Montag, 30. September 2024

Bürger-Cert: Neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik = BSI ) ist wieder erschienen.
(Lesbar auch ohne Anmeldung/Abo.)

Diesmal über:
  • Deutsche Jugendherbergen angegriffen
  • Kriminelle Kommunikationsplattform Ghost zerschlagen
  • Sorge vor neuartiger Android-Malware
  • Doppelte Vorsicht bei Temu
  • So funktionieren Kryptowährungen
  • Vorsicht vor gefälschten Immobilienanzeigen
,.. und weiteren News, Infos und Warnungen im Zusammenhang mit Computer, Internet,
Handy / Smartphone & Co.: ➝ Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Freitag, 27. September 2024

Wochenreport 39/2024

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Shan Chicken Masala - Würzmischung, 50 g
    Sorten Vollmilch und Zartbitter
    Details: hier
  • Rückruf via Aldi Nord: Alpenschmaus schokolierte Brezel, 140 g,
    Sorten Vollmilch und Zartbitter
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 39/2024 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: ➝ hier

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia/Rapex

Mittwoch, 25. September 2024

Vorsicht schützt vor K.O.-Tropfen

Auch beim Feiern auf  Festen und Partys sollten Teilnehmende auf die Sicherheit an. Denn leider kommt es bei solchen Veranstaltungen immer wieder vor, dass Besuchern K.O.-Tropfen oder andere Drogen ins Getränk oder ins Essen geschüttet werden. 

Manche Täter sind sogar so dreist, dass sie versuchen, die betäubende Substanz via Injektion unbemerkt zu verabreichen; z.B. im Gedränge oder wenn der Alkoholpegel die Empfindungen und die Aufmerksamkeit beeinträchtigen.

Ziel ist es, die Opfer willen- und wehrlos zu machen, um sich an ihnen zu vergehen (und/oder  auszurauben.) Betroffen sind nicht nur Frauen, sondern auch Männer. Wird bei solchen Übergriffen auch noch fotografiert oder gefilmt, kann das Opfer im Nachhinein mit der Veröffentlichung des Materials erpresst werden.

Hier Tipps von der Polizeilichen Kriminalprävention, um solche Szenarien zu verhindern:

Dienstag, 24. September 2024

Vorsicht Abzocke: Gefälschte ADAC Mails und Fake-Anrufe!

Der ADAC warnt vor Betrügern, die sich am Telefon, per E-Mail oder auch in Stellenanzeigen als angebliche ADAC-Mitarbeiter ausgeben. Da es so viele ADAC-Mitglieder gibt, fällt es diesen Trickbetrügern oft nicht schwer, auch ein tatsächlich ein Mitglied zu erreichen. 

Der Automobilclub stellt klar:

  • Der ADAC ruft nicht an, um Gewinn mitzuteilen oder Abos zu verkaufen
  • Der ADAC fordert nicht per Mail zur Änderung persönlicher Daten auf
  • Der ADAC schaltet keine Stellenanzeigen bei Ebay 

Auf seiner Webseite erkläutert der ADAC die Details: 

 ➝ Trickbetrüger senden Phishing-Mails
 ➝ Die Maschen unseriöser Anrufer
 ➝ Gefälschte Stellenanzeigen auf Ebay
 ➝ Unseriös: Gefälschte Online-Rabatt-Codes

Montag, 23. September 2024

Neue Datenplattform für Verbraucher zur Übersicht über die Entwicklung der Strom- und Gaseinzelhandelspreise

Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Energiemarktdatenplattform SMARD einen Strom- und Gaspreisindex für Verbraucher veröffentlicht. Die neuen Indexdaten und Grafiken sind im Bereich
➝ „Energiedaten kompakt“ verfügbar und werden monatlich aktualisiert.

Das neue Analysetool bietet einen Überblick über die Preisentwicklung für Haushaltskunden und ermöglicht schon zum Monatsanfang einen Ausblick auf die weitere Entwicklung. 

Dadurch können auch Verbraucher nachvollziehen, wie sich die Preise entwickeln werden, und auf dieser Grundlage abschätzen, ob sich ein Anbieterwechsel aktuell lohnen könnte, oder ob in nächster Zeit mit weiter sinkenden Preisen zu rechnen ist.

Im Vergleich zu den gängigen Vergleichsportalen ermöglicht der Index bereits zu Beginn jeden Monats einen Ausblick auf die weiteren Preisentwicklungen. Eine besondere Stärke dieses Indexes ist die Inflationsbereinigung, die es ermöglicht, die realen Preisveränderungen besser zu verstehen.

