Dienstag, 31. Dezember 2019

Einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches 
neues Jahr!

Ihr Team vom v-mag

Montag, 30. Dezember 2019

Familienleistungen: Änderungen ab 2020

Zum 1. Januar 2020 treten einige Änderungen bei den Familienleistungen in Kraft; davon sollen insbesondere Familien mit kleinen Einkommen profitieren.

Die Änderungen betreffen:
  • Unterhaltsvorschuss
  • Kinderzuschlag
  • und Kinderfreibeträge
Mehr dazu auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Samstag, 28. Dezember 2019

2020 endlich rauchfrei werden

Wer sich für das neue Jahr vorgenommen hat, mit dem Rauchen aufzuhören, kann die  qualitätsgesicherten und kostenfreien Angebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für sich in Anspruch nehmen.

Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, Krebserkrankungen und die Lungenerkrankung COPD werden durch Rauchen verursacht. Rauchfrei zu werden ist daher eine Entscheidung für die eigene Gesundheit und mehr persönliches Wohlbefinden. Wer einen Rauchstopp plant, sollte qualitätsgesicherte Angebote nutzen, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Hier die Links zu den Angeboten:

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert über die gesundheitlichen Risiken des Rauchens auf: www.rauchfrei-info.de - dort werden Aufhörwillige auch beim Rauchstopp unterstützt mit dem kostenfreien rauchfrei Online-Ausstiegsprogramm.

Außerdem können sich als Teil dieses BZgA-Angebots „Gleichgesinnte“ im Forum und Chat über ihre Erfahrungen mit dem Rauchstopp austauschen und sich gegenseitig motivieren.

Ebenfalls kostenloses START-Paket für werdende Nichtraucher mit Broschüre, „Kalender für die ersten 100 Tage“, Stressball und anderen hilfreichen Materialien: rauchfrei - Startpaket

Freitag, 27. Dezember 2019

Dicke Luft zum Jahreswechsel

Das Umweltbundesamt (UBA) macht darauf aufmerksam, dass ein Feuerwerk zwar schön anzusehen ist -  allerdings sollten auch dessen negative Seiten bedacht werden: Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschädigungen, Explosionsschäden und andere Sachschäden an Fahrzeugen und Gebäuden, der Eintrag von Plastik in die Umwelt, enorme Müllmengen, verängstigte Haustiere sowie ökologische Schäden und die Störung von Wildtieren.

Insbesondere spielt auch der Feinstaub, der durch Raketen, Böller & Co in die Luft abgegeben wird, eine ungesunde Rolle. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen.

Das UBA rät daher: "Wenn Sie zur Verminderung der Feinstaubbelastung in der Silvesternacht beitragen möchten, können Sie Ihr persönliches Feuerwerk einschränken oder sogar ganz darauf verzichten. Das hilft nicht nur der Gesundheit, sondern auch der Umwelt, verursacht weniger Müll und reduziert den Energieaufwand, der bei der Herstellung der Feuerwerkskörper erheblich ist."    

Quelle: UBA

Weiterführende Links zu diesem Thema:

Dienstag, 24. Dezember 2019

Wir wünschen unseren Lesern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!

Ihr Team vom v-mag

Montag, 23. Dezember 2019

Gesundheitliche Risiken bei „Coffee-to-go“-Bechern

Derzeit werden als nachhaltige Alternativen zu Einweg-Produkten verstärkt „Coffee-to-go“-Becher aus „natürlichen“ Rohstoffen wie Bambusfasern oder Maismehl angeboten. Es gibt aber auch Teller, Schüsseln oder Besteck etc. in dieser Form

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass „Coffee-to-go“-Becher  und anderes Geschirr aus Bambusfasern oder Maismehl fast immer Melamin oder Formaldehyd enthalten. Bei Schwerpunktuntersuchungen der Bundesländer wurde der spezifische Migrationsgrenzwert für Melamin in einem Viertel der Proben überschritten.

Die meisten dieser Produkte enthalten Kunststoffe wie Melamin-Formaldehyd-Harze. Bei höheren Temperaturen können gesundheitlich bedenkliche Mengen an Melamin und Formaldehyd in Lebensmittel übergehen (migrieren), wenn also z.B. heiße Getränke wie Kaffee oder Tee eingefüllt oder Speisen in der Mikrowelle erhitzt werden.

Hintergrund: Im Rahmen einer bundesweiten Untersuchungen der Bundesländer wurden 56 Produkte näher unter die Lupe genommen. In einem Viertel der Proben wurde der spezifische Migrationsgrenzwert für Melamin überschritten, in 11 % der Proben für Formaldehyd. Die höchsten Werte lagen um das 4-fache bei Melamin und um das 19-fache bei Formaldehyd über den spezifischen Migrationsgrenzwerten.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Samstag, 21. Dezember 2019

Achtung: Schadsoftware kommt mit gefälschter Behörden-Mail !

Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt dringend vor der Schadsoftware Emotet, die in Anhängen von E-Mails oder in darin angegebenen Links lauert.

Momentan verbreitet sich Emotet massiv über gefälschte E-Mails, die scheinbar von Behörden kommen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bezeichnet Emotet sogar als die gefährlichste Schadsoftware der Welt. 

Demnach befällt sie nicht nur Privatnutzer, sondern macht auch vor Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen nicht halt: die Schadsoftware habe E-Mail-Adressen und E-Mail-Verläufe von Behörden ausgelesen und versuche nun unter dieser Tarnung weitere Computer zu infizieren.

Auch Unternehmen sind von Emotet betroffen, weil sie an der Schwachstelle "Mensch" ansetzt. Getarnt als offizielle Mail einer Behörde erregt sie im Postkorb zunächst keinen Verdacht. Sie wirkt seriös und täuschend echt, was dazu verleitet, den mitgesandten Anhang zu öffnen oder dem angegeben Link zu folgen. So werden immer mehr Computer infiziert.

Ein entscheidender Punkt, um sich vor dieser Schadsoftware zu schützen, ist Misstrauen. Wer E-Mails von Behörden erhält, soll laut BSI genau prüfen, wer der Absender ist.  

Mehr über Emotet vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Fotos im Internet: Auch Kinder haben Recht auf Privatsphäre

Manche Menschen denken sich nicht viel dabei, wenn sie Fotos in den sozialen Netwerken wie Twitter, Facebook, Instagram & Co. mit einem Klick hochladen/teilen und somit veröffentlichen.

Erwachsene mögen Fotos ihrer Kinder als süß, niedlich oder amüsant empfinden. Doch ist das Kind der gleichen Meinung? Auch Kinder haben Recht auf Privatsphäre, Schutz und Beteiligung - selbst wenn es das eigene Kind ist. Darum sollte man diese nicht verletzen. Das Internet vergisst nichts und jedes geteilte Foto hinterlässt einen „digitalen Fußabdruck“.

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) hat 6 Tipps für den Umgang mit Kinderfotos in sozialen Netzwerken veröffentlicht:
  • Beziehen Sie Ihre Kinder mit ein.
  • Vermeiden Sie personenbezogene Daten des Kindes preis zu geben.
  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Sicherheits- bzw. Privatsphäre-Einstellungen in Sozialen Online-Netzwerken.
  • Posten Sie keine Fotos von Kindern in peinlichen, unangenehmen oder unangemessenen Situationen.
  • Überlegen Sie, ob es für die Bildaussage des Fotos zwingend notwendig ist, das Gesicht des Kindes zu zeigen.
  • Nehmen Sie Ihre Vorbildfunktion wahr.

Weitere Infos: Kinder sicher im Netz

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention /  Deutsche Kinderhilfswerk  (www.dkhw.de)

Freitag, 20. Dezember 2019

Achtung, Allergiker (Senf) → Rückruf: Chicken Stäbchen, Bio vegan Falafel Bällchen, Vegan Nuggets

Weil darin Spuren von Senf enthalten sein könnten, die nicht auf der Verpackung deklariert sind, ruft die Firma Sofine Foods B.V. zurück:
  • SoFine® SoChicken Stäbchen 160g mit Mindesthaltbarkeitsdatum vom 16.12.2019 bis 14.01.2020 verkauft bei EDEKA und tegut

  • EDEKA Bio vegan Falafel Bällchen 200g mit Mindesthaltbarkeitsdatum vom 27.12.2019 bis 24.01.2020 verkauft bei EDEKA und Marktkauf

