Samstag, 30. September 2017

Marktcheck: Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere

Eine gesunde Ernährung ist gerade auch in der Schwangerschaft sehr wichtig. Da greifen schon so einige werdende Mütter zu Nahrungsergänzungsmitteln, um dem heranwachsenden Nachwuchs möglichst gut und ausreichend mit wichtigen Nährstoffen zu versorgen.

Eine Empfehlung von Fachgesellschaften wie der ‚Deutschen Gesellschaft für Ernährung‘ für Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch lautet: Täglich 400 Mikrogramm Folsäure und 100 bis 150 Mikrogramm Jod über Nahrungsergänzungsmittel

Doch ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt: Viele Hersteller von solchen Nahrungsergänzungsmitteln arbeiten trotzdem nach dem Gießkannenprinzip.

„Allen Nahrungsergänzungsmitteln wurde mindestens ein weiteres Vitamin oder ein Mineralstoff zugesetzt“, sagt Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale. Lediglich ein Produkt wies keine anderen Zusätze auf, dafür war der Jodgehalt höher als empfohlen.

„Nur acht Produkte erfüllten – unabhängig von sonstigen Zusätzen – sowohl die Empfehlungen für Folsäure als auch für Jod“, so Manthey, „Bei den übrigen Mitteln wurde vor allem die empfohlenen Zufuhrmengen für Folsäure deutlich überschritten.“

Die Vielfalt an Zusätzen spiegelt sich auch in der Werbung und im Preis der Produkte wider; denn oft ist der Preis für Produkte mit mehr Inhaltsstoffen höher. Bei der enormen Preisspanne pro Tagesdosis – diese schwankt zwischen 3 Cent und 1,47 Euro – lohnt sich der genaue Vergleich anhand des Marktchecks der Verbraucherzentrale, für den insgesamt 25 Produkte näher unter die Lupe genommen wurden. Er kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 5.24 MB): Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere

Freitag, 29. September 2017

Wochenreport 39/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
  • Warnung vor vergifteten Lebensmitteln - Erpresser fordert Geld von Lebensmittelhändlern und Drogeriemärkten. Polizei bittet um Mithilfe bei Suche nach dem Täter / den Tätern. Details mit Bildern/Video des mutmaßlichen Giftausbringers: hier
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Update vom 30.09.2017, 15:00 Uhr: : Mutmaßlicher Erpresser gefasst

Update vom 30.09.2017, 08:48: Ein dringend Tatverdächtiger wurde vorläufig festgenommen
Update 30.09.2017; Mutmaßlicher Erpresser gefasst: nehr dazu hier




  • Chiemgaukorn ruft Bio-Roggen-Vollkornmehl zurück. Details: hier
  • Rückruf: "Thymian gerebelt, Esas Kekik" der Marke Gewürzmühle/paradies. Details: hier
  • Rückruf: Katzen- und Hundespielzeug von Global Partner. Details: hier
  • Rückruf bei POCO: Wasserkocher der Marke AFK. Details: hier
  • Rossmann ruft Bein- und Rückentrainer zurück. Details: hier
  • TEDi ruft "Backförmchen Blume 60er" zurück. Details: hier
  • Rückruf bei Jung Pumpen: Alarmschaltungen mit Kugeltauchschalter. Details: hier
  • Graupner ruft einige Sender "HOTT mc-26" zurück. Details: hier
  • Rückruf: Freilandeier von "Farm Parey". Details: hier
  • Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 39/2017 erschienen

    Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

    Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

    Donnerstag, 28. September 2017

    Warnung vor vergifteten Lebensmitteln


    Update vom 30.09.2017, 15:00 Uhr: : Mutmaßlicher Erpresser gefasst

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    Update vom 30.09.2017, 08:48: Ein dringend Tatverdächtiger wurde vorläufig festgenommen
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    Stand: 28.09.2017, 13:45 Uhr:  Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, die Staatsanwaltschaft Ravensburg und das Polizeipräsidium Konstanz warnen vor vergifteten Lebensmitteln

    Ein bislang unbekannter Täter hat in einem Erpresserschreiben an unterschiedliche Adressaten einschließlich der Polizei angedroht, bei Nichterfüllung seiner Geldforderung in Lebensmittel- und Drogeriemärkten im In- und Ausland nicht näher benannte Produkte zu deponieren, die mit einer unter Umständen tödlich wirkenden giftigen Substanz in flüssiger oder fester Form kontaminiert sind.

    Verbraucher werden daher aufgefordert, besonders auf Beschädigungen der Produktverpackungen oder das Fehlen des Unterdrucks (besonders bei Glasverpackungen mit Schraubverschluss) zu achten. 

    Deckel von ordnungsgemäß verschlossenen Gläsern weisen üblicherweise eine Wölbung nach innen auf, beim Öffnen ist ein Knackgeräusch zu hören. 

    Werden beim Einkauf verdächtige Produkte festgestellt, werden die Verbraucher gebeten, sofort das Verkaufspersonal zu informieren. Stellen Verbraucher zu Hause eine Manipulation von Verpackungen fest, können diese beim Ladengeschäft oder bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden. 

    Die Lage ist ernst, denn Polizeiangaben zufolge sollen bereits letzte Woche in verschiedenen Friedrichshafener Einkaufsmärkten mehrere vergiftete Lebensmittelprodukte in Gläschen in Verkaufsregalen aufgefunden worden sein

    Die Polizei bittet außerdem um Mithilfe bei der Suche nach dem Täter / den Tätern. 

    Quelle mit weiteren Infos (inklusive Fotos des mutmaßlichen (Mit-)Täters und Kontaktadresse für Meldungen):  Presseportal / Polizeipräsidium Konstanz


    ++Update++    28.09.2017, 17:45 Uhr

    Im Zusammenhang mit der Personenfahndung wurde ergänzend zu den bereits veröffentlichten Bildern eine Videosequenz, die den mutmaßlichen Giftausbringer zeigt, auf der Fahndungsseite der Polizei des Landes Baden-Württemberg eingestellt.: https://fahndung.polizei-bw.de/fahndung/pp-konstanz-friedrichshafen-vergiftete-lebensmittel/

    Der Glücksspielsucht vorbeugen - kostenlose Angebote

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weist darauf hin, dass laut einer aktuellen Repräsentativbefragung unter 16- bis 70-Jährigen in Deutschland etwa 456.000 Menschen ein problematisches oder pathologisches Glücksspielverhalten aufweisen.

    Wer einmal in die Glücksspielsucht geraten ist, hat oft mit vielen Problemen zu kämpfen; zum Beispiel Auseinandersetzungen im Familien- oder Freundeskreis oder mit finanziellen Schwierigkeiten.

    Betroffene und Angehörige können kostenlose Hilfe erhalten - persönlich in den Suchtberatungsstellen vor Ort oder auf Wunsch auch anonym über die Beratungsangebote der BZgA.

    Die BZgA bietet auf ihrem Internetportal www.check-dein-spiel.de vielfältige Informationen und professionelle Beratung zu Glücksspiel und Glücksspielsucht an - unter anderem einen Online-Selbsttest, mit dem das eigene Glücksspielverhalten überprüft werden kann.

    Wer sein Verhalten ändern möchte, hat die Möglichkeit, an einem Onlineprogramm teilzunehmen. Wohnortnahe Hilfsangebote lassen sich mithilfe einer Suchfunktion finden, für persönliche Fragen stehen Fachleute im Chat zur Verfügung.

    Angebote der BZgA zur Glücksspielsuchtprävention im Überblick:

    • Internetportal mit Online-Selbsttest unter: www.check-dein-spiel.de

    • Bundesweite telefonische Beratung unter der kostenlosen Rufnummer 0800-137 27 00

    • Türkischsprachiges Beratungstelefon zum Thema Glücksspielsucht in Kooperation mit der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern und der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW unter der kostenlosen Rufnummer 0800-326 47 62

    • Broschüren und Flyer zum Thema Glücksspielsucht der Kampagne "Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht" für Betroffene, Angehörige und Jugendliche. In Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch und Türkisch stehen diese Broschüren zurzeit als kostenloser Download zur Verfügung unter: http://www.bzga.de/infomaterialien/gluecksspielsucht/

    Die Broschüren und Flyer können auch kostenfrei unter folgender Adresse bestellt werden:
    Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
    Fax: 0221-8992257, E-Mail: order@bzga.de

    BZgA-Studiendaten zum Thema:
    BZgA-Repräsentativbefragung „Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2015“ zum Download unter: www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/gluecksspiel/

     

    Stauprognose für das Wochenende 29. September bis 3. Oktober

    Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, nimmt an diesem Wochenende der Reiseverkehr wieder spürbar an Fahrt auf, da in Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Saarland die Herbstferien beginnen.

    Wegen des Feiertags am Dienstag, 3. Oktober, verlängern viele Menschen das Wochenende und starten zu einem Kurzurlaub. Staus drohen laut dem Automobilclub vor allem am Freitag: Im Vorjahr war der Freitag vor dem langen Wochenende am 3. Oktober der mit Abstand staureichste Tag des Jahres.

    Für Dienstagnachmittag rechnet der ADAC mit sehr starkem Rückreiseverkehr. Vergleichsweise ruhig wird es hingegen am Sonntag und am Montag.

    Die Staustrecken:

    Mittwoch, 27. September 2017

    ADAC Winterreifentest 2017

    Dass Premiummarken nicht automatisch Top-Bewertungen bekommen, belegt der ADAC regelmäßig mit seinen Reifentests. Dass aber preisgünstige Zweitmarken die teureren Hauptmarken aus demselben Herstellerkonzern überholen, ist neu: Der von Goodyear entwickelte ESA+ TECAR Super Grip in der Dimension 195/65 R15 (Golfklasse) erreicht unter 16 vom ADAC getesteten Reifenmodellen mit einem soliden „gut“ den zweiten Platz.

    Das Markenprodukt Goodyear UltraGrip 9 hingegen landet mit einem „befriedigend“ drei Plätze dahinter. Noch krasser fällt die Paarung Kleber – Michelin aus: Das Zweitprodukt (Kleber Krisalp HP3) erzielt mit einem „gut“ den dritten Platz in der Wertung, der Premiumreifen (Michelin Alpin 5) vom selben Hersteller dagegen nur Platz zwölf („befriedigend“).

    Tipp: Verbraucher sollten beim Reifenkauf auch auf Verschleiß/Verbrauch und auf die Spritmessungen achten.

    Für die Verschleißnote wird im ADAC Test jeder Reifentyp mehrere Tausend Kilometer auf der Straße oder auf dem Prüfstand gefahren und die Laufleistung auf das gesetzliche Mindestprofil von 1,6 Millimetern heruntergerechnet.

    Die Spritmessungen finden bei 100-km/h-Konstantfahrten mit einer ADAC Verbrauchsmessanlage auf einer zwei Kilometer langen Oval-Strecke mit Steilkurven statt. Und nicht zuletzt sollten Reifenkäufer die Preise für den gewählten Reifen bei mehreren Händlern vergleichen; denn auch da kann Geld gespart werden.

    Und hier sind die Ergebnisse des ADAC Winterreifentests (Infogramme lassen sich jeweils durch Anklicken vergößern):

              Quelle: ADAC e.V.

               Quelle: ADAC e.V.

    Zwölf Maßnahmen zur Absicherung gegen Angriffe aus dem Internet

    Linktipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

    Die Suche nach Prominenten im Netz kann gefährlich sein. Nach einer Auswertung von McAfee ist bei einer Suchanfrage nach der kanadischen Sängerin Avril Lavigne derzeit die Wahrscheinlichkeit besonders hoch, auf bösartigen Webseiten zu landen. Die Künstlerin sei somit derzeit die gefährlichste Prominente im Netz.

    Nach Angaben des Entwicklers von Anti-Viren-Software führe speziell die Suche nach kostenlosen Musikdateien zu infizierten Seiten. Egal, nach wem oder was Sie online suchen: Haben Sie stets im Hinterkopf, dass auch über Webseiten Schadsoftware auf Ihre Geräte gelangen kann. Diese zwölf Tipps des BSI helfen, sie abzusichern: Zwölf Maßnahmen zur Absicherung gegen Angriffe aus dem Internet

    Dienstag, 26. September 2017

    Apple veröffentlicht Sicherheitsupdates

    Apple hat Warnmeldungen sowie die dazugehörigen Sicherheitsupdates für folgende Anwendungen veröffentlicht (Details dazu nach dem jeweiligen Anklicken):

    Chemikalien in Erzeugnissen: EU-Life-Projekt AskREACH gestartet

    Manche Stoffe sind schädlich für Mensch und Umwelt. Das Projekt AskREACH möchte europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen sensibilisieren.

    Über eine Smartphone-App können sich Verbraucher über solche Stoffe informieren oder Lieferanten dazu anfragen. Die europäische Chemikalienverordnung REACH setzt dazu den gesetzlichen Rahmen.

    Weiterführender Link mit weiteren Infos (die Download-Links für die App - Android & iOS - stehen dort etwas weiter unten auf der rechten Seite unter "Links"):

    Montag, 25. September 2017

    Rückruf: Katzen- und Hundespielzeug von Global Partner

    Die Fa. Global Partner Import von Nonfood-Waren GmbH ruft ein Katzenspielzeug-Set (Art. Nr. 02245) und einen Hunde-Spielball (Art. Nr. 02418) zurück, da diese nicht nach der Spielzeugrichtlinie getestet worden sind und die Gefahr bestehe, dass diese beiden Artikel mit Kinderspielzeug verwechselt werden könnten.
     Screenshots und weitere Infos: Global Partners

    Rückruf bei POCO: Wasserkocher der Marke AFK

    Der Möbel-Discounter POCO ruft Wasserkocher der Marke AFK zurück (Artikelnummern: 5046934/00, 5046935/00; EAN: 4025442161245, 4025442161221).

                                                                   Screenshot: POCO
     
    Grund dafür: Das Produkt ist nicht gegen Überlastung abgesichert - es besteht Kurzschlussgefahr. Das Material des Wasserkochers kann zudem leicht in Brand geraten. Besitzer eines betroffenen Wasserkochers sollten diesen nicht mehr nutzen und umgehend von der Stromversorgung trennen; er kann gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon im nächsten POCO-Markt zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Infos: POCO

    Rossmann ruft Bein- und Rückentrainer zurück

    Der Drogeriemarkt Rossmann ruft einen Bein- und Rückentrainer der Marke „Ideenwelt“ und der Modellnummer 4305615517438 zurück. Das Gerät wurde seit April 2017 in den Rossmann-Märkten und im Online-Shop verkauft.

                                                                    Screenshot: Rossmann
     
    Der Grund dafür: es sei nicht auszuschließen, dass sich Teile vom Artikel lösen, wodurch es zu Verletzungen kommen kann. Der Artikel kann gegen Erstattung des Kaufpreises (6,99 EUR) zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Infos: Rossmann

    TEDi ruft "Backförmchen Blume 60er" zurück

    TEDi ruft Backförmchen mit Blumenmotiv zurück. Der Grund dafür: Bei Tests wurden geringe Rückstände von Fettsäureester (3-MCPD) nachgewiesen, welche in Verdacht stehen die Gesundheit zu gefährden.
                                                               Screenshot: TEDi GmbH & Co. KG 

    Die betroffenen Backförmchen (Artikelnummer: 71640001051000000100) wurden vom 10.02.2017 bis zum 15.08.2017 verkauft. Kunden können die Backförmchen gegen Erstattung des Verkaufspreises von 1,00 € oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDI-Filiale umtauschen. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 1.7 MB): TEDI

    Rückruf bei Jung Pumpen: Alarmschaltungen mit Kugeltauchschalter

    Die Fa. Jung-Pumpen ruft Alarmschaltungen mit Kugeltauchschalter zurück, da die Schutzklassenkennzeichnung nicht korrekt ist. Betroffen sind ausschließlich Kugeltauchschalter, die im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis 31. Januar 2017 produziert wurden.

    Die Schalter dieser Serie sind mit der Schutzklasse I (230 V) gekennzeichnet, obwohl sie in der Schutzklasse III (12 V DC) ausgeführt und betrieben werden. Dies führt laut dem Unternehmen im normalen Einsatz und fachgerechter Installation zu keinerlei Problemen und Gefahren.

    Sollte das Gerät allerdings demontiert und der Kugeltauchschalter für produktfremde Anwendungen - die mit 230 V Spannungsversorgung betrieben werden - verwendet werden, so kann dies zu lebensbedrohlichen Gefahren führen. Quelle mit weiteren Infos: Jung Pumpen

    Graupner ruft einige Sender "HOTT mc-26" zurück

    Graupner informiert über eine Rückrufaktion für die Sender Graupner HoTT mc-26 auf Grund fehlerhafter Akkuwarnung.

