Mit der Herbst -und Winterzeit wurde in vielen Haushalten der Nussknacker wieder ausgepackt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit macht in diesem Zusammenhang und grundsätzlich darauf aufmerksam, dass beim Verzehr von Nüssen Vorsicht geboten ist.
Fallen schon beim Schälen der Nüsse/ beim Öffnen der Verpackung Verfärbungen und unangenehme Gerüche auf, sollten sie nicht verzehrt werden. Wenn sie untypisch, gar muffig oder bitter schmecken, sollten sie gleich ausgespuckt und nicht heruntergeschluckt werden.
Zwar ist für die Sicherheit der Lebensmittel zunächst der Hersteller
verantwortlich und darüber hinaus entnimmt die amtliche
Lebensmittelüberwachung Proben, die in amtlichen Laboratorien analysiert
werden Konsumenten können jedoch selbst auch zum Schutz vor Mykotoxinen
beitragen: Auf sichtbare und geschmackliche Abweichungen achten sowie Nüsse stets trocken und kühl lagern.
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