Hier noch eine Ergänzung zu unserem Artikel vom 18. August 2017: Alleinerziehende: Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat nun auch noch eine kostenlose Broschüre zu diesem Thema veröffentlicht. Darin gibt es Informationen über die Zahlung von Unterhaltsvorschuss und weitere Hilfen für Alleinerziehende und ihre Kinder.
Die Broschüre kann von dieser Seite aus kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/der-unterhaltsvorschuss
Dienstag, 29. August 2017
"Skimming": Betrug am Geldautomaten
Die Daten auf der Geldkarte werden ausgelesen, die Eingabe der PIN gefilmt - Kriminelle schaffen es immer wieder Geldautomaten zu manipulieren. Mit den geklauten Daten und einer Blanco-Karte können sie sich an fremden Konten bedienen. Doch vor dem sogenannten "Skimming" kann sich jeder schützen.
Mehr Infos zum "Skimmung" und wie man davor sich schüzten kann, in diesem Artikel von der Polizeilichen Kriminalprävention hier.
Mehr Infos zum "Skimmung" und wie man davor sich schüzten kann, in diesem Artikel von der Polizeilichen Kriminalprävention hier.
Montag, 28. August 2017
Vitamin D - so wenig Sonne genügt
Vitamin D soll gegen Müdigkeit, schmerzende Knochen, Kopfschmerzen, aber auch gegen Schlafprobleme und Depression helfen. Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln haben diesbezüglich natürlich auch schon längst reagiert: es gibt frei verkäufliche Vitamin-D-Tabletten in Apotheken und Drogeriemärkten.
Und da ein Großteil des Vitamin-D-Bedarfs durch Sonnenbestrahlung der Haut gedeckt werden kann, werben auch manche Solarien mit der angeblich heilsamen Wirkung ihrer Geräte.
Doch wieviel UV-Strahlung ist in diesem Sinne tatsächlich gut für die Gesundheit?
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät:
"Gehen Sie zum Beispiel im Sommer zwei bis dreimal pro Woche spazieren und setzen Sie dabei Gesicht, Hände und Arme unbedeckt der Sonne aus. Schon die Hälfte der Zeit, nach der Sie einen Sonnenbrand bekommen würden, reicht aus, um ausreichend Vitamin D zu bilden.
Ein Mehr an Sonne bringt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kein Mehr an Vitamin D. Es erhöht lediglich das Risiko UV-bedingter Gesundheitsschäden. Und das Mehr an Bewegung fördert das allgemeine Wohlbefinden, baut Stress ab und bringt Sie auf neue Gedanken."
Was Vitamin-D-Präparate für Säuglinge und Kleinkinder betrifft, erklärt das BfS:
"Sinnvoll sind Vitamin-D-Präparate bei Säuglingen und Kleinkindern. Säuglinge und Kleinkinder bis zum zweiten erlebten Frühsommer bekommen die Tabletten vom Kinderarzt verschrieben, die Kasse zahlt. Das ist deswegen wichtig, weil insbesondere Säuglinge nicht der direkten Sonne ausgesetzt werden sollten."
Mehr Infos zu diesem Thema vom BfS:
Und da ein Großteil des Vitamin-D-Bedarfs durch Sonnenbestrahlung der Haut gedeckt werden kann, werben auch manche Solarien mit der angeblich heilsamen Wirkung ihrer Geräte.
Doch wieviel UV-Strahlung ist in diesem Sinne tatsächlich gut für die Gesundheit?
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät:
"Gehen Sie zum Beispiel im Sommer zwei bis dreimal pro Woche spazieren und setzen Sie dabei Gesicht, Hände und Arme unbedeckt der Sonne aus. Schon die Hälfte der Zeit, nach der Sie einen Sonnenbrand bekommen würden, reicht aus, um ausreichend Vitamin D zu bilden.
Ein Mehr an Sonne bringt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kein Mehr an Vitamin D. Es erhöht lediglich das Risiko UV-bedingter Gesundheitsschäden. Und das Mehr an Bewegung fördert das allgemeine Wohlbefinden, baut Stress ab und bringt Sie auf neue Gedanken."
Was Vitamin-D-Präparate für Säuglinge und Kleinkinder betrifft, erklärt das BfS:
"Sinnvoll sind Vitamin-D-Präparate bei Säuglingen und Kleinkindern. Säuglinge und Kleinkinder bis zum zweiten erlebten Frühsommer bekommen die Tabletten vom Kinderarzt verschrieben, die Kasse zahlt. Das ist deswegen wichtig, weil insbesondere Säuglinge nicht der direkten Sonne ausgesetzt werden sollten."
Mehr Infos zu diesem Thema vom BfS:
Bundeslagebild Cybercrime 2016 veröffentlicht
Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten oder mittels dieser Informationstechnik begangen werden – Cybercrime hat viele Gesichter.
Im Bundeslagebild Cybercrime vom Bundeskriminalamt (BKA) können sich Interessierte über aktuelle Zahlen und Trends informieren - den Link zum kostenlosen Download gibt es auf dieser Seite vom BKA: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrimeBundeslagebild2016.html
Im Bundeslagebild Cybercrime vom Bundeskriminalamt (BKA) können sich Interessierte über aktuelle Zahlen und Trends informieren - den Link zum kostenlosen Download gibt es auf dieser Seite vom BKA: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrimeBundeslagebild2016.html
Samstag, 26. August 2017
Wer in der Ferienzeit untervermietet, sollte die Internetnutzung genau regeln
Über Plattformen zur Wohnungsvermittlung lassen sich in der Ferienzeit freie Wohnungen und Häuser untervermieten. Dürfen die Mieter von Ferienunterkünften, die von solchen Plattformen vermittelt werden, nicht nur die Wohnung, sondern auch das dort vorhandene Internet während der Mietdauer nutzen, ist bei den Anschlussinhabern des Internetzugangs Vorsicht angesagt.
Denn wie die Verbraucherzentrale Bayern meldet, häufen sich die Meldungen von Verbrauchern, die einige Wochen nach der Untervermietung eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhielten - verursacht hat diese der Kurzzeitmieter.
Den Vermietern ist oft unbekannt, dass die finanziellen Schäden, die in der Abmahnung geltend gemacht werden, meist nicht von der Wohnungsvermittlungsplattform übernommen werden. Auch eine Rechtschutzversicherung deckt diese Fälle in der Regel nicht ab, sodass man auf möglichen Anwaltskosten sitzen bleiben würde.
Julia Berger, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern, sagt dazu: "Insbesondere wer an Gäste aus dem Ausland vermietet, sollte diese von vornherein darauf hinweisen, dass in Deutschland über das Internet keine illegalen Dinge geladen werden dürfen. Vielen ist die Problematik gar nicht bewusst, da in anderen Ländern diese Rechtsverletzungen in der Praxis oft nicht verfolgt werden".
Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, eine Belehrung darüber, dass das Internet nicht für illegale Dinge genutzt werden darf, bereits im Angebot auf der Wohnungsvermittlungsplattform einzubinden. Betroffene sollten die Abmahnung ernst nehmen und sich beraten lassen. "Nicht selten können die Abmahnungen erfolgreich abgewehrt werden", so Julia Berger. Quelle: vz Bayern
Denn wie die Verbraucherzentrale Bayern meldet, häufen sich die Meldungen von Verbrauchern, die einige Wochen nach der Untervermietung eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhielten - verursacht hat diese der Kurzzeitmieter.
Den Vermietern ist oft unbekannt, dass die finanziellen Schäden, die in der Abmahnung geltend gemacht werden, meist nicht von der Wohnungsvermittlungsplattform übernommen werden. Auch eine Rechtschutzversicherung deckt diese Fälle in der Regel nicht ab, sodass man auf möglichen Anwaltskosten sitzen bleiben würde.
Julia Berger, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern, sagt dazu: "Insbesondere wer an Gäste aus dem Ausland vermietet, sollte diese von vornherein darauf hinweisen, dass in Deutschland über das Internet keine illegalen Dinge geladen werden dürfen. Vielen ist die Problematik gar nicht bewusst, da in anderen Ländern diese Rechtsverletzungen in der Praxis oft nicht verfolgt werden".
Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, eine Belehrung darüber, dass das Internet nicht für illegale Dinge genutzt werden darf, bereits im Angebot auf der Wohnungsvermittlungsplattform einzubinden. Betroffene sollten die Abmahnung ernst nehmen und sich beraten lassen. "Nicht selten können die Abmahnungen erfolgreich abgewehrt werden", so Julia Berger. Quelle: vz Bayern
Freitag, 25. August 2017
Rückruf: verschiedene Ziegenrohmilchkäse des Herstellers "Gaec Caperan"
Der französische Hersteller "Gaec Caperan" ruft aufgrund des Verdachts auf Listerien verschiedene Ziegenrohmilchkäse mit einem Mindeshaltbarkeitsdatum (MHD )
von 10/08/17 bis 04/10/17 und der Lotnummer 162-215 zurück. Hiervon umfasst sind auch folgende
Produkte:
- Buchette Cap 100 g
- Figue Gap 200 g
- Bouyguette GAP 150 g
- Caperou Gap 40 g
- Chabis Feuille Gap 135 g
- Boule Thym 90 g
- Lorenthym Affine 150 g
- Rond Occitan GAP 220g
- Tomette Cendree Gap 500 g
- Tomette Blanche Gap 500 g
Wochenreport 34/2017
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 34/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 24. August 2017
Marktwächter warnen vor Fake-Tickets über eine Online-Ticketbörse
Die Marktwächter (vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände) warnen vor Fake-Tickets, die demnach über eine Online-Ticketbörse verkauft werden.
Den Marktwächtern liegen nach eigenen Angaben Beschwerden von Verbrauchern vor, denen die Online-Ticketbörse Fake-Tickets anbietet, zum Beispiel für Konzerte die so nicht stattfinden. Nach Marktwächterrecherchen sollen über diese Börse auch Eintrittskarten für Fußballspiele zu finden sein, deren Termin tatsächlich noch nicht feststeht.
Quelle mit weiteren Details (Stand: 24.08.2017): marktwaechter.de/pressemeldung/marktwaechterwarnung-fake-tickets-bei-viagogo
Den Marktwächtern liegen nach eigenen Angaben Beschwerden von Verbrauchern vor, denen die Online-Ticketbörse Fake-Tickets anbietet, zum Beispiel für Konzerte die so nicht stattfinden. Nach Marktwächterrecherchen sollen über diese Börse auch Eintrittskarten für Fußballspiele zu finden sein, deren Termin tatsächlich noch nicht feststeht.
Quelle mit weiteren Details (Stand: 24.08.2017): marktwaechter.de/pressemeldung/marktwaechterwarnung-fake-tickets-bei-viagogo
Vorsicht: Betrugsversuche über iMessage
Warnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Der Messaging-Dienst iMessage von Apple wurde in der letzten Zeit mehrfach für Betrugsversuche genutzt. heise Security berichtet, dass Apple-Nutzer zurzeit vom vermeintlichen Absender "iMessage" SMS und Instant-Messaging-Nachrichten erhalten, dass ihre "iPhoneID" ablaufe (Bericht auf heise.de).
Um diese zu verlängern, solle man sich auf eine Webseite begeben, deren Ziel-URL verschleiert ist. Es ist nicht sofort erkennbar, dass es sich um eine gefälschte Apple-Seite handelt.
Lassen Sie sich nicht täuschen! Geben Sie keine Daten ein, da es sich um eine Phishing-Seite handelt. Melden Sie Apple, wenn Sie eine solche Nachricht erhalten.
Tipps zum Erkennen von Phishing-Versuchen können Sie auf der BSI für Bürger-Webseite jederzeit nachlesen: bsi-fuer-buerger.de | Phishing
Der Messaging-Dienst iMessage von Apple wurde in der letzten Zeit mehrfach für Betrugsversuche genutzt. heise Security berichtet, dass Apple-Nutzer zurzeit vom vermeintlichen Absender "iMessage" SMS und Instant-Messaging-Nachrichten erhalten, dass ihre "iPhoneID" ablaufe (Bericht auf heise.de).
Um diese zu verlängern, solle man sich auf eine Webseite begeben, deren Ziel-URL verschleiert ist. Es ist nicht sofort erkennbar, dass es sich um eine gefälschte Apple-Seite handelt.
Lassen Sie sich nicht täuschen! Geben Sie keine Daten ein, da es sich um eine Phishing-Seite handelt. Melden Sie Apple, wenn Sie eine solche Nachricht erhalten.
Tipps zum Erkennen von Phishing-Versuchen können Sie auf der BSI für Bürger-Webseite jederzeit nachlesen: bsi-fuer-buerger.de | Phishing
Autos: Nach der "Abwrackprämie" ist vor der "Umtauschprämie"
Die beim Dieselforum am 2. August beschlossenen Maßnahmen sollen zu einer Senkung der Stickstoffdioxidbelastung in den deutschen Städten von bis zu sechs Prozent führen.
U.a. sollen Software-Updates auf Kosten der Hersteller in insgesamt 5,3 Millionen Diesel-Pkw der Emissionsklassen Euro 5 und 6 drohende Fahrverbote in Städten verhindern (Quelle: Bundesregierung | Nationales Forum Diesel).
Allerdings haben Ergebnisse der Modellrechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) ergeben, dass diese Senkung der Stickstoffdioxidbelastung in den meisten betroffenen Städten nicht ausreicht, um den Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten, der in der EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit gilt.
UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Für fast 70 deutsche Städte reichen die Maßnahmen voraussichtlich nicht aus, um die Atemluft unter den Grenzwert von maximal 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid im Jahresmittel zu senken. Nur in rund 20 Städten, die derzeit knapp über dem Grenzwert liegen, werden die Beschlüsse des Diesel-Gipfels dazu führen, die seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte endlich einzuhalten.“
Die Wirkung der Umtauschprämie wird laut UBA insgesamt geringer eingeschätzt als die der Software-Updates und dürfte je nach Annahmen zwischen null und zwei Prozent liegen. Deutlich höher wäre demnach die Wirkung, wenn die Prämie nur für den Kauf sehr sauberer Fahrzeuge eingesetzt würde – und nicht für die Euro-6-Diesel, die die neuen Straßentests noch nicht erfüllen.
Anmerkung v-mag: nach der "Abwrackprämie" nun die "Umtauschprämie". Den Verbrauchern wird vor lauter Autokaufen schon ganz schwindelig. Zumindest jenen, die sich bald überhaupt noch ein Auto leisten können...
U.a. sollen Software-Updates auf Kosten der Hersteller in insgesamt 5,3 Millionen Diesel-Pkw der Emissionsklassen Euro 5 und 6 drohende Fahrverbote in Städten verhindern (Quelle: Bundesregierung | Nationales Forum Diesel).
Allerdings haben Ergebnisse der Modellrechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) ergeben, dass diese Senkung der Stickstoffdioxidbelastung in den meisten betroffenen Städten nicht ausreicht, um den Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten, der in der EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit gilt.
UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Für fast 70 deutsche Städte reichen die Maßnahmen voraussichtlich nicht aus, um die Atemluft unter den Grenzwert von maximal 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid im Jahresmittel zu senken. Nur in rund 20 Städten, die derzeit knapp über dem Grenzwert liegen, werden die Beschlüsse des Diesel-Gipfels dazu führen, die seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte endlich einzuhalten.“
Die Wirkung der Umtauschprämie wird laut UBA insgesamt geringer eingeschätzt als die der Software-Updates und dürfte je nach Annahmen zwischen null und zwei Prozent liegen. Deutlich höher wäre demnach die Wirkung, wenn die Prämie nur für den Kauf sehr sauberer Fahrzeuge eingesetzt würde – und nicht für die Euro-6-Diesel, die die neuen Straßentests noch nicht erfüllen.
Anmerkung v-mag: nach der "Abwrackprämie" nun die "Umtauschprämie". Den Verbrauchern wird vor lauter Autokaufen schon ganz schwindelig. Zumindest jenen, die sich bald überhaupt noch ein Auto leisten können...
