Montag, 11. September 2017

Berufsstart als Azubi? Was bei Versicherungen zu beachten ist

Für Jugendliche beginnt mit der Ausbildung ein neuer Lebensabschnitt: sie fangen an, erstmals auf eigenen Beinen zu stehen.

Durch das eigene Einkommen sind die Azubis allerdings auch nicht mehr grundsätzlich über ihre Eltern versichert. Dazu kommen Risiken, für die bisher kein Versicherungschutz notwendig war.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. gibt dazu folgende Tipps und Hinweise:

Unverzichtbar ist eine Privathaftpflichtversicherung. Diese springt ein, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Häufig sind Auszubildende im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, wenn sie sich in der ersten Berufsausbildung befinden. Andernfalls oder wenn geheiratet wird, ist es an der Zeit, selbst eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. 

Für Auszubildende wird die Kranken- und Pflegeversicherung als Pflichtmitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Regel sein. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind zu etwa 95 Prozent gleich, können sich aber durch zusätzliche Satzungsleistungen unterscheiden. 

Die Höhe des Beitragssatzes ist nicht mehr einheitlich, da neben dem festgeschriebenen Beitragssatz von 14.6 % auch ein Zusatzbeitrag von den Krankenkassen erhoben wird, der unterschiedlich hoch ausfällt. Bei der Wahl einer Krankenkasse sollte der Beitragssatz nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Weitere Faktoren wie Beratung, Service, Erreichbarkeit und besondere Satzungsleistungen sollten daneben berücksichtigt werden.

Ratsam ist auch der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei krankheits- und berufsbedingter Invalidität greift. Gerade in den ersten Berufsjahren bestehen in der gesetzlichen Rentenversicherung keine, danach nur geringe Ansprüche bei Erwerbsminderung.


Wer einen eigenen Hausstand gründet und höherwertigen Hausrat anschafft, sollte über eine Hausratversicherung nachdenken. 

Beliebteste Artikel