    Der Rückruf gilt ausschließlich für die Sender: #S1036 mc-26 #S1036.77 mc-26 Einzelsender mit dem Produktionslos CABH05Sxxxxxx , die zwischen dem 23. Juni und 15. September 2017 geliefert wurden. Bei den betroffenen Sendern wird keine Akkuwarnung ausgegeben, bevor der Sender ausschaltet. Quelle mit weiteren Infos: Graupner

    Rückruf: "Thymian gerebelt, Esas Kekik" der Marke Gewürzmühle/paradies

    Die Gewürzmühle Friedberg ruft folgendes Produkt aufgrund von Salmonellen zurück:

    "Thymian gerebelt, Esas Kekik" der Eigenmarke Gewürzmühle/paradies
    in den Verpackungseinheiten 25g-, 35g- und 250g- Beutel | 50g- und 130g - PET
    und dem Mindesthalbarkeitsdatum (MHD) 09/2019

    Das genannte Produkt kann gegen Erstattung des Kaufpreises in der Einkaufsstätte zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

    Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser

    Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

    Google veröffentlicht für die Betriebssysteme Linux, Windows sowie Mac OS X und macOS Sierra den Google Chrome Browser in der Version 61.0.3163.100. Mit dem Sicherheitsupdate behebt der Hersteller insgesamt drei Sicherheitslücken, von denen zwei durch externe Sicherheitsforscher entdeckt wurden. Das Update wird als Download und über die Auto-Update-Funktion zur Verfügung gestellt.

    Betroffen sind folgende Systeme:
    • Chromium vor 61.0.3163.100
    • Google Chrome vor 61.0.3163.100
    • Apple Mac OS X
    • macOS Sierra
    • GNU/Linux
    • Microsoft Windows
    Emfpehlung: Installieren Sie das Update auf die neue Version des Chrome Browsers zeitnah, um auf Ihrem System eine Ausnutzung über die jetzt bekannt gewordenen Sicherheitslücken zu verhindern.

    Zum jetzigen Zeitpunkt veröffentlicht der Hersteller noch keine detaillierten Informationen zu den Sicherheitslücken, sondern wartet darauf, dass ein möglichst großer Teil der Benutzer das Sicherheitsupdate installiert hat, bevor er weitere Informationen bereitstellt. Sobald detaillierte Informationen frei verfügbar sind, steigt das Risiko einer Ausnutzung der Sicherheitslücken, weshalb Sie das Sicherheitsupdate vorher einspielen sollten.

    Chiemgaukorn ruft Bio-Roggen-Vollkornmehl zurück

    Aufgrund bestehender Gesundheitsgefahr (Mutterkorn) ruft Chiemgaukorn den Artikel Bio-Roggen-Vollkornmehl in den Abpackungen 1 kg, 2,5 kg und 5 kg mit den MHDs vom 16.05.-15.06.2018 zurück.

     Das Produkt wurde in den Landkreisen Traunstein, Rosenheim und Bad Tölz/Wolfratshausen über den Bio-Handel verkauft.

    Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 145 KB): Pressemitteilung Chiemgaukorn

    Samstag, 23. September 2017

    Online-Ratgeber Demenz

    Mit Hilfe des Online-Ratgebers Demenz können sich Betroffene, deren Angehörige, Pflegekräfte sowie alle anderen Interessierte über das Thema Demenz schlau machen.

    Dieses Angebot vom Bundesministerium für Gesundheit bietet u.a. Infos über das Krankheitsbild und den Verlauf, zur Prävention und Pflege sowie Kontaktadressen von Vereinen und Selbsthilfegruppen und weiteren Organisationen, die sich mit dem Thema Demenz beschäftigen.

    Hier geht es zur Startseite: bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-demenz.html

    Sind Brotaufstriche aus Butter mit Rapsöl zum Braten oder Backen geeignet?

    Brotaufstriche aus Butter gemischt mit Rapsöl liegen im Trend und sind derzeit in den meisten deutschen Supermärkten zu finden.

    Einige Hersteller geben an, dass diese sogenannten Mischstreichfette auch zum Braten oder Backen geeignet sind. Doch eignet sich der jeweilige Brotaufstrich tatsächlich dafür? Bis zu welcher Temperatur ist er hitzestabil?

    Diesen Fragen ging die Verbraucherzentrale Bayern mit einem Marktcheck und einer damit verbundenen Herstellerbefragung nach. Ebenfalls von Interesse war, woher die Rohstoffe Butter und Rapsöl kommen. Stimmen die Angaben auf der Verpackung mit der Realität überein? Insgesamt neun Anbieter wurden zu diesen Themen befragt.

    Die Ergebnisse des Marktchecks der Verbraucherzentrale Bayern können hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 1.0 MB): Marktcheck Butter mit Rapsöl


    Freitag, 22. September 2017

    Rückruf: Freilandeier von "Farm Parey"

    "Farm Parey" ruft wegen Verdacht auf Salmonellen folgende Konsumeier zurück:
    • Eier aus Freilandhaltung
    • Mindesthaltbarkeitsdatum: 20.09.2017 bis 12.10.2017
      Stempel: 1-DE-1504401
    Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

    Richtig heizen

    Heizen geht mittlerweile ganz schön ins Geld - und davon abgesehen verursacht es große Mengen an klimaschädlichem Kohlendioxid.

    Das Umweltbundesamt (UBA) hat daher Tipps zusammengestellt, wie durch richtiges Heizen Geld gespart und die Umwelt geschont werden kann: umweltbundesamt.de/themen/richtig-heizen

    Wissenswertes rund um das Thema Bots

    Lesetipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

    Egal, ob bei der Beantwortung einer Anfrage im Service-Chat eines Unternehmens oder dem plötzlichen Anstieg der Follower-Zahl auf Twitter oder Facebook – Bots finden sich immer häufiger im Netz.

    Die Verwendung dieser automatisierten Mini-Roboter bringt viele Vorteile mit sich. Doch mit ihrem Einsatz sind auch Risiken verbunden. Lesen Sie auf BSI für Bürger, welche Arten von Bots es gibt und wie Sie diese erkennen können: Wer antwortet mir? Wissenswertes rund um das Thema Bots

    Wochenreport 37/2017 und neuer Rapex-Wochenbericht erschienen

    Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

    Derzeit liegen uns, der Redaktion vom v-mag, keine neuen Verbraucherwarnungen und Meldungen vor.

    Wir verweisen hier auf den noch ziemlich aktuellen Wochenreport vom vergangenen Freitag: Wochenreport 37/2017 und auf den neuesten Rapex-Report (ein Report des Schnellwarnsystems der EU für Verbraucherschutz; engl.): Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 38/2017 erschienen

    Donnerstag, 21. September 2017

    Diverse Sicherheitsupdates für Computer-Anwendungen erschienen

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat wieder diverse Warnmeldungen mit den dazugehörigen Infos über die Sicherheitsupdates für folgende Computer-Anwendungen veröffentlicht (Details folgen nach dem jeweiligen Anklicken):

    Banken müssen beim Kontowechsel helfen

    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass Banken beim Umstellen von Daueraufträgen, Lastschriften und Co. auf ein neues Girokonto helfen müssen: Seit September 2016 darf das kein Problem mehr sein.

    Allerdings hat sich das Prozedere nach dem ersten Jahr als ziemlich kompliziert erwiesen. Wie die Gesetzeslage genau aussieht und was da Probleme machen kann, erfahren Sie hier: vz Baden-Württemberg

    Stauprognose für das Wochenende 22. bis 24. September

    Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, sorgen an diesem Wochenende zahlreiche Baustellen für Behinderungen auf den deutschen Autobahnen. Demnach kann es vor allem rund um die Ballungszentren  im Berufsverkehr eng werden.

    Lokal müssen Autofahrer in München wegen des Oktoberfests, in Stuttgart aufgrund des Cannstatter Wasens und am 24. September in Berlin durch den Marathon mit erhöhtem Verkehrsaufkommen rechnen.

    Die wesentlichen Stau- und Baustellenstrecken in Deutschland:

    Dienstag, 19. September 2017

    Allergie-Risiko-Check für Babys

    Das Netzwerk "Gesund ins Leben" (vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) hat einen kostenlos herunterladbaren Allergie-Risiko-Check für Babys veröffentlicht.

    Das ist ein Test für werdende oder frisch gebackene Eltern zum Allergierisiko ihres Babys. Fachleute haben ihn entwickelt, um Empfehlungen zur Vorbeugung von Allergien geben zu können, die auf die jeweilige Situation abgestimmt sind und auch aus wissenschaftlicher und medizinischer Sicht Hand und Fuß haben.

