Mittwoch, 26. Juli 2017

Vorsicht vor unangenehmer Urlaubsüberraschung: Wegfall der Roaming-Gebühren gilt nicht in der Luft und auf See

Nochmals* eine Warnung für Nutzer mobiler Telekommunikation bezüglich der neuen Roaming-Verordnung: die Verbraucherzentrale Berlin macht darauf aufmerksam, dass der Wegfall der Roaming-Gebühren (seit dem 15. Juni 2017) NICHT auf Kreuzfahrtschiffen und im Flugzeug gilt:

An Bord von Schiffen und während des Fluges bei immer mehr Fluggesellschaften kommen Reisende mit mobilen Geräten ins Internet. Auf beiden Beförderungsmitteln hat man oft zwei Möglichkeiten der Nutzung: entweder Roaming via Satellit oder mit WLAN.

ALLERDINGS: Das Roaming per Satellit ist bei allen Mobilfunkanbietern sehr teuer. Datenverbindungen können schnell 30 Euro pro Megabyte kosten! Der sogenannte Datenkostenairbag, der bei Kosten in Höhe von 59,90 Euro automatisch zu einer Trennung der Verbindung führen soll, greift auf See und in der Luft nicht.

Die Alternative zu den kostspieligen Verbindungen via Satellit ist der Internetzugang über WLAN. Immer mehr Reedereien und Fluggesellschaften bieten diese Nutzung an. In der Regel können Passagiere zwischen Paketen und stundenweiser Nutzung wählen. Über die genauen Konditionen der Internetnutzung an Bord und der Buchung solcher Angebote sollte man sich vor Antritt der Reise informieren.           Quelle: vz Berlin

*Siehe auch unseren Artikel hier: Ende der Roaming-Gebühren in der EU ab dem 15.06 - doch Vorsicht: es gibt Ausnahmen!

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