Verbraucherzentrale warnt: Vorsicht bei dubiosen Gewinnversprechen und Zahlungsaufforderungen
Die Verbraucherzentrale Brandenburg teilt mit, dass derzeit Verbraucher aus Brandenburg vermehrt telefonisch oder per Post dubiose Gewinnbenachrichtigungen oder vermeintliche Amtsschreiben erhalten. Vom Lottogewinn über einen Gerichtsbeschluss bis hin zur Flugreise ist da scheinbar alles dabei.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt davor, sich auf solche Anrufe oder Briefe einzulassen und erklärt, wie Betroffene am besten reagieren sollten:
Flugreise mit untergeschobenem Abo
Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt davor, sich auf solche Anrufe oder Briefe einzulassen und erklärt, wie Betroffene am besten reagieren sollten:
Flugreise mit untergeschobenem Abo
Stauprognose für den 25. bis 27. August
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, sind Staus auf den Heimreiserouten an diesem Wochenende vorprogrammiert: In sechs Bundesländern gehen die
Sommerferien zu Ende, darunter in Nordrhein-Westfalen, dem
bevölkerungsreichsten Land.
Richtung Urlaubsgebiete werden die
Blechlawinen demnach zwar kürzer, gebannt ist die Staugefahr jedoch nicht: Nun
sind viele Späturlauber unterwegs sowie Autofahrer, die nicht an die
Ferientermine gebunden sind.
Besonders staugefährdet sind folgende Strecken:
Besonders staugefährdet sind folgende Strecken:
Mittwoch, 23. August 2017
Exzessive Mediennutzung birgt Risiken: Zahl der computerabhängigen Jugendlichen steigt
Vom 22. bis 26. August 2017 findet in Köln die Computerspielemesse "gamescom" statt. Solche Messen und ähnliche Events finden vor allem bei den Jugendlichen großen Anklang. Denn der Computer samt Internetzugang und auch das "Zocken" mit entsprechender Hard- und Software sind bei dieser Altersgruppe meist sehr beliebt: Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren sind pro Woche im Durchschnitt
etwa 22 Stunden mit Computerspielen oder der Internetnutzung
beschäftigt.
Dies nimmt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Anlass, auf die Risiken der exzessiven Mediennutzung aufmerksam zu machen; denn die Zahl der computerabhängigen Jugendlichen steigt.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, erklärt:
„5,8 Prozent aller Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren zeigen mittlerweile ein gestörtes Internet- oder Computerspielverhalten. Sie haben Schwierigkeiten, ihr Spiel zu kontrollieren und zeigen ‚Entzugserscheinungen‘ wie Aggressivität, Rückzug vom Alltag oder Depressionen. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, der wir mit Aufklärungskampagnen wie den ‚Net-Piloten‘ oder gezielten Hilfsangeboten wie der Online-Ambulanz ‚OASIS‘ wirksam entgegenwirken können.
Aber auch die Eltern müssen wachsam bleiben, mit ihren Kindern darüber sprechen und ein medienkompetentes Vorbild sein: Wer selbst beim Abendessen das Smartphone oder Tablet nicht mehr weglegt, ist den Kids gegenüber wenig glaubwürdig und vermittelt sicherlich keine gesunde Online/Offline-Balance.“
Mehr dazu:
Dies nimmt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Anlass, auf die Risiken der exzessiven Mediennutzung aufmerksam zu machen; denn die Zahl der computerabhängigen Jugendlichen steigt.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, erklärt:
„5,8 Prozent aller Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren zeigen mittlerweile ein gestörtes Internet- oder Computerspielverhalten. Sie haben Schwierigkeiten, ihr Spiel zu kontrollieren und zeigen ‚Entzugserscheinungen‘ wie Aggressivität, Rückzug vom Alltag oder Depressionen. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, der wir mit Aufklärungskampagnen wie den ‚Net-Piloten‘ oder gezielten Hilfsangeboten wie der Online-Ambulanz ‚OASIS‘ wirksam entgegenwirken können.
Aber auch die Eltern müssen wachsam bleiben, mit ihren Kindern darüber sprechen und ein medienkompetentes Vorbild sein: Wer selbst beim Abendessen das Smartphone oder Tablet nicht mehr weglegt, ist den Kids gegenüber wenig glaubwürdig und vermittelt sicherlich keine gesunde Online/Offline-Balance.“
Mehr dazu:
- Internetportal www.ins-netz-gehen.de mit Verhaltensänderungsprogramm „Das andere Leben“ (https://www.ins-netz-gehen.de/das_andere_leben/home)
- Multiplikatoren-Internetportal www.multiplikatoren.ins-netz-gehen.de mit persönlichem Beratungsangebot für Eltern (http://www.multiplikatoren.ins-netz-gehen.de/multiplikatorenberatung)
- Peer-Projekt in Schulen „Net-Piloten“ (http://www.multiplikatoren.ins-netz-gehen.de/net-piloten/ziele-und-inhalte/der-peer-ansatz)
Am Peer-Projekt „Net-Piloten“ interessierte Schulen und Suchtfachstellen können sich bei der Koordinationsstelle der „Net-Piloten“ unter update@cd-bonn.de melden. - Die Online-Ambulanz „OASIS“ finden Sie unter https://www.onlinesucht-ambulanz.de/.
Windows-Update: Microsoft gibt Unterlassungserklärung ab
Viele Windows-User haben sich in der Vergangenheit darüber aufgeregt, dass Microsoft auf ihren Rechnern ungefragt Installationsdateien zum Betriebssystem "Windows 10" einfach so über das Internet installiert hat.
Zwar war dies kostenlos; allerdings nahm es auch einen entsprechend großen Speicherplatz auf der Festplatte ein. Und gerade wenn man nicht mehr viel Speicherplatz auf der Festplatte hat oder/und einen alten Computer, ist sowas schon ziemlich ärgerlich.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Microsoft schon vor mehr als 1 ½ Jahren wegen diesen unerwünschten Downloads abgemahnt. Anscheinend hat der Softwaregigant nun Einsehen gezeigt und gab laut Verbraucherzentrale überraschend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
Zwar war dies kostenlos; allerdings nahm es auch einen entsprechend großen Speicherplatz auf der Festplatte ein. Und gerade wenn man nicht mehr viel Speicherplatz auf der Festplatte hat oder/und einen alten Computer, ist sowas schon ziemlich ärgerlich.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Microsoft schon vor mehr als 1 ½ Jahren wegen diesen unerwünschten Downloads abgemahnt. Anscheinend hat der Softwaregigant nun Einsehen gezeigt und gab laut Verbraucherzentrale überraschend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
Achtung: Bußgelder aus dem Urlaub werden auch vollstreckt!
Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch in Deutschland
vollstreckt werden. Der ADAC empfiehlt, die Bußgeldbescheide aus dem
Ausland nicht zu ignorieren - denn seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch in Deutschland
vollstreckt werden.
Der Automobilclub empfiehlt daher, die "Knöllchen" auf ihre Plausibilität zu prüfen und danach zügig zu bezahlen. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder Missverständnissen sei die juristische Hilfe unerlässlich.
Der ADAC zu den rechtlichen Details:
Vollstreckt werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro (Österreich ab 25 Euro). Diese Grenze gilt für das Bußgeld inklusive der anfallenden Verwaltungskosten, sodass Strafen deutlich unter 70 Euro geahndet werden können.
Wer schnell zahlt, umgeht nicht nur die teils hohen Mahngebühren. Bei zügiger Bezahlung der Geldbuße gewähren viele Länder teils stattliche Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, falls innerhalb bestimmter Fristen bezahlt wird. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.
Viele Verkehrsverstöße werden im Ausland deutlich härter bestraft als hierzulande. Wer etwa 20 km/h schneller als erlaubt unterwegs ist, kommt in Deutschland mit bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld davon. In Italien werden mindestens 170 Euro fällig, in Norwegen mindestens 420 Euro.
Rechtskräftig festgesetzte Bußgelder sind – wenn sie nicht schon hierzulande eingetrieben werden – bei einer Wiedereinreise in das jeweilige Land vollstreckbar, beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle.
Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Die nach dortigen Regeln eingetragenen Punkte werden nicht nach Flensburg gemeldet.
Autofahrer sollten grundsätzlich skeptisch gegenüber Bußgeldforderungen von privaten Inkassobüros sein und sich hierzu rechtlichen Rat holen. Diese Unternehmen haben regelmäßig keine Möglichkeit, behördliche Sanktionen zu vollstrecken. Auch Forderungen von mehreren hundert Euro für Parkverstöße in Kroatien, die ein Notar aus Pula verschickt, sollten nicht unwidersprochen bleiben: Der EuGH hat kürzlich festgestellt, dass kroatische Notare hierzu nicht befugt sind.
Trifft ein Tatvorwurf nicht zu oder sind Bußgeldbescheide offensichtlich fehlerhaft, rät der ADAC, unverzüglich juristischen Beistand zu suchen und dagegen Einspruch einzulegen."
Quelle: ADAC
Der Automobilclub empfiehlt daher, die "Knöllchen" auf ihre Plausibilität zu prüfen und danach zügig zu bezahlen. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder Missverständnissen sei die juristische Hilfe unerlässlich.
Der ADAC zu den rechtlichen Details:
Vollstreckt werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro (Österreich ab 25 Euro). Diese Grenze gilt für das Bußgeld inklusive der anfallenden Verwaltungskosten, sodass Strafen deutlich unter 70 Euro geahndet werden können.
Wer schnell zahlt, umgeht nicht nur die teils hohen Mahngebühren. Bei zügiger Bezahlung der Geldbuße gewähren viele Länder teils stattliche Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, falls innerhalb bestimmter Fristen bezahlt wird. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.
Viele Verkehrsverstöße werden im Ausland deutlich härter bestraft als hierzulande. Wer etwa 20 km/h schneller als erlaubt unterwegs ist, kommt in Deutschland mit bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld davon. In Italien werden mindestens 170 Euro fällig, in Norwegen mindestens 420 Euro.
Rechtskräftig festgesetzte Bußgelder sind – wenn sie nicht schon hierzulande eingetrieben werden – bei einer Wiedereinreise in das jeweilige Land vollstreckbar, beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle.
Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Die nach dortigen Regeln eingetragenen Punkte werden nicht nach Flensburg gemeldet.
Autofahrer sollten grundsätzlich skeptisch gegenüber Bußgeldforderungen von privaten Inkassobüros sein und sich hierzu rechtlichen Rat holen. Diese Unternehmen haben regelmäßig keine Möglichkeit, behördliche Sanktionen zu vollstrecken. Auch Forderungen von mehreren hundert Euro für Parkverstöße in Kroatien, die ein Notar aus Pula verschickt, sollten nicht unwidersprochen bleiben: Der EuGH hat kürzlich festgestellt, dass kroatische Notare hierzu nicht befugt sind.
Trifft ein Tatvorwurf nicht zu oder sind Bußgeldbescheide offensichtlich fehlerhaft, rät der ADAC, unverzüglich juristischen Beistand zu suchen und dagegen Einspruch einzulegen."
Quelle: ADAC
Dienstag, 22. August 2017
Achtung, Tigermücke!
Wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilt, sorgt in Deutschland eine ausbreitungsfreudige Mückenart aus Ostasien bei Fachleuten für Besorgnis. Die Asiatische Tigermücke – auch Aedes albopictus genannt – gehört zu den hundert Arten der Welt, die sich am aggressivsten ausbreiten. Unter den Stechmücken rangiert sie hier unangefochten auf Platz eins.
Das Insekt ist durch den Fernreiseverkehr eingeschleppt worden; seit 2011 ist es in den Sommer- und Herbstmonaten regelmäßig im südlichen Bayern und Baden-Württemberg entlang von Reiserouten aus dem Süden kommend anzutreffen.
Auch der internationale Warenverkehr spielt eine Rolle; vor allem durch den Handel mit Altreifen und „Glücksbambus“ können die Eier über weite Strecken verschleppt werden.
Das Insekt ist durch den Fernreiseverkehr eingeschleppt worden; seit 2011 ist es in den Sommer- und Herbstmonaten regelmäßig im südlichen Bayern und Baden-Württemberg entlang von Reiserouten aus dem Süden kommend anzutreffen.
Auch der internationale Warenverkehr spielt eine Rolle; vor allem durch den Handel mit Altreifen und „Glücksbambus“ können die Eier über weite Strecken verschleppt werden.
Ratgeber Krankenhaus
Die kostenlose Broschüre "Ratgeber Krankenhaus" vom Bundesministerium für Gesundheit klärt Patienten oder Angehörige über alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Krankenhaus auf.
Dazu gehören eine Einführung in die Krankenhauslandschaft in Deutschland sowie umfassende Informationen zu den Abläufen und Leistungen, die vor, während und nach einer Krankenhausbehandlung wichtig sind.
Die Broschüre (PDF, 1.2 MB) kann hier kostenlos heruntergeladen werden: Klick
Dazu gehören eine Einführung in die Krankenhauslandschaft in Deutschland sowie umfassende Informationen zu den Abläufen und Leistungen, die vor, während und nach einer Krankenhausbehandlung wichtig sind.
Die Broschüre (PDF, 1.2 MB) kann hier kostenlos heruntergeladen werden: Klick
Montag, 21. August 2017
Sicherheitsanfälligkeit in Foxit Reader
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Zwei Zero-Day-Sicherheitslücken in Foxit Reader kann ein Angreifer aus dem Internet ausnutzen, um massiven Schaden auf Ihrem System zu bewirken. Es wird daher dringend geraten, wie unter dem Punkt 'Empfehlung' dargestellt, zu kontrollieren, ob die Schutzfunktion 'Safe Reader Mode' aktiviert ist, um eine einfache Ausnutzung der nun öffentlich bekannten Sicherheitslücken zu verhindern.
Betroffen sind folgende Systeme:
1. Gehen Sie in das 'Menü' und wählen dort den Unterpunkt 'Preferences'.
2. Wechseln Sie die Ansicht auf die Rubrik 'Trust Manager'.
3. Überprüfen Sie, ob der Haken (Checkbox) bei 'Enable Safe Reading Mode' gesetzt ist.
Quelle: The Hacker News: Two Critical Zero-Day Flaws Disclosed in Foxit PDF Reader (Englisch)
Zwei Zero-Day-Sicherheitslücken in Foxit Reader kann ein Angreifer aus dem Internet ausnutzen, um massiven Schaden auf Ihrem System zu bewirken. Es wird daher dringend geraten, wie unter dem Punkt 'Empfehlung' dargestellt, zu kontrollieren, ob die Schutzfunktion 'Safe Reader Mode' aktiviert ist, um eine einfache Ausnutzung der nun öffentlich bekannten Sicherheitslücken zu verhindern.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Foxit Reader bis einschließlich 8.3.1
- Microsoft Windows
1. Gehen Sie in das 'Menü' und wählen dort den Unterpunkt 'Preferences'.
2. Wechseln Sie die Ansicht auf die Rubrik 'Trust Manager'.
3. Überprüfen Sie, ob der Haken (Checkbox) bei 'Enable Safe Reading Mode' gesetzt ist.
Quelle: The Hacker News: Two Critical Zero-Day Flaws Disclosed in Foxit PDF Reader (Englisch)
Sicherheitsupdate für Mozilla Thunderbird
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Mozilla veröffentlicht die Thunderbird Version 52.3 in der mehrere, auch potentiell kritische Sicherheitslücken, die zuvor schon für den Firefox ESR Browser adressiert wurden, behoben werden.
Betroffen sind folgende Systeme:
→ Mozilla Thunderbird Update Seite
Das Sicherheitsupdate wird als wichtig bewertet, daher sollten Sie der Update-Empfehlung zügig folgen.
Mozilla veröffentlicht die Thunderbird Version 52.3 in der mehrere, auch potentiell kritische Sicherheitslücken, die zuvor schon für den Firefox ESR Browser adressiert wurden, behoben werden.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Mozilla Thunderbird vor 52.3
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Microsoft Windows
- openSUSE Leap 42.2
- openSUSE Leap 42.3
→ Mozilla Thunderbird Update Seite
Das Sicherheitsupdate wird als wichtig bewertet, daher sollten Sie der Update-Empfehlung zügig folgen.
Nahrungsergänzungsmittel aus der Natur können auch gesundheitsschädlich sein
Das Geschäft mit Nahrungsergänzungsmitteln ist auch in Deutschland sehr
lukrativ: Jährlich werden hierzulande mehr als eine Milliarde Euro für
Nahrungsergänzungsmittel wie
zum Beispiel Magnesiumprodukte, Vitaminpräparate oder Fischölkapseln
ausgegeben.
