Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und Behörden warnen vor Geldanlagen namens "Binäre Optionen".
Solche Geldanlagen seien hochriskante Termingeschäfte, bei denen ein
Anleger mit Hilfe eines Brokers darauf wettet, dass sich beispielsweise
eine Aktie oder Währung bis zu einem festgelegten Zeitpunkt über oder
unter einen vorgegebenen Wert entwickelt.
Tippt der Anleger richtig, wird ihm der Gewinn angeblich ausgezahlt.
Liegt er falsch, verliert er sein gesamtes eingesetztes Kapital. Die
europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hatte zuletzt im
Juli 2016 vor diesen Produkten gewarnt. Dieser Warnung schloss sich die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an.
Zudem gibt es noch den Trick, den Anlegern auch bei erfolgreichen Wetten ihren Gewinn nicht auszuzahlen. Michael Herte, Experte für Finanzdienstleistungen bei der
Verbraucherzentrale beobachtete: "Betroffene beschweren sich bei uns, dass ihnen
nach einem geglückten Geschäft der Gewinn nicht ausgezahlt wurde. Manche
berichten auch, dass die Broker für diese Binären Optionen sie so lange
zum Weiterspielen gedrängt haben, bis alle Gewinne verloren sind."
Das Geld lässt sich für Opfer solcher Maschen nur schwer zurückholen. Da die Anbieter dieser heiklen Optionsgeschäfte
oft reine Briefkastenadressen im fernen Ausland wie etwa Samoa angeben,
sind sie rechtlich kaum greifbar. Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Mittwoch, 31. Mai 2017
Automatisches Update des Microsoft-Moduls zum Schutz vor schädlicher Software
Dies ist eine Warnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Im Microsoft-Modul zum Schutz vor schädlicher Software befinden sich mehrere Sicherheitslücken. Das Modul wird unter anderem im Windows Defender eingesetzt, um Ihr System vor Angriffen aus dem Internet zu schützen.
Betroffen sind folgende Systeme:
Dazu stellt Microsoft für Windows Defender und andere Sicherheitsprodukte Informationen zur Verfügung, konsultieren Sie bitte die 'Informationen zur Bereitstellung des Microsoft-Moduls zum Schutz vor schädlicher Software' (Referenz anbei).
Informationen zur Bereitstellung des Microsoft-Moduls zum Schutz vor schädlicher Software
Im Microsoft-Modul zum Schutz vor schädlicher Software befinden sich mehrere Sicherheitslücken. Das Modul wird unter anderem im Windows Defender eingesetzt, um Ihr System vor Angriffen aus dem Internet zu schützen.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Microsoft Endpoint Protection
- Microsoft Exchange Server 2013
- Microsoft Exchange Server 2016
- Microsoft Forefront Endpoint Protection
- Microsoft Forefront Endpoint Protection 2010
- Microsoft Malware Protection Engine vor 1.1.13804.0
- Microsoft Security Essentials
- Microsoft Windows Defender
- Windows Intune Endpoint Protection
- Microsoft Windows 7 SP1 x64
- Microsoft Windows 7 SP1 x86
- Microsoft Windows 8.1 x64
- Microsoft Windows 8.1 x86
- Microsoft Windows 10 x64
- Microsoft Windows 10 x86
- Microsoft Windows 10 x64 v1511
- Microsoft Windows 10 x86 v1511
- Microsoft Windows 10 x64 v1607
- Microsoft Windows 10 x86 v1607
- Microsoft Windows 10 x64 v1703
- Microsoft Windows 10 x86 v1703
- Microsoft Windows RT 8.1
- Microsoft Windows Server 2008 R2 SP1 x64 Server Core Installation
- Microsoft Windows Server 2008 R2 SP1 Itanium
- Microsoft Windows Server 2008 R2 SP1 x64
- Microsoft Windows Server 2016
- Microsoft Windows Server 2016 Server Core Installation
Dazu stellt Microsoft für Windows Defender und andere Sicherheitsprodukte Informationen zur Verfügung, konsultieren Sie bitte die 'Informationen zur Bereitstellung des Microsoft-Moduls zum Schutz vor schädlicher Software' (Referenz anbei).
Informationen zur Bereitstellung des Microsoft-Moduls zum Schutz vor schädlicher Software
Dienstag, 30. Mai 2017
Online abrufbar: Qualität der Badegewässer in Deutschland
Laut dem Umweltbundesamt (UBA) erfüllen rund 98 Prozent der Badegewässer in Deutschland die Qualitätsanforderungen der EG-Badegewässerrichtlinie. Knapp 91 Prozent wurden sogar mit der besten Note ‚ausgezeichnet‘ bewertet. Dazu wurden am 23. Mai von der EU-Kommission Daten zur Wasserqualität der Badegewässer 2016 veröffentlicht.
Schlechte Wasserqualität - zum Beispiel durch Einleitung von geklärten Abwässern, bei der auch Krankheitserreger im Wasser auftreten - kann man als Badender nicht „mit bloßem Auge" erkennen.
Daher werden regelmäßig Wasserproben genommen und auf zwei Indikatorbakterien für eine fäkale Verschmutzung untersucht: Escherichia coli und intestinale Enterokokken.
Die aktuellen Ergebnisse der Untersuchungen können für jedes Badegewässer online auf den Internetseiten der Bundesländer eingesehen werden. Eine Übersicht gibt es unter http://www.uba.de/wasserqualitaet-in-badegewaessern.
Weitere Infos zu diesem Thema:
Schlechte Wasserqualität - zum Beispiel durch Einleitung von geklärten Abwässern, bei der auch Krankheitserreger im Wasser auftreten - kann man als Badender nicht „mit bloßem Auge" erkennen.
Daher werden regelmäßig Wasserproben genommen und auf zwei Indikatorbakterien für eine fäkale Verschmutzung untersucht: Escherichia coli und intestinale Enterokokken.
Die aktuellen Ergebnisse der Untersuchungen können für jedes Badegewässer online auf den Internetseiten der Bundesländer eingesehen werden. Eine Übersicht gibt es unter http://www.uba.de/wasserqualitaet-in-badegewaessern.
Weitere Infos zu diesem Thema:
Montag, 29. Mai 2017
Reisen innerhalb der EU: die Rechte der Verbraucher
Und da jetzt wieder die große Reisesaison beginnt: Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat auf seinem Internetportal u.a. die Rechte für Reisende innerhalb der EU veröffentlicht (Infos nach dem Anklicken des jeweiligen Links):
- Flugzeug
- Bus, Bahn und Schiff
- Unterkunft
- Pauschalreise
- Tickets, Konzerte und Sportveranstaltungen
- Sprachschulen
Trekking-Räder im ADAC-Test: Rahmenbruch und mangelnde Stabilität auch bei Markenherstellern
Der ADAC hat zusammen mit der Stiftung Warentest in einem Test diesmal Trekkingfahrräder genauer unter die Lupe genommen.
Das Ergebnis: von 20 getesteten Modellen erreichten nur zwölf das Testurteil „gut“. Die Markenräder im Preissegment zwischen 750 und 950 Euro wurden auf Sicherheit, Haltbarkeit, Handhabung, Fahreigenschaften und Schadstoffbelastung geprüft.
„Unser Ergebnis zeigt Licht und Schatten“, so Dr. Reinhard Kolke, Leiter Test und Technik beim ADAC. „Gerade Fahrradfahrer als schwächere Verkehrsteilnehmer müssen durch sichere Standards geschützt werden. Hierfür sollten sich einige Hersteller hinsichtlich Produktqualität und Verbraucherinformation eindeutig mehr Mühe geben.“
Die detaillierten Testergebnisse mit weiteren Infos zu den Testkriterien finden Interessierte hier: adac.de - Test Trekkingfahrräder Ergebnisse
Das Ergebnis: von 20 getesteten Modellen erreichten nur zwölf das Testurteil „gut“. Die Markenräder im Preissegment zwischen 750 und 950 Euro wurden auf Sicherheit, Haltbarkeit, Handhabung, Fahreigenschaften und Schadstoffbelastung geprüft.
„Unser Ergebnis zeigt Licht und Schatten“, so Dr. Reinhard Kolke, Leiter Test und Technik beim ADAC. „Gerade Fahrradfahrer als schwächere Verkehrsteilnehmer müssen durch sichere Standards geschützt werden. Hierfür sollten sich einige Hersteller hinsichtlich Produktqualität und Verbraucherinformation eindeutig mehr Mühe geben.“
Die detaillierten Testergebnisse mit weiteren Infos zu den Testkriterien finden Interessierte hier: adac.de - Test Trekkingfahrräder Ergebnisse
Freitag, 26. Mai 2017
Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen
Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt
vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.
Diesmal mit Infos u.a. über:
Diesmal mit Infos u.a. über:
- Ransomware: Massiver Cyber-Angriff "WannaCry" gefährdet allgemeine Sicherheit
- Online-Shopping: DNS-Konfigurationsfehler im ICE WLAN WIFIonICE löste Zertifikatswarnung bei Besuch von PayPal-Webseite aus
- Asus-Router: Sicherheitslücken schließen
- Speichermedien: Daten richtig löschen
Wochenreport 21/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Achtung, Allergiker (Sellerie, Erdnuss): Rückruf Steak Spice der Marke "Anna and Clara´s". Details: hier
- Rückruf: STEC-Bakterien in Weichkäse „Keiems Bloempje“. Details: hier
- Rückruf via real: TiP Joghurt mild 3,5% Fett (4x150g). Details: hier
- Rückruf: Van Moof ruft Räder der B- und S-Serien zurück. Details: hier
- Sicherheitshinweis: Pixar Reisebecher vom Disney Store Europa . Details: hier
- Rivella ruft ihre Gastronomie- Glasflaschen zurück. Details: hier
- Rückruf via Netto: "Das Beste vom Lande" Joghurt, mild, gerührt 4x150 g. Details: hier
- Landschlachthof Mühlberg ruft "Feine Teewurst" zurück. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Pink statt weiß - Verbotener Farbstoff in Rüben gefunden
- Umweltverbände kritisieren neues Düngegesetz - Unerwünschter Nährstoffeintrag ins Grundwasser
- Mein ökologischer Rucksack - Onlinerechner des Wuppertal Instituts
- Diät für Katze besser mit tierärztlicher Beratung
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 21/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 25. Mai 2017
Microsoft-Nutzer: Falsche "Support-Mitarbeiter" wieder aktiv
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt erneut vor falschen "Support-Mitarbeitern":
Microsoft-Nutzer, die einen Anruf oder Mitteilung via Computer-Bildschirm von angeblichen Support-Mitarbeitern erhalten, sollten sich auf keine Gespräche einlassen und das Telefonat sofort beenden.
Es handelt sich um Betrüger, die mit der Support-Masche wieder aktiv sind. Die Polizei Niedersachsen warnt, dass es zurzeit vermehrt zu entsprechenden Anzeigen von Nutzern kommt.
Wenn Sie jemand auf diese Weise kontaktiert, sollten Sie keine Fernsoftware installieren, auf Links in angezeigten Support-Webseiten klicken, sich in Telefonate verwickeln lassen oder gar Zahlungsdaten preisgeben. Grundsätzlich gilt: Der Kunden-Support von Herstellern würde Sie niemals telefonisch kontaktieren und um Fernzugriff auf Ihren Desktop bitten.
