Samstag, 27. August 2022

Schwangere & Eltern von Kleinkindern in schwieriger Lage: "Frühe Hilfen" auf Tour

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) bietet im Internet über seine Webseite ratsuchenden Eltern mit Kindern bis drei Jahren sowie Schwangeren Infos und kostenlose Hilfe an:

                                             ➝ www.elternsein.info

Ziel ist, allen Kindern eine gesunde Entwicklung und ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. 

Mit dem Fonds Frühe Hilfen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit 2012 im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes die Förderung der Frühen Hilfen verstetigt. 

In diesem Jahr feiert der Fond also sein 10-jähriges Jubiläum; und zu diesem Anlass geht nun das Modellprojekt „Frühe Hilfen sind da!“ an den Start. 

Im Rahmen des Projekts gehen Kleinbusse als mobile Frühe Hilfen in fünf Bundesländern auf Tour. Damit werden die Angebote der Frühen Hilfen auch in wenig besiedelten ländlichen Regionen verstärkt zugänglich gemacht. 

Das neue Modellprojekt läuft bis Ende 2023 und wird aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ finanziert. 

An dem Projekt beteiligen sich Kommunen aus Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Informationen zum Projekt sowie den aktuellen Tour-Plan bietet die Website des NZFH für Eltern:  ➝   www.elternsein.info/fruehe-hilfen-sind-da

Freitag, 26. August 2022

Wochenreport 34/2022

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Mineralwasser  Berg Quellen  Medium B2 0,75l Glas Mehrweg
    Details: hier
  • Rückruf via Ernsting's family:
    Ohrringe "Gina" mit Herzanhänger (Farben: Gold und Silber). Details: hier
  • Sicherheitsinfo via Vorwerk für den Thermomix®:
    Mögliches Sicherheitsrisiko im Zusammenhang mit dem Messbecher des Thermomix®TM6     Details: hier
  • Rückruf via TK Maxx: Ultrapower Ionic  Haartrockner,
    Marken  Something Cosmetics  sowie  Elgetec Beauty.  Details (PDF, 210 KB): Klick
  • Rückruf via TK Maxx: Babydecke, Marke Queenwest Trading Co blau & beige
    Details (PDF, 48 KB): Klick
  • Rückruf: Loc Son  gegrillte Ente
    Details: hier
  • Rückruf via J-Club International : Ohrring /Piercing, Artikelnr. 591236 182-1
    Details: hier
  • Rückruf: Mullwindeln BO Traumzeit  dreieckige Tücher, je zwei in rosé, rosa und pink
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 34/2022 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 25. August 2022

Gesetzesänderung stärkt Schutz vor Betrug auf „Kaffeefahrten“

Viele Kaffefahrten sind mehr oder weniger "versteckte" Werbeveranstaltungen. Dass solche Reisen dennoch bei den Teilnehmern beliebt sind, liegt wohl auch daran, dass man für wenig Geld dem Alltag entkommen und touristische Sehenswürdigkeiten vor Ort in Augenschein nehmen kann. 

Vor allem Senioren sind hierbei die Zielgruppe; wobei bei manchen Teilnehmern auch die Geselligkeit eine Rolle spielen dürfte. 

So nehmen Reiselustige eben auch in Kauf, dass ein Werbevortrag mit auf dem Programm steht. Allerdings wird der Spaß dann doch getrübt, wenn dieser allzu aufdringlich gehalten wird und die vermeintlichen „Schnäppchen“ minderwertig / überteuert sind. 

Die Polizeiliche Kriminalprävention macht in diesem Zusammenhang auf eine neue Fassung der Gewerbeordnung (§ 56a Absatz 4 GewO) aufmerksam, mit der Veranstalter seit dem 28. Mai 2022 verpflichtet sind, schon in der Werbung Angaben zu machen, über

  • die Art der Waren, die angeboten werden
  • den Ort der Veranstaltung
  • Name und Anschrift des Veranstalters sowie Kontaktmöglichkeiten per Telefon und E-Mail, und
  • Informationen zum Widerrufsrecht

Die Polizeilichen Kriminalprävention mit weiteren, wichtigen Tipps dazu:

Mittwoch, 24. August 2022

Triage in der Intensivmedzinin während einer Pandemie:
Neuer Gesetzentwurf

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2021 soll nun eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingeführt werden. Demzufolge ist der Gesetzgeber verpflichtet, Menschen mit Behinderungen besser zu schützen, wenn es darum geht, knappe überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungsressourcen zuzuteilen.

Die neue Regelung ergibt sich aus Artikel 3 Abs. 3 S. 2 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ In diesem Zusammenhang soll auch das Alter keine Rolle spielen.

Dem Gesetzentwurf zufolge gilt dies ausnahmslos für alle intensivpflichtigen Patienten. Die Regelung bezieht sich jedoch ausschließlich auf Situationen, in denen intensivmedizinische Behandlungskapazitäten aufgrund einer übertragbaren Krankheit – wie der Corona-Pandemie - nicht ausreichen.

Quelle mit weiteren Details auf der Seite der Deutschen Bundesregierung:

                                                 ➝  Intensivmedizin - Triage in der Pandemie neu regeln

Dienstag, 23. August 2022

Bundesregierung: Mehr kostenlose Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum

Am 10.08.2022 hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, demzufolge künftig zur öffentlichen Wasserversorgung - als einer Aufgabe der Daseinsvorsorge - auch die Bereitstellung von Leitungswasser durch mehr Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört.

Dabei haben die Städte und Gemeinden weitgehende Flexibilität, was Lage, Zahl und Art der Trinkwasserbrunnen angeht. Allerdings sollten die Trinkwasserbrunnen möglichst an zentralen, frequentierten und für die Allgemeinheit gut erreichbaren öffentlichen Orten, wie Plätzen, Fußgängerzonen oder Parks, aufgestellt werden. 

Derzeit gibt es deutschlandweit schätzungsweise mehr als 1.300 öffentliche Trinkwasserbrunnen. In einem ersten Schritt sollen Städte und Gemeinden nun etwa 1.000 zusätzliche Trinkwasserbrunnen aufstellen.

Auch als Teil der für Kommunen empfohlenen Maßnahmen für regionale und lokale Hitzeaktionspläne seien öffentliche Trinkbrunnen eine wirkungsvolle Maßnahme, um Menschen vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze zu schützen. 

Diese Gesetzesnovelle passiert zunächst den Bundesrat, bevor der Bundestag sie verabschieden kann. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.  

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 10.08.2022, Nr. 106/22

Montag, 22. August 2022

Speicherumlage auf Gas - weitere Belastung für die Verbraucher

Neben der Gasumlage kommt wohl noch ein weiterer Preisfaktor auf die Verbraucher zu: die Gasspeicherumlage für die Energiehändler - wobei die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass die Unternehmen diese Mehrkosten auf ihre Kunden umlegen.

Die Speicherumlage beträgt ab ab dem 1. Oktober 2022 pro Kilowattstunde 0,059 Cent
(0,59 EUR/Megawattstunde). Mit dieser neuen Umlage sollen die Kosten für die Einspeicherung von Gas nach § 35e EnWG gedeckt werden. 

Weitere Infos zum Thema (PDF, 79 KB):

           ➝  Trading Hub Europe - FAQ zu Gasbeschaffungsumlage/Gasspeicherumlage 

Samstag, 20. August 2022

Bürger-Cert: Neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über:
  • Faeser warnt vor Angriffen auf Kritische Infrastruktur
  • Multi-Faktor-Authentisierung wirkt – Hackerinnen und Hacker geben auf
  • Sesam öffne Dich? Leichtes Spiel mit unsicherem Funk-Türschloss
  • Unter falscher Flagge: Schwachstelle bei Videoidentifizierung
  • Zoom-Sicherheitslücke öffnet Tür und Tor für Schadsoftware
  • So gelingt das kontaktlose Bezahlen – mit Sicherheit
... und weiteren News, Infos und Warnungen im Zusammenhang mit Computer, Internet,
Handy / Smartphone & Co.: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Freitag, 19. August 2022

Wochenreport 33/2022

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via TEDi: Trinkflasche, 350 ml (Verkaufspreis: 3,- €)
    Details: hier
  • Rückruf via Woolworth: Damen-Gürtel "Colorful Mischmasch Berlin"
    Details: hier
  • Rückruf via BIKE & OUTDOOR COMPANY (B.O.C.):
    Fahrräder EXT 500 LTD, Modelljahr 2020, Damen- sowie Herren-Ausführung
    Details: hier
  • Rückruf via Aldi Nord:
    - ACTIV ENERGY  20 V LI-ION Akku Pack.  Details: hier
    - WORKZONE  6000 Lumen Arbeitsleuchte.  Details: hier
  • Rückruf via Drogerie Rossmann / Achtung, Allergiker (Erdnuss, Schalenfrüchte und Sesam): enerBIO  Haferfreude Smoothie.  Details: hier
  • Rückruf via Drogerie Rossmann:
    - enerBIO  Tortilla Chips Paprika
    - enerBIO  Tortilla Chips Meersalz
    Details: hier
  • Rückruf via Primark: Kinderteller "Winnie the Pooh"
    Details: hier
  • Rückruf via CHIBA Gloves:
    Herren-Fitnesshandschuhe "40400 Power" mit weißem Leder
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 33/2022 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier 

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 18. August 2022

Gas: Mehrwertsteuer soll befristet von 19% auf 7% gesenkt werden

Wie u.a. die Tagesschau online hier berichtet, hat die Deutsche Bundesregierung vor, den Mehrwertsteuersatz auf Gas von 19% auf 7% zu senken. 

Dadurch sollen Gaskunden entlastet werden; denn zu den sowieso steigenden Gaspreisen werden diese aufgrund der Gasumlage (ab 01.10.2022) für den Endverbraucher noch teurer.

Diese zeitlich befristete Steuersenkung soll bis Ende März 2024 gelten - also so lange, wie bislang geplant auch die Gasumlage fällig wird.

Bleibt zu hoffen, dass die Gaskonzerne ihre Steuererleichterung auch komplett an die Kunden weitergeben.

Telekommunikationsdienste zur Grundversorgung sollen für alle erschwinglich sein

Jeder Verbraucher hat das Recht auf eine Versorgung mit Sprachkommunikationsdiensten und einem Internetzugangsdienst zu einem erschwinglichen Preis für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. 

Die Bundesnetzagentur hat am 16.08.2022 die Grundsätze zur Ermittlung erschwinglicher Preise für Telekommunikationsdienste an einem festen Standort veröffentlicht.

Preise für Telekommunikationsdienste, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses, die im Zuge der Grundversorgung erbracht werden, sollen die Preise von auf dem Markt angebotenen vergleichbaren Produkten nicht überschreiten. 

Für den erschwinglichen Preis für den Anschluss kann der durchschnittliche Preis von Anschlüssen im jeweiligen Landkreis als Referenzwert herangezogen werden. Dadurch werden regionale Besonderheiten Rechnung getragen, die einen Einfluss auf den Anschlusspreis ausüben können. 

Die Mindestanforderungen für Sprachkommunikationsdienste sowie für den Internetzugangsdienst wurden in der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung festgelegt, die zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist ➝ www.bundesnetzagentur.de/tkmv

Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur, 16.08.2022

Mittwoch, 17. August 2022

ADAC Autotest: Die Auf- und Absteiger bei der Verarbeitungs- und Materialqualität

Qualität kostet – das ist das Ergebnis einer Auswertung von 580 Fahrzeugen im ADAC Autotest, wenn es um die Verarbeitungs- und Materialqualität geht. Einige Hersteller versuchen aber, den Kunden trotz vergleichsweise günstiger Fahrzeugpreise eine gute Materialqualität zu bieten.

Im ADAC Autotest werden die Modelle anhand von 34 Bewertungskriterien beurteilt. Bei der Verarbeitung der Karosserie sind das die Güte der Spaltmaße, fehlende Türrahmenverkleidung, scheppernde Türen bei geöffnetem Fenster und kratzempfindliche Kunststoffe. 

Bewertet werden aber auch die Material- und Verarbeitungsqualität im Innenraum, wie z.B. knarzende Kunststoffteile, unverkleidete Blechteile, ungeschäumte Kunststoffe an Armaturenbrett oder Türverkleidungen oder Dachsäulen ohne Stoffbezug.

Hier gibt es die detaillierten Ergebnisse des Tests:  

                           ➝  ADAC / Verarbeitung: Wird die Qualität von neuen Autos schlechter?

Dienstag, 16. August 2022

Gasumlage, Preissprünge und Hilfsmöglichkeiten: FAQ zur Gaskrise

Wie wir bereits gestern hier veröffentlichten, wird die Gasumlage ab dem 1. Oktober 2022 bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde (24,19 EUR/MWh) liegen. 

Das ist für Verbraucher neben den steigenden Preisen für Lebensmittel, Strom, Benzin / Diesel etc. eine weitere finanzielle Belastung. 

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat auf seiner Webseite daher einige wichtige Infos zum Thema veröffentlicht (Stand: 15.08.2022): 

                    ➝  Gasumlage, Preissprünge und Hilfsmöglichkeiten: FAQ zur Gaskrise

Montag, 15. August 2022

Gasumlage ab Oktober 2022: 2,4 Cent pro Kilowattstunde

Wie die Trading Hub Europe GmbH* in einer Pressemitteilung heute (15.08.2022) veröffentlichte, wird die Gasbeschaffungsumlage ab dem 1. Oktober 2022 bei 2,419 Cent/kWh (24,19 EUR/MWh) liegen.

Bei einem Haushalt mit Einfamilienhaus und einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden betragen die Mehrkosten somit rund 484 Euro im Jahr. 

Falls zusätzlich die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage fällig wird, steigen die Mehrkosten auf rund 576 Euro. 

Die Bundesregierung hatte mittgeteilt, sie versuche die Mehrwertsteuer zu verhindern. Dafür braucht es allerdings die Zustimmung von der EU. (Siehe Bericht bei der Tagesschau online vom 14.08.2022: ➝ Mehrwertsteuer auf Gasumlage - Lindner bittet EU um Ausnahme)

* Die Trading Hub Europe GmbH (THE) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber.

Hitze und Alter: Ausreichend trinken nicht vergessen

Da ältere Menschen oft nicht ausreichend trinken, rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor allem auch im Hinblick auf hohe Temperaturen, dass Betroffene an entsprechende Flüssikeitszufuhr denken sollten. 

Denn im Alter lässt das Durstgefühl nach. Ältere Mensschen verzichten aber manchmal auch auf Getränke, weil sie häufige Toilettengänge scheuen oder Schluckstörungen haben (letzteres tritt oft im Zusammenhang mit Demenz auf). 

Das Risiko hierbei: ein dauerhafter Flüssigkeitsmangel kann gesundheitliche Folgen haben; beispielsweise Kopfschmerzen und Kreislaufprobleme, Muskelkrämpfe oder Verwirrtheit. 

Bei Demenzerkrankten die schlicht das Trinken vergessen / das Durstgefühl nicht mehr wahrnehmen können, sind die Pflegenden gefragt; sie können beispielsweise eine "Trinkroutine" etablieren; etwa regelmäßig ein Glas Wasser oder Saftschorle präsentieren und zum Trinken aufmuntern. 

Die BZgA informiert auf ihrem Portal ➝ gesund-aktiv-aelter-werden.de im neuen Angebot ➝ „Gesund trinken im Alter“ über Flüssigkeitsmangel, warum Wasser für die Gesundheit so wichtig ist und wie man die eigene Trinkmotivation steigern kann.

Freitag, 12. August 2022

Wochenreport 32/2022

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Chtoura Garden  Sesame Paste Tahina, 400 g
    Details: hier
  • Rückruf via Woolworth: Textilerfrischer „Sommerblumen“
    Details (PDF 193 KB) : Klick
  • Rückruf: Al Gota   Sesame Tahini, 400 g
    Details: hier
  • Rückruf / Achtung, Senf-Allgeriker:
    Blayer & Wichert  Kleine Rostbratwürstel, 14 x 25 g
    Details: hier
  • Rückruf via Heinrich Aldag Fleischwaren:
    Selbstbedienungsartikel „Putenzwiebelmettwurst“, 500 g, 1000 g
    Details und Update: hier
  • Rückruf via dm-Dorgeriemarkt: dmBio Smoothie mit Protein, 250 ml
    Details: hier
  • Rückruf: Santa Maria Bio Tortilla Chips salted (organic crispy corn Tortilla Chips salted)
    Details: hier
  • Rückruf: Eiscreme Häagen-Dazs – verschiedene Sorten
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 32/2022 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier 

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Samstag, 6. August 2022

Bürger-Cert: Neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über:
  • Weniger Ransomware, mehr Malware – oder war es andersrum?
  • Cyberkriminelle unter Strom
  • Unbekannte greifen EU-Datenbank für gefälschte Ausweispapiere an
  • Angriff über die USB-Ladebuchse
  • Daten von Millionen Twitterkonten nach Datenleck zum Verkauf
  • Immer mehr Sicherheitsmängel bei Atlassian
... und weiteren News, Infos und Warnungen im Zusammenhang mit Computer, Internet,
Handy / Smartphone & Co.: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Freitag, 5. August 2022

Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen ab sofort wieder möglich

Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilt, hat er eine telefonische Krankschreibung via Telefon bei leichten Atemwegserkrankungen wieder aktiviert. Diese Corona-Sonderregelung gilt vorerst befristet bis 30. November 2022.

