Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümer) geleistet. Da auch die Pflegeheimkosten stetig steigen, kann Wohngeld als Zuschuss eine Hilfe für Pflegeheimbewohner sein.
Wohngeld wird allerdings nur an Personen gezahlt, die keine Transferleistungen beziehen (z.B. Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-minderung), da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Wer zum Kreis der Wohngeld-Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch - muss aber einen Wohngeldantrag stellen.
Ab 01.01.2023 tritt nun bald das "Wohngeld-Plus-Gesetzes" in Kraft (*) demzufolge die
bisherigen Wohngeldhaushalte durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat mehr bekommen.
Und da nun auch selbstnutzende Wohnimmobilien-Eigentümer einen Wohngeldantrag stellen können sowie die gestiegenen Heizkosten dauerhaft bezuschusst werden, wird sich die Anzahl antragstellenden Haushalte voraussichtlich um 1,4 Millionen erhöhen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat auf seiner Webseite den aktuellen Wohngeldrechner für das Jahr 2023 veröffentlicht. Er berücksichtigt die Erhöhung vom "Wohngeld Plus": ➝ Zum Rechner
Anmerkung zur "Mietenstufe", (die man auch als selbstnutzender Wohnimmobilien-Eigentümer in den Rechner eingeben muss) - die Wohnort-Liste gibt es hier (PDF, 272 KB): ➝ Mietenstufen
(*) Pressemitteilung dazu: BMWSB / Das Wohngeld Plus kommt!
Mehr Infos zum Thema: ➝ BMWSB / Wohngeld