Hier gibt es noch weitere Infos zu diesem Thema vom "Ratgeber Internetkriminalität" der Polizei Niedersachsen: Falscher Microsoft-Support weiter am Telefon
Microsoft-Nutzer, die einen Anruf oder Mitteilung via Computer-Bildschirm von angeblichen Support-Mitarbeitern erhalten, sollten sich auf keine Gespräche einlassen und das Telefonat sofort beenden.
Es handelt sich um Betrüger, die mit der Support-Masche wieder aktiv sind. Die Polizei Niedersachsen warnt, dass es zurzeit vermehrt zu entsprechenden Anzeigen von Nutzern kommt.
Wenn Sie jemand auf diese Weise kontaktiert, sollten Sie keine Fernsoftware installieren, auf Links in angezeigten Support-Webseiten klicken, sich in Telefonate verwickeln lassen oder gar Zahlungsdaten preisgeben. Grundsätzlich gilt: Der Kunden-Support von Herstellern würde Sie niemals telefonisch kontaktieren und um Fernzugriff auf Ihren Desktop bitten.
Hier gibt es noch weitere Infos zu diesem Thema vom "Ratgeber Internetkriminalität" der Polizei Niedersachsen: Falscher Microsoft-Support weiter am Telefon
Mittwoch, 24. Mai 2017
Rückruf via real: TiP Joghurt mild 3,5% Fett (4x150g)
Nochmals* ein Rückruf von dem Unternehmen DMK Deutsches Milchkontor GmbH:
*siehe hier
- TiP Joghurt mild 3,5% Fett (4x150g)
Vertrieb über Filialen der Fa. real,-
Chargen-Nr.: 0050093885 | 0050094307 | 0050094294 | 0050094821 | 0050095257
Mindesthaltbarkeitsdaten: 26.05.2017 | 03.06.2017 | 01.06.2017 | 11.06.2017 | 16.06.2017
*siehe hier
Sicherheitshinweis: Pixar Reisebecher vom Disney Store Europa
Der Disney Store Europa hat freiwillig Pixar Reisebecher aus dem Verkauf genommen. Die betroffenen Becher haben folgende Artikelnummern: 465034585952, 465034586607, 465034586782 und 465034586867. Verkauft wurden diese Becher exklusiv im Disney Store seit September 2016.
Screenshot: disneystore.de
Grund für die Maßnahme: wenn der Becher inkorrekt verwendet wird, besteht die Möglichkeit, dass die Zunge steckenbleibt.
Es gibt allerdings keine Pläne für einen Rückruf dieser Reisebecher - sollten Kunden dennoch Bedenken haben, ist der Disney Store gerne bereit, eine Rückerstattung für die Reisebecher dieses Designs vorzunehmen.
Gäste können diese kostenlos über den Kundendienst retournieren. Dieser kann unter 0800 100 7113 kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz oder unter 00800 5765 5765 kostenfrei aus dem österreichischen und schweizer Festnetz oder per E-Mail unter service@disneystore.de kontaktiert werden. Quelle mit weiteren Infos: disneystore.de
Screenshot: disneystore.de
Grund für die Maßnahme: wenn der Becher inkorrekt verwendet wird, besteht die Möglichkeit, dass die Zunge steckenbleibt.
Es gibt allerdings keine Pläne für einen Rückruf dieser Reisebecher - sollten Kunden dennoch Bedenken haben, ist der Disney Store gerne bereit, eine Rückerstattung für die Reisebecher dieses Designs vorzunehmen.
Gäste können diese kostenlos über den Kundendienst retournieren. Dieser kann unter 0800 100 7113 kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz oder unter 00800 5765 5765 kostenfrei aus dem österreichischen und schweizer Festnetz oder per E-Mail unter service@disneystore.de kontaktiert werden. Quelle mit weiteren Infos: disneystore.de
Marktwächterwarnung vor Fake-Abmahnungen per E-Mail
Dem Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz liegen Beschwerden von Verbrauchern aus sieben Bundesländern vor; demnach beschweren sich diese Verbraucher über Fake-Abmahnungen, die sie im Zusammenhang mit der Bildbearbeitungssoftware Adobe Photoshop per E-Mail erhalten.
Wie das Marktwächter-Team in diesem Zusammenhang erklärt, erhielten die Betroffenen in den E-Mails eine Abmahnung aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Solche E-Mails werden im Namen bekannter Abmahn-Kanzleien verschickt und beinhalten Forderungen nach hohen Schadensersatzsummen von bis zu 4.000 Euro.
Die Marktwächterexperten warnen: Die täuschend echt wirkenden E-Mails sind gefälscht; nach Erkenntnissen der Marktwächterexperten handelt es sich hierbei um eine betrügerische Masche von Kriminellen, die sich lediglich der Namen bekannter Kanzleien bedienen.
Dazu erklärt Maximilian Heitkämper, Referent Recht im Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen werden von Anwaltskanzleien allein aus Gründen der Rechtssicherheit niemals ausschließlich per E-Mail, sondern immer per Post verschickt“ und weiter: „Da dies nicht jedem bekannt ist, warnen wir Verbraucher, hier nicht in die Falle zu tappen.“
Außerdem enthalten diese gefälschten Abmahnungen einen Link, auf den der Empfänger klicken soll. Dieser Link kann wie bei anderen Spam-E-Mails zu einer Schadsoftware führen.
Wie das Marktwächter-Team in diesem Zusammenhang erklärt, erhielten die Betroffenen in den E-Mails eine Abmahnung aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Solche E-Mails werden im Namen bekannter Abmahn-Kanzleien verschickt und beinhalten Forderungen nach hohen Schadensersatzsummen von bis zu 4.000 Euro.
Die Marktwächterexperten warnen: Die täuschend echt wirkenden E-Mails sind gefälscht; nach Erkenntnissen der Marktwächterexperten handelt es sich hierbei um eine betrügerische Masche von Kriminellen, die sich lediglich der Namen bekannter Kanzleien bedienen.
Dazu erklärt Maximilian Heitkämper, Referent Recht im Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen werden von Anwaltskanzleien allein aus Gründen der Rechtssicherheit niemals ausschließlich per E-Mail, sondern immer per Post verschickt“ und weiter: „Da dies nicht jedem bekannt ist, warnen wir Verbraucher, hier nicht in die Falle zu tappen.“
Außerdem enthalten diese gefälschten Abmahnungen einen Link, auf den der Empfänger klicken soll. Dieser Link kann wie bei anderen Spam-E-Mails zu einer Schadsoftware führen.
Umfrage der Verbraucherzentrale: Basiskonto offenbart Schwachstellen
Umfrage der Verbraucherzentrale zeigt mangelnde Auskunftsbereitschaft und komplizierte Preisgestaltung
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat eine Umfrage Anfang des Jahres bei 52 Banken und Sparkassen im Land durchgeführt. Das ernüchternde Ergebnis: Das Basiskonto, vorrangig für weniger zahlungskräftige Verbraucher gedacht, erfüllt in der Praxis häufig nicht seinen gesetzlichen Auftrag.
Demnach hat weniger als die Hälfte der Institute die Fragen beantwortet. Die anderen 30 haben keine verwertbaren Antworten geschickt oder sich gar nicht zurück gemeldet. Und auch auf den Internetseiten der Kreditinstitute waren laut Verbraucherzentrale Informationen häufig gar nicht oder nur in Teilen zu finden.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat eine Umfrage Anfang des Jahres bei 52 Banken und Sparkassen im Land durchgeführt. Das ernüchternde Ergebnis: Das Basiskonto, vorrangig für weniger zahlungskräftige Verbraucher gedacht, erfüllt in der Praxis häufig nicht seinen gesetzlichen Auftrag.
Demnach hat weniger als die Hälfte der Institute die Fragen beantwortet. Die anderen 30 haben keine verwertbaren Antworten geschickt oder sich gar nicht zurück gemeldet. Und auch auf den Internetseiten der Kreditinstitute waren laut Verbraucherzentrale Informationen häufig gar nicht oder nur in Teilen zu finden.
Stauprognose für das Wochenende 24. bis 28. Mai
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, müssen sich die Autofahrer am kommenden langen Wochenende nach der Ruhe an den vergangenen Wochenenden auf viele
Staus und volle Straßen einstellen.
Wegen des bundesweiten Feiertags Christi Himmelfahrt am Donnerstag fällt der Startschuss ins Wochenende bereits am Mittwoch – erfahrungsgemäß ist dies einer der staureichsten Tage des Jahres.
In sechs Bundesländern ist zudem am Freitag schulfrei. Die meisten Verkehrsstörungen sind laut dem Automobilclub neben dem Mittwoch am Sonntag zu erwarten, wenn alle Kurzurlauber wieder auf dem Heimweg sind. Bei schönem Wetter wird es auch am Feiertag eng. Am Samstag sollen hingegen kaum Autofahrer unterwegs sein.
Die Staustrecken:
Wegen des bundesweiten Feiertags Christi Himmelfahrt am Donnerstag fällt der Startschuss ins Wochenende bereits am Mittwoch – erfahrungsgemäß ist dies einer der staureichsten Tage des Jahres.
In sechs Bundesländern ist zudem am Freitag schulfrei. Die meisten Verkehrsstörungen sind laut dem Automobilclub neben dem Mittwoch am Sonntag zu erwarten, wenn alle Kurzurlauber wieder auf dem Heimweg sind. Bei schönem Wetter wird es auch am Feiertag eng. Am Samstag sollen hingegen kaum Autofahrer unterwegs sein.
Die Staustrecken:
Dienstag, 23. Mai 2017
Warnung: Betrüger rufen im Namen der Verbraucherzentrale Berlin an
Vorweg: Eigentlich gilt diese Warnmeldung erst einmal regional für Berlin; allerdings haben Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt, dass Kriminelle mit ihren Maschen auch auf "Wanderschaft" gehen - d.h. dass neben/nach Berlin auch andere Städte "abgegrast" werden oder dass anderswo lokalisierte Verbrecher die Maschen kopieren.
Die Warnmeldung von der Verbraucherzentrale Berlin: dort gibt es aktuell Anrufer, die sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale ausgeben und angeblich eine Umfrage durchführen. Die Anrufer möchten wissen, wie viele Personen im Haushalt leben, ob es einen Hund gibt etc.
Dies könnte dazu dienen, einen Einbruch vorzubereiten. Am besten sei es, den Hörer sofort aufzulegen und nicht weiter zu reagieren. Die Verbraucherzentrale ruft Verbraucherinnen und Verbraucher niemals unaufgefordert an.
Die Warnmeldung von der Verbraucherzentrale Berlin: dort gibt es aktuell Anrufer, die sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale ausgeben und angeblich eine Umfrage durchführen. Die Anrufer möchten wissen, wie viele Personen im Haushalt leben, ob es einen Hund gibt etc.
Dies könnte dazu dienen, einen Einbruch vorzubereiten. Am besten sei es, den Hörer sofort aufzulegen und nicht weiter zu reagieren. Die Verbraucherzentrale ruft Verbraucherinnen und Verbraucher niemals unaufgefordert an.
Erpressersoftware (Ransomware): Tipps und Sicherheitsmaßnahmen
Längst haben auch Kriminelle das Internet entdeckt: mittels "Ransomware" (Erpressersoftware) werden die Daten auf den Computern, Smartphones etc. der Opfer verschlüsselt; diese sollen dann eine gewisse Summer überweisen, damit die Daten wieder entschlüsselt werden können.
