Freitag, 2. Dezember 2022

Bargeld- Edelmetall- und Diamantverbot bei Immobilienkäufen

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember 2022 ein Gesetz beschlossen, demzufolge der Kauf von Immobilien nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden darf. 

Die Bezahlung beim Immobilienkauf darf in Zukunft auch nicht mehr mit Edelmetallen wie Gold und Silber und mit Diamanten erfolgen. 

Mit diesem zweiten Gesetz „zur effektiven Durchsetzung von Sanktionen“ soll Geldwäsche bekämpft werden. 

Dazu soll zeitnah eine Immobilientransaktionsdatenbank auf Basis der Angaben aus notariellen Beurkundungen zu geschaffen werden. Diese soll den zuständigen Behörden einen volldigitalen Zugriff auf aktuelle Daten ermöglichen.

Quelle mit weiteren Details: ➝ Deutscher Bundestag / Sanktionsdurchsetzungsgesetz

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