Der ADAC erinnert daran, dass alle Auto- und Motorradfahrer ab dem Jahrgang 1971, die noch einen Papier-Führerschein besitzen, diesen bis spätestens 19. Januar 2025 in die Scheckkarte umtauschen müssen (anders ist es bei Lkw- und Bus-Führerscheinen). Der Umtausch ist verpflichtend.
Mit zwei Ausnahmen: 1.) Diejenigen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis 2033 getauscht haben. 2.) Alte Scheckkartenführerscheine müssen erst ab 2026 getauscht werden.
Der Automobilclub erklärt: "Der neue Führerschein ist für 15 Jahre gültig, das Ablaufdatum bezieht sich jedoch nur auf das Führerscheindokument und nicht auf den Inhalt der Fahrberechtigung. Es muss keine neue Prüfung abgelegt werden und auch eine medizinische Untersuchung ist nicht notwendig.
Wer nach dem Stichtag noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Eine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis begeht man dabei als Pkw- oder Motorradfahrer jedoch nicht.
Darüber hinaus kann insbesondere das Anmieten eines Mietwagens problematisch werden. Auch im Ausland könnte es zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der Frist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist."
Der ADAC empfiehlt, den Umtausch rechtzeitig bei der Führerscheinstelle zu beantragen. Dafür benötigt wird ein Ausweisdokument, ein biometrisches Passfoto sowie der aktuelle Führerschein. Der Umtausch kostet rund 25 Euro.
Infos dazu auch auf der Seite der Deutschen Bundesregierung: ➝ Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden