Mittwoch, 5. März 2025

Bei Verlust von oder Diebstahl von Zahlungskarten / Ausweis / Smartphone (SIM-Karte): Sofort sperren lassen

Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder dem Smartphone können die Räuber auch an sensible Daten gelangen, wie z.B. Kreditkarteninformationen, Personalausweis etc. 

Die Polizeiliche Kriminalprävention rät daher in einem solchen Fall, sofort zu handeln:

  • Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte, der Personalausweis oder das Handy (SIM-Karte) abhandengekommen, lassen Sie diese sofort über den Sperr-Notruf 116 116 sperren.

  • Lassen Sie Ihre Debitkarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift, „Bezahlen mit Unterschrift“) sperren. Die sogenannte KUNO-Meldung können Sie bei der nächstgelegenen Polizeidienstelle veranlassen.

  • Wird das Telefon als Zugang zu passwortgeschützten Diensten (z.B. Online-Banking, E-Mail-Account, etc.) oder zu sozialen Netzwerken verwendet, ändern Sie die Passwörter.

Die Webseiten der Sperr-Dienste mit weiteren Infos (KUNO geht nur durch Meldung bei der Polizei):

www.sperr-notruf.de (116 116)

www.kuno-sperrdienst.de

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