  • ProLaTerre® Vegan Nuggets 160g mit Mindesthaltbarkeitsdatum vom 30.12.2019 bis 14.01.2020 verkauft bei Dennree
Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.
Quelle mit weiteren Details (PDF, 91 KB): Pressemitteilung Sofine Foods

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • 5,3 Millionen potentielle Phishing-Opfer bei Netflix
  • Kameras und Video-Klingeln Ziel von Hackern
  • Microsoft: 44 Millionen doppelte Passwörter halten nicht besser
  • Wenn an Weihnachten Schadsoftware ins Haus schneit
  • Weihnachtszeit ist Angriffszeit
... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 51/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Nahrungsergänzungsmittel "Yellow Therm". Details (PDF, 91 KB): Klick
  • Rückruf: Baby-Waschlotion URTEKRAM No Perfume Baby All-Over Wash.
    Details (PDF, 109 KB): Klick
  • Rückruf via TEDi: Schmortopf "Cazuela". Details: hier
  • Rückruf: "Pony 13 cm mit Haarspange und Kleeblatt". Details (PDF, 306 KB): Klick
  • Rückruf via HEMA: Schnullerketten. Details: hier
  • Rückruf via Netto: Rohmilchkäse „Camembert de Normandie“ 250g von der Firma Gillot.
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 51/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 19. Dezember 2019

Schwachstelle in Google Chrome

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann eine Schwachstelle in Google Chrome, Google Chrome for Linux und Google Chrome for Mac ausnutzen, um einen nicht näher spezifizierten Angriff durchzuführen. Zur Ausnutzung genügt es, einen Link zu einer bösartigen Webseite zu öffnen.

Betroffene Systeme:
  • Google Chrome 79.0.3945.88
  • Google Chrome for Linux 79.0.3945.88
  • Google Chrome for Mac 79.0.3945.88
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.   

Neuer Grenzwert beim Elternunterhalt ab 2020

Wenn Eltern pflegebedürftig werden und nicht genug Geld für die nötige Pflege haben, müssen die Kinder für den Unterhalt aufkommen.

Gleiches galt bislang auch für Eltern, deren volljährige pflegebedürftige Kinder Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Dies kann für beide Seiten eine starke Belastung sein.

Ab 2020 gibt es daher ein neues Angehörigen-Entlastungsgesetz mit dem Ziel, Eltern und unterhaltspflichtige Kinder künftig zu entlasten.

Wichtige Informationen zum neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

DHL erhöht Paketpreise für Privatkunden zum 1. Januar 2020

Wegen Kostensteigerungen im Personal - und Transportbereich erhöht die Deutsche Post DHL Group zum 1. Januar 2020 die Preise verschiedener DHL Päckchen- und Paketprodukte im Durchschnitt um drei Prozent:

"Nach mindestens drei Jahren Preisstabilität verändern sich im Einzelnen die Online- und Filialpreise für das Päckchen M, die Pakete bis 2 kg, 10 kg und 31,5 kg sowie der Onlinepreis für das Paket bis 5 kg. 

Zudem erhöht das Unternehmen auch die Preise für weitere Services, wie die Transportversicherung bis 2.500 Euro und den Nachnahme-Service. Die Preise für das DHL Päckchen S sowie der zum 1.1.2019 geänderte Filialpreis für das DHL Paket bis 5 kg bleiben unverändert.

 Die Preise für den Versand von Privatkunden-Paketen und -Päckchen steigen mengengewichtet im Schnitt um drei  Prozent. Die Preise im internationalen Privatkundenversand bleiben un-verändert.
"      |    Quelle: Deutsche Post / DHL

Hier gibt es die detaillierte Übersicht über die wichtigsten Preisänderungen und Services zum 1.1.2020 (PDF, 30 KB ) :

Mittwoch, 18. Dezember 2019

App gibt Informationen zu Schadstoffen in Produkten

Hersteller und Händler müssen Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren. Solche Stoffe können z.B. sein: krebserregend, hormonell wirksam oder besonders problematisch für die Umwelt.

Die Auskunftspflicht besteht, wenn solche Stoffe in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent in einem Produkt – wie z.B. Haushaltsgegenständen, Textilien, Möbeln, Elektrogeräten, Sportartikeln, Spielzeug – enthalten sind.

