ihr-kind-reif-fuer-ein-smartphone/
Was Kinder zum Thema IT-Sicherheit außerdem wissen sollten? Tipps finden Sie auf der Webseite "BSI für Bürger": https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/DigitaleGesellschaft/Kinderschutz/kinderschutz_node.html
Dienstag, 4. Juli 2017
Messenger WhatsApp und Co.: was Nutzer beachten sollten
Nicht genug, dass Facebook die Daten der Nutzer des mittlerweile hauseigenen Messenger-Dienstes "WhatsApp" mit den anderen Facebook-Unternehmen teilen möchte - es besteht für sie laut Beschluss vom Amtsgericht Bad Hersfeld auch ein theoretisches Abmahn-Risiko.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat für Nutzer, die sich mittlerweile für einen anderen Messenger entschieden haben und ihren WhatsApp-Account in den Einstellungen löschen möchten, hilfreiche Tipps dazu parat. Darüber hinaus gibt es Infos darüber, was bei der Wahl alternativer Messenger beachtet werden sollte: vz Brandenburg
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat für Nutzer, die sich mittlerweile für einen anderen Messenger entschieden haben und ihren WhatsApp-Account in den Einstellungen löschen möchten, hilfreiche Tipps dazu parat. Darüber hinaus gibt es Infos darüber, was bei der Wahl alternativer Messenger beachtet werden sollte: vz Brandenburg
ADAC warnt: Betrüger als "Gelbe Engel" in Osteuropa unterwegs
Der ADAC warnt vor Betrügern, die als vermeintliche ADAC-Abschleppfahrer ("Gelbe Engel") Urlauber abzocken. Obendrein sind sie manchmal technisch so gut ausgestattet, dass sie per Störsender einen Anruf ihrer Opfer bei einer ADAC-Auslandsnotrufstation verhindern können. Der Automobilclub erklärt dazu:
Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG warnt erneut vor falschen Abschleppfahrern, die sich als Gelbe Engel ausgeben und Reisenden viel Geld für Abschlepp- und teils unnötige Werkstattleistungen abknöpfen. Außer in Ungarn und Serbien sind die Betrüger jetzt auch vermehrt in Bulgarien, Kroatien und Slowenien aktiv. Dazu sind die Slowakei, Litauen und Polen betroffen.
Um die Urlauber in die Falle zu locken, nutzen die Betrüger Fahrzeuge in der farblichen Gestaltung der Pannenhilfe-Autos, mit dem Logo des Clubs oder der Aufschrift „Im Auftrag des ADAC“. Auch das Personal tritt im Gewand der ADAC-Straßenwachtfahrer auf. Doch: Im Ausland betreibt der ADAC keine eigene Straßenwacht-Flotte, und die dortigen Vertragspartner dürfen weder auf ihren Fahrzeugen noch an Werkstätten ADAC Logos verwenden.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Diesen Sommer wird im kroatischen Istrien und im Raum Rijeka ein ADAC-Straßenwachtfahrer wegen des Sommerreiseverkehrs und des erhöhten Pannenaufkommens in dieser Region eingesetzt. In Norditalien ist ebenfalls ein Gelber Engel ganzjährig als Pannenhelfer für die ADAC-Notrufstation tätig.
Autofahrer sollten daher folgende Hinweise beachten: Im Falle einer Panne außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich der Auslandsnotruf unter der Nummer +49 89 22 22 22 zu kontaktieren. Die Auslandsnotrufstation vermittelt dann einen Pannenhelfer oder einen Abschleppdienst vor Ort. Durch diesen Auftrag kennt der „echte“ Pannenhelfer die Mitgliedsdaten des Liegengebliebenen und kann im Zweifel so nachweisen, dass er im Auftrag des ADAC handelt.
Besonders offensichtlich ist die Taktik vieler Betrüger, bereits an der Autobahn zu warten und direkt nach einer Panne aufzutauchen, um dem Hilfesuchenden ihre Dienste anzubieten. Anrufversuche der Autofahrer beim ADAC-Auslandsnotruf können fehlschlagen, da die falschen Pannenhelfer Störsender in ihren Fahrzeugen installiert haben, die das Telefonnetz unterbrechen und eine Mobilfunkverbindung unmöglich machen. In so einer Situation sollten Autofahrer ihr Fahrzeug abschließen, sich einige Meter entfernen und von dort den ADAC-Auslandsnotruf kontaktieren.
Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG betreibt zehn Auslandsnotrufstationen in Europa. Fahrzeugbezogene Leistungen wie beispielsweise die Pannenhilfe und das Abschleppen im Ausland stellen Versicherungsleistungen dar und sind über die ADAC Plus-Mitgliedschaft abgedeckt.
