Samstag, 5. August 2017

Alkoholtest im Ausland nicht verweigern

Der ADAC rät: wer im Ausland von der Polizei zum Alkoholtest aufgefordert wird, sollte sich nicht weigern. In einigen Ländern kann es dafür hohe Strafen geben.

So droht z.B. dem Verweigerer eines Alkoholtests in Österreich eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 bis 5.900 Euro, da ihm die Polizei automatisch einen Alkoholwert von 1,6 Promille unterstellt. Zudem wird Ausländern die Fahrberechtigung in Österreich für mindestens sechs Monate aberkannt.

Laut dem ADAC drohen dieselben Konsequenzen, wenn ein Alkomat-Test verweigert wird.

In den Niederlanden wird das Verweigern eines Atem- oder Blutalkoholtest als Straftat angesehen. Dafür wird ein Bußgeld von 1000 € fällig sowie ein Fahrverbot von 9 Monaten. Das gilt auch, wenn nicht bekannt ist, ob der Fahrer tatsächlich Alkohol im Blut hatte. Ein Fahrer ist also immer verpflichtet, sich einem Atemalkoholtest zu unterziehen. Es sei denn, er kann einen medizinischen Grund nachweisen, der vom Arzt bestätigt wurde. Zu einem Bluttest muss er trotzdem.

Die Schweiz regelt das so: dort wird die „Vereitelung von Maßnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit“ mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Die Geldstrafe ist einkommensabhängig.

In Luxemburg beträgt die Spanne für ein Bußgeld 500 bis 10.000 Euro. Möglich ist außerdem eine Haftstrafe von drei Tagen bis acht Jahren.

Verweigerern droht in Frankreich eine Geldstrafe bis 4.500 Euro und/oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. 1.500 bis 6.000 Euro und/oder Freiheitsstrafe von drei bis zwölf Monaten sind in Italien bei einer nicht bewilligten Alkoholmessung fällig. In Schweden können Fahrer, die einen Atemalkoholtest verweigern, zu einer Blutprobe gezwungen und in Gewahrsam genommen werden. Quelle: ADAC

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