Das Umweltbundesamt hat nun seine kostenlose und werbefreie App "Scan4Chem" im Rahmen des EU-LIFE-Projektes AskREACH überarbeitet. Mit "Scan4Chem" haben Verbraucher die Möglichkeit, Anfragen an Produktanbieter zu stellen und somit zu zeigen, dass sie solche Produkte nicht kaufen möchten.

Die App steht ab sofort in Deutschland zum Download bereit. Bis Januar 2020 wird sie in insgesamt 14 europäischen Ländern verfügbar sein.

Hier gibt es die App mit weiteren Infos darüber:

Dienstag, 17. Dezember 2019

BZgA empfiehlt: Weihnachten beim Alkohol im Limit bleiben!

Die Gelegenheiten, Alkohol zu konsumieren, nehmen zum Jahresende zu; ob nun Glühwein oder Punsch auf Weihnachtsmärkten, ein Glas Wein auf Weihnachtsfeiern und beim festlichen Essen, Sekt zum Jahreswechsel.

In diesem Zusammenhang weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf hin, dass auch kleinere Mengen Alkohol bereits gesundheitsschädlich und mit Risiken verbunden sind.

Denn Alkohol ist ein Zellgift, das alle Organe schädigen kann, in jedem Lebensalter. Mehr als 200 verschiedene Krankheiten, darunter Magen-Darm-, Leber-, Herzkreislauf- und mehrere Krebserkrankungen, sind mit dem Konsum von Alkohol assoziiert.

Vor dem Hintergrund der vielfältigen gesundheitlichen Risiken, die mit dem Konsum von Alkohol verbunden sind, empfiehlt die BZgA einen verantwortungsvollen Umgang.

Wenn Alkohol konsumiert wird, dann sollten Frauen nicht mehr als ein kleines Glas eines alkoholischen Getränks pro Tag, etwa 0,3 Liter Bier oder 125 Milliliter Wein trinken. Männer sollten maximal zwei kleine Gläser pro Tag, also 0,6 Liter Bier oder 250 Milliliter Wein trinken. Um das Risiko einer schleichenden Abhängigkeitsentwicklung zu reduzieren, ist es wichtig, mindestens zwei Tage pro Woche komplett alkoholfrei zu sein.    |   Quelle: BZgA

Außerdem gibt es leckere Rezepte für alkoholfreie Getränke, z.B. auf der BZgA-Themenseite
"Alkohol? Kenn dein Limit":

Montag, 16. Dezember 2019

Zoll warnt: Finger weg von illegalen Feuerwerkskörpern!

Der Zoll weist darauf hin, dass in Deutschland alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper offiziell zugelassen und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (CE-Kennzeichen) versehen sein müssen.

Fehlt diese Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen könnte beim Abbrennen des Feuerwerks auch Gefahr für Leib und Leben bestehen.

Infos vom Zoll für die legale Einfuhr von Feuerwerkskörpern:
  • Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten stets an der Zollstelle anzumelden.

  • Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden.

  • Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Hiervon ausgenommen sind jedoch unter anderem so genannte "celebration cracker", "Blitzknallsätze (Flashbanger)" oder Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse. Für die letztgenannten ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich.

  • Für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich.
Dagegen ist die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; in solchen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet und die eingeführten, nicht zugelassenen Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt. Reisefreimengen gibt es hierbei nicht.    |    Quelle: Zoll

Weitere Infos:

Samstag, 14. Dezember 2019

BSI warnt vor Schadsoftware auf neuen Handys und Tablets

Auch in diesem Jahr werden zu Weihnachten viele Smartphones und Tablets unter dem Baum liegen. Allerdings warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angesichts der laufenden Weihnachtseinkäufe aktuell vor vorinstallierter Schadsoftware bei neuen Geräten.

Solche Vorinstallationen werden u.a. dadurch ermöglicht, wenn die Lieferkette der Geräte von Herstellern und Händlern nicht komplett kontrolliert wird. Auf dem Weg der Produktion bis zur Auslieferung können so Geräte manipuliert werden.

Sicherheitslücken treten immer wieder auf und werden von Kriminellen ausgenutzt. Gerade bei neuen IT-Geräten. (Das BSI hatte bereits Anfang des Jahres darauf hingewiesen, das Geräte mit vorinstallierter Schadsoftware verkauft wurden.) Jetzt vor Weihnachten besteht die Möglichkeit, dass dies wieder häufiger auftritt.

