Auch beim Feiern auf Festen und Partys sollten Teilnehmende auf die Sicherheit an. Denn leider kommt es bei solchen Veranstaltungen immer wieder vor, dass Besuchern K.O.-Tropfen oder andere Drogen ins Getränk oder ins Essen geschüttet werden.
Manche Täter sind sogar so dreist, dass sie versuchen, die betäubende Substanz via Injektion unbemerkt zu verabreichen; z.B. im Gedränge oder wenn der Alkoholpegel die Empfindungen und die Aufmerksamkeit beeinträchtigen.
Ziel ist es, die Opfer willen- und wehrlos zu machen, um sich an ihnen zu vergehen (und/oder auszurauben.) Betroffen sind nicht nur Frauen, sondern auch Männer. Wird bei solchen Übergriffen auch noch fotografiert oder gefilmt, kann das Opfer im Nachhinein mit der Veröffentlichung des Materials erpresst werden.
Hier Tipps von der Polizeilichen Kriminalprävention, um solche Szenarien zu verhindern:
- Bestellen Sie Getränke bei der Bedienung und nehmen Sie sie nur selbst entgegen.
- Nehmen Sie von Unbekannten keine offenen Getränke an.
- Lassen Sie Getränke und Speisen nicht unbeaufsichtigt.
- Kaufen Sie besser kleine Mengen an Getränken und trinken Sie Ihre Getränke vor dem Tanzen oder dem Gang zur Toilette aus. Bestellen Sie im Zweifelsfall lieber ein neues Getränk.
- Wenn Sie sich komisch fühlen, wenden Sie sich an Freundinnen oder Freunde oder das Personal und bitten um Hilfe.
- Grundsätzlich: Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Mehr unter ➝ Opferinformationen.
Achtung: Bestimmte Drogen lassen sich bereits nach 6 - 12 Stunden im Körper des Opfers nicht mehr nachweisen; auch daher ist es wichtig, zeitnah ärztliche Hilfe aufzusuchen. Denn manche K.O.-Drogen können schlimmstenfalls sogar tödlich sein. (Ausserdem kann dann u.a. eine Blutanalyse zur Sicherung von Beweisen dienen.)
Schon das Verabreichen von K.O.-Tropfen oder anderen Drogen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen; z.B. gefährliche Körperverletzung und Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. Nur mit Hilfe einer Anzeige ist es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren.