Jeder Verbraucher hat das Recht auf eine Versorgung mit
Sprachkommunikationsdiensten und einem Internetzugangsdienst zu einem
erschwinglichen Preis für eine angemessene soziale und wirtschaftliche
Teilhabe.
Die Bundesnetzagentur hat am 16.08.2022 die Grundsätze zur Ermittlung
erschwinglicher Preise für Telekommunikationsdienste an einem festen
Standort veröffentlicht.
Preise für Telekommunikationsdienste, einschließlich des hierfür
notwendigen Anschlusses, die im Zuge der Grundversorgung erbracht
werden, sollen die Preise von auf dem Markt angebotenen vergleichbaren
Produkten nicht überschreiten.
Für den erschwinglichen Preis für den Anschluss kann der durchschnittliche Preis von Anschlüssen im jeweiligen Landkreis als Referenzwert herangezogen werden. Dadurch werden regionale Besonderheiten Rechnung getragen, die einen Einfluss auf den Anschlusspreis ausüben können.
Die Mindestanforderungen für Sprachkommunikationsdienste sowie für den
Internetzugangsdienst wurden in der
Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung festgelegt, die zum 1.
Juni 2022 in Kraft getreten ist ➝ www.bundesnetzagentur.de/tkmv
Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur, 16.08.2022