Da denken sich so einige Gesundheitsbewusste: warum viel Geld für künstlich hergestellte Produkte ausgeben - von denen man nicht einmal weiß, ob und wie sie vom eigenen Körper aufgenommen werden - wenn es in der Natur so gut wie kostenlose Nahrungsergänzungsmittel gibt? Und was aus der Natur kommt, kann gar nicht sooo schädlich sein, vorausgesetzt es ist nicht chemisch belastet und man übertreibt´s nicht mit der Anwendung - oder?
Tatsächlich gibt es Nahrungsergänzungsmittel aus der Natur, die auch schon in verhältnismäßig kleinen Mengen gesundheitsschädlich wirken können. Z.B. Obstkerne, die gegen Krebserkrankungen schützen und reich an Vitaminen sein sollen.
Auch bei selbst gesammelten Kirschstielen als Tee ist Vorsicht angebracht; denn wenn die Stiele nicht gut getrocknet sind, besteht die Gefahr von Schimmel und Schimmelpilzgiften. Sicherer wäre es daher, fachkundig verarbeitete Kirschstiele in der Apotheke zu kaufen.
Und bei der Pflanze Aloe Vera - die tatsächlich zur äußerliche Anwendung als Heilpflanze anerkannt ist - sollte bei innerlicher Anwendung unbedingt nur das Innere des Blattes (also das Pflanzen-Gel) verwendet werden. Die Blattrinde muss sehr großzügig entfernt werden. Denn sie enthält zum einen stark abführende Anthrachinone. Zum anderen können Krebs erregende und Erbgut schädigende Wirkungen dieser Stoffe nicht ausgeschlossen werden. Auch hier kann es deshalb ratsam sein, ein entsprechend kontrolliertes Aloe-Vera-Gel im Fachhandel zu kaufen.
Wer genauere und weitere Informationen sucht: auf dem Online-Portal "Klartext Nahrungsergänzung" von der Verbraucherzentrale gibt es allerhand Wissenswertes rund um das Thema Nahrungsergänzungsmittel sowie Produktwarnungen aus diesem Produktbereich.
Außerdem kann man dort einem Expertenteam Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln stellen und auch die bereits veröffentlichten Fragen und Antworten dazu lesen. Ebenso gibt es die Möglichkeit eigene Beschwerden zu melden .
Da denken sich so einige Gesundheitsbewusste: warum viel Geld für künstlich hergestellte Produkte ausgeben - von denen man nicht einmal weiß, ob und wie sie vom eigenen Körper aufgenommen werden - wenn es in der Natur so gut wie kostenlose Nahrungsergänzungsmittel gibt? Und was aus der Natur kommt, kann gar nicht sooo schädlich sein, vorausgesetzt es ist nicht chemisch belastet und man übertreibt´s nicht mit der Anwendung - oder?
Tatsächlich gibt es Nahrungsergänzungsmittel aus der Natur, die auch schon in verhältnismäßig kleinen Mengen gesundheitsschädlich wirken können. Z.B. Obstkerne, die gegen Krebserkrankungen schützen und reich an Vitaminen sein sollen.
Auch bei selbst gesammelten Kirschstielen als Tee ist Vorsicht angebracht; denn wenn die Stiele nicht gut getrocknet sind, besteht die Gefahr von Schimmel und Schimmelpilzgiften. Sicherer wäre es daher, fachkundig verarbeitete Kirschstiele in der Apotheke zu kaufen.
Und bei der Pflanze Aloe Vera - die tatsächlich zur äußerliche Anwendung als Heilpflanze anerkannt ist - sollte bei innerlicher Anwendung unbedingt nur das Innere des Blattes (also das Pflanzen-Gel) verwendet werden. Die Blattrinde muss sehr großzügig entfernt werden. Denn sie enthält zum einen stark abführende Anthrachinone. Zum anderen können Krebs erregende und Erbgut schädigende Wirkungen dieser Stoffe nicht ausgeschlossen werden. Auch hier kann es deshalb ratsam sein, ein entsprechend kontrolliertes Aloe-Vera-Gel im Fachhandel zu kaufen.
Wer genauere und weitere Informationen sucht: auf dem Online-Portal "Klartext Nahrungsergänzung" von der Verbraucherzentrale gibt es allerhand Wissenswertes rund um das Thema Nahrungsergänzungsmittel sowie Produktwarnungen aus diesem Produktbereich.
Außerdem kann man dort einem Expertenteam Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln stellen und auch die bereits veröffentlichten Fragen und Antworten dazu lesen. Ebenso gibt es die Möglichkeit eigene Beschwerden zu melden .
ADAC-Testergebnisse zum Stickoxid-Problem: Insbesondere ausländische Autobauer haben erhebliches Verbesserungspotenzial.
Die Abgasreinigungen der meisten Hersteller von Dieselfahrzeugen
versagen im Praxistest. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der
Stickoxid-Emissionen (NOx) von Euro-6-Dieseln im realitätsnahen ADAC
EcoTest. Bei den 188 Modellen, die der ADAC seit 2013 getestet hat, haben demnach insbesondere ausländische Autobauer ein erhebliches Verbesserungspotenzial.
In der aktuellen Auswertung hat der ADAC die durchschnittlichen Stickoxid-Emissionen der Autokonzerne für die getesteten Euro-6-Dieselmodelle erhoben. Die deutschen Hersteller erreichen dabei das niedrigste Schadstoff-Niveau im Flottenvergleich. Fahrzeuge der BMW-Gruppe (BMW, Mini) schnitten demnach am besten ab, gefolgt von Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns (u.a. VW, Audi, Skoda), Mercedes und Opel.
Hier zwei Infogramme zur Testauswertung (können jeweils durch Anklicken vergrößert werden):
Quelle: ADAC
Quelle: ADAC
(Toyota ist in der Auswertung nicht berücksichtigt, weil der Konzern vergleichsweise wenige Dieselfahrzeuge in Deutschland verkauft hat. Daher konnten zu wenige Modelle in den vergangenen vier Jahren geprüft wurden, um einen repräsentativen Durchschnitt zu bilden. Ebenso verhält es sich mit Nissan, Subaru und SsangYong.)
Wer möchte, kann hier noch genauere Daten zum Testergebnis der einzelnen Modelle abfragen: adac.de/infotestrat/tests/eco-test/default.aspx
Quelle: ADAC
In der aktuellen Auswertung hat der ADAC die durchschnittlichen Stickoxid-Emissionen der Autokonzerne für die getesteten Euro-6-Dieselmodelle erhoben. Die deutschen Hersteller erreichen dabei das niedrigste Schadstoff-Niveau im Flottenvergleich. Fahrzeuge der BMW-Gruppe (BMW, Mini) schnitten demnach am besten ab, gefolgt von Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns (u.a. VW, Audi, Skoda), Mercedes und Opel.
Hier zwei Infogramme zur Testauswertung (können jeweils durch Anklicken vergrößert werden):
Quelle: ADAC
Quelle: ADAC
(Toyota ist in der Auswertung nicht berücksichtigt, weil der Konzern vergleichsweise wenige Dieselfahrzeuge in Deutschland verkauft hat. Daher konnten zu wenige Modelle in den vergangenen vier Jahren geprüft wurden, um einen repräsentativen Durchschnitt zu bilden. Ebenso verhält es sich mit Nissan, Subaru und SsangYong.)
Wer möchte, kann hier noch genauere Daten zum Testergebnis der einzelnen Modelle abfragen: adac.de/infotestrat/tests/eco-test/default.aspx
Quelle: ADAC
Samstag, 19. August 2017
Achtung, Abzocke: Falsche YouPorn-Abmahnungen per E-Mail
"mimikama" (ein Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch) warnt vor falschen Abmahnungen per E-Mail, in denen derzeit von den Angeschriebenen Geld verlangt wird, weil sie angeblich das Online-Angebot "YouPorn" (eine Webseite mit Porno-Videos) in Anspruch genommen haben.
Die Nutzung von "YouPorn" ist aber kostenlos. Auch die Anwaltskanzlei "Auer Witte Thiel", von der diese Mails angeblich kommen, warnt vor diesen Fake-Abmahnungen; die Mails wurden nicht von ihr versandt.
Auch "mimikama" informiert darüber mit folgendem Hinweis: "Die erwähnte Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel hat nichts mit dieser Abmahnung zu tun! Sie selbst ist Opfer eines Betrugs geworden!"
Empfänger solcher Fake-Abmahnungen sollten die Mail einfach löschen und auf keinen Fall bezahlen. Wer diese gefälschte Abmahnung erhält, kann Anzeige erstatten, vor allem, wenn man sich hat einschüchtern lassen und den Betrag tatsächlich bezahlt hat.
Da diese Fake-Abmahnungen offenbar immer wieder in ihrer Version verändert werden, verlinken wir hier 3 verschiedene Warnungen von "mimikama" (mit Screenshots der Mails), die in dieser Reihenfolge veröffentlicht wurden (es ist unserer Meinung nach gut möglich, dass diese Fake-Abmahnungen auch noch in weiteren Versionen auftauchen - d. Red vom v-mag):
Die Nutzung von "YouPorn" ist aber kostenlos. Auch die Anwaltskanzlei "Auer Witte Thiel", von der diese Mails angeblich kommen, warnt vor diesen Fake-Abmahnungen; die Mails wurden nicht von ihr versandt.
Auch "mimikama" informiert darüber mit folgendem Hinweis: "Die erwähnte Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel hat nichts mit dieser Abmahnung zu tun! Sie selbst ist Opfer eines Betrugs geworden!"
Empfänger solcher Fake-Abmahnungen sollten die Mail einfach löschen und auf keinen Fall bezahlen. Wer diese gefälschte Abmahnung erhält, kann Anzeige erstatten, vor allem, wenn man sich hat einschüchtern lassen und den Betrag tatsächlich bezahlt hat.
Da diese Fake-Abmahnungen offenbar immer wieder in ihrer Version verändert werden, verlinken wir hier 3 verschiedene Warnungen von "mimikama" (mit Screenshots der Mails), die in dieser Reihenfolge veröffentlicht wurden (es ist unserer Meinung nach gut möglich, dass diese Fake-Abmahnungen auch noch in weiteren Versionen auftauchen - d. Red vom v-mag):
- Vorsicht! YouPorn-Abmahnung (17. August 2017 um 11:47 Uhr)
- YouPorn Fakemail: verbesserte Version! (18. August 2017 um 9:13 Uhr)
- Weitere Abwandlungen der Fake-YouPorn-Abmahnung aufgetaucht (18. August 2017 um 11:24 Uhr)
Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen
Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt
vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.
Diesmal mit Infos u.a. über:
Diesmal mit Infos u.a. über:
- Mac-Malware: Schadsoftware tarnt sich als Flash Installer
- Ransomware: Neue Variante von Locky und "BKA-Trojaner" aktiv
- Android-Malware: Spyware und vorinstallierter Schadcode auf Smartphones
- Smart-TV: Ungetrübte Bundesliga-Fernsehstunden
- Wearables: Sicherheit für Mini-Computer am Körper
Herkunft von Eiern: der Trick mit den doppelten oder gar nicht vorhandenen Stempeln
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet von zugesandten Fotos, auf denen Eier zu sehen sind, die gleich zwei Stempel tragen.
So besagte etwa der erste Stempel, dass es sich um ein Käfig-Ei aus den Niederlanden handele. Der zweite Stempel deklarierte das Ei als Freiland-Ei aus Baden-Württemberg. In einem anderen Fall wurde der Verbraucherzentrale von komplett ungestempelten Eiern im Handel berichtet.
Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kommentiert dies: "Beides ist Verbrauchertäuschung und rechtlich natürlich nicht zulässig, weil die Herkunft der Eier verschleiert wird. Der Stempel auf dem Ei gehört zu den Pflichtangaben der Eier-Kennzeichnung und muss grundsätzlich auf jedem Ei eindeutig und lesbar sein".
Werden Eier in Verpackungen angeboten, wird toleriert, wenn der Erzeugercode bei bis zu 20 Prozent der Eier nicht lesbar ist.
Verbraucher, die mehrfach gestempelte Eier oder auch ungestempelte Eier in Eier-Verpackungen vorfinden, werden dazu aufgerufen, dies der zuständigen amtlichen Lebensmittelüberwachung oder einer Verbraucherzentrale zu melden.
Näheres zum Erzeugercode auf dem Ei finden Sie hier: http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/eierstempel
So besagte etwa der erste Stempel, dass es sich um ein Käfig-Ei aus den Niederlanden handele. Der zweite Stempel deklarierte das Ei als Freiland-Ei aus Baden-Württemberg. In einem anderen Fall wurde der Verbraucherzentrale von komplett ungestempelten Eiern im Handel berichtet.
Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kommentiert dies: "Beides ist Verbrauchertäuschung und rechtlich natürlich nicht zulässig, weil die Herkunft der Eier verschleiert wird. Der Stempel auf dem Ei gehört zu den Pflichtangaben der Eier-Kennzeichnung und muss grundsätzlich auf jedem Ei eindeutig und lesbar sein".
Werden Eier in Verpackungen angeboten, wird toleriert, wenn der Erzeugercode bei bis zu 20 Prozent der Eier nicht lesbar ist.
Verbraucher, die mehrfach gestempelte Eier oder auch ungestempelte Eier in Eier-Verpackungen vorfinden, werden dazu aufgerufen, dies der zuständigen amtlichen Lebensmittelüberwachung oder einer Verbraucherzentrale zu melden.
Näheres zum Erzeugercode auf dem Ei finden Sie hier: http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/eierstempel
Kampagner "Blauer Engel" zum Schulstart: Hefte aus Recyclingpapier schonen Wälder, Wasser und das Klima
Wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilt, werden 200 Millionen
Schulhefte jedes Jahr in Deutschlands verkauft, und nur jedes zehnte
davon ist aus Recyclingpapier.
Dabei schneide Recyclingpapier mit Abstand am besten ab, wenn es um Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz geht. Denn die Herstellung von Papier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und Chemikalien bei der Herstellung.
Hier Argumente vom UBA, warum Recyclingpapier mit dem "Blauen Engel" besser für die Umwelt ist:
Dabei schneide Recyclingpapier mit Abstand am besten ab, wenn es um Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz geht. Denn die Herstellung von Papier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und Chemikalien bei der Herstellung.
Hier Argumente vom UBA, warum Recyclingpapier mit dem "Blauen Engel" besser für die Umwelt ist:
Freitag, 18. August 2017
Rückruf: Handyhüllen mit flüssigem Glitzer von Victoria`s Secret
Victoria’s Secret ruft Handycover mit flüssigem Glitter zurück, die von Oktober 2015 bis Juni 2017 verkauft wurden.
Abbildung: Victoria`s Secret
Betroffene Modell-Nr.: 22981035, 23136828, 23142231, 23244791, 23239365, 23186945, 23186946, 23273349, 23273348, 23305194, 23305192, 23305195, 23305191, 23305193, 23314726
Betroffene Strichcodes: UPC: 667540177601, UPC: 667541590553, UPC: 667541621530, UPC: 667542590262, UPC: 667542590255, UPC: 667542076001, UPC: 667542076018, UPC: 667542836421, UPC: 667542836414, UPC: 667543128648, UPC: 667543128624, UPC: 667543128655, UPC: 667543128617, UPC: 667543128631, UPC: 667543220533.
Grund dafür: wenn die Hülle bricht, können Flüssigkeit und Glitzer austreten, was zu Hautirritationen, Blasenbildung oder Verbrennungen führen kann. Das Unternehmen bittet, sofort den Gebrauch der betroffenen Hüllen einzustellen und sie gegen Erstattung des Kaufpreises in einen Store zurückzubringen. Quelle: victoriassecret.com/de/1268058892772
Abbildung: Victoria`s Secret
Betroffene Modell-Nr.: 22981035, 23136828, 23142231, 23244791, 23239365, 23186945, 23186946, 23273349, 23273348, 23305194, 23305192, 23305195, 23305191, 23305193, 23314726
Betroffene Strichcodes: UPC: 667540177601, UPC: 667541590553, UPC: 667541621530, UPC: 667542590262, UPC: 667542590255, UPC: 667542076001, UPC: 667542076018, UPC: 667542836421, UPC: 667542836414, UPC: 667543128648, UPC: 667543128624, UPC: 667543128655, UPC: 667543128617, UPC: 667543128631, UPC: 667543220533.