(Allerdings wird geraten, nicht zu zahlen, weil es (a) keine Garantie dafür gibt, dass danach tatsächlich eine Entschlüsselung stattfindet und (b) man so den Kriminellen klar macht, dass dieses "Geschäftsmodell" sich nicht lohnt. Stattdessen sollte man den Bildschirm mit der Nachricht der Erpresser abfotografieren und damit Anzeige erstatten.)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Tipps parat, um eine Ansteckung mit Erpressersoftware zu vermeiden und damit der Schaden - sollte es dennoch zu einer Infektion mit einer Ransomware kommen - möglichst gering für das Opfer bleibt: bsi-fuer-buerger.de
(Allerdings wird geraten, nicht zu zahlen, weil es (a) keine Garantie dafür gibt, dass danach tatsächlich eine Entschlüsselung stattfindet und (b) man so den Kriminellen klar macht, dass dieses "Geschäftsmodell" sich nicht lohnt. Stattdessen sollte man den Bildschirm mit der Nachricht der Erpresser abfotografieren und damit Anzeige erstatten.)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Tipps parat, um eine Ansteckung mit Erpressersoftware zu vermeiden und damit der Schaden - sollte es dennoch zu einer Infektion mit einer Ransomware kommen - möglichst gering für das Opfer bleibt: bsi-fuer-buerger.de
Montag, 22. Mai 2017
Ransomware "WannaCry" attackiert weiterhin Windows-Systeme
Wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aktuell mitteilt, hat die weltweite Ransomware-Attacke auf Windows-Systeme durch "WannaCry" die Brisanz der Bedrohung durch Schadsoftware auf nicht
aktualisierte Systeme wieder bestätigt.
Systeme, die das seit März verfügbare Sicherheitsupdate für die Microsoft Betriebssysteme Windows noch nicht eingespielt haben, wurden gezielt angegriffen, um den Verschlüsselungs-Trojaner einzuschleusen.
Wer noch ohne ensprechendes Sicherheitsupdate herumkurbelt, kann ein Update unter folgenden Links nachholen:
Systeme, die das seit März verfügbare Sicherheitsupdate für die Microsoft Betriebssysteme Windows noch nicht eingespielt haben, wurden gezielt angegriffen, um den Verschlüsselungs-Trojaner einzuschleusen.
Wer noch ohne ensprechendes Sicherheitsupdate herumkurbelt, kann ein Update unter folgenden Links nachholen:
- Das Sicherheitsupdate von Microsoft vom 14. März 2017 (MS17-010) steht unter Microsoft-Sicherheitsbulletin MS17-010 – Kritisch zur Verfügung.
- Auch für ältere Windows-Versionen hat Microsoft einen Patch zur Verfügung gestellt: Customer Guidance for WannaCrypt attacks
Inkontinenzhilfen: Neue Vorgaben für bessere Kassenleistung
Manche Krankenkassen haben sich in der Vergangenheit öfter mal quer gestellt, wenn es um die Wahl und Lieferung von Inkontinenzhilfen ging. Eine neue Vorgabe soll seit März eine bessere Versorgung sicherstellen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beschreibt, welche Rechte Betroffene auf diesem Gebiet nun haben: verbraucherzentrale.nrw/kassenleistung-inkontinenzhilfen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beschreibt, welche Rechte Betroffene auf diesem Gebiet nun haben: verbraucherzentrale.nrw/kassenleistung-inkontinenzhilfen
Komasaufen wird uncool
Laut einer neuen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) trinken Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 25 Jahren weniger und maßvoller Alkohol als früher.
Demnach greift durchschnittlich jeder zehnte befragte Teenager zwischen 12 und 17 Jahren einmal in der Woche zu alkoholischen Getränken. Im Jahr 2004 waren es noch mehr als doppelt so viele (21,2 Prozent). Auch bei den Älteren sei der regelmäßige Alkoholkonsum rückläufig, heißt es in der Studie. Knapp ein Drittel (30,7 Prozent) trinkt hier regelmäßig, 2004 war es fast die Hälfte (43,6 Prozent).
Allerdings: fast jeder siebte interviewte Teenager (13,5 Prozent) gab zu, sich im Monat vor der Umfrage einmal in einen Rausch getrunken zu haben. Gut drei Prozent von ihnen konsumierten dabei Mengen, die bereits für Erwachsene als riskant gelten. 2004 hatte jedoch noch fast ein Viertel (22,6 Prozent) der jungen Leute Erfahrungen mit sogenanntem Komasaufen - und jeder zehnte langte dabei über alle Maßen zu.
Die Polizeiliche Kriminalprävention vermittelt auf der Seite www.staygold.eu weitere Informationen zum Thema Komasaufen. Speziell für Jugendliche möchte die Kampagne «Alkohol? Kenn dein Limit» auf ihrer Internetseite www.kenn-dein-limit.info Wissen rund um den Alkoholkonsum ohne erhobenen Zeigefinger vermitteln.
Demnach greift durchschnittlich jeder zehnte befragte Teenager zwischen 12 und 17 Jahren einmal in der Woche zu alkoholischen Getränken. Im Jahr 2004 waren es noch mehr als doppelt so viele (21,2 Prozent). Auch bei den Älteren sei der regelmäßige Alkoholkonsum rückläufig, heißt es in der Studie. Knapp ein Drittel (30,7 Prozent) trinkt hier regelmäßig, 2004 war es fast die Hälfte (43,6 Prozent).
Allerdings: fast jeder siebte interviewte Teenager (13,5 Prozent) gab zu, sich im Monat vor der Umfrage einmal in einen Rausch getrunken zu haben. Gut drei Prozent von ihnen konsumierten dabei Mengen, die bereits für Erwachsene als riskant gelten. 2004 hatte jedoch noch fast ein Viertel (22,6 Prozent) der jungen Leute Erfahrungen mit sogenanntem Komasaufen - und jeder zehnte langte dabei über alle Maßen zu.
Die Polizeiliche Kriminalprävention vermittelt auf der Seite www.staygold.eu weitere Informationen zum Thema Komasaufen. Speziell für Jugendliche möchte die Kampagne «Alkohol? Kenn dein Limit» auf ihrer Internetseite www.kenn-dein-limit.info Wissen rund um den Alkoholkonsum ohne erhobenen Zeigefinger vermitteln.
Samstag, 20. Mai 2017
Achtung, GMX-Nutzer: SMS von Betrügern unterwegs
Wer ein E-Mail-Konto bei GMX besitzt und eine oder mehrere SMS
erhält, die unter Angabe eines Links dazu auffordert, sich in sein Konto anzumelden, um einen "Prüfungsprozess" freizugeben, sollte dem Link nicht folgen und diese SMS umgehend löschen.
Denn wer dem Link folgt, gelangt auf eine gefälschte Seite, die der regulären GMX-Login-Seite nachempfunden ist, und mit der die Nutzerdaten abgefischt werden sollen - so warnt mimikama: mimikama.at
Denn wer dem Link folgt, gelangt auf eine gefälschte Seite, die der regulären GMX-Login-Seite nachempfunden ist, und mit der die Nutzerdaten abgefischt werden sollen - so warnt mimikama: mimikama.at
Sicherheitsupdates für VMware Workstation Pro und Player
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
VMWare schließt für VMware Workstation Pro und Player zwei Sicherheitslücken, von denen eine nur auf Linux-Systemen besteht und zu einer Übernahme des Systems durch einen Angreifer führen kann, während die andere nur auf Windows-Systemen existiert und zur Beeinträchtigung der Verfügbarkeit führt.
Betroffen sind folgende Systeme:
VMWare schließt für VMware Workstation Pro und Player zwei Sicherheitslücken, von denen eine nur auf Linux-Systemen besteht und zu einer Übernahme des Systems durch einen Angreifer führen kann, während die andere nur auf Windows-Systemen existiert und zur Beeinträchtigung der Verfügbarkeit führt.
Betroffen sind folgende Systeme:
- VMware Workstation vor Player 12.5.6
- VMware Workstation vor Pro 12.5.6
- VMware Workstation ab Player 12.x
- VMware Workstation ab Pro 12.x
- GNU/Linux
- Microsoft Windows
- Download VMware Workstation Pro (Englisch)
- Download VMware Workstation Player (Englisch)
- VMware Security Advisory VMSA-2017-0009 (Englisch)
Rückruf via Netto: "Das Beste vom Lande" Joghurt, mild, gerührt 4x150 g
Das Unternehmen DMK Deutsches Milchkontor GmbH ruft nun auch den Joghurt "Das Beste vom Lande" 3,5%, mild, gerührt 4x150 g zurück (es erfolgten bereits Rückrufe von ähnlichen Joghurts der DMK via Norma, Edeka und Marktkauf; siehe hier)
Das hier genannte, betroffene Produkt wurde diesmal über den Netto Marken-Discount vertrieben und trägt die Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) bis einschließlich 16.06.2017. Grund für den Rückruf: Im Einzelfall könnte sich beim Öffnen der Becher ein Kunststoffteil lösen und in das Produkt fallen.
Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de
Das hier genannte, betroffene Produkt wurde diesmal über den Netto Marken-Discount vertrieben und trägt die Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) bis einschließlich 16.06.2017. Grund für den Rückruf: Im Einzelfall könnte sich beim Öffnen der Becher ein Kunststoffteil lösen und in das Produkt fallen.
Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de
Freitag, 19. Mai 2017
Warnung: Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt )
Im Mai machen sich viele Bürgerinnen und Bürger daran, ihre Steuererklärung zu erledigen. Doch Vorsicht: dies nützen Betrüger aus, im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) massenhaft fingierte E-Mails versenden.
Der Inhalt der Mails: der Empfänger oder die Empfängerin habe Anspruch auf eine Steuerrückzahlung. Um das Geld erhalten zu können, müsse der Empfänger / die Empfängerin die verlinkte Webseite aufrufen und dort eine Anfrage einreichen.
Der Link führt jedoch zu einer gefälschten Seite, die der echten Website des Bundeszentralamts für Steuern täuschend ähnlich sieht. Alle Informationen, die auf den gefälschten Seiten angegeben werden, landen direkt und unverschlüsselt bei den Betrügern. Und die sind scharf auf die Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern
So oder so ähnlich sehen die gefälschten E-Mails aus (Grafik kann durch Anklicken vergrößert werden):
Screenshot: Pressemitteilung Bundeszentralamt für Steuern
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren. Steuererstattungen müssen nicht per E-Mail beantragt werden und Kontenverbindungen werden nie in dieser Form abgefragt. Daher: Öffnen Sie nicht den Link. Geben Sie keine Kontoverbindung an und Löschen Sie diese E-Mails umgehend
Der Inhalt der Mails: der Empfänger oder die Empfängerin habe Anspruch auf eine Steuerrückzahlung. Um das Geld erhalten zu können, müsse der Empfänger / die Empfängerin die verlinkte Webseite aufrufen und dort eine Anfrage einreichen.