    Der Test und der dazugehörigen Flyer (mit sinnvolle Maßnahmen zur Vorbeugung einer Allergie) kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 1.1 MB): Allergie-Risiko-Check – Test für werdende Eltern

    Montag, 18. September 2017

    Urban Mining: Rohstoffquellen direkt vor der Haustür

    Rohstoffquellen direkt vor der Haustür: Wir sind umgeben von über 50 Milliarden Tonnen an wertvollen Materialien. Denn ohwohl Deutschland als "rohstoffarm" bezeichnet wird, sind wir hierzulande umgeben von über 50 Milliarden Tonnen an wertvollen Materialien.

    Ein großes Potenzial an Rohstoffen steckt nämlich in unseren Städten - in ungenutzten Bauwerken, Anlagen und Konsumprodukten. Insgesamt jedoch wird dieses Rohstoffpotenzial von der Gesellschaft noch kaum als solches begriffen.

    "Urban Mining" bezeichnet die gezielte Rohstoffgewinnung im städtischen und kommunalen Raum. Einiges aus dieser "Miene" wird schon seit längerem gefördert: z.B. aus Metallschrott entsteht neues Metall, aus Bauschutt wird neues Material für andere Bauzwecke gewonnen. Und seit Jahren recycelt man in Deutschland u.a. vor allem auch Glas, Papier und Kunststoff.

    Das Umweltbundesamt (UBA) möchte mit einer neuen Broschüre ein gemeinsames Verständnis zum Urban Mining vermitteln und dazu ermutigen, mit diesem Strategieansatz konsequent voranzuschreiten. Die Publikation kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 5.3 MB): Urban Mining – Ressourcenschonung im Anthropozän

    Dazu gibt es auch eine Themenseite mit weiteren Infos vom UBA: www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/abfallwirtschaft/urban-mining

    Kostenloser, neuer Ratgeber zur HIV-/STI-Prävention für Fachkräfte - Methodensammlung für die Arbeit mit Jugendlichen

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ein neues Methodenheft erarbeitet.

    Die 80-seitige Broschüre mit dem Titel „Sexualität und sexuell übertragbare Infektionen (STI) - Praxisorientierte Methoden für die Arbeit mit Jugendlichen“ wurde mit Unterstützung der Partnerinnen und Partner aus der Vor-Ort-Arbeit erstellt.

    Darin finden Pädagoginnen und Pädagogen sowie Fachkräfte in Präventionseinrichtungen rund 50 bewährte Praxismethoden zu den Themen Sexualität, HIV und andere sexuell übertragbaren Infektionen für die Arbeit mit Jugendlichen in der Schule, der Jugendarbeit und bei öffentlichen Aktionen.

    Die Methoden sind in acht Themenbereiche gegliedert und umfassen neben Einstiegs- und Auflockerungsspielen Methoden zu Übertragungswegen und Symptomen, zur Behandlung oder zum Schutz vor HIV und STI.

    Dies erleichtert die Auswahl und Planung von Aktivitäten und verschafft der Anwenderin oder dem Anwender eine schnelle Übersicht über die Bandbreite der einsetzbaren Methoden. Als besonderer Service sind im Methodenheft außerdem Beispielveranstaltungen genannt, die von einer 45-minütigen Kurzveranstaltung bis hin zu Projekttagen reichen.

    Das LIEBESLEBEN-Methodenheft kann kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden unter:
    www.bzga.de/infomaterialien/hiv-sti-praevention/?idx=2908

    oder:
    Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
    Fax: 0221/8992257, E-Mail: order@bzga.de

    Die Broschüre wird ergänzt durch eine Online-Version - den Methodenfinder. Er hält neben den Methoden des Heftes weitere 40 Alternativen und Varianten bereit. Unter www.liebesleben.de/methodenfinder können Nutzerinnen und Nutzer gezielt mit Hilfe von Filtern die jeweilige Methode finden und sich die entsprechenden Arbeitsmaterialien herunterladen.

    Samstag, 16. September 2017

    Tipps, wie Autofahrer sich bei Sturmböen richtig verhalten

    Jetzt in der Herbstzeit kann das Wetter schon recht stürmisch werden. Da müssen sich u.a. auch Autofahrer auf schwierige Verkehrsverhältnisse einstellen und mit umgestürzten Bäumen, herabfallenden Ästen sowie deutlich längeren Fahrzeiten rechnen.

    Der ADAC hat hier Tipps zusammengefasst, wie Autofahrer sich bei Sturmböen am besten verhalten:
    • Mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Wird das Fahrzeug von einer Böe erfasst, heißt es kontrolliert gegenzulenken. Das fällt bei niedrigen Geschwindigkeiten erheblich leichter

    • Baumreiche Strecken nach Möglichkeit meiden

    • Auf Brücken und in Waldschneisen Hinweisschilder beachten. Hier ist die Gefahr besonders groß, von heftigen Böen erfasst zu werden. Aufschluss über hohe Windstärken können auch Bäume und Sträucher geben

    • Besondere Vorsicht gilt beim Überholen von Lastwagen und Bussen. Während man zunächst im Windschatten des überholten Fahrzeugs fährt, wird das eigene Fahrzeug nach dem Überholvorgang voll vom Seitenwind erfasst

    • Dachlasten wie Skiboxen erhöhen aufgrund der größeren Aufprallfläche die Wirkung des Sturms. Besonders anfällig für Seitenwind sind Wohnmobile und Wohnwagengespanne sowie Busse und Lkw. Diese Fahrzeuge können im schlimmsten Fall sogar umkippen
    Schäden am Auto, die durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste entstehen, können über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Viele Versicherer begleichen einen Sturmschaden aber erst ab einer bestimmten Windstärke.

    Wer auf einen umgestürzten Baum auffährt, geht bei der Teilkaskoversicherung leer aus. Hier springt, wenn vorhanden, die Vollkaskoversicherung ein. Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit einem direkt vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern.  Quelle: adac

    Müssen Studierende Rundfunkbeitrag zahlen?

    Der Start ins Studium ist für junge Menschen leider nicht nur mit (vermeintlich) neuen Freiheiten verbunden, sondern eben auch mit vielen neuen Pflichten. Z.B. wie das nun ist mit dem Rundfunkbeitrag - unter welchen Umständen müssen Studierende die derzeit 17,50 € im Monat zahlen?

    Eine Expertin der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt hier die wichtigsten Regelungen dazu: vz Brandenburg

    Freitag, 15. September 2017

    Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

    Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

    Diesmal mit Infos u.a. über:
    • Datenbank-Hack: Nutzerdaten im Forum Gulli:Board geklaut
    • Amazon: Erneut gefälschte Meldungen im Umlauf
    • Ransomware: Neuer Trojaner 'Princess' im Umlauf
    • Siri, Alexa & Co.: Sprachassistenten per Ultraschall übernehmen
    • Vernetzung: Sicherheitslücke in Herzschrittmachern
    Und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweise, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

    Wochenreport 37/2017

    Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
    • Rückruf: „dmBio Linseneintopf 400 g“. Details: hier
    • Rückruf: "Hanfsamen geschält" von Keimling Naturkost. Details: hier
    • Rückruf bei Rossmann: "enerBio Vegane Reis-Nougat Crisp". Details: hier
    • Achtung, Allergiker (Milch, Soja): Rückruf "Rosengarten Bio Beeren Müsli" 750 g. Details: hier

    Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 37/2017 erschienen

    Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

    Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

    Donnerstag, 14. September 2017

    Bluetooth-Schwachstellen - BSI empfiehlt Update oder Abschaltung

    Wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) meldet, sind über fünf Milliarden Geräte mit Bluetooth-Funktion von mehreren Sicherheitslücken betroffen. Dadurch ist es potentiellen Angreifern möglich, die vollständige Kontrolle über diese Geräte zu erlangen.

    Dazu kommt, dass es durch solche Lücken möglich ist, mit einer Wurmfunktion Schadcode weiter zu verbreiten.

    Das BSI empfiehlt daher, zur Verfügung stehende Updates umgehend einzuspielen und bis dahin alle Bluetooth-Funktionen zu deaktivieren.

    Weitere Infos dazu in dieser Pressemittteilung vom BSI: bsi.bund.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse2017/Bluetooth_Blueborn_13092017.html

    Microsoft Sicherheitsupdates im September 2017

    Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

    Microsoft veröffentlicht mit dem September 2017 Patchtag Sicherheitsupdates für mehrere Produkte.

    Sicherheitsupdates stehen unter anderem für den Browser Edge, für die derzeit unterstützten Versionen des Internet Explorers, Microsoft Office und seine Module, Microsoft Office Services und Web Apps, Skype for Business und Lync, .NET Framework, Microsoft Exchange Server, Microsoft Sharepoint sowie alle aktuell unterstützten Windows-Versionen zur Verfügung.