Grund dafür: wenn die Hülle bricht, können Flüssigkeit und Glitzer austreten, was zu Hautirritationen, Blasenbildung oder Verbrennungen führen kann. Das Unternehmen bittet, sofort den Gebrauch der betroffenen Hüllen einzustellen und sie gegen Erstattung des Kaufpreises in einen Store zurückzubringen. Quelle: victoriassecret.com/de/1268058892772
Deutsche Rentenversicherung Hessen warnt vor Trickbetrügern
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen warnt vor Trickbetrügern, die immer wieder versuchen vor allem ältere Menschen um ihr Geld zu bringen. Die Kriminellen geben sich demnach am Telefon als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Hessen aus und erschleichen sich das Vertrauen ihrer Mitmenschen. Dann bringen sie sie dazu, persönliche Daten preiszugeben oder Geld auf fremde Konten zu überweisen.
Die Betrugsmasche beginnt oft auch mit einem Brief, in dem Versicherte und Rentner schriftlich zu Geldzahlungen aufgefordert werden. Die Empfänger der Briefe sollen dazu eine im Schreiben genannte Telefonnummer anrufen. Tun sie dies, wird eine Kontoverbindung genannt.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen rät zur Vorsicht: "Wenn Sie sich bei Schreiben oder Anrufen nicht sicher sind, nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu uns auf und fragen Sie nach."
Kontaktadressen der Deutschen Rentenversicherung Hessen:
Die Betrugsmasche beginnt oft auch mit einem Brief, in dem Versicherte und Rentner schriftlich zu Geldzahlungen aufgefordert werden. Die Empfänger der Briefe sollen dazu eine im Schreiben genannte Telefonnummer anrufen. Tun sie dies, wird eine Kontoverbindung genannt.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen rät zur Vorsicht: "Wenn Sie sich bei Schreiben oder Anrufen nicht sicher sind, nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu uns auf und fragen Sie nach."
Kontaktadressen der Deutschen Rentenversicherung Hessen:
Alleinerziehende: Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert, ist mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt die Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten.
Der Unterhaltsvorschuss kann nun bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Die bisherige maximale Bezugsdauer von 72 Monaten ist entfallen.
Weitere wichtige Infos dazu (Betroffene sollten dies unbedingt lesen, da ein rückwirkender Antrag möglichst umgehend gestellt werden sollte, um gültig zu werden): bmfsfj.de/ausweitung-des-unterhaltsvorschusses
Hier noch Infos dazu, welche Alleinerziehende unter welchen Umständen überhaupt einen solchen Unterhaltsvorschuss beantragen können: bmfsfj.de/der-unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss kann nun bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Die bisherige maximale Bezugsdauer von 72 Monaten ist entfallen.
Weitere wichtige Infos dazu (Betroffene sollten dies unbedingt lesen, da ein rückwirkender Antrag möglichst umgehend gestellt werden sollte, um gültig zu werden): bmfsfj.de/ausweitung-des-unterhaltsvorschusses
Hier noch Infos dazu, welche Alleinerziehende unter welchen Umständen überhaupt einen solchen Unterhaltsvorschuss beantragen können: bmfsfj.de/der-unterhaltsvorschuss
Wochenreport 33/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- HANSA-HEEMANN AG ruft „PENNY Cola 1,5 L" zurück. Details: hier
- TOYS “R” US: Rückruf BRUIN, Spiel und Bade Autos 6-er Pack. Details (PDF, 66 KB) : Klick
- TEDi ruft „Trolls Muffinförmchen“ zurück . Details (PDF, 1.9 MB): Klick
- TEDi ruft „Block Tech-Fahrzeuge“ (Spielzeug) zurück. Details (PDF, 2.0 MB) : Klick
- Rückruf: Leinöl kaltgepresst des Herstellers: Mühlviertler Ölmühle. Details: hier
- Suntjens Süßwaren Import + Export GmbH ruft das Gelee-Produkt "Wackies" im Beutel und "Wackies" in der Box zurück. Details: hier
- Update: mit Fipronil belastete Eier. Details: hier
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 33/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 17. August 2017
"Quetschies" fördern Karies und Sprachstörungen bei Kindern
"Quetschies" sind Obstbreie, Puddings oder Quarks in Quetschbeuteln. Mittlerweile gibt es sogar püriertes Gemüse in den Tüten zum Nuckeln.
Die Hersteller preisen diese Kindersnacks als praktisch und sauber an. Wenn dann auch noch "Ohne Zuckerzusatz" auf der Packung steht, meinen Eltern oft, dass diese "Quetschies" besonders gesund sind und sie ihren Kindern etwas Gutes damit tun.
Allerdings warnt die Verbraucherzentrals Schleswig-Holstein, dass das häufige Nuckeln der Gesundheit und Entwicklung von Kindern schaden kann. Denn Kinder müssen kauen, damit sich ihre Kiefermuskulatur ausbilden kann. Je besser die Kaumuskeln, desto leichter fällt das Sprechen.
"Logopäden und Kinderärzte weisen bereits darauf hin, dass Sprachstörungen bei Kindern zunehmen, weil viele nicht richtig kauen lernen", sagt Gudrun Köster von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Den Trend zum "Quetschie"-Nuckeln sieht die Expertin für Lebensmittel und Ernährung deshalb kritisch. "Schon einjährige Kinder können Obst und Gemüse gut essen." Eine zusätzliche Gesundheitsgefahr sind die Förderung von Karies durch das lange Nuckeln und durch Zusatzstoffe in vielen Produkten.
"‘Quetschies‘ mit Milch, Joghurt oder Pudding enthalten viel Zucker und oft zusätzlich Aromen, färbende Pflanzenkonzentrate, Verdickungsmittel oder zugesetzte Vitamine und Mineralstoffe", erklärt die Expertin. Selbst Obstpüree ohne Zuckerzusatz ist keinesfalls gesund. Ein Quetschbeutel enthält bis zu 15 Gramm fruchteigenen Zucker - und damit so viel wie fünf Würfelzucker.
Dazu kommt dann noch die Erstickungsgefahr durch die Verschlüsse, wenn die Kinder sie in den Mund nehmen. "Die Verschlüsse gehören auf keinen Fall in die Hände kleiner Kinder", warnt Gudrun Köster. Einige Produkte sind deshalb mit einer Alterseignung gekennzeichnet. Vorsicht ist vor allem bei solchen "Quetschies" geboten, die nicht im Regal für Säuglings- und Kleinkindernahrung stehen.
Obendrein sind diese Beutel auch eine Belastung für Geldbeutel und Umwelt; denn ein ‚Quetschie‘ mit etwa 90 Gramm Inhalt kostet bis zu einem Euro und nach dem Nuckeln bleibt viel Müll zurück - viel empfehlenswerter ist daher z.B. ein Apfel oder eine Banane als Snack; sie kosten gerade mal die Hälfte und es fällt kein umweltschädlicher Abfall an. Quelle: vz Schleswig-Holstein
Die Hersteller preisen diese Kindersnacks als praktisch und sauber an. Wenn dann auch noch "Ohne Zuckerzusatz" auf der Packung steht, meinen Eltern oft, dass diese "Quetschies" besonders gesund sind und sie ihren Kindern etwas Gutes damit tun.
Allerdings warnt die Verbraucherzentrals Schleswig-Holstein, dass das häufige Nuckeln der Gesundheit und Entwicklung von Kindern schaden kann. Denn Kinder müssen kauen, damit sich ihre Kiefermuskulatur ausbilden kann. Je besser die Kaumuskeln, desto leichter fällt das Sprechen.
"Logopäden und Kinderärzte weisen bereits darauf hin, dass Sprachstörungen bei Kindern zunehmen, weil viele nicht richtig kauen lernen", sagt Gudrun Köster von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Den Trend zum "Quetschie"-Nuckeln sieht die Expertin für Lebensmittel und Ernährung deshalb kritisch. "Schon einjährige Kinder können Obst und Gemüse gut essen." Eine zusätzliche Gesundheitsgefahr sind die Förderung von Karies durch das lange Nuckeln und durch Zusatzstoffe in vielen Produkten.
"‘Quetschies‘ mit Milch, Joghurt oder Pudding enthalten viel Zucker und oft zusätzlich Aromen, färbende Pflanzenkonzentrate, Verdickungsmittel oder zugesetzte Vitamine und Mineralstoffe", erklärt die Expertin. Selbst Obstpüree ohne Zuckerzusatz ist keinesfalls gesund. Ein Quetschbeutel enthält bis zu 15 Gramm fruchteigenen Zucker - und damit so viel wie fünf Würfelzucker.
Dazu kommt dann noch die Erstickungsgefahr durch die Verschlüsse, wenn die Kinder sie in den Mund nehmen. "Die Verschlüsse gehören auf keinen Fall in die Hände kleiner Kinder", warnt Gudrun Köster. Einige Produkte sind deshalb mit einer Alterseignung gekennzeichnet. Vorsicht ist vor allem bei solchen "Quetschies" geboten, die nicht im Regal für Säuglings- und Kleinkindernahrung stehen.
Obendrein sind diese Beutel auch eine Belastung für Geldbeutel und Umwelt; denn ein ‚Quetschie‘ mit etwa 90 Gramm Inhalt kostet bis zu einem Euro und nach dem Nuckeln bleibt viel Müll zurück - viel empfehlenswerter ist daher z.B. ein Apfel oder eine Banane als Snack; sie kosten gerade mal die Hälfte und es fällt kein umweltschädlicher Abfall an. Quelle: vz Schleswig-Holstein
Freie Android-Apps: App Store "F-Droid"
Tipps vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Wer Apps auf sein Smartphone lädt, sollte diese nur aus den offiziellen App Stores beziehen. So kann man das Risiko minimieren, Apps, die Malware enthalten, herunterzuladen.
Nutzerinnen und Nutzer von Android-basierten Geräten steht neben dem Google Play Store mit F-Droid eine weitere Bezugsquelle für ausschließlich freie Apps zur Verfügung. Die Redaktion von Mobilsicher* stellt den App Markt vor: hier.
Tipps zu App-Berechtigungen bei Android, unabhängig davon, welchen Store Sie bevorzugen, hat das BSI für Bürger hier zusammengestellt: bsi-fuer-buerger.de
*Mobilsicher wird gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Wer Apps auf sein Smartphone lädt, sollte diese nur aus den offiziellen App Stores beziehen. So kann man das Risiko minimieren, Apps, die Malware enthalten, herunterzuladen.
Nutzerinnen und Nutzer von Android-basierten Geräten steht neben dem Google Play Store mit F-Droid eine weitere Bezugsquelle für ausschließlich freie Apps zur Verfügung. Die Redaktion von Mobilsicher* stellt den App Markt vor: hier.
Tipps zu App-Berechtigungen bei Android, unabhängig davon, welchen Store Sie bevorzugen, hat das BSI für Bürger hier zusammengestellt: bsi-fuer-buerger.de
*Mobilsicher wird gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Stauprognose für das Wochenende 18. bis 20. August
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, müssen Heimkehrer aus dem Urlaub am kommenden Wochenende mit zahlreichen Behinderungen und Verzögerungen rechnen. Die
Staus in Richtung Heimat werden noch etwas länger als am vergangenen
Wochenende.
Denn in Nordrhein-Westfalen, den nördlichen Bundesländern, in der Mitte der Niederlande, in Norwegen, Schweden, Liechtenstein und der Schweiz enden in Kürze die Sommerferien. Aber auch in Richtung Süden kann der Automobilclub noch keine Entwarnung in Sachen Stau geben: Auf den klassischen Reiserouten, auch in den Urlaubsländern selbst, reißt der Verkehr nicht ab.
Die Staustrecken:
Denn in Nordrhein-Westfalen, den nördlichen Bundesländern, in der Mitte der Niederlande, in Norwegen, Schweden, Liechtenstein und der Schweiz enden in Kürze die Sommerferien. Aber auch in Richtung Süden kann der Automobilclub noch keine Entwarnung in Sachen Stau geben: Auf den klassischen Reiserouten, auch in den Urlaubsländern selbst, reißt der Verkehr nicht ab.
Die Staustrecken:
Mittwoch, 16. August 2017
Update: mit Fipronil belastete Eier
Am 15.08.2017 wurde auf dem offiziellen Portal "Lebensmittelwarnung" vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Update über die mit Fipronil belasteten Konsumeier veröffentlicht.
Darin sind dann scheinbar die aktuellen Stempelnummern der betroffenen Eier veröffentlicht und auch zum Schluss ist die Liste der belasteten Eier aus den Niederlande verlinkt:
Darin sind dann scheinbar die aktuellen Stempelnummern der betroffenen Eier veröffentlicht und auch zum Schluss ist die Liste der belasteten Eier aus den Niederlande verlinkt:
Ziel der Deutschen Post: Null-Emissionen-Logistik
Die Deutsche Post DHL Group hat sich zum Ziel gesetzt, Marktführer in der grünen Logistik zu werden: dafür hat sie das Programm "GoGreen" entwickelt. Damit möchte das Unternehmen als erstes Logistikunternehmen bis 2050 alle logistikbezogenen Emissionen netto auf null reduzieren.
Eines der vier Teilziele auf dem Weg dahin ist, bis zum Jahr 2025 die eigene Zustellung (einschließlich der Abholung) zu 70 Prozent mit sauberen Zustell- und Abholkonzepten wie Fahrradzustellung oder Elektromobilität durchzuführen, um einen positiven Beitrag zur lokalen Luftqualität und Lärmreduzierung zu leisten.
Die Deutsche Post DHL Group betreibt bereits heute mit seinen selbst entwickelten und in Eigenregie produzierten StreetScooter-Fahrzeugen sowie rund 10.500 E-Bikes und E-Trikes die größte Elektroflotte in Deutschland.
Foto: StreetScooter "Work XL" | Quelle: Deutsche Post DHL Group
Eines der vier Teilziele auf dem Weg dahin ist, bis zum Jahr 2025 die eigene Zustellung (einschließlich der Abholung) zu 70 Prozent mit sauberen Zustell- und Abholkonzepten wie Fahrradzustellung oder Elektromobilität durchzuführen, um einen positiven Beitrag zur lokalen Luftqualität und Lärmreduzierung zu leisten.
Die Deutsche Post DHL Group betreibt bereits heute mit seinen selbst entwickelten und in Eigenregie produzierten StreetScooter-Fahrzeugen sowie rund 10.500 E-Bikes und E-Trikes die größte Elektroflotte in Deutschland.
Foto: StreetScooter "Work XL" | Quelle: Deutsche Post DHL Group
Grundlegende Reform der Approbationsordnung für Zahnärzte geplant
Wie das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gibt, hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung zur Kenntnis genommen und damit den Weg für eine grundlegende Reform der Approbationsordnung für Zahnärzte freigemacht.
Denn derzeit erfolgt die zahnärztliche Ausbildung aktuell auf der Grundlage der aus dem Jahr 1955 stammenden und seitdem weitgehend unveränderten Approbationsordnung für Zahnärzte.
Zwar bieten die Universitäten im Rahmen der Möglichkeiten, die die Approbationsordnung erlaubt, auch heute schon eine moderne Ausbildung an. Dennoch sei es wichtig und notwendig, auch die rechtlichen Grundlagen an die Weiterentwicklungen der letzten Jahre anzupassen und die Ausbildung zukunftsfest zu machen.
Der Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung sind jahrelange Diskussionen mit Expertinnen und Experten, den Verbänden und den Ländern vorausgegangen. Die Verordnung wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der diesem Vorhaben noch zustimmen muss. Der Großteil der Verordnung tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2018 in Kraft.
Zum Downloaden (PDF, 812 KB): Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung (Stand: Kabinett, 02.08.17)
Denn derzeit erfolgt die zahnärztliche Ausbildung aktuell auf der Grundlage der aus dem Jahr 1955 stammenden und seitdem weitgehend unveränderten Approbationsordnung für Zahnärzte.
Zwar bieten die Universitäten im Rahmen der Möglichkeiten, die die Approbationsordnung erlaubt, auch heute schon eine moderne Ausbildung an. Dennoch sei es wichtig und notwendig, auch die rechtlichen Grundlagen an die Weiterentwicklungen der letzten Jahre anzupassen und die Ausbildung zukunftsfest zu machen.
Der Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung sind jahrelange Diskussionen mit Expertinnen und Experten, den Verbänden und den Ländern vorausgegangen. Die Verordnung wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der diesem Vorhaben noch zustimmen muss. Der Großteil der Verordnung tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2018 in Kraft.