Samstag, 21. September 2024

Münchner Oktoberfest: Aktion "Sichere Wiesn für Mädchen und Frauen"

Heute beginnt in München das größte Volksfest der Welt, und auch in diesem Jahr ist die Aktion „Sichere Wiesn für Mädchen* und Frauen*“ vor Ort, um Besucherinnen, die in Not geraten, Hilfe und Unterstützung zu bieten und um auf die Problematik von sexueller Gewalt aufmerksam zu machen. 

Am Safe Space auf der Wiesn (ehemals als Security Point bekannt) kann jedes Mädchen und jede Frau Unterstützung finden, die in einer Notlage ist, sich verunsichert, orientierungslos oder bedroht fühlt. 

Auch wer beispielsweise "nur" seine Freunde, die Schlüssel oder die Orientierung verloren hat, kann sich ebenfalls vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen am Safe Space wenden. Sie helfen den Besucherinnen dabei, den sicheren Heimweg anzutreten. 

Die Aktion hat eine offizielle Webseit mit weiteren Infos: ➝ sicherewiesn.de

Hier findet man den Safe Space auf der Wiesn: ➝ sicherewiesn.de/hilfe-vor-ort/lageplan/ 

 *Der Safe Space ist für alle Personen offen, die sich als Frauen identifizieren.

Außerdem: Die Polizeiinspektion 17 ("Wiesnwache"; rund um die Uhr besetzt) befindet sich im westlichen Teil der Theresienwiese. Die Wache ist auf dem ➝ Lageplan (PDF) im Bereich des Service-Zentrums eingezeichnet (gestreiftes Gebäude, links mittig). Die Streifen der Wiesnwache sind uniformiert und zivil auf dem Festgelände und in der Umgebung im Einsatz. Zusätzlich unterstützt die Bundespolizei an den relevanten Bahnhöfen.

Siehe auch: ➝ Informationen der Münchner Polizei anlässlich der Wiesn 2024

Freitag, 20. September 2024

Kostenloses Trinkwasser auf dem Münchner Oktoberfest

Auf dem Münchner Oktoberfest (vom 21. September bis 06. Oktober 2024) können sich Besucher auch in diesem Jahr an eigens dafür eingerichteten Zapfstellen kostenlos mit frischem Trinkwasser versorgen. 

Zudem können dort auch mitgebrachte, bruchfeste Trinkbehälter aufgefüllt werden (Glasflaschen sind auf dem Festgelände verboten). 

Die offizielle Webseite vom Münchner Oktoberfest (www.oktoberfest.de) hat hier einen Geländeplan veröffentlicht, auf dem u.a. die kostenlosen Trinkwasserstellen markiert sind:
 ➝ www.oktoberfest.de/gelaendeplan

Wochenreport 38/2024

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: TCT Ackerlinge (Pilze), getrocknet, 100 g
    Details: hier
  • Rückruf: MDH Gewürzmischung "Sambhar Masala", 100 g
    Details: hier
  • Rückruf via Decathlon: verschiedene Rockrider-Fahrradhelme (MTB)
    Details: hier
  • Rückruf via NORMA / Achtung, Senf-Allergiker:
    TAO Asiatischer Snack, Sorte Wasabi Erdnuss, 150 g
    Details: hier
  • Rückruf:
    - Norma Surf-Mineralwasser 1,5 l PET -
    - Rewe ja! Mineralwasser, 0.5 l PET und 1,5 l PET
    - Penny Mineralwasser, 0.5 l PET und 1,5 l PET
    Details: hier
  • Rückruf der Wurstkonserven in Dosen, via REWE und EDEKA:
    - Bauernpreßsack, 125 g
    - Jagdwurst, 125 g
    - Schinkenwurst, 125 g
    Details: hier
  • Rückruf: Frucht-Tiger Apfel-Erdbeere, 0,5 Liter PET
    Details: hier
  • Rückruf: RED LOTUS Weizenmehl "Special" 1 kg
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 38/2024 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: ➝ hier

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia/Rapex

Donnerstag, 19. September 2024

Sicherheit auf der Münchner Wiesn: Was darf man mitnehmen?

In diesem Jahr findet vom 21. September bis 06. Oktober 2024 auf der Münchner "Wiesn" Theresienwiese) wieder das weltweit größte Oktoberfest statt.

Wie bei allen Großveranstaltungen gibt es auch für dieses Event bestimmte Regeln für Besucher, um Sicherheitsrisiken möglichst auszuschließen.