    Weiterhin wird der Adobe Flash Player für Internet Explorer 11 und Microsoft Edge aktualisiert, womit auch die vom Hersteller Adobe als kritisch eingestuften Sicherheitsanfälligkeiten behoben werden.

    Betroffen sind folgende Systeme:

    Bankkonto immer teurer: Geld für bestimmte Dienstleistungen zurückverlangen

    In Zeiten der Niedrigzinsen, in denen Banken nur noch verhältnismäßig wenig Geld mit Krediten und Co. verdienen können, werden die Geldhäuser scheinbar immer kreativer wenn es darum geht, doch noch hier und da ein paar Euro von ihren Kunden abzukassieren.

    Das reicht von erhöhten Kontoführungsgebühren bis hin zu diversen anderen Dienstleistungen (siehe dazu auch die Pressemitteilung zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.09.2017: Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse ). Demnach ist nicht jede Forderung rechtens!

    Die Verbraucherzentrale Hamburg macht darauf aufmerksam, dass Bankkunden daher ihr Geld für bestimmte bereits bezahlte Forderungen zurückverlangen können - welche diese sind erfahren Sie hier (mit kostenlosem Musterbrief zur Rückforderung von zu Unrecht abgebuchten Entgelten): vz Hamburg

    Botulismus-Risiko für Menschen durch gesalzene und getrocknete Plötzen

    Plötze sind Fische, die zur Familie der Karpfen gehören (siehe auch Wikipedia).

    Das Bundesinstitut für Risikobwertung (BfR) warnt davor, gesalzene und getrocknete Plötze ohne ausreichende Erhitzung zu verzehren (mindestens zehn Minuten bei einer Kerntemperatur von 85 °C). Nicht ohne Grund: In Deutschland und Spanien wurden Ende 2016 mehrere humane Botulismus-Fälle gemeldet, die auf den Verzehr von gesalzenen und getrockneten Plötzen zurückzuführen waren.

    Denn dieser in Europa weit verbreitete und auch im Brackwasser der Ostsee lebende Fisch kann das Bakterium Clostridium (C.) botulinum und Botulinum-Neurotoxine enthalten, ohne dass er erkennbar verdorben ist.

    Das Risiko ist erhöht, wenn die Fische nicht sorgfältig ausgenommen wurden und Innereien der Plötze mitverzehrt werden.

    Deshalb rät das BfR außerdem, Plötzen zeitnah nach dem Fang sorgfältig und vollständig auszunehmen und danach innen und außen gründlich zu waschen. Danach sollten Plötzen bis zur Salzung bei maximal 3 °C gelagert, während einer mehrtägigen Salzung zusätzlich gekühlt und vor einer Trocknung oberhalb von 8 °C ausreichend gesalzen werden.

    Infos zu Botulismus vom BfR: Fragen und Antworten zu Botulismus

    Stauprognose für das Wochenende 15. bis 17. September

    Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, bleiben Staus auch nach dem Ende der Hauptreisezeit auf den Autobahnen nicht aus.

    Dafür sorgen die intensive Baustellentätigkeit – 450 Baustellen sind derzeit eingerichtet – und reger Ausflugsverkehr. Da die meisten Späturlauber Richtung Süden unterwegs sind, erwartet der Automobilclub dort die meisten Staus.

    Rund um München wird es noch enger, denn in der bayerischen Landeshauptstadt beginnt am Samstag das Oktoberfest (16. September - 03. Oktober 2017).

    Die Staustrecken:

    Mittwoch, 13. September 2017

    Rückruf: „dmBio Linseneintopf 400 g“

    dm-drogerie markt ruft den Artikel „dmBio Linseneintopf 400 g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 30.05.2020 zurück. Grund dafür: es ist nicht auszuschließen, dass Kunststoffteile in die Dosen mit dem MHD 30.05.2020 gelangt sein könnten.

    Kunden werden gebeten, das Produkt mit oben genanntem MHD nicht zu konsumieren und ungeöffnet oder bereits angebrochen in die dm-Märkte zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle: lebensmittelwarnung.de

    Sicherheitsupdate für den Adobe Flash Player

    Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

    Im Adobe Flash Player bis einschließlich Version 26.0.0.151 existieren zwei Sicherheitslücken, die beide vom Hersteller als 'kritisch' eingestuft werden.

    Betroffen sind folgende Systeme:
    • Adobe Flash Player vor 27.0.0.130
    • Adobe Flash Player vor 27.0.0.130 for Google Chrome
    • Adobe Flash Player vor 27.0.0.130 for Microsoft Edge and Internet Explorer 11
    • Adobe Flash Player for Linux vor 27.0.0.130
    • Apple Mac OS X
    • macOS Sierra
    • GNU/Linux
    • Chrome OS
    • Microsoft Windows
    • Microsoft Windows 8.1
    • Microsoft Windows 10
    Empfehlung: Aktualisieren Sie den Adobe Flash Player auf die Programmversionen 27.0.0.130. Benutzer von Adobe Flash Player Desktop für Windows, Macintosh und Linux werden gebeten, den Flash Player über den Update-Mechanismus innerhalb des Produktes auf Version 27.0.0.130 zu aktualisieren oder die aktualisierte Version aus dem Adobe Flash Player Download Center zu beziehen.

    Benutzern von Google Chrome, Chrome OS sowie Microsoft Internet Explorer 11 und Edge werden die Sicherheitsupdates auf Version 27.0.0.130 automatisch zur Verfügung gestellt.

    Vorsicht Wild: Auch Motorradfahrer in Gefahr

    Im Herbst passieren die meisten Wildunfälle - besonders hoch ist die Gefahr während der Dämmerung. Erhöhte Vorsicht gilt vor allem an Wald- und Feldrändern.

    Die Zahlen dazu: Etwa fünf Prozent aller Straßenverkehrsunfälle sind Wildunfälle; dabei kommen jährlich rund 2.500 Menschen zu Schaden. Nach Angaben des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) kommen jedes Jahr mehr als eine Million Wildtiere bei Unfällen ums Leben.

    Kollisionen mit Rehen, Hirschen und Wildschweinen passieren dabei nicht nur mit Pkw und Lkw, auch Motorradfahrer sind davor nicht gefeit. Und da Biker naturgemäß schlechter geschützt sind als Autofahrer, ist es für sie umso wichtiger, in entsprechenden Gebieten defensiv und vorausschauend zu fahren.

    Der ADAC rät in diesem Zusammenhang:

    Grundsätzlich sind die Verhaltensregeln für Motorradfahrer die gleichen wie für Pkw-Fahrer. Der Fahrer sollte durch eine Vollbremsung so viel Geschwindigkeit wie möglich abbauen. ABS und vor allem das schräglagentaugliche ABS helfen dabei die Kontrolle über das Motorrad zu behalten. 

    Die Kollision mit Rehen, die von allen Wildtieren am häufigsten in Unfälle verwickelt sind, geht oft glimpflich aus, da Rehe meist nur 20 bis 25 Kilo wiegen. 

    Aber selbst bei einen Zusammenstoß mit einem Hirsch oder einem Wildschwein sind die Folgen eines Sturzes auf der Fahrbahn in der Regel geringer als ein Frontalaufprall mit dem Gegenverkehr oder einem Baum nach einem missglückten Ausweichmanöver.

    Gruppenchats: Nicht zu viel preisgeben!

    Warnhinweise von der Polizeilichen Kriminalprävention zum Thema "Gruppenchat":

    Für viele junge Menschen ist es selbstverständlich, sich über Chatgruppen auszutauschen. Oft ist ihnen aber nicht bewusst, dass sie dadurch sensible persönliche Daten preisgeben. Wichtig sind daher klare Regeln, was im Chat geschrieben werden darf.

    Zudem sollte festgelegt werden, wie Chatmitglieder fair miteinander umgehen. Allen Chatmitgliedern sollte bewusst sein, dass die eigene Nummer im Gruppenchat für alle Teilnehmer sichtbar ist und somit alle Zugriff darauf haben.

    Auch Kinder haben das Recht am eigenen Bild. Oftmals teilen die Chatmitglieder jedoch Bilder von gemeinsamen Unternehmungen, ohne vorher abzuklären, ob das für die Abgebildeten in Ordnung ist. Wenn in der Gruppe Fotos verschickt werden, müssen die Fotografierten vorher ihr Einverständnis gegeben haben. Mehr zum Umgang mit persönlichen Daten.

