Wenn Eltern pflegebedürftig werden und nicht genug Geld für die nötige Pflege haben, müssen die Kinder für den Unterhalt aufkommen.
Gleiches galt bislang auch für Eltern, deren volljährige pflegebedürftige Kinder Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Dies kann für beide Seiten eine starke Belastung sein.
Ab 2020 gibt es daher ein neues Angehörigen-Entlastungsgesetz mit dem Ziel, Eltern und unterhaltspflichtige Kinder künftig zu entlasten.
Wichtige Informationen zum neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
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