Zum Downloaden (PDF, 812 KB): Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung (Stand: Kabinett, 02.08.17)
Air Berlin insolvent - was das für Kunden bedeutet
Die Fluggesellschaft Air Berlin hat gestern, am 15.08.2017 Insolvenz angemeldet.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, was das für eventuelle rechtliche Konsequenzen für ihre Kunden hat und rät unter Anderem: "Gebuchte Reisen zu stornieren ist für Fluggäste jedoch die schlechteste Lösung."
Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg (Stand: 15.08.2017 )
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, was das für eventuelle rechtliche Konsequenzen für ihre Kunden hat und rät unter Anderem: "Gebuchte Reisen zu stornieren ist für Fluggäste jedoch die schlechteste Lösung."
Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg (Stand: 15.08.2017 )
Neue Variante der Ransomware "Locky" scheinbar aufgetaucht
Hinweis vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Eine neue Variante der Ransomware "Locky" scheint zurückgekehrt zu sein. Die Schadsoftware namens "Diablo6" verbreitet sich Berichten von unter anderem botfrei.de zufolge über Spam-Mails: hier
Die den E-Mails angehängte ZIP-Datei enthält ein schädliches Skript, das im Temporären Ordner auf dem Rechner gespeichert und dann automatisch ausgeführt wird und sämtliche Daten auf dem Rechner verschlüsselt.
Die Betreffzeile der Spam-Mails beinhaltet den Namen der beigefügten ZIP-Datei, die als .docx-Dokument getarnt ist. Der E-Mail-Inhalt beschränkt sich auf die Zeile "Files Attached. Thanks."
Die Cyber-Betrüger fordern 0,49 Bitcoin, umgerechnet etwa 1.450 Euro. Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie der Forderung unter keinen Umständen nachkommen.
Das Risiko, seine Daten durch Ransomware zu verlieren, ist weiterhin hoch. Führen Sie daher regelmäßig eine Datensicherung durch. Auf der BSI für Bürger-Webseite finden Sie Wissenswertes rund um das Durchführen von Back-ups: bsi-fuer-buerger.de
Eine neue Variante der Ransomware "Locky" scheint zurückgekehrt zu sein. Die Schadsoftware namens "Diablo6" verbreitet sich Berichten von unter anderem botfrei.de zufolge über Spam-Mails: hier
Die den E-Mails angehängte ZIP-Datei enthält ein schädliches Skript, das im Temporären Ordner auf dem Rechner gespeichert und dann automatisch ausgeführt wird und sämtliche Daten auf dem Rechner verschlüsselt.
Die Betreffzeile der Spam-Mails beinhaltet den Namen der beigefügten ZIP-Datei, die als .docx-Dokument getarnt ist. Der E-Mail-Inhalt beschränkt sich auf die Zeile "Files Attached. Thanks."
Die Cyber-Betrüger fordern 0,49 Bitcoin, umgerechnet etwa 1.450 Euro. Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie der Forderung unter keinen Umständen nachkommen.
Das Risiko, seine Daten durch Ransomware zu verlieren, ist weiterhin hoch. Führen Sie daher regelmäßig eine Datensicherung durch. Auf der BSI für Bürger-Webseite finden Sie Wissenswertes rund um das Durchführen von Back-ups: bsi-fuer-buerger.de
Montag, 14. August 2017
Fit für die Schule – Frühstück und Pausenbrot gehören dazu
Mit dem Schulbeginn bestimmt ein straffer Rhythmus den Alltag von Eltern und Kindern. Die Zeit für Frühstück und Pausenbrot ist da oftmals knapp bemessen. Das ist für die Kinder nicht gerade hilfreich; denn wenn sie frühstücken und regelmäßig trinken, sind sie wacher und können besser aufpassen.
"In vielen Familien ist das Frühstück ein `Stiefkind´", so Susanne Umbach, Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Manche essen gar nichts, weil sie nicht mögen oder zu spät aufgestanden sind, oder frühstücken in Eile." Oft übernehmen die Kinder das Verhalten ihrer Eltern und verlassen das Haus ohne etwas gegessen zu haben.
Mit einigen Tipps der Verbraucherzentrale kommen die Schülerinnen und Schüler gut durch den Schultag:
"In vielen Familien ist das Frühstück ein `Stiefkind´", so Susanne Umbach, Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Manche essen gar nichts, weil sie nicht mögen oder zu spät aufgestanden sind, oder frühstücken in Eile." Oft übernehmen die Kinder das Verhalten ihrer Eltern und verlassen das Haus ohne etwas gegessen zu haben.
Mit einigen Tipps der Verbraucherzentrale kommen die Schülerinnen und Schüler gut durch den Schultag:
Online-Ratgeber vom Bundesministerium für Gesundheit
Das Bundesministerium für Gesundheit informiert in verschiedenen Online-Ratgebern über folgende Themen (Begriffe sind direkt verlinkt; bei Interesse einfach anklicken):
Samstag, 12. August 2017
Internationale Aufgaben des Robert Koch-Instituts gesetzlich verankert
Das Robert Koch-Institut (RKI) wurde bei schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren im Bereich der Gefahren biologischen oder unbekannten Ursprungs als zuständige nationale Behörde benannt.
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten ist die umfangreichste Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) seit dessen Einführung im Jahr 2001 in Kraft getreten.
Damit wird das RKI als deutsches Public-Health-Institut u.a. in seiner Funktion als ein internationaler Netzwerkknoten des Gesundheitsschutzes auch gesetzlich verankert. Dies betrifft sowohl die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Einrichtungen in Partnerstaaten als auch die Ausbildung von Personal. Die Unterstützung im Bereich der epidemiologischen Lage- und Risikobewertung und des Krisenmanagements sind weitere wichtige Bereiche. Quelle: rki.de
Weitere Infos:
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten ist die umfangreichste Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) seit dessen Einführung im Jahr 2001 in Kraft getreten.
Damit wird das RKI als deutsches Public-Health-Institut u.a. in seiner Funktion als ein internationaler Netzwerkknoten des Gesundheitsschutzes auch gesetzlich verankert. Dies betrifft sowohl die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Einrichtungen in Partnerstaaten als auch die Ausbildung von Personal. Die Unterstützung im Bereich der epidemiologischen Lage- und Risikobewertung und des Krisenmanagements sind weitere wichtige Bereiche. Quelle: rki.de
Weitere Infos:
- Internetseiten zu den internationalen Aktivitäten des RKI
- Artikel im Epidemiologischen Bulletin 31/2017
Tiere oder Pflanzen innerhalb der EU auf Reisen mitnehmen
Wer als EU-Bürger Haustiere auf Reisen mit in andere EU-Länder (oder auch nach Finnland, Irland, Malta oder in das Vereinigte Königreich) nehmen möchte, darf dies unter bestimmten Voraussetzungen.
Was andere Tiere und Pflanzen betrifft, so ist dies unter Umständen ebenfalls erlaubt - allerdings sind dafür die gesetzlichen Bestimmungen vor allem bei der Mitnahme gefährdeter Arten erheblich strenger.
Das offizielle EU-Portal für Bürger "Ihr Europa" hat hier Infos und weiterführenden Links dazu veröffentlicht: europa.eu
Was andere Tiere und Pflanzen betrifft, so ist dies unter Umständen ebenfalls erlaubt - allerdings sind dafür die gesetzlichen Bestimmungen vor allem bei der Mitnahme gefährdeter Arten erheblich strenger.
Das offizielle EU-Portal für Bürger "Ihr Europa" hat hier Infos und weiterführenden Links dazu veröffentlicht: europa.eu
Freitag, 11. August 2017
Vorsicht: Falscher Polizist am Telefon
Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt vor Trickbetrügern, die sich sich am Telefon als Polizisten ausgeben , um vorwiegend ältere Menschen zur Herausgabe ihrer Wertsachen zu bringen:
Das Telefon klingelt, auf dem Display die 110, am Apparat ein Polizeibeamter. Der Polizist erkundigt sich, ob Wertsachen in der Wohnung seien, man müsse diese in Sicherheit bringen bzw. Spuren sichern. Gleich würde deshalb ein weiterer Beamter vor der Haustür stehen, um die Wertsachen in Empfang zu nehmen.
So oder ähnlich versuchen derzeit Trickbetrüger im gesamten Bundesgebiet vorwiegend ältere Menschen um ihre Ersparnisse zu bringen. Sogar vermeintliche Haftbefehle wurden schon verschickt, mit dem Hinweis, diese seien nur durch das Zahlen einer hohen Summe abzuwenden. Die Fälle häufen sich.
Das Telefon klingelt, auf dem Display die 110, am Apparat ein Polizeibeamter. Der Polizist erkundigt sich, ob Wertsachen in der Wohnung seien, man müsse diese in Sicherheit bringen bzw. Spuren sichern. Gleich würde deshalb ein weiterer Beamter vor der Haustür stehen, um die Wertsachen in Empfang zu nehmen.
So oder ähnlich versuchen derzeit Trickbetrüger im gesamten Bundesgebiet vorwiegend ältere Menschen um ihre Ersparnisse zu bringen. Sogar vermeintliche Haftbefehle wurden schon verschickt, mit dem Hinweis, diese seien nur durch das Zahlen einer hohen Summe abzuwenden. Die Fälle häufen sich.
Wochenreport 32/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Rückruf des Eurosteckers NVIDIA SHIELD Netzadapter. Details: hier
- Rückruf via Netto: „Katenschinken gewürfelt (2x125 g)“ der Marke GELDERLAND „HOFMAIER“. Details: hier
- Verdacht auf Salmonellen: "Eier aus Bodenhaltung". Details: hier
- Hinweis: diverse mit Fipronil belastete Produkte von der Neue MAYO Feinkost GmbH. Details: hier
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 32/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 10. August 2017
Sicherheitsupdate für Mozilla Firefox
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Mozilla stellt den Browser Firefox in der Version 55 bereit, welcher Korrekturen für mehrere, teilweise schwerwiegende Sicherheitslücken beinhaltet und deswegen zeitnah installiert werden sollte.
Betroffen sind folgende Systeme:
Mozilla stellt den Browser Firefox in der Version 55 bereit, welcher Korrekturen für mehrere, teilweise schwerwiegende Sicherheitslücken beinhaltet und deswegen zeitnah installiert werden sollte.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Mozilla Firefox vor 55
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Google Android Operating System
- Microsoft Windows
Warnung: Vorinstallierte Schadsoftware auf einigen Android-Smartphones
Warnmeldung und Tipps dazu vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Auf einigen Android-Smartphones der Hersteller Leagoo und Nomu wurde vorinstallierte Schadsoftware entdeckt.
Betroffen sind die auch in Deutschland erhältlichen Modelle Leagoo M5 Plus, Leagoo M8, Nomu S10, und Nomu S20, schreibt Golem.de hier.
Der Trojaner "Android.Triada.231" infiziert im Speicher den Systemprozess Zygote und kann so auf sämtliche Programme auf dem Smartphone zugreifen. Das Ausspionieren oder Kopieren von persönlichen Daten wird damit möglich. Wer ein Nomu-Smartphone besitzt, sollte vorsorglich eine neue Version des Betriebssystems aufspielen.
Tipps vom BSI zur Beseitigung von Infektionen und Systembereinigung finden Sie hier: Infektionsbeseitigung beim Betriebssystem Android
Auf einigen Android-Smartphones der Hersteller Leagoo und Nomu wurde vorinstallierte Schadsoftware entdeckt.
Betroffen sind die auch in Deutschland erhältlichen Modelle Leagoo M5 Plus, Leagoo M8, Nomu S10, und Nomu S20, schreibt Golem.de hier.
Der Trojaner "Android.Triada.231" infiziert im Speicher den Systemprozess Zygote und kann so auf sämtliche Programme auf dem Smartphone zugreifen. Das Ausspionieren oder Kopieren von persönlichen Daten wird damit möglich. Wer ein Nomu-Smartphone besitzt, sollte vorsorglich eine neue Version des Betriebssystems aufspielen.
Tipps vom BSI zur Beseitigung von Infektionen und Systembereinigung finden Sie hier: Infektionsbeseitigung beim Betriebssystem Android
Sicherheitsupdate für Adobe Digital Editions
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Adobe schließt mehrere Sicherheitslücken in Adobe Digital Editions, über die ein Angreifer aus dem Internet Informationen ausspähen und beliebige Befehle auf Ihrem Computer oder Handy ausführen kann.
Betroffen sind folgende Systeme:
Adobe schließt mehrere Sicherheitslücken in Adobe Digital Editions, über die ein Angreifer aus dem Internet Informationen ausspähen und beliebige Befehle auf Ihrem Computer oder Handy ausführen kann.
Betroffen sind folgende Systeme:
Ransomware PETYA: Tool zur Entschlüsselung kostenlos veröffentlicht
Wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mitteilt, können Geschädigte der Ransomware PETYA aufatmen: Ab sofort steht ein Tool zur Entschlüsselung zur Verfügung!
Eine ausführliche Anleitung, wie man mithilfe des Werkzeugs verschlüsselte Daten wiederherstellen kann, hat das Landeskriminalamt Niedersachsen erstellt. Diese steht kostenfrei zum Download hier bereit: PETYA Entschlüsselungstool veröffentlicht
Zusätzlicher Tipp vom BSI: Da nicht immer und vor allem nicht immer zeitnah für Ransomware Entschlüsselungswerkzeuge entwickelt werden können, sollten Sie generell zur Vorbeugung auf regelmäßige Back-ups Ihrer wichtigsten Daten setzen. Mehr dazu hier: Methoden der Datensicherung
Eine ausführliche Anleitung, wie man mithilfe des Werkzeugs verschlüsselte Daten wiederherstellen kann, hat das Landeskriminalamt Niedersachsen erstellt. Diese steht kostenfrei zum Download hier bereit: PETYA Entschlüsselungstool veröffentlicht
Zusätzlicher Tipp vom BSI: Da nicht immer und vor allem nicht immer zeitnah für Ransomware Entschlüsselungswerkzeuge entwickelt werden können, sollten Sie generell zur Vorbeugung auf regelmäßige Back-ups Ihrer wichtigsten Daten setzen. Mehr dazu hier: Methoden der Datensicherung
Sicherheitsupdate für den Adobe Flash Player
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Im Adobe Flash Player bis einschließlich Version 26.0.0.137 existieren zwei Sicherheitslücken, von denen eine als kritisch eingestuft wird, da sie möglicherweise bereits aktiv ausgenutzt wird.
Betroffen sind folgende Systeme:
Im Adobe Flash Player bis einschließlich Version 26.0.0.137 existieren zwei Sicherheitslücken, von denen eine als kritisch eingestuft wird, da sie möglicherweise bereits aktiv ausgenutzt wird.
Betroffen sind folgende Systeme:
Verbraucherzentrale warnt: Gefälschte Haftbefehle der "Staatsanwaltschaft Berlin" unterwegs
Die Verbraucherzentrale Berlin warnt vor Briefen, die angeblich von der
"Staatsanwaltschaft Berlin" kommen und in denen gefordert wird, dass der
Angeschriebene entweder eine offene Geldstrafe in Höhe von mehreren
Tausend Euro
begleichen soll oder stattdessen eine Erzwingungshaftstrafe von 620
Tagen
antreten muss.
Diese Briefe von der "Staatsanwaltschaft Berlin" sind demnach auch in andere Bundesländer versendet worden. Mehr dazu hier: vz Berlin
Diese Briefe von der "Staatsanwaltschaft Berlin" sind demnach auch in andere Bundesländer versendet worden. Mehr dazu hier: vz Berlin
Stauprognose für das Wochenende 11. bis 15. August
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, drohen am kommenden Wochenende vor allem Urlaubsrückkehrern Staus und Behinderungen auf den
Autobahnen. Denn in immer mehr Bundesländern gehen die Ferien zu Ende, so in
Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland sowie in Teilen Skandinaviens
und den Niederlanden.
Der Automobilclub kann aber auch in Richtung Süden noch keine Stau-Entwarnung geben. Durch den Feiertag Mariä Himmelfahrt am Dienstag, 15. August, in Teilen Bayerns und des Saarlands, müssen Autofahrer in diesen Bundesländern mit zusätzlichem Verkehrsaufkommen durch Kurzurlauber rechnen.