    Dienstag, 12. September 2017

    Rückruf: "Hanfsamen geschält" von Keimling Naturkost

    Die Keimling Naturkost GmbH ruft wegen einer "Qualitätsabweichung" folgendes Produkt zurück: "Hanfsamen geschält" in den Verpackungsgrößen 200 g, 500 g, 2,5 kg und dem MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) 31.03.2018.

    Das Unternehmen bittet, das betroffene Produkt nicht weiter zu verzehren, sondern es zu entsorgen. Sofern die Bankverbindung vorliegt, erfolgt eine Rücküberweisung auf das Konto. Andernfalls wird der Betrag auf dem Kundenkonto gutgeschrieben. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

    Rückruf bei Rossmann: enerBio Vegane Reis-Nougat Crisp

    Wegen eventuell enthaltener Glassplitter ruft Rossmann den Artikel enerBiO Vegane Reis-Nougat Crisp (EAN 4305615464718) mit der Charge L17045 zurück. Der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Infos: Rossmann

    Kinder: Erstickungsgefahr durch Hartzucker-Bälle

    Die meisten Kinder lieben Süßigkeiten. Ob nun Schokolade, Gummibärchen, Bonbons und Co. - für kleine Schleckermäulchen bietet der Markt so einiges. Allerdings gibt es auch beim Naschen Gefahren - wie z.B. durch Hartzucker-Bälle.

    Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) hat nun bewertet, ab welcher Größe solche Hartzucker-Bälle noch so groß sind, dass sie bei versehentlichem Verschlucken oder absichtlichem Schlucken von Kindern ab einem Alter von 5 Jahren zu einer Verlegung der Atemwege führen können.

    Denn kugelförmige Objekte können unter bestimmten Voraussetzungen in den untersten Teil des Rachens bzw. in die obere Speiseröhrenenge gelangen und dort verbleiben, weil dieser Bereich aufgrund seiner Enge nicht passiert werden kann. Ein Verbleiben in diesem Bereich kann bei kugelförmigen Objekten zu einem weitgehend vollständigen oder vollständigen Verschluss der Atemwege und damit zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen.

    Obwohl ein solches Ereignis laut BfR eine sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeit hat, ist es aufgrund der möglichen schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung bis hin zum möglichen Tod relevant.

    Die Bewertung des BfR hat ergeben, dass für Kinder ab einem Alter von 5 Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kugeldurchmesser von maximal 14 mm als sicher für den beschriebenen Fall angenommen werden kann.

    Von kugelförmigen Objekten mit glatter Oberfläche bis zu dieser Größe kann erwartet werden,
    dass sie im genannten Alter die anatomischen Engstellen im Rachen ohne Gefahr passieren
    können.

    Das BfR rät: Kinder unter 5 Jahren sollten generell keine kugelförmigen Süßigkeiten
    zu sich nehmen, die nicht mit dem ersten Biss zerkleinert werden können.

    Lauschangriff auch über Kopfhörer möglich

    Tipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

    Nicht nur mit Web-Kameras und Mikrofonen, die an einen PC angeschlossen werden, können Nutzerinnen und -nutzer ausspioniert werden. Das gleiche gilt auch für Kopfhörer, wie heise Security erklärt. Malware kann Kopfhörer zur Abhörwanze machen

    Wenn ein Computersystem mit Schadsoftware infiziert ist, kann der Kopfhörerausgang als Mikrofoneingang umgeleitet werden. Die unbemerkt umgepolten Kopfhörer können auf diese Weise in einem Radius von bis zu neun Metern Sprache aufzeichnen. Entfernen Sie deshalb Kopfhörer vom Rechner, wenn Sie sie nicht nutzen.

    Wie Sie Ihren Computer bestmöglich gegen Angriffe aus dem Netz schützen, erklären die BSI Tipps.

    Montag, 11. September 2017

    Achtung, Allergiker (Milch, Soja): Rückruf Rosengarten Bio Beeren Müsli 750 g

    Die Firma Minderleinsmühle GmbH & Co. KG informiert, dass im Produkt Rosengarten Bio Beeren Müsli 750 g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28.05.18 vereinzelt ein Schoko-Knusper-Müsli enthalten sein kann. Dieses enthält Vollmilchschokolade mit Vollmilchpulver und Sojalecithin als Zutat.

    Menschen mit einer Allergie auf Milch und Soja sollten das Produkt nicht verzehren. Für Menschen ohne Allergie auf Milch und Soja ist das Produkt uneingeschränkt zum Verzehr geeignet. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht betroffen.

    Die Firma Minderleinsmühle GmbH & Co. KG bittet alle Kund*innen das Produkt mit dem oben angeführten MHD zurückzubringen; der Kaufpreis wird auch ohne Beleg zurückerstattet. Quelle: lebensmittelwarnung.de

    Hilfe bei Problemeltern

    Rund 2,6 Millionen Kinder und Jugendliche sind allein in Deutschland von den Suchtproblemen ihrer Eltern betroffen; etwa jedes 6. Kind.

    Neben drogen-, medikamenten- und glücksspielsüchtigen handelt es sich in den meisten Fällen um alkoholabhängige Mütter und Väter. Aber auch psychische Erkrankungen (die oft ebenfalls mit Suchtverhalten einhergehen) spielen eine große Rolle.

    Kinder, die in solchen Verhältnissen aufwachsen, leiden meist enorm darunter. Eine kostenlose Hilfe mit anonymen Beratungsangebot bietet das Online-Portal http://www.kidkit.de.

    Kinder und Jugendliche könne dort u.a. anonym per E-Mail ihre Probleme bezüglich Sucht, Gewalt und/oder psychischen Erkrankungen in der Familie schildern und bekommen dann innerhalb von 24-48 Stunden eine Antwort (an Wochenenden und Feiertagen kann es auch etwas länger dauern).

    Es gibt auch die Möglichkeit für Betroffene, sich für einen Einzelchat oder Gruppenchat anzumelden, in der Datenbank nach Beratungsstellen vor Ort zu suchen oder auch die Telefonische Seelsorge in Anspruch zu nehmen.

    Berufsstart als Azubi? Was bei Versicherungen zu beachten ist

    Für Jugendliche beginnt mit der Ausbildung ein neuer Lebensabschnitt: sie fangen an, erstmals auf eigenen Beinen zu stehen.

    Durch das eigene Einkommen sind die Azubis allerdings auch nicht mehr grundsätzlich über ihre Eltern versichert. Dazu kommen Risiken, für die bisher kein Versicherungschutz notwendig war.

    Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. gibt dazu folgende Tipps und Hinweise:

    Unverzichtbar ist eine Privathaftpflichtversicherung. Diese springt ein, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Häufig sind Auszubildende im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, wenn sie sich in der ersten Berufsausbildung befinden. Andernfalls oder wenn geheiratet wird, ist es an der Zeit, selbst eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. 

    Für Auszubildende wird die Kranken- und Pflegeversicherung als Pflichtmitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Regel sein. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind zu etwa 95 Prozent gleich, können sich aber durch zusätzliche Satzungsleistungen unterscheiden. 

    Die Höhe des Beitragssatzes ist nicht mehr einheitlich, da neben dem festgeschriebenen Beitragssatz von 14.6 % auch ein Zusatzbeitrag von den Krankenkassen erhoben wird, der unterschiedlich hoch ausfällt. Bei der Wahl einer Krankenkasse sollte der Beitragssatz nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Weitere Faktoren wie Beratung, Service, Erreichbarkeit und besondere Satzungsleistungen sollten daneben berücksichtigt werden.

    Ratsam ist auch der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei krankheits- und berufsbedingter Invalidität greift. Gerade in den ersten Berufsjahren bestehen in der gesetzlichen Rentenversicherung keine, danach nur geringe Ansprüche bei Erwerbsminderung.


    Wer einen eigenen Hausstand gründet und höherwertigen Hausrat anschafft, sollte über eine Hausratversicherung nachdenken. 

    Samstag, 9. September 2017

    Alkoholfrei in der Schwangerschaft - für einen gesunden Start ins Leben

    Anlässlich des „Tages des alkoholgeschädigten Kindes“ am heutigen 09. September 2017 macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) werdende Mütter auf die Folgen des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft aufmerksam:

    Jedes Jahr werden Schätzungen zufolge mindestens zweitausend Kinder mit dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) geboren, rund zehntausend Kinder leiden an so genannten Fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen (FASD).

    Die Schädigungen des Kindes im Mutterleib durch Alkoholkonsum können erheblich sein. In den meisten Fällen leiden die Kinder ihr Leben lang: Bereits in der Schwangerschaft ist das Wachstum verzögert, die Gehirnentwicklung wird beeinträchtigt.

