Zum 1. Januar 2020 treten einige Änderungen bei den Familienleistungen in Kraft; davon sollen insbesondere Familien mit kleinen Einkommen profitieren.
Die Änderungen betreffen:
- Unterhaltsvorschuss
- Kinderzuschlag
- und Kinderfreibeträge
Mehr dazu auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: