Wie das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gibt, hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung zur Kenntnis genommen und damit den Weg für eine grundlegende Reform der Approbationsordnung für Zahnärzte freigemacht.
Denn derzeit erfolgt die zahnärztliche Ausbildung aktuell auf der Grundlage der aus dem Jahr 1955 stammenden und seitdem weitgehend unveränderten Approbationsordnung für Zahnärzte.
Zwar bieten die Universitäten im Rahmen der Möglichkeiten, die die Approbationsordnung erlaubt, auch heute schon eine moderne Ausbildung an. Dennoch sei es wichtig und notwendig, auch die rechtlichen Grundlagen an die Weiterentwicklungen der letzten Jahre anzupassen und die Ausbildung zukunftsfest zu machen.
Der Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung sind jahrelange Diskussionen mit Expertinnen und Experten, den Verbänden und den Ländern vorausgegangen. Die Verordnung wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der diesem Vorhaben noch zustimmen muss. Der Großteil der Verordnung tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2018 in Kraft.
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Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung (Stand: Kabinett, 02.08.17)
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