Siehe auch die Infos und Tipps vom BSI zu diesem Thema:

Freitag, 13. Dezember 2019

Rückruf via TEDi: Schmortopf "Cazuela"

Wegen erhöhter Aluminiumwerte im Produkt ruft TEDi zurück:
  • Cazuela Schmortopf 15 cm & 18 cm
    Verkauft bei TEDi vom 07.02.2019 bis zum 03.09.2019
    Verkaufspreis: jeweils 1,50 €
Kunden werden gebeten, die Schmortöpfe gegen Erstattung des Verkaufspreises oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDi- Filialen umzutauschen. Quelle mit weiteren Details
(PDF, 1.8 MB): TEDi

Rückruf via HEMA: Schnullerketten

Weil es wegen eines Produktionsfehlers sein kann, dass der Kunststoffclip abbricht (Erstickungs-gefahr) ruft HEMA zurück:
  • Schnullerketten
    Artikelnummern: 33.54.1032 und 33.54.1033

                                                               Produktabbildung: HEMA

Kunden werden gebeten, die genannten Schnullerketten unverzüglich außerhalb der Reichweite von Kindern zu halten und sie in einer HEMA-Filiale zurückzugeben; der Kaufpreis wird auch auch ohne Kassenbon erstattet. Quelle mit weiteren Details (auf der Seite etwas weiter unten): HEMA

Sicherheitslücken in Computer-Anwendungen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Warnhinweise für die hier genannten Anwendungssoftwares veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Wochenreport 50/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Käse "Rügener Badejunge", Der Sahnige 60% Fett i.Tr. 150g.
    Details (PDF, 151 KB): Klick
  • Rückruf via Tri d'Aix GmbH: Spielzeug mit Hartkaramelle "Kick'n Click".
    Details (PDF, 131 KB): Klick

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 50/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 12. Dezember 2019

Digitale Medien mit Augenmaß nutzen

Bei vielen Kindern und Jugendlichen werden Smartphone oder Tablet auf dem Weihnachts-wunschzettel stehen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt Familien anlässlich der bevorstehenden Feiertage einen besonnenen Umgang mit digitalen Medien. Dabei sollten Eltern den Medienkonsum ihrer Kinder, aber auch den eigenen im Blick behalten.

 Denn die Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit der digitalen Angebote kann dazu verleiten, das richtige Augenmaß für die Nutzung der digitalen Medien zu verlieren. Familien sollten die Freizeit möglichst gemeinsam aktiv gestalten und bewusst genießen.

Die Empfehlungen der BZgA für den Medienkonsum in Familien können dabei hilfreich sein:

Mittwoch, 11. Dezember 2019

Online-Shops: Vorsicht bei Anbietern außerhalb der EU

Die Verbraucherzentrale Hessen macht darauf aufmerksam, dass Online-Shops, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, ein Risiko für Verbraucherrechte sind.

Kai-Oliver Kruske, Referent bei der Verbraucherzentrale Hessen erklärt: „Vor allem wenn der Anbieter seinen Sitz außerhalb der EU hat, ist das für meine Verbraucherrechte ein Risiko. Keinesfalls sollten Sie bei Shops bestellen, die nicht einmal ein Impressum haben. Auch schlecht übersetzte AGB sind ein absolutes Warnzeichen.“

Die Verbraucherzentrale Hessen rät, neben Impressum und AGB noch auf weitere Anzeichen zu achten:
  • Möglicherweise enthalten unabhängige Websites Bewertungen zu einem Shop. Dann wird vielleicht deutlich, ob sich bestimmte Probleme häufen. Bewertungen auf der Seite des Anbieters sind dagegen kaum einen Blick wert. Sie können besonders leicht manipuliert werden. 

  • Viele Siegel werden inzwischen missbräuchlich verwendet. Verbraucher haben eine Möglichkeit, das zu prüfen: Wenn ein Händler Siegel auf seiner Seite anzeigt, sollten diese bei einem Klick darauf zu der Website weiterleiten, die das Siegel vergibt. Hier kann man sich dann auch über die Bedingungen für die Siegelvergabe informieren. 
Quelle: vz Hessen

Dienstag, 10. Dezember 2019

HPV-Impfung: Infos für Eltern

Die HPV-Impfung schützt vor HP-Viren, die Gebärmutterhalskrebs und andere Krebsarten auslösen können. Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt diese Imfpung für Mädchen und Jungen von 9 bis 14 Jahren.