Die wesentlichen Staustrecken in Deutschland:
Der Automobilclub kann aber auch in Richtung Süden noch keine Stau-Entwarnung geben. Durch den Feiertag Mariä Himmelfahrt am Dienstag, 15. August, in Teilen Bayerns und des Saarlands, müssen Autofahrer in diesen Bundesländern mit zusätzlichem Verkehrsaufkommen durch Kurzurlauber rechnen.
Die wesentlichen Staustrecken in Deutschland:
Mittwoch, 9. August 2017
Rückruf des Eurosteckers NVIDIA SHIELD Netzadapter
NVIDIA ruft bestimmte Stecker, die für den SHIELD Netzadapter in Kontinentaleuropa vorgesehen sind, auf freiwilliger Basis zurück und wird diese Stecker ersetzen.
Das betroffene Produkt wurde zwischen Juli 2014 und Mai 2017 zusammen mit den SHIELD Universal-Ladegeräten, SHIELD Tablets sowie SHIELD TVs für Europa ausgeliefert. NVIDIA hat festgestellt, dass der zweipolige Eurostecker unter Umständen auseinanderbrechen kann, wodurch die Gefahr von Stromschlägen besteht.
Der Rückruf ist auf den Eurostecker begrenzt. Andere NVIDIA-Produkte sind nicht betroffen.
Weitere, wichtige Infos mit Abbildungen des betroffenen Steckers und zur Registration für einen Austauschstecker: nvidia.de
Das betroffene Produkt wurde zwischen Juli 2014 und Mai 2017 zusammen mit den SHIELD Universal-Ladegeräten, SHIELD Tablets sowie SHIELD TVs für Europa ausgeliefert. NVIDIA hat festgestellt, dass der zweipolige Eurostecker unter Umständen auseinanderbrechen kann, wodurch die Gefahr von Stromschlägen besteht.
Der Rückruf ist auf den Eurostecker begrenzt. Andere NVIDIA-Produkte sind nicht betroffen.
Weitere, wichtige Infos mit Abbildungen des betroffenen Steckers und zur Registration für einen Austauschstecker: nvidia.de
Microsoft Sicherheitsupdates im August 2017
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Microsoft veröffentlicht mit dem August 2017 Patchtag Sicherheitsupdates für mehrere Produkte. Sicherheitsupdates stehen unter anderem für den Browser Edge, für die derzeit unterstützten Versionen des Internet Explorers, Microsoft Sharepoint, den Microsoft SQL-Server sowie alle aktuell unterstützten Windows-Versionen zur Verfügung.
Weiterhin wird der Adobe Flash Player für Internet Explorer und Microsoft Edge aktualisiert, womit auch eine vom Hersteller als kritisch eingestufte Sicherheitsanfälligkeit behoben wird.
Betroffen sind folgende Systeme:
Microsoft veröffentlicht mit dem August 2017 Patchtag Sicherheitsupdates für mehrere Produkte. Sicherheitsupdates stehen unter anderem für den Browser Edge, für die derzeit unterstützten Versionen des Internet Explorers, Microsoft Sharepoint, den Microsoft SQL-Server sowie alle aktuell unterstützten Windows-Versionen zur Verfügung.
Weiterhin wird der Adobe Flash Player für Internet Explorer und Microsoft Edge aktualisiert, womit auch eine vom Hersteller als kritisch eingestufte Sicherheitsanfälligkeit behoben wird.
Betroffen sind folgende Systeme:
Rückruf via Netto: „Katenschinken gewürfelt (2x125 g)“ der Marke GELDERLAND „HOFMAIER“
Die Gelderland Frischwarengesellschaft mbH ruft folgendes Produkt zurück:
Das Produkt wurde bei Netto Marken-Discount in Teilen von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland angeboten.
Grund für den Rückruf: Im Rahmen einer Eigenkontrolle wurden Salmonellen nachgewiesen. Das genannte Produkt kann auch ohne Vorlage des Kassenbons gegen Erstattung des Kaufpreises in der Einkaufsstätte zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de
- „Katenschinken gewürfelt (2x125 g)“,
Marke GELDERLAND „HOFMAIER“
Mindesthaltbarkeitsdaten 01.09.17 und 08.09.17
Chargennummer 419941
Das Produkt wurde bei Netto Marken-Discount in Teilen von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland angeboten.
Grund für den Rückruf: Im Rahmen einer Eigenkontrolle wurden Salmonellen nachgewiesen. Das genannte Produkt kann auch ohne Vorlage des Kassenbons gegen Erstattung des Kaufpreises in der Einkaufsstätte zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de
Sicherheitsupdates für Adobe Acrobat, Reader, Acrobat DC und Acrobat
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Adobe schließt mehrere kritische Sicherheitslücken in Acrobat XI, Reader XI, Acrobat 2017, Acrobat Reader 2017, Acrobat DC und Acrobat Reader DC für Microsoft Windows und Apple Mac OS X beziehungsweise macOS Sierra.
Betroffen sind folgende Systeme:
Adobe schließt mehrere kritische Sicherheitslücken in Acrobat XI, Reader XI, Acrobat 2017, Acrobat Reader 2017, Acrobat DC und Acrobat Reader DC für Microsoft Windows und Apple Mac OS X beziehungsweise macOS Sierra.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Adobe Acrobat vor 2017.011.30059
- Acrobat DC vor 2015.006.30352 Classic
- Acrobat DC vor 2017.012.20093 Continuous
- Adobe Reader vor 2017.011.30059
- Acrobat Reader DC vor 2015.006.30352 Classic
- Acrobat Reader DC vor 2017.012.20093 Continuous
- Acrobat XI vor 11.0.21
- Reader XI vor 11.0.21
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- Microsoft Windows
- Adobe Acrobat Update Seite für Macintosh / Mac OS X (Englisch)
- Adobe Acrobat Update Seite für Windows (Englisch)
- Adobe Reader Update Seite für Macintosh / Mac OS X (Englisch)
- Adobe Reader Update Seite für Windows (Englisch)
- Adobe Security Bulletin APSB17-24 (Englisch)
Smarte Geräte in der Schultüte: Tipps für die kindgerechte Sicherheit
Früher fanden Erstklässler bei ihrer Einschulung überwiegend Süßes, Schulartikel und Spielzeug in ihren Schultüten. Mittlerweile bekommen die Kleinen auch immer häufiger smarte Geräte wie z.B. Smartphone, Tablet, Spielekonsolen etc. zum Schulanfang geschenkt.
Vor dem Kauf sollten sich Eltern jedoch mit der IT-Sicherheit des jeweiligen Gerätes und damit verbundenen Risiken der Geräte genau auseinandersetzen.
Die Sensibilisierung des Nachwuchses, kindgerechte Einstellungen von Apps und Geräten sowie deren regelmäßige Wartung sollten dabei auf dem Stundenplan der Eltern stehen. Was dabei zu beachten ist, erklärt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hier: Smarte Geräte in die Schultüte - aber sicher!
Vor dem Kauf sollten sich Eltern jedoch mit der IT-Sicherheit des jeweiligen Gerätes und damit verbundenen Risiken der Geräte genau auseinandersetzen.
Die Sensibilisierung des Nachwuchses, kindgerechte Einstellungen von Apps und Geräten sowie deren regelmäßige Wartung sollten dabei auf dem Stundenplan der Eltern stehen. Was dabei zu beachten ist, erklärt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hier: Smarte Geräte in die Schultüte - aber sicher!
Dienstag, 8. August 2017
Sicherheitsupdates für Android
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Google schließt für Smartphones und ähnliche Geräte mit dem Betriebssystem Android 51 Sicherheitslücken, von denen zehn vom Hersteller als kritisch eingestuft werden. Bisher wurden Informationen zu Sicherheitsupdates für Google Nexus- und Pixel-Geräte veröffentlicht.
Samsung stellt zeitgleich ein Betriebssystemupdate für einige Samsung Geräte bereit und behebt damit einen Teil der von Google gemeldeten Sicherheitslücken sowie mehrere Hersteller-spezifische Sicherheitslücken in den Geräten.
Betroffen sind folgende Systeme:
Google schließt für Smartphones und ähnliche Geräte mit dem Betriebssystem Android 51 Sicherheitslücken, von denen zehn vom Hersteller als kritisch eingestuft werden. Bisher wurden Informationen zu Sicherheitsupdates für Google Nexus- und Pixel-Geräte veröffentlicht.
Samsung stellt zeitgleich ein Betriebssystemupdate für einige Samsung Geräte bereit und behebt damit einen Teil der von Google gemeldeten Sicherheitslücken sowie mehrere Hersteller-spezifische Sicherheitslücken in den Geräten.
Betroffen sind folgende Systeme:
Verbraucherrechte bei Pauschalreisen innerhalb der EU
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat einige Infos und Tipps für Verbraucher bezüglich Pauschalreisen innerhalb der EU veröffentlicht, die wir hier verlinkt haben:
-
Ihre Rechte
Um eine Pauschalreise handelt es sich dann, wenn sie länger als 24 Stunden dauert und zu einem Gesamtpreis verkauft wird. Weiter lesen -
Alltagsbeispiele
In welchen konkreten Fällen die Pauschalreiserichtlinie den Verbrauchern hilft, erfahren anhand dieser Beispiele: weiter lesen -
Tipps
Probleme mit der gebuchten Pauschalreise? Hier finden Sie unsere wichtigsten Tipps konkret zusammengefasst: weiter lesen
Cannabis als Medizin: 80% mehr Verordnungen zwischen März und Mai 2017
Seit Inkrafttreten des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ im März dieses Jahres1 hat sich das Verschreibungsverhalten der Ärzte messbar verändert. Dies geht aus einer Analyse von QuintilesIMS 2 hervor, welche im Internet abrufbar ist: www.imshealth.de
1Wir berichteten darüber hier
2QuintilesIMS ist ein führender integrierter Anbieter informations- und technologiegestützter Services im Gesundheitswesen weltweit.
1Wir berichteten darüber hier
2QuintilesIMS ist ein führender integrierter Anbieter informations- und technologiegestützter Services im Gesundheitswesen weltweit.
Montag, 7. August 2017
Solarstromspeicher: Jetzt noch höchsten Zuschuss sichern
Wer vorhat, für einen Solarstromspeicher auf dem Dach noch den höchsten Zuschuss durch die Mittel im Förderprogramm "KfW 275" zu erhalten, sollte sich beeilen: Die Sätze sinken schneller als ursprünglich geplant.
Den höchsten Zuschuss erhält deshalb nur noch, wer bis Ende September einen Antrag stellt. Quelle mit weiteren Infos dazu: vz Brandenburg
Und hier noch Infos zu dieser Förderung von der KfW höchstselbst: www.kfw.de
Den höchsten Zuschuss erhält deshalb nur noch, wer bis Ende September einen Antrag stellt. Quelle mit weiteren Infos dazu: vz Brandenburg
Und hier noch Infos zu dieser Förderung von der KfW höchstselbst: www.kfw.de
Achtung, Online-Gamer: Malware über Custom Maps
Warnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Sind Sie ein Online-Gamer und nutzen Custom Maps? Dann ist bei Spielen, die auf der Source Engine von Valve basieren, Vorsicht geboten. In einem Test konnte über eine nicht-offizielle Map nach dem virtuellen Abschuss eines Spielers Malware über eine exe.-Datei auf dessen Rechner geschleust werden.
Die von Valve selbst veröffentlichten 3D-Shooter Spiele sind mittlerweile durch einen Patch gesichert, für Games von anderen Entwicklern ist das aber nicht gewährleistet. Zum Schutz sollten Sie das Herunterladen von Drittinhalten sperren, damit kein Trojaner zum Spielverderber wird.
Mehr dazu und zu anderen Störenfrieden im Netz gibt es in der neuen Newsletter-Ausgabe vom BSI: "Sicher • Informiert"
Sind Sie ein Online-Gamer und nutzen Custom Maps? Dann ist bei Spielen, die auf der Source Engine von Valve basieren, Vorsicht geboten. In einem Test konnte über eine nicht-offizielle Map nach dem virtuellen Abschuss eines Spielers Malware über eine exe.-Datei auf dessen Rechner geschleust werden.
Die von Valve selbst veröffentlichten 3D-Shooter Spiele sind mittlerweile durch einen Patch gesichert, für Games von anderen Entwicklern ist das aber nicht gewährleistet. Zum Schutz sollten Sie das Herunterladen von Drittinhalten sperren, damit kein Trojaner zum Spielverderber wird.
Mehr dazu und zu anderen Störenfrieden im Netz gibt es in der neuen Newsletter-Ausgabe vom BSI: "Sicher • Informiert"
Samstag, 5. August 2017
Alkoholische Getränke sind keine Durstlöscher - und beim Schwimmen oder Baden sogar lebensgefährlich
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weist
angesichts sommerlicher Temperaturen auf die Risiken hin, die mit
Alkoholkonsum bei Hitze verbunden sind und empfiehlt, alkoholische
Getränke auf keinen Fall zum Durstlöschen zu nutzen.
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) weist ebenfalls darauf hin, dass bei Badeunfällen Alkohol- oder Drogenkonsum nicht selten eine Rolle spielen. Wer sich unter dem Einfluss von zu viel Alkohol selbst überschätzt und Koordinierungs- und Wahrnehmungsbeeinträchtigungen hat, für den kann die gewünschte Abkühlung im Wasser böse enden.
Die BZgA gibt folgende Tipps für einen sicheren Umgang mit Alkohol bei Hitze:
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) weist ebenfalls darauf hin, dass bei Badeunfällen Alkohol- oder Drogenkonsum nicht selten eine Rolle spielen. Wer sich unter dem Einfluss von zu viel Alkohol selbst überschätzt und Koordinierungs- und Wahrnehmungsbeeinträchtigungen hat, für den kann die gewünschte Abkühlung im Wasser böse enden.
Die BZgA gibt folgende Tipps für einen sicheren Umgang mit Alkohol bei Hitze:
- Alkoholische Getränke sind keine Durstlöscher: Wer durstig ist, trinkt mehr und schneller, deshalb sind alkoholische Getränke nicht zum Durstlöschen geeignet. Wasser oder Fruchtschorlen sind die bessere Wahl. Wichtig ist auch, dass ausreichend alkoholfreie Alternativen verfügbar sind. Auch Obst - zum Beispiel gekühlte Wassermelone - kann eine geeignete Erfrischung sein.
- Keine alkoholischen Getränke in der prallen Sonne trinken: Bei Hitze und starker Sonneneinstrahlung wirkt Alkohol schneller und intensiver, Kreislaufprobleme bis hin zum Kollaps und Bewusstlosigkeit können mögliche Folgen sein.
- Nicht alkoholisiert schwimmen oder baden gehen: Unter Alkoholeinfluss kommt es schnell dazu, dass man sich und seine Fähigkeiten überschätzt. Hinzu kommt, dass bereits bei einer geringen Konzentration von Alkohol im Blut Koordination und Wahrnehmung beeinträchtigt sind. Wer erhitzt und alkoholisiert ins kühle Wasser geht, riskiert starke Kreislaufprobleme aufgrund von Unterkühlung - und das bereits bei 20 bis 22 Grad Wassertemperatur. So kann der Sprung ins kalte Nass schlimmstenfalls tödlich enden.
- Situationen meiden, in denen viel Alkohol getrunken wird. Auch wenn die Bar im All-Inclusive-Urlaub schon am Vormittag öffnet oder abends Flatrate-Partys zum Rauschtrinken geradezu einladen, sind solche Situationen besser zu meiden. So bleibt der Urlaub in guter Erinnerung.
Verdacht auf Salmonellen: "Eier aus Bodenhaltung"
(Nein, dieses mal geht es nicht um das Insektizid "Fipronil" in Hühnereiern.)
Im Rahmen einer Untersuchung von „Eiern aus Bodenhaltung“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bis zum 16. August 2017 und der Printnummer 2-DE-0358851 wurde das Bakterium Salmonella Enteritidis nachgewiesen. Betroffen sind folgende Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen
Ein Verzehr dieser Eier kann unter anderem zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen. Sämtliche mit der genannten Printnummer in den Verkehr gebrachten Eier wurden bereits aus den Verkaufsregalen genommen. Verbraucher, die noch über Eier mit der genannten Printnummer verfügen, werden gebeten, diese bei ihren Verkaufsstellen abzugeben. Quelle: lebensmittelwarnung.de
Im Rahmen einer Untersuchung von „Eiern aus Bodenhaltung“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bis zum 16. August 2017 und der Printnummer 2-DE-0358851 wurde das Bakterium Salmonella Enteritidis nachgewiesen. Betroffen sind folgende Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen
Ein Verzehr dieser Eier kann unter anderem zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen. Sämtliche mit der genannten Printnummer in den Verkehr gebrachten Eier wurden bereits aus den Verkaufsregalen genommen. Verbraucher, die noch über Eier mit der genannten Printnummer verfügen, werden gebeten, diese bei ihren Verkaufsstellen abzugeben. Quelle: lebensmittelwarnung.de
Alkoholtest im Ausland nicht verweigern
Der ADAC rät: wer im Ausland von der Polizei zum Alkoholtest aufgefordert wird, sollte sich nicht weigern. In einigen Ländern kann es dafür hohe Strafen geben.