Wer also wissen möchte, ob man Taschen, Rucksäcke, Getränke etc. auf die Wiesn mitnehmen kann, wird auf der offiziellen Homepage vom Münchner Oktoberfest ➝ www.oktoberfest.de  fündig; hier der Direktlink:

                    ➝  Was darf ich mitnehmen? Taschen, Kinderwägen & Co. im Check

Mittwoch, 18. September 2024

ADAC Rastanlagentest 2024

Der ADAC hat 40 Rastanlagen entlang deutscher Autobahnen in der Hauptreisezeit getestet.  Die ADAC Tester besuchten jede der getesteten Rastanlagen im Zeitraum von Mai bis Juli 2024 insgesamt vier Mal.

Das Ergebnis: Keine der Anlagen konnte die Note "sehr gut" erreichen. 20 Prozent wurden immerhin mit "gut" bewertet. Sechs Anlagen erhielten ein „mangelhaft“ und fielen durch. 

Neben den Kategorien „Preise“ und „zusätzliche Infrastruktur“ flossen auch die Kategorien „Außenanlagen“, „Gastronomie“ und „Sanitäranlagen“ in die Bewertung ein.

       Hier geht es zum Testergebnis mit den Details: ➝ ADAC / ADAC Rastanlagentest 2024

Dienstag, 17. September 2024

Unseriöse Online-Shops mit dem kostenlosen Fakeshop-Finder erkennen

Mit den herbstliche Temperaturen kündigt sich der Start der nächsten Heizsaison an. Ein guter Zeitpunkt, um Vorräte an Heizöl, Pellets oder Kaminholz aufzufüllen. 

Wer im Internet nach günstigen Brennstoffen sucht, sollte allerdings vorsichtig sein - die steigende Nachfrage ruft auch Betrüger auf den Plan. 

Denn hinter Online-Shops mit besonders günstigen Preisen verbergen sich nicht selten Fakeshops. Die angebotenen Produkte werden in der Regel gar nicht ausgeliefert, Kreditkarten mehrfach belastet oder die eingegebenen persönlichen Daten missbräuchlich genutzt. 

Schutz vor Betrug bietet der kostenlose Fakeshop-Finder vom Bund der Verbraucherzentralen. 

Nach Eingabe der Shop-URL (Internetadresse) unter ➝ www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder erhalten Nutzer innerhalb weniger Sekunden eine Einschätzung, ob sie dem Shop vertrauen können. (Natürlich auch für Online-Shops, die andere Waren als Brennstoffe anbieten). Basis ist eine Domain-Datenbank, die mittels künstlicher Intelligenz stetig wächst.

Montag, 16. September 2024

Bürger-Cert: Neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik = BSI ) ist wieder erschienen.
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Diesmal über:
  • Smarthome nur unzureichend geschützt
  • Versicherungen: Mehr Schäden durch Cyberangriffe
  • Dreiste Sextortion-Fälle häufen sich
  • Spam-E-Mails im Namen des BSI im Umlauf
  • Gelingt Eindämmung der Cookie-Flut?
  • BSI entdeckt schwere Sicherheitslücken in Mastodon, einige kleinere in Matrix
,.. und weiteren News, Infos und Warnungen im Zusammenhang mit Computer, Internet,
Handy / Smartphone & Co.: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Samstag, 14. September 2024

Infos und Tipps rund um das Okotberfest in München 2024

Auch in diesem Jahr findet auf der Münchner "Wiesn" (der Theresienwiese) das weltweit größte Volksfest statt. Vom 21. September bis 06. Oktober 2024 lockt es daher nicht nur die Einheimischen dorthin, sondern auch Besucher aus der ganzen Welt. 

Wer Infos zur diesjärigen "Wiesn" sucht, wird auf der offiziellen Homepage vom Münchner Oktoberfest ➝ www.oktoberfest.de  fündig; hier ein paar Direktlinks:

Attraktionen: Fahrgeschäfte, Standl, Souvenirs: Wiesn-Attraktionen
Der offizielle Bierpreis auf der Wiesn
Alle großen und kleinen Bierzelte im Überblick
Geländeplan
News, Essen & Trinken, Tradition und alles über die Wiesn-Historie
Webcams

Auf dem offiziellen Stadtportal von München ➝ www.muenchen.de gibt es ebenfalls Tipps und Infos zum Thema; hier ein paar Direktlinks: 