    Von Geburt an ist die gesamte Entwicklung verzögert. Betroffene Kinder haben Schwierigkeiten, das richtige Maß an Nähe und Distanz zu anderen Menschen zu finden. Außerdem sind häufig die kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt.

    Die BZgA unterstützt werdende Mütter, denen es schwerfällt, auf Alkohol zu verzichten, auch online und anonym beim Konsumstopp. Hilfe bietet das Internetportal IRIS unter www.iris-plattform.de.

    Und hier noch einen Alkohol-Selbsttest für Schwangere:

    Freitag, 8. September 2017

    Neue Mindestanforderungen für Warmwasser- und Pufferspeicher ab 26. September 2017

    Ab dem 26. September 2017 gelten neue Mindestanforderungen für Warmwasserspeicher bis zu einem Volumen von 2000 Litern, denn die Warmwasser- und Pufferspeicher sollen noch energieeffizienter werden.

    Daher müssen  die Geräte ab sofort deutlich besser gedämmt sein, damit sie weniger Wärme verlieren und effektiver arbeiten.

    Zu diesem Thema hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die wichtigsten Fragen und die Antworten darauf veröffentlicht:

    Wochenreport 36/2017

    Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

    • Regionaler Rückruf via Aldi Süd: „Fettreduzierter Gourmet Rohschinken in Scheiben 175g“ vom Hersteller Schwarz Cranz GmbH & Co. KG . Details (PDF, 191 KB): Klick
    • Rückruf (wegen Listerien) Lyoner, in Streifen geschnitten, 300 g und 1 kg. Details (PDF, 1.8 MB): Klick (Erweiterung der Warnung vom 01.09.2017)
    • Myprotein ruft verschiedene Produkte zurück. Details: hier
    • Zeeman: wichtige Sicherheitswarnung/Rückruf Damenwäsche . Details (PDF, 2.1 MB) : Klick

    Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 36/2017 erschienen

    Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

    Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

    Donnerstag, 7. September 2017

    Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser

    Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

    Google veröffentlicht für die Betriebssysteme Linux, Windows sowie Mac OS X und macOS Sierra den Google Chrome Browser in der Version 61.0.3163.79. Mit dem Sicherheitsupdate behebt der Hersteller insgesamt 22 Sicherheitslücken, von denen zehn durch externe Sicherheitsforscher entdeckt wurden. Das Update wird als Download und über die Auto-Update-Funktion zur Verfügung gestellt.

    Betroffen sind folgende Systeme:
    • Chromium vor 61.0.3163.79
    • Google Chrome vor 61.0.3163.79
    • Apple Mac OS X
    • macOS Sierra
    • GNU/Linux
    • Google Android Operating System
    • Microsoft Windows
    Empfehlung: Installieren Sie das Update auf die neue Version des Chrome Browsers möglichst zeitnah, um nicht über die jetzt bekannt gewordenen Sicherheitslücken angreifbar zu sein.

    Zum jetzigen Zeitpunkt stellt der Hersteller noch keine detaillierten Informationen zu den Sicherheitslücken bereit, sondern wartet darauf, dass ein möglichst großer Teil der Benutzer das Sicherheitsupdate installiert hat, bevor er weitere Informationen veröffentlicht. Sobald detaillierte Informationen frei verfügbar sind, steigt das Risiko einer Ausnutzung der Sicherheitslücken, weshalb Sie das Sicherheitsupdate unbedingt vorher einspielen sollten.

    Verbraucher müssen für Möbellieferung nicht doppelt zahlen

    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass bei Möbellieferungen, für die im Vorfeld schon ein Preis für die Lieferung in die Wohnung ausgemacht wurde, im Endeffekt nicht auch noch doppelt für diese Lieferung abgerechnet werden darf. (Dazu gibt es ein Urteil Landgericht Lübeck → Az: 8 HKO 55/16)

    Die Verbraucherzentrale schildert den Fall zum Urteil:  

    Bei einem Onlinehändler bestellten Verbraucher einen elektrischen Pflegesessel. Da das Möbelstück recht schwer und sperrig war, wurde zusätzlich zum Sperrgutversand noch die Lieferung in die Wohnung vereinbart, für einen Aufpreis von 60 Euro. 

    Kurz vor der Lieferung stellte sich heraus, dass die Spedition – anders als vertraglich mit dem Händler vereinbart – den Sessel lediglich bis zur Bordsteinkante liefern würde. Da der Onlinehändler nicht erreichbar war und auf keine Kontaktaufnahme antwortete, blieb den Verbrauchern nichts Anderes übrig, als den Spediteur am Tag der Anlieferung gesondert mit der Lieferung in die Wohnung zu beauftragen, auf eigene Kosten.

     Die Überraschung folgte mit der Rechnung und der Zahlungsaufforderung des Onlinehändlers. "Obwohl der Händler den Sessel nicht in die Wohnung geliefert hatte, sollten die Verbraucher die vereinbarten 60 Euro zahlen", sagt Dunja Richter-Britsch von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das ist nicht zulässig. "Ein Händler darf nur die Leistung abrechnen, die er tatsächlich auch erbracht hat", weiß die Juristin, "dass Verbraucher für die Lieferung nun doppelt zahlen sollen, ist vollkommen willkürlich und irreführend."

    Stauprognose für das Wochenende 8. bis 10. September

    Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, gibt es an diesem Wochenende den Endspurt im Sommerreiseverkehr: Weil in Baden-Württemberg und Bayern die Sommerferien enden, werden die Straßen aus den südlichen Urlaubsländern in Richtung Norden besonders voll sein.

    Späturlauber, Wochenendausflügler und Bergwanderer sorgen allerdings für lebhaften Fernverkehr in Richtung Süden.

    Die Staustrecken:

    Mittwoch, 6. September 2017

    Sicherheitsupdates für Android

    Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

    Google schließt für Smartphones und ähnliche Geräte mit dem Betriebssystem Android 81 Sicherheitslücken, von denen 13 vom Hersteller als kritisch eingestuft werden. Bisher wurden Informationen zu Sicherheitsupdates für Google Nexus- und Pixel-Geräte veröffentlicht. Informationen zu Sicherheitsupdates anderer Hersteller stehen noch aus.

    Betroffen sind folgende Systeme:
    • Google Nexus
    • Google Pixel
    • Google Android Operating System
    • Google Android Operating System vor 4.4.4 2017-09-05
    • Google Android Operating System vor 5.0.2 2017-09-05
    • Google Android Operating System vor 5.1.1 2017-09-05
    • Google Android Operating System vor 6.0 2017-09-05
    • Google Android Operating System vor 6.0.1 2017-09-05
    • Google Android Operating System vor 7.0 2017-09-05
    • Google Android Operating System vor 7.1.1 2017-09-05
    • Google Android Operating System vor 7.1.2 2017-09-05
    • Google Android Operating System vor 8.0 2017-09-05
    Emfpehlung:

    Aktualisieren Sie Google Android 4.4.4, 5.0.2, 5.1.1, 6.0, 6.0.1, 7.0, 7.1.1, 7.1.2 und die neue Ausgabe 8.0 auf die Version 2017-09-05 oder 2017-09-01 über die automatische Update-Funktion innerhalb des Produktes, sobald diese Version für Ihr Gerät verfügbar ist. Google hat weitere Hersteller über die Schwachstellen informiert. Informationen zur Verfügbarkeit der betreffenden Sicherheitsupdates erhalten Sie vom jeweiligen Hersteller oder Ihrem Mobilfunkbetreiber.

    Quelle: Android Security Bulletin - September 2017 (Englisch)

    Spambot nutzt riesige Liste mit 711 Millionen E-Mail-Adressen für gefährlichen Banking-Trojaner

    Warnhinweis vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

    Der Bot "Onliner" versendet seit Mitte letzter Woche massenhaft Spam-Mails, die einen Banking-Trojaner enthalten.

    Betroffen sind Berichten wie von botfrei.de zufolge rund 80 Millionen gestohlene Mail-Server-Logins, über die der Spam ohne Wissen der Nutzerinnen und Nutzer in wiederum über 600 Millionen E-Mail-Postfächern verteilt wird. https://blog.botfrei.de/2017/08/711-millionen-e-mail-adressen-augetaucht-ist-ihre-auch-dabei/ 

    Die Zugangsdaten stammen vermutlich aus früheren Datenlecks. Gelangt der Banking-Trojaner auf ein Computersystem, kann er dort Kreditkarten- und Kontoinformationen entwenden.