Der Link führt jedoch zu einer gefälschten Seite, die der echten Website des Bundeszentralamts für Steuern täuschend ähnlich sieht. Alle Informationen, die auf den gefälschten Seiten angegeben werden, landen direkt und unverschlüsselt bei den Betrügern. Und die sind scharf auf die Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern
So oder so ähnlich sehen die gefälschten E-Mails aus (Grafik kann durch Anklicken vergrößert werden):
Screenshot: Pressemitteilung Bundeszentralamt für Steuern
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren. Steuererstattungen müssen nicht per E-Mail beantragt werden und Kontenverbindungen werden nie in dieser Form abgefragt. Daher: Öffnen Sie nicht den Link. Geben Sie keine Kontoverbindung an und Löschen Sie diese E-Mails umgehend
Wochenreport 20/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Rückruf via Norma: "Landfein Naturjoghurt cremig gerührt" (4 x 150g). Details: hier
- Rückruf: POLO Motorrad ruft Pharao Rucksack zurück. Details: hier
- Rückruf via Edeka und Marktkauf: „Joghurt mild cremig gerührt“ (4 x 150g) mit der Bezeichnung „GUT&GÜNSTIG“. Details: hier
- Das Kraftfahrt-Bundesamt warnt vor der Benutzung von Isofix-Gurten zur alleinigen Befestigung von Kindersitzen und Babyschalen in Kraftfahrzeugen. Details: hier
- Rückruf: Goliath ruft „Feisty Pets“ Plüschtiere zurück». Details: hier
- Rückruf: Segway ruft Off-Board-Ladegeräte für Segway PT’s zurück. Details: hier
- Rossmann stoppt den Verkauf des mit Mineralöl belasteten Brotaufstrichs „Paprika-Chili Pflanzliche Pastete“ seiner Eigenmarke „Ener Bio“. Details: hier
- Rückruf via Kaufland: K-Classic Premium Cornichons mit feinen Gewürzen. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Parfüm am besten im Kühlschrank aufbewahren
- "Mit Bier ist es wie mit Brot"
- Weniger steuergünstig als gedacht - Abgeltungssteuer plus persönlicher Steuersatz
- ÖKO-TEST und andere Medien - Das Beispiel Süddeutsche Zeitung
- Sicher essen für Schwangere - Übersicht des Fachinformationsdienstes AID
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 20/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 18. Mai 2017
Sicherheitsupdate für Joomla!
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Joomla! schließt eine Sicherheitslücke im Joomla! Content Management System.
Betroffen sind folgende Systeme:
Joomla! schließt eine Sicherheitslücke im Joomla! Content Management System.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Joomla! vor 3.7.1
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Microsoft Windows
Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen
Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt
vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.
Diesmal mit Infos u.a. über:
Diesmal mit Infos u.a. über:
- Malware: Shishiga-Wurm greift Linux Systeme an
- Phishing: Gefälschte E-Mails von Amazon, Google und WhatsApp im Umlauf
- Firefox: Installation von Sicherheitsupdate speziell für Windows-Nutzer empfohlen
- Android: Google-Update schließt über 100 Sicherheitslücken
- Firefox: Schwachstelle im Verschlüsselungs-Add-on Mailvelope
Umweltbundesamt: "Stickoxid-Belastung durch Diesel-Pkw noch höher als gedacht"
Das Umweltbundesamt macht darauf aufmerksam, dass auch Euro-6-Diesel sechs Mal mehr Stickstoffoxide ausstoßen als erlaubt.
Diesel-PKW überschreiten die Euro-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NOx) auf der Straße noch deutlich stärker als bislang angenommen. Ging man für das Jahr 2016 bislang von 575 mg NOx/km aus, liegt nun die Diesel-Pkw-Flotte in Deutschland bei durchschnittlich 767 mg NOx/km. Das ergaben neue Berechnungen für das Umweltbundesamt (UBA).
Für die Neubewertung wurden erstmals auch für den betriebswarmen Motor Messungen bei allen in Deutschland typischen Außentemperaturen berücksichtigt.
Das UBA legt nun mit der Veröffentlichung einer Aktualisierung des „Handbuches für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA)“ eine systematische Berechnung der Folgen dieses Missstandes vor und zeigt, wie hoch der Einfluss der Umgebungstemperatur auf die NOx-Emissionen eines bereits betriebswarmen Motors ist. In der Vergangenheit wurde der Temperatureinfluss nur bei kalten Motoren berücksichtigt.
Stickstoffdioxid reizt die Atemwege, langfristig beeinträchtigt es die Lungenfunktion und führt zu chronischen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und vorzeitigen Todesfällen. Es ist besonders für empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder gefährlich. Quelle: Umweltbundesamt
Diesel-PKW überschreiten die Euro-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NOx) auf der Straße noch deutlich stärker als bislang angenommen. Ging man für das Jahr 2016 bislang von 575 mg NOx/km aus, liegt nun die Diesel-Pkw-Flotte in Deutschland bei durchschnittlich 767 mg NOx/km. Das ergaben neue Berechnungen für das Umweltbundesamt (UBA).
Für die Neubewertung wurden erstmals auch für den betriebswarmen Motor Messungen bei allen in Deutschland typischen Außentemperaturen berücksichtigt.
Das UBA legt nun mit der Veröffentlichung einer Aktualisierung des „Handbuches für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA)“ eine systematische Berechnung der Folgen dieses Missstandes vor und zeigt, wie hoch der Einfluss der Umgebungstemperatur auf die NOx-Emissionen eines bereits betriebswarmen Motors ist. In der Vergangenheit wurde der Temperatureinfluss nur bei kalten Motoren berücksichtigt.
Stickstoffdioxid reizt die Atemwege, langfristig beeinträchtigt es die Lungenfunktion und führt zu chronischen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und vorzeitigen Todesfällen. Es ist besonders für empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder gefährlich. Quelle: Umweltbundesamt
Stauprognose für das Wochenende 19. bis 21. Mai
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, bleibt es auf Deutschlands Autobahnen am kommenden Wochenende
weitestgehend ruhig.
Nur durch Baustellen sind einige Verzögerungen zu erwarten. 430 Bauprojekte haben die Behörden bisher gemeldet, fast täglich kommen neue Abschnitte dazu.
Die wichtigsten Baustellenstrecken:
Nur durch Baustellen sind einige Verzögerungen zu erwarten. 430 Bauprojekte haben die Behörden bisher gemeldet, fast täglich kommen neue Abschnitte dazu.
Die wichtigsten Baustellenstrecken:
Mittwoch, 17. Mai 2017
Erpressersoftware (Ransomware) „WannaCry“ weiter im Umlauf
Update vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Die Gefährdungslage durch die aktuellen Cyber-Angriffe mit der Ransomware „WannaCry“ ist unverändert: Die Schadsoftware ist weiterhin im Umlauf, es kann keine Entwarnung gegeben werden.
BSI-Präsident Arne Schönbohm hierzu: "Wir gehen davon aus, dass die Täter und Trittbrettfahrer immer neue Varianten in Umlauf bringen. Wichtigste Schutzmaßnahme ist es, das bereits seit Monaten verfügbare Sicherheitsupdate von Microsoft einzuspielen. Zudem sollten aktuelle Virenschutz-Lösungen eingesetzt werden.
Betroffene Unternehmen rufen wir auf, sich über die etablierten Meldekanäle vertraulich an das BSI zu wenden. In keinem Fall sollten Betroffene auf die Lösegeldforderungen eingehen.“
Handlungsempfehlungen des BSI und Sicherheitsmaßnahmen:
Die Gefährdungslage durch die aktuellen Cyber-Angriffe mit der Ransomware „WannaCry“ ist unverändert: Die Schadsoftware ist weiterhin im Umlauf, es kann keine Entwarnung gegeben werden.
BSI-Präsident Arne Schönbohm hierzu: "Wir gehen davon aus, dass die Täter und Trittbrettfahrer immer neue Varianten in Umlauf bringen. Wichtigste Schutzmaßnahme ist es, das bereits seit Monaten verfügbare Sicherheitsupdate von Microsoft einzuspielen. Zudem sollten aktuelle Virenschutz-Lösungen eingesetzt werden.
Betroffene Unternehmen rufen wir auf, sich über die etablierten Meldekanäle vertraulich an das BSI zu wenden. In keinem Fall sollten Betroffene auf die Lösegeldforderungen eingehen.“
Handlungsempfehlungen des BSI und Sicherheitsmaßnahmen:
- Das Sicherheitsupdate von Microsoft vom 14. März 2017 (MS17-010) steht unter Microsoft-Sicherheitsbulletin MS17-010 – Kritisch zur Verfügung.
- Auch für ältere Windows-Versionen hat Microsoft einen Patch zur Verfügung gestellt: Customer Guidance for WannaCrypt attacks
- Handlungsempfehlungen des BSI sind abrufbar im Lagedossier Ransomware des BSI. Betroffene Unternehmen können sich per E-Mail unter meldestelle@bsi.bund.de an das BSI wenden. Betroffene Privatanwender können sich auf der Webseite „BSI für Bürger“ über Schutzmaßnahmen gegen Ransomware informieren oder erhalten beim Service-Center des BSI Hilfestellung.
SolarWorld-Insolvenz: Kundenrechte bei Pleiten von Photovoltaik-Modulherstellern
Wie aus diversen Medien in den letzten Tagen zu erfahren war, ist der Hersteller von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) "SolarWorld" insolvent (siehe z.B. Frankfurter Allgemeine).
Da dies nicht der erste Hersteller von sochen Anlagen ist (und eventuell auch nicht bleiben wird), der Insolvenz angemeldet hat, informiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Betreiber von PV-Anlagen über Gewährleistung, Garantien, Insolvenzverfahren im Ausland und Rückversicherungen: vz Baden-Württemberg
Da dies nicht der erste Hersteller von sochen Anlagen ist (und eventuell auch nicht bleiben wird), der Insolvenz angemeldet hat, informiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Betreiber von PV-Anlagen über Gewährleistung, Garantien, Insolvenzverfahren im Ausland und Rückversicherungen: vz Baden-Württemberg
Verschiedene Sicherheitsupdates für Apple-Anwendungen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist auf mehrere Sicherheitsupdates für Apple-Anwendungen hin (Details folgen nach dem jeweiligen Anklicken der Links):
- Apple veröffentlicht iCloud für Windows 6.2.1
- Apple veröffentlicht Sicherheitsupdates für den Safari Webbrowser
- Apple Sicherheitsupdates für Mac OS X und macOS Sierra
- Sicherheitsupdate auf Apple iOS 10.3.2
Dienstag, 16. Mai 2017
"Legal Highs": unkalkulierbare, gefährliche Rauschmittel
Immer mehr
Menschen in Deutschland sterben laut der Statistik der Drogentoten nach
dem Konsum von Legal Highs.
2016 wurden 1.333 rauschgiftbedingte Todesfälle registriert. Das entspricht einem erneuten Anstieg um 9 Prozent. Besonders hoch ist der Anstieg von Todesfällen im Zusammenhang mit dem Konsum von sogenannten Neuen psychoaktiven Stoffen (NPS), die auch als "Legal Highs" bezeichnet werden. 2016 wurden 98 Tote erfasst, 2015 waren es 39. (Quelle: Bundeskriminalamt)
Diese neuen Psychoaktiven Substanzen kommen oft harmlos daher, ihre Wirkung ist aber nicht kalkulierbar. Darüber hinaus ist schon der Kauf der bunten Mischungen strafbar.