So droht z.B. dem Verweigerer eines Alkoholtests in Österreich eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 bis 5.900 Euro, da ihm die Polizei automatisch einen Alkoholwert von 1,6 Promille unterstellt. Zudem wird Ausländern die Fahrberechtigung in Österreich für mindestens sechs Monate aberkannt.
Laut dem ADAC drohen dieselben Konsequenzen, wenn ein Alkomat-Test verweigert wird.
In den Niederlanden wird das Verweigern eines Atem- oder Blutalkoholtest als Straftat angesehen. Dafür wird ein Bußgeld von 1000 € fällig sowie ein Fahrverbot von 9 Monaten. Das gilt auch, wenn nicht bekannt ist, ob der Fahrer tatsächlich Alkohol im Blut hatte. Ein Fahrer ist also immer verpflichtet, sich einem Atemalkoholtest zu unterziehen. Es sei denn, er kann einen medizinischen Grund nachweisen, der vom Arzt bestätigt wurde. Zu einem Bluttest muss er trotzdem.
Die Schweiz regelt das so: dort wird die „Vereitelung von Maßnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit“ mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Die Geldstrafe ist einkommensabhängig.
In Luxemburg beträgt die Spanne für ein Bußgeld 500 bis 10.000 Euro. Möglich ist außerdem eine Haftstrafe von drei Tagen bis acht Jahren.
Verweigerern droht in Frankreich eine Geldstrafe bis 4.500 Euro und/oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. 1.500 bis 6.000 Euro und/oder Freiheitsstrafe von drei bis zwölf Monaten sind in Italien bei einer nicht bewilligten Alkoholmessung fällig. In Schweden können Fahrer, die einen Atemalkoholtest verweigern, zu einer Blutprobe gezwungen und in Gewahrsam genommen werden. Quelle: ADAC
So droht z.B. dem Verweigerer eines Alkoholtests in Österreich eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 bis 5.900 Euro, da ihm die Polizei automatisch einen Alkoholwert von 1,6 Promille unterstellt. Zudem wird Ausländern die Fahrberechtigung in Österreich für mindestens sechs Monate aberkannt.
Laut dem ADAC drohen dieselben Konsequenzen, wenn ein Alkomat-Test verweigert wird.
In den Niederlanden wird das Verweigern eines Atem- oder Blutalkoholtest als Straftat angesehen. Dafür wird ein Bußgeld von 1000 € fällig sowie ein Fahrverbot von 9 Monaten. Das gilt auch, wenn nicht bekannt ist, ob der Fahrer tatsächlich Alkohol im Blut hatte. Ein Fahrer ist also immer verpflichtet, sich einem Atemalkoholtest zu unterziehen. Es sei denn, er kann einen medizinischen Grund nachweisen, der vom Arzt bestätigt wurde. Zu einem Bluttest muss er trotzdem.
Die Schweiz regelt das so: dort wird die „Vereitelung von Maßnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit“ mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Die Geldstrafe ist einkommensabhängig.
In Luxemburg beträgt die Spanne für ein Bußgeld 500 bis 10.000 Euro. Möglich ist außerdem eine Haftstrafe von drei Tagen bis acht Jahren.
Verweigerern droht in Frankreich eine Geldstrafe bis 4.500 Euro und/oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. 1.500 bis 6.000 Euro und/oder Freiheitsstrafe von drei bis zwölf Monaten sind in Italien bei einer nicht bewilligten Alkoholmessung fällig. In Schweden können Fahrer, die einen Atemalkoholtest verweigern, zu einer Blutprobe gezwungen und in Gewahrsam genommen werden. Quelle: ADAC
Ärgerliche Folgekosten: Paket vom Onkel aus Amerika
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen macht darauf aufmerksam, dass Präsente per Post aus Ländern außerhalb der EU zur Zoll-Falle werden können. Manche Beschenkte erhalten unerwartet eine deftige Rechnung – nach Monaten.
Wenn z.B. der Onkel aus Amerika spendabel ist und seiner Nichte in Deutschland eine Kette im Wert von 90 € per Paket zukommen lässt, wird die Freude Monate später etwas getrübt sein: Ein Paketdienst forderte in einem solchen Fall plötzlich knapp 16 Euro Zoll nach, dazu 12,25 Euro Bearbeitungsgebühr. Ein Ärgernis, das immer wieder passiert.
Hintergrund: Das deutsche Zollrecht unterscheidet bei Geschenken drei Kategorien. Privatsendungen mit einem Wert bis einschließlich 45 Euro sind grundsätzlich zollfrei. Bei Waren im Wert über 45 bis 700 Euro beträgt der Zoll regelmäßig 15 bis 17,5 Prozent des Warenwerts. Ist das Präsent noch teurer, rechnet der Zoll je nach Warenart gesondert aus, was zu zahlen ist.
Kurios ist laut der Verbraucherzentrale allerdings, dass Paketdienste oftmals die Zollkosten an der Grenze zunächst auslegen. Später verlangen sie das Geld nicht vom Auftraggeber, sondern vom Empfänger zurück. Darüber hinaus erlauben sich Unternehmen, für die Abwicklung eine Gebühr zu erheben. So heißt es z.B. bei einem Paketdienst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die z.B. beim Versand aus Deutschland greifen: Der Paketdienst XYZ behält sich das Recht vor, Extrakosten für die Zollabwicklung oder für Dienstleistungen neben der Zollabwicklung der Sendungen anzusetzen.
Beschenkte können die Annahme eines Paketes aus Übersee natürlich ablehnen, um sich nicht später mit dem Paketdienstleister auseinandersetzen zu müssen. Paketdienste empfehlen da lapidar den mit Zoll- und Bearbeitungsgebühren Beschenkten, sich an den spendablen Absender zu wenden und von ihm das Geld zurückzuverlangen. Eine heikle, die Beziehung womöglich gefährdende Empfehlung.
Quelle. vz Nordrhein-Westfalen
Wenn z.B. der Onkel aus Amerika spendabel ist und seiner Nichte in Deutschland eine Kette im Wert von 90 € per Paket zukommen lässt, wird die Freude Monate später etwas getrübt sein: Ein Paketdienst forderte in einem solchen Fall plötzlich knapp 16 Euro Zoll nach, dazu 12,25 Euro Bearbeitungsgebühr. Ein Ärgernis, das immer wieder passiert.
Hintergrund: Das deutsche Zollrecht unterscheidet bei Geschenken drei Kategorien. Privatsendungen mit einem Wert bis einschließlich 45 Euro sind grundsätzlich zollfrei. Bei Waren im Wert über 45 bis 700 Euro beträgt der Zoll regelmäßig 15 bis 17,5 Prozent des Warenwerts. Ist das Präsent noch teurer, rechnet der Zoll je nach Warenart gesondert aus, was zu zahlen ist.
Kurios ist laut der Verbraucherzentrale allerdings, dass Paketdienste oftmals die Zollkosten an der Grenze zunächst auslegen. Später verlangen sie das Geld nicht vom Auftraggeber, sondern vom Empfänger zurück. Darüber hinaus erlauben sich Unternehmen, für die Abwicklung eine Gebühr zu erheben. So heißt es z.B. bei einem Paketdienst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die z.B. beim Versand aus Deutschland greifen: Der Paketdienst XYZ behält sich das Recht vor, Extrakosten für die Zollabwicklung oder für Dienstleistungen neben der Zollabwicklung der Sendungen anzusetzen.
Beschenkte können die Annahme eines Paketes aus Übersee natürlich ablehnen, um sich nicht später mit dem Paketdienstleister auseinandersetzen zu müssen. Paketdienste empfehlen da lapidar den mit Zoll- und Bearbeitungsgebühren Beschenkten, sich an den spendablen Absender zu wenden und von ihm das Geld zurückzuverlangen. Eine heikle, die Beziehung womöglich gefährdende Empfehlung.
Quelle. vz Nordrhein-Westfalen
Freitag, 4. August 2017
Hinweis: diverse mit Fipronil belastete Produkte von der Neue MAYO Feinkost GmbH
In der Herstellung der hier aufgeführten Produkte von der Neue MAYO Feinkost GmbH sind mit Fipronil belastete Eier verwendet worden:
- Porreesalat Toscana
- Oma's Pellkartoffelsalat MHD 16.08.217
- Gosch Sonntagsfrühstück
- Eiersalat klassisch MHD 18.08.2017
- Hofgut Eiersalat MHD 16.08.2017
- Hofgut Thunfischsalat MHD 16.08.2017
Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen
Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt
vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.
Diesmal mit Infos u.a. über:
Diesmal mit Infos u.a. über:
- Datendiebstahl: Betrüger geben sich als Facebook aus
- Phishing: E-Mails sollen Bankkunden täuschen
- Trojaner: Maps in Online-Games werden zum Spielverderber
- iCloud-Erpressungswelle: Lösegeldforderungen für iPhones und Mac-Rechner
Wochenreport 31/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Rückruf via LIDL : „Schnullerbänder im Doppelpack“ der Marke „Lupilu“ mit der Artikelnummer 281251 (Erstickungsgefahr). Details (PDF, 362 KB) : Klick
- Max Fuchs ruft mehrere Bambus-Geschirrartikel zurück (Nr. 33387, 33390, 33397, 33535, 92131). Details: hier
- Insektizid "Fipronil" in Eiern aus Belgien und den Niederlande. Details: hier
- Rückruf: MorgenLand "Süße Aprikosenkerne". Details: hier
- Rückruf: Nasi Goreng "Satori" (750g-Tiefkühlbeutel). Details: hier
- Rückruf bei VEDES: Schlaf-Baby-Puppe von AMIA . Details: hier
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 31/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 3. August 2017
Sicherheitsupdate für Google Chrome OS
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Google Chrome OS vor Version 60.0.3112.80 enthält eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die über das verfügbare Update behoben wird. Die Sicherheitslücke besteht in Computerchips des Herstellers 'Broadcom', die in einigen Geräten mit Chrome OS für Internetverbindungen über WLAN sorgen.
Betroffen sind folgende Systeme:
Bei einem Neustart des Systems läuft dieser Update-Prozess automatisch ab.
Sie können aber auch selbst nach verfügbaren Updates suchen. Für eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens beachten Sie die referenzierte Herstellerinformation.
Google Chrome OS vor Version 60.0.3112.80 enthält eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die über das verfügbare Update behoben wird. Die Sicherheitslücke besteht in Computerchips des Herstellers 'Broadcom', die in einigen Geräten mit Chrome OS für Internetverbindungen über WLAN sorgen.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Chrome OS
- Chrome OS vor 60.0.3112.80
Bei einem Neustart des Systems läuft dieser Update-Prozess automatisch ab.
Sie können aber auch selbst nach verfügbaren Updates suchen. Für eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens beachten Sie die referenzierte Herstellerinformation.
Bundesnetzagentur verhängt höchstmögliches Bußgeld von 300.000 € wegen unerlaubter Telefonwerbung
Unerlaubte Telefonanrufe ("Cold Calls") scheinen zuzunehmen (oder evtl. auch: immer mehr betroffene Verbraucher wehren sich dagegen): Im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben bereits Bußgelder in Höhe von
über 800.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt (Stand: 02.08.2017). Im Jahr
2016 waren es insgesamt 895.000 Euro, 2015 waren es rund 460.000 Euro.
Wir berichteten bereits über dieses Thema und wie man sich als Verbraucher gegen solche Cold Calls wehren kann: Hilfe bei unerlaubter Telefonwerbung (Cold Calls).
Wie die Bundesnetzagentur nun veröffentlichte, hat sie das erste mal das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro gegen ein Unternehmen (Energieversorger) verhängt. Zahlreiche Verbraucher hätten in diesem Zusammenhang darüber berichtet, dass sich die Anrufer als ihr örtlicher Energieversorger ausgegeben oder behauptet haben, sie würden mit diesem zusammenarbeiten.
Ziel sei es gewesen, die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen. Wettbewerber im Energiemarkt sahen sich demnach wegen dieses Vorgehens des Energieversorgers bereits zu umfangreichen zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten im gesamten Bundesgebiet gezwungen.
Die Geldbuße ist allerdings noch nicht rechtskräftig; über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
Da unerlaubte Telefonwerbung von den Unternehmen oft "ausgelagert" werden (Subunternehmer werden damit beauftagt, die z.T. auch ihren Sitz im Ausland haben) bekräftigt die Bundesnetzagentur noch einmal ihre Entscheidung zu der Geldbuße: Wer Subunternehmen mit telefonischen Marketingkampagnen beauftragt, dem obliegen als Auftraggeber umfangreiche Aufsichtspflichten. Ist es in einer Vertriebsstruktur bereits zu Rechtsstreitigkeiten wegen unlauterem Marktverhalten gekommen, bestehen erst recht gesteigerte Aufsichtspflichten.
Und Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, betont:
Quelle mit weiteren Details: Pressemitteilung Bundesnetzagentur vom 02.08.2017
Wir berichteten bereits über dieses Thema und wie man sich als Verbraucher gegen solche Cold Calls wehren kann: Hilfe bei unerlaubter Telefonwerbung (Cold Calls).
Wie die Bundesnetzagentur nun veröffentlichte, hat sie das erste mal das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro gegen ein Unternehmen (Energieversorger) verhängt. Zahlreiche Verbraucher hätten in diesem Zusammenhang darüber berichtet, dass sich die Anrufer als ihr örtlicher Energieversorger ausgegeben oder behauptet haben, sie würden mit diesem zusammenarbeiten.
Ziel sei es gewesen, die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen. Wettbewerber im Energiemarkt sahen sich demnach wegen dieses Vorgehens des Energieversorgers bereits zu umfangreichen zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten im gesamten Bundesgebiet gezwungen.
Die Geldbuße ist allerdings noch nicht rechtskräftig; über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
Da unerlaubte Telefonwerbung von den Unternehmen oft "ausgelagert" werden (Subunternehmer werden damit beauftagt, die z.T. auch ihren Sitz im Ausland haben) bekräftigt die Bundesnetzagentur noch einmal ihre Entscheidung zu der Geldbuße: Wer Subunternehmen mit telefonischen Marketingkampagnen beauftragt, dem obliegen als Auftraggeber umfangreiche Aufsichtspflichten. Ist es in einer Vertriebsstruktur bereits zu Rechtsstreitigkeiten wegen unlauterem Marktverhalten gekommen, bestehen erst recht gesteigerte Aufsichtspflichten.
Und Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, betont:
Der aktuelle Fall macht klar: Rechtliche Verantwortung kann nicht an Subunternehmer wegdelegiert werden,
Quelle mit weiteren Details: Pressemitteilung Bundesnetzagentur vom 02.08.2017
Neu: Männergesundheitsportal informiert über Herz-Kreislaufgesundheit
Linktipp von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
Herz-Kreislauferkrankungen sind in Deutschland noch immer die häufigste Todesursache. Männer sind von koronaren Herzkrankheiten deutlich häufiger betroffen als Frauen. Mit einer gesundheitsbewussten Lebensweise können Sie Ihr Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen aktiv verringern.
Das Männergesundheitsportal der BZgA bietet qualitätsgesicherte und verlässliche Informationen, wie Herz- Kreislauferkrankungen entstehen und wie Sie diesen aktiv vorbeugen können.
Herz-Kreislauferkrankungen sind in Deutschland noch immer die häufigste Todesursache. Männer sind von koronaren Herzkrankheiten deutlich häufiger betroffen als Frauen. Mit einer gesundheitsbewussten Lebensweise können Sie Ihr Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen aktiv verringern.
Das Männergesundheitsportal der BZgA bietet qualitätsgesicherte und verlässliche Informationen, wie Herz- Kreislauferkrankungen entstehen und wie Sie diesen aktiv vorbeugen können.
