Mittwoch, 24. August 2022

Triage in der Intensivmedzinin während einer Pandemie:
Neuer Gesetzentwurf

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2021 soll nun eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingeführt werden. Demzufolge ist der Gesetzgeber verpflichtet, Menschen mit Behinderungen besser zu schützen, wenn es darum geht, knappe überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungsressourcen zuzuteilen.

Die neue Regelung ergibt sich aus Artikel 3 Abs. 3 S. 2 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ In diesem Zusammenhang soll auch das Alter keine Rolle spielen.

Dem Gesetzentwurf zufolge gilt dies ausnahmslos für alle intensivpflichtigen Patienten. Die Regelung bezieht sich jedoch ausschließlich auf Situationen, in denen intensivmedizinische Behandlungskapazitäten aufgrund einer übertragbaren Krankheit – wie der Corona-Pandemie - nicht ausreichen.

Quelle mit weiteren Details auf der Seite der Deutschen Bundesregierung:

                                                 ➝  Intensivmedizin - Triage in der Pandemie neu regeln

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