Die Polizeiliche Kriminalprävention hat hier für Interessierte weitere Infos und eine kostenlose Broschüre zum Thema veröffentlicht: Legal Highs
Hier gibt es Details über das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), das am 26.11.2016 in Kraft getreten ist: www.drogenbeauftragte.de/
2016 wurden 1.333 rauschgiftbedingte Todesfälle registriert. Das entspricht einem erneuten Anstieg um 9 Prozent. Besonders hoch ist der Anstieg von Todesfällen im Zusammenhang mit dem Konsum von sogenannten Neuen psychoaktiven Stoffen (NPS), die auch als "Legal Highs" bezeichnet werden. 2016 wurden 98 Tote erfasst, 2015 waren es 39. (Quelle: Bundeskriminalamt)
Diese neuen Psychoaktiven Substanzen kommen oft harmlos daher, ihre Wirkung ist aber nicht kalkulierbar. Darüber hinaus ist schon der Kauf der bunten Mischungen strafbar.
Die Polizeiliche Kriminalprävention hat hier für Interessierte weitere Infos und eine kostenlose Broschüre zum Thema veröffentlicht: Legal Highs
Hier gibt es Details über das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), das am 26.11.2016 in Kraft getreten ist: www.drogenbeauftragte.de/
Montag, 15. Mai 2017
Neue Psychotherapie-Richtlinie: schnellere Hilfe bei akuten Problemen
Seit April 2017 gibt es eine geänderte Psychotherapie-Richtlinie; dadurch sollen Betroffene mit akuten psychischen Problemen eine schnellere Hilfe bekommen.
Was genau sich da geändert hat erklärt der Psychologe Ralf Dohrenbusch im Interview mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Psychotherapie: In Krisensituationen soll es nun schnell Hilfe geben
Was genau sich da geändert hat erklärt der Psychologe Ralf Dohrenbusch im Interview mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Psychotherapie: In Krisensituationen soll es nun schnell Hilfe geben
Auch beim Bikesharing das Kleingedruckte lesen
Bikesharing in Städten erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Für rund 12 Euro pro Tag sind die Fahrräder an vielen Standorten zu haben. Doch auch das Rechtliche sollten Nutzer in den Vertragsbedingungen genau prüfen. Denn kommt es zu Schäden am Fahrrad, einem Strafzettel oder einem Diebstahl währen der Ausleizeit, haftet meist der Mieter dafür.
Der ADAC hat folgende Tipps zusammengestellt, die Nutzer von Bikesharing vor der ersten Tour beachten sollten
Beispiele: bei Bikesurfing Berlin können Nutzer kostenlos und auf Vertrauensbasis einzelne Fahrräder ausleihen. Sie wurden gespendet oder in Polizeiauktionen günstig ersteigert. Beim Startup Airdonkey werden Räder von Privatpersonen verliehen.
Quelle: ADAC
Der ADAC hat folgende Tipps zusammengestellt, die Nutzer von Bikesharing vor der ersten Tour beachten sollten
- Zuerst persönlichen Versicherungsschutz prüfen, da bei den meisten Betreibern keine automatische Haftpflichtversicherung besteht.
- Vor der ersten Nutzung online registrieren, sich mit den wichtigsten Funktionen und Nutzungsbedingungen vertraut machen und vergewissern, dass alle Zugangsbedingungen erfüllt sind. Bei einigen Anbietern ist beispielsweise nur eine Registrierung mit Kreditkarte möglich.
- Nummer einer Hotline oder Ansprechpartner für den Notfall parat haben.
- Nachfragen, was im Falle einer Beschädigung, eines Diebstahls oder Unfalls zu tun ist.
- Vor der kostenpflichtigen Nutzung alle wesentlichen Funktionen des Bikes checken, Reifendruck und Verstellbarkeit des Sattels überprüfen.
- Bei der Fahrradrückgabe auf eine entsprechende Bestätigung achten und die abgebuchten Beträge möglichst zeitnah kontrollieren.
Beispiele: bei Bikesurfing Berlin können Nutzer kostenlos und auf Vertrauensbasis einzelne Fahrräder ausleihen. Sie wurden gespendet oder in Polizeiauktionen günstig ersteigert. Beim Startup Airdonkey werden Räder von Privatpersonen verliehen.
Quelle: ADAC
Samstag, 13. Mai 2017
USA-Reisen: Vorsicht bei privaten Anbietern für ESTA-Anmeldungen
Die Verbraucherzentrale Bayern berichtet über Verbraucher, die sich immer wieder an sie wenden, weil sie um an ihre USA-Reisegenehmigung "ESTA" (Electronic System for Travel Authorization) zu gelangen an private Anbieter geraten sind - anstatt auf die offizielle Webseite der US-Regierung.
Solche privaten Anbieter vermitteln ebenfalls die USA-Reisegenehmigung - allerdings sind bei denen die Gebühren bis zu sechsmal höher als auf der offiziellen Seite der US-Regierung. Auf der offiziellen Seite der US-Regierung kostet das Registrierungsschreiben 14 US-Dollar, also etwa 12 Euro.
Die Verbraucherzentrale Bayern rät daher: Wer hohe Kosten vermeiden möchte, sollte sich die gewählte Internetseite genau ansehen. Die offizielle Seite der US-Regierung lautet https://esta.cbp.dhs.gov/esta/.
Nutzen Verbraucher dennoch den Vermittlungsservice privater Anbieter, ist es ratsam, vorab neben den anfallenden Kosten auch die Datenschutzbedingungen der Websitebetreiber zu prüfen. Denn sensible Daten sollten nicht in falsche Hände geraten.
Solche privaten Anbieter vermitteln ebenfalls die USA-Reisegenehmigung - allerdings sind bei denen die Gebühren bis zu sechsmal höher als auf der offiziellen Seite der US-Regierung. Auf der offiziellen Seite der US-Regierung kostet das Registrierungsschreiben 14 US-Dollar, also etwa 12 Euro.
Die Verbraucherzentrale Bayern rät daher: Wer hohe Kosten vermeiden möchte, sollte sich die gewählte Internetseite genau ansehen. Die offizielle Seite der US-Regierung lautet https://esta.cbp.dhs.gov/esta/.
Nutzen Verbraucher dennoch den Vermittlungsservice privater Anbieter, ist es ratsam, vorab neben den anfallenden Kosten auch die Datenschutzbedingungen der Websitebetreiber zu prüfen. Denn sensible Daten sollten nicht in falsche Hände geraten.
Freitag, 12. Mai 2017
Microsoft Sicherheitsupdates im Mai 2017
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Microsoft stellt mit dem Mai 2017 Patchday Sicherheitsupdates für mehrere Produkte zur Verfügung, unter anderem für den Browser Edge, für die derzeit unterstützten Versionen des Internet Explorers, verschiedene Office-Pakete, dort auch die Varianten für Macintosh-Betriebssysteme, Microsoft Sharepoint sowie alle aktuellen Windows-Versionen.
Microsoft aktualisiert weiterhin den Adobe Flash Player und behebt damit zusätzliche schwerwiegende Sicherheitsanfälligkeiten.
Betroffen sind folgende Systeme:
Microsoft stellt mit dem Mai 2017 Patchday Sicherheitsupdates für mehrere Produkte zur Verfügung, unter anderem für den Browser Edge, für die derzeit unterstützten Versionen des Internet Explorers, verschiedene Office-Pakete, dort auch die Varianten für Macintosh-Betriebssysteme, Microsoft Sharepoint sowie alle aktuellen Windows-Versionen.
Microsoft aktualisiert weiterhin den Adobe Flash Player und behebt damit zusätzliche schwerwiegende Sicherheitsanfälligkeiten.
Betroffen sind folgende Systeme:
Wochenreport 19/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Rückruf via Netto Marken-Discount: Elektrischer Glaswasserkocher, 2,0 Liter, Modell „PI-1302B-E“. Details: hier
- Rückruf: Beleuchtungssets für Nachtkonsolen sowie Boxspringbett-Kopfteile von Jockenhöfer Wohnwelt. Details: hier
- Rückruf: Grill- & Fonduegerät «Nouvel Hot Pot (16-teilig)». Details: hier
- Rückruf: Bambusstassen von Max Fuchs. Details: hier
- Rückruf: Tiefgekühlte Himbeeren von bofrost. Details: hier
- Rückruf: Erasco Menüschale "Schweinegeschnetzeltes in Waldpilz-Sauce mit Rotkohl und Spätzle". Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Als Naturschutz - Abgelegte Kleidung weggeben
- Urologen fordern zum Hodencheck auf - Kampagne der Deutschen Gesellschaft für Urologie
- Deklaration: auf Produkte aus Süßlupine achten
- Umfrage zeigt Klimaskepsis in Deutschland - Das European Perception of Climate Change Project
- Bundestag fördert Carsharing - Kritik von Umwelthilfe
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 19/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 11. Mai 2017
Lebensmittel: der legale Trick mit dem "Typ"
Ärgerlich für Verbraucher, die sich von Bildern auf Etiketten oder der Werbung verleiten lassen: es sind Himbeeren abgebildet, aber praktisch keine enthalten. Stracciatella wird versprochen, doch nur eine Minimenge an Schokoladenpulver wurde tatsächlich verarbeitet.
Ist das erlaubt? Ja, wenn das unscheinbare Wort „Typ“ auf dem Etikett steht. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat einige Beispiele gesammelt: Was ist das für ein Typ?
Ist das erlaubt? Ja, wenn das unscheinbare Wort „Typ“ auf dem Etikett steht. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat einige Beispiele gesammelt: Was ist das für ein Typ?
Muttertags-Geschenke: Vosicht beim Einkauf im Internet
Am Sonntag ist Muttertag; da liegt es bei Bedarf nahe - sofern nicht schon erledigt - nach einem passenden Präsent zu suchen. Heutzutage bietet bekanntlich auch das Internet gute und bequeme Gelegenheiten zum Stöbern und Einkaufen.
Allerdings lassen sich auch Cyber-Kriminelle solche Anlässe nicht entgehen. Bei vermeintlich tollen Angeboten per E-Mail, auf Werbeanzeigen oder in unbekannten Onlineshops sollte man entsprechend vorsichtig sein. Phishing-Versuche per E-Mail oder gefälschter Webseite sind gerade dann keine Seltenheit.
Klicken Sie keine unbekannten Links in Werbe-E-Mails an. Beim Geschenkekauf sollten Sie zudem darauf achten, dass Zahlungsmethoden und Datenübermittlung sicher sind.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informaitionstechnik (BSI) hat Details und mehr Tipps dazu:
Allerdings lassen sich auch Cyber-Kriminelle solche Anlässe nicht entgehen. Bei vermeintlich tollen Angeboten per E-Mail, auf Werbeanzeigen oder in unbekannten Onlineshops sollte man entsprechend vorsichtig sein. Phishing-Versuche per E-Mail oder gefälschter Webseite sind gerade dann keine Seltenheit.
Klicken Sie keine unbekannten Links in Werbe-E-Mails an. Beim Geschenkekauf sollten Sie zudem darauf achten, dass Zahlungsmethoden und Datenübermittlung sicher sind.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informaitionstechnik (BSI) hat Details und mehr Tipps dazu:
- Worauf beim Online-Einkauf zu achten ist
- Achten Sie auf sichere Datenübertragung: Verschlüsselung/Zertifikate
- Verwenden Sie nur sichere Zahlungsmethoden: Bezahlen im Internet
- Folgen Sie nicht unbedacht Links in E-Mails: Vosicht bei nichtangeforderten Werbe-E-Mails (Spam-Mails) und Phishing-Mails
- Wählen Sie sichere Passwörter
Stauprognose für das Wochenende 12. bis 14. Mai
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, sind lange Staus am kommenden Wochenende auf Deutschlands Autobahnen
eher unwahrscheinlich.