Nicht geimpfte Jungen und Mädchen können sich bis zum Ende ihres 17. Lebensjahres nachimpfen lassen. Die Kosten der Impfung übernimmt die Krankenversicherung. (Einige Kranken-versicherungen übernehmen auch die Kosten für Frauen und Männer über 18 Jahren; hier lohnt es sich, bei der Versicherung einmal nachzufragen.)

Auf der Kampagnenseite "Liebesleben" (*) gibt es weitere Infos für Eltern zur HPV-Impfung

(*) "Liebesleben" ist eine Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI), gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland.


Montag, 9. Dezember 2019

Spenden: Tipps, um Betrug zu vermeiden

Wer mit einer Geldspende gemeinnützige Projekte und Organisationen unterstützen möchte, wünscht sich sicherlich, dass der Beitrag auch da ankommt, wo er ankommen soll -  denn immer wieder stehen betrügerische Spendensammler und Organisationen in den Schlagzeilen. Viele Menschen lassen sich auch dadurch vom Spenden abhalten.

Doch woran kann man eine seriöse Spendenorganisationen und Projekte erkennen? Und wie kann man sicher gehen, dass das Geld letztendlich nicht bei Kriminellen landet?

Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt als Hilfestellung die Liste vom Deutschen Zentralinstitut für Soziale Fragen mit Warnungen vor Organisationen und Vereinen, die sich als nicht vertrauenswürdig herausgestellt haben.

Wer noch unschlüssig ist, kann sich auch bei der angebotenen Spendenberatung nach einem passenden Projekt erkundigen. Zudem lassen sich gute Institutionen und Hilfeeinrichtungen auch bequem in einer Datenbank recherchieren.

Weitere Tipps von der Polizei zu diesem Thema:
  • Beim Spenden gilt auch, was in vielen Lebensbereichen richtig ist: Übergeben Sie Geld nie an unbekannte Personen. Setzen Sie beim Spenden auf Einrichtungen und Organisationen, die Sie persönlich kennen.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen - weder beim Spenden noch in anderen Situationen. Sie müssen forsches oder gar bedrohliches Verhalten, z.B. durch Spendensammler nicht tolerieren. Informieren Sie bei aggressivem Vorgehen die Polizei unter 110.
  • Besonders emotionale Appelle und angstmachende Botschaften seitens der Spendeneintreiber sollten jeden misstrauisch machen. Solches Verhalten ist typisch für unseriöse Organisationen.

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

Samstag, 7. Dezember 2019

Tipps für einen sicheren Geschenkekauf im Internet

Wer seine Weihnachtsgeschenke online kauft, sollte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Sicherheit achten: Denn nicht alle Shops halten, was sie versprechen.

Online-Shopping ist gerade zur Weihnachszeit eine bequeme Alternative als der Einkauf vor Ort. Der Nachteil auch hier: Betrüger und andere Kriminelle, die sich die digitale Kauflust zu Nutze machen. Sie locken potenzielle Kunden auf die Portale von Fake-Shops, auf denen sie Kauffreudige abzocken.

Wie die Masche funktionert und wie man sich davor schützt, hat die Polizeiliche Kriminalprävention hier veröffentlicht:

Freitag, 6. Dezember 2019

Wochenreport 49/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Jollyroom: Babywippe "Petite Chérie". Details: hier
  • Rückruf: CUTE BABY Schlafende Babypuppe im Kostümanzug. Details: hier
  • Achtung, Allergiker (Gluten) - Rückruf: Schokoeis "Abbot Kinney´s Coco Frost Kakao" 125 ml und 500 ml. Details (PDF, 51 KB): Klick
  • Rückruf via Decathlon: Klapprad "Tilt 900" der Marke B’TWIN. Details (PDF, 114 KB): Klick
  • Achtung, Allergiker (Mandeln) - Rückruf: REWE Bio Edelvollmilchschokolade. Details: hier
  • Achtung, Allergiker (Milch) - Rückruf: "iglo Chicken Nuggets Classic".
    Details (PDF, 302 KB): Klick
  • Rückruf: REWE Feine Welt - Kürbis Salbei Girasoli, 250 g. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 49/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 5. Dezember 2019

Mozilla Thunderbird: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Es bestehen mehrere Schwachstellen in Mozilla Thunderbird. Ein Angreifer kann diese ausnutzen, um das E-Mail Programm zum Absturz zu bringen, um vertrauliche Daten einzusehen oder schädlichen Programmcode auszuführen. Zur erfolgreichen Ausnutzung genügt es, eine E-Mail mit schädlichen Inhalten zu öffnen oder einen Link zu entsprechenden Inhalten anzuklicken.