Quelle: ADAC Pressemitteilung
Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG warnt erneut vor falschen Abschleppfahrern, die sich als Gelbe Engel ausgeben und Reisenden viel Geld für Abschlepp- und teils unnötige Werkstattleistungen abknöpfen. Außer in Ungarn und Serbien sind die Betrüger jetzt auch vermehrt in Bulgarien, Kroatien und Slowenien aktiv. Dazu sind die Slowakei, Litauen und Polen betroffen.
Um die Urlauber in die Falle zu locken, nutzen die Betrüger Fahrzeuge in der farblichen Gestaltung der Pannenhilfe-Autos, mit dem Logo des Clubs oder der Aufschrift „Im Auftrag des ADAC“. Auch das Personal tritt im Gewand der ADAC-Straßenwachtfahrer auf. Doch: Im Ausland betreibt der ADAC keine eigene Straßenwacht-Flotte, und die dortigen Vertragspartner dürfen weder auf ihren Fahrzeugen noch an Werkstätten ADAC Logos verwenden.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Diesen Sommer wird im kroatischen Istrien und im Raum Rijeka ein ADAC-Straßenwachtfahrer wegen des Sommerreiseverkehrs und des erhöhten Pannenaufkommens in dieser Region eingesetzt. In Norditalien ist ebenfalls ein Gelber Engel ganzjährig als Pannenhelfer für die ADAC-Notrufstation tätig.
Autofahrer sollten daher folgende Hinweise beachten: Im Falle einer Panne außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich der Auslandsnotruf unter der Nummer +49 89 22 22 22 zu kontaktieren. Die Auslandsnotrufstation vermittelt dann einen Pannenhelfer oder einen Abschleppdienst vor Ort. Durch diesen Auftrag kennt der „echte“ Pannenhelfer die Mitgliedsdaten des Liegengebliebenen und kann im Zweifel so nachweisen, dass er im Auftrag des ADAC handelt.
Besonders offensichtlich ist die Taktik vieler Betrüger, bereits an der Autobahn zu warten und direkt nach einer Panne aufzutauchen, um dem Hilfesuchenden ihre Dienste anzubieten. Anrufversuche der Autofahrer beim ADAC-Auslandsnotruf können fehlschlagen, da die falschen Pannenhelfer Störsender in ihren Fahrzeugen installiert haben, die das Telefonnetz unterbrechen und eine Mobilfunkverbindung unmöglich machen. In so einer Situation sollten Autofahrer ihr Fahrzeug abschließen, sich einige Meter entfernen und von dort den ADAC-Auslandsnotruf kontaktieren.
Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG betreibt zehn Auslandsnotrufstationen in Europa. Fahrzeugbezogene Leistungen wie beispielsweise die Pannenhilfe und das Abschleppen im Ausland stellen Versicherungsleistungen dar und sind über die ADAC Plus-Mitgliedschaft abgedeckt.
Quelle: ADAC Pressemitteilung
Montag, 3. Juli 2017
Achung, Allergiker: Senf im TEMMA – BBQ Ketchup mit Rauchsalz, 247ml
wertkreis Gütersloh gGmbH ruft TEMMA – BBQ Ketchup mit Rauchsalz, 247ml zurück (alle Mindesthaltbarkeitsdaten | EAN-Code: 4388844052970).
Grund dafür: Das Produkt enthält in der beigefügten Gewürzmischung geringe Mengen der allergenen Zutat Senf (0,03%), die auf dem Produkt in Folge eines Versehens nicht deklariert wurde. Da allergische Reaktionen von Menschen mit einer Senfunverträglichkeit darum nicht auszuschließen sind, rät die wertkreis Gütersloh gGmbH diesem Personenkreis dringend von einem Verzehr der Produkte ab.
Kunden können das Produkt im jeweiligen Temma-Markt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 29 KB): Pressetext wertkreis Rückrufaktion
Grund dafür: Das Produkt enthält in der beigefügten Gewürzmischung geringe Mengen der allergenen Zutat Senf (0,03%), die auf dem Produkt in Folge eines Versehens nicht deklariert wurde. Da allergische Reaktionen von Menschen mit einer Senfunverträglichkeit darum nicht auszuschließen sind, rät die wertkreis Gütersloh gGmbH diesem Personenkreis dringend von einem Verzehr der Produkte ab.
Kunden können das Produkt im jeweiligen Temma-Markt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 29 KB): Pressetext wertkreis Rückrufaktion
Führerschein im Ausland verloren – was tun?