Der Verkehrsfluss auf den Straßen wird nur durch zahlreiche Baustellen etwas gestört. Am Freitagnachmittag wird der Berufsverkehr am meisten darunter zu leiden haben. Bei schönem Wetter kann es am Samstag und Sonntag aber auf den Ausflugsstraßen in die Naherholungsgebiete zeitweise eng werden.
Die Baustellenstrecken:
Der Verkehrsfluss auf den Straßen wird nur durch zahlreiche Baustellen etwas gestört. Am Freitagnachmittag wird der Berufsverkehr am meisten darunter zu leiden haben. Bei schönem Wetter kann es am Samstag und Sonntag aber auf den Ausflugsstraßen in die Naherholungsgebiete zeitweise eng werden.
Die Baustellenstrecken:
Mittwoch, 10. Mai 2017
Sicherheitsupdate für den Adobe Flash Player
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Im Adobe Flash Player bis einschließlich Version 25.0.0.148 (auf Apple-Systemen bis inklusive Version 25.0.0.163) existieren sieben kritische Sicherheitslücken, die zur vollständigen Übernahme des betroffenen Systems durch einen Angreifer aus dem Internet führen können.
Betroffen sind folgende Systeme:
Im Adobe Flash Player bis einschließlich Version 25.0.0.148 (auf Apple-Systemen bis inklusive Version 25.0.0.163) existieren sieben kritische Sicherheitslücken, die zur vollständigen Übernahme des betroffenen Systems durch einen Angreifer aus dem Internet führen können.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Adobe Flash Player vor 25.0.0.171
- Adobe Flash Player vor 25.0.0.171 for Google Chrome
- Adobe Flash Player vor 25.0.0.171 for Microsoft Edge and Internet Explorer 11
- Adobe Flash Player for Linux vor 25.0.0.171
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Chrome OS
- Microsoft Windows
- Aktuelle Programmversion von Adobe Flash Player
- Adobe Sicherheitshinweis APSB17-15 für Adobe Flash Player (Englisch)
Kontogebühren von Bausparkassen sind in der Darlehensphase unzulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass in der Darlehensphase für Bausparverträge keine Kontogebühren erhoben werden dürfen. (Allerdings ist bislang noch ungeklärt, ob eine Kontogebühr in der Sparphase - teilweise auch Servicepauschale genannt - ebenfalls unzulässig ist.)
Hier gibt es weitere Details dazu und einen kostenlosen Musterbrief zum Herunterladen, damit Betroffene eine Erstattung verlangen können: vz Nordrhein-Westfalen
Hier gibt es weitere Details dazu und einen kostenlosen Musterbrief zum Herunterladen, damit Betroffene eine Erstattung verlangen können: vz Nordrhein-Westfalen
Händewaschen hilft, gesund zu bleiben
Gerade jüngere Kinder leiden häufiger unter Infektionskrankheiten. Um so wichtiger sind frühzeitige gesundheitsfördernde Alltagsroutinen. Werden Hygienemaßnahmen wie das Händewaschen in bestimmten Situationen schon mit den Kleinsten spielerisch eingeübt, gelingt es, wichtige Hygieneregeln als selbstverständlich im täglichen Leben zu verankern.
Hier gibt es die Empfehlungen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf eines ihrer Infoportale zum Thema Händewaschen: kindergesundheit-info.de/hygiene-empfehlungen
Weitere Infos rund um den Infektionsschutz und Hygienetipps für den Alltag: infektionsschutz.de
Hier gibt es die Empfehlungen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf eines ihrer Infoportale zum Thema Händewaschen: kindergesundheit-info.de/hygiene-empfehlungen
Weitere Infos rund um den Infektionsschutz und Hygienetipps für den Alltag: infektionsschutz.de
Dienstag, 9. Mai 2017
Microsoft schließt eine Sicherheitslücke in der Microsoft Malware Protection Engine
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Microsoft stellt Sicherheitsupdates für mehrere Anti-Malware-Produkte, wie beispielsweise den Windows Defender, zur Verfügung.
Betroffen sind folgende Systeme:
Empfehlung: Microsoft gibt an, dass das Sicherheitsupdate in Abhängigkeit von der verwendeten Software, der Internetverbindung sowie der Infrastruktur automatisch innerhalb von 48 Stunden nach Veröffentlichung installiert wird.
Es wird dringend empfohlen, die erfolgreiche Installation des Updates zu überprüfen und gegebenenfalls manuell einzuleiten. Benutzer die nicht auf die automatische Aktualisierung warten möchten, können diese manuell auslösen.
Eine Beschreibung der nötigen Schritte zur Überprüfung und zur manuellen Installation des Update entnehmen Sie der angehängten Referenz von Microsoft. Alle Microsoft Malware Protection Engine Versionen ab 1.1.13704.0 enthalten die Sicherheitslücke nicht mehr.
Microsoft stellt Sicherheitsupdates für mehrere Anti-Malware-Produkte, wie beispielsweise den Windows Defender, zur Verfügung.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Microsoft Endpoint Protection
- Microsoft Forefront Endpoint Protection 2010
- Microsoft Forefront Security for SharePoint Service Pack 3
- Microsoft Malware Protection Engine vor 1.1.13704.0
- Microsoft Security Essentials
- Microsoft System Center Endpoint Protection
- Microsoft Windows Defender
- Windows Intune Endpoint Protection
- Microsoft Windows 7
- Microsoft Windows 8.1
- Microsoft Windows 10
- Microsoft Windows 10 1511
- Microsoft Windows 10 1607
- Microsoft Windows 10 1703
- Microsoft Windows RT 8.1
- Microsoft Windows Server 2016
Empfehlung: Microsoft gibt an, dass das Sicherheitsupdate in Abhängigkeit von der verwendeten Software, der Internetverbindung sowie der Infrastruktur automatisch innerhalb von 48 Stunden nach Veröffentlichung installiert wird.
Es wird dringend empfohlen, die erfolgreiche Installation des Updates zu überprüfen und gegebenenfalls manuell einzuleiten. Benutzer die nicht auf die automatische Aktualisierung warten möchten, können diese manuell auslösen.
Eine Beschreibung der nötigen Schritte zur Überprüfung und zur manuellen Installation des Update entnehmen Sie der angehängten Referenz von Microsoft. Alle Microsoft Malware Protection Engine Versionen ab 1.1.13704.0 enthalten die Sicherheitslücke nicht mehr.
- Informationen zur Bereitstellung des Microsoft-Moduls zum Schutz vor schädlicher Software
- Microsoft Security Advisory MSA-4022344 (Microsoft Malware Protection Engine, Englisch)
Kostenloser Ratgeber "Studieren und Leben in Frankreich"
Viele junge Menschen träumen von einem Auslandsaufenthalt in Frankreich. Warum also nicht ein Studium, ein Austauschprogramm, ein Praktikum oder eine Ausbildung bei unseren Nachbarn absolvieren?
Um den Einstieg zu erleichtern, hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) einen kostenlosen Ratgeber namens "Studieren und Leben in Frankreich" online gestellt, in dem Interessierte praktische Tipps für den Alltag finden (finanzielle Unterstützung, Formalitäten, Wohnen usw.).
Hier zum kostenlosen Download (PDF, 2.0 MB): "Studieren und Leben in Frankreich"
Um den Einstieg zu erleichtern, hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) einen kostenlosen Ratgeber namens "Studieren und Leben in Frankreich" online gestellt, in dem Interessierte praktische Tipps für den Alltag finden (finanzielle Unterstützung, Formalitäten, Wohnen usw.).
Hier zum kostenlosen Download (PDF, 2.0 MB): "Studieren und Leben in Frankreich"
Handwerker finden: so vermeiden Sie böse Überraschungen
Wie findet man bei Bedarf einen geeigneten Handwerker - ohne dass hinterher eine viel zu hohe Endrechnung herauskommt und sich die Arbeit eventuell auch noch als "Murks" herausstellt?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat zu diesem Thema einige Tipps parat: vz Baden-Württemberg
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat zu diesem Thema einige Tipps parat: vz Baden-Württemberg
Montag, 8. Mai 2017
Sicherheitsupdate für Mozilla Firefox
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Mozilla stellt den Browser Firefox in der Version 53.0.2 bereit, um eine Sicherheitslücke, die ausschließlich Windows-Systeme betrifft, zu schließen.
Betroffen sind folgende Systeme:
Mozilla stellt den Browser Firefox in der Version 53.0.2 bereit, um eine Sicherheitslücke, die ausschließlich Windows-Systeme betrifft, zu schließen.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Mozilla Firefox vor 53.0.2
- Microsoft Windows
Straßenverkehr: wo Kinder und Jugendliche unterwegs sein dürfen
Eltern müssen je nach Fortbewegungsmittel und Alter besonders darauf achten, wo Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Der ADAC hat die wichtigsten Regeln zusammengestellt:
Quelle: ADAC
- Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen mit ihren Fahrrädern den Gehweg benutzen. Die Fahrbahn ist für sie tabu. Auf einem Fahrradweg, der baulich getrennt von der Fahrbahn ist, dürfen sie aber auch radeln. Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten.
- Kinder zwischen acht und zehn Jahren haben die Wahl: Bei einem benutzungspflichtigen Radweg können sie zwischen Radweg und Gehweg wählen. Ist der Radweg nicht benutzungspflichtig, dürfen sie Gehweg, Radweg oder Fahrbahn benutzen.
- Haben Kinder das zehnte Lebensjahr vollendet, hängt es von der Situation ab: Gibt es neben der Fahrbahn einen nicht benutzungspflichten Radweg, können sie wählen. Ist der Radweg neben der Fahrbahn benutzungspflichtig, muss er befahren werden. Auf den Gehweg dürfen sie – wie auch Erwachsene – nicht.
- Inline-Skater – auch Kinder – müssen den Gehweg benutzen – es sei denn, Radwege sind mit dem neuen Zusatzzeichen für Inline-Skater ausgezeichnet.
- Fahrer mit Skate- und Longboards sowie Laufrädern werden wie Fußgänger behandelt – auch Kinder. Das heißt, sie müssen den Gehweg in Schrittgeschwindigkeit benutzen. Hoverboards hingegen dürfen ausschließlich auf einem abgeschlossenen Privatgelände gefahren werden. Im Straßenverkehr sind sie tabu, egal wie alt man ist.
- Kinder sind das schwächste Glied im Straßenverkehr. Daher sollten Eltern ihre Kinder nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch in der Freizeit mit entsprechender Kleidung gut sichtbar machen.
Quelle: ADAC
Kreditkarten ohne Schufaprüfung - Vorsicht vor versteckten Kosten
Mit Angeboten wie z.B. "Kreditkarte auch ohne Schufa-Auskunft" sollen vor allem Verbraucher "geködert" werden, die Geld brauchen - denen aber aus wirtschaftlichen Gründen von "normalen" Kreditinstituten kein Geld mehr verliehen wird; insofern gibt es für die Betroffenen freilich auch keine Kreditkarte dazu.