    Mehr zu Botnetzen und Tipps zum Schutz gegen sie oder bei Infektion Ihres Systems, können Sie auf der BSI für Bürger Webseite nachlesen.

    Erfreulicher Trend: Immer mehr strahlungsarme Handys auf dem Markt

    Wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mitteilt, gibt es immer mehr strahlungsarme Handys und Smartphones auf dem Markt.

    Das BfS hat auch eine Übersicht über die Strahlungswerte von Handys und Smartphones veröffentlicht, die mittlerweile knapp 3.000 Geräte von über 70 Herstellern umfasst (darunter auch ältere Modelle, die inzwischen nicht mehr hergestellt werden; allerdings kann man solche Geräte teilweise immer noch kaufen.).

    Die Liste mit den SAR-Werten* der geprüften Handys/Smartphones ist hier (man kann dort auch via Suchfeld konkret nach einem bestimmten Modell suchen) : http://www.bfs.de/SiteGlobals/Forms/Suche/BfS/DE/SARsuche_Formular.html

    *SAR steht für "Spezifische Absorptionsrate" und ist ein Maß für die vom Körpergewebe aufgenommene Hochfrequenzenergie bei der Nutzung von Mobiltelefonen. Sie wird in Watt pro Kilogramm angegeben.

    Um gesundheitliche Wirkungen hochfrequenter Felder auszuschließen, soll dieser Wert nicht mehr als 2 Watt pro Kilogramm betragen. Gängige Geräte erzeugen beim Telefonieren deutlich niedrigere Werte. Diejenigen, die beim Betrieb am Kopf unter 0,6 Watt pro Kilogramm bleiben, erfüllen ein wichtiges Kriterium für das Umweltzeichen "Blauer Engel".

    Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen

    Eine Infomitteilung von der Polizeilichen Kriminalprävention:

    Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr bietet das Hilfetelefon Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Beratung in 15 Sprachen an - anonym, kompetent, sicher und barrierefrei.

    Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe.

    Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen. Auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung.

    Tipp: Mit aktueller Software internetfähige Geräte schützen

    Tipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

    Bei jedem mit dem Internet verbundenen Gerät besteht das Risiko, dass Kriminelle Schwachstellen in der darauf installierten Software ausnutzen. Wichtiger Baustein für einen umfassenden Schutz ist daher das Einspielen der Sicherheitsupdates der jeweiligen Software-Hersteller. Für bestmöglichen Schutz empfiehlt das BSI, möglichst den automatischen Update-Service der Hersteller zu nutzen.

    Tipps, was Sie darüber hinaus noch beim Thema Sicherheitsupdates beachten können, hat Ihnen das BSI zusammengestellt: www.bsi-fuer-buerger.de

    Dienstag, 5. September 2017

    Wolfsburg: 90 Euro für Telefonerotik

    Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt aktuell vor Schreiben aus Tschechien (da kommen öfters solche Schreiben her); ein Verbraucher aus Wolfsburg soll angeblich einen Erotikdienst in Anspruch genommen haben und nun 90 Euro auf ein tschechisches Konto einzahlen.

    Dieses Mal wird die Forderung laut Verbraucherzentrale von Empower eingetrieben. Die Verbraucherzentrale rät: Zahlen Sie nicht.

    Umweltbundesamt: "Technische Nachrüstung senkt NOx-Ausstoß von Diesel-Pkw wirksam"

    Wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilt, soll die Nachrüstung mit SCR-Katalysatoren eine wirksame Maßnahme sein, um den NOx-Ausstoß von Diesel-Pkw effektiv zu senken und so die NO2-Immissionsgrenzwerte mittelfristig in allen Städten einzuhalten.

     Die Nachrüstung von Euro 5-Diesel-PKW – ausreichend Bauraum vorausgesetzt – sei demnach grundsätzlich technisch möglich.

    Das UBA weiter: "Wenn die Hersteller den Einbau einer NOx-Minderungstechnologie unterstützen, dann wäre nun auch der Einbau von SCR-Systemen möglich. Ein Prototyp einer SCR-Nachrüstung hat nun gezeigt, dass eine NOx-Minderung bei einem Euro-5-Diesel-Pkw von bis zu 95 % erreicht werden kann."

    Und: "Die entscheidende Frage ist, wie viele Diesel-Pkw Euro 5 wirklich technisch mit SCR-Anlagen nachrüstbar sind (z. B. aufgrund des Bauraums) und welche NOx-Minderungen im realen Betrieb dauerhaft erbracht werden können. Dies soll die im Nachgang zum Nationalen Forum Diesel errichtete Expertengruppe I aufzeigen."  

    Publikation mit weiteren Infos:

    Neues Online-Portal informiert über HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (STI)

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ein neues Online-Portal namens www.liebesleben.de vorgestellt. Das Portal bietet umfangreichen Informationsmöglichkeiten zu HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI).

    Mit seinen über 300 Seiten und seiner innovativen Gestaltung richtet sich das Angebot insbesondere an junge Erwachsene - aber auch in einem eigenen Bereich an Fachkräfte.

    Es gibt dort u.a. auch einen Beratungsstellenfinder - bislang laut BZgA einer der umfangreichsten, den es in diesem Bereich gibt - eine gezielte, bundesweite Suche nach Beratungsangeboten zu unterschiedlichen Themenfeldern: zu HIV und STI ebenso wie zu sexueller und geschlechtlicher Identität. Auf diese Weise sollen Nutzerinnen und Nutzer die für sie passenden Hilfs- und Beratungsangebote finden.

    Kostenloses Magazin: "Einblicke Adoption" - Erfahrungen und Hintergründe

    Adoptivfamilien sind eine Familienform von vielen in Deutschland – mit ganz besonderen Herausforderungen.

    Das kostenlose Magazin „Einblicke Adoption“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschäftigt sich mit vielen Fragen aus dem Leben und Alltag von Adoptiveltern und –kindern.

    Zugleich enthält es einen Überblick über aktuelle Zahlen, Fakten und Trends zum Thema Adoption und es räumt mit Mythen und Vorurteilen auf, die sich noch immer um dieses Thema ranken.

    Das Magazin kann von hier aus kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden: www.bmfsfj.de

    Montag, 4. September 2017

    Von Videostreaming bis Online-Shopping: welche Folgen Identitätsdiebstahl haben kann

    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in einem Artikel zusammengefasst, welche Folgen der Identitätsklau durch Kriminelle bezüglich kostenpflichtiger Online-Angebote haben kann - und wie man sich davor schützt: vz Baden-Württemberg

    Achtung: Phishing-Mails an Amazon-Kunden

    Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

    Amazon-Kundinnen und -Kunden sollen derzeit durch Phishing-Mails getäuscht werden, wie im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW​ zu lesen ist: http://www.verbraucherzentrale.nrw/phishing

    In der gefälschten Mail ist zu lesen, dass das Nutzerkonto wegen eines vermuteten Zugriffs von Unberechtigten aus Sicherheitsgründen gesperrt wurde. Um sein Konto als rechtmäßiger Inhaber zu verifizieren, folgt die Aufforderung, auf den in der Mail eingebetteten Button zu klicken.

    Achtung: Der Link führt auf eine Phishing-Seite in Amazon-Optik! Lassen Sie sich nicht von E-Mails im Look bekannter Online-Dienste täuschen. Wie Sie Phishing-Versuche besser erkennen, finden Sie in den Tipps des BSI

    Sonntag, 3. September 2017

    Wochenreport 35/2017

    Diesmal mit etwas Verspätung (wird normalerweise immer Freitags veröffentlicht) unseren hauseigenen Wochenreport mit Verbraucherwarnungen und Rückrufen:
    • Lyoner, in Streifen geschnitten, 300 g und 1 kg. Details: hier
    • Dillspitzen, getrocknet, Inhalt 50 g. Details: hier
    • Decatlon ruft verschiedene Größen des Mountainbikes Rockrider 540S von BTWIN zurück. Details: hier
    • AOC ruft erste Charge der Monitore PDS241 und PDS271 in Europa zurück. Details: hier
    • Dr. Martens ruft 1460 Vegan Boot (Produkt Code: Cherry Red 14585 GVQ GVR GVS) zurück. Details: hier
    • Arc'teryx Equipment ruft verschiedene Modelle der Procline Boots zurück. Details: hier
    • Intertoys warnt vor Holzpuzzles (ebenfalls Rückruf). Details: hier

    Und hier noch mit der gleichen Verspätung: der Wochenreport vom europäische Schnellwarnsystem "RAPEX" (engl.): Klick

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