Oktoberfest 2024: Das Wiesn-Programm
Wiesn-Tisch reservieren: Informationen zu Reservierung und Weiterverkauf
Anreise zum Oktoberfest: Mit U-Bahn, S-Bahn, Auto oder zu Fuß zur Wiesn

Freitag, 13. September 2024

Wochenreport 37/2024

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Alameddine Sesampaste, 400 g
    Details: hier
  • Rückruf:DEWALT Rasemäher
    Details: hier
  • Rückruf via Pferdesporthaus Loesdau (Online-Shop + Filialen):
    Gelbe Westernhandschuhe aus Leder, Artikelnr.: 40251, Ordernr: 176325
    Details: hier
  • Rückruf:
    GUT&GÜNSTIG Delikatess Geflügel-Fleischwurst, 400 g-Packung (2 x 200 g)
    Details: hier
  • Rückruf / Achtung, Nuss-Allergiker:
    - REWE Feine Welt Salted Caramel Creme, 200 g
    - REWE Feine Welt Dunkle Kakaocreme, 200 g
    Details: hier
  • Rückruf: darbo 70% Fruchtreich Gartenerdbeere, 200 g
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 37/2024 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: ➝ hier

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia/Rapex

Donnerstag, 12. September 2024

Neue Heizungsförderung: Antragstellung nun für alle möglich

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung ist seit dem  27. August 2024 auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe möglich. 

Damit können jetzt auch Unternehmen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. 

Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude. 

 Die dritte Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen. 

Mittwoch, 11. September 2024

Sicherheitstipps für Nutzer von Smarthome-Geräten

In Deutschland nutzen drei Viertel der Menschen (75 Prozent) Smarthome-Geräte wie z.B. Smart-TV oder Saugroboter. 

Wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) feststellt, bleibt die IT--Sicherheit jedoch oft auf der Strecke: Eine repräsentative Umfrage des BSI und des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) zeigt, dass die meisten Nutzer solcher Geräte zu wenig Schutzmaßnahmen ergreifen. 

So wissen weniger als die Hälfte der Befragten (42 Prozent), dass auch Smarthome-Geräte mit Schadsoftware infiziert werden können. Unbefugte können dadurch die Nutzer mithilfe dieser Geräte ausspionieren oder ihre Daten abfangen und anderweitig missbrauchen. 

Mitunter gelingt es Cyberkriminellen, Zugriff zu gespeicherten oder übertragenen Daten zu erlangen – etwa von Saugrobotern aufgezeichnete Gebäudepläne, Aufnahmen von Überwachungskameras oder Smart Speakern. Diese Informationen können Betrüger, die sich beispielsweise als enger Kontakt ihres Opfers ausgeben möchten, ebenso wie Einbrecher missbrauchen. 

Das BSI klärt daher auf seiner ➝ Webseite umfassend über Risiken und Schutzmaßnahmen im Smarthome auf. Auch in ➝ Folge 27 des BSI-Podcasts „Update verfügbar“ sowie in den Wegweisern  ➝„Internet der Dinge sicher nutzen“ und ➝„ 8 Tipps für den sicheren Umgang mit Smart Speakern“ geht es um IT-Sicherheit im Smarthome. 

Unter ➝ www.k-einbruch.de informiert die Polizei außerdem rund um wirksamen Einbruchschutz – auch im Smarthome. Dort finden Nutzer neben vielfältigen Informationen eine Datenbank mit Herstellern von geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten.

Dienstag, 10. September 2024

CO2-Kosten für die Heizung: Vermieter müssen sich nun erstmals beteiligen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass sich Vermieter in diesem Jahr an den CO2-Kosten ihrer Mieter, die für das Heizen mit fossilen Brennstoffen entstehen, beteiligen müssen. Auch Miethäuser, die mit Fernwärme oder mittels Wärmecontracting beheizt werden, müssen sich in gleichem Maße an den CO2-Kosten beteiligen, die in der Fernwärmerechnung ausgewiesen sind.

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte. 

Hintergrund: Mieter sollen durch das Gesetz entlastet werden, insbesondere, wenn sie in Gebäuden mit hohem CO2-Ausstoß wohnen. Vermieter sollen durch die Regelung motiviert werden, in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen zu investieren. Das soll die CO2-Emissionen ihrer Gebäude senken und ihren Kostenanteil reduzieren. 

Die Kosten bei Mietwohnungen werden nach einem Stufenmodell aufgeteilt. Basis dafür ist der jährliche CO2-Ausstoß eines Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche. Je höher der CO2-Ausstoß, desto größer ist der Kostenanteil, den Vermieter tragen müssen. In der höchsten Stufe fallen 95 % der Kosten auf den Vermieter. 