Tipps zur Kontaktpflege via Facebook und Co.
Soziale Netzwerke sind praktisch, um mit Freundinnen und Freunden in Kontakt zu bleiben, vor allem wenn sie weit entfernt sind.
Für die Pflege Ihrer Kontakte in sozialen Netzwerken wie Facebook und Co. helfen Ihnen zehn Tipps vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dabei, sich sicher am sozialen Leben im Netz zu beteiligen: Tipps zum sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken
Für die Pflege Ihrer Kontakte in sozialen Netzwerken wie Facebook und Co. helfen Ihnen zehn Tipps vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dabei, sich sicher am sozialen Leben im Netz zu beteiligen: Tipps zum sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken
Robert Koch Institut: Das Risiko für Magenkrebs sinkt – nicht nur in Deutschland
Wie das Robert Koch Institut (RKI) mitteilt, erkrankten 2013 in Deutschland 15.631 Menschen an Magenkrebs, etwa halb so viele wie 40 Jahre zuvor. Die Zahl der Sterbefälle ist in diesem Zeitraum sogar auf etwa ein Drittel zurückgegangen – und das, obwohl das Erkrankungsrisiko mit dem Alter ansteigt und die Anzahl älterer Menschen in der Bevölkerung deutlich zugenommen hat.
Laut dem RKI gibt es dafür zwei Gründe: Erstens gibt es einen Rückgang von Infektionen mit Helicobacter pylori. Zweitens werden Lebensmittel zunehmend durch Kühlung haltbar gemacht, so dass auf schädliche Konservierungsmethoden wie Räuchern oder Pökeln verzichtet werden kann.
Allerdings erkranken immer noch weltweit jedes Jahr etwa eine Million Menschen an Magenkrebs, der nach Lungen- und Leberkrebs die meisten krebsbedingten Todesfälle verursacht. Vor allem haben die hohen Erkrankungsraten in Ostasien daran ihren Anteil.
Weitere Infos zum Thema Krebs:
Laut dem RKI gibt es dafür zwei Gründe: Erstens gibt es einen Rückgang von Infektionen mit Helicobacter pylori. Zweitens werden Lebensmittel zunehmend durch Kühlung haltbar gemacht, so dass auf schädliche Konservierungsmethoden wie Räuchern oder Pökeln verzichtet werden kann.
Allerdings erkranken immer noch weltweit jedes Jahr etwa eine Million Menschen an Magenkrebs, der nach Lungen- und Leberkrebs die meisten krebsbedingten Todesfälle verursacht. Vor allem haben die hohen Erkrankungsraten in Ostasien daran ihren Anteil.
Weitere Infos zum Thema Krebs:
Stauprognose für das Wochenende 4. bis 6. August
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, erreicht der Reiseverkehr auf Deutschlands Autobahnen an diesem Wochenende seinen vorläufigen Höhepunkt.
In einigen Bundesländern führt der Ferienbeginn bzw. das Ferienende dazu, dass dieses Wochenende eins der stauträchtigsten in der Sommersaison wird. Der Automobilclub rät: Wer flexibel ist, sollte Hin- oder Rückreise auf einen Dienstag oder Mittwoch legen.
Die wesentlichen Staustrecken in Deutschland:
In einigen Bundesländern führt der Ferienbeginn bzw. das Ferienende dazu, dass dieses Wochenende eins der stauträchtigsten in der Sommersaison wird. Der Automobilclub rät: Wer flexibel ist, sollte Hin- oder Rückreise auf einen Dienstag oder Mittwoch legen.
Die wesentlichen Staustrecken in Deutschland:
Mittwoch, 2. August 2017
Verband der Automobilindustrie: Autohersteller im Verband sagen einer Nachrüstung von über 5 Mio. Diesel-Pkw zu
Laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA) haben die Automobilhersteller im VDA einer umfassenden und zügigen Nachrüstung von über 5 Mio. Diesel-Pkw in Deutschland zugesagt. Darüber hinaus sollen sich diese Hersteller am geplanten Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ beteiligen.
Zur Nachrüstung: Demnach haben die deutschen Pkw-Hersteller angeboten, freiwillig einen Großteil ihrer Euro-5- und teilweise Euro-6-Diesel-Pkw über Software-Updates nachzurüsten. Ziel dieser Initiative sei die durchschnittliche Stickoxidreduzierung von 25–30 Prozent der nachgerüsteten Fahrzeuge.
Quelle mit weiteren Infos: Pressemitteilung VDA vom 02.08.2017
Zur Nachrüstung: Demnach haben die deutschen Pkw-Hersteller angeboten, freiwillig einen Großteil ihrer Euro-5- und teilweise Euro-6-Diesel-Pkw über Software-Updates nachzurüsten. Ziel dieser Initiative sei die durchschnittliche Stickoxidreduzierung von 25–30 Prozent der nachgerüsteten Fahrzeuge.
Quelle mit weiteren Infos: Pressemitteilung VDA vom 02.08.2017
Rückruf: MorgenLand "Süße Aprikosenkerne"
EgeSun ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wegen überhöhtem Blausäuregehalt den Artikel „MorgenLand Süße Aprikosenkerne, Bio, 250g“ mit den folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) und Chargen aus dem Fach- und Einzelhandel zurück und bittet, die Ware zu vernichten oder in die jeweilige Verkaufsstelle zurückzubringen:
MHD: 13.09.2017 (L161948), 18.09.2017 (L162030), 08.12.2017 (L162785), 08.01.2018 (L162786), 08.04.2018 (L170875), 07.07.2018 (L171781)
Chargen: L161948, L162030, L162785, L162786, L170875, L171781
Der Kaufpreis wird erstattet. Die Angaben zu Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum finden Sie auf der Rückseite der Verpackung. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de
MHD: 13.09.2017 (L161948), 18.09.2017 (L162030), 08.12.2017 (L162785), 08.01.2018 (L162786), 08.04.2018 (L170875), 07.07.2018 (L171781)
Chargen: L161948, L162030, L162785, L162786, L170875, L171781
Der Kaufpreis wird erstattet. Die Angaben zu Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum finden Sie auf der Rückseite der Verpackung. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de
Was der Kartell-Verdacht für Käufer von Diesel-Autos bedeutet
Sollte sich der Kartell-Verdacht - wie in den Medien gemeldet (z.B. hier: n-tv) - gegen die deutschen Autobauer bestätigen, könnten den betroffenen Verbrauchern daraus laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Schadenersatzansprüche erwachsen.
Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
Erste Jahresvignetten lohnen nicht mehr
Wie die ADAC Touring GmbH informiert, lohnen sich Jahres-„Pickerl“ für Österreich ab August nicht mehr. In Tschechien und Slowenien sollten Kraftfahrer ab September genau nachrechnen - denn oft sind dann Kurzzeitvignetten die günstigere Alternative.
Wer in Ländern mit Vignetten-Pflicht ohne gültige Vignette unterwegs ist, für den kann es teuer werden: Im Jahr 2016 wurden allein in Österreich 191.881 Fahrer ohne gültige Vignette erwischt, rund 81.000 davon deutsche Reisende – sie mussten als sogenannte „Ersatzmaut“ bis zu 240 Euro zahlen. Wer die Zahlung verweigerte, bekam zusätzlich bis zu 3.000 Euro Verwaltungsstrafe aufgebrummt.
Für viele Autofahrer, die bis Ende des Jahres regelmäßig in Länder mit Vignettenpflicht reisen, lohnt sich nun der Kauf einer Jahresvignette nicht mehr. Die verschiedenen Kurzzeitvignetten in Österreich, Tschechien und Slowenien stellen günstigere Alternativen dar.
Die ADAC Touring GmbH hat hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Wer in Ländern mit Vignetten-Pflicht ohne gültige Vignette unterwegs ist, für den kann es teuer werden: Im Jahr 2016 wurden allein in Österreich 191.881 Fahrer ohne gültige Vignette erwischt, rund 81.000 davon deutsche Reisende – sie mussten als sogenannte „Ersatzmaut“ bis zu 240 Euro zahlen. Wer die Zahlung verweigerte, bekam zusätzlich bis zu 3.000 Euro Verwaltungsstrafe aufgebrummt.
Für viele Autofahrer, die bis Ende des Jahres regelmäßig in Länder mit Vignettenpflicht reisen, lohnt sich nun der Kauf einer Jahresvignette nicht mehr. Die verschiedenen Kurzzeitvignetten in Österreich, Tschechien und Slowenien stellen günstigere Alternativen dar.
Die ADAC Touring GmbH hat hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
- Österreich: Die Jahresvignette 2017 für Pkw
kostet 86,40 Euro. Sie gilt noch bis Januar 2018. Der Preis für eine
Zwei-Monats-Vignette beträgt 25,90 Euro. Vielfahrer können ab August die
Zeit bis Ende November mit zwei Zwei-Monats-Vignetten überbrücken.
Geldersparnis gegenüber der Jahresvignette: 34,60 Euro. Bereits ab 1.
Dezember ist die Jahresvignette 2018 erhältlich und gültig.
- Tschechien:
Ab September sollten Autofahrer genau prüfen, ob sie die 58,50 Euro
teure Jahresvignette tatsächlich noch ausreichend nutzen. Die
Monatsvignetten kosten 17,50 Euro und können je nach Reiseverhalten eine
Alternative sein. Die neue Jahresvignette 2018 ist ab 1. Dezember
erhältlich und gültig.
- Slowenien: Bei den slowenischen Jahresvignetten ist ein Kauf ab 1. September nicht mehr zu empfehlen. Die Jahresvignette kostet 110 Euro, eine Monatsvignette 30 Euro. Wer bis November drei Monatsvignetten nutzt, spart 20 Euro. In Slowenien gilt die Jahresvignette 2018 ab 1. Dezember.
Umfrage im Internet: Kreditwürdigkeitsprüfung durch Banken unter der Lupe
Wenn eine größere Anschaffung ansteht, können mittlerweile viele Verbraucher diese nur dann tätigen, wenn sie einen Kredit aufnehmen.
Seit März 2016 reicht eine realistische Selbsteinschätzung der Verbraucher allerdings nicht mehr aus, um ihre Kreditwürdigkeit unter Beweis zu stellen - seit diesem Datum hat der Gesetzgeber auch die Kreditgeber in eine stärkere Mitverantwortung genommen, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu checken. Soll heißen: Kredite dürfen nur vergeben werden, wenn Verbraucher diese voraussichtlich auch zurückzahlen können.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will nun mittels eine Umfrage im Internet herausfinden, wie Banken und Sparkassen ihrer "Prüfpflicht" nachkommen.
Unter www.verbraucherzentrale.nrw/umfrage-kreditwuerdigkeitspruefung können Darlehnsnehmer anonym schildern, wie die Kreditwürdigkeitsprüfung durch das Geldinstitut vorgenommen wurde.
Hintergrund: Versäumt die Bank die "Kreditwürdigkeitsprüfung" oder patzt sie dabei, kann der Kreditnehmer unter Umständen Ermäßigungen beim Zinssatz oder sogar Schadenersatz verlangen. Rat und Hilfestellungen hierzu gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen (bitte die jeweiligen Preise für die Beratung beachten).
Seit März 2016 reicht eine realistische Selbsteinschätzung der Verbraucher allerdings nicht mehr aus, um ihre Kreditwürdigkeit unter Beweis zu stellen - seit diesem Datum hat der Gesetzgeber auch die Kreditgeber in eine stärkere Mitverantwortung genommen, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu checken. Soll heißen: Kredite dürfen nur vergeben werden, wenn Verbraucher diese voraussichtlich auch zurückzahlen können.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will nun mittels eine Umfrage im Internet herausfinden, wie Banken und Sparkassen ihrer "Prüfpflicht" nachkommen.
Unter www.verbraucherzentrale.nrw/umfrage-kreditwuerdigkeitspruefung können Darlehnsnehmer anonym schildern, wie die Kreditwürdigkeitsprüfung durch das Geldinstitut vorgenommen wurde.
Hintergrund: Versäumt die Bank die "Kreditwürdigkeitsprüfung" oder patzt sie dabei, kann der Kreditnehmer unter Umständen Ermäßigungen beim Zinssatz oder sogar Schadenersatz verlangen. Rat und Hilfestellungen hierzu gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen (bitte die jeweiligen Preise für die Beratung beachten).
Dienstag, 1. August 2017
Insektizid "Fipronil" in Eiern aus Belgien und den Niederlande
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat nach eigenen Angaben auf Basis einer Mitteilung im Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF), derzufolge in Belgien erhöhte Gehalte an Fipronil in Eiern und Hühnerfleisch festgestellt wurden, eine Risikobewertung* erstellt. Laut BfR ist eine Gesundheitsgefahr für Kinder durch den Verzehr solch belasteter Eier nicht auszuschließen
Fipronil ist ein Breitspektrum-Insektizid. Es wird u.a. gegen Flöhe, Läuse, Zecken, Schaben und Milben eingesetzt. Eine Anwendung an lebensmittelliefernden Tieren (Nutztieren) ist nicht zulässig.
Es sollen über eine Million belasteter Eier in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in Umlauf sein.
Weitere Infos:
*Sie kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 87 KB): http://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-bewertung-der-in-belgien-nachgewiesenen-einzeldaten-von-fipronilgehalten-in-lebensmitteln-tierischen-ursprungs.pdf
++Update++ Auch von den Verbraucherzentralen NRW und Niedersachsen gibt es nun Veröffentlichungen zu diesem "Eier-GAU": vz Nordrhein-Westfalen und vz Niedersachsen
++Update#2++: auch lebensmittelwarnung.de (das offizielle Portal der Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit "BVL") hat nun (02.08.2017) zwei Infoartikel zu den "Fipronil-Eiern" veröffentlicht: 1. Konsumeier | 2. Konsumeier (Vertrieb nicht in NRW)
++Update#3++ Medienberichten zufolge wurde das Insektizid Fipronil auch in deutschen Eier-Betrieben genutzt. Z.B.: Zeit Online
++Update#4++: Weitere Stempelnummern von Legehennen-Betrieben veröffentlicht. Details: lebensmittelwarnung.de
Und weil der Link dort direkt zu den niederländischen Listen mit den betroffenen Stempelnummern nicht funktioniert, hier geht er: https://www.nvwa.nl/onderwerpen/biociden/fipronil-in-eieren/lijst-met-eicodes-waarvan-de-nvwa-adviseert-ze-niet-te-eten
++Update#5++ Ein Update von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit einer aktuellen Liste der betroffenen Eier: vz Baden-Württemberg (Stand: 07.08.2017)
Fipronil ist ein Breitspektrum-Insektizid. Es wird u.a. gegen Flöhe, Läuse, Zecken, Schaben und Milben eingesetzt. Eine Anwendung an lebensmittelliefernden Tieren (Nutztieren) ist nicht zulässig.
Es sollen über eine Million belasteter Eier in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in Umlauf sein.
Weitere Infos:
*Sie kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 87 KB): http://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-bewertung-der-in-belgien-nachgewiesenen-einzeldaten-von-fipronilgehalten-in-lebensmitteln-tierischen-ursprungs.pdf
++Update++ Auch von den Verbraucherzentralen NRW und Niedersachsen gibt es nun Veröffentlichungen zu diesem "Eier-GAU": vz Nordrhein-Westfalen und vz Niedersachsen
++Update#2++: auch lebensmittelwarnung.de (das offizielle Portal der Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit "BVL") hat nun (02.08.2017) zwei Infoartikel zu den "Fipronil-Eiern" veröffentlicht: 1. Konsumeier | 2. Konsumeier (Vertrieb nicht in NRW)
++Update#3++ Medienberichten zufolge wurde das Insektizid Fipronil auch in deutschen Eier-Betrieben genutzt. Z.B.: Zeit Online
++Update#4++: Weitere Stempelnummern von Legehennen-Betrieben veröffentlicht. Details: lebensmittelwarnung.de
Und weil der Link dort direkt zu den niederländischen Listen mit den betroffenen Stempelnummern nicht funktioniert, hier geht er: https://www.nvwa.nl/onderwerpen/biociden/fipronil-in-eieren/lijst-met-eicodes-waarvan-de-nvwa-adviseert-ze-niet-te-eten
++Update#5++ Ein Update von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit einer aktuellen Liste der betroffenen Eier: vz Baden-Württemberg (Stand: 07.08.2017)
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