Grundsätzlich ist (wie bei allen Geldangeboten) da Vorsicht geboten; die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt anhand zweier Beispiele, weshalb solche "Lockvögel" ganz schön teuer werden können: vz Niedersachsen
Grundsätzlich ist (wie bei allen Geldangeboten) da Vorsicht geboten; die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt anhand zweier Beispiele, weshalb solche "Lockvögel" ganz schön teuer werden können: vz Niedersachsen
Samstag, 6. Mai 2017
Verschlüsselte Kommunikation mit E-Mails
Ob privat oder geschäftlich: Täglich werden unzählige E-Mails über das Internet ausgetauscht. Was in der elektronischen Post steht, ist nur für die Augen des Empfängers bestimmt. Und um genau das sicherzustellen, gibt es verschiedene Ansätze zur verschlüsselten Kommunikation.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt hier einige Techniken zum Verschlüsseln vor: bsi-fuer-buerger.de
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt hier einige Techniken zum Verschlüsseln vor: bsi-fuer-buerger.de
Freitag, 5. Mai 2017
Rückruf: Erasco Menüschale "Schweinegeschnetzteltes in Waldpilz-Sauce mit Rotkohl und Spätzle"
Die Continental Foods Germany GmbH ruft ihr Produkt Erasco Schalenmenü „Schweinegeschnetzeltes in Waldpilz-Sauce mit Rotkohl und Spätzle" zurück.
Bei dem betroffenen Produkt handelt es sich ausschließlich um die Chargen-Nummer L468 1412M1 (steht auf der linken Seitenlasche) und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 06.2018. Grund für den Rückruf: es könnten sich Glasstückchen in dem Produkt befinden
Screenshot: continentalfoods.de
Das Erasco Schalenmenü wurde bundesweit ausgeliefert. Kunden werden gebeten, das betroffene Produkt nicht zu essen; sie können es gegen Erstattung des Kaufpreises an die Einkaufsstätte zurückgeben (auch ohne Kassenbon). Quelle mit weiteren Infos: Continental Foods
Bei dem betroffenen Produkt handelt es sich ausschließlich um die Chargen-Nummer L468 1412M1 (steht auf der linken Seitenlasche) und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 06.2018. Grund für den Rückruf: es könnten sich Glasstückchen in dem Produkt befinden
Screenshot: continentalfoods.de
Das Erasco Schalenmenü wurde bundesweit ausgeliefert. Kunden werden gebeten, das betroffene Produkt nicht zu essen; sie können es gegen Erstattung des Kaufpreises an die Einkaufsstätte zurückgeben (auch ohne Kassenbon). Quelle mit weiteren Infos: Continental Foods
Fahranfängern drohen im Ausland harte Strafen
Der ADAC warnt: In vielen europäischen Ländern gelten besondere Vorschriften bei Geschwindigkeit und Promillegrenze.
Fahranfänger sollten bei Fahrten im Ausland besonders vorsichtig sein. Für sie gelten bei Tempolimits und Promillegrenze oft andere Verkehrsregeln als in Deutschland. Bei Alkoholverstößen drohen empfindliche Strafen.
Hier eine Infografik dazu mit den jeweiligen Strafen (kann durch Anklicken vergrößert werden):
Infografik: ADAC
Fahranfänger sollten bei Fahrten im Ausland besonders vorsichtig sein. Für sie gelten bei Tempolimits und Promillegrenze oft andere Verkehrsregeln als in Deutschland. Bei Alkoholverstößen drohen empfindliche Strafen.
Hier eine Infografik dazu mit den jeweiligen Strafen (kann durch Anklicken vergrößert werden):
Infografik: ADAC
Wochenreport 18/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Warnung vor Verzehr des Trockenfischs „Plötze (Rutilus rutilus) ausgenommen, getrocknet und gesalzen“ . Details: hier
- Rückruf: tetesept Rücken Wärme Bad, 125 ml - Charge 796314. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Falsche Hinweise auf Alufolie - Abmahnung durch die VZ Schleswig-Holstein
- Mülltrennung bleibt auf der Strecke - Bericht des NABU
- EU-Kommissar befragt Bürger - Mitsprache bei der EU-Agrarpolitik"
- Gefühle von Kindern ernst nehmen - Broschüre der BKK Bayern
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 18/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 4. Mai 2017
Sicherheitslücke bei mobilen Tan-Codes: Statement des BSI
Wie Medien derzeit berichten, haben kriminelle Hacker durch Angriffe auf eine Sicherheitslücke bei mobilen Tan-Codes die Konten ihrer Opfer geplündert (siehe Bericht z.B. hier: Frankfurter Allgemeine Zeitung)
Nun hat sich auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu diesen Vorfällen in einer Pressemitteilung geäußert: www.bsi.bund.de
Nun hat sich auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu diesen Vorfällen in einer Pressemitteilung geäußert: www.bsi.bund.de
Rückruf: tetesept Rücken Wärme Bad, 125 ml - Charge 796314
Wie die tetesept Pharma GmbH mitteilt, wurde im Zuge der Untersuchungen im Rahmen der vorsorglichen Rücknahme des Produktes „tetesept Hustensaft alkohol- und zuckerfrei“ festgestellt, dass auch beim „tetesept Rücken Wärme Bad, 125 ml“ mit der Chargen-Nr. 796314 Braunglasflaschen eingesetzt wurden, bei deren Befüllung ein etwaiger Glasbruch im Flaschenhals nicht ausgeschlossen werden kann.
Screenshot: tetesept.de
Von diesem Rückruf sind ca. 500 „tetesept Rücken Wärme Bad“ Flaschen betroffen. Quelle mit weiteren Details: tetesept
Screenshot: tetesept.de
Von diesem Rückruf sind ca. 500 „tetesept Rücken Wärme Bad“ Flaschen betroffen. Quelle mit weiteren Details: tetesept
Informationen zu Leistungen für Familien
Die kostenlos herunterladbare Broschüre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend namens "Die neue Familienzeit – Informationen zu Leistungen für Familien" informiert über die aktuellen Leistungen und Angebote für Familien.
Themenschwerpunkte sind die Familienleistungen (Familienpaket), ElterngeldPlus, Familienpflegezeit sowie frühe Bildung für Kleinkinder. Herunterladen (PDF, 3.3 MB): bmfsfj.de/neue-familienzeit-data.pdf
Themenschwerpunkte sind die Familienleistungen (Familienpaket), ElterngeldPlus, Familienpflegezeit sowie frühe Bildung für Kleinkinder. Herunterladen (PDF, 3.3 MB): bmfsfj.de/neue-familienzeit-data.pdf
Ransomware: die Webseite der Inititiative "No more Ransom!" jetzt auch in deutscher Sprache
Unter "Ransomware" versteht man Schadprogramme, die von Kriminellen dazu benutzt werden, um Daten und Systeme auf Computer und Mobilgeräte zu verschlüsseln - damit haben die Opfer dann erst einmal keine Möglichkeit mehr, um an ihre Daten auf dem betroffenen Gerät zu gelangen.
Das englische Wort "Ransom" kann man mit "Lösegeld" übersetzen; der zweite Teil des Wortes Ransomware kommt von Software.
Oft gelangt eine solche Schadsoftware durch einen Klick des Opfers auf eine (gefälschte) E-Mail oder SMS der Kriminellen auf das Gerät; es gibt aber auch andere Schwachstellen wie infiltrierte Apps, Werbeanzeigen, Webseiten, der Trick mit den Scam-Anrufen etc.
Ist die Ransomware erfolgreich installiert, werden die Opfer aufgefordert Geld zu zahlen, damit die Daten wieder entschlüsselt werden - was in vielen Fällen aber nicht geschieht, obwohl gezahlt wurde. Es gibt also keine Garantie, dass nach der Zahlung tatsächlich ein Entschlüsselungscode zur Verfügung gestellt wird.
Dazu gibt es einen Linktipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Die Webseite der internationalen Initiative "No more Ransom!", die zu Verschlüsselungstrojanern aufklärt, ist nun auch in deutscher Sprache verfügbar.
Auf der Seite können Sie sich über unterschiedliche Ransomware-Varianten und verfügbare Entschlüsselungs-Tools informieren. Unterstützt wird die Initiative unter anderem auch von Europol. Hier geht es zur Startseite: https://www.nomoreransom.org/de/index.html
Das englische Wort "Ransom" kann man mit "Lösegeld" übersetzen; der zweite Teil des Wortes Ransomware kommt von Software.
Oft gelangt eine solche Schadsoftware durch einen Klick des Opfers auf eine (gefälschte) E-Mail oder SMS der Kriminellen auf das Gerät; es gibt aber auch andere Schwachstellen wie infiltrierte Apps, Werbeanzeigen, Webseiten, der Trick mit den Scam-Anrufen etc.
Ist die Ransomware erfolgreich installiert, werden die Opfer aufgefordert Geld zu zahlen, damit die Daten wieder entschlüsselt werden - was in vielen Fällen aber nicht geschieht, obwohl gezahlt wurde. Es gibt also keine Garantie, dass nach der Zahlung tatsächlich ein Entschlüsselungscode zur Verfügung gestellt wird.
Dazu gibt es einen Linktipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Die Webseite der internationalen Initiative "No more Ransom!", die zu Verschlüsselungstrojanern aufklärt, ist nun auch in deutscher Sprache verfügbar.
Auf der Seite können Sie sich über unterschiedliche Ransomware-Varianten und verfügbare Entschlüsselungs-Tools informieren. Unterstützt wird die Initiative unter anderem auch von Europol. Hier geht es zur Startseite: https://www.nomoreransom.org/de/index.html
Stauprognose für das Wochenende 5. bis 7. Mai
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, sind auf Deutschlands Autobahnen am kommenden Wochenende keine
wesentlichen Behinderungen zu erwarten.
Denn auf den klassischen Reiserouten bleiben derzeit die Urlauber aus; eng werden könnte es höchstens rund um die Ballungsgebiete. Die Straßenbaubehörden nutzen derzeit die ruhige Lage für notwendige Renovierungsarbeiten. Fast täglich kommen neue Abschnitte dazu, auf denen gebaut oder ausgebessert wird.
Baustellenstrecken:
Denn auf den klassischen Reiserouten bleiben derzeit die Urlauber aus; eng werden könnte es höchstens rund um die Ballungsgebiete. Die Straßenbaubehörden nutzen derzeit die ruhige Lage für notwendige Renovierungsarbeiten. Fast täglich kommen neue Abschnitte dazu, auf denen gebaut oder ausgebessert wird.
Baustellenstrecken:
Mittwoch, 3. Mai 2017
Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Google veröffentlicht die Version 58.0.3029.96 des Chrome Browsers für Linux, Windows sowie Mac OS X und macOS Sierra und schließt damit eine vom Hersteller als erheblich eingestufte Sicherheitslücke.
Betroffen sind folgende Systeme:
Benutzer welche die 32-Bit Variante von Google Chrome in Kombination mit einem 64-Bit Microsoft Windows Betriebssystem und einem System mit mehr als 4 GB Arbeitsspeicher verwenden, erhalten bei der automatischen Aktualisierung ('Auto-Update') nun die 64-Bit Version von Google Chrome. Ein Sicherheitsupdate für die 32-Bit Variante ist weiterhin über die angefügte Download-Referenz verfügbar.
Google veröffentlicht die Version 58.0.3029.96 des Chrome Browsers für Linux, Windows sowie Mac OS X und macOS Sierra und schließt damit eine vom Hersteller als erheblich eingestufte Sicherheitslücke.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Chromium vor 58.0.3029.96
- Google Chrome vor 58.0.3029.96
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Microsoft Windows
Benutzer welche die 32-Bit Variante von Google Chrome in Kombination mit einem 64-Bit Microsoft Windows Betriebssystem und einem System mit mehr als 4 GB Arbeitsspeicher verwenden, erhalten bei der automatischen Aktualisierung ('Auto-Update') nun die 64-Bit Version von Google Chrome. Ein Sicherheitsupdate für die 32-Bit Variante ist weiterhin über die angefügte Download-Referenz verfügbar.