Der ADAC gibt hier Tipps, wie Betroffene im Falle eines Verlustes des Führerscheins im Ausland richtig handeln:
- Verliert ein Urlauber seinen Führerschein im Ausland, muss er das nicht der Botschaft, dem Konsulat oder der örtlichen Polizei melden. Ein Interimsdokument im Sinne eines Führerscheins wird nicht ausgestellt. Der Betroffene kann seinen Ersatzführerschein erst nach Rückkehr aus dem Ausland beantragen und sich dafür an die Führerscheinstelle seines Wohnorts wenden.
- Wurde das Dokument gestohlen, empfiehlt sich grundsätzlich eine Anzeige bei der örtlichen Polizei, die eine Diebstahlsanzeige ausstellt. Diese sollte der Fahrer immer bei sich haben, weil bei einer Kontrolle manchmal von einem Bußgeld abgesehen wird.
- Egal ob Verlust oder Diebstahl, die deutsche Behörde erteilt erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub einen vorläufigen Führerschein. Er ist bis zur Ausstellung des Ersatzführerscheins (Kartenführerschein) gültig.
- Fährt der Urlauber auf dem Heimweg ohne Führerschein über mehrere Grenzen hinweg, droht ein Bußgeld des jeweiligen Landes. Dies beträgt in Österreich meist 36 Euro, in der Schweiz 20 Franken und Italien ab 86 Euro.
- Bei einer Polizeikontrolle in Deutschland kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro für das Nichtmitführen verhängt werden. Wer ohne Führerschein zurück nach Deutschland fährt, riskiert aber kein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da diese nach dem Verlust bestehen bleibt.
Angaben zu Nährwerten: Lebensmittelindustrie wählt unrealistische Portionsgrößen
Wer auf seine Gesundheit achtet, für den können die Nährwertangaben der Lebensmittel auf der Verpackung ein wichtiges Kriterium sein. Doch wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert, geben Lebensmittelhersteller unrealistische Portionsgrößen an - so werden u.a. Salz- und Fettgehalt und die Kalorienangabe "künstlich" klein gerechnet.
Für Menschen mit z.B. Diabetes oder Nierenerkrankung kann dies sogar gefährlich werden; sie sind erst recht darauf angewiesen, auf den Zucker- bzw. Salzgehalt zu achten. Denn wer isst schon lediglich 30 g aus einer Chips- oder Nusspackung oder nur einen Riegel von einer Tafel Schokolade? Oft wird da schon "in einem Rutsch" die Packung leergeknabbert. Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
Für Menschen mit z.B. Diabetes oder Nierenerkrankung kann dies sogar gefährlich werden; sie sind erst recht darauf angewiesen, auf den Zucker- bzw. Salzgehalt zu achten. Denn wer isst schon lediglich 30 g aus einer Chips- oder Nusspackung oder nur einen Riegel von einer Tafel Schokolade? Oft wird da schon "in einem Rutsch" die Packung leergeknabbert. Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
Samstag, 1. Juli 2017
Pflegeberufegesetz zur Reform der Pflegeberufe
Der Deutsche Bundestag hat am 22. Juni 2017 das "Gesetz zur Reform der Pflegeberufe" (Pflegeberufereformgesetz) beschlossen.
Mit dem Gesetz sollen die Pflegeberufe modernisiert und fit für den demografischen Wandel gemacht werden.
Die wohl wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes:
Damit soll die Grundlage geschaffen werden, um rechtzeitig vor Beginn der neuen Ausbildung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorlegen zu können. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen.
Wer sich schon jetzt für eine Ausbildung in den entsprechenden Bereichen interessiert, kann sich auf dieser Seite vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informieren: http://www.altenpflegeausbildung.net/
Mit dem Gesetz sollen die Pflegeberufe modernisiert und fit für den demografischen Wandel gemacht werden.
Die wohl wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes:
- Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.
- Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, mit der Möglichkeit einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen. Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.
- Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben. Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung soll überprüft werden, ob für diese gesonderten Abschlüsse weiterhin Bedarf besteht.
- Die Pflegehelferausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das Pflegestudium geben.
- Für die berufliche Pflegeausbildung ist eine einheitliche Finanzierung unter besonderer Berücksichtigung von Schulgeldfreiheit und des Anspruchs der Auszubildenden auf angemessene Ausbildungsvergütung vorgesehen.
Damit soll die Grundlage geschaffen werden, um rechtzeitig vor Beginn der neuen Ausbildung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorlegen zu können. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen.
Wer sich schon jetzt für eine Ausbildung in den entsprechenden Bereichen interessiert, kann sich auf dieser Seite vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informieren: http://www.altenpflegeausbildung.net/
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