Donnerstag, 12. September 2024

Neue Heizungsförderung: Antragstellung nun für alle möglich

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung ist seit dem  27. August 2024 auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe möglich. 

Damit können jetzt auch Unternehmen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. 

Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude. 

 Die dritte Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen. 

Mittwoch, 11. September 2024

Sicherheitstipps für Nutzer von Smarthome-Geräten

In Deutschland nutzen drei Viertel der Menschen (75 Prozent) Smarthome-Geräte wie z.B. Smart-TV oder Saugroboter. 

Wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) feststellt, bleibt die IT--Sicherheit jedoch oft auf der Strecke: Eine repräsentative Umfrage des BSI und des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) zeigt, dass die meisten Nutzer solcher Geräte zu wenig Schutzmaßnahmen ergreifen. 

So wissen weniger als die Hälfte der Befragten (42 Prozent), dass auch Smarthome-Geräte mit Schadsoftware infiziert werden können. Unbefugte können dadurch die Nutzer mithilfe dieser Geräte ausspionieren oder ihre Daten abfangen und anderweitig missbrauchen. 

Mitunter gelingt es Cyberkriminellen, Zugriff zu gespeicherten oder übertragenen Daten zu erlangen – etwa von Saugrobotern aufgezeichnete Gebäudepläne, Aufnahmen von Überwachungskameras oder Smart Speakern. Diese Informationen können Betrüger, die sich beispielsweise als enger Kontakt ihres Opfers ausgeben möchten, ebenso wie Einbrecher missbrauchen. 

Das BSI klärt daher auf seiner ➝ Webseite umfassend über Risiken und Schutzmaßnahmen im Smarthome auf. Auch in ➝ Folge 27 des BSI-Podcasts „Update verfügbar“ sowie in den Wegweisern  ➝„Internet der Dinge sicher nutzen“ und ➝„ 8 Tipps für den sicheren Umgang mit Smart Speakern“ geht es um IT-Sicherheit im Smarthome. 

Unter ➝ www.k-einbruch.de informiert die Polizei außerdem rund um wirksamen Einbruchschutz – auch im Smarthome. Dort finden Nutzer neben vielfältigen Informationen eine Datenbank mit Herstellern von geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten.

Dienstag, 10. September 2024

CO2-Kosten für die Heizung: Vermieter müssen sich nun erstmals beteiligen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass sich Vermieter in diesem Jahr an den CO2-Kosten ihrer Mieter, die für das Heizen mit fossilen Brennstoffen entstehen, beteiligen müssen. Auch Miethäuser, die mit Fernwärme oder mittels Wärmecontracting beheizt werden, müssen sich in gleichem Maße an den CO2-Kosten beteiligen, die in der Fernwärmerechnung ausgewiesen sind.

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte. 

Hintergrund: Mieter sollen durch das Gesetz entlastet werden, insbesondere, wenn sie in Gebäuden mit hohem CO2-Ausstoß wohnen. Vermieter sollen durch die Regelung motiviert werden, in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen zu investieren. Das soll die CO2-Emissionen ihrer Gebäude senken und ihren Kostenanteil reduzieren. 

Die Kosten bei Mietwohnungen werden nach einem Stufenmodell aufgeteilt. Basis dafür ist der jährliche CO2-Ausstoß eines Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche. Je höher der CO2-Ausstoß, desto größer ist der Kostenanteil, den Vermieter tragen müssen. In der höchsten Stufe fallen 95 % der Kosten auf den Vermieter. 

In Wohngebäuden, in denen Mieter selbst die Brennstoffe für Heizung und Warmwasser beziehen, können sie den Vermieteranteil an den CO2-Kosten selbst berechnen und sich erstatten lassen. In denkmalgeschützten Gebäuden gelten gegebenenfalls andere Regeln.

Wie lassen sich die Kosten ermitteln? Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gibt es eine ➝ kostenlose Online-Rechnungshilfe. Damit können Mieter selbst berechnen, welchen Anteil der CO2-Kosten ihre Vermieter tragen müssen und welchen Erstattungsanspruch sie haben. 

Auf den ➝ Seiten der Verbraucherzentralen gibt es außerdem Hinweise zur Berechnung der CO2-Kosten, z. B. bei einer Ölheizung.

Montag, 9. September 2024

Der Unfallatlas: Informationen zum Unfallgeschehen am Wohnort

Wo passieren an meinem Wohnort die meisten Verkehrsunfälle? Wo ist man mit dem Fahrrad besonders gefährdet? Das und mehr zeigt der ➝ interaktive Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. 

Mit der aktuellen Ausgabe werden erstmals Fahrradunfälle auf Rad- und Feldwegen dargestellt. Diese erweiterte Abbildung erfolgt zunächst für das aktuelle Berichtsjahr 2023 und wird schrittweise um die zurückliegenden Jahre ergänzt. 

Informationen zum Unfallgeschehen nach Tagen, zum Beispiel zur Häufung von Fahrrad- oder Motorradunfällen im Jahresverlauf oder zu Tagen, an denen besonders viele Kinder verunglücken, bietet der ➝ Unfallkalender im kostenlosen Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Samstag, 7. September 2024

Was ist beim Verzehr von Rohmilch zu beachten?

Rohmilch (also unbehandelte Milch "direkt aus dem Euter") ist in letzter Zeit wieder beliebter geworden. Auch Produkte wie Rohmilchkäse, Rohmilchquark oder Rohmilchbutter erfreuen sich steigender Nachfrage. 

Die Vorteile der unbehandelten Milch und deren Erzeugnisse liegen auf der Hand: darin enthalten sind u.a. wertvolle Enzyme und Antikörper, die in der abgekochten (pasteurisierten) Milch zum Großteil abgetötet wurden. 

Allerdings hat die Sache auch einen Haken: Rohmilch und Rohmilchprodukte können krankmachende Keime enthalten. - und es gibt Bevölkerungsgruppen, für die solche Keime zur ernsthaften Gefahr werden können.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) daher hier Infos zum Thema veröffentlicht:

                ➝  Infektionen vermeiden – Was ist beim Verzehr von Rohmilch zu beachten?

Freitag, 6. September 2024

Wochenreport 36/2024

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: EDEKA Snack Balls Dattel Haselnuss Kakao, 145 g
    Details: hier
  • Rückruf: ja! Cashewkerne naturell, 200 g
    Details: hier
  • Rückruf: verschiedene Gewürzmischungen von Dille & Kamille
    Details: hier
  • Rückruf: Baladna Halva bedeckt mit Pistazien , 350 g
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 36/2024 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: ➝ hier

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia/Rapex

Donnerstag, 5. September 2024

Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen

Wie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) miteilt, hat das das Bundeskabinett einen vom Bundesjustizminister vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen. 

Zum einen soll der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten erprobt werden. Zum anderen sollen Angriffe auf Personen, die sich – ehrenamtlich oder beruflich – für das Gemeinwohl engagieren, künftig strafrechtlich besser erfasst werden. 

„Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren besonderen Schutz. Das gilt im Beruf, zum Beispiel als Rettungskraft oder Polizist, und auch im Ehrenamt, etwa beim Engagement in einer Partei oder Bürgerinitiative“, so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. 

Quelle mit weiteren Infos: ➝ Pressemitteilung BMJ, Nr. 77/2024, 04. September 2024

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