Sicherheitsupdate für Google Chrome OS
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Google Chrome OS vor Version 58.0.3029.89 enthält eine als kritisch eingestufte Sicherheitslücke, die über das verfügbare Update behoben wird.
Betroffen sind folgende Systeme:
Google Chrome OS vor Version 58.0.3029.89 enthält eine als kritisch eingestufte Sicherheitslücke, die über das verfügbare Update behoben wird.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Chrome OS
- Chrome OS vor 58.0.3029.89
App Scan4Chem erleichtert Anfragen zu Chemikalien in Produkten
Das Umweltbundesamt hat eine App namens "Scan4Chem" für Verbraucherinnen und Verbraucher entwickelt, damit diese nach gefährlichen Chemikalien in Produkten fragen können.
Dies geht so: der Barcode des Produktes wird eingescannt oder auch per Hand eingegeben. Die App stellt dann automatisch eine Anfrage an den jeweiligen Anbieter (Hersteller, Importeur oder Händler); dieser muss dann laut Recht ("REACH Auskunftspflichten") innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben. Dieses Recht gilt unabhängig von einem Kauf.
Die App gibt es für iOS- sowie Android-Systeme. Weitere Infos zur App sowie die Downloadlinks gibt es hier: Umweltbundesamt
Dies geht so: der Barcode des Produktes wird eingescannt oder auch per Hand eingegeben. Die App stellt dann automatisch eine Anfrage an den jeweiligen Anbieter (Hersteller, Importeur oder Händler); dieser muss dann laut Recht ("REACH Auskunftspflichten") innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben. Dieses Recht gilt unabhängig von einem Kauf.
Die App gibt es für iOS- sowie Android-Systeme. Weitere Infos zur App sowie die Downloadlinks gibt es hier: Umweltbundesamt
Warnung vor falscher „Super Mario“-App
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor einer falschen „Super Mario“-App, die erneut im Umlauf ist und den Trojaner "Fobus" auf
Android-Geräte einschleust.
Mithilfe der Schad-App versuchen Angreifer den Opfern deren Kreditkartendaten zu entlocken. Wichtig: Räumen Sie generell keine Admin-Rechte für Apps ein. Achten Sie genau darauf, wo Sie sensible Informationen wie Gültigkeitsdauer, Name oder Geburtsdatum eingeben.
Mithilfe der Schad-App versuchen Angreifer den Opfern deren Kreditkartendaten zu entlocken. Wichtig: Räumen Sie generell keine Admin-Rechte für Apps ein. Achten Sie genau darauf, wo Sie sensible Informationen wie Gültigkeitsdauer, Name oder Geburtsdatum eingeben.
Sicherheitsupdate für Mozilla Thunderbird
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Mozilla veröffentlicht die Thunderbird Version 52.1 in der mehrere, auch potentiell kritische Sicherheitslücken, die zuvor schon für den Firefox Browser adressiert wurden, behoben werden.
Betroffen sind folgende Systeme:
Mozilla veröffentlicht die Thunderbird Version 52.1 in der mehrere, auch potentiell kritische Sicherheitslücken, die zuvor schon für den Firefox Browser adressiert wurden, behoben werden.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Mozilla Thunderbird vor 52.1
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Microsoft Windows
Dienstag, 2. Mai 2017
Aloe vera: Greenwashing bei Kosmetik
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat einen Marktcheck durchgeführt, um festzustellen, wie "grün" Kosmetik- und Drogerieartikel mit Aloe vera wirklich sind. Für den Check wurden über 20 Produkte genauer unter die Lupe genommen.
Das teilweise enttäuschende Ergebnis: Vom natürlichen Blattgrün ist leider nicht immer besonders viel enthalten. Und in manchen Duschgelen wurde sogar Mikroplastik gefunden.
Weitere Infos über den Martkcheck mit den detaillierten Ergebnissen und Bewertungen: vz Hamburg
Das teilweise enttäuschende Ergebnis: Vom natürlichen Blattgrün ist leider nicht immer besonders viel enthalten. Und in manchen Duschgelen wurde sogar Mikroplastik gefunden.
Weitere Infos über den Martkcheck mit den detaillierten Ergebnissen und Bewertungen: vz Hamburg
Reinigungsmittel beim Frühjahrsputz: Weniger ist mehr
Jetzt im Frühjahr wird in vielen Haushalten besonders gründlich gereinigt. Beim "Frühjahrsputz" wird nicht nur routinemäßig gescheuert und gewischt; das Saubermachen zu dieser Zeit wird oft dazu genutzt auch da zu reinigen, wo sich der Putzlappen eher seltener verirrt.
Das Umweltbundesamt (UBA) macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass es dabei keine besonderen Reinigungsmittel benötigt - was nicht nur der Umwelt zugute kommt, sondern auch noch der Haushaltskasse.
Die Klassiker wie Allzweckreiniger, Spülmittel, Badreiniger, Scheuermilch und ein saurer Reiniger auf natürlicher Basis (Zitrone, Essig) reichen aus, um den Schmutz von wisch- und scheuerbeständigen Flächen zu beseitigen. Dafür verwendet man am besten spezielle Textilien aus Mikrofaser. Diese wirken wie eine feine Bürste und unterstützen den Reinigungsprozess.
Das UBA rät, komplett auf scharfe Reiniger mit starken Säuren, starken Laugen oder mit Desinfektionsreiniger zu verzichten. Denn diese enthalten zusätzlich Wirkstoffe, um Mikroorganismen abzutöten. Gelangen solche Wirkstoffe in größeren Mengen ins Abwasser – was beim Putzen ja normalerweise der Fall ist – kann das in den Kläranlagen problematisch werden; denn dort erfolgt der biologische Abbau von Stoffen durch Mikroorganismen, die dann ebenfalls abgetötet werden.
Studien belegen außerdem, dass in Haushalten, in denen häufiger Desinfektionsmittel eingesetzt werden, auch häufiger Allergien aufgetreten.
Weitere Infos und Tipps vom UBA zum Frühjahrsputz und allgemein zum umweltbewussten Reinigen gibt es hier:
Kostenlose Publikation:
Das Umweltbundesamt (UBA) macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass es dabei keine besonderen Reinigungsmittel benötigt - was nicht nur der Umwelt zugute kommt, sondern auch noch der Haushaltskasse.
Die Klassiker wie Allzweckreiniger, Spülmittel, Badreiniger, Scheuermilch und ein saurer Reiniger auf natürlicher Basis (Zitrone, Essig) reichen aus, um den Schmutz von wisch- und scheuerbeständigen Flächen zu beseitigen. Dafür verwendet man am besten spezielle Textilien aus Mikrofaser. Diese wirken wie eine feine Bürste und unterstützen den Reinigungsprozess.
Das UBA rät, komplett auf scharfe Reiniger mit starken Säuren, starken Laugen oder mit Desinfektionsreiniger zu verzichten. Denn diese enthalten zusätzlich Wirkstoffe, um Mikroorganismen abzutöten. Gelangen solche Wirkstoffe in größeren Mengen ins Abwasser – was beim Putzen ja normalerweise der Fall ist – kann das in den Kläranlagen problematisch werden; denn dort erfolgt der biologische Abbau von Stoffen durch Mikroorganismen, die dann ebenfalls abgetötet werden.
Studien belegen außerdem, dass in Haushalten, in denen häufiger Desinfektionsmittel eingesetzt werden, auch häufiger Allergien aufgetreten.
Weitere Infos und Tipps vom UBA zum Frühjahrsputz und allgemein zum umweltbewussten Reinigen gibt es hier:
Kostenlose Publikation:
Montag, 1. Mai 2017
Sonnige Emails: UV-Infos per Newsletter
April, April, der weiß nicht, was er will. Schnee, Regen oder doch Sonnenschein - gerade im Frühjahr geht es hin und her. Doch trotz Wetterkapriolen steigt im Frühjahr die Intensität der Sonnenstrahlung und damit die Belastung durch ultraviolette (UV-) Strahlung.
Wie intensiv diese Strahlung ist und welcher UV-Schutz angebracht ist, dazu berät der UV-Newsletter, den das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nun wieder kostenlos regelmäßig verschickt.
Hier gibt es weitere Infos über den UV-Newsletter und man kann ihn dort auch gleich bestellen: UV-Newsletter
Wie intensiv diese Strahlung ist und welcher UV-Schutz angebracht ist, dazu berät der UV-Newsletter, den das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nun wieder kostenlos regelmäßig verschickt.
Hier gibt es weitere Infos über den UV-Newsletter und man kann ihn dort auch gleich bestellen: UV-Newsletter
Vorsicht: Frühlingsfeste sind auch bei Taschendieben sehr beliebt
Der
Frühling lockt wieder viele Besucherinnen und Besucher auf
Frühlingsfeste und andere Veranstaltungen unter freiem Himmel. Leider
ziehen diese Menschenansammlungen auch Taschendiebe an. Die Langfinger
verursachen dabei hohen finanziellen Schaden.
„Gerade in den Gängen zwischen den Buden und an besonders begehrten Ständen herrscht oft unübersichtliches Gedränge. Dies nutzen die Diebe, um Wertsachen zu stehlen und wieder schnell in der Menschenmenge unterzutauchen“, sagt Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Solche Diebstähle sollten immer und schnellstmöglich der Polizei gemeldet werden.
Ebenso sollten entwendete Giro- oder Kreditkarten unter der zentralen Notrufnummer 116 116 sofort gesperrt werden, empfiehlt er.
Damit es überhaupt erst gar nicht zu einem Schaden kommt, gibt die Polizei folgende Tipps, um sich vor den Langfingern zu schützen:
„Gerade in den Gängen zwischen den Buden und an besonders begehrten Ständen herrscht oft unübersichtliches Gedränge. Dies nutzen die Diebe, um Wertsachen zu stehlen und wieder schnell in der Menschenmenge unterzutauchen“, sagt Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Solche Diebstähle sollten immer und schnellstmöglich der Polizei gemeldet werden.
Ebenso sollten entwendete Giro- oder Kreditkarten unter der zentralen Notrufnummer 116 116 sofort gesperrt werden, empfiehlt er.
Damit es überhaupt erst gar nicht zu einem Schaden kommt, gibt die Polizei folgende Tipps, um sich vor den Langfingern zu schützen:
- Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
- Tragen Sie Geld und Zahlungskarten sowie Papiere und andere Wertgegenstände immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
- Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche immer mit der Verschlussseite zum Körper.
- Halten Sie Ihre mitgeführte Tasche stets geschlossen.
- Lassen Sie Ihre Tasche oder Jacke niemals unbeaufsichtigt.
- Achten Sie in einem Menschengedränge verstärkt auf Ihre Wertsachen.
- Sperren Sie im Fall eines Diebstahls sofort Ihre Kredit- und Girokarte (früher als EC-Karte bezeichnet) unter Sperr-Notruf 116 116 sowie die Girokarte im polizeilichen Meldesystem KUNO für das Lastschriftenverfahren.
- Ausführliche Informationen zum Sperren von gestohlenen Giro- oder Kreditkarten erhalten Sie auch unter: http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/diebstahleinbruch/tipps.html
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