Betroffene Systeme:  Mozilla Thunderbird < 68.3

Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |    Quelle:

Marktcheck: Palmfett im Weihnachtsgebäck

Spekulatius, Vanillekipferl, Lebkuchen und Co. - das süße Weihnachtsgebäck lockt verzehrfertig schon seit einiger Zeit wieder in vielen Geschäften.

Allerdings enthalten beispielsweise Spekulatius, Spritzgebäck und Vanillekipferl nach traditioneller Rezeptur Butter; Zimtsterne und Lebkuchen gar kein Fett.

Umso ärgerlicher ist es für kritische Verbraucher, wenn sie beim Kauf dieser Leckereien auf die Zutatenliste schauen und feststellen müssen, dass die Produkte oft  Palmöl oder -fett enthalten. Vor allem, wenn mit vermeintlichen Qualitätsversprechen wie „nach Originalrezept“, „von Meisterhand gebacken“ oder „nach Hausfrauenart“ geworben wird.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat daher einen Marktcheck mit 45 Packungen unter-schiedlicher Sorten Weihnachtsgebäck durchgeführt.

Die Ergebnisse zeigen, dass Palmfett in Weihnachtskeksen als kostengünstiger Butterersatz oder billige Zutat eingesetzt wird – obwohl es gar nicht hineingehört. Die Gründe: Es ist preiswerter als andere Fette, geschmacksneutral und hat besondere Eigenschaften. Da es bei Raumtemperatur fest ist, können gezielt die Festigkeit und Konsistenz des Lebensmittels beeinflusst werden.

Weitere Details zu diesem Marktcheck gibt es hier

Quelle: vz Niedersachsen

Mittwoch, 4. Dezember 2019

Mozilla Firefox: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Mozilla Firefox und Mozilla Firefox ESR ausnutzen, um die Kontrolle zu übernehmen, vertrauliche Informationen auszuspähen oder den Browser zum Absturz zu bringen

Betroffene Systeme:
  • Mozilla Firefox < 71
  • Mozilla Firefox ESR < 68.3
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |    Quellen:

Rückruf via Decathlon: Klapprad "Tilt 900" der Marke B’TWIN

Weil die Möglichkeit besteht, dass sich während des Gebrauchs die Schraube zur Sicherung des Lenkers lockern kann (Sturzgefahr) ruft die Marke Radsportmarke B’TWIN von Decathlon zurück:
  • Klapprad "Tilt 900",  Marke: B’TWIN
    Produktreferenz: 8517446
    Artikelnummer: 2606266
    Verkauft zwischen dem 01.08.2019 und dem 21.10.2019
Kunden werden gebeten, das o.g. Klapprad nicht weiter zu verwenden und es für die Reparatur so schnell wie möglich in eine nächstgelegene DECATHLON Filiale zu bringen. Quelle mit weiteren Details (PDF, 114 KB): Rückruf Tilt 900

Achtung, Allergiker (Mandeln) - Rückruf: REWE Bio Edelvollmilchschokolade

Weil in wenigen Fällen fälschlicherweise für die Sorte 'Bio Mandelkrokant' die Verpackung der 'Bio Edelvollmilch-Schokolade' eingesetzt wurde (dann enthält die 'Bio Edelvollmilch-Schokolade' das Allergen Mandel), ruft die Firma SC Swiss commercial zurück:
  • REWE Bio Schweizer Edelvollmilchschokolade
    Mindesthaltbarkeitsdatum 24.08.20
    Charge 1306064B
Kunden können das o.g. Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Quelle mit weiteren Details: REWE

Weihnachtsmarktbesucher aufgepasst: Taschendiebe wieder fleißig unterwegs

Der Bummel auf dem Weihnachtsmarkt gehört für viele Verbraucher einfach zur Vorweihnachtszeit. Häufig ist es voll, es herrscht Gedränge. Dies sind ideale Bedingungen für Taschendiebe, um in der Menge unbemerkt zuzuschlagen.