Gründe dafür sind steigender Corona-Infektionszahlen und die in den kommenden Monaten zu erwartende Erkältungs- und Grippesaison. Somit sollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermieden werden. 

Niedergelassene Ärzte müssen sich hierbei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.  

Quelle mit weiteren Details: Pressemitteilung G-BA vom 04.08.2022

Wochenreport 31/2022

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf (Erweiterung): Eiscreme Häagen-Dazs – verschiedene Sorten
    Details: REWE
  • Rückruf: Bad Dürrheimer  Bio-Mineralwasser Naturell , O,5 Liter PET Flasche
    Details: hier
  • Rückruf via Netto: Damen Pantolette
    Details: hier
  • Rückruf via Netto: Beste Ernte  Sonnenmais jung und zart, 330 g Dose
    Details: hier
  • Rückruf via Lidl / Vorsicht, Sellerie-Allergiker: Petersilie Glatt, 40 g
    Details: hier
  • Rückruf: Tahin Halva in Kunststoffschale mit Schnappranddeckel, 300 g
    Details: hier
  • Rückruf: Wellenbrecher  Nordic Gin, 700 ml
    Details: hier
  • Rückruf: Schani  Kasoori Methi (getrocknete Bockshornkleeblätter)
    Details: hier
  • Rückruf: ja!  Delikatess Cervelatwurst, 200 g
    Details: hier
  • Rückruf: NIO Cocktails  Cocktail "Mai Tai"
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 31/2022 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier 

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 4. August 2022

BAföG-Reform 2022: Die wichtigsten Änderungen

Die BAföG-Reform 2022 bringt für Studierende und Schüler einige Verbesserungen mit sich. 

Schon zum kommenden Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2022/2023 können BAFöG-Nutzer von diesen Leistungsverbesserungen profitieren. 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat auf seiner Webseite die wichtigsten Änderungen veröffentlicht: ➝  BAföG-Reform 2022: Die wichtigsten Änderungen

Mittwoch, 3. August 2022

Babys und Kleinkinder gegen Hitze und UV-Strahlung schützen

Babys und Kleinkinder reagieren besonders empfindlich auf Hitze und UV-Strahlung; daher macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf aufmerksam, sie durch geeignete Maßnahmen zu schützen. 

So sollten Kinder, die jünger als ein Jahr sind, niemals direkt der Sonne ausgesetzt werden. Kleinkinder bis vier Jahren sollten die intensive Mittagssonne meiden. Neben Sonnenschutzmitteln mit hohem Lichtschutzfaktor und sonnengerechter Kleidung ist es wichtig, dass Kinder immer genug trinken. 

Alle Tipps und Informationen zum Thema stellt die BZgA auf ihren Informationsportalen
klima-mensch-gesundheit.de und ➝ kindergesundheit-info.de bereit.

Dienstag, 2. August 2022

Anschlussrehabilitation: Zugang seit 1. Juli 2022 erleichtert

Unter einer "Anschlussrehabilitation" versteht man eine eine ambulante oder stationäre Reha, die unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt wird. 

Seit dem 1. Juli 2022 wurde der Zugang zu einer solchen Anschlussrehabilitation erleichtert. Demnach gilt nun, dass bei bestimmten Krankheitsbildern eine Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die gesetzliche Krankenkasse entfällt. 

So beispielsweise bei Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufsystems, nach Einsatz eines neuen Knie- oder Hüftgelenks oder bei Krebserkrankungen. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die neuen Regelungen am 16. Dezember 2021 beschlossen. Er setzte damit einen gesetzlichen Auftrag aus dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) um. 

Weiter Infos: ➝ Zur Themenseite "Medizinische Rehabilitation" auf der Website des G-BA

Montag, 1. August 2022

Tipps und Infos: Wie kann man seine IT vor Cyber-Angriffen schützen?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass Prävention der beste Schutz gegen Cyber-Angriffe ist. Somit kann man als Nutzer verhindern, dass das verwendete System / Gerät beschädigt wird oder persönliche Daten abfließen. 

Im Verbraucherbereich der Themen-Webseite des BSI wurden daher die wichtigsten Schritte für eine Basis-Absicherung zusammengefasst: 

                                           ➝    Basis-Absicherung für Computer, Smartphone und Co.

Darüber hinaus hat das BSI viele Tipps zum sicheren Umgang mit dem Internet zusammengestellt, unter anderem:

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