In Wohngebäuden, in denen Mieter selbst die Brennstoffe für Heizung und Warmwasser beziehen, können sie den Vermieteranteil an den CO2-Kosten selbst berechnen und sich erstatten lassen. In denkmalgeschützten Gebäuden gelten gegebenenfalls andere Regeln.

Wie lassen sich die Kosten ermitteln? Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gibt es eine ➝ kostenlose Online-Rechnungshilfe. Damit können Mieter selbst berechnen, welchen Anteil der CO2-Kosten ihre Vermieter tragen müssen und welchen Erstattungsanspruch sie haben. 

Auf den ➝ Seiten der Verbraucherzentralen gibt es außerdem Hinweise zur Berechnung der CO2-Kosten, z. B. bei einer Ölheizung.

Montag, 9. September 2024

Der Unfallatlas: Informationen zum Unfallgeschehen am Wohnort

Wo passieren an meinem Wohnort die meisten Verkehrsunfälle? Wo ist man mit dem Fahrrad besonders gefährdet? Das und mehr zeigt der ➝ interaktive Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. 

Mit der aktuellen Ausgabe werden erstmals Fahrradunfälle auf Rad- und Feldwegen dargestellt. Diese erweiterte Abbildung erfolgt zunächst für das aktuelle Berichtsjahr 2023 und wird schrittweise um die zurückliegenden Jahre ergänzt. 

Informationen zum Unfallgeschehen nach Tagen, zum Beispiel zur Häufung von Fahrrad- oder Motorradunfällen im Jahresverlauf oder zu Tagen, an denen besonders viele Kinder verunglücken, bietet der ➝ Unfallkalender im kostenlosen Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Samstag, 7. September 2024

Was ist beim Verzehr von Rohmilch zu beachten?

Rohmilch (also unbehandelte Milch "direkt aus dem Euter") ist in letzter Zeit wieder beliebter geworden. Auch Produkte wie Rohmilchkäse, Rohmilchquark oder Rohmilchbutter erfreuen sich steigender Nachfrage. 

Die Vorteile der unbehandelten Milch und deren Erzeugnisse liegen auf der Hand: darin enthalten sind u.a. wertvolle Enzyme und Antikörper, die in der abgekochten (pasteurisierten) Milch zum Großteil abgetötet wurden. 

Allerdings hat die Sache auch einen Haken: Rohmilch und Rohmilchprodukte können krankmachende Keime enthalten. - und es gibt Bevölkerungsgruppen, für die solche Keime zur ernsthaften Gefahr werden können.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) daher hier Infos zum Thema veröffentlicht:

                ➝  Infektionen vermeiden – Was ist beim Verzehr von Rohmilch zu beachten?

Freitag, 6. September 2024

Wochenreport 36/2024

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: EDEKA Snack Balls Dattel Haselnuss Kakao, 145 g
    Details: hier
  • Rückruf: ja! Cashewkerne naturell, 200 g
    Details: hier
  • Rückruf: verschiedene Gewürzmischungen von Dille & Kamille
    Details: hier
  • Rückruf: Baladna Halva bedeckt mit Pistazien , 350 g
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 36/2024 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: ➝ hier

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia/Rapex

Donnerstag, 5. September 2024

Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen

Wie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) miteilt, hat das das Bundeskabinett einen vom Bundesjustizminister vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen. 

Zum einen soll der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten erprobt werden. Zum anderen sollen Angriffe auf Personen, die sich – ehrenamtlich oder beruflich – für das Gemeinwohl engagieren, künftig strafrechtlich besser erfasst werden. 

„Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren besonderen Schutz. Das gilt im Beruf, zum Beispiel als Rettungskraft oder Polizist, und auch im Ehrenamt, etwa beim Engagement in einer Partei oder Bürgerinitiative“, so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. 

Quelle mit weiteren Infos: ➝ Pressemitteilung BMJ, Nr. 77/2024, 04. September 2024

Mittwoch, 4. September 2024

Kostenlose Online-Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)

Wer einen Personalausweis mit eID-Funktion nutzt, kann sich einfach und kostenfrei über seinen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) online informieren. 

Im Fahreignungsregister werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert. Eingetragene Verstöße werden nach Art und Schwere mit Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht.

                                                       ➝   Direkt zur Online-Registerauskunft 

(Für die Festlegung von Punkten und Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die  ➝ Fahrerlaubnisbehörden zuständig.

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