Und oft haben sie dabei Erfolg: Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2018 in Deutschland insgesamt 104.196 Taschendiebstähle angezeigt, 2017 waren es 127.376 Fälle. Die meisten Fälle von Taschendiebstahl bleiben unaufgeklärt (Aufklärungsquote 2018: 5,7 Prozent), da die Tat von den Opfern häufig nicht gleich bemerkt wird.

Trotz des offiziellen Rückgangs machten die Diebe demnach immer noch 34,2 Millionen Euro Beute. Wer die Vorgehensweisen der Täter kennt, kann sich aber schützen.

Kriminaloberrat Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, sagt dazu:

Dienstag, 3. Dezember 2019

Schwachstellen in Antiviren-Produkte von Kaspersky und Trend Micro

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Warnhinweise für die hier genannten Antiviren-Produkte veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Google Android: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Google Android ausnutzen,um die Kontrolle über das Gerät zu übernehmen, vertrauliche Informationen einzusehen oder das Gerät unbrauchbar zu machen.

Betroffene Systeme: Microsoft Outlook for Android

 Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |    Quellen:

Achtung, Allergiker (Milch) - Rückruf: "iglo Chicken Nuggets Classic"

Weil es sein kann, dass in einzelnen Packungen Chicken Nuggets mit Käsefüllung enthalten sind, welche das Allergen Milch beinhalten, ruft iglo zurück:
  • "iglo Chicken Nuggets Classic“
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 12.2020


    Code und Uhrzeit:

    L9271FW124/ Uhrzeit 05:00 - 06:00
    L9271GW124 Uhrzeit 06:00 - 07:00
Verbraucher werden gebeten, ausschließlich das relevante Produkt „iglo Chicken Nuggets Classic“ mit den genannten Codes und Uhrzeiten zum entsprechenden Supermarkt zurück zu bringen; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle und Produktabbildung mit weiteren Details (PDF, 302 KB):
Rückruf iglo Chicken Nuggets Classic

Monitoringbericht der Bundesregierung zum Klimawandel

Laut dem zweite Monitoringbericht der Bundesregierung hat sich die mittlere Lufttemperatur in Deutschland von 1881 bis 2018 um 1,5 Grad erhöht.

Dadurch käme es unter anderem zu mehr Gesundheitsrisiken durch die Hitzebelastung, einem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur der Nordsee sowie zu stärkeren Ertragsschwankungen in der Landwirtschaft.

Die Erhöhung der mittleren Temperatur ist laut dem Bericht auch mit einer höheren Anzahl "Heißer Tage" verbunden – dies sind Tage, an denen die Temperaturen über 30°C steigen. Solche Tage seien seit 1951 von etwa drei auf derzeit etwa zehn pro Jahr gestiegen. Vor allem in den Städten setze dies den Menschen zu.

Der Monitoringbericht 2019 enthält daher erstmals bundesweite Aussagen zu hitzebedingten Todesfällen: Demnach sind im Jahr 2003 7.500 Menschen mehr gestorben als ohne Hitzeperiode zu erwarten gewesen wäre. In den Jahren 2006 und 2015 gab es jeweils 6.000 zusätzliche Todesfälle. 
Quelle: Umweltbundesamt

Der Bericht kann hier kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden:
Hier gibt es die Themenseite vom Umweltbundesamt:

Montag, 2. Dezember 2019

Rückruf: REWE Feine Welt - Kürbis Salbei Girasoli, 250 g

Weil sich darin Reste weicher metallartiger Folie befinden könnten, ruft die Firma Gusto Di Casa zurück:
  • REWE Feine Welt - Kürbis Salbei Girasoli, 250 g,
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 22.12.2019
    EAN 4388860002041
Kunden können das Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Quelle mit weiteren Details: REWE

BAföG-Reform: Die wichtigsten Änderungen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert auf seiner Webseite über die neue BAföG-Reform, die seit dem 1. August 2019 wirksam ist.

Dabei geht es u.a. um den Wohnzuschlag, den Freibetrag für Rücklagen und um die neue Regelung für den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag:

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